1. Verdacht ist nicht Gleichsetzung
(taz.de, Johannes Eisenberg)
Der Medienanwalt Johannes Eisenberg verteidigt in seinem Beitrag die umfassende Berichterstattung im Fall von Collien Fernandes und Christian Ulmen. Er betont, dass sich dieser Fall deutlich von früheren Skandalen unterscheide, da hier handfeste Belege wie Zeugenaussagen, E-Mails und mutmaßliche Tonaufnahmen vorlägen, die den Verdacht massiv stützen würden. Andere Medien dürfen laut Eisenberg die Recherchen des “Spiegel” übernehmen, solange sie sachlich bleiben, nicht vorverurteilen und dem Beschuldigten stets selbst die Chance zu einer eigenen Stellungnahme geben.
Hörtipp in eigener Sache: Bei radioeins kommentiert der “6-vor-9”-Kurator die Berichterstattung: “‘Es gilt die Unschuldsvermutung.’ Das sind die vier Wörter, die in den letzten Tagen in fast jedem Artikel über den Fall Fernandes/Ulmen stehen. Und dieser Satz sei ja nicht falsch, sagt Lorenz Meyer. Er sei das Fundament unseres Rechtsstaats. Aber er sei oft eingebettet in einen Text, der das genaue Gegenteil transportiere.” (radioeins.de, Lorenz Meyer, Audio: 4:48 Minuten)
2. Stefanie Hubig lehnt Klarnamenpflicht im Internet ab
(zeit.de)
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erteile den im Zuge des Falls von Collien Fernandes laut gewordenen Forderungen nach einer gesetzlichen Klarnamenpflicht im Internet eine klare Absage. Sie betone, dass Anonymität im Netz aus vielen legitimen Gründen unerlässlich bleibe. Um Täter bei digitaler Gewalt dennoch konsequent zur Rechenschaft ziehen zu können, setze die Ministerin stattdessen auf eine nachträgliche Identifizierung durch die dreimonatige Speicherung von IP-Adressen. Parallel dazu wolle ihr Ministerium noch in dieser Woche einen neuen Gesetzentwurf ins Kabinett einbringen, der unter anderem die Erstellung sexualisierter Deepfakes gezielt unter Strafe stelle.
3. Deepfakes und die Strafrechtsfalle
(verfassungsblog.de, Aziz Epik)
Strafrechtsprofessor Aziz Epik warnt davor, das Problem sexualisierter Deepfakes ausschließlich durch schnelle Verschärfungen des Strafrechts lösen zu wollen. Zwar räumt er ein, dass es unbestreitbare rechtliche Schutzlücken gebe, doch hastig formulierte Gesetze seien fehleranfällig und würden der juristischen Komplexität des Themas nicht gerecht. Epik argumentiert, dass digitale Gewalt tief in strukturellen, patriarchalen Problemen verwurzelt sei, die sich nicht allein durch die strafrechtliche Verfolgung von Einzeltätern beheben lassen würden.
4. Strapazierter Journalismus: Anfeindungen und strukturelle Belastungen von Journalist:innen in Deutschland
(ecpmf.eu, Patrick Peltz & Yann Rees)
Eine neue Studie des European Centre for Press and Media Freedom und der Universität Bielefeld befasst sich mit der Belastung von Journalistinnen und Journalisten in Deutschland. Die Ergebnisse würden zeigen, dass wiederkehrende Anfeindungen und Drohungen im Berufsalltag vermehrt zu redaktioneller Selbstzensur führen. Gleichzeitig würden Medienschaffende unter einem massiven strukturellen und ökonomischen Druck leiden. Die Folgen: Arbeitsverdichtung, Qualitätsverlust und Abwanderungsgedanken.
5. Terrorpropaganda und Gewaltvideos auf Knopfdruck – OpenAI macht Sora dicht
(ohje-internet.de, Karolin Schwarz)
Karolin Schwarz kommentiert die Entscheidung der ChatGPT-Mutter OpenAI, ein Tool zur Generierung von KI-Videos einzustellen: “Wer solche Inhalte erzeugen will, wird auch bei anderen Slop-Fabriken auf dem Markt fündig. Dass einer der Marktführer sein Tool nun einstellt, ist unter den beschriebenen Gesichtspunkten und insbesondere mit Blick auf die mangelhaften Moderationspraktiken allerdings kein Verlust.”
6. Meta und YouTube sollen einer Social-Media-Süchtigen drei Millionen Dollar zahlen
(spiegel.de)
In einem wegweisenden Prozess in den USA seien die Tech-Giganten Meta und Google zu Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt worden. Die Konzerne hätten fahrlässig gehandelt und nicht ausreichend über das immense Suchtpotenzial ihrer Plattformen wie Instagram und YouTube aufgeklärt. Geklagt habe eine 20-jährige Frau, die ihre schweren Depressionen und Angstzustände auf die bewusst suchtsteigernde Gestaltung der Netzwerke, etwa durch endloses Scrollen, zurückführe.



