Verzerrendes von Wutbürger Reichelt

“Bild”-Chef Julian Reichelt ist wütend, und schuld ist mal wieder ein Gerichtsurteil:

Screenshot eines Tweets von Julian Reichelt - Volljährig ein Kind ermorden und dann nach Jugendstrafrecht nicht einmal die mögliche Höchststrafe bekommen. Wie soll man bei so einem Urteil nicht wütend werden? Dazu ein Link zum Bild.de-Artikel Urteil im Kandel-Prozess: Mias Mörder muss für 8,5 Jahre in den Knast
(Unkenntlichmachung durch uns.)

Dafür gibt’s selbstverständlich volle Populismuspunktzahl und reichlich Applaus von der Gefolgschaft: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags gab es für Reichelts Wut-Spruch 548 Retweets und 1375 “Gefällt mir”-Angaben. Einer von Reichelts erfolgreicheren Tweets.

Was kaum noch jemanden — und Julian Reichelt schon gar nicht — zu interessieren scheint: Die Aussage des “Bild”-Chefs ist mindestens verzerrend, wenn nicht falsch.

Dass der nun verurteilte Abdul D. bei seiner Tat “volljährig” war, ist nicht so sicher, wie Reichelt tut. Die für den Fall zuständige Staatsanwaltschaft hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem D.s Alter festgestellt werden sollte. Nach Untersuchungen von Schlüsselbein, Handwurzel und Gebiss kamen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass D. vermutlich etwa 20 Jahre alt ist, auf jeden Fall aber mindestens 17,5. Aufgrund der Unsicherheit entschied das Landgericht Landau, nach dem Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten”, beim Prozess das Jugendstrafrecht anzuwenden.

Dass Abdul D. “ein Kind ermordet” habe, wie Julian Reichelt schreibt, ist mindestens für diejenigen, die sich mit dem Fall nicht so gut auskennen, ebenfalls verwirrend. Das Opfer war eine 15-jährige Jugendliche, was den Tod des Mädchens natürlich nicht weniger schlimm werden lässt. Mit der Verwendung des Wortes “Kind” verleiht Reichelt seinem Tweet aber noch mehr Wut-Potential.

“Die mögliche Höchststrafe”, die Julian Reichelt mindestens indirekt fordert, liegt im Jugendstrafrecht bei zehn Jahren Haft. Abdul D. hatte zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt. Das könnte ein Grund fürs Gericht gewesen sein, nicht die Höchststrafe zu verhängen, sondern 8,5 Jahre Gefängnis.

Die Antwort auf Julian Reichelts Frage “Wie soll man bei so einem Urteil nicht wütend werden?” wäre, all das zumindest verstehen zu wollen.