Suchergebnisse für ‘LINK’

Wie “Bild” eine Kuscheljustiz für Vergewaltiger konstruiert

Es gebe “Verbrechen, die sprachlos machen”, schrieben “Bild” und Bild.de vergangene Woche. Die Vergewaltigung einer 100-Jährigen gehöre dazu. Und dann erst das Urteil des Gerichts:

Screenshot Bild.de - Nach dem Baden fiel er über sie her - Vergewaltiger (18) von 100-Jähriger bleibt frei!

… titelte Bild.de auf der Startseite. In der Thüringen-Ausgabe der gedruckten “Bild” gab es ebenfalls einen größeren Artikel:

Ausriss Bild Thüringen - Pfleger (18) vergewaltigt 100-Jährige - und bleibt frei!

Und in der “Bild”-Bundesausgabe eine Meldung:

Ausriss Bild Zeitung - Pfleger (19) vergewaltigt 100-Jährige - und bleibt frei!
(Zu den unterschiedlichen Altersangaben: Bei der Tat war der Mann 18 Jahre alt, bei der Gerichtsverhandlung bereits 19.)

Damit es zu diesem vermeintlichen Justizskandal reicht, muss die “Bild”-Redaktion allerdings manche Details weglassen, andere überbetonen und noch ein bisschen Politik reinrühren.

Die Tat schildern “Bild” und Bild.de so:

Ein damals 18-jähriger Pflegehelfer, der für einen ambulanten Dienst arbeitete, hatte die Aufgabe, eine 100-Jährige in ihrer Wohnung zu betreuen. Als die Seniorin nach dem Baden aus der Wanne stieg, packte der Jugendliche die 100-Jährige, vergewaltigte sie!

“fiel er über sie her”, “packte der Jugendliche die 100-Jährige”, “vergewaltigte sie” — darunter stellt man sich beim Lesen fast unweigerlich einen erzwungenen Geschlechtsverkehr vor. Den gab es in diesem Fall allerdings nicht. Die “Ostthüringer Zeitung” berichtete ebenfalls über den Prozess am Amtsgericht Gera. Redakteur Tino Zippel beschreibt den Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Nachdem die Frau nackt aus der Badewanne gestiegen sei, habe der damals 18-Jährige sie abgetrocknet. Das habe er auch im Brust- und im Intimbereich getan. Dabei sei der Mann mit seinen Fingern in die Frau eingedrungen, was zu erheblichen Schmerzen bei der 100-Jährigen geführt habe. Bei “Focus Online” schreibt Reporter Göran Schattauer:

Im Fall der 100-jährigen Frau war der Angeklagte nach Informationen von FOCUS Online zur Tatzeit vollständig bekleidet und nicht sexuell erregt. (…)

Den Ermittlungen zufolge stand der 18-Jährige zunächst untätig im Bad herum. Dann bat ihn die Seniorin um Unterstützung. Schließlich habe er sie an den Brüsten und zwischen den Beinen abgetrocknet, so der Angeklagte. Vor Gericht gestand er, seine mit einem Handtuch bedeckten Finger in das Opfer eingeführt zu haben. Er habe noch nie eine Patientin abgetrocknet und sei von der Situation völlig überfordert gewesen. Eine sexuelle Motivation des jungen Mannes konnte in der Hauptverhandlung nicht festgestellt werden.

Um eine Vergewaltigung handelte es sich trotzdem. Denn die liegt laut Gesetz auch vor, wenn ein Täter “sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt (…), die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind”.

Zum Urteil schreiben die “Bild”-Medien:

Der Vergewaltiger der 100-Jährigen wird keinen Knast von innen sehen. Er wurde wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten verurteilt — auf Bewährung.

Zwar ergänzt die Redaktion noch, dass der heute 19-Jährige die Tat “im Prozess gestanden” habe, aber auch hier fehlen manche Details. Etwa dass der Täter für die gleiche Tat auf jeden Fall einen “Knast von innen” gesehen hätte, wäre er mindestens 21 Jahre alt gewesen. Das Gesetz sieht für eine Vergewaltigung eine “Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren” vor, die dann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.* Weil der Angeklagte mit 18 Jahren als Heranwachsender galt, wurde bei ihm allerdings das Jugendstrafrecht angewandt. Außerdem war er nicht vorbestraft und hat durch sein Geständnis dem Opfer eine Aussage vor Gericht erspart. Und es hätten “sich in der Hauptverhandlung keine Hinweise ergeben, wonach er zukünftig Sexualstraftaten oder andere Delikte begehen könnte. Der Angeklagte ist nicht mehr in einem Pflegeberuf tätig und hat dies auch künftig nicht vor”, so Göran Schattauer bei “Focus Online”. Der Mann sei einsichtig gewesen.

Die Artikel von “Bild” und Bild.de haben aber auch eine politische Ebene:

Richter am Jugendschöffengericht: Eugen Wagner, früherer Stadtrat der Grünen in Gera, der schon mal für Aufsehen sorgte, als er einen 73-jährigen Schwarzfahrer ohne Bewährung hinter Gitter steckte.

(Die Redaktion bekommt es nicht mal hin, den richtigen Nachnamen des Richters zu recherchieren.)

Die Richtung ist klar: Ein Grüner, der einen schwarzfahrenden Rentner in den Knast steckt, aber einen Vergewaltiger frei rumlaufen lässt.

Auch hier fehlt das eine oder andere Detail: Der damals 73-Jährige war notorischer Schwarzfahrer, mehrere Dutzend Mal wurde er ohne Ticket erwischt. Er war zuvor schon mehrfach verurteilt worden, auch auf Bewährung. Erst später stellte sich raus, dass der Mann an Demenz leidet. Bei dem Vergewaltigungsprozess gegen den Pflegehelfer kommt hinzu: Mit dem Urteil — ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung plus 101 Arbeitsstunden sowie ein fünfseitiger Aufsatz über “Die sexuelle Selbstbestimmung der Frau”, den der Täter verfassen muss — lag das Gericht über den Forderungen von Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft.

Der unvollständige Artikel, in denen die “Bild”-Redaktion geschickt Fakten wegließ, verfehlte seine Wirkung nicht: Der dazugehörige Post auf der “Bild”-Facebookseite wurde über 1200 Mal kommentiert, vor allem mit Wut auf den Richter und die deutsche Justiz:

Warum???? Wie kann das sein das er nicht hinter Gitter muss??? Es ist für mich unfassbar wie die Gerichte hier entscheiden… Ergibt keinen Sinn und schon garkeine Gerechtigkeit!! In Amerika wäre er jetzt ewig eingesessen! Hier?? Darf er frei herum spazieren

unsere Richter scheinen unfähig Recht zu sprechen..unfassbar

Manche Richter sollte man unverzüglich vom Dienst freistellen!

Was sind das für Richter, ich bin einfach sprachlos

Bei der Parteizugehörigkeit des Richters wundert mich das Urteil nicht.

Vor allem gibt es Urteile, die noch sprachloser machen !! Ist der Richter vielleicht krank, ganz vorsichtig gefragt

Und auch andere griffen den Beitrag auf. Beispielsweise Martin Sichert, Bundestagsabgeordneter der AfD, verlinkte ihn bei Facebook und schrieb dazu:

Skandalurteile deutscher Gerichte
Bewährung für Vergewaltigung
Gefängnis für Schwarzfahren

AfD-Ortsgruppen und -Kreisverbände, die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung, die Partei Die Republikaner sowie Dutzende Facebook-Seiten mit Namen wie “Baden-Württemberg Patrioten”, “Klartext für Deutschland – FREI statt bunt”, “NRW schaut nicht weg”, “Patrioten – BW Stuttgart” und “Mannheim / freiheitlich-patriotisch-traditionsbewusst” verbreiteten ebenfalls den Artikel.

Die Wut und der Hass blieben nicht nur im Internet. Göran Schattauer schreibt:

Nach Informationen von FOCUS Online ging beim Amtsgericht Gera sogar eine Todesdrohung gegen den 56-jährigen, aus Bayern stammenden Juristen ein.

Mit Dank an @daniel_burek für den Hinweis!

*Nachtrag, 12. Februar: Ein Leser weist uns darauf hin, dass durch Paragraph 56 des Strafgesetzbuchs durchaus die Möglichkeit besteht, dass auch eine Freiheitsstrafe, die genau zwei Jahre beträgt, unter besonderen Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Mit Dank für den Hinweis!

Ultimativ falsch

Heute ist Freitag, und damit läuft heute vermeintlich das Ultimatum des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan ab, das dieser Syriens Machthaber Baschar al-Assad gestellt haben soll. Jedenfalls behaupten Bild.de und “Bild”-Redakteur Julian Röpcke so was:

Screenshot Bild.de - Ultimatum bis Freitag - Erdogan warnt Assad: Rückzug aus Idlib - oder es gibt Krieg!

Erneute Zuspitzung im Kampf um die syrische Provinz Idlib — letzte Rebellenhochburg gegen Assad und Heimat von mehr als drei Millionen Zivilisten.

Türkei-Präsident Recep Tayyip Erdogan stellte dem syrischen Diktator Baschar al-Assad am Mittwochmorgen ein Ultimatum von 48 Stunden: In dieser Frist soll der sich von allen belagerten türkischen “Observationspunkten” in der Region zurückzuziehen.

Bei anderen Medien heißt es hingegen, Erdoğans Ultimatum gelte bis Ende Februar. Die Nachrichtenagentur Reuters schreibt zum Beispiel:

Die Türkei stellt der syrischen Regierungsarmee ein Ultimatum zum Rückzug in der Provinz Idlib hinter die türkischen Beobachtungsposten. Sollten sich die syrischen Soldaten nicht bis Ende des Monats hinter diese Linie zurückgezogen haben, werde die Türkei sie zurücktreiben, drohte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan am Mittwoch.

Noch bevor er seinen falschen Artikel bei Bild.de veröffentlichte, verbreitete Röpcke auch bei Twitter das falsche Ultimatum. Mehrere Leute wiesen ihn auf den Fehler hin. Dennoch landete der heutige Freitag als vermeintliches Ultimatum in Röpckes Beitrag. Als dann die “Bild”-Politikredaktion diesen Beitrag bei Twitter verlinkte, wiesen erneut mehrere Leute auf den Fehler hin. Auch das brachte nichts.

Erst heute reagierte Julian Röpcke: Er löschte nach eigener Aussage “zwei Tweets”. Seinen Artikel bei Bild.de korrigierte er hingegen nicht — er steht nach wie vor falsch online.

Mit Dank an Luca für den Hinweis!

Nachtrag, 8. Februar: Bei Bild.de haben sie den Fehler korrigiert. In der Dachzeile steht nun: “ULTIMATUM GESTELLT”. Und im Artikel:

Türkei-Präsident Recep Tayyip Erdogan stellte dem syrischen Diktator Baschar al-Assad am Mittwochmorgen ein Ultimatum von drei Wochen: In dieser Frist soll der sich von allen belagerten türkischen “Observationspunkten” in der Region zurückzuziehen.

Am Ende des Beitrags gibt es einen Hinweis auf die Korrektur:

Nachtrag: In einer früheren Version des Artikels hatte es geheißen, ein Teil des Ultimatums beziehe sich auf Freitag, den 7. Februar. Dies ist nicht der Fall. Das Ultimatum Erdogans an Assad gilt vollumfänglich bis Ende Februar 2020.

Hier spricht Julian Reichelt – und erzählt ziemlichen Unsinn

Schon die Ankündigung von “Bild”-Chef Julian Reichelt ist völlig daneben:

Screenshot eines Tweets von Julian Reichelt - Ab morgen bei Bild: Hier spricht das Volk – die erste Talkshow, in der ganz normale Menschen der Politik sagen, was sie wirklich bewegt.

Das ist WIRKLICH Unsinn, den Reichelt zu seiner neuen Sendung “Hier spricht das Volk”, die seit gestern bei Bild.de läuft, verbreitet.

Ein Talk-Format, in dem “ganz normale Menschen der Politik sagen, was sie WIRKLICH bewegt”, ist nun wahrlich keine Erfindung, die auf die “Bild”-Redaktion zurückgeht. Im deutschen Fernsehen gibt es davon bereits etliche, teilweise seit fast einem halben Jahrhundert: Im WDR läuft “Ihre Meinung”, im SWR “mal ehrlich”, im MDR der “Fakt ist! Bürgertalk”, im hr “Jetzt mal Klartext”, im rbb “Wir müssen reden!”, bei Phoenix eine Sendung, die ebenfalls “Wir müssen reden” heißt, und im BR “Jetzt red i”, das es seit 1971 gibt.

Aber Julian Reichelt hat laut Julian Reichelt natürlich etwas ganz, ganz Neues kreiert.

Schon im Oktober, bei der Ankündigung seiner TV-Pläne, erzählte der “Bild”-Chef diesen Unfug, dass er und seine Redaktion Dinge zeigen werden, über die andere Fernsehsender, vor allem die Öffentlich-Rechtlichen, gar nicht berichten würden:

Ich frage mich: Wo findet die Realität, die wir auf der Seite 2 von “Bild” abbilden, im Fernsehen statt? Etwa, dass Menschen, die 40 Jahre gearbeitet haben, jetzt Flaschen sammeln müssen.

Und:

Reichelt: Exklusive News zeigen und emotionale Geschichten erzählen. Man kann natürlich sagen, das bieten andere auch schon. Die Wahrheit ist: Die meisten Fernsehsender machen das, was wir uns vorstellen, eben nicht. Aus dem brennenden Amazonasgebiet, so wie wir zuletzt, sendet nicht jeder.

SPIEGEL: Vielleicht nicht mit acht Reportern wie “Bild”, aber etliche Sender haben durchaus direkt vor Ort berichtet.

Reichelt: Ja, aus dem Hotelzimmer. Aber nicht mit mehreren Teams, die im brennenden Regenwald stehen und mit Menschen reden, um die herum alles gerodet wird. Ich habe nicht das Gefühl, dass es diese menschliche Geschichte im Nachrichtenangebot gab.

Selbstverständlich standen Reporterinnen und Reporter verschiedener Fernsehsender “im brennenden Regenwald” und redeten “mit Menschen, um die herum alles gerodet wird.” Und selbstverständlich haben schon etliche Fernsehsender, auch und vor allem die Öffentlich-Rechtlichen, über Menschen berichtet, die “Flaschen sammeln müssen.” Aber was interessieren Julian Reichelt schon Fakten, wenn er da so ein “Gefühl” hat?

Mittlerweile gibt es zu “Hier spricht das Volk” erste Kritiken:

Verfangen also womöglich Rainer Wendts Es-ist-so-schlimm-wie-damals-bei-der-RAF-Warnungen vor linker Gewalt doch nicht? Ist die Sorge vor dem bösen Messerstecher vielleicht doch nicht so riesig? Gibt es vielleicht doch auch inhaltliche Gründe, warum die “Bild” innerhalb eines Jahres 10 Prozent ihrer Auflage verloren hat (und liegt es nicht nur daran, dass die Leute einfach immer weniger gedruckte Zeitungen lesen)? Tragen die “Bild”-Leser*innen vielleicht gar nicht so viel Angst und Hass und Wut in sich wie die “Bild”-Macher*innen?

Wenn die Diskutierenden in “Hier spricht das Volk” die normalen Menschen sind, wie Reichelt sagt, “ein Querschnitt durch unsere Gesellschaft, ein Querschnitt durch Deutschland”, dann bildet seine Zeitung diese Gesellschaft nicht mehr ab. Dann hat “Bild” den Großteil unserer Gesellschaft verloren. Dann bleibt ihr nur noch der Rand.

Reichelt fragt, ob die Bundestagsabgeordneten zu gut bezahlt werden, und die 15 [Talk-Gäste] antworten, es käme drauf an. Reichelt fragt, wer ein Messer mit sich führe — und es hat niemand eines dabei. Er fragt den anwesenden Polizisten mit dem sympathischen Vornamen Niels, wie es denn so sei mit der Messergewalt im Lande und bekommt zur Antwort, die sei nicht gestiegen. Das Volk der 15 fühlt sich auch nicht “unsicherer als früher”, und eine junge Frau sagt auf die Frage, ob sie sich denn noch nachts in die öffentlichen Verkehrsmittel traue: “Ja, sicher!” (…)

Die Antworten sind also vernünftiger als die Fragen. Darin liegt der konzeptionelle Fehler der Sendung: Das Volk kommt zu Wort, nachdem Julian Reichelt es ihm erteilt hat, um auf eine Frage zu antworten, die ihn interessiert und solange sie ihn interessiert — und das ist arg kurz.

Schnell lässt sich durchschauen, dass ein großer Teil der Fragen, die Julian Reichelt an das vermeintliche “Volk” richtet, in Wahrheit Suggestivfragen sind, die die Antwort bereits vorwegnehmen sollen — das erklärt vielleicht auch, weshalb den eigentlichen Antworten so wenig Platz eingeräumt wird, denn so recht drauf anspringen wollten die Diskutanten darauf nicht. Am Ende bleibt der Eindruck, als gehe es Julian Reichelt in erster Linie um Bestätigung der eigenen Ansichten. Bleibt die Bestätigung aus, folgt einfach das nächste Thema.

Dazu kommt, dass eine gute Diskussion schon alleine durch die Sitzordnung verhindert wird. Weil Reichelts Gesprächspartner in zwei Reihen hintereinander sitzen, bedarf es mitunter einer gewissen Gelenkigkeit, um mit dem Hintermann ins Gespräch zu kommen. Einzig Julian Reichelt hat alles gut im Blick. Er, der Chefredakteur, auf der einen Seite, die “ganz normalen Menschen” auf der anderen. Manchmal sagen Bilder mehr als tausend Worte.

Bild.de ballert die falscheste Dachzeile raus

Schon sprachlich ist die Dachzeile, naja:

Screenshot Bild.de - Annegret Kramp-Karrenbauer ballert das meiste Geld raus - Regierung gibt halbe Milliarde für Berater aus

Inhaltlich ist sie schlicht falsch.

In ihrem Artikel über die Ausgaben der verschiedenen Bundesministerien für externe Berater bezieht sich die Bild.de-Redaktion auf “eine Antwort des Finanzministeriums auf Anfragen des Linken-Abgeordneten Matthias Höhn”. Zu der “halben Milliarde” schreibt sie:

Die eigentlichen Ausgaben könnten noch viel höher liegen, da bisher vier der insgesamt 15 Ressorts nur Zahlen für das erste Halbjahr 2019 meldeten.

Auch das Bundesverteidigungsministerium hat bisher nur die Beraterausgaben der ersten sechs Monate präsentiert. Trotzdem liegt das Ressort von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer mit 154,9 Millionen Euro an der Spitze.

Das mag stimmen. Aber in den “ersten sechs Monaten” des Jahres 2019 war nicht Annegret Kramp-Karrenbauer Verteidigungsministerin, sondern Ursula von der Leyen. Kramp-Karrenbauer, die das Amt erst am 17. Juli übernahm, konnte im ersten Halbjahr 2019 also gar nichts im Namen des Verteidigungsministeriums “rausballern”. Natürlich ist es möglich, dass “AKK” die Praxis ihrer Vorgängerin beibehalten und ebenfalls viel Geld an Beraterfirmen zahlen lassen hat. Die Antwort des Finanzministeriums, die Bild.de heranzieht, sagt darüber aber rein gar nichts aus.

Es ist ja nicht so, als könnten Redaktionen so etwas nicht vor Veröffentlichung rausfinden. Süddeutsche.de beispielsweise zeigt als Aufmacherfoto eines, auf dem Ursula von der Leyen zu sehen ist.

Mit Dank an @Der_Postillon für den Hinweis!

Nachtrag, 12:26 Uhr: Inzwischen hat auch Bild.de mitbekommen, wer wann Verteidigungsministerin war und was in Auftrag gegeben hat. Die Dachzeile lautet nun: “VERTEIDIGUNGSMINISTERIUM BALLERT AM MEISTEN RAUS”. Am Ende des Artikels steht:

In einer vorherigen Version des Artikels hieß es fälschlicherweise, AKK habe das meiste Geld rausgeballert. Tatsächlich war es nur ihr jetziges Ministerium. Bis Juli 2019 war noch Ursula von der Leyen Verteidigungsministerin, erst dann übernahm AKK.

Lust am Missverstehen, Verpasste Gelegenheit, Zombie-Exzess

1. Die nervige Lust am Missverstehen
(t-online.de, Nicole Diekmann)
Nicole Diekmann rät, sich nicht in den Online-Empörungsstrudel ziehen zu lassen, und führt dazu zwei Beispiele aus der jüngeren Zeit an: “Es ist ein anstrengender Trend, den auch die mitmachen, die sich so gern auf der richtigen Seite sehen und auch den so wichtigen Kampf gegen Hassrede führen. Ihre Verantwortung, oder sagen wir es weniger pädagogisch, ihre Chance, die Spaltung der Gesellschaft wenigstens nicht weiter mit voranzutreiben, übersehen sie dabei. Die Anlässe werden immer nichtiger, die Hämmer immer härter.”
Dazu passend ein weiterer Lesehinweis: Die Empörung der Anderen. So startest du deine private Entpörungs-Welle (dirkvongehlen.de).

2. Hey, Auslandsberichterstattung – Wir müssen reden!
(journalist.de, David Schraven & Bassel Alhamdo & Frederik Richter & Marcus Bensmann)
Laut Recherchen von “Correctiv” und “journalist” würden in der ZDF-Auslandsberichterstattung arabische, russische sowie chinesische O-Töne und ihre Übersetzungen nicht immer übereinstimmen. Es gehe um eine grundsätzliche Praxis bei Fernsehinterviews in fremden Sprachen: “Müssen der gesendete Ausschnitt und die deutsche Übersetzung einander entsprechen? Oder darf der Korrespondent sich frei aus verschiedenen Stellen des Gesprächs bedienen — und die Übersetzung einfach mit einem sprechenden Gesicht bebildern?”

3. Es gibt nicht DIE Objektivität im Journalimus.
(planet-interview.de, Jakob Buhre)
Jakob Buhre war beim nur noch einmal im Jahr stattfindenden ZDF-Pressegespräch in Berlin und hat wie immer aufmerksam zugehört. Zum Beispiel bei den Lobpreisungen von ZDFneo, die Buhre in dieser Form nicht nachvollziehen kann: “Meiner Beobachtung nach hat ZDFneo (Jahresbudget 41,2 Mio.) den Anteil an selbst-produzierten, also originären ZDFneo-Formaten zurückgefahren. Sowohl Pressesprecher Alexander Stock als auch Intendant Thomas Bellut bestreiten das, doch wie mir die ZDF-Pressestelle später auf Anfrage mitteilte, gab es in der vierten Kalenderwoche 2020, in der das Pressegespräch stattfand, genau 45 Erstsendeminuten von neuem, selbst-produziertem Neo-Programm. Auf die 168-Stunden-Woche gerechnet sind das 0,45 Prozent (…). Die restlichen 99,55% bestehen aus Wiederholungen und Lizenzeinkäufen.”
Siehe auch Buhres mit einem Blick erfassbare Analyse des ZDFneo-Programms in Kalenderwoche vier (PDF).

4. Verpasste Gelegenheit für die Pressefreiheit
(reporter-ohne-grenzen.de)
Als eine “verpasste Gelegenheit für die Pressefreiheit” bezeichnen die Reporter ohne Grenzen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Verbot der Internetplattform “linksunten.indymedia”. “Leider hat sich der Senat weitgehend auf die formale Frage beschränkt, ob die mutmaßlichen Betreiber als Einzelpersonen überhaupt berechtigt waren, gegen das Vereinsverbot zu klagen. Die grundrechtliche Abwägung, ob die inkriminierten Inhalte ein pauschales Verbot der ganzen Plattform rechtfertigen, bleibt damit offen”, so ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske.
Weiterer Lesehinweis: Was ist eigentlich Linksunten.indymedia? (spiegel.de)

5. Ärger um Talkshow mit Thilo Sarrazin: Es hagelt Absagen anderer Gäste
(rnd.de)
Gestern Abend wurde in der Talkshow “Talk im Hangar-7” des österreichischen Senders Servus TV die Debattenkultur diskutiert. Als ein Beispiel für einen Vertreter einer “unbequemen Meinung” hatte man Thilo Sarrazin eingeladen. Und sich damit die Absagen diverser anderer Gäste eingehandelt. Hasnain Kazim veröffentlichte seine Absage auf Twitter: “Es freut mich, dass Sie grundsätzlich Interesse an meiner Arbeit und auch an meinen Standpunkten zum Thema Debattenkultur haben. Einer davon ist, dass nicht jede ‘Meinung’ eine Meinung ist. Und auch, dass man nicht jedem Bullshit, jedem Rassismus, jeder Menschenverachtung, die im Deckmantel einer ‘Meinung’ daherkommt, eine Bühne bieten sollte. Man bietet ‘Identitären’ für ihre neonazistischen Ansichten keine Plattform. Man gibt Rechtsextremisten keine Redezeit. Und man lädt auch nicht Thilo Sarrazin in eine Talkshow ein.”

6. Programmierter Zombie-Exzess: Radikalisierungsmaschine Youtube
(medienwoche.ch, Adrian Lobe)
Adrian Lobe berichtet über eine Studie der Nichtregierungsorganisation Avaaz mit dem Titel “Why is YouTube Broadcasting Climate Misinformation to Millions?” (PDF). Das Geschäftsmodell von Youtube und die verwendete algorithmische Mechanik spiele Extremisten in die Hand: “Für jedes Klima-Desinformationsvideo, das jemand anschaut oder likt, werden ähnliche Inhalte in den Empfehlungen angezeigt, sodass der Nutzer in die Online-Blase der Desinformation tappt”, so das Autorenteam der Studie.

Kurz korrigiert (535)

Nachdem es am Samstag eine Demonstration gegen das Verbot der Internetplattform “linksunten.indymedia” gab, berichtete auch Bild.de und nannte dabei eine etwas überraschende Demoroute:

Am späten Nachmittag hatten sich mehr als 1300 Demonstranten vor dem Bundesverfassungsgericht eingefunden, um in Richtung des Leipziger linken Szeneviertels Connewitz zu ziehen.

Vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind es bis nach Leipzig-Connewitz rund 435 Kilometer. Vermutlich meinte die Bild.de-Redaktion nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern das Bundesverwaltungsgericht — vier fünf von sieben Silben waren immerhin richtig. Das Bundesverwaltungsgericht befindet sich in Leipzig. Und dort geht es seit heute auch um das Verbot von “linksunten.indymedia”.

Korrektur, 12:52 Uhr: Wir müssen uns auch noch mal kurz korrigieren: Beim Zählen der richtigen Silben haben wir das “ver” vergessen — fünf und nicht vier vor sieben Silben waren bei Bild.de richtig.

Mit Dank an Stefan S. für den Hinweis!

Nachtrag, 15:45 Uhr: Inzwischen ist auch bei Bild.de vom “Bundesverwaltungsgericht” die Rede. Einen Hinweis auf die nachträgliche Korrektur gibt es nicht.

Hochspannung, 200 Anzeigen wegen “Umweltsau”, Influencer-Leim

1. Leipzig unter Hoch­span­nung
(lto.de, Markus Sehl)
Am heutigen Mittwoch verhandelt das Bundesverwaltungsgericht das Vereinsverbot gegen “linksunten.indymedia”. Kritiker sähen das Vorgehen des Staats gegen die Internetseite als Gefahr für die Meinungs- und Pressefreiheit. Markus Sehl schreibt zu den Hintergründen des Verfahrens.

2. Wegen “Umweltsau”-Lied: 200 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen
(rnd.de)
Unglaublich, aber wahr: Wegen des läppischen WDR-Satire-Liedchens von der Oma, die als “Umweltsau” im Hühnerstall Motorrad fährt, sind bei der Staatsanwaltschaft Köln rund 200 Anzeigen eingegangen.
Zum Hintergrund siehe auch den Kommentar von David Hugendick von Ende Dezember: Nationalheiligtum deutsche Oma (zeit.de).

3. Freiheit für Osman Kavala
(reporter-ohne-grenzen.de)
Die 30. Große Strafkammer zu Istanbul hat es so beschlossen: Der türkische Verleger und Kulturmäzen Osman Kavala muss nach mehr als zwei Jahren weiter in Untersuchungshaft bleiben. Reporter ohne Grenzen, Amnesty International, die Akademie der Künste, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union, das KulturForum TürkeiDeutschland und das PEN-Zentrum Deutschland fordern seine sofortige Freilassung. Zuvor hatte dies bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte getan — vergeblich.

4. Haben Zeitungsleser für Journalismus jemals gezahlt?
(indiskretionehrensache.de, Thomas Knüwer)
Thomas Knüwer fragt sich: “Haben die Menschen früher WIRKLICH für den Journalismus gezahlt — oder haben sie für die Dienstleistung gezahlt (und tun das immer noch), eine Auswahl von Nachrichten auf Papier zu drucken und ihnen am Morgen in den Briefkasten zu stecken?” Knüwer tippt auf Letzteres und hat dafür gute Argumente.

5. Was nicht ins Heldenepos passt
(sueddeutsche.de, Jürgen Schmieder)
Nach dem Unfalltod des US-Basketballstars Kobe Bryant verlinkte eine Reporterin einen Artikel aus dem Jahr 2016, der sich mit Vergewaltigungsvorwürfen gegen den Sportler beschäftigt. Daraufhin erhielt die Journalistin Morddrohungen und wurde von ihrem Arbeitgeber, der “Washington Post”, zwangsbeurlaubt.
Zur allgemeinen Thematik “Über Tote darf man nicht schlecht sprechen, oder vielleicht doch?” siehe auch “die Gewissensfrage” von Rainer Erlinger aus dem Jahr 2010 (sueddeutsche.de).

6. Medienaufseherin geht Influencer auf den Leim
(uebermedien.de, Boris Rosenkranz)
Lust auf eine fette Portion Fremdschämen mit einer Prise WTF? Dann bitte lesen, wie und was die Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt Cornelia Holsten alles so in ihrem Podcast bespricht. Und mit wem sie da so spricht.

Digitaler Nachlass, Leid und Gefahr in Krisengebieten, 150.000 Verfahren?

1. Was pas­siert mit meinem Face­book-Profil, wenn ich sterbe?
(lto.de, Hasso Suliak)
Die meisten Menschen kümmern sich nicht um ihren digitalen Nachlass und verdrängen das unangenehme Thema. Die Juristin Magdalena Naczinsky ist Mitautorin der Studie “Der digitale Nachlass – Eine Untersuchung aus rechtlicher und technischer Sicht”. Sie empfiehlt, zur Vereinfachung eine Liste der bestehenden Nutzerkonten samt Zugangsdaten zu hinterlassen. Aber Achtung: “Auf keinen Fall sollte eine solche Auflistung in einem Testament erfolgen, da sonst bei der Testamentseröffnung Unbefugte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangen können. Wir empfehlen deshalb, dass der Nutzer die Zugangsdaten auf einem verschlüsselten lokalen Datenträger, also zum Beispiel einem USB-Stick, sichert.” Zur Verschlüsselung eigne sich bereits kostenlose Software. Naczinsky weiter: “Der Datenträger ist so mit einem Masterpasswort gesichert, das bei einer Vertrauensperson, etwa einem Notar, hinterlegt ist. Den Datenträger bewahrt der Erblasser selbst auf und im Testament erfolgt lediglich ein Hinweis darauf, wo Datenträger und Masterpasswort hinterlegt sind.”

2. 150.000 neue Verfahren durch Gesetz gegen Hasskriminalität erwartet
(zeit.de)
Das Gesetz gegen Hasskriminalität ist nicht nur datenschutzrechtlich umstritten, sondern erfordert auch deutlich mehr juristisches Personal als zuvor. Der Deutsche Richterbund rechnet mit bis zu 150.000 neuen Verfahren pro Jahr, für deren Bewältigung bundesweit etwa 400 zusätzliche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Strafrichterinnen und -richter nötig seien. “Der Rechtsstaat ist gefordert, der Spirale von Hass und Gewalt klare Grenzen zu setzen. Ohne deutlich mehr Personal und eine weitergehende Spezialisierung in der Justiz wird es aber nicht gehen”, so Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.

3. So tickt der chinesische Podcastmarkt
(horizont.net, Constantin Buer & Vincent Kittmann)
Bei “Horizont” berichten Constantin Buer und Vincent Kittmann einmal im Monat über die neuesten Entwicklungen im Podcast-Business. In der aktuellen Ausgabe geht es um den chinesischen Audiomarkt und dessen Besonderheiten, um die sogenannten “Branded Podcasts” von Unternehmen und um die Frage, wie allumfassend und zielgenau Spotify seine Podcasts zukünftig vermarkten will.

4. Was Kurt Tucholsky schmutzig fand
(sudelblog.de, Friedhelm Greis)
Vor knapp zwei Wochen druckte die “taz” eine Glosse von Kurt Tucholsky aus dem Jahr 1922 über “das, was heute Hate Speech heißt”. Tucholsky-Kenner Friedhelm Greis schreibt im “Sudelblog”, dass diese Hasskommentare und Morddrohungen auf eine “klassische Fake-News-Kampagne” reaktionärer Blätter zurückgingen. Tucholsky habe wegen dieser Verleumdungen den Satz geprägt: “Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.” Ein Satz, der heute sinnentstellend im AfD-Umfeld verwendet werde, um sich etwa gegen Kritik an Ausländerfeindlichkeit zu immunisieren.

5. Unterwegs im Ausland 2: Leid und Gefahr in Krisengebieten
(anchor.fm, Levin Kubeth, Audio: 1:06:52 Stunden)
Der “Spiegel”-Reporter und Kriegsberichterstatter Christoph Reuter ist ein profunder Kenner des Nahen und Mittleres Ostens (Empfehlung des Kurators: Christoph Reuters Buch “Die schwarze Macht: Der ‘Islamische Staat’ und die Strategen des Terrors”). Im Medienpodcast “Unter zwei” hat sich Levin Kubeth mit Reuter über die gefährliche und spannende Arbeit in den Krisenregionen dieser Welt unterhalten. Technischer Hinweis: Der Link oben ist nur eine Möglichkeit, den Podcast zu hören. Das Gespräch kann auch über die üblichen Podcast-Player oder Spotify angehört werden.

6. Chronik: Januar 2020
(54books.de)
Die Literaturkritiker und -kritikerinnen von “54books” kommentieren die Mediengeschehnisse und Kulturereignisse des vergangenen Monats. Eine lesenswerte und abwechslungsreich durchmischte Chronik, in der es unter anderem um die Ereignisse beim WDR, Beethovens Geburtstag und den “Großschriftsteller” Uwe Tellkamp geht.

Koalition der Klimawandelleugner, Untertitel für Pornos, Gelber Stern

1. Koalition der Klimawandelleugner
(spiegel.de, Susanne Götze & Annika Joeres)
Neue Rechte und Klimawandelleugner haben eine Medienkampagne gegen mehr Klimaschutz in Deutschland gestartet. Zu den “Kooperationspartnern” der Initiative würden der ultra-konservative CDU/CSU-Flügel “Werteunion”, der rechtslastige Arbeitgeberverband DAV sowie AfD-, CDU- und FDP-Mitglieder und ehemalige Abgeordnete gehören. Die CDU habe sich trotz mehrfacher Nachfrage nicht zu der Kampagne und der Rolle der “Werteunion” äußern wollen: “Man darf spekulieren, dass die Parteispitze darauf hofft, mit der Werteunion und dem Grenzgänger Maaßen AfD-nahe Wähler holen zu können. Auch wenn die Gruppe von Präsidium und Vorstand der CDU nicht anerkannt wird.”

2. Was ist ein Mensch wert: Sat.1 trommelt für “Big Brother”
(dwdl.de, Alexander Krei)
“DWDL” berichtet über die fragwürdige Ankündigung der neuen “Big Brother”-Staffel (Sat.1) und wird dafür selbst kritisiert: “Wie unbedarft muss man eigentlich sein, um so einen geschichtsvergessenen, faschistoiden Schund unkommentiert zu vermelden?”, fragt Till Räther auf Twitter. “DWDL” veröffentlichte später am Tag noch einen Kommentar von Redakteur Alexander Krei zur “Big Brother”-PR-Strategie. Auch Rainer Leurs, Redaktionsleiter bei “RP Online”, kommentiert die Marketing-Kampagne des Fernsehsenders: “Mit gelbem Stern entscheiden, ‘was ein Mensch wert ist’ & ‘Follow the Leader’ als Titelsong — die Provokation ist so obvious, dass ich nicht an eine Panne glauben kann. Bei der Geschmacklosigkeit dürfte der Social-Media-Aufschrei Teil des Plans gewesen sein. Eklig ist das.” Und Anna Aridzanjan fällt nur noch ein: “Ob diese Marketingleute in der Geschichtsstunde Kreide holen waren habe ich gefragt”.

3. Untertitel für Pornos
(taz.de, Denis Gießler)
Für viele klingt es zunächst wie ein Witz: Der gehörlose New Yorker Yaroslav Suris habe laut ABC News mehrere Online-Pornoplattformen wegen fehlender Untertitel verklagt. Suris stütze sich dabei auf den Americans with Disabilities Act, der US-Amerikaner mit Behinderungen seit 1990 bundes- und staatsübergreifend vor Diskrimierung schützen soll. Es wären nicht die USA, wenn es dabei nicht auch um jede Menge Geld gehen würde — in Form von Strafzahlungen, aber auch als Schadensersatz.

4. Der Deutsche Podcastpreis ist eine Fehlkonstruktion
(uebermedien.de, Daniel Bouhs)
Mitte März soll erstmals der Deutsche Podcastpreis verliehen werden. Unter den Initiatoren befinden sich öffentlich-rechtliche Radiosender, aber auch privatwirtschaftliche Podcast-Schwergewichte wie Amazon und Spotify. Im Vorfeld regt sich allerlei Kritik: Podcasts hätten sich mit dem Label “nominiert” schmücken können, über die “Crowd-Jury” sei wenig bekannt und das Auswahlverfahren sei überfordernd. Daniel Bouhs kommentiert: “So ehrenhaft der Versuch auch sein mag, unter dem Stichwort ‘Crowd’ alle zu umarmen: Engere Kriterien und eine Vorjury wären nur fair, um Brillantes verlässlich identifizieren und so tatsächlich allen eine Chance bieten zu können. Die Nominierten, erst recht die Prämierten, hätten es dann wirklich verdient.”

5. “Und morgen bist du tot!”
(zeit.de, Hasnain Kazim)
Was macht es mit einem, wenn man über einen längeren Zeitraum und nahezu täglich Hassnachrichten und Morddrohungen erhält? Es lohnt sich, dem für seine Deutlichkeit bekannten Journalisten Hasnain Kazim zuzuhören. Nicht nur, weil sein persönliches Erleben so erschütternd ist, sondern weil die Angriffe auf ihn in gewisser Weise auch Angriffe auf die Gesellschaft sind: “Manchmal erkennen mich Leute auf der Straße. ‘Sind Sie nicht …?’ Oder: ‘Ich kenne Sie doch!’ Ich freue mich darüber, es ist ja eine Form der Anerkennung. Aber in letzter Zeit hat sich ein Unbehagen eingeschlichen. Ich weiche unweigerlich zurück, wenn fremde Leute auf mich zukommen. Was, wenn sie mir etwas antun wollen? Dann wieder ärgere ich mich darüber, dass ich so misstrauisch geworden bin. Es zeigt, dass die Drohungen mich verändern.”

6. Die vier Gesichter unserer Internetprofile
(sz-magazin.sueddeutsche.de, Marc Baumann)
Die US-amerikanische Country-Sängerin Dolly Parton veröffentlichte eine Bildcollage, die zeigen sollte, wie unterschiedlich wir uns auf Plattformen wie Linkedin, Facebook, Instagram und Tinder darstellen. Damit war die “Dolly Parton Challenge” geboren, der sich nun unzählige Promis, mal mehr und mal weniger lustig, anschließen.

Prozess zum Beinstellen in Connewitz: Mit wenigen Kniffen zum Feindbild

Wenn sich in einem Gerichtsprozess herausstellt, dass ein Angeklagter nicht so ganz in das Feindbild passt, das die “Bild”-Medien ihrer Leserschaft präsentieren wollen, kennt die Redaktion ein paar Kniffe.

Ein 27-Jähriger stand am Mittwoch in Leipzig vor Gericht, weil er in der Silvesternacht einem Polizisten ein Bein gestellt hatte. Der Beamte fiel zu Boden und verletzte sich leicht an Arm und Knöchel. Der Angeklagte wurde wegen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung schuldig gesprochen — sechs Monate Haft auf Bewährung und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit, so das Urteil. Der Prozess hat vor allem deswegen viel Aufmerksamkeit bekommen, weil das Beinstellen im Leipziger Stadtteil Connewitz passiert ist, wo es an dem Abend gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen mutmaßlichen Linksradikalen und der Polizei gab.

Kniff 1: Bei Bild.de schreibt der anonyme Autor, der Angeklagte sei nach wie vor uneinsichtig:

Wohl auch wegen der eindeutigen Beweislage hatte [A.] vor dem Urteilspruch ein Geständnis abgelegt. Einsicht zeigte der Mann jedoch nicht. Er rechtfertigte den Angriff auf die Polizei vielmehr: Er sei das erste Mal zu Silvester am Connewitzer Kreuz gewesen. Bevor er den Beamten angriff, habe er gesehen, wie Polizisten auf Zivilisten losgegangen seien.

Bei so gut wie allen anderen Medien klingt das völlig anders:

Der nicht vorbestrafte Angeklagte entschuldigte sich in der Verhandlung immer wieder. Er könne sich nicht erklären, warum er das Bein gestellt habe. “Das war eine riesengroße Dummheit”, sagte er.

… schreibt Süddeutsche.de.

“Ich weiß nicht, was mich da geritten hat. Das war ein riesengroßer Fehler”, sagte er.

… zitiert ihn die dpa.

An den Polizisten wendet er sich direkt: “Ich will mich auf jeden Fall entschuldigen, dass ich das getan habe.”

… steht bei taz.de. Und der MDR resümiert:

Der 27-jährige Straßenkünstler zeigte sich reumütig.

Auch Bild.de erwähnt die Entschuldigung in einem Halbsatz und schreibt, dass der Mann von einem riesengroßen Fehler “gestammelt” habe.

Anders als Bild.de behauptet, nutzte der Angeklagte es auch nicht als Rechtfertigung für seine Tat, dass er gesehen habe, “wie Polizisten auf Zivilisten losgegangen seien”: Die Frage des Richters, ob er dem Beamten deswegen das Bein gestellt hatte, verneinte der Angeklagte.

Kniff 2: Bild.de schreibt, die Staatsanwaltschaft sei davon überzeugt gewesen, dass der Mann in Connewitz “mitgemischt” habe:

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der 27-Jährige mitgemischt, als an Silvester nach Mitternacht die Situation zwischen Linksradikalen und der Polizei eskalierte.

Die dpa schreibt hingegen:

Der 27-Jährige war eher eine Randfigur in dem gewalttätigen Geschehen auf dem Connewitzer Kreuz in dem als linksalternativ geltenden Stadtteil Leipzigs. Mit dem schwerwiegendsten Tatvorwurf aus der Silvesternacht — einem versuchten Mord an einem 38 Jahre alten Polizisten — hatte er laut Staatsanwaltschaft nichts zu tun.

Die Darstellung von Bild.de passt schon zeitlich nicht richtig. Bei taz.de steht:

Was der 27-Jährige sich hat zuschulden kommen lassen, geschah weit später als die Tat, die nun als Mordversuch gilt und über die jetzt alle reden. In dem Zusammenhang habe man A. nicht gesehen, bestätigen auch die zwei Polizeizeugen.

Und der MDR schreibt:

Zum Tatzeitpunkt gegen ein Uhr nachts war es wieder ruhiger am Connewitzer Kreuz. Auch sei der Angeklagte den Polizisten zuvor nicht aufgefallen. Daher sah das Gericht keinen Zusammenhang mit den Ausschreitungen in der Silvesternacht.

Kniff 3: Im Post in den Sozialen Netzwerken lässt die “Bild”-Redaktion es trotzdem so aussehen, als habe der Angeklagte mit jenen “Angriffen auf Polizisten” zu tun, über die seit Tagen heftig debattiert wird:

Screenshot eines Tweets der Bild-Redaktion - Angriffe auf Polizisten - Blitzprozess gegen ersten Silvester-Chaoten
(Der Augenbalken stammt von “Bild”, die restliche Unkenntlichmachung von uns.)

Kniff 4: In der Überschrift des Artikels schreibt Bild.de, dass der Angeklagte ein “mildes Urteil” bekommen habe:

Screenshot eines Tweets der Bild-Redaktion - Screenshot Bild.de - Angriffe auf Polizisten in Leipzig - Mildes Urteil im Blitzprozess gegen Silvester-Chaoten

Darüber lässt sich natürlich streiten. Man kann aber auch der Meinung sein, dass bei einem nicht vorbestraften, geständigen und reumütigen Täter sowie den überschaubaren Folgen der Körperverletzung ein halbes Jahr Gefängnis auf Bewährung plus 60 Stunden gemeinnützige Arbeit durchaus angemessen sind — wenn man nicht gerade versucht, auf Biegen und Brechen ein Feindbild zu bedienen.

Mit Dank an @RobertDaut und @Schuhbrahimovic für die Hinweise!

Blättern:  1 ... 36 37 38 ... 284