Archiv für Juli 2nd, 2026

Döpfner und eine Ansage?, “Das System Nius”, KI-Verordnung

1. Mathias Döpfner: Ärger um angebliche AfD-Ansage von ihm an Friedrich Merz
(spiegel.de)
Ein Podcast des “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (“RND”) lege nahe, dass Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner Bundeskanzler Friedrich Merz in einem Vieraugengespräch zu einer Zusammenarbeit mit der AfD habe drängen wollen. Merz habe strikt abgelehnt, woraufhin Döpfner im Hinausgehen gesagt haben soll: “Das werden Sie noch bereuen.” In der ersten Folge von “Wenn Sie wüssten…” würden sich der Dokumentarfilmer Stephan Lamby und “RND”-Chefredakteurin Eva Quadbeck auf gut informierte Personen und weitere Indizien berufen. Springer weise die Darstellung als “glatte Lüge” zurück und spreche von einer gezielten Rufmordkampagne. Auch der Vizeregierungssprecher bezeichne das Ganze als “absurde Gerüchte”.

2. Das System Nius – hauptsache gegen “links” 
(belltower.news, Kira Ayyadi)
Kira Ayyadi argumentiert, dass sich die Kampagnen-Plattform “Nius” von Ex-“Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt trotz anhaltender Millionenverluste nicht an klassischen Medienkennzahlen messen lasse, sondern an politischem Einfluss. Hauptfinanzier Frank Gotthardt habe laut Branchenschätzungen bereits rund 50 Millionen Euro in das Projekt gesteckt. “Nius” produziere eine emotionalisierte Gegenöffentlichkeit gegen eine angeblich übermächtige “Kulturlinke” und richte sich gezielt an ein konservatives Publikum, das es zu einer härteren Linie dränge. Damit übernehme das Portal laut Ayyadi eine Scharnierfunktion, die die Grenze zwischen Union und AfD rhetorisch aufweiche.

3. Droht ein Verbot von Indymedia?
(taz.de, Christian Rath)
Die Innenministerkonferenz dränge in einem einstimmigen Beschluss von Ende Juni auf ein Verbot der linksradikalen Website de.indymedia.org. Dafür zuständig wäre Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Die seit 2001 bestehende Plattform habe keine Redaktion und werde vor allem von linksradikalen Gruppen genutzt. Der Verfassungsschutz stufe sie seit 2022 als gesichert linksextremistisch ein. Christian Rath kommentiert: “Eigentlich ist de.indymedia.org für die Sicherheitsbehörden aber vor allem praktisch. An einem Ort können sie alle relevanten linksradikalen Aktionen und Debatten beobachten. Dennoch ist ein Verbot nicht völlig ausgeschlossen.”

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4. Urteil zur SZ-Berichterstattung über Konstantin Wecker
(sueddeutsche.de, Meredith Haaf)
Wie die “Süddeutsche Zeitung” in eigener Sache berichtet, habe der Liedermacher Konstantin Wecker eine einstweilige Verfügung gegen das Blatt erwirkt, die den Beitrag “Weckers vergessene Frauen” betreffe. Die Redaktion habe den Text, in dem drei Frauen sexuelle Erfahrungen aus sehr jungem Alter mit dem Sänger schildern würden, vorübergehend depubliziert. Weckers Argumentation, er könne sich nicht erinnern und daher nicht Stellung nehmen, sei das Gericht nicht gefolgt, habe aber das öffentliche Informationsinteresse verneint. Die “SZ” habe Berufung beim Kammergericht eingelegt.

5. Was gilt für Deep­fakes & Co?
(lto.de, Kristina Schreiber)
Kristina Schreiber erläutert, dass ab dem 2. August die Transparenzpflichten des Artikels 50 der KI-Verordnung greifen sollen, deren Einhaltung sich oft mit bloßem Auge prüfen lasse, weshalb rasch mit Abmahnungen und empfindlichen Bußgeldern zu rechnen sei. Betreiber wie Agenturen oder Verlage müssten dann KI-generierte oder manipulierte Deepfakes klar kennzeichnen. Nach dem begleitenden Code of Practice reiche ein Hinweis in der Bildunterschrift nicht, das Label müsse unmittelbar in Bild oder Video eingebettet sein. Für erkennbar künstlerische, satirische oder fiktionale Werke gelte eine abgeschwächte Pflicht.

6. Rätselraten um verschwundenen WM-Song
(rnd.de, Matthias Schwarzer)
Ein vollständig mit Künstlicher Intelligenz erzeugter, drastisch vulgärer Schlagersong der erfundenen Kunstfigur “Margot Huber” habe sich während der Fußball-WM der Männer zur inoffiziellen Hymne entwickelt und Millionen Aufrufe gesammelt. Nun sei er plötzlich von allen Plattformen verschwunden. Der Text besinge Nationalspieler wie Nick Woltemade in einem sexuellen Kontext. Der DFB zeige sich schockiert, sehe darin keine zulässige Satire und halte sich rechtliche Schritte offen. Medienrechtsanwalt Christian Solmecke halte den Text für wahrscheinlich justiziabel und betone, dass stets der Mensch hafte, der das Werk veröffentlicht.

7. Dieter Nuhr und die Meinungsfreiheit
(radioeins.de, Lorenz Meyer, Audio: 4:34 Minuten)
Zusätzlicher Link, da in eigener Sache: In einer seiner vergangenen Sendungen von “Nuhr im Ersten” habe Dieter Nuhr in seinem Stand-up in einer Art über Frauenmorde gesprochen, die viele als geschmacklos empfanden, als Verhöhnung der Opfer. Besonders in den Sozialen Medien hagelte es Kritik. Die österreichische Zeitung “Der Standard” kritisierte Nuhr dafür, Witze über Femizide zu machen. Daraufhin verlangte Nuhrs Produktionsfirma, den Kommentar des “Standard” zu löschen. Bei radioeins kommentiert der “6-vor-9”-Kurator den Fall.