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Die nackte Halbwahrheit

Rund um den RB Leipzig gibt es schon lange heiße Diskussionen, nicht erst seit der Verein im Sommer in die Fußballbundesliga aufgestiegen ist. Da ist beispielsweise das massive finanzielle Engagement des Brauseherstellers “Red Bull”, das für Debatten sorgt. Oder das Hin- und Hergeschiebe von Spielern mit dem Schwesterverein FC Red Bull Salzburg. Es gibt auf jeden Fall einige Gründe, warum Fans anderer Klubs RB Leipzig ziemlich blöd finden.

Am vergangenen Wochenende kam für manche Anhänger von Borussia Dortmund, die zum Auswärtsspiel nach Leipzig gefahren waren, ein weiterer hinzu: Sie durften nicht in ihren BVB-Trikots und -Shirts ins Stadion, jedenfalls nicht in den Sektor D. Stattdessen mussten sie ihre schwarz-gelben Fanklamotten vor der Arena bei einer Sammelstelle abgeben. Manche von ihnen kauften sich notgedrungen RB-Leipzig-T-Shirts am Merchandisestand und zogen sie verkehrt rum an, manche setzten sich mit freiem Oberkörper auf die Tribüne. Nach dem Spiel konnten sie sich ihre BVB-Kleidung wieder abholen. Einige Hundert Dortmund-Fans sollen betroffen gewesen sein.

Bei Welt.de hieß es am Sonntag dazu:

Viele andere Medien griffen das Thema auf:

Der Welt.de-Artikel erklärt auch den Grund für die temporäre Kleidersammlung durch RB Leipzig:

Die Begründung für die ungewöhnliche Maßnahme liefert Paragraf vier, Absatz drei der Stadionordnung. Dort heißt es: “Die Sektoren B und D sind bei den Fußballspielen von RasenBallsport Leipzig GmbH ein ausschließlicher Heimfanbereich. Es ist verboten, sich als Fan der Gastmannschaft in diesem Bereich aufzuhalten bzw. zu verweilen. Der Kontroll- und Sicherheitsdienst ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die als Fan der Gastmannschaft zu erkennen sind oder durch ihr Verhalten auffallen, auch wenn sie ein gültiges Ticket für diesen Bereich besitzen, aus diesem zu entfernen, wobei ihnen — soweit dies im Einzelfall möglich ist — ein anderer geeigneter Platz zugewiesen wird.”

Also der nächste Leipziger Klops, mit dem sich der Verein selbst zum Sonderling macht? “Das ausdrückliche Verbot von Fanutensilien der Gastmannschaft” gebe es bei Klubs wie Hertha BSC Berlin, dem FC Bayern München oder dem FC Schalke 04 jedenfalls nicht, schreibt der Welt.de-Autor.

Stimmt, dort nicht. Aber beim HSV zum Beispiel. Dort steht in der Stadionordnung (PDF):

Die Nordtribüne (Blöcke 22 – 28) ist der Heimbereich im Volksparkstadion. Es ist verboten, dort Farben der Gastmannschaft zu tragen oder sich verbal zu äußern oder provozierend zu verhalten in einer Weise, die zu Auseinandersetzungen mit den die Heimmannschaft unterstützenden Zuschauern führen kann. Der Ordnungsdienst ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die gegen die vorgenannten Verbote verstoßen, aus diesem Bereich zu entfernen, wobei ihnen — soweit dies im Einzelfall möglich ist — ein anderer geeigneter Platz im Volksparkstadion zugewiesen werden soll.

Und in der Stadionordnung des FSV Mainz 05 steht:

Der Zugang zu den Blöcken P, Q, R und S, sowie der Supportbereich L, M, N, und O ist den Gästefans nicht gestattet. Der Ordnungsdienst ist angewiesen und berechtigt, in diesem Bereich befindliche Personen, die entweder eindeutig durch Fankleidung, oder aber erst nach auffälligem Verhalten als Gästefan zu erkennen sind, entweder aus dem Stadion, oder falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich zu bringen.

In der Stadionordnung der TSG Hoffenheim (PDF) heißt es:

Untersagt ist Personen im Geltungsbereich dieser Stadionordnung weiterhin:

– sich als Gast-Fan im Heimfanbereich der WIRSOL Rhein-Neckar-Arena aufzuhalten bzw. zu verweilen; Der Heimfanbereich umfasst hierbei die Südkurve (Blöcke O – V). Der Ordnungsdienst ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die als Gast-Fan zu erkennen sind oder durch ihr Verhalten als solcher auffallen, aus diesem Bereich zu entfernen, auch wenn sie eine gültige Eintrittskarte für diesen Bereich haben, wobei ihnen – soweit dies im Einzelfall möglich ist – ein anderer geeigneter Platz im Stadion zugewiesen werden kann. Ist das Stadion ausverkauft, wird der betroffene Gast-Fan aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert.

Die Stadionordnung von Borussia Mönchengladbach (PDF) hat folgenden Passus:

Die Nordkurve (Blöcke 13-20 im Unterrang und 13A-19A im Oberrang) ist der Heimfanbereich im BORUSSIA-PARK. Es ist verboten, sich als Gastfan in diesem Bereich aufzuhalten bzw. zu verweilen. Der Ordnungsdienst ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die als Gastfan zu erkennen sind, oder durch ihr Verhalten auffallen, auch wenn sie eine gültige Eintrittskarte für diesen Bereich haben, aus diesem Bereich zu entfernen, wobei ihnen — soweit dies im Einzelfall möglich ist — ein anderer geeigneter Platz im Stadion zugewiesen werden kann. Ist das Stadion ausverkauft, wird der betroffene Gastfan aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert.

Bei Bayer 04 Leverkusen findet man in der Stadionordnung (PDF) diesen Absatz:

Die Nordkurve (Bereiche C, D und E) ist der Heimfanbereich der BayArena. Es ist verboten, sich als Gastfan in diesem Bereich aufzuhalten bzw. zu verweilen. Der Kontroll- und Sicherheitsdienst (nachfolgend KSD genannt) ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die als Gastfan zu erkennen sind oder durch ihr Verhalten auffallen, auch wenn sie ein gültiges Ticket für diesen Bereich besitzen, aus diesem zu entfernen, wobei ihnen -soweit dies im Einzelfall möglich ist- ein anderer geeigneter Platz in der BayArena zugewiesen werden kann. Kann kein anderer geeigneter Platz angeboten werden, wird der betreffende Gastfan aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert.

Der VfL Wolfsburg schreibt in seiner Stadionordnung:

Die Nordkurve (Blöcke 01-13 im Unterrang und 02-14 im Oberrang) ist der VfL-Fanbereich der Volkswagen Arena. Darüber hinaus zählen die Blöcke F (Reihen 6-8 Plätze 12ff., Reihen 9-11 Plätze 11ff.), 16, 62 und 64 zum VfL-Fanbereich. Es ist verboten, sich als Gastfan im VfL-Fanbereich aufzuhalten bzw. zu verweilen. Der SOD ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die als Gastfan zu erkennen sind oder durch ihr Verhalten auffallen, auch wenn sie eine gültige Eintrittskarte für diesen Bereich besitzen, aus diesem zu entfernen. Ist die Volkswagen Arena ausverkauft, wird der betreffende Zuschauer aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert. Im VfL-Fanbereich ist das Präsentieren von Fanartikeln oder -utensilien des Gastvereins untersagt.

Das gilt in Wolfsburg übrigens auch umgekehrt für den “Gästefanbereich”:

Der Süd-Westbereich der Volkswagen Arena (Unterrang Blöcke 29, 33 und 35) markiert grundsätzlich den Gästefanbereich. Jedoch ist eine variable Erweiterung des Gästefanbereichs im Oberrang (Blöcke 30-36) je nach Bedarf des Gastvereins möglich. Es ist verboten, sich als Heimfan im Gästefanbereich aufzuhalten bzw. zu verweilen. Der SOD ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die als Heimfan zu erkennen sind oder durch ihr Verhalten auffallen, auch wenn sie eine gültige Eintrittskarte für diesen Bereich besitzen, aus diesem zu entfernen. Ist die Arena ausverkauft, wird der betreffende Zuschauer aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert. Im Gästefanbereich ist das Präsentieren von Fanartikeln oder -utensilien des Heimvereins untersagt.

Und selbst in der Stadionordnung von Borussia Dortmund — dem Verein also, dessen Anhänger am vergangenen Samstag unter der “Heimfanbereich”-Regelung zu leiden hatten — findet man eine ähnliche Vorgabe wie in Leipzig:

Im gesamten Südtribünen-Bereich (S/W, Süd, S/O) des Stadions ist ein Zutritt in gegnerischer Fankleidung und in ausschließlich vom Gastverein genutzten Bereichen (Nord, N/O) ist ein Zutritt in BVB-Fankleidung untersagt.

Das Verbot von Fankleidung im sogenannten “Heimfanbereich” ist also wahrlich keine Leipziger Erfindung. Der Welt.de-Artikel nennt auch selbst das Beispiel aus Dortmund als weitere Einschränkung in einem Bundesligastadion. Und dennoch handele es sich bei RB um “einen einmaligen Paragrafen”, eine “ligaweit einmalige” Konstellation. Denn bei RB Leipzig ist nicht nur ein Bereich im Stadion ausschließlich für Heimfans vorgesehen, sondern gleich zwei.

Aber nicht mal mit dieser Spezifikation stimmt die Aussage des Artikels. Beim 1. FC Köln sind in der Stadionordnung (PDF) ebenfalls zwei Bereiche im Stadion als “Heimbereiche” deklariert:

Untersagt ist den Besuchern weiterhin:

ein provozierendes Verhalten zu zeigen, das geeignet sein kann, eine Auseinandersetzung mit den übrigen Zuschauern herbeizuführen; von einem solchen provozierenden Verhalten kann der Ordnungs- und Sicherheitsdienst ausgehen, wenn von den Besuchern im Heimbereich des Stadions (Südtribüne, Blöcke S1 bis S16, und Nordtribüne, N11 bis N14) Fanartikel des Gastmannschaft oder im Auswärtsbereich des Stadions (Nordtribüne, N6, N15, N16) Fanartikel der Heimmannschaft getragen oder gezeigt werden.

Mit Dank an Markus M. für den Hinweis!

Auch mal die andere Seite zeigen

Wenn bei schlimmen Unfällen auf öffentlichen Straßen Feuerwehrleute und Sanitäter anrücken, haben sie in der Regel auch eine oder mehrere Decken dabei. Die halten sie dann als Sichtschutz vor die Verletzten, damit vorbeifahrende Gaffer nicht gaffen und allzu sensationsgeile Fotografen nicht fotografieren können.

Am vergangenen Samstag gab es so einen Unfall in Ruhpolding. Mehrere Kinder wurden beim Überqueren einer Straße von einem Auto angefahren und dabei teilweise sehr schwer verletzt. Die Feuerwehr und die Sanitäter rückten also an, packten auch eine Decke aus und hielten sie vor die Verletzten, während diese vor Ort behandelt wurden.

Und was macht ein Fotograf, der keine Rücksicht auf irgendwas kennt, in so einer Situation? Geht einfach auf die andere Seite der Decke und macht vorn dort aus seine Aufnahmen. Einige Medien haben diese Fotos dann auch noch gebracht.

Bild.de zum Beispiel:


(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Artikel durch uns.)

Oder “Bild”:

BR.de:

abendzeitung-muenchen.de:

chiemgau24.de:

pnp.de:

Unser Leser Götz Marx hat eine Idee, was beim Anblick der Decke wohl im Kopf des Fotografen vorgegangen sein muss: “Der BILD-Fotograf dachte wohl, die Feuerwehrleute halten die Decke bei den Opfern nur deswegen hoch, damit er nicht gegen die Sonne fotografieren muss!”

Mit Dank an Götz M. für den Hinweis!

Nachtrag, 13. September: Die Redaktion von BR.de hat das Foto inzwischen aus der Galerie entfernt.

Deutungswelten, Verfettung, VG-Wortlos

1. “Poppers Traum ist in Gefahr”
(zeit.de, Philip Faigle & Sascha Venohr)
Der Forscher Gerret von Nordheim (Institut für Journalistik der TU Dortmund) hat 80.000 Tweets nach dem Münchener Amoklauf ausgewertet. In den Stunden nach dem Anschlag hätten sich relativ schnell zwei parallele Netzwerke – sogenannte Cluster – gebildet. In dem einen vor allem die Münchener Polizei und traditionelle Medien wie “Spiegel”, “Tagesschau” und “Zeit”, in dem anderen Accounts von Politikern der AfD und andere Vertreter des rechten Spektrums. Beide Netzwerke seien als in sich geschlossene, parallele Deutungswelten fast völlig isoliert voneinander gewesen: “Während in der einen Welt noch debattiert wurde, wer der Täter war, wurden in der anderen Welt schon die Medien und die Politik für den Amoklauf verantwortlich gemacht und fremdenfeindliche Deutungsmuster bedient.”

2. „Im Journalismus hat sich irgendwann eine Verfettung breit gemacht.“
(40stunden.de, Julia Kottkamp & Romy Geßner)
“Spiegel”-Reporter Cordt Schnibben im Interview über die eigene Vita und die Motivation von Journalisten. Und mit offenen Worten über die Branche: “Im Journalismus hat sich irgendwann eine Verfettung breit gemacht, vor allem in der Wochen- und Monatspresse und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Man konnte toll Essen gehen und super Reisen machen. Irgendwann haben manche Journalisten aufgehört, die Vorzüge, die man in diesem Beruf hat, als Bedingung dafür zu begreifen, gut zu recherchieren und gekonnt zu erzählen. Wenn man sich davon belästigt fühlt, dass der Chefredakteur mit einem Thema anruft, weil man es sich in seinem privilegierten Leben so schön gemütlich gemacht hat, dann wird es natürlich pervers. Irgendwann kippt dann dieser Beruf. Das ist leider in den letzten Jahren bei vielen Leuten passiert.”

3. Wenn der Interviewgast es sich anders überlegt…
(wdr.de, Audio, 9:05 Min.)
Audio-Interview mit dem “Monitor”-Chef Georg Restle über das Autorisieren von Fernsehinterviews und die Versuche der Einflussnahme von Gesprächspartnern aus der Politik. Anlass ist der Streit zwischen der “Deutschen Welle” und türkischen Regierungsvertretern über ein von Michel Friedman geführtes Interview mit dem türkischen Sportminister.

4. Planlos zerstritten: VG Wort vorerst handlungsunfähig
(uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
Das befremdliche Schauspiel um die Rückzahlung der zu Unrecht den Verlegern zugeschanzten VG-Wort-Erlöse entwickelt sich zum kuriosen Mehrakter. Auf der fünfstündigen VG-Wort-Versammlung in München wurde beschlossen, die Angelegenheit auf den November zu vertagen. Anlass war ein kurzfristig ins Spiel gebrachter Kompromissvorschlag der VG-Wort, dessen Folgen sich nach Ansicht der Kritiker auf die Schnelle nicht abschätzen ließen. Stefan Niggemeier war auf der Versammlung und erzählt vom Sitzungsverlauf.

5. Der beleidigte Waidmann
(faz.net, Jochen Zenthöfer)
Die Posse um den “Rabaukenjäger” hat mit einem Freispruch des Journalisten ihr vorläufiges Ende gefunden. Ein Journalist des „Nordkurier“ hatte einen CDU-Kommunalpolitiker als Rabaukenjäger betitelt, weil dieser mit dem Auto ein totes Reh an einem Seil über eine Straße geschleift hatte. Darauf hatte der Jagdpächter den Journalisten wegen Beleidigung verklagt und zunächst Recht bekommen. Nun wurde die Verurteilung in der Revisionsinstanz aufgehoben und der Journalist vom Oberlandesgericht Rostock freigesprochen.

6. Scheck ohne Deckung
(konkret-magazin.de, Kay Sokolowsky)
Denis Scheck gilt als der “bekannteste Literaturkritiker der Republik” (“Taz”) und ist in Hörfunk und Fernsehen mit eigenen Sendungen präsent. Nun moderiert Scheck auch noch das wöchentliche Kulturmagazin “Kunscht!” im “SWR”. Kay Sokolowsky erklärt in einer scharfzüngigen Abrechnung, warum er “Deutschlands berühmtesten Buchverkäufer” schon in dessen Sendung “Druckfrisch” kaum zu ertragen findet und Schecks Textproduktion für die Tonne sei.

Direkt aus der Photoshop-Hölle


(Screenshot: BILDblog, Rahmen: Theen Moy, draufklicken für eine größere Version)

“‘Bild’ ist ein Gesamtkunstwerk”, sagte der Medienwissenschaftler Norbert Bolz vor Jahren. Doch während “Bild”-Texte und -Überschriften schon einige literarkritische Behandlung erfahren haben, steckt die kunstwissenschaftliche Würdigung der “Bild”-Bilder noch in den Kinderschuhen. Die Kolumne “Bildbetrachtung” soll hier nachbessern.

Warum gibt es Kunst? Warum verbringen erwachsene Menschen ihre Zeit damit, besinnungslos auf Steine einzudreschen, giftige Farbdämpfe einzuatmen und durch schwersten Alkoholdunst hindurch Franz-Josef-Wagner-Kolumnen zu verfassen? Schon seit frühester Frühe geht es in der Kunst immer auch um Unsterblichkeit. Künstler ruinieren ihre Gesundheit, verkürzen ihr Leben, um ihren Ruhm über den Tod hinaus zu verlängern. Ihre reichen Auftraggeber hingegen hoffen, die eigene Lebenserwartung als Skulptur, Porträtgestalt oder Von-Hagens-Plastinat wenigstens symbolisch auszudehnen. Nur selten gelingt es dem Kunstwerk jedoch, den Tod selbst zu überwinden, direkt einen Blick in ein besseres Jenseits zu ermöglichen.

Leo Fischer hat mit seinen 35 Jahren bereits alles erreicht: Als Chefredakteur der “Titanic” wurde er vom Papst verklagt, ein CSUler wollte ihm “die Lizenz zum Schreiben” entziehen, als Politiker holt er regelmäßig unter 0,1 Prozent der Stimmen. Aktuell schreibt Fischer für die “Titanic”, die “Jungle World”, “Neues Deutschland” und die “taz”. Fürs BILDblog untersucht er die Bildsprache der “Bild”-Zeitung.
(Foto: Tom Hintner)

Mit der Komposition “Freund von Topmodel Miriam Höller — Red-Bull-Pilot stirbt bei Heli-Absturz” sind wir diesem alten Menschheitstraum ein Stücklein nähergekommen. Über dem exklusiv für Bild.de und seinen nimmermüden Leichenbeschauer J. Reichelt zerschellten Hubschrauber (“Hubi”), der im Grau von Himmel und Gebirg fast doppelt begraben (“Grabi”) erscheint, erhebt sich, wiedergänger- oder doch wenigstens zombiehaft, der verblichene Hannes Arch (“Archi”) in alter Pracht.

Von jenseitigem Glanz umspielt, in frischeste Farben getaucht (Autokontrast), triumphiert der Tote über das ewiggraue Einerlei von Natur, Aerodynamik und “Bild”-Berichterstattung. Jesushaft dem Grabe entsprungen, rettet er sogar sein ihm angetrautes Top-Model Miriam “Miri” Höller aus den Klauen der Unterwelt — obwohl sie gar nicht offiziell als verstorben galt. So wird das Paar von “Bild” gleichsam doppelt umgebracht, nur um kurz darauf in größerer Pracht ins Leben zurückzukehren.

Beide freuen sich sichtlich, dem Tode noch einmal entronnen zu sein — verweist ja der Inferno-Glanz um Arch, der Name seiner Freundin “Höller” und nicht zuletzt die Bezeichnung des Unglücksapparats (“Heli”, Anspielung auf nord. Totengöttin “Hel”, engl. “hell”) darauf, woher die beiden Untoten genau kommen: nämlich direkt aus der Hölle, der Hölle von Photoshop Elements. Der heiße Atem des Satans scheint Arch noch hinterherzuwehen, sein Haupthaar wird vom höllischen Aufwind mächtig gebläht.

Tod und Leben durchdringen sich, nehmen einen Drink an der “Bild”-Bar, tauschen Visitenkarten aus. Wir als Betrachter sind sozusagen miterlöst, denn wir wissen: Tot ist man erst, wenn “Bild” einen vergessen hat. Und das kann dauern.

Schleichwerber, Selbstverletzer, Graslutscher

1. Journalismus im Ausverkauf
(dossier.at)
Die Redaktion von “Dossier” behauptet im Besitz von internen E-Mails zu sein, die belegen würden, dass die Tageszeitung “Österreich” regelmäßig Schleichwerbung verbreitet hat. Der Herausgeber der Zeitung, Wolfgang Fellner, hätte beispielsweise eine mehrwöchige Serie an redaktionellen Berichten über einen seiner größten Werbekunden veranlasst. Auch von Gefälligkeitsinterviews für Firmenchefs ist die Rede. Und den Unternehmen sei die Entscheidung überlassen worden, ob Sie „klassische Werbung“ oder doch lieber positive Berichterstattung kaufen wollten. Juristisch seien die aufgezeigten Fälle verjährt, doch Gegenwart und Zukunft sehen, was dies Thema anbelangt, laut “Dossier” düster aus: “Solange die Behörden das Gesetz so schlampig, wenn nicht gar fahrlässig vollziehen wie bisher, so lange wird das System Fellner funktionieren. So lange wird er in Österreich zu haben sein, der Journalismus im Ausverkauf, wie man auch anhand der Ausgabe vom 2. September 2016 vermuten kann.”

2. Chlorgasangriff auf Aleppo?
(blog.tagesschau.de, Michael Wegener)
In Aleppo soll es einen Chlorgas-Angriff des syrischen Regimes mit rund 80 Opfern gegeben haben. Die Tagesschau hat entsprechendes Bild- und Videomaterial gesichtet, es jedoch nicht verwendet. Im Blog erklärt Michael Wegener, warum man sich so entschieden hat und welcher technischen Mittel man sich bediene, um die Authentizität von Videomaterial zu prüfen.

3. Laut MOPO: Schweres ‚Sichselbstverletzen‘ aufgrund von ‚Übersehen‘
(inside-ottensen.de)
Das Stadtteilblog “Inside Ottensen” macht am Beispiel eines Berichts der “Hamburger Morgenpost” über einen Unfall auf ein verbreitetes Problem aufmerksam: Radfahrern würde in vielen Unfallberichten durch die Verwendung bestimmter Formulierungen unterschwellig eher die Schuld zugewiesen als Autofahrern.

4. Roland Tichy startet Monatsmagazin zum Meinungsportal
(horizont.net, Roland Pimpl)
Seit geraumer Zeit betreibt der ehemalige “Wirtschaftswoche”-Chef Roland Tichy die Internetseite “Tichys Einblick”, eine “liberal-konservative Meinungsseite” wie er sie nennt. Nun setzt der streitbare Publizist zum Sprung Richtung Print an. Im Oktober erscheint erstmals “Tichys Einblick” als Monatsmagazin mit einer Auflage von 70.000 Heften, zum Copypreis von 8 Euro für rund 100 Seiten. “Horizont”-Autor Roland Pimpl stellt die Frage, warum Leser Geld für ein paar Texte auf Papier bezahlen sollten, wo es doch auf Tichys Portal diese und noch viel mehr Beiträge gratis gebe. Der Herausgeber selbst spricht von einem “Fanartikel”, zum Sammeln oder zur Auslage im Ärzte-Wartezimmer. Pimpl dazu: “Betriebswirtschaftlich formuliert, will Tichy mit seinem Heft die hohe Zahlungsbereitschaft einer kleinen Zielgruppe für eine besondere Darreichungsform eigentlich kostenloser Inhalte abschöpfen.”

5. Media Startup Fellowship
(vocer.org, Thilo Kasper)
Das VOCER Innovation Medialab und das Media Lab Bayern starten gemeinsam ein neues Förderprogramm. Gesucht werden “innovative Teams, die Ideen für neue Medienangebote und Geschäftsmodelle in der Multichannel Distribution umsetzen wollen”. Die Gewinner des Auswahlverfahrens will man mit dem Media Startup Fellowship vier Monate lang mit 10.000 Euro, Mentoring, Business-Coaching und Workshops unterstützen. (Es geht um “Lean-Startup-Methoden”, um das Entwickeln einer Roadmap, “Insights in die Branche gebende Medien-Mentoren”, ein “Prototyping-Budget” und ein “Comitment”. Nur, ob auch ein Denglisch-Kurs enthalten ist, ist leider nicht ersichtlich. Und nicht vergessen: “Wenn ihr Technologie macht, habt ihr Coder dabei, macht ihr Content, kennt ihr euch im Storytelling aus.”)

6. Ich habe den Bericht über den veganen Selbstversuch im aktuellen SPIEGEL gelesen, damit Ihr es nicht tun müsst.
(graslutscher.de, Jan Hegenberg)
Der “Spiegel” hat in der aktuellen Ausgabe eine Reportage über vegane Lebensweise abgedruckt. Genauer gesagt war es ein Selbstversuch, bei dem Autorin Barbara Rupp sieben Tage auf Fleisch, Käse, Leder, Wolle, Milch und Honig verzichtet hat. Verbunden mit der Frage: “Und wenn wir alle Veganer wären? Wo kämen wir da hin?” Der Blogger und “Graslutscher” Jan Hegenberg hält das Ganze für eine “Aneinanderreihung absurd arrangierter Selbsterfahrungsberichte” und schlechter Recherche und kommt zu dem Schluss: “Jemand, der sich nach vier Tagen veganer Ernährung ernsthaft als besserer Mensch vorkommt, obwohl er laut eigener Aussage schon das Steak für die Zeit nach dem Versuch deponiert hat, der wirkt einfach vollkommen unglaubwürdig. Ihrer eigenen Projektion eines veganen Dummkopfes kann sie vermutlich einfach selbst wenig abgewinnen.”

Verfassungsschutz, Beschlagnahme, Symbolfoto

1. kontertext: Sautreiben.
(infosperber.ch, Felix Schneider)
In der “kontertext”-Kolumne hat Felix Schneider die Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern zum Anlass genommen, an die Symbiose zwischen Politik und Medien zu erinnern. Die AfD hätte mit drei Themen gepunktet: Migration, Islam, Merkel. Alle drei seien tendenziell auch Hauptthemen in den Medien. Manchmal wäre es jedoch besser zu schweigen, so Schneider: “Wir brauchen einen Journalistenpreis, der nicht geschriebene Artikel und nicht gesendete Beiträge auszeichnet. Belohnt werden müsste, wer sich an der Burka-Debatte nicht beteiligt, wer Merkel nicht anschwärzt, wer nicht von der Flüchtlingskrise spricht. Das wäre, angesichts des ökonomischen und politischen Drucks, der auf den Medien lastet, schon viel, denn im Journalismus hat sich eine Ethik des Mitmachens etabliert: Dabei sein ist alles!”

2. DIE WELT begeistert durch schlagfertige Posts im Netz
(netzpiloten.de, Jennifer Eilitz)
Die Social-Media-Redaktion der “Welt” ist für ihren gewitzten und schlagfertigen Umgang mit Trollen und Hetzkommentaren bekannt. Im Interview erklärt Niddal Salah-Eldin (Head of Social Media) wie die “Welt” in Sachen Community-Management vorgeht: “Wir wollten Rassisten, Hetzern und Trollen nicht das Feld überlassen, sondern den Bereich zurückerobern. Wenn man Nutzer, die nur zündeln, provozieren und hetzen wollen, nicht Grenzen aufzeigt, vergiften sie das gesamte Klima. Das wollten wir nicht zulassen. Es ist nun mal so: Eine positive und vitale Community bekommt man nicht geschenkt, man kann sie auch nirgendwo kaufen – man muss sie sich verdienen. Jeder bekommt die Community, die er sich erarbeitet.”

3. Marilys Liste
(taz.de, Kaija Kutter)
Wie sich jetzt herausstellt, wurde die “taz”-Fotografin Marily Stroux 28 Jahre lang vom Hamburger Verfassungsschutz observiert. Woher man das weiß? Nun, sie hat über einen Anwalt nachfragen lassen, ob es beim Hamburger Verfassungsschutz eine Akte über sie gibt. Drei Jahre hat die Behörde gebraucht, um ihre Anfrage zu bearbeiten. Nun ist die Antwort da. Laut Verfassungsschutz sei Marily Stroux eine „bedeutende Person innerhalb der linksextremistischen Szene“. Stroux findet das gleichzeitig zum Lachen und zum Fürchten: „Das macht was mit mir. Ich fühle mich verfolgt.“

4. “Zeit Magazin Mann” haut opulent auf den Putz.
(turi2.de, Jens Twiehaus)
Jens Twiehaus hat sich den neuen Magazinableger der “Zeit” angeschaut. “Mann” heißt das Ganze und soll für 8,50 Euro je Exemplar mit einer Auflage von 60.000 Stück ans gleichnamige Zielobjekt gebracht werden. Der Luxus triefe auf allen Seiten, so Twiehaus: ““Mann” positioniert sich als Magazin, das bei seinen Lesern untenrum mit dem Sexappeal des Geldes für Bewegung sorgt.”

5. Türkische Behörden konfiszieren Deutsche Welle-Videomaterial
(dw.com, Martin Muno )
Die “Deutsche Welle” hat den türkischen Minister für Jugend und Sport in dessen Ministeriumsräumen interviewt. Dabei stellte Interviewer Michel Friedman auch Fragen zum vereitelten Putschversuch im Juli, zu den danach erfolgten Massenentlassungen und Verhaftungen, zur prekären Lage der Presse in der Türkei sowie zur Stellung der Frau in der türkischen Gesellschaft. Unmittelbar nach der Aufzeichnung des TV-Interviews hat ein Mitarbeiter des Ministeriums das Material beschlagnahmt. DW-Intendant Peter Limbourg dazu: “Das stellt einen neuen eklatanten Verstoß gegen die Pressefreiheit in der Türkei dar. Was wir hier erleben, erfüllt den Tatbestand der Nötigung durch die türkische Führung. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit und Demokratie nichts mehr zu tun. Es darf nicht sein, dass ein Minister bereitwillig ein Interview gibt und dann auf derartige Weise dessen Ausstrahlung verhindern will, weil ihm die Fragen nicht gepasst haben. Wir fordern die türkische Seite zur unverzüglichen Herausgabe unseres Videomaterials auf. Zudem prüfen wir mögliche rechtliche Schritte.”

6. Fake-Foto bringt Stader AfD in Erklärungsnot
(ndr.de)
Die AfD Stade hat die Wahlkampfbroschüre zum Thema “Innere Sicherheit” mit einem schockierenden Bild illustriert. Darauf ist ein schwarzgekleideter Mann zu sehen, der mit dem massiven Holzstiel einer Fahne auf einen zu Boden stürzenden Polizist eindrischt. Die Jacke des Schlägers trägt den Schriftzug “Antifaschistische Aktion”. Die AfD Stade hat das Bild mit “Rechtsstaat am Boden” beschriftet. Wie sich nun erweist, stammt das Bild nicht von einem Polizeieinsatz in Stade, es stammt noch nicht einmal aus Deutschland. Das Foto zeigt Ausschreitungen bei Protesten in Griechenland und das Logo der “Antifaschistischen Aktion” wurde nachträglich per Photoshop ins Bild montiert. Darauf angesprochen argumentiert die AfD Stade, bei dem Bild habe es sich lediglich um ein “Symbolfoto” gehandelt.

Falsches über die Fälscher

Im Internet gibt es momentan ein wenig Aufruhr wegen eines Fotos, das die AfD in einem Flyer zum Thema “Innere Sicherheit im Landkreis Stade” veröffentlicht hat. Es zeigt eine Person, die gerade dabei ist, mit einer Fahne auf einen auf den Boden fallenden Polizisten einzuprügeln. Was das Foto besonders pikant macht — und vermutlich auch der Grund sein dürfte, warum die AfD es ausgesucht hat: Auf dem Rücken des Prüglers prangt das Logo der “Antifaschistischen Aktion”. Zum Foto schreibt die AfD Stade: “Rechtsstaat am Boden” und wirbt so für ihre rechtspopulistischen Positionen in Sicherheitsfragen. Eine Quellenangabe für das Bild gibt es nicht.

Nun kann man relativ schnell erkennen, dass es sich dabei um eine schlecht ausgeführte Bildmanipulation handelt und das “Antifa”-Logo lediglich reinmontiert ist. Und mit etwas mehr Aufwand findet man auch heraus, dass die Originalaufnahme (natürlich ohne “Antifa”-Logo) nicht von heute und nicht aus der Region um Stade stammt, sondern aus dem Jahr 2009 und bei Demonstrationen in Griechenland entstand. Urheber ist der Fotograf Milos Bicanski. Die Facebookseite “Hooligans Gegen Satzbau” hat sich diese Recherchemühe gemacht.

Die durchaus berechtigten Reaktionen im Internet lauten nun in etwa: “Ha, die ‘Lügenpresse’-Schreier von der AfD nutzen ein manipuliertes Foto, um Stimmung zu machen.” Medien nahmen sich den Fall ebenfalls vor. Das “Stader Tageblatt” berichtete sehr früh:

Stern.de sprang auf:

Mopo.de titelte:

Und die “taz” schrieb auf ihrer Internetseite dazu:

Für die “taz” ist klar, wer hinter der Bildmanipulation steckt: Lars Seemann, stellvertretender Vorsitzender der AfD Stade:

Auf dem Rücken des Schwarzgekleideten prangt ein Antifa-Logo. Nur, dass das Antifa-Logo da gar nicht hingehört — Seemann hat es per Bildbearbeitung in das Bild geschummelt.

Und damit verstoße die AfD “gleich gegen drei Paragrafen des Urheberrechts”:

Sie verschwieg den Namen des Urhebers, vervielfältigte das Foto ohne das Einverständnis des Künstlers und veränderte es ohne dessen Zustimmung.

Den Namen des Urhebers verschwiegen — völlig korrekt.
Das Foto ohne dessen Zustimmung vervielfältigt — ebenfalls korrekt.
Das Bild verändert — leider falsch.

Denn die “Antifa”-Manipulation ist schon älter als der AfD-Flyer und bereits auf anderen rechten Seiten aufgetaucht (auf eine Verlinkung zu den Knallköpfen verzichten wir bewusst). In einer Stellungnahme auf ihrer Homepage schreibt die AfD Stade, dass es sich bei dem Foto auf dem Flyer um ein “seit Jahren im Weltnetz” befindliches Bild handele. Wir würden zwar eher “Internet” dazu sagen, aber im Grunde stimmt die Aussage. Der NDR schreibt:

Tatsächlich stammt die Bildmanipulation nicht von der AfD, sondern wurde schon zuvor von rechtsgerichteten Web-Auftritten verbreitet.

Das ändert natürlich nichts daran, dass die AfD hier gegen Urheberrecht verstößt. Und es ändert auch nichts daran, dass sie auf dubiose Weise ein gefälschtes Foto für ihre populistischen Zwecke einsetzt. Aber es bringt in der nötigen kritischen Auseinandersetzung mit der AfD auch nichts zu behaupten, dass die “Lügenpresse”-Schreihälse ein Foto fälschen, damit selber falschzuliegen und diesen Leuten dadurch neues Futter für eine vermeintliche Medienverschwörung gegen ihre Partei zu liefern.

Mit Dank an Bernd für den Hinweis!

Beinahe eine Meldung wert

Neulich hätte ich mir beinahe eine Zeitung gekauft. Aber dann habe ich es doch nicht getan, und das hätte ich beinahe bereut, denn beinahe hätte ich deshalb nicht erfahren, dass Britney Spears beinahe nicht wohlbehalten aus ihrem Urlaub zurückgekehrt wäre. Aber zum Glück gibt es ja das Internet:

Dass sie beinahe ertrunken wäre, hat Britney Spears dem Sender “BBC Radio 1” erzählt. Jedenfalls so ähnlich. Eigentlich hat sie gesagt: “Ich bin wirklich fast ertrunken.” So wie man sagt: “Ich war so sauer, ich wäre wirklich fast Amok gelaufen.” Aber zum Glück ist ihr das nicht auch noch rausgerutscht. Wer weiß, was dann jetzt in den Zeitungen gestanden hätte.

Dabei könnte man es verstehen, wenn sie das gesagt hätte, denn ihre Security hat von der Beinahe-Katastrophe gar nichts mitbekommen. Und daher lässt sich auch nicht genau sagen, ob Britney Spears wirklich fünf Minuten lang unter Wasser um ihr Leben gestrampelt hat, wie sie behauptet — oder ob es ihr einfach nur sehr lang vorgekommen ist. Man kennt das ja selbst. Wenn man mit einem dringenden Bedürfnis vor einer verschlossenen Toiletten-Tür steht, können einem schon zehn Sekunden wie fünf Minuten vorkommen. Später denkt man, man wäre fast gestorben. Und Britney Spears wäre “wirklich fast ertrunken”. Sagt sie. Aber im Grunde ist nichts passiert. Die “Deutsche Presse-Agentur” hat die Geschichte dennoch aufgegriffen. Und jetzt steht es beinahe überall:


(mopo.de)


(stern.de)


(stuttgarter-zeitung.de)


(t-online.de)


(gala.de)

Wenn man genau hinsieht, ist natürlich doch etwas passiert, denn kaum war Britney Spears wieder einigermaßen bei Luft, erschien ihr neues Album — wie durch einen Zufall nur wenige Tage nach dieser Beinahe-Schreckensmeldung.

Ralf Heimann hat vor ein paar Jahren aus Versehen einen Zeitungsbericht über einen umgefallenen Blumenkübel berühmt gemacht. Seitdem lassen ihn abseitige Meldungen nicht mehr los. Er hat mehrere Bücher veröffentlicht, zuletzt zusammen mit Daniel Wichmann “Hier ist alles Banane — Erich Honeckers geheime Tagebücher 1994 – 2015”. Fürs BILDblog kümmert er sich um all die unwichtigen Dinge, die in Deutschland und auf der Welt so passieren.
(Foto: Jean-Marie Tronquet)

Es gibt nun mehrere Möglichkeiten. Eine wäre: Es war alles tatsächlich so, wie Britney Spears behauptet. Eine andere ist: Am Abend nach dem großen Medienecho auf die Hawaii-Erzählung saß irgendwo am Strand von Malibu ein glücklicher Spin-Doctor in seinem Rattanstuhl und wäre vor lauter Freunde darüber, dass mal wieder alles wie am Schnürchen läuft, beinahe in seinem Daiquiri ertrunken. 

In dem Fall gab es wahrscheinlich auch diese Szene vier Wochen zuvor in einem Büro des New Yorker Plattenlabels “RCA Records”:

“Das Wichtigste ist, dass alle über Britney sprechen, wenn das neue Album dann kommt.” 

“Aber wie sollen wir das hinkriegen?” 

“Sie muss was gewinnen.”

“Keine Chance.” 

“Vielleicht irgendein Skandälchen? Alkohol? Drogen? Eine Affäre?” 

“Das bringt uns auch nicht weiter.”   

“Dann seh ich ehrlich gesagt nur eine Möglichkeit.”

“Und die wäre?”

“Die Drowning-Story.”

Die Drowning-Story muss in der Promi-PR-Branche ungefähr das sein, was für den Einbrecher der Dietrich ist. Sie funktioniert im Prinzip immer. Wenn einem sonst gar nichts mehr einfällt, kann man immer noch darauf zurückgreifen.

Und dieser Kniff hat sich entweder sehr weit herumgesprochen, oder die Unter-Wasser-Nahtod-Erfahrung ist mittlerweile eine notwendige Bedingung für eine halbwegs erfolgreiche Karriere in der Unterhaltungsbranche. 

Wim Wenders zum Beispiel hat seine als Kind im Rhein erlebt:

Guido Maria Kretschmer war möglicherweise nicht wirklich in Gefahr, als er mit 16 Jahren eine Böschung herunterstürzte und im Wasser landete. Aber er dachte immerhin einen Moment lang: Ich sterbe. Und das reichte schon für den Titel:

Über die Umstände des Unglücks, das Charlène von Monaco überstanden hat, ist nichts Näheres bekannt — außer eben, dass sie über sich sagt: “Ich wäre als Kind fast ertrunken.” In ihrem Fall ist das gleich doppelt interessant, denn sie wurde später Schwimmerin und holte dreimal Gold bei den Afrikaspielen.


 
Senta Berger ist das nicht gelungen. Dafür hat sie fast jeden anderen Preis gewonnen. Doch auch das wäre beinahe durch ein Unglück verhindert worden. Als sie fünf war, brach sie auf einem See ins Eis ein und wurde an den Zöpfen wieder herausgezogen:

Aber das steht in keinem Verhältnis zu dem, was die Schauspielerin Leah Rimini (bekannt aus irgendeiner Serie) während ihrer Zeit bei Scientology durchmachen musste: Auch sie wäre fast ertrunken. Und als wäre das nicht schon schlimm genug, ist sie dabei auch noch “pitschnass” geworden.

Jason Statham, Schauspieler und laut “Wikipedia” ehemaliger Wasserspringer, musste sich bei den Dreharbeiten zu “The Expendables 3” von zwei Kampftauchern aus dem Wasser ziehen lassen: weil er sonst ertrunken wäre.  

Und Gerard Butler hatte das Pech, dass ihn in den Surf-Szenen des Films “Mavericks” kein Stuntman vertrat. Während der Dreharbeiten auf dem Meer geriet er, wie er später erzählte, zwischen zwei 15 Meter hohe Monster-Wellen und wäre — Sie ahnen es — beinahe ertrunken:

Bei Jonah Hill war die Geschichte noch etwas besser. Er hatte irgendwann mal eine Rolle in der Komödie “Das ist das Ende”, und wenn seitdem über ihn geschrieben wird, nennen die Journalisten ihn manchmal auch den “Das ist das Ende”-Schauspieler. Dieser “Das ist das Ende”-Schauspieler stieg also irgendwann vor ungefähr drei Jahren am Bondi Beach in Australien betrunken ins Wasser und tat das, was man bei diesem Namen vermuten würde: Er ließ sich von der Strömung aufs Meer treiben.

Natürlich wurde auch er gerettet. Und das gab ihm die Gelegenheit, die Geschichte später noch mal zu erzählen, als er in der Late-Night-Show von Conan O’Brien für seinen neuen Film “21 Jump Street” Werbung machen durfte:

Ein bisschen wundert man sich natürlich. Alle erzählen die gleiche Geschichte, und es funktioniert doch immer wieder. Aber so ist das wohl in Hollywood. Mit der Lovestory ist es ja auch nicht viel anders. Im Grunde seit Jahrhunderten. Und auch die Drowning-Story hat eine lange Tradition mit einer goldenen Zeit und großen Stars — als man nicht betrunken am Bondi Beach beinahe in den Wellen absoff, sondern wie Frank Sinatra vor der Kulisse des Wailua-Wasserfalls mit blauen Lippen aus dem Waser gezogen wurde

Und auch hier wird einer wohl für immer unübertroffen bleiben. Elvis Presley. Der King of Rock’n’Roll. Der erfolgreichste Musiker aller Zeiten. Er ist nicht fast in den reißenden Fluten eines Ozeans umgekommen. Er hat auch in diesem Metier etwas geschafft, das wahrscheinlich noch keinem Star vor oder nach ihm gelungen ist:

Für Sie geklickt (8)

Wir haben unsere Clickbait-Taskforce wieder für Sie klicken lassen, um herauszufinden, was sich hinter den vielversprechenden Überschriften und Teasern tatsächlich verbirgt. Dadurch können Sie Lebenszeit und Gehirnzellen sparen.

Heute: die vergangene Woche auf der Facebookseite der “Bravo”.

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Sie musste ins Krankenhaus und die Kartoffel entfernen lassen.

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Ungeduldig sein.

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Es sind sogar fünf “krasse Geheimnisse”:
1. Im ersten “High School Musical”-Film singt Zac Efron nicht selber.
2. Die “East High School” gibt es tatsächlich.
3. “Disney” hatte geplant, einen vierten “High School Musical”-Film zu drehen.
4. Ashley Tisdale hat einige ihrer Film-Outfits selbst kreiert.
5. Für Zac Efron hatte “High School Musical” das beste Drehbuch überhaupt.

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Nein.

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Weil die Hälfte Deiner Freunde Dich eigentlich gar nicht mag.

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Beim Waffelverkauf des Schulbasars rastete sie aus und warf mit Teiglöffel und Kochmütze um sich und schrie den ersten Kunden an, der ausgerechnet der Vater ihres “EX-FREUNDES” war.

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Sie ist bereit für eine neue Beziehung.

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1. Sich verstellen
2. Den Anderen ändern wollen
3. Den Anderen für selbstverständlich nehmen
4. Seine Freunde vernachlässigen
5. Sich selbst vernachlässigen
6. Die Sache zu schnell angehen
7. Auf jeden Ratschlag hören

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Die richtige Liebeserklärung von der falschen Person.

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Killer: die plötzlich auftretende “Touch Disease” — dann funktioniert der Touchscreen nicht mehr.
Dagegen tun: hoffen, dass die “Touch Disease” nicht auftritt.

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Penisschaft mit leichtem Druck etwa in der Mitte umfassen, die Hand vorsichtig rauf und runter bewegen.

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Die “2-2-2-Regel”: Alle zwei Wochen einen romantischen Abend miteinander verbringen, alle zwei Monate einen Wochenendtrip machen, mindestens alle zwei Jahre zusammen in den Urlaub fahren.

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Sie waren nämlich kein Liebespaar, sondern beste Freunde.

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Sie hat die vielleicht längste Zunge der Welt, mit der sie womöglich bis zu ihren Augen kommt.

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Abzock-Masche: falsche Gutscheine.
Schützen: nicht anklicken.

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1. Zweisamkeit
2. Vertrautheit
3. Geheimnisse anvertrauen können
4. Stolz aufeinander sein können
5. Gefühle

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Den BH zu oft waschen.

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Umarmen.

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Kniebeugen.

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Kakerlaken.

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Nein.

Bitte. Keine Ursache.

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Übrigens: Wenn es Sie interessiert, wie erfolgreich das Clickbait der “Bravo” ist, können Sie das in manchen Fällen nachprüfen. Einfach die Short-URL nehmen, die die Redaktion hin und wieder als Link in den Facebook-Posts verwendet — zum Beispiel http://goo.gl/jWe9vN — und ein .info dranhängen. Also so: http://goo.gl/jWe9vN.info.

Mit Dank an nikita für den Tipp!

Medienselbstkontrolle, Digitalradio, Kinderlied

1. Hinterher sind nicht alle schlauer
(faz.net, Ursula Scheer & Michael Hanfeld)
Vor einem Jahr, am 4. September 2015, öffneten Deutschland und Österreich ihre Grenzen für die Flüchtlinge. Mehr als eine Million Menschen kamen ins Land. Ursula Scheer und Michael Hanfeld lassen in der “FAZ” das vergangene Jahr Revue passieren und geben ihre Sicht auf die jeweilige Berichterstattung wieder, von der monatelangen wohlwollenden Berichterstattung bis hin zu Wegduckreflexen und Phasen der medialen Ernüchterung.

2. Twitter statt Presserat?
(de.ejo-online.eu, Susanne Fengler)
Susanne Fengler ist Professorin für internationalen Journalismus an der TU Dortmund und beschäftigt sich in einem längeren Artikel mit dem Thema Medienselbstkontrolle in Europa. Sie spricht sich im Eigeninteresse der Branche für Standards aus: “Was spräche dagegen, die Vergabe staatlicher und auch privater Anzeigenaufträge davon abhängig zu machen, dass die betreffende Redaktion einen Ethikkodex entwickelt, einen Newsroom-Blog installiert, einen Ombudsmann eingesetzt oder einen „Correction Button“ für die Nutzer installiert hat, kurz: sich in welcher Form und mit welchem Ergebnis auch immer um media accountability bemüht?”

3. Google gibt die Daten frei
(taz.de, Nina Monecke)
Der von Google gelöschte Blog des US-Autors Dennis Cooper geht wieder online. Allerdings nicht bei Google, sondern unter eigener Adresse. Google hatte den Blog ohne Begründung vom Netz genommen und den Google-Account mit 14 Jahren Mail-Verkehr gleich mit deaktiviert. Ein wochenlanger Rechtsstreit folgte. Nun will Google dem Schriftsteller seine Daten zuschicken. Bis Coopers Blog wieder vollständig sei, werde es noch ein wenig dauern. Zum Verhängnis soll Cooper übrigens ein Bild geworden sein, dass nach zehn Jahren von einem User als angeblich “kinderpornographisch” gemeldet worden war. Ein Vorwurf, den Cooper vehement abstreitet.

4. NZZ, (K)alter Krieg & die nützlichen Idioten 2016
(infosperber.ch, Jürgmeier)
“Infosperber”-Kolumnist Jürgmeier geht mit der “NZZ” ins Gericht. “Kalter Krieg” reloaded, übertitelt er seinen Artikel und schachtelsatzt dem Schweizer Traditionsblatt seine Kritik um die Ohren: “Wer jene, die im (durchaus nötigen) Kampf gegen islamistische & andere fundamentalistische Religionen beziehungsweise Ideologien auf gelebte Freiheit, Gleichheit & Brüderlichkeit (sowie Schwesterlichkeit) setzen, als «Anhänger einer Therapie- und Verständniskultur» diffamiert und ihnen «verblendete Wehrlosigkeit» unterstellt, greift zum einen auf die Kalte-Kriegs-Formel vom «nützlichen Idioten» zurück und beweist zum anderen, dass er oder sie nicht wirklich an die Kraft der so gern & oft beschworenen europäischen Werte der Aufklärung sowie der universellen Menschenrechte glaubt.”

5. Die Schwäche des Radios ist die Schwäche von DAB+
(dwdl.de, Hans Hoff)
Seit Jahren werde über das Digitalradio in Deutschland gestritten, doch woran liegt es, dass sich DAB+ einfach nicht durchsetzen will, fragt Hans Hoff in seiner neuen Kolumne. Es gäbe einige Kritikpunkte, doch Hoff sieht noch ein ganz anderes Problem: “Ich glaube ja, dass die Krux ganz woanders liegt, nämlich in der Tatsache, dass Radiomacher landauf, landab auf dem besten Wege sind, das Radio abzuschaffen, also zumindest das öffentlich-rechtliche mit Restbeständen von Anspruch? Sie sagen natürlich nicht, dass sie es abschaffen wollen. Sie richten es vielmehr still und leise zugrunde.”

6. Kann denn Singen Sünde sein?
(rp-online.de, Tobias Jochheim)
Zu Ehren ihres syrischen Mitschülers sangen die Erstklässler einer Volksschule im Hinterland von Salzburg ein arabisches Kinderlied. “FPÖ” und “Kronen Zeitung” erklärten die nette Geste zum Skandal, nutzten es für Stimmungsmache und forderten lautstark eine “Überprüfung des Vorfalls”. Tobias Jochheim weist in seinem Beitrag darauf hin, dass sich eine Überprüfung erübrige, denn der Lehrplan für Volksschulen sehe interkulturelle Bildung ausdrücklich als übergeordnetes “Allgemeines Bildungsziel” vor. (Wo “österreichische und ausländische Kinder gemeinsam unterrichtet werden”, seien “im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem jeweils anderen Kulturgut (…) insbesondere Aspekte wie Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Tradition, Liedgut usw. aufzugreifen”.) Hier ginge es um eine Form von aufgebauschter Skandalberichterstattung, bei der das Medienhaus und die FPÖ voneinander profitieren würden.

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