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Ich mach’s mit heißer Luft

Manche Medien sind wie Jungs in der Pubertät. Machen ständig auf dicke Hose, obwohl nichts dahintersteckt, verlieren beim Anblick von Brüsten sofort die Besinnung und beschäftigen sich auch sonst am liebsten mit allem, was in irgendeiner Weise mit Sex zu tun hat. Hier:


(Bild.de)

(20min.ch)


(virtualnights.com)


(vol.at)

(augsburger-allgemeine.de)


(buzz.oe24.at, Ressort: “Tiere”)

In vielen Überschriften und Teasern wird der Eindruck erweckt (Bild.de, 20Minuten.ch, augsburger-allgemeine.de und andere stellen es auch im Text so dar), als sei das Kondom von den Schülern bereits „erfunden“ und „entwickelt“ worden.

Bloß: Erfunden oder entwickelt wurde da noch überhaupt nichts. Die ganze Sache befindet sich, wie zum Beispiel die BBC betont, “still at concept stage” — wenn man es überhaupt so nennen kann. Aus wissenschaftlicher Sicht ist bisher nämlich Folgendes passiert: Die Jungs haben sich von ihrem “science teacher” ein bisschen was erklären lassen („he told us about antibodies and antigens and how that would work”). Und das war’s.

The boys said they still have to test the science and feasibility of their idea.

Tatsächlich geht es also bloß um eine Idee von ein paar Schülern, um einen Entwurf, keine Erfindung. Auch auf der Internetseite der Veranstalter ist lediglich von einer „concept idea“ die Rede („which has captured the imagination of the world’s press“). Ob daraus je etwas wird, ist noch völlig offen.

Immerhin einer hat das verstanden: Der “Standard” aus Österreich erzählt die Geschichte korrekt und ohne Irreführung in Überschrift und Teaser.

Inspiriert wurden die Jungs laut eigener Aussage übrigens von „Reddit“:

We were searching the internet and we came across a Reddit post called 20 Things That Should Be Invented, and it said a colour-changing condom. We decided to add the twist of reacting with an STI [Sexually Transmitted Infection].

Und so schließt sich der Kreis: Bei „Reddit“ ist die Geschichte jetzt auch wieder gelandet. Gestern verlinkte jemand einen Artikel des “Independent” mit dem Titel “A condom that changes colour when it comes into contact with STIs has been invented by a group of school pupils”. Beliebtester Kommentar dazu:

The title should be:

“14 year old students say: ‘It would be cool if condoms changed color in response to STIs'”

They didn’t actually invent anything, from what I can tell they thought of the basic concept. They did not specify any actual design. There’s no problem with that when it comes to elementary school science fairs, but that is not “inventing”.

Also, this has already been invented, here’s a patent filed more than 10 years ago detailing exactly what they’re describing.

Mit Dank an Michael W.!

Rügen-Schock: Schach und Regenbogen

Der Deutsche Presserat hat vergangene Woche zehn öffentliche Rügen, 13 Missbilligungen und 23 Hinweise ausgesprochen.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die “Bild”-Zeitung erhielt eine Rüge, weil sie in ihrer Thüringer Ausgabe das Foto eines Mannes abgedruckt hatte, der gestanden hatte, sein eigenes Kind getötet zu haben. Der Beschwerdeausschuss befand, dass an dem Gerichtsprozess und der Tat an sich zwar ein öffentliches Interesse bestehe, nicht aber an der identifizierenden Abbildung des Täters (Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex).

Für ähnliche Verstöße erhielt die Online-Ausgabe der “B.Z.” gleich zwei Rügen. Sie hatte über einen psychisch kranken Mann berichtet, der nackt und mit einem Messer bewaffnet in den Brunnen am Berliner Alexanderplatz gestiegen und später von der Polizei erschossen worden war. “B.Z. Online” veröffentlichte zahlreiche persönliche Details, durch die der Mann “für einen weiten Personenkreis identifizierbar wurde”, urteilte der Presserat:

Für den zweiten Artikel hatte der Autor offenbar die Wohnung des Toten aufgesucht und den Inhalt von dort gefundenen Dokumenten veröffentlicht. Der Beschwerdeausschuss sah in der Berichterstattung einen Verstoß gegen die Richtlinien 8.1 und 8.6 des Pressekodex. Über den psychisch kranken und möglicherweise schuldunfähigen Mann hätte nur anonymisiert und in zurückhaltender Weise berichtet werden dürfen.

Auch die Schach-Zeitschrift “Rochade Europa” kassierte eine Rüge. Sie hatte den Sieger eines Turniers, einen älteren Mann, ganzseitig auf dem Titelblatt gezeigt; auf seiner Hose war ein großer nasser Fleck zu sehen. Der Presserat befand:

Dadurch entstand der Eindruck, dass er sich eingenässt haben könnte. Der Ausschuss sah darin einen Verstoß gegen die Ziffern 1 und 9 des Pressekodex. Danach achtet die Presse Würde und Ehre des Menschen. Die Redaktion hätte das Foto des Mannes nicht veröffentlichen dürfen, auch wenn es — wie die Zeitschrift mitteilte — mit seinem Einverständnis gemacht wurde.

Gerügt wurde auch der Online-Auftritt der “Augsburger Allgemeinen”. Das Portal hatte Spekulationen über eine außereheliche Affäre eines Lokalpolitikers wiedergegeben, die ein Parteikollege bei Facebook veröffentlicht hatte. Darin erkannte der Presserat einen Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit (Ziffer 8).

Insgesamt fünf weitere Rügen gingen an Zeitschriften der Regenbogenpresse.

Eine davon bekam die “Frau aktuell”. Das Blatt hatte auf der Titelseite eine “pikante Enthüllung” über Volksmusiker Stefan Mross angekündigt. Im Innenteil lautete die Überschrift: “Alkohol-Schock! Stefan Mross – Wer kann ihm jetzt noch helfen?” Im Text ging es dann aber lediglich um Folgendes: Wenn man bei Google “Stefan Mross” eingibt, erscheint als Suchvorschlag manchmal “Stefan Mross Alkohol”. Der Presserat erkannte daher eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht (Ziffer 2) und des Persönlichkeitsschutzes (Ziffer 8).

Ebenfalls gegen die Sorgfaltspflicht verstieß nach Ansicht des Pressrats die “Freizeit Express”, weil sie getitelt hatte: “Kate & William – Sensationelle Baby-Fotos! Es nuckelt schon am Daumen…” In Wirklichkeit handelte es sich dabei jedoch um Symbolfotos. Als solche hätten sie nach Ansicht des Presserats auch gekennzeichnet werden müssen.

Unter der Überschrift “Angela Merkel – Verheimlichte Scheidungstragödie” versprach die “Meine Freizeit” im April auf der Titelseite “Alles über die unbekannte Vergangenheit der Kanzlerin”.  Im Innenteil wurden dann aber lediglich ein paar banale und seit Jahren bekannte Fakten aus dem Leben Angela Merkels mitgeteilt. Die Schlagzeilen beurteilte der Presserat daher als grobe Irreführung der Leser.

Um eine andere angebliche Scheidungstragödie ging es in der Zeitschrift “Das neue Blatt”. Auf dem Cover hieß es über das “Bauer sucht Frau”-Pärchen Josef und Narumol: “Scheidungs-Schock! – Dabei war es doch die ganz große Liebe”. Erst im Artikel wurde klar, dass sich nicht Bauer Josef, sondern ein anderer Bauer aus der RTL-Sendung hatte scheiden lassen. Auch hier stellte der Presserat Verstöße gegen die Ziffern 1 und 2 des Pressekodex fest. Die Schlagzeilen seien grob irreführend.

Die “Promi Welt”, die neuerdings “Woche exklusiv” heißt, kassierte schließlich eine Rüge für einen Artikel über Steffi Graf. Die hatte zu Jahresbeginn die Leser ihres Blogs um Rat gefragt, wie man “das Leben allgemein einen Gang herunterschalten könnte”. Die “Promi Welt” sprach daraufhin gleich von einem “verzweifelten Hilferuf” und bescheinigte Steffi Graf einen “Absturz in die Lebenskrise”. Das Blatt nahm den Blogeintrag sogar noch zum Anlass, über eine mögliche Krebserkrankung von Steffi Grafs Mutter zu spekulieren. Der Presserat bewertete den Artikel als “eine unwahrhaftige Berichterstattung, bei der jegliche Sorgfaltspflichtaspekte außer Acht gelassen wurden.”

Enthüllungen unter der Dusche

In Vereinen, wo der Sport bekanntlich am Schönsten ist, gibt es viele merkwürdige Traditionen und Regeln. Dazu zählt etwa die sogenannte Mannschaftskasse, in die die Mitglieder unterschiedlich hohe Geldbeträge einzahlen, wenn sie gegen bestimmte Verhaltensregeln verstoßen haben.

Auch der Fußballbundesligist FC Augsburg hat eine solche Mannschaftskasse mit entsprechendem Strafenkatalog, den sportbild.de gestern “enthüllte”:

In die Dusche urinieren = 50 Euro. Enthüllt! Der Strafenkatalog des FC Augsburg

Echte Fans des FC Augsburg werden von diesen Enthüllungen (“Wer ungeduscht auf die Massagebank oder ins Entmüdungsbecken geht, zahlt je 50 Euro”) allerdings wenig überrascht gewesen sein: Die “Augsburger Allgemeine” hatte schon zwei Wochen vorher über den Strafenkatalog des FCA berichtet, der der Redaktion damals schon “vorlag”.

In diesem Zusammenhang kam es auch zu dieser grandiosen Kombination von Überschrift, Symbolfoto und Bildunterschrift:

Strafenkatalog: 50 Euro fürs Pinkeln unter der Dusche. Der Strafenkatalog des FC Augsburg bietet allerhand zur Belustigung. Ein Auszug. Schon klar: Das sind weder Spieler des FC Augsburg, noch die Dusche des FCA. Aber finden Sie mal ein Bild zu dieser Überschrift ... So haben Sie wenigstens noch etwas für die Augen bekommen. Ist doch auch nicht schlecht.

Mit Dank an Matthias M.

Schöner Einbrechen mit Facebook (4)

ist ja nett, dass man eine alte Meldung ausgegraben hat (und diese dem AZ-Leser nun wohl als neu unterjubeln möchte) und es tatsächlich dabei auch noch geschafft hat, dabei die nach wie vor falsche Auskunft über den Auftraggeber der Befragung wiederzugeben (es war keineswegs das amerikanische Unternehmen “Credit Sesame”, sondern ein britischer Hersteller von Alarmanlagen)

So heißt es in einem Leserkommentar unter diesem Artikel im Online-Angebot der “Augsburger Allgemeinen” (AZ):

Und genau so ist es: Die Meldung, auf die sich der AZ-Artikel bezieht, stammt aus dem Herbst 2011 und war damals schon (BILDblog berichtete mehrfach) ziemlich beliebt fragwürdig – nicht nur wegen der Quelle (eine Pressemitteilung des Alarmanlagenherstellers Friedland), sondern auch wegen der etwas dünnen Datenbasis (50 nach ihrer Meinung befragte britische Ex-Einbrecher).

Immerhin hat man bei der “Augsburger Allgemeinen” zusätzlich zu den 50 Ex-Einbrechern noch einen weiteren Experten befragt: “die Polizei”. Und?

Die Polizei hat zu dem Thema keine belastbaren Zahlen vorliegen. Die Beamten sind sich aber sicher, dass es [sic] manche Einbrecher bei Facebook oder anderen sozialen Netzwerken nach Abwesenheitsmeldungen suchen. Nachweisen können sie es leider nicht.

Mit Dank an Sascha G.