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Osthoff nach “Bild”-Recherchen weiter undankbar

Die beiden Geiseln aus Leipzig haben alles richtig gemacht. Nach ihrer Freilassung im Irak haben sie (laut “Bild”) ein Bier verlangt, sich nach dem Stand der Bundesliga erkundigt, bei ihren Familien angerufen und sich sofort bei den Behörden und den Unterstützern bedankt. Das gibt volle Punktzahl von “Bild” und eine freundliche Erwähnung auf der Titelseite.

Susanne Osthoff hat alles falsch gemacht. Und sie macht immer noch alles falsch. Am Donnerstag bei “Johannes B. Kerner” trug sie merkwürdige Irak-Anstecker, rauchte in der Sendung, schimpfte auf Deutschland. Sie hat (laut “Bild”) “bis heute keinen Kontakt zu ihrer Familie aufgenommen”, will nicht sagen, wovon sie lebt, und ihr Bruder ist “nach BILD-Recherchen” gerade von einer vierwöchigen Ägypten-Reise mit Nil-Kreuzfahrt zurückgekehrt. Was immer uns das sagen will.

Und was immer “nach BILD-Recherchen” bedeutet. “Bild”-Autor Sebastian Voigt, der vermutlich das mit der Nil-Kreuzfahrt recherchiert hat, behauptet nämlich auch:

Bis heute hat sich Susanne Osthoff nicht öffentlich für die Anteilnahme an ihrem Schicksal und den Einsatz unserer Behörden bedankt.

Der Vorwurf schaffte es sogar in die Unterzeile der Überschrift:

...und warum hat sie sich immer noch nicht bei den Deutschen bedankt?

Mag sein, dass sich Frau Osthoff nach Meinung der nationalen Punktrichter von “Bild” nicht genug bedankt hat. Aber bedankt hat sie sich. Vor einem Millionenpublikum am 9. Januar 2006 in der ARD-Talkshow “Beckmann”. Sie sagte wörtlich:

“Ich bin jedem dankbar, der sich für mich engagiert hat und für mich seine Zeit geopfert hat.”

Bereits am Tag vor der Ausstrahlung verbreitete dpa eine Zusammenfassung des aufgezeicheten Gesprächs. In der Agenturmeldung hieß es auch:

Die Archäologin kritisierte, dass der deutsche Krisenstab nicht frühzeitig einen Mittelsmann bestellt habe. Trotzdem bedankte sie sich ausdrücklich beim Krisenstab und allen, die zur Beendigung der Geiselnahme beigetragen haben.

Das wäre eigentlich auch für Herrn Voigt nicht so schwer herauszufinden gewesen. Wenn er es denn gewollt hätte.

Heide Simonis isst, schlendert und lässt sich fahren

Die “Bild”-Zeitung befindet sich nicht erst seit dieser Woche im Rechtsstreit mit Heide Simonis. Bereits seit über einem Jahr kämpft die Zeitung juristisch darum, die ehemalige schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin auch bei privaten Beschäftigungen verfolgen, fotografieren und abbilden zu dürfen.

Am 27. April 2005, dem Tag ihrer Abwahl, hatte “Bild” Simonis beschatten lassen, zeigte sie tags drauf im Einkaufszentrum, an der Fischtheke, in einer Modeboutique. Text: “Mit gesenktem Haupt steht Heide Simonis an der Salattheke, Einkaufen, um Frust zu bewältigen und zumindest für Sekunden wieder glücklich zu sein. Bei H & M kauft Simonis einen Hosenanzug und hat anschließend nicht einmal mehr Blicke für Schuhe übrig.” Das Berliner Landgericht untersagte der Zeitung mit einer einstweiligen Verfügung zunächst, Simonis weiter verfolgen zu lassen oder Bildnisse von ihr bei privaten Einkäufen zu verbreiten. Nach europäischem Recht steht auch Prominenten und Politikern eine Privatsphäre zu, die die Presse zu respektieren hat, solange keine öffentlichen Belange berührt sind. Doch ein endgültiges Urteil steht bislang aus.

Gestern hat die “Bild”-Zeitung trotzdem einfach schon einmal nachgelegt. In ihrer Hamburger Ausgabe brachte sie mehrere Fotos von Simonis und einen Artikel, der sich keine große Mühe gibt, überhaupt den Anschein eines öffentlichen Interesses zu erwecken:

In Hamburg genoß sie gestern die Sonne

Altona — Gestern war Heide Simonis in Hamburg.

Im “May B” am Eppendorfer Weg machte sie Mittagspause, ließ sich dann von ihrem Referenten in einem blauen Mazda zum Gymnasium Allee in der Max-Brauer-Allee 83 fahren.

Erst danach geht es um einen Pressetermin, den Simonis in Hamburg absolvierte. Ein Foto zeigt sie bei diesem Termin, zwei weitere sind wie folgt beschriftet:

Gestern 12.30 Uhr im Eppendorfer Weg. Im “May B” essen Heide Simonis und ihr Referent zu Mittag.

Nach der Pause in der Sonne schlendern die beiden zu ihrem Auto, einem blauen Mazda, fahren zum Gymnasium Allee.

Es spricht wenig dafür, dass die “Bild”-Zeitung das Recht hatte, solche Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen. Es ist auch schwer zu erkennen, warum sich die Leser der “Bild”-Zeitung für diese sehr, sehr unspektakulären Aufnahmen interessieren sollten. Aber wie abwegig wäre es, solche Fotos nur zu zeigen, um jemanden, der sich gegen die Zumutungen der “Bild”-Zeitung juristisch wehrt, zu provozieren?

“Bild” verhöhnt österreichischen Finanzminister

Woher kommt bloß dieser Haß?

“Bild” verhöhnt den österreichischen Finanzminister, druckt intime Veranda-Fotos von Karl-Heinz Grasser und seiner Frau, Fiona Swarovski. Heimlich aufgenommen beim Kurzurlaub auf Capri!

Es sind Aufnahmen aus dem Privatbereich, die kein Mensch von sich in der Zeitung sehen möchte. Sie zeigen das Ehepaar Grasser/Swarovski beim Sonnenbaden und beim Liebesspiel.

Dazu bringt “Bild” auf der letzten Seite prominent auf der oberen Hälfte die hämische Schlagzeile “Hier sucht die Kristall-Erbin die Kronjuwelen beim Finanzminister”. Das Wort Kronjuwelen bedeutet umgangssprachlich “Hoden”.

Karl-Heinz Grasser wird im Text als “knackiger Politiker” bezeichnet. Seit seinem Amtsantritt habe er es geschafft, das Österreichische Staatsdefizit zu senken. (…)

Und mal abgesehen davon, dass die Fotos von Grasser und Swarovski genau zu der Kategorie gehören, die nicht erst seit dem “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verboten sind, könnte Ihnen der kursiv gesetzte Text oben möglicherweise bekannt vorkommen.

P.S.: Ob die Fotos tatsächlich sexuelle Handlungen im Intimbereich zeigen, wie “Bild” im Text und durch teilweise Verpixelung eines Fotos suggeriert, ist uns bislang nicht bekannt.

Heide Simonis wehrt sich gegen “Bild”

Frau Simonis reicht es jetzt.

Die frühere schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt. “Bild” muss nach dem Beschluss, der BILDblog vorliegt, folgende Gegendarstellung auf der Titelseite drucken:

Zu der Überschrift in Bild vom 2.5.2006 “Heide Simonis jetzt ins Dschungel TV?” stelle ich fest: Ich habe stets erklärt, daß ich zur Teilnahme an einer solchen TV-Show nicht zur Verfügung stehe.

Über Wochen hatte sich “Bild” über die Teilnahme von Frau Simonis an der RTL-Show “Let’s Dance” in Rage berichtet. Vorläufiger Höhepunkt war dieser gewaltige Aufmacher am Dienstag*:

Heide Simonis jetzt ins Dschungel-TV?

Die Frage hätte “Bild” selbst aus vielerlei Gründen mit “Nein” beantworten können — nicht zuletzt, weil Frau Simonis selbst die Teilnahme an solchen Sendungen längst ausgeschlossen hatte, auch gegenüber “Bild”. Am 11. April hatte die Zeitung schon nachgefragt: “Frau Simonis, haben Sie keine Angst, sich lächerlich zu machen?” Und Heide Simonis hatte den Unterschied erläutert zwischen Tanzen (nicht peinlich) und Ameisen-Essen (peinlich) und erklärt: “Es gibt auch Grenzen. Ich würde z.B. nicht ins Big-Brother-Haus einziehen.”

Mit Fotomontagen illustrierte die “Bild”-Zeitung am Dienstag gleich ihre Fantasie und zeigte Frau Simonis mit Maden, halbnackt im “Big Brother”-Haus, beim Promiboxen. Auch diese Abbildungen will Simonis verbieten lassen, weil damit ihre “Menschenwürde und die Bild- und Persönlichkeitsrechte” verletzt würden. Weil “Bild” freiwillig keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, entscheidet darüber nun das Landgericht Berlin. (Bei Bild.de ist der entsprechende Artikel bereits jetzt nicht mehr vorhanden.)

Das ist interessant, was “Bild” unter Berichterstattung versteht: Fragen stellen, die bekannten Antworten ignorieren und das Gegenteil suggerieren. Auch am Mittwoch. “Bild” schrieb:

Bereut Heide Simonis ihre Teilnahme am RTL-Spektakel bereits? Gestern teilte die Deutschland-Vorsitzende von “Unicef” mit: Nach “Let’s Dance” hängt sie ihre Tanzschuhe an den Nagel. Weitere TV-Show mit ihr soll es nicht geben. Simonis: “Noch drei Runden tanzen, dann ist das Thema erledigt.”

Man könnte denken, die Zitate von Simonis seien die Antwort auf die “Bild”-Frage, ob sie ihre Teilnahme an der Show bereue. Und es klingt, als bereute sie es. Dabei gab Simonis gegenüber dpa eine klare Antwort auf die Frage von “Bild”:

Ihre Teilnahme an “Let’s Dance” bereue sie trotz der teils hämischen Kommentare nicht, sagte Simonis (…)

*) Durch diesen “Bild”-Artikel ließ sich auch eine vermeintlich seriöse Zeitung wie der “Kölner Stadtanzeiger” online zu der Schlagzeile animieren: “Heide Simonis soll in den Dschungel”. Erst im Nachhinein wurde der Artikel geändert. Er heißt jetzt: “Heide Simonis will nicht in den Dschungel”.

“Bild” kennt Nationalhymne nicht

“Bild” schreibt heute auf der Titelseite unter Berufung auf die Boulevardzeitung “B.Z.”, der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele wolle,

“(…) daß es von der dritten Strophe unserer Nationalhymne eine türkische Version gibt.”

Das ist falsch.

Denn in der “B.Z.” heißt es heute auf der Titelseite (und ähnlich auch auf Seite 3):

“Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele (66) will unsere Nationalhymne ‘Einigkeit und Recht und Freiheit’ in einer offiziellen Übersetzung, damit sie auch in türkischer Sprache gesungen werden kann. Das sei ein ‘Zeichen der Integration’ und ein ‘Symbol für die Vielsprachigkeit Deutschlands’, sagte er der B.Z.”

Von einer “dritten Strophe unserer Nationalhymne” ist dort allerdings nirgends die Rede. (Zwar findet sich in einer weiterverbreiteten “B.Z.”-Vorabmeldung auch ein O-Ton Ströbeles, in der es heißt, Ströbele würde es “als Zeichen der Integration werten, wenn türkisch-stämmige Mitbürger die dritte Strophe auf türkisch singen könnten”. Doch anderen Medien — so sie sich nicht mit Witzischkeiten aufhalten — gelingt es mühelos, Ströbeles Satz auf das “Deutschlandlied” zu beziehen.) Denn anders als “Bild” ist der “B.Z” und anderen Medien offenbar bekannt, dass “unsere Nationalhymne” gar keine dritte Strophe kennt.

Mit Dank an Stefan P. für den Hinweis.

“Bild” verzählt sich bei Rechtsextremen (2)

Diese Tabelle zeigt, wie dramatisch Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund in Deutschland im vergangenen Jahr zugenommen haben. Die Zahl der Körperverletzungen zum Beispiel ist um 27,5 Prozent auf 816 gestiegen. Die Zahl der Sachbeschädigungen hat sogar um über 80 Prozent zugenommen.

Quelle für die Angaben ist das Bundeskriminalamt. Die Statistik stammt aus dem Verfassungsschutzbericht des Landes Niedersachsen, der gestern veröffentlicht wurde. Die Nachrichtenagentur AP berichtete darüber (ähnlich wie andere, siehe Ausriss) gestern nachmittag unter dem Titel: “Polizei registriert drastischen Anstieg rechtsextremer Gewalttaten”.

Damit ist offiziell, was sich bereits am Wochenende abzeichnete: Die Zahlen, die die “Bild”-Zeitung am Samstag veröffentlichte und die von mehreren Agenturen verbreitet wurden (siehe Ausriss), sind falsch. “Bild” hatte behauptet, dass “die Zahl der Gewalttaten mit einem rechtsextremen bzw. fremdenfeindlichen Hintergrund 2005 offenbar zurückgegangen ist”. Die tatsächliche Zahl der Gewaltverbrechen liegt um 63 Prozent über der von “Bild” genannten, die der Straftaten insgesamt um 50 Prozent darüber.

Man könnte sagen: Das Gegenteil dessen, was “Bild” berichtet hat, ist wahr.

Und nun kann man vielleicht noch verstehen, dass die “Bild”-Zeitung in ihrem Eifer, Exklusivmeldungen zu produzieren, sich manchmal verrechnet — auch wenn das im konkreten Fall niemand geringerem als Einar Koch passierte, der im Impressum “Chefkorrespondent” genannt wird. Aber würde eine seriöse Zeitung diesen Fehler in einem so gravierenden Fall und bei einem so heiklen Thema nicht im Nachhinein korrigieren? Entweder aus Verantwortung der Wahrheit oder ihren Lesern gegenüber? Oder wenigstens, weil es der Pressekodex in Ziffer 3 fordert:

Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen (…), die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen.

In der “Bild”-Zeitung haben wir bis heute keine Korrektur der Falschmeldung oder wenigstens unauffällige Vermeldung der richtigen Zahlen gefunden. Der Artikel mit den falschen Angaben ist bei Bild.de weiter online.

Nachtrag, 23. Mai. Heute endlich hat “Bild” die richtigen Zahlen gemeldet.

Keine “Stern”-Stunde

“Bild” macht heute Doris Schröder-Köpf zum “Gewinner des Tages”. Und es stimmt ja auch: Das Landgericht Hamburg gab ihr recht und urteilte gestern, dass der “Stern” eine Richtigstellung abdrucken muss. Am 23. Juni 2005 hatte die Illustrierte angedeutet, es sei Schröder-Köpf gewesen, die den damaligen Kanzler auf die Idee mit der Vertrauensfrage und den vorgezogenen Wahlen gebracht hätte. Schröder-Köpf bestreitet das vehement.

Schröder-Köpf gewinnt also gegen den “Stern”, und “Bild” macht Schröder-Köpf zum “Gewinner des Tages” und schreibt:

BILD meint: Keine Stern-Stunde!

Das ist interessant. Denn der “Stern” war damals keineswegs der erste, der diese Gerüchte verbreitete. Es gab sogar Mutmaßungen, dass “Stern”-Autorin Ulrike Posche genau diese Passage eigentlich nur aus einer anderen Zeitung abgeschrieben hätte. Aus welcher Zeitung? Einmal dürfen Sie raten.

Am 10. Juni 2005, also fast zwei Wochen vor dem umstrittenen “Stern”-Bericht, erschien in “Bild” ein Artikel von Rolf Kleine, dem Leiter des Hauptstadtbüros. Darin stand unter anderem zu lesen:

Freunde der Familie erzählen hinter vorgehaltener Hand: Doris Schröder-Köpf (41) gibt ihrem Gerhard in diesen schweren Wochen nicht nur Kraft! Gerade jetzt, so heißt es, stehe die erfahrene Politik-Journalistin ihrem Kanzler auch mit handfestem Rat zur Seite.

Eingeweihte erzählen: Auch bei dem Schröder-Plan, durch die Vertrauensfrage im Bundestag vorzeitige Neuwahlen zu erreichen, soll die Kanzler-Gattin den Kanzler beraten haben!

Es war Mitte März (…). Da habe Doris Schröder-Köpf das Thema Vertrauensfrage und vorgezogene Bundestagswahl ins Gespräch gebracht.

So gesehen hat die “Bild”-Zeitung mit ihrem Kommentar zum aktuellen Gerichtsurteil doppelt recht. Das war wirklich keine “Stern”-Stunde.

“Bild” entdeckt Privatsphäre

In der Bild-Zeitung werden … häufig persönlichkeitsrechtsverletzende Beiträge veröffentlicht. Oftmals verletzen die Beiträge sogar die Intimsphäre der Betroffenen. (Landgericht Berlin, Januar 2003)

 
Sie müssen Tränen gelacht haben in der “Bild”-Redaktion, als ihnen einfiel, dass sie in einen Artikel diesen scheinbar empörten Satz schreiben können:

Es sind Aufnahmen aus dem Privatbereich, die kein Mensch von sich in der Zeitung sehen möchte.

Der Satz steht in einem “Bild”-Artikel über Fotos von Angela Merkel beim Umziehen, die britische Zeitungen veröffentlicht haben. Bestimmt lachten sie bei “Bild” noch, als sie unter einen Ausriss von dem Skandal-Artikel scheinbar fassungslos die Worte setzten:

Kein Respekt vor der Privatsphäre der Kanzlerin.

Und als sie das Zitat des stellvertretenden Regierungssprechers einbauten:

“Auch die Bundeskanzlerin und ihr Mann haben ein Recht auf Privatsphäre!”

Vielleicht haben auch Günther Jauch und Anke Engelke Tränen gelacht, Gregor Gysi und die Frau von Joschka Fischer und all die anderen bekannten und unbekannten Menschen, die erst vor Gericht ziehen mussten und müssen, um gegenüber der “Bild”-Zeitung ihr Recht auf Privatsphäre durchzusetzen.

Ganz besonders hat bestimmt Sabine Christiansen gelacht, die gerade juristisch gegen die “Bild”-Zeitung vorgeht, weil sie in den vergangenen Wochen mehrmals Fotos aus ihrem Privatleben veröffentlicht hat. Dabei hatte die Fernsehmoderatorin im vergangenen Jahr eine einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer AG erwirkt, die es dem Verlag untersagen, “Bildnisse aus dem privaten Alltag” Christiansens zu verbreiten. (Springer hat dagegen Rechtsmittel eingelegt.)

Vielleicht hat auch Angela Merkel selbst gelacht, weil sie in der vergangenen Woche fast an jedem Tag ihres Privaturlaubs in Italien mit Fotos in der “Bild”-Zeitung war. Einige davon waren so, dass die “Bild am Sonntag” sie zum Anlass für eine staatspolitische Grundsatzdiskussion nahm, ob eine Kanzlerin denn im Urlaub so herumlaufen dürfe.

Aber zurück zur empörten “Bild”-Zeitung von heute. Die hat mit ihrer Empörung ja Recht: Zeitungen dürfen keine Bilder aus der Privatsphäre von Prominenten verbreiten, solange es kein begründetes öffentliches Interesse daran gibt. Das betrifft die Merkelschen Urlaubsfotos, die “Bild” veröffentlicht hat (und Bild.de praktischerweise gleich in dem Empörungs-Artikel verlinkt hat), ebenso wie die Urlaubsfotos aus den britischen Blättern. Verboten ist nach dem “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte beides.

Es sei denn, Merkel hätte der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt, als einer Art Homestory “Die Merkels in Italien”. Aber was hat “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann nach dem “Caroline”-Urteil noch dem “Focus” gesagt? Seine Zeitung werde “auf jedwede Art von Homestorys über Politiker verzichten”. Um beim Leser “von vornherein jeden Anschein vermeiden, wir würden mit eingebauter Schere im Kopf nur noch Hofberichterstattung betreiben”.

Hm. Entweder hat “Bild” also mit der Veröffentlichung der Merkelschen Urlaubsfotos gegen geltendes Recht verstoßen oder gegen den eigenen Vorsatz, sich nicht zu Hofberichterstattern machen zu lassen.

Robin Hood für ganz Arme V

Eigentlich gehören wir ja nicht zu denjenigen, die hinterher sagen, sie hätten es ja gleich gewusst, aber: Die “Bild”-Anzeige gegen die sogenannten “Renten-Lügner” bleibt ohne Folgen. Das Verfahren wurde eingestellt, weil der Staatsanwalt weder den Tatbestand der Untreue noch den des Betrugs erfüllt sah. Das war zwar absehbar, hindert “Bild” aber natürlich nicht daran, einen Seite-1-Aufmacher daraus zu machen:

Und mal abgesehen davon, dass es wohl eigentlich heißen müsste, “Justiz schockt ‘Bild’-Leser”, ist auch der Einleitungstext irreführend:

Die Begründung des Oberstaatsanwaltes ist ein Schock für Millionen Arbeitnehmer: Es gibt keinen Anspruch auf Auszahlung der eingezahlten Beträge!

Das ist erstens eine ziemlich verkürzte Darstellung, und zweitens dürfte das nur ein Schock für die sein, die keine Ahnung davon haben, wie das deutsche Rentensystem organisiert ist. Zu denen scheint auch Paul C. Martin zu gehören, der sich in seinem Kommentar mit dem Thema auseinandersetzt. Weil Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Dalheimer in seiner Begründung, die “Bild” in Auszügen abdruckt, einmal das Wort “Chance” benutzt, meint Martin nun, die deutsche Altersversorgung sei “endgültig zur Lotterie verkommen”:

Auch dort hat jeder eine Chance auf künftige Zahlung.

Das ist natürlich völliger Humbug. Wie auch Martin wissen muss. Die vollständige Passage mit der “Chance” liest sich nämlich in Dalheimers Schriftsatz so:

Mit der Entrichtung des Rentenbeitrags erwirkt der Versicherte (…) nur eine Anwartschaft oder Chance auf eine künftige Rentenzahlung. Dabei ist rechtlich nicht die Höhe der Rente geschützt, sondern nur der Anspruch als Sicherungsobjekt an sich steht fest.

Wer in die Rentenkasse einzahlt, erwirbt also, anders als ein Lotterie-Teilnehmer, eine Anwartschaft und folglich einen Anspruch auf eine künftige Rentenzahlung.

Und “Bild” hat noch andere Passagen in der Einstellungsverfügung gefunden, die sie in ihrem Sinne auslegt:

Aber: In ihrer schriftlichen Begründung geht die Berliner Staatsanwaltschaft mit den Renten-Versprechen der Politiker hammerhart ins Gericht!

Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Dalheimer rügt, daß das von BILD “beanstandete Verhalten der für die Rentenproblematik Verantwortlichen aus der Sicht des Bürgers in mancherlei Hinsicht beanstandenswert und diskussionswürdig sein mag.”

Die Justiz zeigt also Verständnis dafür, daß Millionen Renten-Beitragszahler wütend sind, daß ihnen bei der staatlichen Rente nicht die Wahrheit gesagt wird!

Lässt man probehalber mal alles weg, was “Bild” hier vor und nach dem Dalheimer-Zitat schreibt, bleibt plötzlich nur noch ein Satz übrig, der gar nicht mal so “hammerhart”, sondern eher diplomatisch formuliert ist. Er “rügt” auch niemanden und drückt definitiv kein Verständnis dafür aus, dass Renten-Beitragszahler wütend seien, weil ihnen bei der staatlichen Rente “nicht die Wahrheit gesagt” werde. Aber es spielt ja ohnehin überhaupt keine Rolle. Das von “Bild” angeleierte Verfahren wurde eingestellt.

Und so bleibt von der “Bild”-Anzeige letzten Endes nur folgende, magere und wenig überraschende Erkenntnis:

Soll heißen: Es verstößt zwar nicht gegen Gesetze, Bürger und Beitragszahler bei der gesetzlichen Rente im unklaren zu lassen. Aber unser Rentensystem ist eindeutig reformbedürftig.

Und um das herauszufinden, musste “Bild” tatsächlich erst die Staatsanwaltschaft bemühen?

Befreiung vom Pranger

“Stern”-Kolumnist Hans-Ulrich Jörges kommentiert die Kampagne von “Bild” gegen Norbert Lammert:

Seit Jahresbeginn hat das Blatt eine immer schrillere, drückendere, mitunter verächtlich tönende Kampagne gegen “Luxus-Pensionen” und “Schrumpf-Renten”, “Politiker- Lügen” und “Renten-Lügner” entfaltet — bis sich die Stimme überschlug, bis alle Instrumente gezeigt waren, bis Strafanzeige gegen die “Renten-Lügner” erstattet und Lammert ins Fadenkreuz gerückt worden war. Aber weder schlugen andere Medien solche Töne an, noch ließ sich die Politik nachhaltig erschrecken.

(…) Nun zeichnet sich ab: Das Blatt, das in rot-grüner Ära mit einer einzigen lässigen Schlagzeile (“Zwangsrente”) die Riester-Rente als Pflicht zu kippen vermochte, kann in Zeiten der Großen Koalition selbst unter Aufbietung aller Kräfte nicht mehr unmittelbar in die Politik eingreifen. Weil ihm der mächtige Partner in der Opposition fehlt, weil sich die öffentliche Debatte beruhigt hat, weil die Politik ihre Würde verteidigt und ihre Autonomie zurückerobert. Die “Bild”-Kampagne war eine Kampagne in eigener Sache, zur Behauptung publizistischer Macht. Ihr Scheitern, die Umkehrung früherer Verhältnisse fasst ein prominenter Konservativer trotzig in die Worte: “70 Millionen Deutsche lesen die ‘Bild’-Zeitung nicht.”

(Nur kostenpflichtig online.)

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