Robin Hood für ganz Arme V

Eigentlich gehören wir ja nicht zu denjenigen, die hinterher sagen, sie hätten es ja gleich gewusst, aber: Die “Bild”-Anzeige gegen die sogenannten “Renten-Lügner” bleibt ohne Folgen. Das Verfahren wurde eingestellt, weil der Staatsanwalt weder den Tatbestand der Untreue noch den des Betrugs erfüllt sah. Das war zwar absehbar, hindert “Bild” aber natürlich nicht daran, einen Seite-1-Aufmacher daraus zu machen:

Und mal abgesehen davon, dass es wohl eigentlich heißen müsste, “Justiz schockt ‘Bild’-Leser”, ist auch der Einleitungstext irreführend:

Die Begründung des Oberstaatsanwaltes ist ein Schock für Millionen Arbeitnehmer: Es gibt keinen Anspruch auf Auszahlung der eingezahlten Beträge!

Das ist erstens eine ziemlich verkürzte Darstellung, und zweitens dürfte das nur ein Schock für die sein, die keine Ahnung davon haben, wie das deutsche Rentensystem organisiert ist. Zu denen scheint auch Paul C. Martin zu gehören, der sich in seinem Kommentar mit dem Thema auseinandersetzt. Weil Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Dalheimer in seiner Begründung, die “Bild” in Auszügen abdruckt, einmal das Wort “Chance” benutzt, meint Martin nun, die deutsche Altersversorgung sei “endgültig zur Lotterie verkommen”:

Auch dort hat jeder eine Chance auf künftige Zahlung.

Das ist natürlich völliger Humbug. Wie auch Martin wissen muss. Die vollständige Passage mit der “Chance” liest sich nämlich in Dalheimers Schriftsatz so:

Mit der Entrichtung des Rentenbeitrags erwirkt der Versicherte (…) nur eine Anwartschaft oder Chance auf eine künftige Rentenzahlung. Dabei ist rechtlich nicht die Höhe der Rente geschützt, sondern nur der Anspruch als Sicherungsobjekt an sich steht fest.

Wer in die Rentenkasse einzahlt, erwirbt also, anders als ein Lotterie-Teilnehmer, eine Anwartschaft und folglich einen Anspruch auf eine künftige Rentenzahlung.

Und “Bild” hat noch andere Passagen in der Einstellungsverfügung gefunden, die sie in ihrem Sinne auslegt:

Aber: In ihrer schriftlichen Begründung geht die Berliner Staatsanwaltschaft mit den Renten-Versprechen der Politiker hammerhart ins Gericht!

Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Dalheimer rügt, daß das von BILD “beanstandete Verhalten der für die Rentenproblematik Verantwortlichen aus der Sicht des Bürgers in mancherlei Hinsicht beanstandenswert und diskussionswürdig sein mag.”

Die Justiz zeigt also Verständnis dafür, daß Millionen Renten-Beitragszahler wütend sind, daß ihnen bei der staatlichen Rente nicht die Wahrheit gesagt wird!

Lässt man probehalber mal alles weg, was “Bild” hier vor und nach dem Dalheimer-Zitat schreibt, bleibt plötzlich nur noch ein Satz übrig, der gar nicht mal so “hammerhart”, sondern eher diplomatisch formuliert ist. Er “rügt” auch niemanden und drückt definitiv kein Verständnis dafür aus, dass Renten-Beitragszahler wütend seien, weil ihnen bei der staatlichen Rente “nicht die Wahrheit gesagt” werde. Aber es spielt ja ohnehin überhaupt keine Rolle. Das von “Bild” angeleierte Verfahren wurde eingestellt.

Und so bleibt von der “Bild”-Anzeige letzten Endes nur folgende, magere und wenig überraschende Erkenntnis:

Soll heißen: Es verstößt zwar nicht gegen Gesetze, Bürger und Beitragszahler bei der gesetzlichen Rente im unklaren zu lassen. Aber unser Rentensystem ist eindeutig reformbedürftig.

Und um das herauszufinden, musste “Bild” tatsächlich erst die Staatsanwaltschaft bemühen?