Archiv für Juli 24th, 2026

Dobrindts Pläne, Burda fusioniert, Irritierendes Autokraten-Interview

1. Dobrindt will Transparenz-Plattformen aus dem Weg räumen
(netzpolitik.org, Tomas Rudl)
Recherchen des MDR zufolge plane das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) eine weitgehende Beschneidung des Informationsfreiheitsgesetzes. Wie aus internen Vermerken hervorgehe, wolle das Ministerium Auskunftsrechte für Medien und Abgeordnete stark einschränken. Durch eine Ausweispflicht solle es Anbietern wie “FragDenStaat” unmöglich gemacht werden, Anträge für Bürgerinnen und Bürger zu stellen. Außerdem sei geplant, die Stelle beim Datenschutzbeauftragten, die Personen unterstützt, wenn Behörden Infos verschweigen, abzuschaffen.
Weiterer Lesetipp: Auch der Deutscher Journalisten-Verband (DJV) zeigt sich schockiert über die Pläne des Innenministeriums: “Das ist eine Liste der Grausamkeiten”, so der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster, “die niemals Realität werden darf. Das wäre das faktische Ende der Informationsfreiheit.”

2. Warum Medien mehr Rechte haben als sie denken
(deutschlandfunk.de, Brigitte Baetz, Audio: 38:42 Minuten)
Jost Müller-Neuhof ist “Tagesspiegel”-Redakteur und rechtspolitischer Korrespondent des Blatts. Er hat den Eindruck, dass sich Journalistinnen und Journalisten zu schnell von Behörden abwimmeln lassen. Doch was können Medienschaffende von Behörden erwarten? Und was können sie verlangen? Darüber spricht Müller-Neuhof mit Deutschlandfunk-Redakteurin Brigitte Baetz.

3. Burda fusioniert BurdaVerlag und BurdaForward – Stefan Ottlitz wird Digitalchef
(turi2.de)
Der Burda-Konzern baue seine Strukturen grundlegend um und lege den BurdaVerlag sowie die Digitalsparte BurdaForward zu einem integrierten Medienhaus zusammen. Damit löse das Unternehmen die bisherige Trennung zwischen Print und Online auf. Angebote wie der gedruckte “Focus” und “Focus Online” sollen zu gemeinsamen Marken verschmelzen, das Medienhaus soll in Sparten wie Lifestyle, Yellows und Screens gegliedert werden. Neuer Digitalchef und Markenverantwortlicher für “Focus” werde Medienmanager Stefan Ottlitz, der zuvor eine führende Position beim “Spiegel” bekleidet hatte.

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4. Schauspielerin Caro Cult verklagt Produktionsfirma nach Kündigung
(t-online.de)
Schauspielerin Caro Cult habe 2024 kurz vor Drehbeginn eine ARD-Hauptrolle verloren, nachdem sie der Produktionsfirma ihre Schwangerschaft mitgeteilt habe. Der Streit vor dem Arbeitsgericht Berlin sei mit einem Vergleich geendet, bei dem Cult die Hälfte der Gage zugesprochen worden sei. Die Produktion rechtfertige die Umbesetzung mit organisatorischen Hürden und Mutterschutzauflagen. Die Schauspielerin ordne das Vorgehen anders ein: Ihr sei unter anderem abgesprochen worden, als Schwangere den nötigen “Sex-Appeal” für die vorgesehene Rolle zu besitzen.

5. “Presse”-Redaktionsausschuss “irritiert” von CEO Nowaks Vučić-Interview
(derstandard.at, Oliver Mark)
Rainer Nowak, Geschäftsführer der “Presse” und Präsident des Verbands Österreichischer Zeitungen, habe zum Start seiner neuen Reihe “Rainer Nowaks Meisterklasse” den serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić interviewt, dabei jedoch auf kritische Nachfragen zu dessen autoritärer Politik verzichtet. Der “Standard” hat Nowak dazu befragt: “Warum starten Sie die neue Reihe ausgerechnet mit einem Autokraten, der von vielen sogar als Diktator gesehen wird und der mit Gewalt gegen Proteste der Bevölkerung und der Opposition vorgeht?”

6. Keine Gel­dent­schä­d­i­gung für Helene Fischer wegen Baby­fotos
(lto.de, Shayan Mirmoayedi)
Wie “Legal Tribune Online” berichtet, habe der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall einer Klage von Sängerin Helene Fischer gegen den Sender RTL entschieden. Die Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos, die Fischer beim Stadtbummel mit ihrem Neugeborenen zeigen, verletze zwar ihr Persönlichkeitsrecht, begründe jedoch keinen Anspruch auf Geldentschädigung. Für eine solche Entschädigung fehle es an der erforderlichen Schwere des Eingriffs, da die Aufnahmen keine intimen Momente zeigen würden, und RTL positiv berichtet habe. Zudem sehe der BGH die Beeinträchtigung durch eine vom Sender abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung als ausreichend ausgeglichen an.