Archiv für Bunte

“Bunte”, was hast du bloß aus diesem Mann gemacht?

Heute hat Marius Müller-Westernhagen Geburtstag. 70 Jahre alt wird er, und die “Bunte”-Redaktion gratuliert dem Musiker in ihrer aktuellen Ausgabe ganz herzl …

Nee.

Heute hat Marius Müller-Westernhagen Geburtstag. 70 Jahre alt wird er, und die “Bunte”-Redaktion schreibt den Musiker in ihrer aktuellen Ausgabe halb tot:

Ausriss Bunte-Titelseite - Marius Müller-Westernhagen - Rätselhaftes Killerbakterium - der Kampf der Ärzte um sein Leben

“Rätselhaftes Killerbakterium” … “KAMPF der Ärzte um sein Leben” … New York “brachte Marius Müller-Westernhagen immer Glück” … “seine zweite Frau, die Sängerin Lindiwe Suttle, 39, wurde in New York geboren” … als er neulich “wieder einmal nach New York reiste (…) endete der Aufenthalt fatal” … “Marius Müller-Westernhagen hatte sich lebensbedrohliche Bakterien eingefangen” … “erfährt BUNTE exklusiv” … “Es sei nicht klar gewesen, ob der Sänger je wieder vollständig genesen würde”. Und so weiter.

Zum Text der stellvertretenden “Bunte”-Chefin Tanja May hatte Marius Müller-Westernhagen noch was zu sagen. Bei Facebook schrieb er gestern:

Screenshot eines Facebook-Posts von Marius Müller-Westernhagen - Um das einmal klarzustellen! Liebe Bunte Illustrierte, erstens ich hatte mir in den USA keine lebensgefährlichen Bakterien eingefangen sondern einen Virus. Zweitens mein Leben war zu keinem Zeitpunkt in Gefahr. Demnach gab es zwar einen Arzt, der mich notgedrungen aber hervorragend behandelt hat, um mein Leben musste er Gott sei Dank nicht kämpfen. Aber Drama verkauft halt gut, richtig? Wo ich schon einmal dabei bin. Drittens meine Frau Lindiwe Müller-Westernhagen geb. Suttle ist nicht 39 Jahre alt sondern 42. Sie hat auch nicht das geringste Interesse daran sich jünger zu machen als sie ist. Viertens Lindiwe wurde nicht in NY sondern in Milwaukee geboren. Und so weiter. I am alive and cookin und habe alles ohne bleibende Schäden überstanden. Mit anderen Worten: Ich bin kerngesund. Get your fucking facts straight! Ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch in das neue Jahr wünscht Ihnen Ihr getreuer Arztpraxenleser Marius Müller-Westernhagen.

Mit Dank an Jonas W. für den Hinweis!

Bild, Bunte  etc.

Bei Schumi nichts Neues

“Wissen Sie, gerade wenn man krank ist, braucht man die Geborgenheit der Familie und Schutz vor Öffentlichem”, sagt Erzbischof Georg Gänswein. Darum würde er “niemals etwas Privates, Vertrauliches” von seinem Besuch bei Michael Schumacher erzählen.

Außer natürlich, die “Bunte” ruft an.

Ausriss Bunte-Titelseite: Exklusiv-Interview - Georg Gänswein - Mein Besuch bei Michael Schumacher - Ich hielt ihn bei den Händen - Man erkennt ihn sofort wieder - Er spürt, dass wir an ihn denken

Oder die “Bild”-Zeitung.

Ausriss Bild-Titelseite: Deutscher Priester hielt Schumis Hände! - Sie waren warm - Ich zeichnete ein Kreuz auf seine Stirn - Man spürt, dass er Begegnungen wahrnimmt

Nun ist es eine Sache, solche Details — von denen die Redaktionen genau wissen, dass Schumachers Familie nicht möchte, dass sie an die Öffentlichkeit gelangen — sofort auf der Titelseite zu drucken. Oft rechtfertigen Medien solche Veröffentlichungen damit, dass Schumacher ja eine öffentliche Person sei, und die Öffentlichkeit somit ein Recht habe zu erfahren, wie es ihm geht.

Bloß liefern die Details in diesem Fall gar keine Antwort auf diese Frage. Denn Gänsweins Besuch fand, wie man sowohl bei der “Bunten” als auch bei “Bild” erst beim Blick in den Innenteil erfährt, nicht vor ein paar Tagen statt oder vor ein paar Wochen, sondern vor zweieinhalb Jahren.

Die Details, die der Erzbischof verrät, sind also nicht nur nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sie sind nicht mal aktuell.

Und trotzdem springen alle auf:

Collage aus Schlagzeilen: Bischof besuchte Michael Schumacher zuhause - Erzbischof spricht über Besuch: Therapeut brachte Michael ins Wohnzimmer - Erzbischof Gänswein berichtet von Besuch bei Michael Schumacher: Sein Gesicht ist fülliger geworden - Erzbischof durfte Schumacher besuchen: Ein Therapeut brachte Michael ins Zimmer - Erzbischof spricht über Begegnung mit Michael Schumacher - Bischof besuchte Michael Schumacher zuhause - Erzbischof Gänswein spricht über Besuch bei Michael Schumacher - Erzbischof Gänswein besuchte Schumi: Fasste ihn an den Händen - Papst-Vertrauter Gänswein: So war mein Besuch bei Michael Schumacher - Erzbischof berichtet von Besuch bei Michael Schumacher - Neue Details - Erzbischof traf Schumi: Man spürt, dass er einen inneren Dialog führt - Erzbischof über Schumacher: Ich saß ihm gegenüber - Erzbischof über Besuch bei Michael Schumacher: So sieht der Formel-1-Champion jetzt aus

Viele Medien deuten die Aussagen Gänsweins nun als Zeichen der “Hoffnung”. “Jetzt gibt es Worte, die Hoffnung machen”, schreibt etwa “DerWesten”. Die “Bunte” selbst schreibt:

Nach dem, was er BUNTE erzählt hat, geht es Michael Schumacher aber deutlich besser, als viele glauben.

Wenn man einem Journalisten, der fragt, wie das Wetter in München ist, antwortet: “Also vor zweieinhalb Jahren schien die Sonne”, wird er einen nur blöd angucken. Wenn es um Michael Schumacher geht, gelten andere Regeln.

Wie gemein! Wer setzt solche Gerüchte in die Welt?

Über zwei Jahre ist es jetzt her, dass sich Formel-1-Fahrer Michael Schumacher bei einem Skiunfall schwer am Kopf verletzt hat und ins Koma fiel. Inzwischen befindet er sich in einer langwierigen Reha-Phase.

Viele Medien nehmen (abgesehen von den anfänglichen Ausrastern) inzwischen Rücksicht auf Schumacher und dessen Familie, berichten nur noch selten und beteiligen sich nicht an Spekulationen.

Einige lassen immer noch nicht locker und verletzen in routinierter Regelmäßigkeit die Persönlichkeitsrechte der Familie, setzen Gerüchte und Falschmeldungen in die Welt und versuchen auf perfide Weise, den Fall Schumacher zu Geld zu machen. In aller Regel bekommt man davon nichts mit, weil es in den düstersten Ecken des Zeitschriftenregals passiert: in “Freizeit Revue”, “Bunte”, “Gala”, “die aktuelle”, den Regenbogen- und “People”-Heften.

Sabine Kehm, Schumachers Managerin, die auch seine Familie in der Öffentlichkeit vertritt, hat sich seit dem Unfall einige Male öffentlich zu Wort gemeldet. Dabei hat sie grobe Angaben zu Schumachers Gesundheitszustand gemacht und immer wieder erklärt, dass der Genesungsprozess sehr lange dauern werde. Und dass sie medizinische Einzelheiten nicht diskutieren möchte, um Schumachers Privatsphäre zu schützen.

Von Anfang an hat sie versichert, dass sie „entscheidende Neuigkeiten im Gesundheitszustand Michaels weiterhin bekanntgeben“ werde. Man müsse „einfach Geduld haben“.

Doch Geduld füllt keine Titelseiten. Die Redaktionen der Knallpresse wollen Details. Sie wollen ganz genau wissen, was im Krankenzimmer vor sich geht. In allen Einzelheiten. Sie nennen das “Wahrheit”, weil “Wahrheit” so klingt, als würde da irgendwas Wichtiges verheimlicht, und als hätte die Öffentlichkeit verdammt noch mal ein Recht darauf, endlich Genaueres zu erfahren.

So sieht die aktuelle “Gala” aus, über die ihr Verlag Gruner & Jahr schreibt, sie schaffe “eine intime, aber immer respektvolle Nähe zu den Stars”.

Im Artikel (“Das Ende der Stille”) schreibt das Blatt:

Zum Gesundheitszustand von Schumacher äußerten sich seine Familie und seine Managerin Sabine Kehm generell nur spärlich und vage. Der 47-Jährige mache “der Schwere seiner Verletzungen entsprechend Fortschritte”, die Reha-Phase werde sehr lange dauern, es sei “ein Kampf”. In diesem Duktus bleiben die Statements. Kein Wunder, dass es immer wieder wilde Spekulationen um Schumacher gibt, die für Schlagzeilen sorgen.

Schlagzeilen? Was denn für Schl…


(Ausgabe 11/2015. Hintergrund: Familie Schumacher soll ihr Ferienhaus verkauft haben.)

Nach der Logik der “Gala” sind die Schumachers also selbst schuld an solchen Schlagzeilen. Nur ein “ehrliches Wort”, schreibt sie, würde “alle Spekulationen im Keim ersticken”. Anders gesagt: Das Blatt wird erst mit dem Gerüchteverbreiten aufhören, wenn die Familie genug Details ausgepackt hat.

Corinna Schumacher, 46, täte sich damit einen großen Gefallen.

Sich. Natürlich.

Auch die “Bunte” will die Stille um Michael Schumacher einfach nicht ertragen und füllt sie lieber mit ein paar exklusiven Geschichten:

Viele davon musste sie, wie diese, in der digitalen Version nachträglich schwärzen, weil sie falsch waren oder sich die Familie juristisch dagegen gewehrt hat. Hier waren es Gerüchte über Schumachers Gesundheitszustand, die das Blatt “aus dem engsten Schweizer Umfeld der Familie” erfahren haben wollte. Managerin Kehm erklärte später: Alles Quatsch.

Wenn der Burda-Verlag seine “Bunte” beschreibt, nennt er sie übrigens ohne einen erkennbaren Anflug von Ironie eine “journalistische Institution”, die für “einzigartigen People-Journalismus” stehe und “der Garant für hochprofessionelle aktuelle Berichterstattung” sei. Viele Menschen kaufen ihm das ab. Und (auch deswegen) seine Hefte.

Das gilt auch für Blätter wie “die aktuelle”.

Für alle, die sie nicht kennen, hier die Kurz-Charakterisierung vom Verlag (Funke):

Spannende und seriöse Reportagen über Showstars, VIPs und Königshäuser, ohne Sensationslust, sondern mit viel Gefühl, bestimmen das redaktionelle Angebot und prägen den „People-Magazin“ – Charakter.

Hach ja:

Das ist die aktuelle Ausgabe. Der “Insider”, von dem das Zitat auf der Titelseite stammt, ist ein französischer Rennfahrer, der angeblich mit Schumacher befreundet ist.

Gefunden hat “die aktuelle” das Zitat in diesem französischen Magazin:

Familie Schumacher hat, wie uns ihr Anwalt bestätigte, bereits eine Verfügung gegen das “aktuelle”-Titelblatt erwirkt. Die ePaper-Ausgabe ist (wie die meisten Schumacher-Ausgaben, die bisher erschienen sind) nicht mehr erhältlich.

(Vor ungefähr einem Jahr gab es einen ähnlichen Fall: Irgendeine französische Postille hatte damals unter Berufung auf einen „Insider” Dinge über Schumachers Gesundheitszustand behauptet. Der Informant sei ein enger Freund der Familie, hieß es, und er habe die Informationen von Schumachers Frau und dessen Arzt. Die Gerüchte verbreiteten sich auch hierzulande. Schumachers Managerin teilte daraufhin mit, die Informationen seien falsch. Der Mann sei nie mit Schumacher befreundet gewesen, er habe außerdem weder Kontakt zu Schumachers Frau noch zu Schumachers Arzt gehabt.)

Oft findet “die aktuelle” ihre Geschichten auch im Internet. In einer der jüngsten Schumacher-Ausgaben schreibt sie:

Auf der Fan-Homepage von Michaels Sohn Mick, 16, fand man im Dezember 2014 rührende alte Familienbilder: Dreikäsehoch Mick mit seinem berühmten Papa. In diesem Jahr gibt es Bilder von Micks Karriere und Kollegen …

Und was schließen wir daraus? Genau:

Überall scheint der letzte Funken Hoffnung zu erlöschen. War alles Beten und Hoffen umsonst? Es macht unendlich traurig, dass immer mehr Menschen Schumi offenbar aufgegeben haben. Seine Familie wird das wohl auch schmerzlich spüren. Es wird immer schwerer, an Genesung zu glauben. Die Zeit der Entscheidung rückt näher, sich zu fragen, ob man selbst noch hoffen kann. Wenn die Kraft fehlt, noch an ein Wunder zu glauben, bleibt nur noch die Liebe und die Erinnerung.

Voilà:

So geht das seit zwei Jahren. Lieblingsthema, selbstverständlich: Schumis Gesundheitszustand.

Bei näherer Betrachtung wird schnell klar, mit welchen Tricks “die aktuelle” sonst noch arbeitet.

„Aufgewacht!“ bezieht sich nicht auf Michael Schumacher, sondern (wie die Mini-Unterzeile verrät) auf irgendwelche Menschen, die schon mal aus dem Koma erwacht sind. Die angebliche „Lungenentzündung“ basiert auf einer unbestätigten „Bild“-Geschichte, die „Bild“ später korrigierte. Die „Traurige Weihnachten“-Story ist eine Collage aus alten Zitaten und Gerüchten. Bei „Er sitzt in der Sonne!“ steht ganz klein neben dem Foto: „St. Moritz, 26.1.2013“ – es wurde also ein Jahr vor dem Unfall aufgenommen.

Zweitliebstes Thema: Schumis Familie.


Auch hier immer die gleichen Muster: Bei „Eine neue Liebe macht sie glücklich!“ geht es nicht um Corinna Schumacher, sondern um ihre Tochter, die angeblich einen neuen Freund hat. Der “neue ‘Papa’ für Schumis Sohn“ ist Formel-1-Pilot Sebastian Vettel, also “Papa” im Sinne von “Ziehvater”, weil er ihm ja bestimmt gute Formel-1-Tipps geben kann und so. Bei „’Sie standen vor der Trennung!’“ steht in der kleinen Unterzeile: „Wer setzt solche Gerüchte in die Welt? Es geht um die Zeit vor dem Unfall…“ Und: „Wie gemein!“

Das alles ist nur ein winziges Abbild des alltäglichen Irrsinns, nur ein Tropfen aus dieser gewaltigen Schlagzeilenflut.

Allein die Ausgaben, die in diesem Eintrag abgebildet sind (das französische Blatt und die erst kürzlich erschienenen Ausgaben ausgenommen), sind insgesamt über 12 Millionen mal verkauft worden. Rechnet man alle verkauften Frauen-Freizeit-Titel zusammen, kommt man in die Hunderte Millionen. Jedes Jahr.

Hunderte Millionen Zeitschriften voller hochprofessioneller Berichterstattung. Ohne Sensationslust. Sondern mit viel Gefühl.

Mit Dank an Micky B. und Dominik H.

Zeitschrift mit Verfallsdatum (2)

So sieht die vorige Ausgabe der “Bunten” aus, wenn man sie sich als e-Paper kauft.

Ursprünglich wurde auf dem Cover eine Geschichte angekündigt, in der das Blatt über einen angeblichen Krach in der Familie von Joachim Gauck spekulierte.

Auch im Innenteil ist der Artikel inzwischen deutlich weniger farbenprächtig:




Offenbar ist jemand aus der Familie des Bundespräsidenten gegen das Blatt vorgegangen.* Und es ist bei Weitem nicht das erste Mal, dass die “Bunte” juristischen Ärger bekommt: In mindestens zehn Ausgaben musste die Zeitschrift in diesem Jahr schon Artikel schwärzen. Zu ihren Opfern gehörten allemöglichen Promis, von Lukas Podolski über Corinna Schumacher und die monegassische Fürstenfamilie bis hin zu Katrin Göring-Eckardt.

Jetzt also auch Familie Gauck. Und — Martin Semmelrogge:

Siehe auch:

*Korrektur, 8. September: Wir hatten zunächst geschrieben, dass es offenbar Joachim Gauck selbst war, der gegen die Berichterstattung vorgegangen ist. Das stimmt aber nicht. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Bunte  

Zeitschrift mit Verfallsdatum

Also angenehmer fürs Auge ist es so allemal:

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Und irgendwie sind uns schwarze Kästen dann auch insgesamt lieber als die pixeligen, offenbar heimlich aufgenommenen Paparazzi-Fotos von Charlène im Privaturlaub, die dort ursprünglich zu sehen waren (die Ausgabe ist im Februar erschienen). Offenbar ist die Fürstin dagegen vorgegangen, also mussten die Fotos in der e-Paper-Version nachträglich geschwärzt werden. Und zwar alle:

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Auch mehrere Textpassagen mussten dran glauben:

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Für Charlène natürlich nur ein mäßiger Erfolg. Die Print-Version ist — ohne Schwärzungen — längst über 500.000-mal verkauft worden.

Zwei Ausgaben später sah die “Bunte”, wie wir ja neulich schon geschrieben haben, so aus:

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Auf den oberen Ausrissen ging es ursprünglich um Charlotte Casiraghi, auf dem untersten um Madeleine von Schweden.

Nachdem wir diese Seiten entdeckt hatten, haben wir uns auch die anderen digitalen Ausgaben der “Bunten” aus diesem Jahr mal etwas näher angeschaut — und dabei einiges entdeckt. Beziehungsweise: nicht.

Vom Text über Jürgen Fliege (Ausgabe Nr. 2/2014) ist nur noch das hier übrig:

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Selbst aus dem Inhaltsverzeichnis ist er verschwunden:
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Das Cover der darauffolgenden Ausgabe (Nr. 3) zeigte ursprünglich Corinna Schumacher am Krankenhaus in Grenoble, sieht inzwischen aber so aus:

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Auch im Heftinnern sind die Fotos unkenntlich gemacht worden:
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Genauso wie ein Artikel über Katrin Göring-Eckardt (Nr. 6) …

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… einer über die monegassische Fürstenfamilie (Nr. 7), für den sich, ausgeschnitten und eingerahmt, sicherlich auch in irgendeiner Galerie ein nettes Plätzchen an der Wand finden ließe  …

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… und einer über Mirja Sachs (Nr. 8):

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Beim Foto von David Coulthard (Nr. 10) hat sich die “Bunte” die schwarze Farbe dann ausnahmsweise mal gespart:
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… allerdings wurde die auch für den Text gebraucht :
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Die jüngste Unkenntlichmachung haben wir schließlich in Ausgabe Nr. 14 gefunden, in einem Text über Lukas Podolski:

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14-2

Sechzehn Ausgaben sind in diesem Jahr bislang erschienen, in neun davon wurden Artikel geschwärzt, gegraut oder geweißt. Wenn das so weitergeht, sollte die “Bunte” mal überlegen, ob sie diesen Namen überhaupt noch verdient hat.

Bunte  

Schwarze Stunde für die “Bunte”

Ginge es nach der “Bunten”, würden sich alle frischgebackenen Promi-Mütter so verhalten wie Charlotte Casiraghi. Denn die …

versteckt Baby Raphaël nicht! Kein nerviges Tarnspiel mit Wickeltuch über dem Maxi-Cosi oder krampfhafte Klammerhaltung, damit bloß keiner das Gesichtchen sieht.

Deshalb musste auch nur noch ein Paparazzo im richtigen Moment draufhalten, und schon konnte die “Bunte” Anfang dieses Monats die Fotos vom royalen Nachwuchs groß aufs Cover drucken und verkünden:

CHARLOTTE CASIRAGHI
zeigt stolz und zum ersten Mal Söhnchen Raphael. So süüüüß!

Der Umstand, dass Charlotte Casiraghi ihr Kind nicht 24 Stunden am Tag in eine blickdichte Decke hüllt, um es vor möglicherweise irgendwo lauernden Paparazzi zu schützen, wird von der “Bunten” sogar als bewusster Akt gedeutet. Als habe Casiraghi damit gerechnet — oder vielleicht sogar darauf gewartet –, dass ihr Kind fotografiert wird und die Bilder um die Welt gehen. Richtig so!, findet die Redaktion:

Charlotte scheint verstanden zu haben […] dass Raphaël mitnichten ein rein privates Baby ist.

Inzwischen dürfte aber auch bei der “Bunten” angekommen sein, dass das völliger Blödsinn ist. Dafür muss sie nur ein Blick auf ihr eigenes Cover werfen, denn das sieht, wenn man sich die Ausgabe in den vergangenen Tagen als e-Paper gekauft hat, mittlerweile so aus:Charlotte Casiraghi - Das ist ihr süßes Baby!

Und so das Foto im Innenteil:Hallo, ich bin Monacos SCHUTZENGEL!

Die Bilder, auf denen ursprünglich Charlotte Casiraghi mit ihrem Baby zu sehen war, sind samt Bildunterschriften nachträglich unkenntlich gemacht worden (ebenso online). Auch über zwei Textpassagen liegen jetzt schwarze Balken. Sie bezogen sich auf die Fotos und darauf, dass Charlotte Casiraghi ihr Kind womöglich bewusst so offen gezeigt habe.

Es ist also jemand — vermutlich Casiraghi selbst — gegen die “Bunte” vorgegangen. Der Burda-Verlag hat uns bestätigt, dass eine juristische Auseinandersetzung dahintersteckt. Mehr wollte man dazu nicht sagen.

Tja, doof für die “Bunte”. Dabei hatte sie sich doch solche Mühe gegeben, den Eindruck zu erwecken, als habe Charlotte Casiraghi endlich ein Einsehen gehabt und ihr Kind freiwillig und bewusst der Weltöffentlichkeit präsentiert.

Aber sei’s drum, schließlich gibt es ja noch eine Menge anderer royaler Babys auf der Welt, über die die “Bunte” berichten kann. Zum Beispiel das hier:LEONORE - SCHLAFENDE ENGELSPRINZESSIN - Am 20. Februar nahm Papa Chris dieses Foto von seiner Tochter Leonore auf

Das Foto zeigt die Tochter von Madeleine von Schweden und wird vom Königshaus selbst verbreitet. Es wurde in derselben Ausgabe der “Bunten” gedruckt, in der auch die geschwärzten Casiraghi-Fotos zu finden sind. Die Überschrift des Artikels lautet:

Madeleine von Schweden: Royales Tauziehen mit König Carl Gustaf um Babyprinzessin Leonore

Zumindest steht das so im Inhaltsverzeichnis. Und im Artikel selbst? Nun ja:-

Tatsächlich: Auch dieses Paparazzi-Foto — es zeigte Madeleine von Schweden, ihren Mann und ihre Schwiegermutter, die mit dem Baby (versteckt im Maxi-Cosi) unterwegs sind — musste die “Bunte” samt Schlagzeile und Bildunterschrift nachträglich schwärzen. Auch hier ist der Grund eine juristische Auseinandersetzung, wie uns der Verlag bestätigte, und auch hier wollte er sich nicht weiter dazu äußern.

Zwei Rechtsstreite, ein zensiertes Cover, mehrere geschwärzte Fotos und Textpassagen in ein und derselben Ausgabe — ob die “Bunte” nun ahnt, dass auch Mitglieder von Königshäusern ihr privates Kinderglück nicht jederzeit mit der Welt (und irgendwelchen Promiblättchen) teilen müssen? Vermutlich nicht.

Mit großem Dank auch an Ralf K.

Wenn Sprache die Wirklichkeit besiegt

Am Montag haben wir gezeigt, dass die Ansprache “Herr Professorin”, die angeblich an der Uni Leipzig eingeführt werden soll, einzig und allein eine Erfindung von “Spiegel Online” ist – und nichts mit der tatsächlichen Entscheidung der Uni zu tun hat.

Einige Medien haben es aber immer noch nicht kapiert.

Die “Aachener Zeitung” schrieb am Mittwoch unter der Überschrift “Guten Tag, Herr Bürgermeisterin”:

An der Universität Leipzig müssen sich männliche Dozenten künftig “Herr Professorin” schimpfen. Kein Scherz.

Auch kein Scherz: Im ZDF-morgenmagazin wurde am Dienstag im “richtig oder falsch”-Gewinnspiel die Frage gestellt, ob sich die Ansprache an der Uni Leipzig in “Herr Professorin” ändern werde. Die “moma”-Tassen gab es dann für die Antwort “richtig”.

Und in einem Blogeintrag der “Leipziger Volkszeitung” findet sich dieser schöne Schlusssatz:

Putzende Jungs wären auf jeden Fall ein stärkeres Zeichen für Geschlechtergerechtigkeit im Alltag als ein Wissenschaftler, der sich mit “Herr Professorin” ansprechen lassen muss.

Und so gibt es immer noch Journalisten (und Journalistinnen), die sich über etwas lustig machen, das niemand (!) jemals (!) in Erwägung gezogen hat.

Besonders bescheuert aber sind jene Geschichten, in denen die Journalisten das Kunststück vollbringen, den Sachverhalt sowohl richtig als auch falsch wiederzugeben.

So heißt es im Feuilleton der aktuellen “Zeit”:

[…] das generische Femininum soll in der neuen Verfassung der Alma Mater verankert werden. Damit seien, so versichern Fußnoten, alle gemeint, Frauen wie Männer.

Das stimmt. Endlich mal. Und doch schafft es die “Zeit”, noch im selben Satz wieder alles kaputt zu machen:

In Leipzig wird es bald “Herr Professorin” heißen […].

Ein paar Sätze später heißt es:

In Leipzig etwa, wo es bald “Herr Professorin” heißt […].

Die “Rheinische Post” machte es nicht besser und schrieb am Montag:

[…] in der Grundordnung der Universität soll künftig nur noch die weibliche Personenbezeichnung stehen. Eine Fußnote ergänzt, dass diese Bezeichnung sowohl für Personen männlichen als auch weiblichen Geschlechts gilt.

Das ist korrekt. Im Gegensatz zu dem Unsinn, der im nächsten Satz folgt:

In Leipzig lehrt also der Herr Professorin den Herrn Studentin demnächst die Germanistik.

Die “Bunte” haut derweil mal richtig auf den Putz:DIE SPINNEN, DIE SACHSEN! - Die Uni Leipzig hat die Einführung der einhitlichen Bezeichnung für Professoren beider Geschlechter beschlossen - und die neue Hochschulverfassung sieht nur noch weibliche Bezeichnungen vor! "Herr Professorin" heißen dann offiziell auch Männer. Die Leipziger Hochschuldirektorin Beate Schücking geht aber davon aus, dass Studenten ihren Professor auch in Zukunft mit "Herr Professor" anreden. Ja, was soll das Ganze dann?

Und auch die “Stuttgarter Zeitung” schafft es in einer verschwurbelten Kolumne, Realität und Fiktion bedenkenlos zu verquicken:

[An der Leipziger Universität] hat ein Senatsbeschluss für die neue Verfassung den Professoren männlichen Geschlechts zumindest sprachlich den Garaus gemacht. Sie werden nun alle als Professorinnen geführt, auch wenn das, wie die Rektorin jetzt verkündet, keine Auswirkung im alltäglichen Umgang haben wird. Trotzdem gilt: So besiegt man mit Sprache die Wirklichkeit.

Die Kolumne trägt den Titel: “Grüß Gott, Herr Professorin”. Tja – so besiegt man mit Sprache die Wirklichkeit.

Wir haben am Donnerstag bei “Spiegel Online” nachgefragt, warum die irreführende Überschrift, auf der dieser ganze “Herr Professorin”-Quatsch beruht, immer noch nicht geändert wurde.

“Spiegel Online” antwortete uns:

[…] die Zeile “Guten Tag, Herr Professorin” ist keine Nachrichtenüberschrift, sondern lediglich unser Versuch, humorvoll mit dem Thema der verweiblichten Grundordnung der Universität Leipzig umzugehen. Als Überschrift ist sie eine Anspielung auf die häufig verwendete Formulierung “Frau Professor”. Ähnlich wie die Uni Leipzig in ihrer neuen Grundordnung haben wir die Geschlechterrollen für die Überschrift spielerisch vertauscht und eine Zeile gewählt, die leider mehrfach missverstanden und abgeschrieben wurde. Ein Grund, die Überschrift zu ändern, ist das nicht. Darüber hinaus wurde im Text sowohl das Verfahren als auch die künftige Verwendung der Begriffe genau beschrieben.

Soso.

Die ganze Aufregung um die Entscheidung der Leipziger Uni wirkt noch viel absurder, wenn man sieht, dass an der Universität Karlsruhe schon vor einigen Jahren das generische Femininum eingeführt wurde. Dort ist seither nicht von “Studenten” die Rede, sondern ausschließlich von “Studentinnen”. Zumindest in der Studien- und Prüfungsordnung (PDF) des Studiengangs Maschinenbau.

Übrigens: Auch die Entscheidung aus Leipzig ist eigentlich keine Neuigkeit mehr. Schon im Dezember 2011 berichteten die “Leipziger Volkszeitung” (PDF) und die Leipziger Hochschulzeitung “student!” über die Pläne des Senats. Einen Aufschrei gab es damals nicht.

Mit Dank auch an die vielen Hinweisgeber.

Nachtrag, 16. Juni: Wie uns einige Leser mitgeteilt haben, hat das “Morgenmagazin” seinen Fehler am nächsten Tag richtiggestellt. Und “Spiegel Online” hat den Teaser schon vor der Veröffentlichung unseres Eintrags geändert. Statt “setzt [die Uni Leipzig] nur noch auf weibliche Bezeichnungen” heißt es jetzt: “setzt [die Uni Leipzig] in ihrer Grundordnung nur noch auf weibliche Bezeichnungen”.

Manche haben es aber immer noch nicht kapiert.

Bunte  etc.

Keine Trennkost bei Weight Watchers

Die Feiertage haben noch gar nicht angefangen, aber die “Bunte” erzählt schon mal, wie man “mit Disziplin und der richtigen Diät” die “Weihnachtspfunde” schnell wieder loswird:

Oliver Kahn und Kati Witt verraten exklusiv in BUNTE, wie sie es geschafft haben.

In zwei Worten: Weight Watchers.

Kahn und Witt sind Werbefiguren für das amerikanische Unternehmen und seine Abnehm-Methode. Und die “Bunte” hat fünf vermeintlich redaktionelle Seiten in den Dienst der Werbebotschaft gestellt.

Das klingt im Gespräch von “Bunte”-Redakteurin Aline Götz mit Kati Witt dann zum Beispiel so:

Und wie haben Sie es geschafft?

Die Treffen mit einer Ernährungsberaterin von Weight Watchers haben mich neu motiviert und ich habe angefangen, Ernährung aus einer anderen Perspektive zu sehen.

Hätten Sie das nicht auch ohne fremde Hilfe geschafft?

Ich finde, man darf und soll Unterstützung annehmen.

Von Oliver Kahn lassen sich die “Bunte”-Frauen Aline Götz und Margit Pratschko unter anderem erzählen, wie toll man mit dem Unternehmen mit dem Handy abnehmen kann:

Eine Diät erfordert eiserne Disziplin — als ehemaliger Hochleistungssportler für Sie kein Problem, oder?

Natürlich habe ich eine gewisse Disziplin. Aber man braucht gar nicht diesen Überwillen. Es ist eher eine Bewusstseinsveränderung. Ich habe gelernt, Nahrungsmittel richtig einzuschätzen, vor allem auch wie gesund etwas ist. Und mit Unterstützung durch eine App ist das Punktezählen gar nicht so anstrengend.

Oliver Kahn hat mithilfe einer App abgenommen?

Ja! Ich komme gerade vom Mittagessen: Spaghetti mit Scampi. Dann nehme ich mein Smartphone, suche bei “Restaurantgerichte” und weiß sofort: Aha, das sind so und so viele Punkte. Mit der Zeit habe ich ein richtig gutes Gefühl dafür entwickelt, welches Essen etwa wie viele Punkte hat. Ich fange morgens schon an und plane meinen Tag.

Die Überschrift hätte sich das Abnehm-Unternehmen kaum besser selbst ausdenken können (falls es sie sich nicht tatsächlich selbst ausgedacht hat):

OLIVER KAHN hatte zugelegt — wie er die Kilos ohne Quälerei loswurde, verrät er hier

Die beiden Magazin-Artikel gibt es auch in OnlineVersionen, die viel kürzer sind, aber natürlich nicht auf die entscheidende Nennung des Produktnamens verzichtet.

Auch Bild.de stellt sich in den Dienst der “Weight Watchers”-Werbung und macht Kahn zum “Abnehm-Titan”. Die Nachrichtenagentur dpa hat ihn in einem Interview nach den “Weight Watchers”-Prinzipien befragt.

Erst vor zwei Tagen hatte “Bild” die Sat.1-Moderatorin Andrea Göpel schwärmen lassen, wieviel sie mit dem Unternehmensprogramm abgenommen habe. Zum vorigen Jahreswechsel war es die Schauspielerin Christine Neubauer gewesen, der die Presse Raum für “Weight Watchers”-Werbung einräumte, unter anderem in “Bild der Frau”, “Bunte” und auf stern.de.

Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

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