Archiv für Juli 29th, 2021

Die Opfer von “Bild” (5)

Auch wenn die “Bild”-Medien für ihre “TODESFLUT”-Berichterstattung mitunter fast 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichzeitig im Einsatz hatten – eines konnten sie tagelang nicht präsentieren: die traditionelle Opfergalerie, also private Fotos von Menschen, die bei den Überschwemmungen ums Leben gekommen sind.

Stattdessen gab es diese Aktion:

Screenshot von der BILD.de-Startseite: Zahlreiche Schlagzeilen zum Hochwasser, etwa "Riesen-Krater frisst Häuser - Mit Video - BILD-Reporter in Blessem, dem Dorf am Abgrund", "GERETTET! - Hier klammerte sich vier Stunden lang ein Mann ans Leben", "Unklar ob es alle aus ihren Autos schafften", "Zu wenig Alarm! - Hat der Katastrophenschutz versagt?" Und dann die Schlagzeile: "VERMISST! Brauchen Sie Hilfe bei der Suche nach Ihren Liebsten? vermisst@bid.de"

Im Artikel hieß es:

Screenshot aus dem BILD.de-Artikel: "Brauchen Sie Hilfebei der Suche nach Ihren Liebsten? BILD hilft Ihnen dabei! BILD ist im Katastrophengebiet in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfal vor Ort. Wir helfen, geben alles für Sie. - Schicken Sie und Ihre Vermisstenanzeige! - Bitte mit Foto und Angaben zur vermissten Person - per Whatsapp an 0151/15090200 oder als Mail an vermisst@bild.de"

Und so konnte die “Bild”-Redaktion kurz darauf doch noch Gesichter präsentieren:

Ausriss aus der BILD-Zeitung: "Angehörige verzweifelt +++ Seit Tagen keine Lebenszeichen der Liebsten - VERMISST", dazu Fotos von zwölf Menschen, die vermisst werden

Auch online wurde die Galerie veröffentlicht:

Screenshot von der BILD.de-Startseite: "VERMISST - Angehörige verzweifelt ++ Seit Tagen kein Lebenszeichen der Liebsten"

Und “Bild am Sonntag” titelte:

Titelseite der BILD am SONNTAG: "DIE JAHRHUNDERT-FLUT - DER TOD KAM ZUM GEBURTSTAG" - dazu ein großes Foto einer Frau (und ihres Sohnes), die bei den Überschwemmungen ums Leben kam

Die Fotos sind laut Angabe von “Bild” zwar mit Zustimmung der Angehörigen erschienen, wir haben sie dennoch alle unkenntlich gemacht, weil auch bei Fotos, die mit einem solchen Einverständnis in “Bild” erscheinen, Vorsicht geboten ist. Es kommt immer wieder vor, dass Angehörige im Nachhinein bereuen, “Bild” die Erlaubnis gegeben zu haben. Viele sind im Moment der Zustimmung in einem emotionalen Extremzustand, in dem sie keinen klaren Kopf haben – und anfällig sind für die manipulativen Techniken erfahrener Fotojäger.

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Insgesamt haben die “Bild”-Medien in der Woche vom 12. bis 18. Juli mindestens 39 Mal Fotos von Menschen gezeigt, die Opfer eines Unglücks oder Verbrechens geworden sind oder nach den Überschwemmungen vermisst werden.

In einem Fall waren die Augen verpixelt, in zwei Fällen das Gesicht. In 36 Fällen gab es keinerlei Verpixelung.

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Bild.de zeigt zum Beispiel das Foto eines Mannes, der bei einer Rangelei erstochen wurde:

Screenshot von BILD.de: Das eingerahmte Foto eines Mannes, das auf dem Boden steht, umgeben von Kerzen und Blumen.

(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag von uns.)

Das Foto wurde von Trauernden zwischen Blumen und Kerzen am Tatort aufgestellt, dort hat “Bild” es abfotografiert. In einem ähnlichen Fall, nachdem “Bild” Fotos von Opfern des Germanwings-Unglücks auf einem Marktplatz abfotografiert hatte, erhielt die Redaktion eine Rüge des Presserats, weil das Aufstellen der Fotos, auch wenn es an einem öffentlichen Ort passierte, “nicht für die Medienöffentlichkeit und ohne Zustimmung der Abgebildeten oder Angehörigen” geschah.

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Bild.de und “Bild am Sonntag” zeigen auch die Gesichter von drei 18-Jährigen, die bei einem Autounfall ums Leben kamen:

Screenshot von der BILD.de-Startseite: "Drei beste Freunde verunglücken mit Auto - Gemeinsam gelacht, gelebt, gestorben", dazu ein eingerahmtes Foto der drei jungen Männer, das umgeben von Blumen auf einem Friedhof steht, sowie das Bild-Plus-Logo

Screenshot von der BILD.de-Startseite: "Drei beste Freunde verunglücken mit Auto - Gemeinsam gelacht, gelebt, gestorben", dazu ein eingerahmtes Foto der drei jungen Männer, das umgeben von Blumen auf dem Grab steht, dazu ein weiteres Foto, auf dem man die Gesichter in Großaufnahme erkennt

Das Bild wurde am Grab der jungen Männer abfotografiert. Online bekommt man eine Großaufnahme der Gesichter erst, wenn man bezahlt.

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Gezeigt wird auch ein Mann, der in Brasilien nach einer Haiattacke seinen Verletzungen erlag:

Screenshot von BILD.de: Ein Selfie eines Mannes, dazu die Bildunterschrift: "Das Opfer [...] wurde nur 51 Jahre alt"

Das Foto stammt aus seinem Facebookprofil. Bild.de gibt die vollständige Adresse dorthin an.

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Nach einem Verbrechen oder Unglück in Social-Media-Profilen zu wühlen und daraus Fotos der Opfer zu veröffentlichen, ist redaktioneller Alltag bei “Bild”. Häufig erscheinen solche Fotos ohne jede Verpixelung und ohne Zustimmung der Angehörigen oder Hinterbliebenen.

In vielen Fällen werden Freunde, Kollegen oder Familienmitglieder sogar von Reportern bedrängt, damit sie Fotos der Menschen herausrücken, die sie gerade verloren haben.

“Bild” begründet die Veröffentlichung solcher Bilder damit, dass “nur so” die Tragik “deutlich und fassbar” werde.

Wie jedoch viele Betroffene selbst darüber denken, kann man zum Beispiel hier nachlesen. Dort sagt der Vater eines Mädchens, das beim Amoklauf von Winnenden getötet wurde und deren Foto in den Tagen darauf immer wieder in der “Bild”-Zeitung erschien:

Die “Bild”-Zeitung und andere, auch Fernsehsender, ziehen Profit aus unserem Leid! Dreimal hintereinander sind Bilder [unserer Tochter] erschienen, ohne dass wir das gewollt hätten. Wir hätten das nie erlaubt. Die reißen die Bilder an sich und fragen nicht danach, was wir Hinterbliebenen denken und fühlen.

Pressekodex Richtlinie 8.2

Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.

In einem Interview in unserem Buch sagt ein anderer Betroffener, dessen Bruder bei einem Skiunfall gestorben ist und später ohne Erlaubnis der Angehörigen groß auf der Titelseite der ”Bild”-Zeitung zu sehen war:

Das war eines der schlimmsten Dinge an der Geschichte: Dass die “Bild” die Kontrolle darüber hat, mit welcher Erinnerung mein Bruder geht. Dass das letzte Bild von der “Bild”-Zeitung kontrolliert wird und nicht von ihm selbst oder von uns.

Auch in anderen Medien kommt es vor, dass solche Fotos veröffentlicht werden. Doch niemand macht es so häufig und so eifrig wie “Bild”. Mehr als die Hälfte aller Rügen, die der Presserat je gegen die “Bild”-Medien ausgesprochen hat, bezog sich auf die unzulässige Veröffentlichung von Opferfotos.

Um zu verdeutlichen, in welchem Ausmaß “Bild” auf diese Weise Profit aus dem Leid von Menschen zieht, wollen wir hier regelmäßig dokumentieren, wie häufig die “Bild”-Medien solche Fotos veröffentlichen.

Hessen-FDP und Pressefreiheit, Hofers Selbstzensur, Preisgeld

1. Veröffentlichung von unangenehmen Fragen durch eine Partei verletzt die Pressefreiheit
(djv-hessen.de)
Der Deutsche Journalisten-Verband Hessen fordert die hessische FDP zu einem respektvollen Umgang auf: “Offenbar hat die Hessen FDP die Grundprinzipien der Pressefreiheit nicht verstanden. Statt Fragen eines Journalisten-Teams von NDR, WDR und der Wochenzeitung ‘Die Zeit’ zu möglichen Verbindungen einzelner aktiver FDP-Mitglieder in das AfD-nahe Spektrum um den Politikberater Tom Rohrböck zu beantworten, hat die Partei die Fragen der Journalisten auf ihrer Homepage veröffentlicht. Damit sabotiert die FDP das bewährte Prinzip Journalisten fragen, Politiker antworten. Journalisten, die nicht mehr selbst entscheiden können, wann sie ihre Recherchen für ausreichend fundiert halten, um damit an die Öffentlichkeit zu gehen, können ihren Beitrag zur Meinungsbildung nur noch eingeschränkt leisten.”

2. Was hat es mit Jan Hofers Selbstzensur-Vorwurf gegen die “Tagesschau” auf sich?
(meedia.de, Tobias Singer)
Jahrzehntelang war Nachrichtenmann Jan Hofer für die Öffentlich-Rechtlichen tätig, nun ist er der neue RTL-Anchorman. In einem Podcast-Gespräch mit Moderatorin Janin Ullman hat er sich zu seinem Wechsel geäußert und dabei eine bemerkenswerte Andeutung gemacht, die von Tobias Singer wie folgt kommentiert wird: “Das neue Format würde ‘anders, kleiner, hoffentlich effektiver und ohne Schere im Kopf’ stattfinden. Punkt. Mehr kommt nicht. Keine Erklärung, keine Konkretisierung, und auch keine Nachfrage von Ullmann. Was bleibt? Ein Vorwurf, der diejenigen bedient, die es schon immer wussten oder zu wissen glaubten: Bei der meistgesehenen Nachrichtensendung der Republik herrscht Selbstzensur unter den Journalisten.”

3. «False Balance» in den Medien: Was wissenschaftlich stimmt, ist keine Frage der Mehrheitsmeinung
(medienwoche.ch, Servan Grüninger)
Bei der “Medienwoche” geht es um das Phänomen der “False Balance” in der Berichterstattung. Das bezeichnet den Umstand, dass unbewiesenen Minderheitsmeinungen aus Gründen der (falschen) Ausgewogenheit derselbe Raum eingeräumt wird wie beispielsweise wissenschaftlich längst geklärten Mehrheitsmeinungen. Servan Grüninger erklärt das Problem anhand von Beispielen und nennt am Schluss einige konkrete Verbesserungsvorschläge.

Bildblog unterstuetzen

4. Eichers Ehre
(kontextwochenzeitung.de, Josef-Otto Freudenreich)
Der ehemalige Chefjustiziar des SWR Hermann Eicher geht laut der Internetpublikation “Kontext:Wochenzeitung” presserechtlich gegen diese vor. Eicher wolle Aussagen aus einem “Kontext”-Podcast verbieten lassen, in dem darüber gesprochen wird, wie die Anstalt mit den Vorwürfen sexueller Belästigung umgeht. Bei “Kontext” schildert Josef-Otto Freudenreich seine Sicht der Dinge.

5. Gefährliche Verwechslung
(sueddeutsche.de, Lea Sahay)
Der deutsche TV- und Print-Journalist Mathias Bölinger berichtet seit vielen Jahren aus China. Jüngst reiste er im Auftrag der Deutschen Welle in die zentralchinesische Provinz Henan, um über die Folgen der extremen Regenfälle zu berichten. Dort wurde er von einer wütenden Menschenmenge bedroht und verfolgt. Man hatte ihn für einen BBC-Korrespondenten gehalten.

6. “Get the f*ck out of my house”-Gewinner muss seinen Preis teilen
(lto.de)
Vorgestern haben wir in den “6 vor 9” von einem Konflikt zwischen Teilnehmern einer Reality-Show berichtet. Die drei Finalisten der Sendung hätten verabredet, dass – egal, wer gewinnt – der Gewinner den beiden anderen 20.000 Euro abgebe. Daran, so der Vorwurf, habe sich der Gewinner jedoch nicht gehalten. Nun haben sich Kläger und Beklagter vor Gericht auf die Zahlung von 15.000 Euro geeinigt, “um die Sache vom Tisch zu kriegen”.