1. Google blockiert Journalismus über Pornoseiten (netzpolitik.org, Sebastian Meineck)
Einer Recherche von netzpolitik.org zufolge hat Google seine Jugendschutzmaßnahmen so weit verschärft, dass nun auch journalistische Inhalte über Pornoseiten aus den Suchergebnissen entfernt werden. Sebastian Meineck erläutert das Phänomen anhand von konkreten Beispielen. Er habe sich deswegen auch an Google gewandt, wo man zunächst Interesse gezeigt, dann aber nur mit ausweichenden Sätzen reagiert habe.
2. “Werkzeuge wie Chat-GPT werden wir irgendwann so selbstverständlich nutzen wie Google” (journalist.de, Ute Korinth)
Das Magazin “journalist” hat mit dem “Spiegel”-Kolumnisten und Professor für Digitale Kommunikation Christian Stöcker über den Einfluss von Künstlicher Intelligenz (KI) auf den Journalismus gesprochen. Stöcker betont, dass KI-Tools wie ChatGPT in Zukunft so selbstverständlich genutzt werden wie heute Google. Angesichts der exponentiellen Entwicklung von KI sei jedoch eine Regulierung notwendig: “Ich glaube – und habe das auch schon 2017 geäußert -, dass man Unternehmen, die KI-Systeme betreiben, verpflichten muss, Menschen mitzuteilen, wenn sie mit einer KI interagieren. Es wird schon bald KI-Systeme geben, die klingen wie ein Mensch. Die zweite Sache ist die Kennzeichnungspflicht von durch KI erzeugten Inhalten. Hier brauchen wir zeitnah eine Lösung. Der dritte Aspekt, und den finde ich wichtiger als alles andere, ist die Transparenz der Trainingsdatensätze.”
3. Durfte sie “Xxxxx-Xxxxxxxx” schreiben? (deutschlandfunk.de, Katharina Thoms, Audio: 4:34 Minuten)
Das Landgericht Hamburg befasst sich unter anderem mit der Frage, ob die Bezeichnung “Xxxxx-Xxxxxxxx” (Update: Die Bezeichnung wurde inzwischen vom Gericht untersagt) in der medialen Berichterstattung zulässig war. Die Klage habe sich allerdings nicht gegen die “Bild”-Redaktion gerichtet, die den Begriff ursprünglich verwendet hatte, sondern gegen die Wochenzeitung “Kontext”, die das Wort lediglich zitiert hatte. Der betroffene Polizist verklagte die kleinere Redaktion.
Siehe dazu auch die Kolumne von Elena Wolf und das Editorial in “Kontext”.
4. Ausgezeichnete Pressefotos (verdi.de, Lars Hansen)
Der World Press Photo Award wird seit 1955 jährlich von der World Press Photo Foundation in Amsterdam verliehen. Im Rahmen der “Woche der Pressefreiheit” in Hamburg wurde jetzt die erste von mehreren Ausstellungen in Deutschland mit den prämierten Fotos eröffnet. Es ist unter anderem das Siegerfoto des Ukrainers Evgeniy Maloletka zu sehen, das eine schwangere Frau nach einem Luftangriff in Mariupol zeigt, sowie weitere ausgezeichnete Bilder, die wichtige globale Ereignisse und Themen festhalten.
Nachtrag: Der Veranstalter macht uns darauf aufmerksam, dass es sich (entgegen der Aussage im verlinkten Beitrag) nicht um “die erste von mehreren Ausstellungen in Deutschland” handelt: “In Berlin wurden die prämierten Aufnahmen in den letzten Monaten bereits gezeigt, ebenso in Jena und Balingen. Demnächst folgen noch Dortmund, Flensburg, Kitzingen und wir in Oldenburg.”
5. Journalismus aus dem Untergrund (taz.de, René Martens)
Beim Exile Media Forum in Hamburg wurde die kritische Situation von Exiljournalistinnen und -journalisten diskutiert, insbesondere die Bedrohungen, denen sie ausgesetzt sind. So wurde beispielsweise Farzad Seifikaran, Chefredakteur des iranischen Exilmediums Radio Zamaneh, vom iranischen Außenministerium des Terrorismus beschuldigt. Das von der Körber-Stiftung organisierte Forum habe den Teilnehmenden auch eine Plattform geboten, um sich zu vernetzen und Unterstützung in praktischen Fragen wie Visa, Organisation und Finanzierung zu erhalten.
6. Müssen Böhmermann und das ZDF dem ehemaligen BSI-Chef Schmerzensgeld zahlen? (uebermedien.de, Holger Klein, Audio: 35:02 Minuten)
Arne Schönbohm, ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, hat angekündigt, das ZDF wegen einer kritischen Darstellung in Jan Böhmermanns “ZDF Magazin Royale” zu verklagen. In der Sendung wurde Schönbohm eine Nähe zu einer Firma mit Verbindungen zum russischen Geheimdienst unterstellt, außerdem wurde er als “Cyberclown” bezeichnet. Im “Übermedien”-Podcast spricht Holger Klein mit Felix W. Zimmermann, Chefredakteur von “Legal Tribune Online”, über Schönbohms Klageaussichten.
1. Verkehrsministerium macht falsche “Bild”-Meldung noch falscher (uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
“Beeindruckend, auf ‘ne Art, wie viele Fehler man in einem Tweet unterbringen und wie wenige davon man im zweiten Anlauf korrigieren kann”, schreibt Stefan Niggemeier zu seinem Text über einen in mehrfacher Hinsicht missglückten Tweet des Bundesverkehrsministeriums. Niggemeiers Faktencheck bei “Übermedien” offenbart nicht nur inhaltliche Schwächen des Ministeriums, sondern auch dessen mangelnde Medienkompetenz und unzureichende Fehlerkultur – plus falsche “Bild”-Berichterstattung.
2. Klima als Dimension sichtbar machen – aber wie? (journalist.de, Sara Schurmann)
Für Journalistinnen und Journalisten kann es herausfordernd sein, angemessen und fundiert über die Klimakrise zu berichten. Sara Schurmann, Mitgründerin des Netzwerks Klimajournalismus, zeigt in fünf Schritten auf, wie Medienschaffende die Klimakrise in ihrer Berichterstattung beleuchten können. Schurmann betont: “Journalist*innen müssen weder Klimawissenschaften studieren, noch den Journalismus neu erfinden, um gut und angemessen über die Klimakrise berichten zu können. Es reicht, sich die wichtigsten Zusammenhänge und unseren journalistischen Umgang damit tiefergehend bewusst zu machen.”
3. Rat und Parlament streiten, wann der Staat Journalist:innen hacken darf (netzpolitik.org, Tomas Rudl)
Wie Tomas Rudl berichtet, will das EU-Parlament Journalistinnen und Journalisten und deren Quellen besser vor Überwachung schützen, doch die EU-Länder im Ministerrat würden Ausnahmen für die “nationale Sicherheit” fordern. Dieser Konflikt könnte nun im Rahmen des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes eskalieren. Rudl erläutert die Gemengelage und die unterschiedlichen politischen Positionen.
4. Jan Böhmermann schickt Julian Reichelt seinen Anwalt (derstandard.at)
Der “Standard” berichtet unter Berufung auf Informationen der “Zeit” über eine juristische Auseinandersetzung zwischen Satiriker Jan Böhmermann und dem geschassten “Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt. Dabei gehe es unter anderem um die Unterlassung der in der Sendung “Achtung, Reichelt!” getätigten Behauptung, das Bundesinnenministerium habe den früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, “über die öffentlich-rechtlichen Medien mit frei erfundenen Vorwürfen hinrichten” lassen.
5. SWR-App: Schlichtung geplatzt (verdi.de)
Das Schlichtungsverfahren zwischen dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der ARD bezüglich der Nachrichten-App “Newszone” des öffentlich-rechtlichen SWR sei ohne Einigung zu Ende gegangen. Der BDZV halte die App für presseähnlich und somit für rechtswidrig. Der SWR prüfe eine erneute Veröffentlichung der App und biete den Verlagen Kooperationsmöglichkeiten an. Diese erwögen wiederum eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission.
6. HiHö23: Wir brauchen euren Input (freischreiber.de)
Die Vertretung freier Journalistinnen und Journalisten Freischreiber vergibt regelmäßig den “Himmel-und-Hölle-Preis”, mit dem sie “Engel und Teufel der Branche ehren und verdammen”. Vorschläge können noch bis zum 15. September eingereicht werden: “Wer hat euch im vergangenen Jahr unterstützt und damit euren freien Arbeitsalltag gen Himmel erhoben? Wer hat euch das Freiendasein zur Hölle gemacht?” Einen Rückblick auf die vorherigen Preisträgerinnen und Preisträger gibt es hier.
1. Sender spricht von »Kulturoffensive«, Proteste in München (spiegel.de)
Rund 200 Menschen haben am Montag vor dem Hochhaus des Bayerischen Rundfunks (BR) in München gegen eine geplante Programmreform im Kulturbereich protestiert. In einem offenen Brief der Initiative “Störsender” kritisieren Kulturschaffende die Reform, durch die im kommenden Jahr “mehrere Stunden eigenständiges Kulturprogramm” verschwänden. Der BR spreche hingegen von einer geplanten “Kulturoffensive”.
2. ver.di fordert lückenlose Aufklärung der Verhaftung zweier Journalisten in Dortmund (dju.verdi.de, Lisa Isabell Wahr)
Im August wurden nach Angaben der Gewerkschaft Verdi in Dortmund zwei Journalisten, die wegen eigener Recherchen vor Ort waren, in der Nähe eines Tatorts festgenommen und für 16 Stunden in Polizeigewahrsam gehalten. Während der Ermittlungen sei die Wohnung eines der Journalisten gewaltsam aufgebrochen und Arbeitsmaterial beschlagnahmt worden: “Wir bezweifeln, dass das Vorgehen verhältnismäßig war. Wenn Journalistinnen und Journalisten Sorge haben müssen, im Rahmen ihrer Berichterstattung von der Polizei in Gewahrsam genommen und über Stunden festgehalten zu werden, beschneidet sie das eindeutig in der Ausübung ihrer Tätigkeit und damit am Ende auch die Pressefreiheit.”
3. Europas Krisen und das Versagen der Medien – Die überfällige Europäisierung des Journalismus (de.ejo-online.eu, Harald Schumann & Elisa Simantke)
“Seit Jahrzehnten berichten Europas Medien und ihre Journalistinnen und Journalisten über europäische Themen allein aus der jeweils nationalen Perspektive ihrer Sitzländer und mit geringer Kenntnis der Vorgänge in den EU-Institutionen und den jeweils anderen Staaten. Das gefährdet die europäische Demokratie – und die Pressefreiheit.” Harald Schumann und Elisa Simantke stellen verschiedene Beispiele vor, bei denen Medien in verschiedenen EU-Ländern wichtige Themen und Ereignisse falsch oder unvollständig dargestellt haben, und betonen die Notwendigkeit einer stärkeren europäischen Perspektive im Journalismus.
4. Keine Spähsoftware gegen Journalisten (djv.de, Hendrik Zörner)
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert die EU-Institutionen auf, im Rahmen des EU-Medienfreiheitsgesetzes den Einsatz von Spähsoftware gegen Journalistinnen und Journalisten zu verbieten. Der vorliegende Gesetzentwurf habe Schlupflöcher, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten ausgenutzt werden könnten. Diese Lücken müssten geschlossen werden, so der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall: “Sonst besteht die Gefahr, dass übereifrige Ermittler ganz legal Spionageprogramme wie etwa Pegasus benutzen und so in jeden Redaktionsrechner eindringen können.”
5. Plattformaufsicht könnte Journalisten stärken (reporter-ohne-grenzen.de)
Die Organisation Reporter ohne Grenzen unterstützt den Entwurf für das neue Digitale-Dienste-Gesetz zur Plattformregulierung, sieht aber weiteren Handlungsbedarf zum Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit: “Wenn uns Grundrechte wie Presse- und Informationsfreiheit wichtig sind, dann brauchen wir eine zentrale und durchsetzungsstarke Behörde, die die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern gegen die Macht der Tech-Konzerne effektiv durchsetzt”, so Helene Hahn, die zuständige Referentin für Internetfreiheit bei Reporter ohne Grenzen.
6. Der künstliche Sprachpapst (deutschlandfunk.de, Bettina Köster, Audio: 5:55 Minuten)
Der im November 2022 verstorbene Wolf Schneider gilt vielen als der “Sprachpapst” schlechthin. Ganze Generationen von Medienschaffenden haben seine Bücher gelesen. Nun sollen Schneiders Sprachempfehlungen in eine Künstliche Intelligenz einfließen, die von der “Reporterfabrik” entwickelt wird. Der Deutschlandfunk sprach mit Cordt Schnibben über das Projekt, das sich derzeit noch in der Testphase befindet.
Es gibt eine Faustformel, wann eine öffentliche Debatte in der Bundesrepublik durch ist: Wenn Springer-Chef Mathias Döpfner in die “Bild”-Redaktion stürmt (so stellen wir uns das jedenfalls bildlich vor), ein mit Füllfederhalter beschriftetes Blatt Büttenpapier auf den Tisch wirft und sagt: “Ich hab da mal was aufgeschrieben!”
Gestern war es mal wieder soweit:
In einem Text, der als “Kommentar” bezeichnet wird und der auch heute in der gedruckten “Bild” erschienen ist, sinniert Döpfner in selbst für “Bild”-Verhältnisse bemerkenswerter Kurzform über das “vorläufige Ergebnis” der Flugblattaffäre um Bayerns stellvertretenden Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger. Er schreibt unter anderem:
Widerliche antisemitische Parolen werden in Deutschland als “Jugendsünde” verbucht.
Leider geht Mathias Döpfner in seinem “Bild”-Kommentar nicht genauer darauf ein, wo und von wem die antisemitischen Parolen als “Jugendsünde” verbucht werden und wer dazu beigetragen hat. Und da müssen wir mal was aufschreiben.
Dafür gehen wir gut eineinhalb Wochen zurück, in die Zeit, als die Debatte um Hubert Aiwanger und dessen Vergangenheit – die Urheberschaft der antisemitischen Flugblätter hatte bereits Hubert Aiwangers Bruder Helmut übernommen – so richtig in Schwung gekommen ist. Zu der Zeit liefen mehrere öffentliche Diskussionen parallel: Eine drehte sich um die Eignung Hubert Aiwangers als Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident in Bayern; eine andere darum, ob die “Süddeutsche Zeitung” die Vorwürfe, die sich im Nachhinein als zumindest unscharf herausgestellt hatten, überhaupt hätte veröffentlichen dürfen; in einer dritten ging es erst einmal darum, den Begriff “Jugendsünde”, den Helmut Aiwanger für sein eigenes Flugblatt verwendet hatte, semantisch auszupendeln – um auf Basis des Ergebnisses dann eine der anderen beiden Diskussionen (oder gleich beide) weiterzuführen.
In der “Bild”-Redaktion fiel die Aufgabe, den Begriff “Jugendsünde” irgendwie mit Leben zu füllen, offenbar Hans-Jörg Vehlewald zu, der sich dem Thema differenziert widmen zu wollen schien:
Wie kann jemand als Jugendlicher menschenverachtende Nazi-Witze verbreiten und sich später als Erwachsener zum Demokraten wandeln?
Ist Einsicht möglich? Dieser Frage mussten sich schon andere Politiker stellen. Beispiele zeigt Beispiele.
(Vom letzten Satz nicht verwirren lassen: Es ist Bild.de, das hier Beispiele zeigt, aber so ein Fehler kann ja nun wirklich jedem mal passieren!)
Was Vehlewald zusammengetragen hat, wirkt wie das Ergebnis einer Umfrage in der Redaktionskantine, was einem alles zum Thema “Jugendsünde” einfalle – “Dalli, Dalli!”.
Los geht es zum Beispiel mit Joschka Fischer:
Ex-Außenminister Joschka Fischer (75, Grüne) prügelte als 25-jähriger Straßenkämpfer mit Motorradhelm in Frankfurt/Main auf einen wehrlos am Boden liegenden Polizisten ein. Später als Bundesminister bekannte er: “Ja, ich war militant” – und blieb nach heftigen Debatten im Amt.
Weiter mit Sawsan Chebli:
Sawsan Chebli (45, SPD), ehemals angestellt beim Berliner Senat und beim Auswärtigen Amt, gab selbst zu, als Kind palästinensischer Flüchtlinge “Juden für das Leid der Palästinenser und für das Schicksal meiner Eltern verantwortlich gemacht” zu haben: “Ich war wütend.” Auf Twitter (X) griff sie Bayerns Freie-Wähler-Chef Aiwanger für dessen “Jugendsünde” dennoch scharf an und unterstellte mittelbar allen Aiwanger-Verteidigern, selbst Nazis, Rassisten oder Antisemiten zu sein. (Der Tweet wurde später wieder gelöscht.)
Das verräterische ist hier das Konjunktionaladverb “dennoch”, das Vehlewald verwendet. So als habe Chebli das Recht verwirkt, Antisemitismus zu kritisieren. Außerdem wirken ihre Zitate in der verkürzten Wiedergabe bei Bild.de etwas anders als im Kontext des “Tagesspiegel”-Interviews, in dem sie diese geäußert hatte:
Als Jugendliche habe ich Juden für das Leid der Palästinenser und für das Schicksal meiner Eltern verantwortlich gemacht. Ich war wütend, dass Juden einen eigenen Staat haben und wir staatenlos und bitterarm sind. Ich war wütend, dass meine Eltern zwanzig Jahre in einem libanesischen Lager leben mussten, elf Geschwister dort zur Welt gekommen sind, ohne jede Perspektive, ohne Chance auf Rückkehr in ihr Land. Ich war oft wütend und habe auch Hass gespürt. […] Im Laufe der Jahre ist aus Wut und Hass der Wunsch gewachsen, Brücken zu bauen und junge Menschen auf beiden Seiten zusammenzubringen, um Hass zu überwinden.
Über Bundeskanzler Olaf Scholz weiß Vehlewald zu berichten, dass dieser als Vizechef der Jusos für die “Überwindung der kapitalistischen Ökonomie” eingetreten war, sich gegen die “aggressiv-imperialistische Nato” ausgesprochen und die Bundesrepublik als “europäische Hochburg des Großkapitals” bezeichnet hatte. Über Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg, schreibt er, dass dieser “als Student und Lehrer-Anwärter zwei Jahre beim Kommunistischen Bund Westdeutschland (KBW) aktiv” war, “vom Verfassungsschutz überprüft” wurde und 1975 erklärt hatte, “er stehe der extrem linken K-Gruppe nahe.”
Es ist natürlich möglich, dass Hans-Jörg Vehlewald diese Beispiele mit Hilfe von eigenen und fremden Erinnerungen und ausführlicher Archiv-Recherche zusammengestellt hat. Er hätte sich diese Mühe aber zumindest nicht machen müssen, denn einen Tag vor seinem eigenen Artikel war beim rechten Online-Magazin “Apollo News” ein Text über die “erschreckenden Jugendsünden von Grünen- und SPD-Politikern” erschienen, in dem all diese Fälle, teilweise mit den exakt gleichen Zitaten, vorkamen.
Bei Bild.de gibt es aber noch mehr:
Ex-Umweltminister Jürgen Trittin (69, Grüne) weigerte sich gegenüber dem Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, sich von einem 1977 verfassten Pamphlet linker RAF-Sympathisanten (“Mescalero-Brief”) zu distanzieren. Der Verfasser hatte damals “klammheimliche Freude” über die RAF-Morde bekundet. Trittin stellte später klar, er habe mit dem Schreiben nie etwas zu tun gehabt, verurteile jede Form von Terror.
Vehlewald spielt hier auf eine Episode an, die im Januar und Februar 2001 die deutsche Öffentlichkeit beschäftigt hatte: In einem Zug war Siegfried Bubacks Sohn Michael zufällig auf Jürgen Trittin getroffen und hatte ihn auf den berühmt-berüchtigten Text des “Göttinger Mescaleros” über die Ermordung Siegfried Bubacks angesprochen. Trittin wusste bei dieser Begegnung im Zug offenbar nicht, dass sein Gegenüber der Sohn des Ermordeten war, und erklärte schon kurz danach, sich den Brief nie zu eigen gemacht zu haben. Und auch die “Bild”-Formulierung “Trittin stellte später klar, er habe mit dem Schreiben nie etwas zu tun gehabt” ist zumindest irreführend, denn Michael Buback wusste zum Zeitpunkt des Aufeinandertreffens im Zug bereits seit über einem Jahr, wer der Autor des Textes gewesen war. Den Abschnitt zu Jürgen Trittins “Jugendsünde” hat Bild.de mit “RAF-Nähe?” überschrieben.
Immerhin ist jemandem in der “Bild”-Redaktion noch aufgefallen, dass die Zusammenstellung der “Jugendsünden” so recht einseitig wäre. Und so finden sich neben den zwei Beispielen zu Leuten der SPD und dreien von den Grünen auch noch zwei ehemalige Unions-Politiker in der Aufstellung:
Ex-Bundesfamilienminister Heiner Geißler (starb 2017 mit 87 Jahren) half als 22-jähriger Jesuiten-Schüler in Südtirol einer nationalistischen Terrorgruppe (“Tiroler Bumser”) bei Anschlägen, transportierte sogar auf seinem Motorrad (“Adler 250”) Dynamit durch die Alpen. “Unwissentlich”, wie er später einräumte.
Okay, das klingt selbst in dieser Reihe erstaunlich drastisch – wobei Bild.de vielleicht der Fairness halber hätte erwähnen können, dass die Anschläge welche auf Strommasten waren.
Wie will man das toppen?
Bild.de versucht es so:
Seine Doktorarbeit kostete Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (51, CSU) den Posten. Seitenweise hatte der Unionspolitiker aus anderen Arbeiten abgeschrieben, tat die Affäre zunächst als läppisch ab, stürzte am Ende über die Plagiate. Inzwischen hat er eine neue Doktorarbeit an der britischen Southampton Business School (Universität Southampton) nachgereicht. Thema: Geschichte der Banküberweisungen.
Das ist insofern bemerkenswert, als die “Bild”-Medien damals alles getan hatten, um den Minister im Amt zu halten, und Karl-Theodor zu Guttenberg bei der Abgabe seiner Doktorarbeit nicht mehr ganz so jugendliche 35 Jahre alt gewesen war.
Die Zusammenstellung dieser “Jugendsünden” vor dem Hintergrund der Aiwanger-Enthüllungen ist einigermaßen rätselhaft: Die eingangs gestellte Frage “Ist Einsicht möglich?” beantwortet der Text nur teilweise. Und dort, wo Einsicht offenbar vorhanden war, etwa bei Sawsan Chebli, thematisiert Hans-Jörg Vehlewald diese Entwicklung nicht weiter. Die Art der von Bild.de ausgewählten “Jugendsünden” ist so unterschiedlich, dass man am Ende gar nicht mehr weiß, worum es jetzt eigentlich geht: um klassische linke Rhetorik, um den unwissentlichen Transport von Sprengstoff, um körperliche Gewalt gegen Polizisten, um Plagiate in Doktorarbeiten – und um antisemitische Flugblätter?!
Es kann ja immer hilfreich sein, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, um deren Unterschiede und Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten, aber hier drängt sich dann doch der Verdacht auf, eine lose Sammlung von Notizen sei versehentlich veröffentlicht worden. Dieses Durcheinander dürfte vor allem der Argumentation Helmut Aiwangers und dessen Versuch helfen, das Flugblatt als “Jugendsünde” einordnen zu lassen – ach, lass gut sein, sind doch irgendwie alles “Jugendsünden”. Oder wie Mathias Döpfner sagen würde: “Widerliche antisemitische Parolen werden in Deutschland als ‘Jugendsünde’ verbucht.”
Da ist es dann auch egal, wenn Vehlewald seine bis hierhin schon eklektische Parade jetzt völlig über die Klippe gehen lässt:
Übrigens: Jugendsünden der weitaus harmloseren Sorte gestanden zwei weitere Politiker kürzlich ein.
► Schaumschläger: Ex-SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz (67) gab im Interview zu, er habe als Jugendlicher nach durchzechter Nacht eine Packung Waschpulver im heimischen Freibad versenkt – und sei nur knapp der Polizei entkommen.
► Schulschwänzer: Bundesfinanzminister Christian Lindner (44, FDP) gestand, er habe als Schüler den Englisch-Unterricht regelmäßig geschwänzt, sei zur Abi-Deutsch-Prüfung zu spät gekommen und habe sich für das Mathe-Abi ausschließlich mit Red-Bull und Milchschnitten vorbereitet, statt zu lernen.
Es war in diesen Tagen ausgerechnet Franz Josef Wagner, der den Begriff “Jugendsünde” für die “Bild”-Medien einmal klar mit Leben füllte:
Ich fuhr mit 17 ohne Führerschein. Ich betrank mich mit 17 und wurde von der Polizei für eine Nacht in eine Zelle gesteckt. Ich schrieb von einem Kumpel die Mathearbeit ab. Ich klaute Comic-Hefte. Ich war ein Lügner beim Sex. Ich sprach von Liebe und wollte nur grapschen.
Er fuhr fort:
Die Jugendsünden der Aiwanger-Brüder sind unverzeihbar. Als ersten Preis wird da ein Freiflug durch den Schornstein in Auschwitz ausgelobt in ihrem Pamphlet. Ich weiß nicht, wie man so etwas Krankes in sein Gehirn kriegt.
Es sind keine Jugendsünden. Jugendsünden sind fröhlich. Die Jugendsünden der Aiwangers sind schwarz und böse.
Jugendsünden, die gleichzeitig “keine Jugendsünden” und doch irgendwie welche, nur halt “unverzeihbar” sind. Das deckt sich auf logischer Ebene ungefähr mit der “Jugendsünden”-Sammlung von Bild.de.
1. Lindemann mit Niederlage gegen Süddeutsche Zeitung (lto.de, Felix W. Zimmermann)
Wie bei “Legal Tribune Online” zu lesen ist, hat das Landgericht Frankfurt einen Unterlassungsantrag des Rammstein-Sängers Till Lindemann gegen die “Süddeutsche Zeitung” zurückgewiesen. “Vermutlich sieht das Gericht für den Verdacht sexueller Übergriffe durch Lindemann genügend Beweistatsachen”, spekuliert Felix W. Zimmermann in seinem Bericht. Eine Urteilsbegründung liege allerdings noch nicht vor.
2. Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig (tagesschau.de)
Das Bundesverwaltungsgericht hat die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt und ist damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gefolgt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt die Entscheidung: “Endlich herrscht Rechtssicherheit für die Journalistinnen und Journalisten, die von Berufs wegen von der Datenspeicherung in besonderem Maße betroffen waren”, so der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall.
3. Rechter Angriff via TV (taz.de, Andreas Speit)
Wie Andreas Speit in der “taz” berichtet, starte der österreichische Sender AUF1 im deutschen Fernsehen und bezeichne dies als “Großangriff auf das Medienkartell”. Der Sender werde über den deutschen Kanal SRGT (ehemals SchwarzRotGold TV) ausgestrahlt und behandle Themen wie “Great Reset”, “Hitzehysterie” und “Coronalügen”. Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg sei über die Ausstrahlung der Inhalte von AUF1 nicht informiert und werde die rechtliche Situation prüfen.
4. Wer Schadenersatz will, muss konkret werden (netzpolitik.org, Hasset Tefera-Alemu & Ingo Dachwitz)
Das Oberlandesgericht Hamm habe entschieden, dass Meta, der Mutterkonzern von unter anderem Facebook, nicht verpflichtet sei, Schadenersatz für ein Datenleck zu zahlen, bei dem Telefonnummern von Nutzerinnen und Nutzern erbeutet wurden. Obwohl das Gericht Datenschutzverstöße durch Meta feststellte, sei die Klage einer Betroffenen abgewiesen worden. Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems sehe in dem Urteil jedoch keine Signalwirkung.
5. Deutscher Radiopreis 2023: Die Gewinnerinnen und Gewinner (dwdl.de, Alexander Krei)
Gestern fand in Hamburg die Verleihung des Deutschen Radiopreises statt, die von 60 Radiosendern übertragen wurde. Alexander Krei war von der “kurzweiligen Show” angetan: “Die 14. Radiopreis-Verleihung – die erste in der Neuen Flora – zeigte in gut zweieinhalb Stunden sehr eindrucksvoll, wie viel Potenzial noch immer in diesem Medium steckt, das vor ziemlich genau 100 Jahren seinen Siegeszug in Deutschland antrat und noch immer tagtäglich Millionen Hörerinnen und Hörer erreicht.”
6. Vom Glück, eine perfekt produzierte Sendung wie “Bares für Rares” zu gucken (uebermedien.de, Friedrich Küppersbusch)
Bei “Übermedien” verrät Friedrich Küppersbusch im Rahmen der Reihe “Geheime Leidenschaften” seine Vorliebe für die ZDF-Sendung “Bares für Rares”, einem Format, das man nicht unterschätzen solle: “Die offensive Schlichtheit des Formates verleitet zum Ei-des-Columbus-Denken: Ja, nee, das hätte ja nun jeder gekonnt. Dagegen steht die jederzeit spürbare Perfektion des Handwerks. Da verhökern Leute die Eheringe verstorbener Partner, gehen Ölgemälde von Omi für wenige Euro weg und gelingt es, eine tragische Geschichte neben der nächsten Charakterlosigkeit in Grund und Boden zu flauschen.”
1. “Katapult” ist insolvent und wirbt um Unterstützung bei seinen Leserinnen. (turi2.de, Daniel Sallhof)
Wie der Branchendienst “turi2” unter Berufung auf eine Mitteilung des Unternehmens Katapult berichtet, stehe der Verlag kurz vor der Insolvenz. Herausgeber und Gründer Benjamin Fredrich habe den Start der geplanten Journalismusschule auf unbestimmte Zeit verschoben und rufe die Leserschaft auf, sich mit Rettungsideen einzubringen. Fredrich, der bereits des Öfteren in der Kritik stand und Ende Januar als Geschäftsführer und Chefredakteur zurückgetreten ist, verspreche eine “Insolvenz-Transparenz” und gebe an, dass dem Verlag derzeit 450.000 Euro fehlen (ein Betrag, den Fredrich auch über den Verkauf von Grashalmen, selbstgestalteten “Insolvenztassen” und “hässlich bemalten” Beuteln ausgleichen will).
2. Brauchte es wirklich das Höcke-Interview, damit Medien der Ableismus der AfD auffällt? (uebermedien.de, Andrea Schöne)
Andrea Schöne kritisiert auf “Übermedien” die Medienreaktionen auf Björn Höckes ableistische Äußerungen über inklusive Bildung. Schöne argumentiert, dass die Medienlandschaft in Deutschland Menschen mit Behinderung und deren Perspektiven weitgehend ignoriere, was zu einer verzerrten Darstellung von Inklusion und Behindertenpolitik führe. Sie fordert eine umfassendere und differenziertere Berichterstattung über Behindertenpolitik und schlägt verschiedene Maßnahmen vor, um dies zu erreichen.
3. Tatort: Aufnahmestudio (mediummagazin.de, Niklas Münch)
Im “medium magazin” diskutiert Niklas Münch das wachsende Genre der True-Crime-Podcasts und deren ethische Implikationen. Während diese Formate in Deutschland immer beliebter werden, kritisieren einige, dass sie die Grenze zwischen Qualitäts- und Boulevardjournalismus verwischen. Münch stellt die Frage, ob Medien Verbrechen als unterhaltsame, spannend erzählte Inhalte aufbereiten sollten, und beleuchtet verschiedene Perspektiven von Befürwortern und Kritikern zum Thema. In einem seien sich jedoch alle einig: “Niemand mag das Label ‘True Crime’.”
4. Die besten Floskeln aller Zeiten (infosperber.ch, Daniela Gschweng)
Daniela Gschweng blickt zurück auf das sprach- und medienkritische Projekt “Floskelwolke”, das vor Kurzem nach neun Jahren zu Ende gegangen ist. Die beiden Journalisten Udo Stiehl und Sebastian Pertsch hatten auf ihrer Website und auf Twitter auf Floskeln, Phrasen und Framing in der Nachrichtensprache aufmerksam gemacht und damit eine breite Leserschaft gefunden. Ein endgültiges Aus ist es aber nicht: Die “Floskel des Monats” wird es auch weiterhin in der Fachzeitschrift “journalist” geben.
5. “Veränderung ist jetzt eine Konstante” (blog.medientage.de, Lisa Priller-Gebhardt)
Der Bewegtbildexperte Evan Shapiro spricht im Interview mit dem Blog der Medientage München über die Herausforderungen und Chancen für TV und Streaming in Deutschland. Er betont, dass traditionelle Medienunternehmen ihre Geschäftsmodelle überdenken und sich dem veränderten Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer anpassen müssen, um gegenüber Tech-Giganten wie Google, Amazon und Netflix konkurrenzfähig zu bleiben. Shapiro sieht insbesondere im Gaming-Bereich Potenzial für Medienunternehmen und warnt davor, dass diejenigen, die sich nicht anpassen, langfristig verlieren werden.
6. Anja Rützel, was können wir vom Trash-TV über das Leben lernen? (laeuft-programmschau.podigee.io, Alexander Matzkeit, Audio: 25:58 Minuten)
Anja Rützel ist nicht nur eine der profundesten Kennerinnen der deutschen Trash-TV-Szene, sondern auch eine geistreiche Kolumnistin mit viel Sprachwitz. Bei “Läuft”, der Programmschau von epd medien und Grimme-Institut, spricht Rützel darüber, was wir vom Trash-TV über das Leben lernen können, was sie an aktuellen Produktionen langweilt und warum sie sich ein Reality-TV-Format im bürgerlichen Milieu wünscht.
Unbedingt soll darüber diskutiert werden, ob die Leute, die für Mindestlohn oder knapp mehr schuften, damit überhaupt über die Runden kommen können. Und unbedingt sollen diese Leute vom Lohn ihrer harten Arbeit gut leben können. Nur findet man in der “Bild”-Berichterstattung kaum ein flammendes Plädoyer für mehr Mindestlohn, also für eine bessere Bezahlung für “die Fleißigen”. Stattdessen lautet die Schlagrichtung:
Die “Bild”-Medien spielen malwieder die, die wenig haben, gegen die aus, die noch weniger haben.
Und jetzt kann sie zum “Bürgergeld-Irrsinn” endlich jemanden präsentieren, sozusagen einen Kronzeugen, der auf die von der Redaktion längst gestellte Frage “Lohnt Arbeiten in Deutschland überhaupt noch?” offenbar eine klare Antwort gefunden hat. Heute auf der “Bild”-Titelseite:
Unter der Überschrift steht noch ein kurzer Teaser:
Ein Lagerist Mitte 30 kündigt nach einem Dreivierteljahr plötzlich seinen Job. Die Begründung macht seinen Chef fassungslos: Mit dem Bürgergeld und ein paar Extras verdiene er mehr. Der unglaubliche Fall – SEITE 5
“Ein paar Extras”, die das Bürgergeld so attraktiv machen, dass man seinen Job kündigt? Was das wohl sein mag? Auf Seite 5 erfährt man das nicht direkt. Da geht es erstmal weiter nur ums Bürgergeld:
Lohnt sich arbeiten überhaupt noch?
Bei Speditions-Chef Horst Kottmeyer (60, 350 Mitarbeiter) hat ein Mitarbeiter die Frage klar beantwortet: Nein!
Der Mann hat den Job hingeschmissen – und kassiert lieber Bürgergeld. Aktuell 502 Euro/Monat, dazu zahlt der Staat Miete, Heizung.
14 Euro soll der Mann pro Stunde verdient haben, bis er gekündigt hat. Da dürfte mehr rauskommen als “502 Euro/Monat”. Aber dann kommen sie, die “paar Extras”:
Seinen Kollegen habe der Mann gesagt, er wolle Stütze kassieren und nebenbei schwarz dazuverdienen. Er werde dadurch “300 Euro netto mehr verdienen”, hat der Ex-Mitarbeiter laut Kottmeyer den Kollegen erzählt.
Im Klartext: Stütze und ein bisschen Schwarzarbeit sind lukrativer als ein ordentlicher Job.
Ja, klar. Und Stütze und ein bisschen Drogen verkaufen ist noch lukrativer. Oder: Stütze und eine Bank überfallen – vermutlich am lukrativsten.
Für die “Bild”-Redaktion scheint das tatsächlich eine ernsthafte Argumentation in der Debatte um das Bürgergeld zu sein: Wir packen einfach noch irgendeinen verbotenen Zuverdienst obendrauf – und schon ist es doch ganz klar, dass sich Arbeiten in Deutschland nicht mehr lohnt!
Ein von “Bild” zu dem Fall befragter Lkw-Fahrer scheint da deutlich mehr Durchblick zu haben:
Bürgergeld kassieren und schwarzarbeiten – das ist kriminell.
Aber vielleicht ist das auch einfach dasBild, das die “Bild”-Redaktion von armen Menschen hat: Wer Bürgergeld kassiert, ist doch eigentlich eh schon kriminell.
1. Während Söder-Rede: CSU-Pressesprecher behindert Reporter (t-online.de, Alexander Spöri & Jannik Läkamp)
Beim politischen Frühschoppen der CSU auf dem Gillamoos sollen ein Pressesprecher der Partei und zwei Sicherheitsleute die Arbeit von Journalisten behindert haben. Nachdem ein Journalist eine Protestaktion von Klimaschützern gefilmt hatte, habe sich der Pressesprecher neben die Journalisten an den Pressetisch gesetzt und versucht, die Veröffentlichung des Videos zu verhindern.
2. “Im Grunde eine Medienkampagne-Kampagne” (deutschlandfunk.de, Michael Borgers & Sebastian Wellendorf, Audio: 7:38 Minuten)
Der Deutschlandfunk beschäftigt sich mit der Flugblatt-Affäre um Hubert Aiwanger, den stellvertretenden Ministerpräsidenten Bayerns und Bundesvorsitzenden der Freien Wähler. Aiwanger und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder kritisieren die Medien und werfen ihnen eine “Schmutzkampagne” vor. Politik- und Kommunikationsberater Johannes Hillje sowie Frank Überall, Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes, betonen jedoch die Bedeutung kritischer Berichterstattung und warnen vor einer “Medienopfer-Erzählung”.
3. RBB: Kein Anspruch auf Ruhegeld (verdi.de)
Der ehemalige Verwaltungsdirektor des öffentlich-rechtlichen RBB, Hagen Brandstäter, ist nach Angaben der Gewerkschaft Verdi mit einer Klage gegen seine Kündigung gescheitert. Das Arbeitsgericht Berlin habe entschieden, dass Brandstäters Vertrag von 2018 wegen der Pensionsregelungen sittenwidrig und damit nichtig sei. Dadurch bestehe auch kein Anspruch auf Ruhegeldzahlungen und Hinterbliebenenversorgung. Finanzielle Ansprüche des RBB gegen Brandstäter wies das Gericht ebenfalls zurück. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Parteien können noch Berufung einlegen.
4. Spiegel siegt in Runde 2 gegen Lindemann-Kanzlei (lto.de, Max Kolter)
Wie “Legal Tribune Online” (“LTO”) berichtet, hat das Landgericht Hamburg auf Antrag des “Spiegel” eine Pressemitteilung der Anwälte des Rammstein-Sängers Till Lindemann teilweise untersagt. Die Kanzlei Schertz Bergmann dürfe nicht mehr behaupten, dem “Spiegel” seien zwei Tatsachenbehauptungen untersagt worden. Die Entscheidung ist Teil eines größeren Rechtsstreits zwischen dem “Spiegel” und der Kanzlei, die gegen die Entscheidung Berufung einlegen wolle. “LTO”-Redakteur Max Kolter erläutert die rechtlichen und prozesstaktischen Implikationen der juristischen Auseinandersetzung
5. Wie westliche Medien TikTok nutzen um die Generation Z zu erreichen (de.ejo-online.eu, Tamar Merabishvili)
Der Artikel des “European Journalism Observatory” diskutiert, wie westliche Medien TikTok nutzen, um die Generation Z zu erreichen. Traditionelle Medienorganisationen wie die Deutsche Welle hätten TikTok-Strategien entwickelt, um Inhalte zu präsentieren, die speziell auf die Interessen der jüngeren Generation zugeschnitten sind. Trotz des rasanten Wachstums von TikTok gebe es Bedenken hinsichtlich Fehlinformationen und der chinesischen Eigentümerschaft der Plattform.
6. Twitter wegen angeblicher Hilfe für Saudi-Arabien verklagt (spiegel.de)
Nach Informationen des “Guardian” werde Twitter beziehungsweise X von einer Frau verklagt, die behauptet, das Unternehmen habe der saudischen Regierung bei der Identifizierung ihres Bruders geholfen, der später zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde. Zwei ehemalige saudische Mitarbeiter des Kurznachrichtendienstes sollen – lange Zeit vor der Twitter-Übernahme durch Elon Musk – Nutzerdaten an die Behörden ihres Landes weitergegeben haben. Einer von ihnen wurde bereits in den USA zu einer Haftstrafe verurteilt, der andere hatte sich rechtzeitig nach Saudi-Arabien abgesetzt. Bei dem Vorgang könnten womöglich finanzielle Interessen eine Rolle spielen: “Saudi-Arabien ist bis heute über die Kingdom Holding Company (KHC) und das Büro von Prinz Alwaleed bin Talal einer der wichtigsten Geldgeber von Twitter.”
Am vergangenen Dienstag ist in Berlin ein fünfjähriger Junge aus dem neunten Stock eines Wohnhauses gefallen und später im Krankenhaus gestorben. Die Polizei geht davon aus, dass das Kind aus dem Fenster geklettert und gefallen ist, und spricht derzeit von einem “tragischen Unfallgeschehen”. Sie ermittelt wegen des Verdachts auf Verletzung der Aufsichtspflicht.
Zwei Tage später, am Donnerstagmorgen, lag das Springer-Blatt “B.Z.” mit dieser Titelseite in Berliner Kiosken, Bäckereien und Tankstellen:
Die Unkenntlichmachungen stammen alle von uns. Die “B.Z.” zeigt ein unverpixeltes Foto des Fünfjährigen sowie eine Aufnahme des Wohnhauses. Die Redaktion hat extra das Fenster rot eingekreist, aus dem der Junge gefallen sein soll. Im dazugehörigen Artikel im Blatt nennt sie den Berliner Stadtteil sowie den Namen der Straße, in der das Haus mit auffälliger Fassadenbemalung (ebenfalls zu erkennen) steht. Wer also möchte, sei es nur zum Gaffen oder zum Aufsuchen der Familie, dürfte dank der ausreichend genauen Zielführung der “B.Z.” den Weg zur Wohnung finden.
Das Foto des Jungen, die Aufnahme des Hauses von außen und den Namen der Straße findet man auch bei bz-berlin.de und beim Schwesterportal Bild.de. Dort ist das Fenster des Kinderzimmers zwar nicht rot eingekreist, aber durch die Angabe des Stockwerks dürfte die Suche nach der Wohnung der Familie auch nicht viel länger dauern.
“B.Z.” und Bild.de zeigen aber nicht nur Fotos von außen. Es gibt auch Aufnahmen aus der Wohnung, etwa aus dem Kinderzimmer des verstorbenen Jungen. Noch einmal zur Erinnerung: Am Dienstagmittag ist der Fünfjährige aus dem Fenster gefallen. Am Donnerstagmorgen ist die “B.Z.”-Ausgabe erschienen. Das heißt: Der Fotograf muss die Familie am Mittwoch, gerade mal einen Tag, nachdem das Kind gestorben ist, aufgesucht haben.
Als Urheber der Fotos ist Jörg Bergmann angegeben, ein alterBekannter im BILDblog. Er scheint derjenige zu sein, der die Familie des verstorbenen Fünfjährigen behelligt hat.
Bergmann ist auch, gemeinsam mit seiner Kollegin Maren Wittge, Autor des Artikels. Die beiden schreiben, dass die Mutter des fünfjährigen Kindes gerade einkaufen gewesen sei, als der Junge aus dem Fenster stürzte. Die 14-jährige Schwester sei zu Hause gewesen. Sie ist es auch, die Bergmann und Wittge dazu gebracht haben, einige Zitate zu geben und ein Foto ihres Bruders zu zeigen. Eine entsprechende Aufnahme hat Bild.de veröffentlicht: Die 14-Jährige ist von hinten zu sehen, sie hält ein Foto ihres Bruders hoch, alles unverpixelt. Als Bildunterschrift ist zu lesen:
Der kleine K[.] stürzte aus dem Fenster eines Berliner Wohnhauses und starb – seine Schwester O[.] trauert mit der Familie um ihren Bruder
Und die Familie trauert nicht nur, sie steht unter Schock, mindestens die Mutter. Das schreiben auch Bergmann und Wittge:
Die Mutter erlitt einen schweren Schock und blieb über Nacht in einer Klinik. Neben den Sanitätern waren auch mehrere Seelsorger am Unfallort und betreuten die Zeugen.
Für Auflage und Klicks haben die Redaktionen von “Bild” und “B.Z.” die Notsituation einer Familie, die gerade ein Kind verloren hat, skrupellos ausgenutzt.
1. Vorwürfe der sexuellen Belästigung: Eine Stellungnahme (republik.ch)
Vor einer Woche haben wir in der Wochenendausgabe der “6 vor 9” auf eine Sonderausgabe des SRF-“Medientalks” hingewiesen, in der es um den Vorwurf der sexuellen Belästigung durch einen bekannten Schweizer Journalisten des Magazins “Republik” und die Folgen für die Betroffenen ging. In der Zwischenzeit hat die “Republik”-Redaktion mit einer Stellungnahme reagiert, in der sie sich erschüttert zeigt und einräumt, in dieser Angelegenheit versagt zu haben, insbesondere in Bezug auf die Unternehmenskultur und die Führungsstrukturen: “Vieles ist falsch gelaufen bei der Republik. Wir wollen der externen Untersuchung auf keinen Fall vorgreifen, eine abschliessende Beurteilung wird erst möglich sein, wenn sie vorliegt. Schon heute jedoch gibt es Indizien dafür, dass Fehler gemacht wurden, als der beschuldigte Mitarbeiter eingestellt wurde. Damals wehrte sich eine Republik-Mitarbeiterin, die von Vorwürfen wegen sexueller Belästigung wusste, gegen diese Einstellung. Die damalige Redaktionsleitung hat die Vorwürfe zur Kenntnis genommen, Gespräche geführt – und ist zum Schluss gekommen, dass die Vorwürfe nicht belegt seien und einer Einstellung deshalb nichts im Wege stehe.”
2. Reichelts “Nius” – Eine Beobachtung (verdi.de, Günter Herkel)
Günter Herkel beschäftigt sich mit “Nius”, einem Onlineportal, das von dem Software- und Medienunternehmer Frank Gotthardt betrieben wird und rechtspopulistische und reaktionäre Inhalte verbreitet. Das “Nius”-Personal stamme zu einem großen Teil aus dem Umfeld des geschassten “Bild”-Chefredakteurs Julian Reichelt. Die “Frankfurter Rundschau” habe das Geschäftskonzept bereits im Juli treffend beschrieben: “Mischt man die Flaggschiffe des Springer Verlags, ‘Bild’ und ‘Welt’, mit dem Haussender der US-Republikaner, Fox News, und gibt dem Ganzen einen vermeintlich hippen Look, kommt ‘Nius’ dabei heraus.”
3. Keine Medienkampagne (djv.de, Hendrik Zörner)
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) weist die Anschuldigungen des stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger zurück, Medien würden ein antisemitisches Flugblatt aus seiner Jugendzeit für eine politische Kampagne gegen ihn missbrauchen. Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall bezeichnet die Vorwürfe Aiwangers als “kruden Unsinn” und betont, dass es Aufgabe von Journalisten und Journalistinnen sei, kritisch über Politiker und Politikerinnen zu berichten. Aiwanger möge aktiv zur Aufklärung der Vorwürfe beitragen, anstatt Medien ungerechtfertigt zu beschuldigen.
4. Was tun, wenn Politiker Journalisten zu Mikrofonhaltern degradieren? (uebermedien.de, Holger Klein, Audio: 40:16 Minuten)
Am Freitag haben wir in den “6 vor 9” auf einen Beitrag des Deutschen Journalisten-Verbands hingewiesen, der die Bundesregierung für ihre “kommunikative Einbahnstraße” kritisierte. Medien hätten ein Recht auf Information: “Wir sind keine Mikrofonhalter. Wer glaubt, so mit den Medien umgehen zu können, hat die Rolle des Journalismus als kritische Institution in der Demokratie nicht verstanden.” Holger Klein spricht im “Übermedien”-Podcast mit der ZDF-Journalistin Winnie Heescher, die diese Praxis ebenfalls kritisiert hat.
5. Nicht zu ignorieren (taz.de, Wilfried Urbe)
Eine Studie der Landesanstalt für Medien NRW zeige, dass Minderjährige oft unfreiwillig auf pornografische Inhalte im Internet stoßen, und dass dies einen erheblichen Einfluss auf ihre Sexualität und ihr Sexting-Verhalten hat. Die Behörde versuche, Portale wie “Pornhub” und “Xhamster” zur Einführung von Altersverifikationssystemen für den deutschen Markt zu verpflichten, stoße dabei aber auf rechtliche und technische Hürden. Eine entsprechende Regelung könne wohl nur auf EU-Ebene eingeführt werden.
6. Die neue Karlsruher Wochenvorschau (lto.de, Christian Rath)
Wie Christian Rath bei “Legal Tribune Online” berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht am 1. September eine neue Pressestrategie eingeführt. Dazu gehöre, dass jeden Freitag um 9:30 Uhr ein “Wochenausblick” publiziert werde, in dem die Entscheidungen angekündigt werden sollen, die in der folgenden Woche per Pressemitteilung veröffentlicht werden sollen. Die bisherige Praxis der Vorabinformation ausgewählter Journalistinnen und Journalisten werde eingestellt, den Pressemitteilungen werde eine etwa einseitige Zusammenfassung in allgemeinverständlicher Sprache vorangestellt.