Blockierter Journalismus, Causa Schönbohm, Ausgezeichnete Fotos

1. Google blockiert Journalismus über Pornoseiten
(netzpolitik.org, Sebastian Meineck)
Einer Recherche von netzpolitik.org zufolge hat Google seine Jugendschutzmaßnahmen so weit verschärft, dass nun auch journalistische Inhalte über Pornoseiten aus den Suchergebnissen entfernt werden. Sebastian Meineck erläutert das Phänomen anhand von konkreten Beispielen. Er habe sich deswegen auch an Google gewandt, wo man zunächst Interesse gezeigt, dann aber nur mit ausweichenden Sätzen reagiert habe.

2. “Werkzeuge wie Chat-GPT werden wir irgendwann so selbstverständlich nutzen wie Google”
(journalist.de, Ute Korinth)
Das Magazin “journalist” hat mit dem “Spiegel”-Kolumnisten und Professor für Digitale Kommunikation Christian Stöcker über den Einfluss von Künstlicher Intelligenz (KI) auf den Journalismus gesprochen. Stöcker betont, dass KI-Tools wie ChatGPT in Zukunft so selbstverständlich genutzt werden wie heute Google. Angesichts der exponentiellen Entwicklung von KI sei jedoch eine Regulierung notwendig: “Ich glaube – und habe das auch schon 2017 geäußert -, dass man Unternehmen, die KI-Systeme betreiben, verpflichten muss, Menschen mitzuteilen, wenn sie mit einer KI interagieren. Es wird schon bald KI-Systeme geben, die klingen wie ein Mensch. Die zweite Sache ist die Kennzeichnungspflicht von durch KI erzeugten Inhalten. Hier brauchen wir zeitnah eine Lösung. Der dritte Aspekt, und den finde ich wichtiger als alles andere, ist die Transparenz der Trainingsdatensätze.”

3. Durfte sie “Xxxxx-Xxxxxxxx” schreiben?
(deutschlandfunk.de, Katharina Thoms, Audio: 4:34 Minuten)
Das Landgericht Hamburg befasst sich unter anderem mit der Frage, ob die Bezeichnung “Xxxxx-Xxxxxxxx” (Update: Die Bezeichnung wurde inzwischen vom Gericht untersagt) in der medialen Berichterstattung zulässig war. Die Klage habe sich allerdings nicht gegen die “Bild”-Redaktion gerichtet, die den Begriff ursprünglich verwendet hatte, sondern gegen die Wochenzeitung “Kontext”, die das Wort lediglich zitiert hatte. Der betroffene Polizist verklagte die kleinere Redaktion.
Siehe dazu auch die Kolumne von Elena Wolf und das Editorial in “Kontext”.

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4. Ausgezeichnete Pressefotos
(verdi.de, Lars Hansen)
Der World Press Photo Award wird seit 1955 jährlich von der World Press Photo Foundation in Amsterdam verliehen. Im Rahmen der “Woche der Pressefreiheit” in Hamburg wurde jetzt die erste von mehreren Ausstellungen in Deutschland mit den prämierten Fotos eröffnet. Es ist unter anderem das Siegerfoto des Ukrainers Evgeniy Maloletka zu sehen, das eine schwangere Frau nach einem Luftangriff in Mariupol zeigt, sowie weitere ausgezeichnete Bilder, die wichtige globale Ereignisse und Themen festhalten.
Nachtrag: Der Veranstalter macht uns darauf aufmerksam, dass es sich (entgegen der Aussage im verlinkten Beitrag) nicht um “die erste von mehreren Ausstellungen in Deutschland” handelt: “In Berlin wurden die prämierten Aufnahmen in den letzten Monaten bereits gezeigt, ebenso in Jena und Balingen. Demnächst folgen noch Dortmund, Flensburg, Kitzingen und wir in Oldenburg.”

5. Journalismus aus dem Untergrund
(taz.de, René Martens)
Beim Exile Media Forum in Hamburg wurde die kritische Situation von Exiljournalistinnen und -journalisten diskutiert, insbesondere die Bedrohungen, denen sie ausgesetzt sind. So wurde beispielsweise Farzad Seifikaran, Chefredakteur des iranischen Exilmediums Radio Zamaneh, vom iranischen Außenministerium des Terrorismus beschuldigt. Das von der Körber-Stiftung organisierte Forum habe den Teilnehmenden auch eine Plattform geboten, um sich zu vernetzen und Unterstützung in praktischen Fragen wie Visa, Organisation und Finanzierung zu erhalten.

6. Müssen Böhmermann und das ZDF dem ehemaligen BSI-Chef Schmerzensgeld zahlen?
(uebermedien.de, Holger Klein, Audio: 35:02 Minuten)
Arne Schönbohm, ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, hat angekündigt, das ZDF wegen einer kritischen Darstellung in Jan Böhmermanns “ZDF Magazin Royale” zu verklagen. In der Sendung wurde Schönbohm eine Nähe zu einer Firma mit Verbindungen zum russischen Geheimdienst unterstellt, außerdem wurde er als “Cyberclown” bezeichnet. Im “Übermedien”-Podcast spricht Holger Klein mit Felix W. Zimmermann, Chefredakteur von “Legal Tribune Online”, über Schönbohms Klageaussichten.