Döpfner und eine Ansage?, “Das System Nius”, KI-Verordnung

1. Mathias Döpfner: Ärger um angebliche AfD-Ansage von ihm an Friedrich Merz
(spiegel.de)
Ein Podcast des “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (“RND”) lege nahe, dass Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner Bundeskanzler Friedrich Merz in einem Vieraugengespräch zu einer Zusammenarbeit mit der AfD habe drängen wollen. Merz habe strikt abgelehnt, woraufhin Döpfner im Hinausgehen gesagt haben soll: “Das werden Sie noch bereuen.” In der ersten Folge von “Wenn Sie wüssten…” würden sich der Dokumentarfilmer Stephan Lamby und “RND”-Chefredakteurin Eva Quadbeck auf gut informierte Personen und weitere Indizien berufen. Springer weise die Darstellung als “glatte Lüge” zurück und spreche von einer gezielten Rufmordkampagne. Auch der Vizeregierungssprecher bezeichne das Ganze als “absurde Gerüchte”.

2. Das System Nius – hauptsache gegen “links” 
(belltower.news, Kira Ayyadi)
Kira Ayyadi argumentiert, dass sich die Kampagnen-Plattform “Nius” von Ex-“Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt trotz anhaltender Millionenverluste nicht an klassischen Medienkennzahlen messen lasse, sondern an politischem Einfluss. Hauptfinanzier Frank Gotthardt habe laut Branchenschätzungen bereits rund 50 Millionen Euro in das Projekt gesteckt. “Nius” produziere eine emotionalisierte Gegenöffentlichkeit gegen eine angeblich übermächtige “Kulturlinke” und richte sich gezielt an ein konservatives Publikum, das es zu einer härteren Linie dränge. Damit übernehme das Portal laut Ayyadi eine Scharnierfunktion, die die Grenze zwischen Union und AfD rhetorisch aufweiche.

3. Droht ein Verbot von Indymedia?
(taz.de, Christian Rath)
Die Innenministerkonferenz dränge in einem einstimmigen Beschluss von Ende Juni auf ein Verbot der linksradikalen Website de.indymedia.org. Dafür zuständig wäre Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Die seit 2001 bestehende Plattform habe keine Redaktion und werde vor allem von linksradikalen Gruppen genutzt. Der Verfassungsschutz stufe sie seit 2022 als gesichert linksextremistisch ein. Christian Rath kommentiert: “Eigentlich ist de.indymedia.org für die Sicherheitsbehörden aber vor allem praktisch. An einem Ort können sie alle relevanten linksradikalen Aktionen und Debatten beobachten. Dennoch ist ein Verbot nicht völlig ausgeschlossen.”

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4. Urteil zur SZ-Berichterstattung über Konstantin Wecker
(sueddeutsche.de, Meredith Haaf)
Wie die “Süddeutsche Zeitung” in eigener Sache berichtet, habe der Liedermacher Konstantin Wecker eine einstweilige Verfügung gegen das Blatt erwirkt, die den Beitrag “Weckers vergessene Frauen” betreffe. Die Redaktion habe den Text, in dem drei Frauen sexuelle Erfahrungen aus sehr jungem Alter mit dem Sänger schildern würden, vorübergehend depubliziert. Weckers Argumentation, er könne sich nicht erinnern und daher nicht Stellung nehmen, sei das Gericht nicht gefolgt, habe aber das öffentliche Informationsinteresse verneint. Die “SZ” habe Berufung beim Kammergericht eingelegt.

5. Was gilt für Deep­fakes & Co?
(lto.de, Kristina Schreiber)
Kristina Schreiber erläutert, dass ab dem 2. August die Transparenzpflichten des Artikels 50 der KI-Verordnung greifen sollen, deren Einhaltung sich oft mit bloßem Auge prüfen lasse, weshalb rasch mit Abmahnungen und empfindlichen Bußgeldern zu rechnen sei. Betreiber wie Agenturen oder Verlage müssten dann KI-generierte oder manipulierte Deepfakes klar kennzeichnen. Nach dem begleitenden Code of Practice reiche ein Hinweis in der Bildunterschrift nicht, das Label müsse unmittelbar in Bild oder Video eingebettet sein. Für erkennbar künstlerische, satirische oder fiktionale Werke gelte eine abgeschwächte Pflicht.

6. Rätselraten um verschwundenen WM-Song
(rnd.de, Matthias Schwarzer)
Ein vollständig mit Künstlicher Intelligenz erzeugter, drastisch vulgärer Schlagersong der erfundenen Kunstfigur “Margot Huber” habe sich während der Fußball-WM der Männer zur inoffiziellen Hymne entwickelt und Millionen Aufrufe gesammelt. Nun sei er plötzlich von allen Plattformen verschwunden. Der Text besinge Nationalspieler wie Nick Woltemade in einem sexuellen Kontext. Der DFB zeige sich schockiert, sehe darin keine zulässige Satire und halte sich rechtliche Schritte offen. Medienrechtsanwalt Christian Solmecke halte den Text für wahrscheinlich justiziabel und betone, dass stets der Mensch hafte, der das Werk veröffentlicht.

7. Dieter Nuhr und die Meinungsfreiheit
(radioeins.de, Lorenz Meyer, Audio: 4:34 Minuten)
Zusätzlicher Link, da in eigener Sache: In einer seiner vergangenen Sendungen von “Nuhr im Ersten” habe Dieter Nuhr in seinem Stand-up in einer Art über Frauenmorde gesprochen, die viele als geschmacklos empfanden, als Verhöhnung der Opfer. Besonders in den Sozialen Medien hagelte es Kritik. Die österreichische Zeitung “Der Standard” kritisierte Nuhr dafür, Witze über Femizide zu machen. Daraufhin verlangte Nuhrs Produktionsfirma, den Kommentar des “Standard” zu löschen. Bei radioeins kommentiert der “6-vor-9”-Kurator den Fall.

“Nuhr gedroht”, Reiche unter KI-Verdacht, Kanzleramt bedauert

1. Nuhr gedroht
(taz.de, Florian Bayer)
Der Kabarettist Dieter Nuhr habe der österreichischen Zeitung “Der Standard” mit einer Klage gedroht, nachdem diese seinen Witz über Frauenmorde in “Nuhr im Ersten” kritisiert hatte, und Löschung des Kommentars verlangt. Auf Nachfrage der “taz” habe Nuhrs Produktionsfirma dann aber erklärt, man gehe “weder anwaltlich noch gerichtlich” gegen das Blatt vor. Florian Bayer ordnet den Fall in eine Häufung von Einschüchterungsklagen gegen österreichische Redaktionen ein. Im Fall Nuhr habe gerade die Klagedrohung die Geschichte erst groß gemacht, ganz im Sinne des Streisand-Effekts.

2. Wenn Jour­na­lismus zu Liti­ga­tion-PR wird
(lto.de, Felix W. Zimmermann)
Bei “Legal Tribune Online” wirft Felix W. Zimmermann dem “Spiegel” vor, seine Teilniederlage im Fall Christian Ulmen vor dem Oberlandesgericht Hamburg im eigenen Prozessbericht kleinzureden: “Der Spiegel hat in einem zentralen Punkt der Verknüpfung eines Deepfake-Verdachts mit dem Fall Ulmen eine Niederlage erlitten, die die gesamte Artikelarchitektur in Schieflage bringt. Niemand muss vom Spiegel verlangen, all diese Überlegungen gegen sich selbst episch auszubreiten. Erwarten durfte man aber eine Berichterstattung in eigener Sache, die keinen Angriff suggeriert, der nie stattgefunden hat; den wichtigsten Entscheidungsgrund nicht verschweigt und auch sprachlich journalistische Distanz wahrt.”

3. RT DE scheitert vor Gericht mit Klage gegen Sendeverbot
(dwdl.de, Alexander Krei)
Das Verwaltungsgericht Berlin habe die Klage der RT DE Productions GmbH gegen das 2022 verhängte Sendeverbot abgewiesen und das Vorgehen der Medienanstalt Berlin-Brandenburg bestätigt. Die Behörde habe dem Unternehmen untersagt, das Programm ohne die erforderliche Rundfunkzulassung in Deutschland zu veranstalten. Das Unternehmen habe argumentiert, lediglich einzelne Sendungen für die russische Muttergesellschaft TV Novosti zugeliefert zu haben. Dem sei das Gericht jedoch nicht gefolgt.

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4. Bericht: Zwei Gastbeiträge von Ministerin Reiche unter KI-Verdacht
(n-tv.de)
Der “Spiegel” äußere den Verdacht, Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche habe mehrere Gastbeiträge in großen Zeitungen mithilfe von Künstlicher Intelligenz verfasst. Betroffen seien zwei am 10. April erschienene Texte. Bei einem Beitrag im “Handelsblatt” sei rund das erste Drittel mit hoher Wahrscheinlichkeit vollständig von einer KI formuliert, ein Beitrag in der “FAZ” stamme zu etwa 70 Prozent von einer KI. Das Wirtschaftsministerium habe ausweichend reagiert und erklärt, Künstliche Intelligenz sei in der Politik ein alltägliches Werkzeug. Für das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” hatte Felix Huesmann bereits am 18. Juni auf das Thema aufmerksam gemacht (nur mit Abo lesbar).

5. Wie die NZZ versuchte mich und mein Buch Staatsräsonfunk zu diskreditieren
(youtube.com, Fabian Goldmann, Video: 6:31 Minuten)
Der Journalist Fabian Goldmann kündigt an, juristisch gegen einen “NZZ”-Beitrag über sich und sein Buch “Staatsräsonfunk – deutsche Medien und der Genozid in Gaza” vorzugehen. Der Text enthalte aus Goldmanns Sicht über 30 Falschbehauptungen, etwa ein sinnentstellend abgeschnittenes Zitat sowie erfundene Angaben über sein Privatleben. In seinem Blog hat er alle 30 Textstellen des von ihm kritisierten “NZZ”-Artikels aufgegriffen und kommentiert.

6. “Falscher Tweet, falscher Zeitpunkt, falscher Knopf”: Kanzleramt bedauert Merz-Posting zum WM-Aus
(tagesspiegel.de, Christopher Ziedler)
Ein Posting von Bundeskanzler Friedrich Merz auf X/Twitter, in dem er den deutschen Nationalspielern nach dem Aus bei der Fußball-WM für deren Einsatz dankte und sich “stolz” zeigte, habe angesichts der enttäuschenden Leistung der Mannschaft Spott bis in die eigene Partei ausgelöst. Aus dem Kanzleramt heiße es nun, der erste Tweet sei ein Versehen gewesen: “Falscher Tweet, falscher Zeitpunkt, falscher Knopf”. Im Bundespresseamt seien mehrere Varianten vorbereitet und in der Nacht die falsche veröffentlicht worden.

Überarbeitung des Höcke-Gesprächs, Nuhr verlangt Löschung, Hitze im TV

1. »Ungeskriptet«-Podcaster wehrt sich offenbar gegen Überarbeitung des Höcke-Gesprächs
(spiegel.de)
Der Podcaster Ben Berndt wehre sich laut einem “Welt”-Bericht gegen Versuche der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt, sein Gespräch mit AfD-Politiker Björn Höcke im Format “Ungeskriptet” nachträglich zu überarbeiten. Die Behörde dränge auf eine Änderung jener Passage, in der Höcke behaupte, die SA habe kein Motto gehabt, was die Anstalt als überprüfbare Tatsachenbehauptung werte. Sie berufe sich darauf, dass auch einzelne Blogger und Podcaster journalistisch arbeiten würden und an die Sorgfaltspflicht gebunden seien.
Weiterer Gucktipp: Bei YouTube ordnet der Jurist Christian Solmecke den Fall ein. Obwohl er Ben Berndt rechtlich in der Pflicht sehe, halte er das Vorgehen der Landesmedienanstalt für “maximal ungeschickt”: Medienanstalt greift Ben “ungeskriptet” wegen Höcke Interview an! (youtube.com, Video: 40:08 Minuten)

2. Dieter Nuhr verlangt Löschung eines Kommentars und droht dem STANDARD mit Klage
(derstandard.at, Oliver Mark)
Die Nuhr TV GmbH, an der der Kabarettist Dieter Nuhr beteiligt sei, drohe dem österreichischen “Standard” mit rechtlichen Schritten wegen des Kommentars “Bei Dieter Nuhr müssen selbst Femizide für eine Pointe herhalten”. Die Produktionsfirma halte den Kommentar in Titel und Tendenz für unwahr sowie persönlichkeitsverletzend und fordere Unterlassung und Beseitigung, andernfalls werde sie eine einstweilige Verfügung auch gegen die Autorin persönlich beantragen. Der “Standard” weist die Kritik zurück und verweist darauf, dass die Meinungsfreiheit auch für Kommentare gelte, die nicht Dieter Nuhrs Meinung entsprächen.

3. Tagesspiegel täuscht Leserschaft: KI schreibt Texte unter Namen von Journalist:innen
(fr.de, Tanjev Schultz)
In seiner Kolumne nimmt der Publizistikprofessor Tanjev Schultz die jüngsten Vorfälle um KI-Texte im Journalismus zum Anlass, über den Wert von Autorenschaft nachzudenken. Beim “Tagesspiegel” habe hinter einigen Texten kein Mensch, sondern eine Maschine gesteckt, ohne Hinweis und trotz einer Autorenzeile mit dem Namen eines realen Journalisten. Autorenschaft aber sei an Identität und Verantwortung gekoppelt. Schultz argumentiert, das Publikum werde auch künftig wissen wollen, mit wem es zu tun hat.

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4. Wissenschaftliches Gutachten: Geplanter COSMO-Umbau verstößt gegen das WDR-Gesetz
(neuemedienmacher.de)
Die “Neuen deutschen Medienmacher*innen” haben ein “(Kurz-)Rechtsgutachten” (PDF) in Auftrag gegeben, das die geplante Überführung des Radioprogramms “Cosmo” in den Hip-Hop-Sender “1Live Street” prüft. Der Leipziger Medienrechtler Hubertus Gersdorf komme zu dem Schluss, dass der Plan des WDR gegen das WDR-Gesetz verstoße: “Cosmo” sei gesetzlich beauftragt, sich an alle Altersgruppen zu richten und Themen des interkulturellen Zusammenlebens aufzugreifen. Daher dürfe der Sender nicht zu einer “jungen Welle” umgebaut werden.

5. Hitzedarstellung im TV: Video zu Wetterkarten ist nicht echt
(correctiv.org, Max Bernhard)
Der “Correctiv”-Faktencheck nimmt ein Video auseinander, das auf Instagram, TikTok und YouTube die Runde mache und mit je einem angeblichen alten und neuen Wetterbericht belegen solle, dass Medien die Hitze dramatisieren würden. Tatsächlich seien beide Berichte mit Künstlicher Intelligenz erzeugt und hätten nie existiert. Behauptungen über manipulative Wetterkarten würden seit Jahren kursieren, neu sei nur, dass nun KI eingesetzt werde, um sie zu untermauern.

6. Die Medienhölle: Schon wieder KI
(youtube.com, Jörg Wagner & Philipp Nitzsche, Video: 1:36:25 Stunden)
In der aktuellen Ausgabe des Medienpodcasts “Die Medienhölle” geht es vor allem um das Thema Künstliche Intelligenz im Journalismus: Die Medienwissenschaftler Leif Kramp und Stephan Weichert stellen ihr neues Buch “KI-Resilienz im Journalismus” vor und plädieren dafür, KI als unterstützenden “Sparringspartner” statt als Bedrohung zu begreifen. Daniela Hansjosten von RTL Deutschland erklärt, wie der Sender KI-Modelle bereits erfolgreich für den automatisierten Jugendschutz einsetze.

Von Männern für Männer, Kein Geld für Bücher, Prekäre Bedingungen

1. Sportjournalismus in Österreich – Von Männern, für Männer, über Männer
(kobuk.at, Judith Kantner)
Das Watchblog “Kobuk” hat sich angeschaut, wie es um den Sportjournalismus in Österreich bestellt ist: “Für diese Analyse haben wir die Print-Sportberichterstattung von Juli bis Dezember 2025 in der Heute-Zeitung (Wien-Ausgabe), der Kronen Zeitung (Wien Krone) und Der Standard untersucht. Dabei wurde in jeder einzelnen Ausgabe erhoben, wie viele Sportartikel sich primär mit Männersport, Frauensport oder gemischten Bewerben beschäftigen und wie Bilder dabei eingesetzt werden.”

2. “Werde gefragt, warum ich Män­nern den Job weg­nehmen muss”
(lto.de, Franziska Kring)
Im Interview mit “Legal Tribune Online” erzählt die Juristin Rena Schwabl, warum sie sich nach dem zweiten Staatsexamen statt für einen klassischen juristischen Beruf für die Selbstständigkeit als Sportreporterin entschieden habe. Sie arbeite mit Saisonverträgen für Sky Sport und Magenta Sport und sei als Social-Media-Reporterin bei Bundesligaspielen von Männern und Frauen im Einsatz. Als Frau im Fußballgeschäft erlebe sie massive Anfeindungen. So habe es etwa 200 sexistische Kommentare unter der Ankündigung eines von ihr kommentierten Länderspiels gegeben.

3. Hamburger Universitätsbibliothek: Kein Geld für neue Bücher
(ndr.de)
Der Hamburger Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky fehle das Geld für den Ankauf von Büchern, sodass sie ihren Kernauftrag derzeit nicht erfüllen könne. Direktor Robert Zepf bedauere, dass neu erscheinende Titel in gedruckter wie elektronischer Form nicht im erwarteten Umfang erworben werden könnten. Hintergrund seien erhebliche Kostensteigerungen, auch wegen der baulichen Probleme des Gebäudes. Bis zu einer Lösung bitte die Bibliothek um Spenden.

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4. Volontariat: Prekäre Bedingungen und was sich ändern muss
(media-lab.de, Ella Gößelein)
Für eine Masterarbeit seien zwölf Volontärinnen und Volontäre verschiedener Medienhäuser befragt worden. Sie hätten zwar von guter sozialer Einbindung und Absicherung berichtet, aber vor allem die niedrige Bezahlung, hohe Arbeitsbelastung und fehlende Planungssicherheit bei befristeten Verträgen kritisiert. Frauen würden zudem sexistische Bemerkungen und erschwerten Zugang zu Netzwerken erleben. Ein Teil der Befragten ziehe schon während der Ausbildung in Betracht, den Journalismus zu verlassen.

5. Newsletter Netzwerk Recherche 258 vom 26.06.2026
(netzwerkrecherche.org, Lena Wrba & Annelie Naumann)
Der Newsletter des Netzwerk Recherche blickt auf die eigene Jahreskonferenz NR26 in Hamburg zurück, bei der mehr als 800 Medienschaffende über Recherche, KI und die Zukunft des Journalismus diskutiert und zugleich das 25-jährige Bestehen des Vereins gefeiert hätten. Außerdem gibt es wie immer einen Überblick über medienrelevante Nachrichten, Veranstaltungen, Preise und Stipendien.

6. Rundfunkbeitrag, Reformen, Risiko: Wie sich der ÖRR neu aufstellt
(ardsounds.de, Jonathan Schulenburg, Audio: 22:45 Minuten)
Bei “BR24 Medien” ordnet Antonetta Stephany aus der ARD-Rechtsredaktion das Verfahren um den Rundfunkbeitrag in Karlsruhe ein. Medienwissenschaftlerin Annika Sehl von der Katholischen Universität Eichstätt stellt fest, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in immer mehr Ländern unter Beschuss steht: “Wir sehen in vielen europäischen Ländern delegitimierende Kritik, die auf eine de facto Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zielt.”

KW 26/26: Hör- und Gucktipps zum Wochenende

Hurra, Wochenende – und damit mehr Zeit zum Hören und Sehen! In unserer Wochenendausgabe präsentieren wir Euch eine Auswahl empfehlenswerter Filme und Podcasts mit Medienbezug. Viel Spaß bei Erkenntnisgewinn und Unterhaltung!

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1. Der Politik-Erklärer (mit Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte)
(youtube.com, Tanjev Schultz & Markus Wolsiffer, Video: 58:09 Minuten)
Zu Gast bei den “Medienverstehern” Markus Wolsiffer und Tanjev Schultz ist der “Politikerklärer” Karl-Rudolf Korte. An Wahlabenden gehe es ihm um die bundespolitische Einordnung, nicht um Sachpolitik, und gerade Live-Momente des Misslingens seien die interessantesten. Schultz bringt eine Medienkritik ein: Der Journalismus betone zu stark Streit, Macht und Strategie und vernachlässige die inhaltlichen Sachentscheidungen. Dies verstärke den Eindruck einer nur zerstrittenen Demokratie.

2. “Wenn das in Sachsen-Anhalt funktioniert, dann kann es überall funktionieren”
(uebermedien.de, Annika Schneider, Audio: 46:06 Minuten)
In der Reihe “Nice & Nötig” spricht Annika Schneider mit dem Podcaster Christian Bollert über dessen Projekt “Dazwischen”, für das er eine halbe Million Euro Fördermittel eingeworben habe. Sein Team von detektor.fm veröffentliche seit März wöchentlich Podcast und Newsletter zu Sachsen-Anhalt, einer medial unterversorgten Region. Man setze dabei nicht auf Landespolitik, sondern auf Alltagsthemen. Anders als viele Medien, die von einer “Schicksalswahl” sprächen, blickt Bollert betont zuversichtlich auf das Bundesland.

3. Resonanz statt Reichweite: Journalismus in freier Wildbahn
(laeuft-programmschau.podigee.io, Alexander Matzkeit, Audio: 29:09 Minuten)
Alexander Matzkeit spricht mit Alexander von Streit über dessen Projekt “Media Rewilding”, das untersuche, ob und wie Journalismus wieder sichtbarer werde, wenn er an öffentliche Orte wie Bühnen, Cafés oder Begegnungshäuser zurückkehrt. Von Streits These lautet, Journalismus solle weniger auf Reichweite als auf Resonanz setzen, also auf Beziehungen, die Vertrauen schaffen. In der Medienkritik bespricht Matzkeit das neue Arte-Erklärformat “Warum?”, dessen Frage-Rahmung er oft konstruiert findet.

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4. Wie macht man einen Podcast über die USA?
(deutschlandfunkkultur.de, Mike Herbstreuth, Audio: 37:58 Minuten)
Anlässlich des 250-jährigen Bestehens der USA beschäftigt sich die Reihe “Über Podcast” in einer Spezialfolge mit USA-Podcasts, die das Land erklären wollen. Zu Gast sind Rieke Havertz und Klaus Brinkbäumer vom “Zeit”-Podcast “OK, America?”. Sie schildern, wie sich ihr Blick gewandelt habe, etwa zur Frage, ob die US-amerikanische Demokratie in bekannter Form überlebt. Außerdem gibt es Hörtipps wie den BBC-“Americast” und den NPR-Podcast “Landslide”.

5. Sebastian Fitzek, wie schreibt man einen Thriller?
(youtube.com, Jochen Wegner & Christoph Amend, Video: 6:30:32 Stunden)
In der Fortsetzung ihres beim ersten Mal abgebrochenen Live-Podcasts sprechen Jochen Wegner und Christoph Amend mit dem Bestsellerautor Sebastian Fitzek über dessen Handwerk. Anhand zweier aus dem Publikum gepitchter Plots zeigt Fitzek, wie ein Thriller über Figuren und Motivation gebaut wird. Zum Buchmarkt erklärt er, dass sein Geschäft die Bücher seien, nicht die teuren Shows. Ein Verlag bleibe für Vertrieb und Sichtbarkeit unverzichtbar (Achtung: Wie oft bei “Alles gesagt” sehr lang).

6. Wie wir mit KI manipuliert werden
(youtube.com, Mats Schönauer, Video: 21:07 Minuten)
Mats Schönauer zeigt in seinem YouTube-Video, welche KI-Fälschungen derzeit durch die Sozialen Medien geistern, von erfundenen Tierrettungen bis zu gefälschten Promitreffen, und gibt Tipps zum Erkennen. Verräterisch seien meist logische und physikalische Ungereimtheiten, unsinnige Schrift oder ein Blick auf Profil und Kommentare. Derlei KI-Inhalte würden die Grenze zwischen Fakt und Fiktion verwischen. Auf Erkennungstools solle man sich lieber nicht verlassen. Transparenzhinweis: Mats Schönauer ist ehemaliger Leiter des BILDblog und Co-Autor des BILDblog-Buchs “Ohne Rücksicht auf Verluste. Wie BILD mit Angst und Hass die Gesellschaft spaltet”.

Friedrich zu Gast bei der AfD, KI-Regeln, Trickreiche Jugendliche

1. Mit der AfD über Demokratie sprechen
(taz.de, Matthias Meisner)
Der Verleger Holger Friedrich werde beim dieses Wochenende stattfinden “Demokratiekongress” der AfD auftreten. Friedrich beteuere, die AfD nicht zu unterstützen, doch nähmen Beobachter ihm dies angesichts einer Artikelserie gegen die Brandmauer in seiner “Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung” (“OAZ”) kaum ab. Bei der im Februar gestarteten “OAZ” würden sich derweil die Probleme häufen: Ein Großteil der Inhalte stamme aus der “Berliner Zeitung”, der erste Chefredakteur sei bereits nach vier Wochen gegangen und die Auflage schwach.

2. Über­zeugt die Ent­schei­dung Ulmen vs. Spiegel?
(lto.de, Felix W. Zimmermann)
Felix W. Zimmermann bezeichnet die Entscheidung des hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg im Fall Ulmen gegen “Spiegel” salomonisch, aber juristisch angreifbar. Dass der “Spiegel” keinen Deepfake-Video-Verdacht mehr erwecken dürfe, sei zwar nachvollziehbar, weil der Artikel Fall und Deepfake-Debatte eng verwoben habe. Die scharfe Trennung des Gerichts zwischen Deepfake-Fotos und -Videos wirke jedoch überdifferenziert und lebensfremd. Zimmermann erklärt auch, in welchen Punkten Ulmen weiter prozessieren könnte.

3. Wem gehört die Öffentlichkeit
(digitalpolitik.de, Markus Beckedahl)
In seiner medienpolitischen Keynote bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg warnt Markus Beckedahl davor, dass die Kontrolle über die digitale Öffentlichkeit bei wenigen US-Konzernen und deren Eigentümern liege. Reichweite sei für Redaktionen heute nur noch “gemietet”. Die bestehenden Regeln wie der Medienstaatsvertrag und der Digital Services Act trügen in der Praxis kaum. Beckedahl fordert deshalb eine unabhängige europäische Digitalbehörde sowie einen geförderten Aufbau offener, öffentlich finanzierter Infrastruktur wie das Fediverse.

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4. Weg vom Schreibtisch zu den Menschen vor Ort: Diese Tipps haben Lokaljournalist:innen
(netzwerkrecherche.org, Maria-​Mercedes Hering)
Maria-​Mercedes Hering fasst die Ergebnisse eines Webinars zusammen, bei dem 18 Lokaljournalistinnen und -journalisten darüber diskutiert hätten, wie sie wieder näher an die Menschen vor Ort kommen. Benjamin Brumm habe von den Aktivitäten des “Südkurier” berichtet, Anna Niere die Veranstaltungen und Crowd-Recherchen des Online-Mediums “RUMS” aus Münster vorgestellt. Empfohlen würden etwa, das Publikum an sonst verschlossene Orte wie große Baustellen mitzunehmen oder mit Pop-up-Redaktionen kurzzeitig in Innenstädte und Stadtviertel zu gehen.

5. Welche Regeln brauchen wir?
(deutschlandfunk.de, Mike Herbstreuth, Audio: 30:40 Minuten)
Die Technik ist längst in den Redaktionen angekommen, aber die Regeln dafür fehlen noch: Was darf Künstliche Intelligenz im Journalismus? Was muss der Mensch verantworten? Und wo beginnt die Täuschung des Publikums? Über diese Grundsatzfragen diskutieren im Deutschlandfunk (DLF) Christina Elmer (TU Dortmund), Jana Ballweber (KNA) und Jens Becker (DLF-Onlineredaktion).

6. Studie zeigt, wie australische Jugendliche das Social-Media-Verbot austricksen
(spiegel.de)
Eine im “British Medical Journal” veröffentlichte Studie zeige, dass Australiens flächendeckendes Social-Media-Verbot für Personen unter 16 Jahren bislang kaum Wirkung auf das Nutzungsverhalten habe. Die Forschenden hätten über 400 junge Nutzerinnen und Nutzer kurz vor und drei Monate nach Inkrafttreten des Verbots befragt. Bei den 12- bis 13-Jährigen habe sich fast nichts geändert. Minderjährige würden das Verbot umgehen, indem sie Fake-Accounts anlegen, auf Ältere registrierte Konten nutzen oder per VPN zugreifen.

Alternativen zum Verbot, Gefälschte Nachrichtenartikel, Lektorat und KI

1. Expert*innen-Kommission schlägt Alternativen zum Social-Media-Verbot vor
(netzpolitik.org, Chris Köver)
Die vom Familienministerium einberufene Kommission “Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt” habe ihre Empfehlungen vorgestellt. Statt eines pauschalen Verbots nach australischem Vorbild, schlage sie zwei Alternativen vor: entweder eine Mindestaltersgrenze von 13 Jahren mit wirksamer Altersprüfung und abgestuften Schutzstandards oder Plattform-Beschränkungen je nach Risiko. Chris Köver warnt, dass verlässliche Alterskontrollen letztlich eine Identifizierung aller Nutzerinnen und Nutzer erfordern und so Anonymität und Grundrechte im Netz gefährden würden.
Weiterer Hörtipp in eigener Sache: Bei radioeins kommentiert der “6-vor-9”-Kurator: “Die Grenze ab 13 ist schnell beschlossen. Aber den Türsteher, der jeden kontrolliert und sich trotzdem niemanden merkt, den muss erst noch jemand erfinden.” (radioeins.de, Lorenz Meyer, Audio: 3:56 Minuten)

2. Falsche Promis, echtes Geld: Die üblen Maschen des Krypto-Betrugs
(gadmo.eu)
Eine millionenschwere Betrugsmaschinerie locke Kleinanlegerinnen und -anleger über gefälschte Nachrichtenartikel und KI-Deepfakes mit Prominenten wie FPÖ-Politiker Herbert Kickl oder ORF-Moderator Armin Wolf zu unseriösem Krypto-Trading. Per Callcenter würden die Opfer dann unter Druck gesetzt, bis ihr Geld weg sei. Ende April 2026 habe die österreichische Justiz mit albanischen Behörden ein solches Netzwerk zerschlagen, das europaweit einen Schaden in Höhe von mindestens 50 Millionen Euro verursacht habe.

3. Lektorenverband gibt Empfehlungen zum KI-Einsatz
(boersenblatt.net)
Der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren empfiehlt seinen rund 1.300 Mitgliedern Grundsätze für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Die Lektorinnen und Lektoren sollten eigenverantwortlich und transparent über den KI-Einsatz entscheiden, dabei Datenschutz und Urheberrecht beachten und KI-Ergebnisse niemals ungeprüft übernehmen. Die Technik habe ihre Grenzen: KI sei nicht kreativ, reproduziere Bekanntes und Klischees, könne halluzinieren und habe kein Einfühlungsvermögen.

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4. Medienministerium unterstützt Schutz von Journalistinnen mit 100.000 Euro pro Jahr
(derstandard.at, Harald Fidler)
Das österreichische Medienministerium kündige eine neue “Kontaktstelle” an, die Journalistinnen und Journalisten in Sicherheits- und Rechtsfragen berate, schule und Angriffe systematisch dokumentiere. Ein Schwerpunkt liege auf geschlechtsspezifischen Bedrohungen gegen Frauen. Gefördert werde die Stelle über die Qualitäts-Journalismus-Förderung mit einer Anschubfinanzierung sowie mit jährlich 100.000 Euro, um die sich geeignete Organisationen ab 2027 bewerben könnten.

5. Finfluencer – zwischen Medien-, Wettbewerbs- und Kapitalmarktrecht
(dfjv.de, Birgit Groschwitz-Fiebig)
Birgit Groschwitz-Fiebig erkärt, welchen rechtlichen Grenzen “Finfluencer” unterlägen, also Personen, die in Sozialen Medien Finanztipps geben. Sie würden sich zwischen Finanzjournalismus, Anlageberatung und Werbung bewegen und müssten presse-, wettbewerbs- und kapitalmarktrechtliche Vorgaben beachten, etwa die klare Kennzeichnung von Werbung und das Verbot der Marktmanipulation. Laut einem Bafin-Leitfaden seien allgemeine Finanzinformationen meist zulässig, konkrete Kauf- oder Verkaufsempfehlungen aber womöglich eine zulassungspflichtige Anlageberatung.

6. Auch Instagram will verstärkt auf den großen Bildschirm
(dwdl.de, Uwe Mantel)
Angeregt vom Erfolg YouTubes auf dem Fernseher baue der Social-Media-Konzern Meta sein Angebot “Instagram for TV” weiter aus und bringe es etwa in den USA auf Samsung-Smart-TVs. Da die App oft gemeinsam genutzt werde, solle sich das Übertragen von Reels vom Smartphone auf den Fernseher vereinfachen. Weil Fernseher auf horizontale Videos ausgelegt seien, richte Instagram zudem einen eigenen Bereich für solche Formate ein und wolle mit längeren, seriellen und Live-Inhalten experimentieren.

Bundestag vs. “Compact”, Ulmen-Urteil, China lässt sich loben

1. Bundestag leitet Bußgeldverfahren gegen “Compact” ein
(taz.de)
Die Bundestagsverwaltung habe ein Bußgeldverfahren gegen das vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Magazin “Compact” eingeleitet. Der Vorwurf laute, dass “Compact” mit seiner Veranstaltungsreihe “Die blaue Welle rollt” für die AfD geworben habe, obwohl die Partei dies schriftlich untersagt habe. Chefredakteur Jürgen Elsässer bestreite dies und spreche von Eigenwerbung sowie von einem Kampf für die Pressefreiheit, man werde Widerspruch einlegen. Erst im vergangenen Juni habe “Compact” vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Verbot durch das Innenministerium abwenden können.

2. Deep­fa­ke­video-Ver­dacht im Spiegel gegen­über Chris­tian Ulmen ist rechts­widrig
(lto.de)
Das Oberlandesgericht Hamburg habe entschieden, dass der “Spiegel” nicht den Verdacht erwecken dürfe, der Schauspieler Christian Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau Collien Fernandes hergestellt oder verbreitet. Damit habe Ulmens Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts teilweise Erfolg gehabt. Die Berichterstattung über Vorwürfe, Ulmen habe Gewalt gegen Fernandes ausgeübt, bleibe dagegen gerechtfertigt.
Weiterer Lesetipp: Die Entscheidung aus Sicht des “Spiegel”: Der SPIEGEL darf weiter über »virtuelle Vergewaltigung« von Collien Fernandes berichten.

3. Schwarz gemalt: Deutschland als “Krisenland” bei der russischen Nachrichtenagentur TASS
(de.ejo-online.eu, Swetlana Mikhailowa)
Swetlana Mikhailowa hat untersucht, wie die russische Staatsagentur TASS über Deutschland berichtet. Die Agentur wähle vor allem Themen, die Krise, Konflikt und Skandal betonen, und gebe kritischen Stimmen viel Raum. Typisch sei ein Echo-Muster: Auf Meldungen über Entscheidungen der Bundesregierung würden häufig Beiträge folgen, in denen AfD oder BSW diesen Kurs als Fehler darstellen würden, wodurch das Regierungshandeln delegitimiert werde. So erscheine Deutschland als Land innerer Spannungen und außenpolitischer Abhängigkeit.

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4. Klage gegen Presse-Monitor abgewiesen
(urheber.info)
Das Landgericht Berlin habe eine Klage des Online-Magazins “Medieninsider” gegen die Presse-Monitor GmbH (PMG) in den wesentlichen Punkten abgewiesen, wie die PMG mitteile. “Medieninsider” habe dem Pressespiegel-Anbieter vorgeworfen, mehr als 300 seiner Artikel unerlaubt in Pressespiegel aufzunehmen und dafür Lizenzgebühren abzurechnen. Das Gericht folge dagegen der Auffassung der PMG. Deren Inkassotätigkeit für die Verwertungsgesellschaft VG Wort sei keine Urheberrechtsverletzung.

5. YouTube einigt sich mit 16-Jährigem außergerichtlich
(spiegel.de)
Die Google-Tochter YouTube habe sich außergerichtlich mit einem 16-jährigen Kläger aus Florida geeinigt, der der Plattform vorgeworfen habe, seiner psychischen Gesundheit geschadet zu haben. Der Junge habe als Kind mit der Nutzung Sozialer Medien begonnen und nach eigenen Angaben unter Suchtverhalten, Schlafstörungen, Depressionen und Angstzuständen gelitten. Die ursprünglich auch gegen Instagram, Snapchat und TikTok gerichtete Klage sei Teil einer großen Klagewelle in den USA gegen Social-Media-Konzerne.

6. China lässt sich loben: Wenn Influencer:innen das Image polieren
(cemas.io, Lea Frühwirth)
Lea Frühwirth analysiert, wie auffällig viele Travel-Influencerinnen und -Influencer China und besonders die Region Xinjiang als florierendes Reiseziel inszenieren, obwohl diese international vor allem für die Menschenrechtsverbrechen an den Uiguren bekannt sei. Das sei kein Zufall, sondern Teil der Strategie “Telling China’s Story well”, mit der die Kommunistische Partei das internationale China-Bild positiv prägen wolle.

KI-Firmen kaufen Antiquariate leer, Alte “Bild”-Meldungen, RTL-Saison

1. KI-Firmen kaufen Antiquariate leer – und vernichten die Bücher
(srf.ch, Sven Ahnert)
KI-Unternehmen würden mutmaßlich europäische Antiquariate leerkaufen, die Bücher als Trainingsdaten einscannen und danach wegwerfen. Ein kanadisches Unternehmen namens Zoom Books habe palettenweise vergriffene Sachbücher und Romane geordert, gezielt je ein Exemplar pro Titel. Dahinter stehe vermutlich ein Konstrukt aus dem US-Urheberrecht: Wer Bücher physisch besitze und nach dem Scannen vernichte, könne sich auf das Fair-Use-Prinzip berufen. Gedruckte Bücher seien begehrt, weil die frei zugänglichen Onlinetexte für das Training weitgehend ausgeschöpft seien.

2. Nein, alte “Bild”-Meldungen widerlegen nicht den Klimawandel
(zdfheute.de, Oliver Klein)
In den Sozialen Medien würden tausendfach geteilte alte “Bild”-Schlagzeilen auftauchen, die mit Hitzemeldungen von 1957 und 1975 den Klimawandel infrage stellen sollen. Die Schlagzeilen seien zwar echt, ihre Verwendung aber irreführend: Die “56 Grad” von 1957 seien im Inneren eines Uhrgehäuses gemessen worden, die “40 Grad” von 1975 nur eine Prognose gewesen, die damals nirgends erreicht worden sei. Oliver Kleins Fazit: “Meldungen über einzelne Hitzewellen in den 50er- oder 70er-Jahren beweisen nicht, dass das Klima in Deutschland damals bereits ähnlich heiß war wie heute. Der Trend, dass die Temperaturen in Deutschland und der ganzen Welt ansteigen, ist hingegen gut belegt.”

3. Endlich ich!
(taz.de, Adrian Lobe)
Adrian Lobe argumentiert in seinem Kommentar, KI könne pseudoobjektive Diskurssimulation gut, und genau deshalb müsse der Journalismus persönlicher werden. Anlass seien die KI-generierten Texte des thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt in der “FAZ” und des Springer-Vorstandsvorsitzenden Mathias Döpfner in der “Welt am Sonntag”. Faktenlastige Standardware wie Agenturmeldungen und Länderporträts könne die Maschine übernehmen. Was KI jedoch nicht könne: eigene Eindrücke sammeln und Stimmungen einfangen.

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4. SEED-​Newsletter Nr. 37
(netzwerkrecherche.org)
Thomas Schnedler warnt im Editorial des “SEED”-Newsletters des Netzwerk Recherche davor, dass der Lokaljournalismus auf dem Land immer schwächer werde. Anlass sei eine Bilderstrecke im AfD-Blatt “Blauer Mut”, das der Thüringer Gratiszeitung “Bürgerzeit aktuell” beiliege. Zwei Bilder würden dasselbe Freibad zeigen: “früher” friedlich, “heute” voller Müll und Gewalt mit Menschen, die wie das AfD-Bild von Migranten aussähen. Die Bilder seien offenbar von einer Künstlichen Intelligenz erzeugt, ohne dass darauf hingewiesen werde. Solche kostenlosen Anzeigenblätter sprängen dort ein, wo es kaum noch echte Lokalzeitungen gebe, und könnten so rechte Botschaften unauffällig verbreiten. Das Netzwerk Recherche fordere deshalb, guten Lokaljournalismus zu stärken.

5. Wer weiß wie wann was mit Raab am besten funktioniert?
(dwdl.de, Timo Niemeier)
In seiner Bilanz zur RTL-Saison 2025/26 stellt Timo Niemeier fest, dass der Versuch einer wöchentlichen Stefan-Raab-Show auch im zweiten Jahr gescheitert sei. Die Sport-Strategie mit 2. Fußball-Bundesliga und NFL bringe nur überschaubare Reichweiten, während Länderspiele und Einzelevents wie die Basketball-EM erfolgreich gewesen seien. Die eigentliche Stärke des Senders liege in Dauerbrennern wie “Ich bin ein Star”, “Wer wird Millionär?” und “Let’s Dance”, die ihre Marktanteile stabil gehalten hätten.

6. Co-Regis­­seur von “Kau­­litz & Kau­­litz” muss genannt werden
(lto.de)
Das Oberlandesgericht Köln habe entschieden, dass Pablo Ben Yakov, einer von drei Regisseuren der Netflix-Serie “Kaulitz & Kaulitz”, als Co-Regisseur im Nominierungstext des Deutschen Fernsehpreises genannt werden müsse. Der Preis habe 2025 die zweite Staffel der Serie ausgezeichnet, im Text aber nur Annika Blendl und Michael Schmitt als “Regie-Duo” geführt, was den falschen Eindruck erweckt habe, Ben Yakov sei nicht beteiligt gewesen.

Michelmann frei, ZDF prüft Sanktionsklauseln, Bachmann-Preis

1. In Syrien festgehaltene Eva Maria Michelmann ist frei
(wdr.de, Alexa Schulz)
Die Kölner Journalistin Eva Maria Michelmann sei nach WDR-Informationen frei und am Freitag in Deutschland gelandet. Seit über drei Jahren habe sie als registrierte Journalistin im kurdischen Autonomiegebiet Nordsyriens gearbeitet. Im Januar 2026 sei sie dann beim Einmarsch von Truppen der syrischen Übergangsregierung in Raqqa ohne Angabe von Gründen festgenommen worden. Michelmanns Bruder habe von Folter durch Elektroschocks und einem sehr schlechten Zustand berichtet. Gelungen sei die Freilassung schließlich durch die Bemühungen des deutschen Konsulats und, so der Bruder, durch öffentlichen Druck.

2. Wo beginnt der KI-Betrug im Journalismus? Die Casdorff-Döpfner-FAZ-Debatte
(ardsounds.de, Jonathan Schulenburg, Audio: 21:54 Minuten)
Anlässlich der Debatte um Künstliche Intelligenz im Journalismus diskutieren Medienethikerin Jessica Heesen und “Tagesspiegel”-Chefredakteur Christian Tretbar bei “BR24 Medien” darüber, wann der Einsatz von KI erlaubt ist und wann eben nicht: “Wo beginnt der KI-Betrug im Journalismus? Und braucht es eine KI-Kennzeichnung oder sind wir einfach zu naiv und es passiert eh schon überall?”
Weiterer Lesetipp: In der “taz” schreibt Anne Fromm: “Die Frage, welche Rolle KI in den Medien spielt, ist also nicht nur eine technologische, sondern auch eine wirtschaftliche. Leistet die Maschine bald schneller und billiger das, was heute teure Re­dak­teu­r:in­nen leisten?” Und ebenfalls lesenswert: Die Grenzen der Detektoren: “Für die Erkennung KI-generierter Texte werden zunehmend Programme wie ‘Pangram’ eingesetzt. Doch wie verlässlich sind diese Detektoren überhaupt?” (taz.de, Raoul Spada)

3. ZDF prüft Sanktionsklauseln in Verträgen nach Kritik
(dwdl.de, Timo Niemeier)
Das ZDF habe eine Überprüfung von Vertragsklauseln angekündigt, mit denen es Mitwirkende an Sendungen verpflichte, nicht mit Personen auf Sanktionslisten von EU, UN und USA zusammenzuarbeiten. Vor allem der Bezug auf die US-Sanktionen habe Kritik ausgelöst. Beobachter würden um die Unabhängigkeit der Berichterstattung fürchten. Das ECCHR habe eine Rücknahme der Regelung gefordert.

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4. Reichweite auf Big-Tech-Plattformen ist nicht mehr genug
(netzpolitik.org, Leonhard Dobusch)
Zum zehnten Geburtstag des ARD/ZDF-Jugendangebots “Funk” zieht Leonhard Dobusch eine positive Bilanz. Das Experiment, ohne linearen Sender direkt auf kommerziellen Plattformen für junge Zielgruppen zu publizieren, sei geglückt. “Funk” erreiche einen Großteil der 14- bis 29-Jährigen. Reichweite auf Big-Tech-Plattformen allein genüge aber nicht mehr, so Dobusch. Nötig seien mehr wiederkehrende Live-Formate, eigene tagesaktuelle Nachrichtenangebote sowie mehr Engegement jenseits der kommerziellen Drittplattformen.

5. Recherche wird zur Superkraft
(verdi.de, Bärbel Röben)
Bärbel Röben berichtet von der Jahreskonferenz des Netzwerk Recherche (NR), die beim NDR in Hamburg mit über 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefunden habe. Der NR-Vorsitzende Daniel Drepper habe vor autoritären Angriffen auf den Journalismus gewarnt, sich für Deutschland aber optimistisch gezeigt. Ein Rückblick habe den Wandel der investigativen Recherche vom männlich geprägten Gegeneinander hin zu kollegialer Teamarbeit nachgezeichnet. Die investigative Recherche könne nicht durch KI ersetzt werden.

6. Das Verhör der Ingeborg Bachmann
(ardsounds.de, Barbara Kaufmann, Audio: 55:57 Minuten)
Der Ingeborg-Bachmann-Preis gilt als eine der bedeutendsten literarischen Auszeichnungen im deutschen Sprachraum. Er wurde von der Stadt Klagenfurt im Gedenken an die Schriftstellerin Ingeborg Bachmann gestiftet. “In einer dreitägigen Lese-Veranstaltung treten vorausgewählte Bewerber nacheinander an und tragen etwa 25 Minuten lang bislang unveröffentlichte Prosatexte oder Ausschnitte vor”, schreibt die Wikipedia zum Bachmann-Preis. Bei SWR Kultur widmet sich Barbara Kaufmann in einem Audioessay den Hintergründen und der Entstehungsgeschichte der Veranstaltung: “Ingeborg Bachmann war Schriftstellerin, aber sie wurde zu einer Marke und einem Preis. Die Bachmann. Die große Tochter der Stadt Klagenfurt. Wer hat ihr dieses Image verpasst?”

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BILDblog-Klassiker

neu  

Von Katzen und dummen Menschen

Gestern berichtete “Bild”:

… und okay-okay, im letzten Absatz, ganz am Ende ihrer Berichterstattung hat “Bild” im Vornamen der darin zitierten Tierschützerin “Annelise Krauß” ein “e” vergessen. Aber selbst Anneliese Krauß findet das nicht so schlimm. Allerdings steht ihr Name natürlich nicht nur zum Spaß in “Bild”. Zitiert wird sie dort – und zwar wie folgt:

‘Das ist so schlimm wie grausame Tierversuche’, wettert Annelise Krauß vom Tierschutzverein Dresden.”

Und das sei nun wirklich “Quatsch”, sagt Krauß, wenn man sie fragt. Weil sie nämlich den von “Bild” zitierten Satz weder gewettert noch gesagt habe. Im Gegenteil: “Das wäre ja auch idiotisch,” sagt Krauß, “denn wenn es um tote Tiere geht, dann ist das ja kein Problem des Tierschutzes!” Zusammenfassend sagt uns die Tierschützerin über die Erfindung von Christian Koch (der laut “Bild” ja “aus Katzen Benzin machen” kann):

“Von unserer Seite ist daran nichts auszusetzen.”

Und genau so habe sie das im Übrigen auch zu “Bild” gesagt. (Aber, so Krauß weiter, wenn “der Herr Helfricht”, also einer der Autoren des “Bild”-Artikels, sie anrufe, dann wisse sie schon aus Erfahrung, dass hinterher Sachen in “Bild” stünden, die sie so gar nicht gesagt habe. Das gehe in Dresden schließlich schon über zehn Jahre so, so Krauß. — Und soviel vielleicht nur zum letzten Absatz des obigen Artikels.)

Kommen wir zum Rest, dem Eigentlichen, also darum, dass “Dr. Christian Koch (55) aus Kleinhartmannsdorf (Sachsen)”, wie es in “Bild” heißt, “aus Katzen Benzin machen” könne: Denn dass die “Benzin”-Überschrift Unsinn ist, verrät schließlich schon der dazugehörige “Bild”-Text selbst, weil darin nur von “Bio-Diesel” oder “Diesel” die Rede ist… Tatsächlich aber hat Koch offenbar eine ungewöhnliche und effektive Alternativmethode zur Treibstoffgewinnung entwickelt: die katalytische drucklose Verölung (KDV), über die beispielsweise schon der MDR im Mai 2003, 3sat im Juli 2004, die “Welt” im Januar 2005, die “Pirmasenser Zeitung” im Juli, der RBB vergangene Woche oder auch RTL berichteten. Und all diesen Berichten ist eines gemein: dass sie dem Gegenstand, über den sie (durchaus auch kritisch) berichten, gerecht werden.

“Bild” indes nennt Kochs Erfindung einen “Spezialreaktor” und schreibt Sätze wie diesen:

“Die Katzen-Kraft lässt sich theoretisch exakt berechnen: Aus einem ausgewachsenen 13-Pfund-Kater könnten 2,5 Liter Sprit entstehen, vier Miezen würden für 100 Kilometer reichen, für eine Tankfüllung wären 20 tote Katzen erforderlich.”

Und fragt man einfach mal nach bei dem “Mann, der (Stuben-)Tiger in den Tank packen kann” (“Bild”), antwortet Christian Koch, der “Bild”-Bericht habe “nichts mit der Wahrheit zu tun” und sei “zudem grenzenlos dumm”. Koch weiter:

“Wie kann man mit gekochtem tierischen Material Auto fahren? Wasser würde jeden Motor sofort zum Stillstand bringen. Hier wird an die niedrigsten Instinkte von dummen Menschen appelliert, um eine wertvolle Entwicklung zu verunglimpfen. (…) Mir zu unterstellen, dass ich mit Tierkadavern herumhantiere, ist kriminell. Das ist nicht im geringsten der Inhalt der Entwicklung und kann deshalb nur als gezielte Verleumdung angesehen werden.”

Auf der Website von Kochs Firma heißt es zudem inzwischen:

Mit Dank an Jan S. für die Anregung.
 
Nachtrag, 12:15:
“Bild” hat die Sache mit der “Katzen-Kraft” heute noch einmal aufgegriffen:

Darf man aus Katzen wirklich Benzin machen?

Doch wenn es jetzt etwas vorsichtiger als gestern heißt, dass Christian Koch “theoretisch auch aus Katzen” Bio-Diesel herstellen “könnte”, wenn jetzt nicht Koch, sondern ein Konkurrent die gestern von “Bild” aus der Luft gegriffene Skandalisierung zurechtrücken darf, wenn nun auch die gelassene Position der Tierschützer weniger sinnenstellend als gestern wiedergegeben wird und sich im heutigen “Bild”-Bericht immerhin ein einziger halbwegs sinnvoller Satz (“Die Diskussion ist überflüssig”) wiederfindet, dann macht das alles den Nonsens von gestern weder ungeschehen noch besser — und sei es nur deshalb, weil es “Bild” offenbar immer noch nicht gelingen will, zwischen “Benzin” (Überschrift) und “Diesel” (Text) zu unterscheiden…

Mehr dazu hier und hier.