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Das hässliche Gesicht des Journalismus

Stellen Sie sich bitte folgendes vor:

Der Chinese Jian Feng und seine Frau sind glücklich verheiratet. Dann bringt die Frau ein “unglaublich hässliches” Baby zur Welt, das weder ihr noch ihrem Gatten ähnlich sieht. Jian Feng wähnt sich hintergangen, doch ein DNA-Test ergibt, dass er eindeutig der Vater des Kindes ist. Schließlich gesteht ihm seine Frau, dass sie, bevor sie ihn kennenlernte, umfangreich schönheitsoperiert worden war. Jian Feng reicht die Scheidung ein, verklagt seine frischgebackene Ex-Frau und bekommt 100.000 Euro zugesprochen.

Diese unglaubwürdige “Fake!” schreiende kuriose Geschichte erzählt Bild.de seit gestern:

Kuriose Geschichte aus Asien: Der Chinese Jian Feng hat seine Frau verklagt, weil sie ein “unglaublich hässliches” Baby zur Welt gebracht hat.

Vor Gericht hat er jetzt sogar gewonnen! Dem Mann wurden knapp 100 000 Euro zugesprochen, berichtet die Zeitung “The Irish Times”.

Das behaupten viele Medien, nur: im Archiv der “Irish Times” gibt es keinen Hinweis darauf, dass die Zeitung oder deren Website jemals über den Fall geschrieben hätten.

Allerdings gibt es einen Artikel im “Irish Examiner” vom 31. Oktober.

Und von dort aus geht die große Quellen-Odyssee erst richtig los:

Wie planetivy.com berichtet, hat sich der Mann aus dem Norden Chinas von seiner Frau scheiden lassen und sie anschließend, offenbar, verklagt, weil sie hässlich war — und er gewann.

(Übersetzung von uns.)

“Planet Ivy”, ein Webmagazin für bunte Meldungen, hatte am 24. Oktober über den Fall berichtet und sich dabei auf interaksyon.com als Quelle berufen.

Dort war in der Tat ein Artikel über den Fall erschienen — allerdings bereits am 15. Mai 2012, was “Planet Ivy” irgendwie zu erwähnen vergessen hatte.

(Bei der “Huffington Post” und dem britischen Boulevardblatt “Daily Mail” gilt übrigens der Fernsehsender Fox31 aus Denver als Primärquelle, der die Geschichte zwei Tage nach “Planet Ivy” aufgeschrieben hatte.)

Andererseits war die Meldung auch im Mai schon nicht mehr ganz frisch gewesen: interaksyon.com, das Online-Nachrichtenportal des philippinischen Senders TV5, berief sich auf eine Veröffentlichung der mazedonischen (!) Nachrichtenagentur MINA vom 28. Februar 2012.

In Wirklichkeit ist die Geschichte aber noch viel, viel älter: Die älteste von uns gefundene Fassung stammt von der Website der pakistanischen “Daily Times” und datiert vom 26. Mai 2004. Jian Fengs Geschichte war schon damals kein Stück glaubwürdiger oder von Quellen untermauerter als sie es heute ist.

Aber wer ist dann die (stets namenlose) Frau auf den Vorher-Nachher-Bildern, die die Artikel bei Bild.de, dem “Irish Examiner” und in diversen anderen Medien zieren?

Das sind zwei Fotos von einer Person: Fengs Frau vor (l.) und nach den Schönheitsoperationen

Die älteste Version, die wir finden konnten, stammt aus dem Mai dieses Jahres, als die Geschichte gerade ihre Spanien-Tour absolvierte.

Tatsächlich stammen die Bilder aber offenbar von der Website eines japanischen Schönheitschirurgen:

Mit Dank an den Hinweisgeber und mit großem Dank an die Leute bei Reddit.

Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

Werner Faymann, Fox News, Check-Sendungen

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Aussagekräftig: Das Inseratennetzwerk von Werner Faymann”
(derstandard.at)
Derstandard.at visualisiert Verbindungen zwischen Bundeskanzler Werner Faymann und verschiedenen Personen, die zum Teil bei österreichischen Boulevardzeitungen engagiert sind: “In seiner Zeit als Infrastrukturminister (2007-2008) sollen die staatseigenen Unternehmen ÖBB und Asfinag dazu gedrängt worden sein, großangelegte Werbekampagnen mit dem Konterfei des jetzigen Bundeskanzlers in diesen Boulevardmedien zu schalten. Der Vorwurf lautet, dass die Höhe der öffentlichen Gelder Einfluss auf die redaktionelle Berichterstattung in diesen Medien hatte. Alle Beteiligten dementieren die Vorwürfe.”

2. “Die Frage ist nicht, ob Journalisten bestechlich sind. Sondern, von wem. Und von was”
(blog.tagesanzeiger.ch/deadline, Constantin Seibt)
Constantin Seibt liefert drei verschiedene Verlagskonzepte und einige Gedanken zur Bestechlichkeit im Journalismus.

3. “Schutzengel”
(critic.de, Frédéric Jaeger)
Der Film “Schutzengel” mit Til Schweiger wird nur einigen ausgewählten Pressevertretern vorab gezeigt: “Ganz nach dem Motto: Sind Kritiker nicht käuflich, wähle sie mit Bedacht aus.”

4. “Chaos on Bulls**t Mountain”
(thedailyshow.com, Video, englisch)
Wie “Fox News” auf die Rede von Mitt Romney an einem Spendenanlass (Video / Transkript) reagiert.

5. “extra 3 Check: Check-Sendungen”
(ndr.de, Video, 2:59 Minuten)
Check-Sendungen im Check von extra 3 Check.

6. “Premiere”
(xkcd.com, englisch)
Eine Live-Schaltung zum Reporter auf dem roten Teppich.

Der Sturm, Neil Armstrong, Armin Veh

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Keep in mind as you put together your Neil Armstrong packages tonight…”
(apple.copydesk.org, Charles Apple, englisch)
Welche Fotos Redaktionen von Neil Armstrong verwenden könnten und welche nicht.

2. “Feuilletonistischer Fidelwipp”
(taz.de, Thomas Wörtche)
Thomas Wörtche erkennt bei der Feuilleton-Diskussion um den Roman “Der Sturm” “eine verunglückte PR-Aktion”, die “letztlich doch, und sei’s durch die List der Unvernunft, funktioniert”. “Das PR-Skript für das Buch leuchtet neongrell, überdeutlich: eine Kampagne, vorbildlich nach Georg Francks ‘Ökonomie der Aufmerksamkeit’ gestartet, dann der Dynamik der Öffentlichkeit überlassen.”

3. “US-Lokalnachrichten – produziert auf den Philippinen”
(sueddeutsche.de, Michael Moorstedt)
Wie Berichte für US-Lokalzeitungen auf den Philippinen entstanden sind: “Sie durchforsteten Polizeiberichte, Amtsblätter, Sporttabellen, Pressemitteilungen oder Studienergebnisse und zimmerten daraus grobe Texte, die dann von Muttersprachlern aufbereitet und unter falschem Namen – für Preise zwischen zwei und zwölf Dollar – an die Redaktionen geliefert wurden.”

4. “Sorry, meine Herren, nicht fähig dazu!”
(diepresse.com, Anneliese Rohrer)
Anneliese Rohrer schreibt einen Erfahrungsbericht aus dem Journalismus. Scharfe Kritik von einer Frau werde oft als “bösartig, hasserfüllt und verbissen wahrgenommen”. Komme sie dagegen von einem Mann, gelte sie als “scharf, objektiv und nachhaltig”.

5. “Der Trainer tippt”
(blog-g.de, Video, 0:59 Minuten)
Wen Armin Veh als Meister der Bundesliga sieht. “Das sagt er schon. Aber nicht jedem halt.”

6. “Was raten Sie in Liebesdingen, Mr. Allen?”
(faz.net, Marco Schmidt)
Ein Interview mit Woody Allen.

Bild  

Die Ente bleibt draußen!

Auf der Titelseite der heutigen “Bild” prangt ein Foto von zwei Menschen im Wasser:

Es zeigt den früheren Bundesverteidigungsminister, früheren SPD-Vorsitzenden, früheren Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz und heutigen Präsidenten des Bundes Deutscher Radfahrer Rudolf Scharping und seine Ehefrau Kristina Gräfin Pilati von Thassul zu Daxberg und es spricht wenig dafür, dass der “BILD-Leser-Reporter” die Aufnahme mit Genehmigung der Abgebildeten gemacht und die Zeitung eine Genehmigung für den Abdruck hat. Aber das soll uns heute mal nicht interessieren.

Interessieren soll uns diese Behauptung:

Vor elf Jahren hatte Scharping ein Foto mit Gräfin Pilati im Pool auf Mallorca das Amt des Verteidigungsministers gekostet.

Die stimmt nämlich so nicht.

Die Geschichte mit den Fotos (wenn’s nur eines gewesen wäre — es war eine neunseitige Titelgeschichte in der “Bunte”!) ist tatsächlich elf Jahre her: “Bunte”-Reporter Paul Sahner und ein Fotograf dokumentierten damals mit Erlaubnis (wenn nicht gar im Auftrag) der beiden die “ausgelassenen Wasserspiele” der Frischverliebten. Das kam unter anderem deshalb in Deutschland so schlecht an, weil zur gleichen Zeit, als der deutsche Verteidigungsminister auf Mallorca planschte, deutsche Soldaten kurz vor einem Einsatz in Mazedonien standen.

Wenige Wochen später kritisierte die Opposition, dass Scharping bei den Unterbrechungen des besagten Mallorca-Urlaubs (“für die Beschlüsse von Kabinett und Bundestag zum Mazedonien-Einsatz sowie für einen Truppenbesuch in Mazedonien”) auf die Flugbereitschaft der Bundeswehr zurückgegriffen hatte. Scharping wies die Kritik zurück, doch die Lage spitzte sich so weit zu, dass die “Süddeutsche Zeitung” schrieb, “ranghohe Politiker der Koalition” hätten Scharping als “politisch tot” bezeichnet.

Das war am 11. September 2001. Am Nachmittag deutscher Zeit ereigneten sich die Anschläge in New York City und Washington, D.C. und Deutschland brauchte für den damit eingetretenen NATO-Bündnisfall einen Verteidigungsminister. Rudolf Scharping blieb im Amt.

Erst als der “Stern” im Juli 2002 über “zweifelhafte Geschäfte” berichtete, die Scharping mit dem PR-Berater Moritz Hunzinger gemacht haben soll, entließ Bundeskanzler Gerhard Schröder seinen Verteidigungsminister.

Und so endete die politische Karriere des Rudolf Scharping. Aber nicht “vor elf Jahren” und nicht wegen “eines Fotos”.

Golf Time, Frauentausch, Trödel-King

6 vor 9

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1. “Olympia bei ARD und ZDF: Mary Poppins schafft das Fernsehen ab”
(indiskretionehrensache.de, Thomas Knüwer)
Ein Blick zurück auf die Olympia-Berichterstattung von ARD und ZDF mit Vergleichen zur BBC.

2. “David fragt, McAllister antwortet – DJV übt scharfe Kritik”
(abendblatt.de, Ludger Fertmann)
Die CDU Niedersachsen bietet “allen Anzeigenblättern im Land ein fertiges Wortlaut-Interview kostenlos zur Verfügung” – inklusive Bildern.

3. “Gewinne, Gewinne, Gewinne: Zufalls-Sieger bei der Golf Time”
(der-linksgolfer.de)
Der Linksgolfer befasst sich mit den Teilnehmern einer von “Golf Time” ausgerichteten Reise: “Rechtlich gesehen befindet sich die Golf Time auf sicherem Territorium. Denn auch wenn sie in ihrem Artikel alles tut um es zwischen den Zeilen wirken zu lassen als hätten sie vier Reisen verlost, sprach die Gewinnspielausschreibung nur von einem zu verlosenden Platz – ein wichtiges Detail, das man in der Nachberichterstattung geschickt unter den Tisch fallen ließ um dem Leser zu suggerieren wie sehr sich die Zeitschrift doch um ihr Publikum kümmert.”

4. “Schlag gegen die ‘mediale Hinrichtung'”
(sueddeutsche.de, Anna Bok)
Wie stark darf aufgenommenes Material in Doku-Soaps wie “Frauentausch” bearbeitet werden? Das Landgericht Berlin stellt dazu fest: “Wer in die Anfertigung von Filmaufnahmen für ein Fernsehformat mit Dokumentationscharakter einwilligt, muss mit derartigen nachträglich erfolgenden Bearbeitungen, die nur das Ziel der Verspottung haben, nicht rechnen.”

5. “Anmerkungen zur Diskussion um den ‘Sachsen-Trojaner'”
(flurfunk-dresden.de, owy)
Die Berichterstattung zu den Plänen der Regierung in Sachsen, “Software zur Beobachtung (Monitoring) der Kommunikation in sozialen Netzwerken und der Blogosphäre” bereitzustellen.

6. “WDR-‘Trödelking’ Roland Beuge packt aus – Fake beim Dreh”
(derwesten.de, David Schraven)
David Schraven spricht mit Roland Beuge über die WDR-Doku-Soap “Der Trödel-King”.

Enthüllungen unter der Dusche

In Vereinen, wo der Sport bekanntlich am Schönsten ist, gibt es viele merkwürdige Traditionen und Regeln. Dazu zählt etwa die sogenannte Mannschaftskasse, in die die Mitglieder unterschiedlich hohe Geldbeträge einzahlen, wenn sie gegen bestimmte Verhaltensregeln verstoßen haben.

Auch der Fußballbundesligist FC Augsburg hat eine solche Mannschaftskasse mit entsprechendem Strafenkatalog, den sportbild.de gestern “enthüllte”:

In die Dusche urinieren = 50 Euro. Enthüllt! Der Strafenkatalog des FC Augsburg

Echte Fans des FC Augsburg werden von diesen Enthüllungen (“Wer ungeduscht auf die Massagebank oder ins Entmüdungsbecken geht, zahlt je 50 Euro”) allerdings wenig überrascht gewesen sein: Die “Augsburger Allgemeine” hatte schon zwei Wochen vorher über den Strafenkatalog des FCA berichtet, der der Redaktion damals schon “vorlag”.

In diesem Zusammenhang kam es auch zu dieser grandiosen Kombination von Überschrift, Symbolfoto und Bildunterschrift:

Strafenkatalog: 50 Euro fürs Pinkeln unter der Dusche. Der Strafenkatalog des FC Augsburg bietet allerhand zur Belustigung. Ein Auszug. Schon klar: Das sind weder Spieler des FC Augsburg, noch die Dusche des FCA. Aber finden Sie mal ein Bild zu dieser Überschrift ... So haben Sie wenigstens noch etwas für die Augen bekommen. Ist doch auch nicht schlecht.

Mit Dank an Matthias M.

Verifikation, Chris Köver, Herdentrieb

6 vor 9

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1. ” Amok-Lauf: US-Berichterstattung”
(ndr.de, Video, 5:13 Minuten)
Die Berichterstattung von US-TV-Sendern über den Anschlag von Aurora: “Nicht wissen, aber berichten – es könnte ja stimmen.”

2. “Wie ARD, BBC und CNN Inhalte aus dem Social Web verifizieren”
(konradweber.ch)
Konrad Weber vergleicht Verifikationsprozesse verschiedener Medienhäuser: “Während einige der grossen anglo-amerikanischen Medienhäuser bereits ganze Teams mit der Verifikation von Social Media-Inhalten beauftragen, ziehen die Medieninstitutionen im deutschsprachigen Raum erst langsam nach.”

3. “Keine Bewegung!”
(rp-online.de, Sebastian Dalkowski)
Sebastian Dalkowski besucht einen Medientermin des Fußballvereins Borussia Mönchengladbach.

4. “Die aufgewärmte Frauenpower der ZEIT”
(comicgate.de, Marc-Oliver Frisch)
Ein Vergleich zwischen einem Artikel in der FAZ (von Oliver Ristau am 24. März) und einem in der “Zeit” (von Chris Köver am 19. Juli), inklusive Statements der Verfasser.

5. “Herdentrieb”
(medienspiegel.ch, Pia Horlacher)
Wie kommt es, fragt Pia Horlacher, dass wir “hundertmal das Gleiche in hundert gleichen Meinungen lesen und hören”? “Vielleicht liegt’s ja nicht nur an der Angst, den Mainstream zu verlassen, wo einer etwas vorsagt (oft genug die Spindoktoren der dazugehörigen, riesigen Vermarktungs-Maschinerie) und viele hinterher schreiben. Manchmal ist es wohl einfach nur der Mangel an kritischer Kompetenz, der in den gegenwärtigen Medienstrukturen nicht mehr erworben und nicht mehr ausgebildet werden kann. ”

6. “dahinter steckt manchmal auch ne doofe zeitung”
(belauscht.de, Thorsten)

Kimble, Nervenkrisen, Bauarbeiten

6 vor 9

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1. “Nachtrag: Kimble-Report”
(notes.computernotizen.de, Torsten Kleinz)
Torsten Kleinz stellt den “Kimble-Report” ein, nachdem Kim Schmitz gegen Artikel von ihm geklagt hatte. Zudem führen inzwischen viele Links ins Leere und auf Wikipedia gibt es “einen recht guten Überblick über die Geschichte von Kim Schmitz” zu lesen.

2. “Gute Reiseblogger, schlimme Reisemagazine? Eine Entgegnung”
(tourististan.de, Bernd Schwer)
Bernd Schwer, Redakteur des Reisemagazins “Geo Saison”, antwortet auf den Text “Warum ich vermutlich nie für ein Reisemagazin schreiben werde…” von Heike Kaufhold auf koeln-format.de. “Sich Reisemagazin zu nennen, ist leicht. Mehr als eine weitere Hochglanzpostille und PR-Schleuder anzubieten, das ist schon eine andere Nummer.”

3. “Wie Paintball zum Computerspiel wird”
(stigma-videospiele.de, Rey Alp)
Ein Artikel auf Focus.de über die Schießerei von Aurora zitiert ausführlich aus einem Artikel der “Daily Mail”.

4. “Don’t Jump to Conclusions About the Killer”
(nytimes.com, Dave Cullen, englisch)
Dave Cullen, Autor von “Columbine”, schreibt auf, warum man nicht zu früh über Motive und Täterprofile spekulieren sollte.

5. “Berliner Nervenkrisen: Ein Aufruf zu mehr Bedächtigkeit”
(novo-argumente.com, Matthias Heitmann)
Matthias Heitmann wünscht sich mehr Bedächtigkeit und Gründlichkeit in der Politik: “Zeit, Fakten ‘gründlich’ zu prüfen, nimmt sich dieser Betrieb kaum mehr. Die überhaupt zu fordern, gilt mittlerweile fast schon als verantwortungslos.”

6. “Leserreporter beobachtet Bauarbeiten in der Währinger Straße”
(vienna.at)

Punkt 12, Nordkorea, Foursquare

6 vor 9

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1. “US campaigns seeking quote approval should beware German control”
(guardian.co.uk, Ian Traynor, englisch)
Die in Deutschland weit verbreitete Praxis der Bestätigung von Zitaten stößt im englischsprachigen Raum auf Unverständnis: “If the big German media organisations play by these rules and seldom mount any challenge, there is little that the foreign media operating in Berlin can do to change the control freakery, unless they break the rules and find themselves cut out of access.” Siehe dazu auch “Journalists who allow quote approval become complicit in political spin” (guardian.co.uk, Jeff Jarvis, englisch)

2. “Ein Gewinn mit Nebenkosten”
(fernsehkritik.tv)
In der RTL-Sendung “Punkt 12” gibt es ein Fertighaus zu gewinnen, ein Grundstück dafür muss der Gewinner aber selbst mitbringen. “Nun könnte man noch denken, dass der Gewinner sich die 250.000 Euro auch in bar auszahlen lassen könnte oder den Gewinn einfach auf jemand anderen überträgt, der vielleicht sowieso gerade bauen will – beides wird in den Teilnahmebedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.”

3. “Nordkorea als Spekulationsobjekt”
(nzz.ch, Beat U. Wieser)
Gegenüber Nordkorea hätten Experten und Journalisten längst den Blick von Paparazzi entwickelt, schreibt Beat U. Wieser: “Was ist falsch daran, über Ereignisse zu berichten, ohne sie einzuordnen, wenn sie sich nicht oder noch nicht einordnen lassen? Spekulationen stören die Wahrnehmung und verstellen den Blick auf die Realität. Sie fördern die Projektion eigenen Wunschdenkens auf eine dafür ungeeignete Wirklichkeit.”

4. “In Israel, the language in which you read dictates what you know”
(972mag.com, Sol Salbe, englisch)
Sol Salbe berichtet von einem Gerichtsfall, über den auf haaretz.com je ein Artikel in englisch und hebräisch zu lesen ist.

5. “Die Journalisten-App der Woche: Foursquare”
(torial.com, Marcus Bösch)
Marcus Bösch versucht, journalistische Nutzungsmöglichkeiten von Foursquare zu eruieren.

6. “Pantone Merkel Rainbow”
(crackajack.de)

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