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Günther Jauch und der Kampf gegen die Klatsch-Windmühlen

Wenn sich Prominente mit der Klatschpresse zoffen und dann solche Gegendarstellungen erwirken …

…, dann wirkt das oft albern, fast ein bisschen lächerlich. Aber wenn man sich die juristischen Scharmützel hinter den Kulissen mal genauer anschaut, wird schnell klar, dass solche Auseinandersetzungen für die Beteiligten vor allem eins sind: bitterer Ernst. Für die einen geht’s um ein knallhartes, rentables Geschäft, für die anderen um die Verteidigung ihrer informationellen Selbstbestimmung.

Günther Jauch ist da ein gutes Beispiel. Dazu muss man zunächst wissen, dass Jauch eines der beliebtesten Opfer der Klatschpresse ist: Alles, was er sagt (oder irgendwann mal gesagt hat), und alles, was andere über ihn sagen (oder mal gesagt haben), und auch alles andere, was sich mit viel Fantasie und wenig Skrupel irgendwie mit ihm in Verbindung bringen lässt, wird von den bunten Blättern gnadenlos zu Geschichten verwurstet.

Wenn irgendwo in Potsdam mehrere Frauen von einem Unbekannten belästigt wurden, dann heißt es:

(Weil sie in Potsdam wohnt.)

Wenn Günther Jauch im Fernsehen erzählt, dass er früher mal die Schauspielerin Karin Dor toll fand, dann heißt es:

Wenn ein (fiktiver!) Roman erscheint, in dem der Protagonist plant, Günther Jauch zu entführen, dann heißt es:

Und wenn ein Freund von Günther Jauch stirbt, dann heißt es:

Jauch lässt sich diese Attacken aber nicht einfach gefallen, sondern geht konsequent dagegen vor.

Das wissen auch die Redaktionen, darum sind viele der Artikel schon extra so formuliert, dass sie juristisch kaum angreifbar sind; glattgebügelt von den Rechtsabteilungen der Verlage. Denn wenn Familie Jauch und ihre Anwälte etwas finden, gegen das sie sich wehren können, dann tun sie das, und zwar rigoros.

Wenn ein Blatt fälschlicherweise behauptet, Jauch habe schon als Kind auf dem Weinberg seiner Großeltern gespielt, dann geht er dagegen vor. Wenn ein Blatt fälschlicherweise behauptet, Jauchs Ehefrau sei Diplom-Psychologin, dann geht sie dagegen vor. Wenn ein Blatt fälschlicherweise behauptet, Jauch habe von der “FAZ” ein Werbe-Honorar bekommen, dann geht er dagegen vor.

Auf die Frage, warum er sich so hartnäckig gegen die Berichte wehrt, sagt er:

Aus zwei Gründen. Erstens hat jeder Mensch eine Privatsphäre und ein Recht darauf, dass die geachtet wird. Das möchte ich, im Rahmen des juristisch Möglichen, auch für meine Familie und für mich in Anspruch nehmen. Und zweitens ärgert es mich, dass dort ununterbrochen Menschen getäuscht werden. Denen wird in der Schlagzeile etwas versprochen, das, wenn man es dann im Inneren nachliest, überhaupt nicht gehalten wird. Zu dem Zeitpunkt hat die Oma dann aber schon 1,50 Euro oder noch mehr ausgegeben. Ich werde also benutzt, um Leute reinzulegen und gleichzeitig das Vermögen von denjenigen, die diesen Dreck produzieren, noch zu vermehren — und da habe ich mir irgendwann mal gesagt: Ne! Dazu trägst du nicht auch noch bei, indem du dich nicht wehrst.

Manchmal müssen die Blätter die Gegendarstellungen der Promis sogar auf dem Cover abdrucken — die von den Guttenbergs zum Beispiel oder diese oder diese. Oder diese:

Auch die Gegendarstellung zum vermeintlichen “Entführungs-Drama” erschien, nachdem sich Jauch erfolgreich gegen die Schlagzeile gewehrt hatte, auf dem Titelblatt (für eine größere Version bitte draufklicken):

Das war im März. Interessanterweise ist die Gegendarstellung vor zwei Wochen ein zweites Mal erschienen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte das Blatt zum erneuten Abdruck verdonnert, weil die erste Gegendarstellung zu klein war.

Gegendarstellungen sollen nämlich, so schreiben es die Gerichte vor, die Aufmerksamkeit des Lesers in gleicher Weise wecken wie die ursprüngliche Berichterstattung. Darum müssen sie im gleichen Teil der Zeitschrift abgedruckt werden und in Aufmachung, Schriftbild usw. gleichwertig sein.

In diesem Fall hatte das Landgericht Baden-Baden angeordnet, dass die Gegendarstellung genauso groß sein müsse wie die ursprüngliche Schlagzeile “Günther Jauch – Entführungs-Drama”. Die Redaktion packte aber den sogenannten “Redaktionsschwanz” (“Herr Jauch hat recht …”) mit in den Gegendarstellungs-Kasten, dadurch wurde die Schrift insgesamt kleiner.

Jauch ging dagegen vor, das Blatt wehrte sich, Jauch bekam recht. Also erschien die Gegendarstellung erneut, diesmal ohne den Redaktionsschwanz:

Das ist alles so bekloppt, da passt es natürlich, dass die Unterlagen zu dem Fall (PDF) über weite Teile klingen wie das Drehbuch zu einem schlechten Gerichtssketch:

Im Anschluss daran trägt der Gläubiger nunmehr vor, bei Bemessung der Originalgröße (ohne Verkleinerung) und unter Zugrundelegung der Flächenberechnungsmethode des Oberlandesgerichts Karlsruhe (14. Senat) weise die Erstmitteilung eine Fläche von 47,94 cm² und die Gegendarstellung eine Fläche von 27,83 cm² (mit Richtigstellung 36,40 cm²) auf (Anl. Ast. 10). Bei einer Flächenberechnung nach einem Rechteck exakt um die Textstelle weise die Ausgangsmitteilung eine Fläche von 68,4 cm² und die Gegendarstellung 40,58 cm² auf. Die Schuldnerin führt nach dem Hinweis des Senats vom 21.07.2014 zuletzt aus, die Fläche der Gegendarstellung betrage ohne Einrechnung der Leerflächen und der Richtigstellung nach der Nettoberechnungsmethode 2683,161 mm², die der Erstmitteilung 4831,0528 mm². Dabei seien jeweils die Zwischenräume ober- bzw. unterhalb der Buchstaben …

Manchmal wird es aber noch abstruser. Die “Closer” zum Beispiel musste jüngst eine Gegendarstellung von Jauch dreimal (!) hintereinander drucken, weil die Redaktion es nicht hinbekommen hatte (oder nicht hinbekommen wollte), sich an die Vorgaben des Gerichts zu halten.

Kurz vorab, falls Sie die Inhalte und Methoden der “Closer” nicht kennen: Sagt Ihnen der “Nacktfoto-Skandal” um Herzogin Kate noch was? Damals hatte ein Paparazzo die Frau von Prinz William aus großer Entfernung fotografiert, wie sie (halb-)nackt auf einem Privatgrundstück in der Sonne lag. Mit genau solchen Dingen verdient die “Closer” ihr Geld. Die Fotos wurden zwar vom französischen Schwesterblatt gedruckt, aber auch die deutsche Ausgabe, die im Bauer-Verlag erscheint, ist ein Rumpelblatt sondergleichen.

Sie ist im Grunde eine schlimme Mischung aus Regenbogenblatt und Boulevardzeitung. Medienanwalt Christian Schertz, der auch Günther Jauch vertritt, bezeichnet sie als “das aggressivste Printobjekt, was Verletzungen von Persönlichkeitsrechten angeht”. Die “Closer” zeigt Paparazzi-Fotos, die selbst “Bild” oder “die aktuelle” nicht drucken würden, und verletzt, so Schertz, “nahezu wöchentlich Persönlichkeitsrechte meiner Mandanten”. Aktuell schlachtet das Blatt die privaten SMS von Cora und Ralf Schumacher aus (was für “Bild” und andere Medien wiederum ganz praktisch ist, weil sie daraus dann eigene Titelgeschichten basteln können, ohne sich selbst die Finger schmutzig zu machen).

Anfang des Jahres berichtete die “Closer” in ihrer ulkigen Rubrik “Leute heute … und gestern” folgendermaßen über Günther Jauch:

Das linke Foto zeigt ihn allerdings nicht beim Radio, sondern bei der Moderation einer ZDF-Sendung. Jauch wehrte sich gegen die falsche Behauptung und erwirkte eine Gegendarstellung, die die “Closer” ein paar Wochen später abdrucken musste. Allerdings hat sich das Blatt dabei diesen kleinen Spaß erlaubt:

Jauchs Anwälte gingen auch dagegen vor, und das Landgericht Hamburg folgte ihrem Antrag.

Die Richter kritisierten zum Einen die Linien im Hintergrund (weil sie vom Text ablenken und die Lesbarkeit erschweren würden), vor allem aber natürlich den “Hinweis”, der eine “unzulässige Glossierung” darstelle:

Sie entwertet die Gegendarstellung, indem sie den Antragsteller in einem Aufzug zeigt, der jedenfalls zum Schmunzeln einlädt.

Dem Leser erscheine durch diese Darstellung der Gegendarstellungsanspruch von Jauch “als übertrieben bzw. sogar als lächerlich”.

Also erschien die Gegendarstellung ein paar Ausgaben später erneut — und zwar so:

Die Linien sind weg, der Hinweis nicht. Nur das Foto ist kleiner, die Überschrift nicht mehr kursiv und der Text ein bisschen umformuliert. Jauchs Anwälte gingen erneut dagegen vor, und das Landgericht Hamburg folgte ihnen auch diesmal:

Der neben der Gegendarstellung abgedruckte Hinweis ist eine unzulässige Glossierung. Sie entwertet die Gegendarstellung […].

Danach wollte die “Closer” zwar immer noch nicht klein beigeben und legte noch Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein, doch auch dort gaben die Richter Jauch recht:

Auch der von der Schuldnerin vorgenommene erneute Abdruck der Gegendarstellung war nicht geeignet, den titulierten Anspruch des Gläubigers auf Veröffentlichung der Gegendarstellung zu erfüllen […].

Also musste die “Closer” die Gegendarstellung ein drittes Mal drucken. Diesmal hielt sie sich dann auch endlich an die Vorgaben und ließ den Hinweis weg.

Zeitschrift mit Verfallsdatum (2)

So sieht die vorige Ausgabe der “Bunten” aus, wenn man sie sich als e-Paper kauft.

Ursprünglich wurde auf dem Cover eine Geschichte angekündigt, in der das Blatt über einen angeblichen Krach in der Familie von Joachim Gauck spekulierte.

Auch im Innenteil ist der Artikel inzwischen deutlich weniger farbenprächtig:




Offenbar ist jemand aus der Familie des Bundespräsidenten gegen das Blatt vorgegangen.* Und es ist bei Weitem nicht das erste Mal, dass die “Bunte” juristischen Ärger bekommt: In mindestens zehn Ausgaben musste die Zeitschrift in diesem Jahr schon Artikel schwärzen. Zu ihren Opfern gehörten allemöglichen Promis, von Lukas Podolski über Corinna Schumacher und die monegassische Fürstenfamilie bis hin zu Katrin Göring-Eckardt.

Jetzt also auch Familie Gauck. Und — Martin Semmelrogge:

Siehe auch:

*Korrektur, 8. September: Wir hatten zunächst geschrieben, dass es offenbar Joachim Gauck selbst war, der gegen die Berichterstattung vorgegangen ist. Das stimmt aber nicht. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Cicero  

Eine Begegnung der besonderen Art

Sie wirkt leicht angespannt, ja skrupulös in ihren Ausführungen, wie sie dasitzt am Tisch eines Cafés in Berlin-Charlottenburg und von ihrem Romandebut spricht.

“Sie”, das ist Schriftstellerin Judith Hermann. Die Passage stammt aus einem Porträt über sie, das in der vergangenen Ausgabe des “Cicero” erschienen ist, geschrieben von Peter Henning, der ebenfalls Schriftsteller ist.

Und es wirkt, als habe Peter Henning seine Gesprächspartnerin sehr genau beobachtet, während sie so dasaß in dem Café in Berlin-Charlottenburg, denn er schreibt:

Jede ihrer Bewegungen erscheint bewusst und kontrolliert, ihr Lächeln beinahe scheu.

Oder:

(…) erläutert sie und fährt sich mit den Händen über das streng zu einem Knoten gefasste Haar.

Oder:

(…) sagt Judith Hermann und lächelt.

Oder:

Über ihren Zügen liegt Anspannung.

Oder:

Wenn sie aber kurz lacht, weicht die grüblerische Konzentriertheit so schnell, wie sie kam, mädchenhafter Leichtigkeit.

Das Problem ist allerdings: Judith Hermann saß gar nicht in diesem Café in Berlin-Charlottenburg. Also, vielleicht schon, irgendwann mal. Aber nicht mit Peter Henning. Das Treffen zwischen ihm und der Schriftstellerin, das er hier suggeriert, hat es in Wahrheit nämlich nie gegeben.

Der “Cicero” hat das in seiner aktuellen Ausgabe richtiggestellt:

Richtigstellung - Im August-Heft berichtete Peter Henning unter dem Titel 'Licht im Schacht' auf S. 103 von einer Begegnung mit der Schriftstellerin Judith Hermann. Wir bedauern außerordentlich, feststellen zu müssen, dass es die Begegnung zwischen der Autorin und Peter Henning nicht gegeben hat. Wir entschuldigen uns in aller Form bei Frau Hermann für die falsche Berichterstattung, die zudem noch zu früh erfolgt ist: Ihr Roman

Wir wollten von Peter Henning wissen, warum er die Redaktion — und die Leser — dermaßen getäuscht hat, doch auf unsere Anfragen hat er nicht reagiert.

Mit großem Dank an Sarah T.

Die “Selbstkritik” der “Bild am Sonntag” (2)

Vor einer Woche hat die “Bild am Sonntag” einen Unschuldigen zum Mörder erklärt.

Unter der Überschrift

zeigte sie das Foto eines jungen Mannes, der mit der Tat überhaupt nichts zu tun hatte. Er trägt nur zufällig den gleichen Namen wie der Verdächtige. Die “BamS” hatte sich bei ihrer Jagd nach privaten Fotos einfach am falschen Facebook-Profil bedient.

Ein “bedauerliches Versehen”, erklärte sie später, und ein Springer-Sprecher sagte:

Die Redaktion bedauert diesen Fehler sehr. Selbstverständlich wird es auch eine Richtigstellung und Entschuldigung in der BamS geben.

“Selbstverständlich”.

Diese schmierig-schuldbewusste Haltung nehmen die “Bild”-Medien nach außen hin gerne ein, wenn sie bei einem besonders heftigen Vergehen erwischt wurden und es medialen Gegenwind gibt: Oh, sorry, wird korrigiert, aber klar doch, selbstverständlich.

Das hier wäre für die “BamS” eine Möglichkeit gewesen, zu zeigen, dass sie es ernst meint mit ihrem reumütigen Gehabe, dass sie den Fehler wirklich so “sehr” “bedauert”, wie sie behauptet, und alles dafür tut, um ihn wiedergutzumachen.

Aber sie hat sich dann doch für die klassische “Bild”-Variante entschieden und die Richtigstellung ganz unauffällig versteckt. Wenn man sich Mühe gibt, finden man sie irgendwann auf Seite 14, rechts oben in der Meldungsspalte, direkt über “Nilpferd (39) stirbt an Tennisball”:

Über neun Millionen Leser hat die “Bild am Sonntag” laut eigenen Angaben. Das heißt: Hunderttausende, vielleicht sogar Millionen von Menschen haben in der vergangenen Woche das Foto des Mannes gesehen und gingen davon aus, er sei der mutmaßliche Mörder. Wie viele von denen werden wohl die winzige Korrektur entdecken? Ein Bruchteil, höchstens. Allein die Überschrift des ursprünglichen Artikels war größer als die gesamte Richtigstellung.

Es geht der Redaktion nicht darum, den Schaden für den jungen Mann zu begrenzen, sondern den für sich selbst. Komplett auf die Richtigstellung zu verzichten, wäre schon aus rechtlichen Gründen heikel geworden, also wählte sie die unauffälligste und für sie erträglichste Variante.

Und sie lügt sogar noch, um sich selbst harmloser darzustellen: In der Überschrift stand nicht, wie sie behauptet, “Mädchen von Manga-Fan getötet”, sondern “hingerichtet” (siehe oben). Dass sie sich das Foto ohne zu fragen bei Facebook besorgt hatte, schreibt sie natürlich auch nicht. Und für den Missbrauch der Zeichnungen hat sie sich ohnehin nie entschuldigt.

Quatsch-Umfragen, Drohnen, Propaganda

1. “Ranking-Schummelei in Dritten Programmen”
(ndr.de, Video, 6:20 Minuten)
Online-Umfragen zu Hitlisten-Sendungen wurden von Redaktionen im NDR, im WDR, im HR und im RBB nach Gutdünken verändert. Die NDR-Sendung “Zapp” fasst die aktuelle Lage zusammen. Siehe dazu auch “Die Letzten werden die Ersten sein. Oder irgendwas dazwischen” und “Ranking-Shows: Die traurigsten Klickzahlen des Nordens” (stefan-niggemeier.de) sowie “Das Ranking der absurdesten Rankingshow-Manipulationen” (meedia.de, Jens Schröder).

2. “Hauptsache billig: Wie egal ist euch euer Programm?”
(dwdl.de, Alexander Krei)
Alexander Krei fragt zu den Ranking-Manipulationen: “Wie wurscht kann einem das eigene Programm sein, wenn trotzdem immer und immer wieder neue Quatsch-Umfragen zum Klicken freigegeben werden? Da passt es gut ins Bild, dass WDR und NDR selbst jetzt nicht an eine Einstellung ihrer Rankingshows denken, sondern allenfalls die Methode überarbeiten möchten.”

3. “Was darf ein Drohnenjournalist?”
(irights.info, Ramak Molavi)
“Die Nutzung von Drohnen ist bereits weitgehend reguliert”, schreibt Ramak Molavi zur journalistischen Nutzung von Drohnen in Deutschland: “Gewerbliche Nutzer – damit sind alle Nutzer gemeint, die keinen Aufstieg zu Sport- oder Freizeitzwecken planen – brauchen immer eine Aufstiegserlaubnis.”

4. “Medien: Plädoyer gegen die Propaganda-Universen”
(publixphere.de, Emil)
Emil wünscht sich von den Medien “nach allen Seiten schonungslose Recherche”, “die gute alte Richtigstellung”, eine “Trennung zwischen Nachrichten und Kommentaren” sowie eine “Kenntlichmachung von möglichen Interessenkonflikten”.

5. “Die Offenbarungen des Krieges”
(ad-sinistram.blogspot.de, Roberto De Lapuente)
Roberto De Lapuente stört sich an den unzureichenden Fakten, die der Journalismus zur Lage in Kriegsgebieten produziert: “Eine zufriedenstellende publizistische Lösung dieses Dilemmas wird es nicht geben. Im Krieg ist der Berichterstatter immer jemand, der etwas erzählen soll, wovon er nur randständig etwas wissen kann. So richtig im Geschehen ist er natürlich nicht. Niemand weiß in einem solchen Szenario ganz genau, was gerade vor sich geht.”

6. “Gaza inmitten von Parolen und Tränen”
(heute.de, Stephan Hallmann)
Stephan Hallmann denkt nach über Propaganda im Nahost-Konflikt: “Israelis wie Palästinenser haben keine andere Wahl, sie müssen lernen, über diesen jahrzehntelangen blutigen Schatten zu springen und sich gegenseitig zu akzeptieren: Die Existenz des Staates Israel ebenso wie das Existenzrecht des palästinensischen Volkes in einem eigenen, unabhängigen Staat.”

Im Wahlkampf geleimt

Wissen Sie, was Kleister-Klüngel ist? Wenn die SPD in Bremerhaven Langzeitarbeitslose durch Wahlplakat-Kleben ausbeutet.

Und wissen Sie, was üble Nachrede ist? Wenn solche Dinge behauptet werden, obwohl sie gar nicht stimmen.

Aber der Reihe nach.

Es geschah am hellichten Tag, mitten im beschaulichen Bremerhaven.

Langzeitarbeitslose vom Verein “Faden e.V.” […] ziehen mit Eimern, Kleister und SPD-Wahlplakaten durch Bremerhaven. Anführer des Leim-Trupps: “Faden”-Chefin Sabine Markmann. Die vier Vereins-Mitglieder tragen nach BILD-Informationen leuchtende Warnwesten. Ein Passant, dem das komisch vorkommt, schießt ein schnelles Foto.

Beweisfoto: Die SPD-Frau mit Arbeitslosen an der Wurster Straße

Was ist daran anstößig? “Faden”-Chefin Markmann sitzt gleichzeitig im Bremerhavener SPD-Vorstand, ist die Lebensgefährtin von SPD-Vorstands-Urgestein und “grauer Eminenz” Siggi Breuer. Die Erwerbslosen mussten die Plakate der Sozis auf Anweisung der SPD kleben. Nach BILD-Informationen als Gratis-Gefallen.

Auf der Vereins-Internetseite von “Faden e.V.” ist dagegen die Rede von “gezielten Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten”, um den Menschen ohne Job “zusätzliche Chancen auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erschließen”.

Selbstverständlich hatte “Bild” auch gleich einen empörten Politiker parat: Malte Grotheer von der (rechtspopulistischen) Wählervereinigung “Bürger in Wut” ist “stinksauer” und “will diesen Fall nicht auf sich beruhen lassen”:

“Es ist ein Rückfall in schlimme Sozi-Filz-Zeiten, dass mal eben durch Personalunion ein öffentlicher Verein Parteiarbeit leisten muss. Damit werden öffentliche Gelder vergeudet.”

Ein unscharfes Foto, die Vorwürfe einer ungenannten Quelle, ein polternder Politiker, schwupps!, fertig ist der “Bild”-Polit-Skandal.

Zwei Tage später allerdings erklärte Sybille Böschen von der SPD Bremerhaven, die Vorwürfe seien “unwahr und verleumderisch”:

“Wir haben deshalb eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei gebeten, unsere Rechte gegenüber der BILD- Zeitung und gegenüber der Wählervereinigung [“Bürger in Wut”] wahrzunehmen.”

Zwar sei “der Wahlkampf eine Zeit verdichteter und zugespitzter Formulierungen”.

“Wir wollen und müssen aber alle miteinander bei der Wahrheit bleiben und können und dürfen es nicht zulassen, dass Menschen in Misskredit gebracht werden und Tatsachen verdreht werden.”

Am Tag darauf, in der Freitagsausgabe, musste “Bild Bremen” die Tatsachen dann wieder zurechtdrehen:

Richtigstellung - Langzeitarbeitslose klebten keine SPD-Plakate - In unserer Ausgabe vom 23. April berichteten wir, Langzeitarbeitslose vom Verein

Die Richtigstellung ist übrigens nicht mal ein Viertel so groß wie der ursprüngliche (falsche) Artikel.

Bild.de hat ebenfalls eine Korrektur veröffentlicht und den “Kleister-Küngel”-Artikel gelöscht.

“Carlos”, Schweiz, Urheberrechte

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Der Verrat”
(blog.dasmagazin.ch, Mathias Ninck)
Eine ausführliche Aufarbeitung der Beteiligung von Medien, PR und Politik im Fall “Carlos”: “Riesen-Kupper ist unschlüssig, er bespricht sich mit Roger Huber. Der PR-Berater sagt: ‘Wenn Carlos ins Sondersetting kommt und dort ein Delikt begeht, dann gnade dir Gott. Dann bist du weg, und Martin Graf ist auch weg. Nichts daraus gelernt! lautet dann die vernichtende ‘Blick’-Schlagzeile. Nimmst du das in Kauf?'”. Siehe dazu auch “Fall ‘Carlos’: Medienspektakel ohne Ende” (edito.ch, Bettina Büsser) und “Richtigstellungen im Fall ‘Carlos'” (zh.ch).

2. “Der fremde Nachbar”
(medienwoche.ch, Lothar Struck)
Wie deutsche Medien die Schweiz sehen: “Deutsche Medien lieben Protagonisten wie Blocher, weil sie perfekte Projektionen sind. Sie zu kritisieren mehrt den Ruhm innerhalb der journalistischen Klasse – und es ist nicht besonders schwer. Dabei gilt schon sein erfolgreiches Unternehmertum als verdächtig.”

3. “Here’s what happens when the readers choose the front page story”
(blog.newswhip.com, englisch)
In einem Experiment werden die Frontstorys mehrerer Zeitungen ersetzt mit jenen Storys, die Leser am häufigsten geteilt hatten.

4. “Getty Images und die Sache mit der ‘nichtkommerziellen Nutzung’ – Wir haben nachgefragt”
(blog.rebellen.info, Nilo)
Wann und wo dürfen Getty Images kostenlos in Beiträge eingebettet werden? Nilo fragt bei der Pressestelle nach. Mehr dazu auch in den FAQ.

5. “Liebe Raubkopierer bei der SPD”
(blogs.taz.de/hausblog, Sebastian Heiser)
Sebastian Heiser mahnt die SPD ab, wegen Verstößen gegen aktuell geltende Urheberrechte: “Nach einigem Hin und Her habt ihr wegen der beiden Bilder auf den beiden Webseiten dann doch 1.800 Euro an mich überwiesen. Und jetzt schaut mal, was daraus geworden ist und wer von eurem tollen Urheberrecht profitiert: Mein Anwalt: 1.103,93 Euro. Ich als Urheber: 696,07 Euro. Da sind übrigens die Kosten für eure Anwälte noch nicht drin.” Siehe dazu auch “Ein Urheberrecht auf eine Statue von 1501” (schmalenstroer.net).

6. “Schicker Beruf: Journalist (1978)”
(vongestern.com)

Der BKA-Nazi-Lösch-Skandal, der keiner war (2)

Vor zwei Jahren berichtete “Bild am Sonntag” über einen “dubiosen” und “beispiellosen Vorgang” in den Ermittlungen gegen die Neonazi-Terrorgruppe NSU: Ein Beamter der Bundespolizei, der für das BKA Handydaten ausgelesen hatte, solle diese im Dezember 2011 “nach Dienstschluss” “heimlich” und “systematisch” vernichtet haben (BILDblog berichtete):

“Experten” äußerten dem Blatt gegenüber sogleich den Verdacht, “dass das BKA Informanten im Umfeld der Neonazi-Bande schützen will.” Und Michael Backhaus, stellvertretender Chefredakteur der Zeitung, bezeichnete es in einem Kommentar als “offenkundig”, dass hier Beweismittel manipuliert oder gar zerstört wurden.

Das BKA wies die Vorwürfe noch selben Tag zurück und teilte mit:

Alle in der Berichterstattung der Bild am Sonntag vorgenommenen Mutmaßungen und getroffenen Schlussfolgerungen sind unzutreffend.

Richtig ist, dass dem BKA die ausgelesenen Handy-Daten weiterhin vollständig und unverändert für die Ermittlungen des Generalbundesanwaltes und des BKA zur Verfügung stehen.

Erst nach der Übergabe der Daten an das BKA habe man die Bundespolizei gebeten, die dort vorhandenen Kopien zu löschen. Der Vorwurf, man habe Beweismittel vernichtet und unterdrückt, sei “absurd”.

Der beschuldigte Bundespolizist ging gegen die Berichterstattung vor und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer AG. Im April 2012 veröffentlichten “Bild am Sonntag” und Bild.de zwei Gegendarstellungen des Mannes, später wurden beide Medien außerdem dazu verurteilt, bestimmte Behauptungen zu unterlassen und eine Richtigstellung zu veröffentlichen.

Diese Entscheidung wurden nun auch vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Die “Bild am Sonntag” hat die Richtigstellung in ihrer aktuellen Ausgabe auf Seite 3 abgedruckt — ziemlich genau zwei Jahre nachdem sie das Märchen vom BKA-Nazi-Lösch-Skandal in die Welt gesetzt hatte:
Richtigstellung - Richtigstellung zu "Warum ließ das BKA wichtige Nazi-Ermittlungsdaten heimlich löschen?" und zu "Kommentar Das BKA im Zwielicht" in BamS vom 12.02.2012, S. 6: Wir haben geschrieben: "Polizeihauptkommissar Jens B. ... Heimlich begab sich der Computerexperte ... der Bundespolizei am 8. Dezember vergangenen Jahres nach Dienstschluss an seinen Arbeitsplatz. ..." Dazu stellen wir fest: Herr B. war während der Behördenarbeitszeit tätig, nämlich bis 17:30 Uhr, vor Dienstschluss. - Wir haben weiter geschrieben: " ... wurde der Spezialist ... beobachtet, wie er systematisch Daten löschte. ... Denn der Bundespolizist Jens B. ... vernichtet an diesem Abend in der Datenbank seiner Dienststelle Handy-Daten." - Dazu stellen wir fest: Die Daten hat Herr B. von seinem Arbeitsplatz in den Trash-Ordner verschoben, sie blieben bei der Bundespolzei vorhanden. - Herr B. hat sie nicht vernichtet. - Wir haben weiter geschrieben im Zusammenhang mit B's Tätigkeit: " ... dass Polizisten Beweismittel manipulieren oder gar zerstören, wie hier offenkundig geschehen. Denn solche Daten enthalten möglicherweise Hinweise auf oder Beweise für bislang nicht aufgeklärte Verbrechen." Dazu stellen wir fest: Jens B. hat keine Beweismittel manipuliert oder zerstört. Die Daten sind bei der Bundespolizei vorhanden. - Die Redaktion

Laut der Gewerkschaft der Polizei ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Bonn “wegen diverser Straftatverdachte” weiter, weil aus dem “dienstlichen verschlossenen E-Mail-Postfach” des Bundespolizisten “eine E-Mail entwendet und […] in der BamS abgedruckt wurde.” Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten habe außerdem gegen einen der Autoren des “BamS”-Artikels einen rechtskräftigen Strafbefehl erlassen.

Ob der Verlag dem Beamten der Bundespolizei auch Schmerzensgeld zahlen muss, ist noch nicht entschieden.

Mit Dank auch an Steve.

Gema eben vor Gericht

Bild.de hat mal wieder einen “bizarren” Anlass gefunden, um auf der Gema rumzuhacken:

Bizarrer Streit um die Musikrechte bei den Maidan-Protesten in Kiew

Seit Tagen sperrt die “Gesellschaft für Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte” (Gema) die Übertragung der Web-Cams aus Kiew mit der App “EuroMaidan”.

Begründung: Es könnte Musik übertragen werden, für die Tantiemen fällig sind.

Das Portal hat sogar einen CDU-Politiker aufgetrieben, der sich nun über das Vorgehen empört und es “skandalös” findet, dass “unsere im Westen viel gepriesene Informationsfreiheit von einer Einrichtung wie der Gema massiv eingeschränkt wird.”

Die Gema weist die Vorwürfe allerdings zurück:

Eine Sprecherin zu BILD: “Uns ist es ein Anliegen, dass Sie und andere Bürger über aktuelle Ereignisse zu den politischen Protesten in der Ukraine informiert sind. Zum ‘Entsperren’ des Nachrichtenkanals wenden Sie sich bitte an den Plattformbetreiber YouTube.”

Der Autor ergänzt:

Youtube sitzt im kalifornischen San Bruno. Bis sich dort jemand der App annimmt, fällt auf “EuroMaidan” die Youtube-Klappe.

Und siehe da: Schuld ist doch nicht die Gema — sondern Youtube.

Trotzdem lautet die Überschrift:Bizarrer Musikrechte-Streit bei Ukraine-Demos - Gema schaltet auf dem Maidan die Kameras ab

Die Gema hat dazu jetzt eine Stellungnahme veröffentlicht:

Die Online-Ausgabe der Bild Zeitung bild.de berichtete heute, dass die GEMA Webcams auf dem Maidan Platz in Kiew, mit denen über die dortigen Demonstrationen berichtet wird, gesperrt habe. […] Diese Nachricht ist falsch.

Die  GEMA hat in keiner Weise veranlasst oder gefordert, dass die entsprechenden Live-Streams aus dem Netz genommen werden. Die Verwertungsgesellschaft hält es für abwegig und ausgeschlossen, dass bei der Übertragung von Demonstrationen in Kiew Rechte von ihren Mitgliedern verletzt werden können. Die Sperrung erfolgte durch YouTube selbst. Dabei wurde durch die Verwendung der bekannten “GEMA-Sperrtafel”, gegen die die GEMA bereits gerichtlich vor dem Landgericht München vorgeht, der unrichtige Eindruck vermittelt, die GEMA habe die Sperrung gefordert oder veranlasst. Auch bei “gewöhnlichen” Musikvideos, die bereits Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen sind, erfolgt die Sperrung durch YouTube selbst und nicht auf Veranlassung der GEMA.

Obwohl die GEMA bild.de vor der Berichterstattung schriftlich und mündlich auf diesen Sachverhalt hingewiesen hat, berichtete Bild falsch und unter Verletzung journalistischer Sorgfalts- und Berufspflichten. Die GEMA hat aus diesem Grund bereits rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung eingeleitet.

Mit Dank an Nick M.

Nachtrag, 20. Februar: Bild.de hat den Artikel jetzt gelöscht. Derweil hat die Gema-Sprecherin in einem Interview mit taz.de noch mal ausführlich zu dem Fall Stellung genommen und bekräftigt, Bild.de auf Unterlassung und Richtigstellung zu verklagen.

Nachtrag, 28. Februar: In einer kürzlich veröffentlichten Gegendarstellung schreibt die Gema:

“Wir haben zu keinem Zeitpunkt die Sperrung von Web-Cam-Übertragungen aus Kiew veranlasst.”

Und Bild.de muss zugeben:

Die GEMA hat recht.

Man sollte nicht die Hälfte weglassen

Der Chef der indischen Bundespolizei steht derzeit massiv in der Kritik. Auf einer Konferenz hatte er seine Haltung gegenüber Sportwetten zum Ausdruck bringen wollen: Diese sollten legalisiert werden, weil ein Verbot schwer durchzusetzen sei.

Seine Wortwahl war allerdings völlig daneben:

Wenn man das Verbot von Sportwetten nicht durchsetzen kann, ist es, als würde man sagen: “Wenn man eine Vergewaltigung nicht verhindern kann, sollte man sie genießen”.

(Übersetzung von uns.)

Ohne Frage ein wirklich dummer Vergleich.

Aber mit Dummheit kennen sich deutschsprachige Medien ja aus. Und so wurde aus dem Zitat heute das hier:

“Focus Online”:
Skandal-Aussage entsetzt indien - Indischer Polizei-Chef rät, Vergewaltigungen zu genießen

Augsburger-allgemeine.de:Polizeichef: "Vergewaltigung sollte man genießen"

Heute.at:Welle der Empörung in Indien - Polizeichef: "Man soll Vergewaltigung genießen"

Hna.de:Abscheulicher Kommentar von Polizeichef: "Vergewaltigungsopfer sollten es genießen"

Bild.de:INDISCHER POLIZEICHEF KOMPLETT IRRE - "Vergewaltigungen sollte man genießen"

20min.ch:INDIENS POLIZEICHEF - "Man sollte die Vergewaltigung genießen"

Welt.de:Indien - Polizeichef rät dazu, "Vergewaltigung zu genießen"

Kurier.at:Polizeichef rät: "Vergewaltigung genießen"

T-online.de:Empörung in Indien - Polizeichef empfiehlt: Vergewaltigun "ruhig genießen"

Dass damit die Aussage des Polizeichefs ziemlich verzerrt wird, hat bislang nur “RP Online” gemerkt – und die Überschrift transparent in “Polizeichef sorgt mit Vergewaltigungs-Vergleich für Proteste” umgeändert.

Mit Dank an Marc B.

Nachtrag, 19.45 Uhr: Bild.de, Welt.de, Hna.de und “Focus Online” haben ihre Überschriften geändert.

Nachtrag, 14. November: Bis auf Heute.at haben sich jetzt auch die anderen Medien mehr oder weniger korrigiert.

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