1. Nicht zum Jubeln
(taz.de, André Zuschlag)
Das Hamburger Landgericht habe die Klagen gegen “Correctiv” zwar abgewiesen, dennoch sei die Argumentation der Kläger nicht völlig von der Hand zu weisen. Ein Großteil der Öffentlichkeit habe den Text tatsächlich als Tatsachenbericht über konkrete Ausweisungspläne missverstanden. Dies bringt André Zuschlag in seinem Kommentar zu folgendem Fazit: “Juristisch war die Berichterstattung weitgehend sauber, journalistisch hingegen – ein bisschen weniger.”
Weiterer Lesetipp: Felix W. Zimmermann, Chefredakteur bei “Legal Tribune Online”, sieht in der Entscheidung des Landgerichts “kein gutes Urteil für die Debattenkultur” und kommentiert: Die Begründung des Gerichts “ist nichts anderes als eine vorsätzliche Realitätsverweigerung.” (lto.de)
2. Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?
(verdi.de, Jasper Prigge)
Rechtsanwalt Jasper Prigge erläutert, dass das “Recht am eigenen Wort” grundsätzlich davor schütze, dass nichtöffentlich getätigte Äußerungen ohne Erlaubnis aufgezeichnet werden. Strafbar sei das Mitschneiden laut Gesetz nur dann nicht, wenn eine “faktische Öffentlichkeit” gegeben sei, in der auch unbeteiligte Dritte das Gespräch mithören könnten. Da auch die Verbreitung rechtswidriger Aufnahmen verboten sei, werde Journalistinnen und Journalisten im Zweifelsfall empfohlen, auf wörtliche Zitate zu verzichten und Inhalte stattdessen zu paraphrasieren.
3. Weimer stellt Kompromiss “in wenigen Wochen” in Aussicht
(dwdl.de, Alexander Krei)
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer habe nach den jüngsten Verzögerungen eine baldige Einigung im Streit um die Investitionsverpflichtung für die Filmbranche in Aussicht gestellt. Der diskutierte Kompromiss sehe vor, zunächst mit freiwilligen Selbstverpflichtungen zu starten und erst bei einer negativen Evaluation zur Mitte der laufenden Legislaturperiode ein Gesetz einzuführen. Obwohl die SPD ursprünglich auf eine gesetzlichen Regelung bestanden habe, habe sich Weimer zuversichtlich gezeigt, mit diesem stufenweisen Vorgehen in wenigen Wochen eine Lösung zu finden.
4. Newsletter Netzwerk Recherche 252
(netzwerkrecherche.org, Greta Linde & Daniel Drepper)
Wie immer eine Empfehlung wert, nicht nur für investigativ arbeitende Journalistinnen und Journalisten: der Newsletter des Netzwerk Recherche. Die aktuelle Ausgabe beginnt mit einigen Worten von Daniel Drepper über dessen Erfahrungen in den USA und die aktuellen Herausforderungen im Journalismus. Darüber hinaus gibt es einen Überblick über medienrelevante Nachrichten, Veranstaltungen, Preise und Stipendien.
5. Kommerzielle Komedy
(setup-punchline.de, Bernhard Hiergeist)
Bernhard Hiergeist holt für die neue Ausgabe seines Newsletters “Noten zur Comedy” noch einmal einen historischen Abmahnfall aus dem Archiv: Im Jahr 2011 habe Comedian Mario Barth einen T-Shirt-Hersteller abgemahnt, weil dieser den Spruch “Nichts reimt sich auf Uschi” verwendet habe. Dabei habe Barth den Slogan, der eigentlich von Oliver Kalkofe und Dietmar Wischmeyer stamme und den er selbst als Allgemeingut bezeichne, zuvor markenrechtlich schützen lassen. Dies zeige laut Hiergeist eine irritierende Doppelmoral und einen fehlenden Sinn für Selbstironie.
6. Zehn Internetstars, die das Jahr prägten
(spiegel.de, Markus Böhm & Pascal Mühle)
Markus Böhm und Pascal Mühle porträtieren zehn Internetpersönlichkeiten, die das Jahr 2025 mit ihren viralen Erfolgen und unterschiedlichen Inhalten maßgeblich geprägt hätten. Die Bandbreite der vorgestellten Personen reicht dabei vom weltweit bekannten US-Streamer IShowSpeed über den 88-jährigen Newcomer Opa Werner bis hin zur 15-jährigen Rapperin Zahide, die über TikTok in die Charts gelangt sei. Neben klassischem Entertainment wie Gaming oder Comedy hätten sich auch Nischenthemen wie Döner-Tests, Medienkritik und Lyrik erfolgreich im Netz etabliert.



