1. “Es gibt keine Leiter” (taz.de, Irina Angerer)
Anlässlich der Online-Kampagne #unten hinterfragt Sprachwissenschaftler Anatol Stefanowitsch im Interview die Denkweise, die hinter den Begriffen “oben” und “unten” steht: “Es ist eine komplexe Situation in einer gesellschaftlichen Struktur. Und es schwingt natürlich mit, dass die Leute die “oben” sind, schon etwas dafür getan haben, um oben zu sein. So als ob sie einen Berg erklommen hätten und eine Leistung erbracht hätten. Und diese Metaphorik sollte man immer bedenken.”
2. Die Lüge von der “Schnüffel-Fibel” (uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
Gibt es tatsächlich eine staatlich geförderte “Schnüffel-Fibel”, die erklärt, dass man an Zopf und Kleid beim Mädchen ein völkisches Elternhaus erkennt? “Bild” und “B.Z.” behaupten das jedenfalls, und AfD-Seiten, ein Redakteur der “Neuen Zürcher Zeitung” und Leute wie die Rechts-Influencerin Erika Steinbach springen sofort mit auf den Zug. Stefan Niggemeier räumt mit dem Unsinn auf.
Dazu auch: Gegendarstellung: Die Amadeu Antonio Stiftung ruft nicht zum Beschnüffeln von Eltern auf (belltower.news, Simone Rafael).
3. Florian Klenk: Fake? Fakt? Was darf man glauben? (youtube.com, Video, 1:08 Stunden)
Wie hat sich der Journalismus und die politische Kommunikation in den vergangenen 25 Jahren verändert? Wer manipuliert uns? Wer informiert uns? Und wieso sind die Rechten so erfolgreich im Netz? Florian Klenk ist nicht nur Chefredakteur des österreichischen Wochenblatts “Falter”, sondern auch ein unterhaltsamer Erzähler, wie er bei der Generalversammlung des Sozialdemokratischen Lehrervereins Oberösterreich beweist. In seinem Vortrag vor den versammelten Pädagogen geht es um “Fake News, Freunderlwirtschaft und Demokratie”.
4. “Tagblatt”-Chefredakteur Gernot Stegert über die Vorwürfe des Palmer-Bashings (tagblatt.de, Gernot Stegert)
Das “Schwäbische Tagblatt” hat sich in den letzten Tagen mit dem Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer und dessen öffentlich ausgetragenem Streit mit einem Studenten beschäftigt und sieht sich nun Vorwürfen des “Palmer-Bashings” ausgesetzt. Chefredakteur Gernot Stegert bezieht dazu Stellung und bietet den Leserinnen und Lesern Austausch und Diskussion an. (Höflicherweise erwähnt er nicht, dass das wirksamste Palmer-Bashing immer noch von Boris Palmer selbst vollzogen wird.)
5. Wie berichtet man vom Krieg, Frau Ramsauer? (derstandard.at, Olivera Stajic)
Petra Ramsauer arbeitet seit fast zwanzig Jahren als Krisenberichterstatterin. In den vergangenen Jahren war sie unter anderem in Afghanistan, im Irak, im Tschad, in Mauretanien und der Elfenbeinküste. Im Gespräch mit dem “Standard” geht es um ihren Antrieb, ihre Haltung und Objektivität. Letztere hält sie übrigens für “Blödsinn”. Ihr Job sei es nicht zu schreiben: “der sagt, es ist blau, und der sagt, das ist grün. Mein Job ist es hinzufahren und zu schauen, ist es jetzt blau oder grün.”
6. Die beschränkte Weltsicht von Journalisten (deutschlandfunk.de, Matthias Dell, Audio, 4:03 Minuten)
Im preisgekrönten Dokumentarfilm “Aggregat” von Regisseurin Marie Wilke werden Aufnahmen der vergangenen Jahre zusammenmontiert, in denen es unter anderem um die Themen Migration und Rechtspopulismus geht (lesenswert dazu auch die Rezension von Severin Weiland bei “Spiegel Online”). Matthias Dell erzählt in seiner “Deutschlandfunk”-Kolumne: “Meine liebste Stelle in dem Film ist die über ein Kamerateam vom ZDF, das den SPD-Bundestagsabgeordneten Karamba Diaby portraitieren will — weil man daran sehen kann, wie beschränkt Journalisten mitunter auf die Welt schauen, ohne es zu merken.”
1. “Jede Minute, die Facebook verzögern kann, ist extrem viel Wert” (deutschlandfunk.de, Brigitte Baetz, Audio, 5:44)
Das britische Parlament hat interne Mails und andere Dokumente von Facebook beschlagnahmen lassen, die aus einem kalifornischen Gerichtsprozess stammen. Der “Deutschlandfunk” hat sich mit dem Ökonomen und Publizisten Hannes Grassegger über den Fall unterhalten. Grassegger kritisiert Facebooks Umgang mit Skandalen und Kritikern: “Da hat sich Facebook Taktiken angeeignet, die wir eigentlich nur aus dem total rechten Spektrum kennen”.
2. Schweizer Medien spüren die brutalen Spätfolgen der «goldenen Jahre» (medienwoche.ch, Karl Lüönd)
Karl Lüönd blickt in einem längeren Lesestück auf die letzten Jahrzehnte der Schweizer Medien zurück, die in der Vergangenheit regelrecht im Geld geschwommen seien. Die schmerzhaften Restrukturierungen, wie sie nun bei den Unternehmen Tamedia oder CH Media stattfinden, seien auch die Spätfolgen des sorglosen Umgangs mit finanziellen und personellen Ressourcen der Vergangenheit. “An Wettbewerb war der typische Schweizer Verleger nicht gewöhnt. Die meisten verwalteten ihre Fürstentümer und passten auf, dass kein Fremder eindrang.” Einige seiner Feststellungen weisen Parallelen zur Entwicklung der deutschen Medienlandschaft auf.
3. Das Springer-Hochhaus (mediathek.rbb-online.de, Video, 43 Minuten)
In den frühen 60er-Jahren entstand im Berliner Stadtteil Kreuzberg das 19-geschossige und 78 Meter hohe Axel-Springer-Hochhaus. In einer rbb-Doku wird die Geschichte des berühmten Hauses mit Hilfe von historischen Aufnahmen und Zeitzeugenberichten nachgezeichnet.
4. 80 Journalistinnen haben BuzzFeed News in einer Umfrage von Belästigungen bei der Arbeit berichtet (buzzfeed.com, Pascale Mueller)
In einer nicht-repräsentativen Umfrage von “BuzzFeed News Deutschland” haben über 80 deutsche Journalistinnen und Medienmacherinnen angegeben, während ihrer Arbeit schon einmal sexuell belästigt worden zu sein. Pascale Mueller fasst die Ergebnisse der Umfrage zusammen und lässt einige der Betroffenen zu Wort kommen.
5. Verbraucherjournalismus: Basis für mündige Entscheidungen (netzwerkrecherche.org, Renate Daum & Lena Sington & Christine Throl & Franziska Senkel)
Auf der Fachtagung “Wissen ist Macht” bei der Stiftung Warentest haben sich rund 100 Journalisten und Wissenschaftler zusammengefunden, um über Verbraucherjournalismus zu reden. Die Erkenntnisse aus dieser Veranstaltung sind in einem Bericht nachlesbar. Schon der Untertitel weist auf mögliche Schwierigkeiten dieser Form des Journalismus hin: “Verbraucherjournalismus zwischen Lebenshilfe und PR-Geflüster”.
6. “1 Thema, 2 Farben” (twitter.com/BR_quer)
Der FDP-Politiker Christian Lindner bewirbt sich und seinen Podcast mit den Worten: “der erste Politiker mit eigenem Podcast”. Die Redaktion von “quer” (BR) hat dazu eine Anmerkung.
1. So lief die Recherche (sueddeutsche.de, Katrin Langhans & Frederik Obermaier)
Hinter dem etwas sperrig wirkenden Begriff “Implant Files” steckt ein internationales Rechercheprojekt, bei dem es um unzureichend geprüfte Implantate und fehlerhafte Medizinprodukte geht. Katrin Langhans und Frederik Obermaier erzählen, wie es zu dem Projekt kam, warum die Informationen daraus so wichtig sind, wie die Behörden auf die Vorwürfe reagiert haben, und was man als Betroffener machen kann.
Weiterer Lesehinweis: Georg Mascolo leitet den Rechercheverbund von NDR, WDR und “Süddeutscher Zeitung”. Im Gespräch mit dem “Deutschlandfunk” erläutert er, warum internationale Kooperationen und gemeinsame Recherchen sinnvoll sind: “Wir haben festgestellt, dass es bestimmte globale Missstände gibt, wo es Sinn hat, eben auch einen globalen Journalismus entgegenzusetzen”.
2. Distanzierung von der Distanzierung (djv.de, Hendrik Zörner)
Bei der “FAZ” erschien am Wochenende online ein Beitrag über das Saudi-Arabien-Lobbying der Berliner PR-Agentur WMP EuroCom AG, der sich auf die vorhergehende Berichterstattung der “Bild am Sonntag” berief. Wenige Zeit später löschte die “FAZ” den Artikel und veröffentlichte einen aktualisierten Bericht. Ein Verwirrspiel, bei dem auch die “BamS”-Chefin und (indirekt) Friedrich Merz vorkommen und bei dem man sich, wie Hendrik Zörner vom Deutschen Journalisten-Verband ausführt, ein paar erläuternde Worte gewünscht hätte.
3. Der Skandal, der keiner war: Mit diesem Erlass nahm die BAMF-Affäre ihren Anfang (fragdenstaat.de, Arne Semsrott)
Im Frühjahr erschütterte ein vermeintlicher Skandal die Republik: Die Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde von Medien und der eigenen Revisionsabteilung beschuldigt, ab 2015 tausendfach falsche Asylbescheide ausgestellt zu haben und dies auch noch in Verfahren, für die sie mehrheitlich nicht zuständig gewesen sei. Mit ihren Vorwürfen handelten die Medien wie auch die interne Revision äußerst fahrlässig, wie Arne Semsrott berichtet. Das schlecht ausgestattete Revisions-Referat des BAMF habe offenbar nicht den Erlass der eigenen Behörde gekannt, nach der die Bremer Außenstelle tatsächlich für die Fälle zuständig war.
4. “Stille Orbánisierung” (taz.de, Markus Nowak)
Markus Nowak berichtet in der “taz” über die zunehmend bedrohte Pressefreiheit in Litauen. Vor allem der öffentlich-rechtliche Sender LRT sehe sich durch das litauische Parlament in seiner Freiheit bedroht. Noch liegt Litauen in der Rangliste der Pressefreiheit auf Platz 36 von 180 Ländern. Das kann sich jedoch 2019 ändern, wenn in dem baltischen Land neben EU-Parlament und Kommunalwahlen auch ein neues Staatsoberhaupt bestimmt wird.
5. Sorgenkind Fairness (spiegelkritik.de)
Wenn einem Onlinemedium gerichtlich eine Gegendarstellung auferlegt wird, drängte es sich geradezu auf, den Originalbeitrag im Onlinearchiv um diese Gegendarstellung zu ergänzen. Doch damit tun sich manche Medien schwer, wie “Spiegelkritik” am Beispiel von “Spiegel Online” erklärt. Das Portal habe sich dazu nach neun Jahren erneut an den “Spiegel” gewandt, aber keine Antwort bekommen und fragt nun: “Unfähigkeit oder Trotz?”
6. So geht es weiter mit dem “Anti-Fa”-Duschgel (horizont.net, Ingo Rentz)
In einer frechen Werbekampagne preist der FC St. Pauli sein “Anti-Fa”-Duschgel (“Die wilde Frische auf der Straße”) an. Das hat die Firma Henkel auf den Plan gerufen, die sich um ihre Marke Fa sorgt. Nun hat man sich friedlich geeinigt: Das Produkt werde in den Filialen der Drogeriekette Budni “nur sehr eingeschränkt vermarktet”, den Verkauf über die eigene Website darf der Fußballklub jedoch uneingeschränkt fortführen.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat vor Kurzem entschieden, dass ein in Deutschland aufgewachsener Türke, der vor sechs Jahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde, ausgewiesen werden muss. Der Mann hatte auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis geklagt, doch das Gericht lehnte seinen Antrag ab.
Der Täter, so das Gericht, zeuge “von einem archaischen Frauenverständnis”, das mit dem deutschen Grundgesetz “nicht in Einklang zu bringen” sei. Die Ausweisung erscheine erforderlich, “um andere Ausländer in vergleichbarer Situation von ähnlichen Delikten abzuhalten.”
Die “Bild”-Kolumne, in der Heinz Buschkowsky auch gegen kriminelle Ausländer wettert, heißt: “Buschkowsky redet Klartext”.
Wenn eine Richterin sagt, die meisten Intensivtäter seien Ausländer, dann meint “Bild”:
“Klartext” ist für die Leute von “Bild” ein Qualitätssiegel. Sie verleihen es aber nicht an den klarsten Text, sondern an den, der am meisten Angst macht.
1. Wo bleibt die Resonanz auf die “Hannibal”-Recherche? (deutschlandfunkkultur.de, Tim Wiese & Jenny Genzmer, Audio, 13:59 Minuten)
Die “taz” hat in einer aufwändigen Recherche ermittelt, dass es ein rechtes Netzwerk in der Bundeswehr gibt, das beste Verbindungen in deutsche Behörden hat. Warum gab es so wenig Resonanz auf die Recherche? Wo bleibt die große Debatte zum Thema “Rechtsextremismus in den Behörden”? “Deutschlandfunk Kultur” versucht, diese Fragen zu beantworten.
2. Medien übernahmen unbedarft eine Lüge des Bayer-CEO Baumann (infosperber.ch, Urs P. Gasche)
Verantwortliche des Bayer-Konzerns verwiesen gerne auf die angeblich 800 wissenschaftlichen Studien, die bewiesen, dass das Pestizid Glyphosat nicht krebserregend sei. Problem Nummer 1: Das Bundesinstitut für Risikobewertung kenne nur rund 50 thematisch einschlägige Berichte, wie die “taz” erfahren habe. Problem Nummer 2: Die maßlos übertriebene Zahl des Bayer-Konzerns sei ungeprüft von Medien verbreitet worden. Eine notwendige Richtigstellung beziehungsweise Einordnung sei nicht vorgenommen worden.
3. Gegen die Obdachlosigkeit (sueddeutsche.de, Thomas Hahn)
Vor 25 Jahren wurde das Hamburger Straßenmagazin “Hinz&Kunzt” gegründet. Einerseits ein Grund zum Feiern, andererseits gebe es Grund zur Sorge: Die Print-Ausgabe des Obdachlosenmagazins sei weit von den Blütezeiten entfernt und werde nur noch weitgehend von Älteren gekauft. Um ein junges Publikum zu erreichen, setze man auf das Online-Angebot und die sozialen Medien. Aber nur das gedruckte Heft sorgt dafür, dass die Obdachlosen etwas in der Hand haben, das sie verkaufen können.
4. Die Schöne-Worte-Ministerin (udostiehl.wordpress.com)
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey versteht sich aufs Framing und erfindet für ihre Gesetzesvorhaben positiv klingende Wortschöpfungen: Nach dem “Gute-KiTa-Gesetz” folgte das “Starke-Familien-Gesetz”. Was aus Sicht der Ministerin legitim ist, sollte von den Medien jedoch nicht gedankenlos nachgeplappert werden, findet Udo Stiehl: “Verblüffend ist, dass trotz aller Bekundungen zu Objektivität und journalistischer Distanz die “Schöne-Worte-Politik” kritiklos ihren Weg findet. Gerade in Zeiten, da Medienhäuser neue Investigativredaktionen bilden, ein US-Präsident das Thema Schönfärberei täglich auf dem Silbertablett serviert und über den Umgang mit den Kampagnen der AfD diskutiert wird, müsste doch die Sensibilität für politische PR inzwischen sehr hoch sein.”
5. Gefährliche Orte (spiegel.de, Thomas Fischer)
Vergangene Woche erschien der Jahresbericht “Beziehungsgewalt” des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Anlass für viele Medien, alarmistische Töne anzuschlagen. Ex-BGH-Richter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer ordnet die Zahlen ein und kritisiert die Medien für ihren einseitigen Umgang mit dem Thema.
6. In der “Welt” der Reichen (uebermedien.de, Boris Rosenkranz)
Schutz- und wehrlos sieht sich eine gesellschaftliche Minderheit Deutschlands schlimmsten Formen der Diskriminierung ausgesetzt: die Reichen. Diesen Eindruck wollen jedenfalls “Welt”-Chefredakteur Ulf Poschardt und sein Redakteur Dirk Schümer erzeugen. Boris Rosenkranz setzt sich in seiner “Übermedien”-Glosse mit den steilen Thesen von “Welt” auseinander und hat zum Abschluss noch eine schöne Pointe parat.
2. Lösch dich: Wie der Hass im Netz die Politik beeinflusst (kooperative-berlin.de)
Der Youtuber Rayk Anders und der Journalist Patrick Stegemann haben für ihre Doku über Hater und Trolle (“Lösch dich! So organisiert ist der Hass im Netz”) gerade den Otto-Brenner-Preis gewonnen. Im Interview spricht Stegemann über digitale Meinungsbildung, bürgerliches Engagement und die Tatsache, dass sich die Medienkritik zu selten mit Youtube-Inhalten beschäftigt.
3. Die Stasi spielte mit (zeit.de, Denis Gießler)
Denis Gießler schreibt über das Thema “Videospiele in der DDR”, und das ist nicht nur kulturwissenschaftlich, geschichtlich und politisch interessant, sondern wurde auch äußerst liebevoll grafisch gestaltet.
Weiterer Tipp: “Neuland” bei “Deutschlandfunk Kultur”. “Die sechsteilige Feature-Serie erzählt vor dem Hintergrund der Geschichte der ostdeutschen Mikroelektronik-Industrie ein Stück deutsch-deutscher Vergangenheit. Im Zusammenspiel vieler kleiner Geschichten und Beobachtungen ergibt sich ein Panorama der DDR kurz vor und nach der Wende.” Hier gibt es alle Folgen auf einer Seite.
4. Über heilige Kühe und die Grenzen der Satire (medienblog.hypotheses.org, Natalie Berner)
Die Kabarettistin Christine Prayon ist einem breiteren Publikum als “Birte Schneider” aus der “heute show” (ZDF) bekannt. Im Rahmen einer Uni-Veranstaltung hat Prayon 90 Minuten über ihren Werdegang, ihren Antrieb, ihre Arbeitsweise und Haltungsfragen gesprochen.
Video-Tipp des “6 vor 9”-Kurators, Comedy-Highlight und Satire-Evergreen: Christine Prayon liest aus “Nussloch” von Mario Barth (youtube.com, Video, 4:21 Minuten).
5. Was wir so tun. Eine Woche unterwegs mit Fearless Democracy. (fearlessdemocracy.org, Gerald Hensel)
Wenn die Macher von “Fearless Democracy” keine Texte schreiben, sind sie höchstwahrscheinlich auf Achse, sitzen auf Podien oder referieren zum Beispiel über digitale Medien als Propaganda- und Mobbingtools. In einem Blogpost erzählen sie von den vergangenen Veranstaltungen.
6. Mit dem Trecker auf der Überholspur (deutschlandfunk.de, Angelika Gördes-Giesen)
Für viele überraschend: Unter den fünf meistverkauften Fachzeitschriften in Deutschland beschäftigen sich gleich zwei mit dem Thema Landwirtschaft: das “Wochenblatt” von Bauernverband, Genossenschaften und Landwirtschaftskammer sowie “Top Agrar” mit über 90.000 Abonnenten. Es ist vor allem die Mischung aus Fachinformation und Unterhaltung, mit denen die Agrarmagazine punkten.
Weil es gleich erstmal etwas anders aussehen könnte, das Wichtigste vorweg: Der Afghane Mansor S. hat kein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die Ermittlungen gegen ihn eingestellt.
Am 14. August dieses Jahres ließ die “Bild”-Titelseite wenig Spielraum für Interpretationen:
Auf Seite 3 derselben Ausgabe ging es groß weiter. Über dem Text von Markus Arndt, Thomas Knoop, Thomas Röthemeier sowie deren Kollegin Nadja Aswad titelte “Bild”:
Während die “Bild”-Redaktion immerhin noch die leichte (und leicht übersehbare) Abschwächung “Polizei sicher” vor die riesige Überschrift setzte, war bei Bild.de das Urteil längst gefällt:
Als sich die 14-Jährige entfernte, folgte er ihr, verwickelte sie immer wieder in Gespräche — und zog sie dann im Bereich von “Saturn” an der Mönckebergstraße in einen Hauseingang.
Obwohl sich das Mädchen heftig wehrte, vergewaltigte der Mann es!
Keine Zweifel, keine Unschuldsvermutung. Keine weiteren Untersuchungen nötig.
Und wenn sie bei “Bild” einmal beschlossen haben, dass eine Vergewaltigung stattgefunden hat, gehen sie sehr schnell über zur nächsten Stufe, dem Fordern von politischen Konsequenzen:
Die Staatsanwaltschaft Hamburg zeigte sich von all dem “Bild”-Lärm unbeeindruckt und machte einfach ihre Arbeit: Sie befragte das vermeintliche Opfer zweimal, das sich dabei in Widersprüchen verhedderte. Das Mädchen sagte zum Beispiel, dass sie wegen ihrer High Heels nicht habe wegrennen können; auf Überwachungskameras war sie allerdings nur in Turnschuhen zu sehen. Die Staatsanwaltschaft stieß auf weitere Aufnahmen, die sich nicht mit den Vorwürfen deckten. Daher wurde Mansor S. bereits am 17. August aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Staatsanwaltschaft teilte uns damals mit, dass nur noch ein hinreichender Tatverdacht bestehe und kein dringender mehr.
Auch darüber berichtete “Bild”. Allerdings in einem etwas anderen Ausmaß: Auf der Titelseite vom 18. August war nichts zu dem Thema zu finden. Auch nicht auf Seite 3. Dafür eine kleine Meldung auf Seite 7, zwischen einem angeblichen “ARZT-MÖRDER” aus Somalia, einem angeblichen Leibwächter von Osama bin Laden und angeblichen islamistischen Gefährdern:
Nur mal zum Vergleich — oben “Bild” am 14. August über die Festnahme von Mansor S., unten “Bild” am 18. August über die Entlassung von Mansor S. aus der U-Haft:
Gestern berichtete das “Hamburger Abendblatt” (Artikel hinter der Paywall), dass die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Mansor S. komplett eingestellt habe:
“Dem Beschuldigten konnte kein strafbares Handeln nachgewiesen werden”, sagt Carsten Rinio, Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft. Es bestünden vielmehr “massive und durchgreifende Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin”.
Der Anwalt von Mansor S. sagt, dass sein Mandant die Folgen der Anschuldigungen und der Berichterstattung deutlich spüre: Die Familie habe sich von ihm abgewendet, von seinen Mitbewohnern im Flüchtlingsheim sei er als “Kinderschänder” beschimpft und vertrieben worden. Mansor S. habe daraufhin als Obdachloser auf der Straße gelebt. Gegen das Mädchen, das die Vergewaltigung erfunden hat, wolle der Afghane nicht vorgehen, so dessen Anwalt. Erstens wolle sein Mandant “das Ganze nicht erneut aufrollen”, und zweitens habe die 14-Jährige, die aus schwierigen Verhältnissen stamme, “in ihrem Leben schon genug durchgemacht”.
In den “Bild”-Medien ist von der Einstellung der Ermittlungen gegen den Mann, den die “Bild”-Medien längst verurteilt haben, bisher kein Wort zu lesen.
1. Politisches Crowdfunding (taz.de, Klaus-Helge Donath)
Ende Oktober wurde das kremlkritische Magazin “The New Times” mit einer Geldstrafe von 22 Millionen Rubel (umgerechnet 300.000 Euro) belangt, dem höchsten Zahlungsbefehl, der jemals über ein russisches Medium verhängt wurde. Normalerweise hätte dies das Aus für das Nachrichtenmagazin bedeutet, doch dann war da noch die Sache mit dem Internet: Mehr als 20.000 Menschen spendeten via Crowdfunding und sorgten dafür, dass der Betrag innerhalb von vier Tagen zusammen war.
2. Kaeser muss Reise nach Saudi-Arabien absagen (reporter-ohne-grenzen.de)
“Reporter ohne Grenzen” (“ROG”) fordert den Siemens-Chef Joe Kaeser auf, seine für den 26. November geplante Reise zu einer Konferenz in Saudi-Arabien abzusagen. Hintergrund ist der Mord am Journalisten Jamal Khashoggi, der allem Anschein nach von der saudischen Regierung beziehungsweise von Kronprinz bin Salman persönlich beauftragt wurde: “Der Mord an Khashoggi im Konsulat in Istanbul ist in seiner Brutalität wie Dreistigkeit ein Ausnahmefall. Zudem ist immer noch unklar, wer die Verantwortlichen sind und inwiefern Kronprinz bin Salman persönlich in den Fall verstrickt ist. Dass einer der wichtigsten internationalen Investoren in Saudi-Arabien in dieser Situation zur Tagesordnung übergeht, ist zynisch”, sagte “ROG”-Geschäftsführer Christian Mihr: “Jetzt das Gespräch zu suchen, ist nicht in erster Linie ein Zeichen an das saudische Volk, wie Siemens betont. Es zeigt vor allem dem Regime, dass es wirtschaftlich nicht viel zu befürchten hat, wenn es Journalisten inhaftiert, auspeitscht, entführt und ermordet.”
Weiterer Lesehinweis: Das Länderdossier der “Reporter ohne Grenzen” zu Saudi-Arabien.
3. Kältebus-Aufruf mit falscher Nummer (hinzundkunzt.de, Simone Deckner)
“The same procedure as every year, James.” Jedes Jahr kursieren auf Facebook und Co. die unterschiedlichsten Bildtafeln (“Sharepics”) mit Telefonnummern von Kältebussen, die Obdachlosen helfen sollen. Das Problem: Oftmals sind die Nummern veraltet oder schlicht falsch wie man am Beispiel Hamburg sehen kann. Das Hamburger Straßenmagazin “Hinz und Kunzt” hat einen Tipp: Wer in kalten Nächten einen Obdachlosen sehe und es unklar sei, ob sich dieser in Gefahr befindet, solle zunächst herausfinden, ob die Person ansprechbar ist: “Reagiert sie nicht mehr auf Ansprache, sollte man die 112 anrufen. Braucht sie Hilfe, dann ebenfalls die 112 wählen! Wenn sich aber herausstellt, dass die Person in der akuten Situation keine Unterstützung will, sollte man dies auch akzeptieren.”
4. Polizei überwacht möglicherweise Journalisten (amnesty-polizei.de)
Nur durch einen Irrtum der Polizei ist herausgekommen, dass diese anscheinend einen Journalisten überwacht hat. Wie das Ganze ans Licht gekommen ist? Die sächsische Polizei hatte versehentlich ein für die Göttinger Polizei vorgesehenes Schreiben an den Anwalt des Journalisten adressiert.
Weitere Einzelheiten zu dem unter vielerlei Aspekten bemerkenswerten Fall gibt es beim “Göttinger Tageblatt”: Weitere Klage gegen Polizei bei Datenpanne (Matthias Heinzel & Michael Brakemeier).
5. Sächsische.de: Ein Besuch im neuen Newsroom (flurfunk-dresden.de, Peter Stawowy)
Der Dresdner “Flurfunk” hat sich auf Einladung der “Sächsischen Zeitung” auf der Baustelle des neuen Newsrooms umgesehen, einer hippen Bürofläche mit Brickwall-Elementen und Coffeeshop-Atmosphäre. Die Einrichtung des Newsrooms liege am grundlegenden Konzeptwechsel der Zeitung zu “online first” bis zu einem möglicherweise “online only”.
6. Frankreich beschließt Gesetz gegen “Fake News” (zeit.de)
Die französische Nationalversammlung stimmte in letzter Lesung für zwei Gesetze gegen die Verbreitung von Falschnachrichten im Wahlkampf. Der französische Präsident Emmanuel Macron hatte angekündigt, “das demokratische Leben” schützen zu wollen. Kritiker sähen in den Gesetzen einen Versuch Macrons, missliebige Informationen zu unterbinden.
1. Fischers kleine Presseschau: Diesel-Depression in der FAZ und Dieter Nuhrs Hohn-Gipfel in der ARD-Themenwoche (meedia.de, Thomas Fischer)
In seiner “kleinen Presseschau” rechnet Thomas Fischer, Bundesrichter a.D., mit der Diesel-Berichterstattung der “FAZ” und dem ARD-Satiriker Dieter Nuhr ab, für den er keine guten Worte findet: “Er verhöhnt den menschenrechtlichen Gleichheitssatz, indem er ihn in sein Gegenteil verdreht und frei erfundenen Unsinn als angeblichen “Mainstream” ausgibt, dem er sich zu widersetzen behauptet. Das Prinzip der Nuhrschen Komik ist dabei immer gleich: Von oben nach unten wird Verachtung durchgereicht. Das erreicht, bei Licht betrachtet, bestenfalls das Niveau eines Karnevalsabends im AfD-Ortsverein.”
2. Der Rechtsfluencer (buzzfeed.com, Karsten Schmehl)
“BuzzFeedNews”-Reporter Karsten Schmehl hat sich mit einem der auffälligsten rechten Meinungsmacher in Deutschland getroffen: Der 24-jährige Henryk Stöckl treibt vor allem auf Facebook und Youtube sein Unwesen, verbreitet dort falsche Behauptungen und befeuert Hass und Hetze. Schmehl ist angesichts der Aussagen des Rechtsfluencers etwas ratlos: “Auch nach einer Stunde Gespräch fällt es nicht leicht, zu beurteilen, ob Stöckl seine Falschaussagen kalkuliert oder aus Naivität verbreitet. Es bleibt unklar, ob er die Tragweite seiner Handlungen nicht versteht oder nicht verstehen will.”
3. Kritische Begleitung – Ein Blick zurück (apabiz.de, Caro Keller)
Was für eine Herkulesaufgabe: Über fünf Jahre hat das Team von “NSU-Watch” den NSU-Prozess regelmäßig begleitet und fleißig Protokoll geführt. Mit dem Urteil würden viele die Frage verbinden: War es das wert? War die viele Arbeit sinnvoll? Caro Keller zieht Bilanz.
Hörtipp: “NSU-Watch” gibt es auch als Podcast: “NSU-Watch: Aufklären & Einmischen” (bislang 19 Folgen).
4. Google droht mit Ende für Google News wegen Plänen für Leistungsschutzrecht (netzpolitik.org, Alexander Fanta)
In Brüssel wollen EU-Verhandlungsführer Google zur Kasse bitten und eine europaweite Abgabe selbst auf kurze Textschnipsel durchsetzen. Als Antwort droht Google mit der Einstellung seines Nachrichtendienstes Google News in Europa. Keine leere Drohung: Als die spanische Regierung 2014 eine Abgabe auf Einnahmen aus Nachrichten-Aggregatorenseiten einführte, schaltete Google seinen Nachrichtendienst für Spanien einfach ab.
5. “Unser Bericht soll ein Weckruf sein” (deutschlandfunk.de, Friedbert Meurer, Audio, 5:46 Minuten)
Der “Index on Censorship” prangert regelmäßig Fälle von Presse-Zensur in Europa an. In der von der EU-Kommission finanzierten Studie tauchen erwartungsgemäß Länder wie Ungarn und Polen auf, aber auch Finnland und Deutschland. Der Zensurbegriff müsse künftig weiter gefasst werden. Mit dem Aufkommen der sozialen Netzwerke gehe diese auch von einzelnen Personen aus.
6. Wirbellose ARD (taz.de, Jürn Kruse)
Nachdem sich AfD und Junge Union über einen “Fuck AfD”-Aufkleber in einer Folge des Rostocker “Polizeiruf 110” aufregten, knickte die ARD ein und retuschierte den Sticker. Eine falsche Entscheidung, wie Jürn Kruse in der “taz” findet: “Diese Strategie des Einknickens vor ein paar Social-Media-UserInnen kann nicht aufgehen. Kinder merken es sich, wenn sie mit Quengeln, Jaulen und Jammern durchkommen. Und der nächste Grund zur rechten Erregung kommt bestimmt. Vielleicht wenn einem Kommissar die Schleife nicht so gebunden wird, wie es AfD und Junge Union gerne hätten.”
Weitere Leseempfehlung/Hörtipp: Der Medienrechtler Christian Schertz bei “Deutschlandfunk Kultur”: “Das ist vorauseilender Gehorsam des Senders. Es gibt keine rechtliche Pflicht, bei einer fiktionalen Erzählung wie bei einem Spielfilm solch einen Aufkleber rauszunehmen.”
Wie schafft man es, mit nur einem Artikel gleich zweimal danebenzuliegen, rechtes Wutvolk und noch rechtere Hetzer zu füttern und der AfD eine Grundlage für eine faktisch falsche Anfrage im Parlament zu liefern? So:
Gunnar Schupelis füllt im Springer-Boulevardblatt “B.Z.” regelmäßig eine Aufreger-Kolumne. Titel: “Mein Ärger”. Schupelius’ Ärger basiert in diesem Fall auf zwei Zahlen, die für ihn nicht zusammenpassen wollen. Am Dienstag schrieb er:
Auch in Berlin sind viele Straftäter auf freiem Fuss, die eigentlich hinter Gitter gehören. Auf eine Anfrage der B.Z. teilte [Berlins] Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) mit, aktuell würden 1633 Personen per Haftbefehl gesucht.
Schupelius fragte in der Sache auch noch bei Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) nach. Dieser verwies allerdings auf den Justizsenator. Schupelius:
Beide Senatoren stehen nun allerdings im Verdacht, nicht die Wahrheit oder nicht die ganze Wahrheit gesagt zu haben. Denn nach Angaben der Bundesregierung liegt die Zahl der nicht vollstreckten Haftbefehle in Berlin bei 8585 (Stichtag: 31. März 2018).
Das sind knapp 7000 mehr als von Justizsenator Behrendt angegeben. Wer also sagt die Wahrheit? Das konnten wir trotz intensiver Nachfragen bisher nicht vollständig klären.
Das Duell, das Gunnar Schupelius ausruft: Berlins Justizsenator vs. Bundesregierung. 1633 Haftbefehle vs. 8585 Haftbefehle.
Ein bisschen was konnte Schupelius dazu aber doch klären: Während sich der Justizsenator bei seiner Antwort auf das sogenannte MESTA-System bezieht, die Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation, stammen die Zahlen der Bundesregierung aus dem bundesländerübergreifenden System INPOL-Z. Schupelius:
Befinden sich also im MESTA-System der Staatsanwälte ganz andere Angaben als im INPOL-Z der Polizei und wenn dem so wäre, warum?
Erstmal: ja. Und “warum” das so ist: Die Zahl aus der MESTA, die Berlins Justizsenator Behrendt genannt hat (1633 Haftbefehle), bezieht sich auf per Haftbefehl gesuchte Personen, gegen die ein Prozess stattfinden soll. Sie sind also erstmal nur Tatverdächtige, die noch nicht verurteilt sind, aber in Untersuchungshaft sollen. Das passt auch ziemlich gut zu dem, was Schupelius laut Vorspann seines eigenen Textes gefragt hatte:
Gunnar Schupelius fragt sich, warum so viele tatverdächtige Straftäter frei herumlaufen, obwohl ein Haftbefehl gegen sie vorliegt.
Die Zahl aus INPOL-Z, die die Bundesregierung nennt (8585 Haftbefehle), hat Schupelius offenbar aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen (PDF, Seite 3). Allerdings, und das steht eindeutig in dieser Antwort, bezieht sich INPOL-Z auf einen viel größeren Personenkreis als MESTA:
Die Gesamtzahl der zum Stichtag 31. März 2018 im Polizeilichen Informationssystem (INPOL-Z) verzeichneten Fahndungsnotierungen mit dem Zweck der Festnahme aufgrund einer Straftat, zur Strafvollstreckung, Unterbringung oder Ausweisung sowie zur Festnahme entwichener Strafgefangener belief sich [deutschlandweit] auf 175 397.
Neben den Tatverdächtigen also auch Leute, die schon verurteilt sind, aber ihre Haftstrafe nicht angetreten haben; Leute, die in einer Psychiatrie untergebracht werden sollen; Leute, die wegen Straftaten ausgewiesen werden sollen. Kurzum: viel mehr Leute. Daher die große Differenz zwischen den Angaben des Berliner Justizsenators und der Bundesregierung.
Für Gunnar Schupelius’ Ärger gibt es allerdings noch einen weiteren Grund. Am Ende seines Textes schreibt er:
Justizsenator Behrendt konnte nicht sagen, wie viele religiös motivierte Straftäter aktuell in Berlin gesucht werden. Es sind genau 3151. Das steht im polizeilichen System INPOL-Z. Hat Behrendt in diese Statistik gar nicht reingeschaut?
Weiß in diesem Senat eine Hand überhaupt noch, was die andere tut?
Hier hat der “B.Z.”-Kolumnist endgültig alles durcheinandergebracht.
Die Zahl, die Schupelius nennt, stammt ebenfalls aus der Antwort der Bundesregierung (PDF, Seite 4). Nur: Sie bezieht sich nicht, wie er schreibt, auf Berlin, sondern auf ganz Deutschland. Und: Betrachtet man sie näher, sieht man, dass sie sich bemerkenswert zusammensetzt.
Eine religiös motivierte Straftat gehört in der INPOL-Z-Statistk zur PMK, der politisch motivierten Kriminalität. Laut Antwort der Bundesregierung wurden zum Stichtag 26. März 2018 deutschlandweit 4411 Personen im PMK-Zusammenhang per Haftbefehl gesucht (neben “religiöse Ideologie” auch: “links”, “rechts”, “ausländische Ideologie”, “Spionage/Proliferation/Landesverrat” sowie “nicht zuzuordnen”). Jeder dieser 4411 Fälle ist in der Antwort der Bundesregierung aufgelistet (ab Seite 7), unter anderem aufgeschlüsselt nach “Grund des Haftbefehls”, “dem HB zugrunde liegendes Delikt” und PMK-“(Phänomen)Bereich”.
In den Zeilen 295 bis 3055 der Tabelle findet man in der Spalte “(Phänomen)Bereich”, mit wenigen Ausnahmen, nur “PMK religiöse Ideologie”. Und bei fast allen von ihnen steht als “Grund des Haftbefehls”: “SIS II / Interpol-Rotecke”. Als “dem HB zugrunde liegendes Delikt” ist notiert: “Haftbefehl ausländischer Behörden — Delikt unbekannt”. Das sieht dann zum Beispiel so aus:
Das heißt: Der Großteil der 3151 Haftbefehle für “religiös motivierte Straftäter” (noch mal: in ganz Deutschland, nicht nur in Berlin), die Schupelius nennt, sind keine deutschen Haftbefehle. Es sind internationale Haftbefehle, entweder aus dem Schengener Informationssystem, kurz SIS II, oder von einem anderen Interpol-Mitgliedsstaat.
Bei einem “Red Notice” beziehungsweise einer Rotecke von Interpol läuft das beispielsweise so: Ein Interpol-Mitgliedsstaat hat einen nationalen Haftbefehl gegen Person X und gibt dazu eine Ausschreibung an Interpol. Interpol leitet diese Ausschreibung dann an die zuständigen Behörden in allen anderen Mitgliedsstaaten weiter. In Deutschland ist das das Bundeskriminalamt, also die Behörde, bei der auch das INPOL-Z-System angesiedelt ist, auf das sich Schupelius bezieht. Der Vermerk “SIS II / Interpol-Rotecke” bedeutet also erstmal nur, dass die jeweilige Person weltweit — auch in Deutschland, aber nicht nur in Deutschland — von irgendeinem anderen Staat gesucht wird. Warum auch immer — “Delikt unbekannt”.
Wie problematisch und fragwürdig Interpol-Rotecken sein können und dass sie von autoritären Regimen und Despoten gern als Repressionsmittel eingesetzt werden, kann man hier und hier und hier und hier und hier nachlesen.
Schupelius’ Text (von dem eine abgespeckte Version auch in der Berlin-Ausgabe der “Bild”-Zeitung erschien) und die Fehler darin drehten vergangene Woche die große Social-Media-Runde, wie das Analyse-Tool “CrowdTangle” zeigt:
Die “Bild”-Redaktion verbreitete den Beitrag unter ihren knapp 2,5 Millionen Fans bei Facebook. AfD-Abgeordnete teilten ihn, genauso AfD-Kreisverbände, AfD-Stadtverbände, “BadenWürttemberg freiheitlich-patriotisch-traditionsbewusst”, “Viktor Orban Fanclub”, “Aus Liebe zu Deutschland”, “Reale Verschwörungen!”, “Völker dieser Welt erheben sich !!”, “Die Patrioten für Deutschland” und so weiter. Der zornige Gunnar Schupelius und die “B.Z.” haben ihnen allen mit falschen Fakten neues Futter für ihre Stimmungsmache gegen Staat und Politik geliefert.
Schupelius’ Fehler schafften es sogar ins Berliner Abgeordnetenhaus. Marc Vallendar von der AfD nutzte sie dort am vergangenen Donnerstag in der Fragestunde des Parlaments (ab Minute 42:02):
Nach Angaben des Justizsenators werden derzeit in Berlin 1633 Personen mit Haftbefehl gesucht. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums belief sich die Zahl der nicht vollstreckbaren Haftbefehle in Berlin per 31. März dieses Jahres aber auf 8585, darunter allein 3151 Personen, die wegen religiös motivierter Straftaten gesucht werden. Ich frage den Senat: Wie ist diese erhebliche Differenz von fast 7000 Personen zu erklären?
Antwort: siehe oben.
Nachtrag, 20. November: Das BKA hat inzwischen auf eine Anfrage von uns geantwortet. Wir wollten wissen, warum fast alle Haftbefehle mit dem Grund “SIS II / Interpol-Rotecke” dem Bereich “PMK religiös motiviert” zugeordnet sind. Die Antwort der Behörde:
Bei diesen Fahndungsnotierungen handelt es sich überwiegend um Red Notices, die für Mitglieder des so genannten Islamischen Staates ausgestellt wurden. Nach dem militärischen Sieg über den IS sind viele Kämpfer geflohen, unter anderem auch ins europäische Ausland. Entsprechend hoch ist die Zahl der internationalen Fahndungsnotierungen. Daher handelt es sich bei dem weit überwiegendem Teil der dem Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- zugeordneten Haftbefehlen um Interpol-Rotecken anderer Staaten zu Personen, die sich an Kampfhandlungen in Jihad-Gebieten beteiligt haben sollen.