Suchergebnisse für ‘Unschuldsvermutung’

Klatsche mit Ansage, CSU-Par­tei­funk mit Frak­ti­ons­geld?, Haltet ein!

1. Verlustgeschäft für deutsche Verlage
(deutschlandfunk.de, Christoph Sterz & Sebastian Wellendorf, Audio: 5:31 Minuten)
Es war eine Klatsche mit Ansage: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das deutsche Gesetz zum Leistungsschutzrecht gekippt, und zwar wegen eines lange bekannten Formfehlers. In dem fünfeinhalbminütigen Beitrag werden die Hintergründe erklärt — nämlich die Idee der Verlage, etwas vom Google-Kuchen abzubekommen. Eine Idee, die beim Suchmaschinenriesen verständlicherweise auf wenig Gegenliebe stieß.
Lesetipp für eine weitere Auseinandersetzung mit dem Thema: EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für unzulässig (golem.de, Friedhelm Greis).

2. Unzu­läs­siger Par­tei­funk mit Frak­ti­ons­geld?
(lto.de, Alexander Hobusch)
Die CSU hat für ihren Youtube-Clip aus der Reihe “CSYou” einiges an Kritik und Spott kassiert. Nun äußert der Experte für Parteienfinanzierung Alexander Hobusch auf “Legal Tribune Online” auch noch juristische Bedenken zur Rechtmäßigkeit des Formats: “Nach einer Folge steht jedenfalls der Verdacht im Raum, dass (teilweise) Partei-PR mit Fraktionsmitteln betrieben wird: Zu weit entfernt sind die Inhalte vom parlamentarischen Betrieb, zu stark ist ihr Parteibezug. Der Vorfall zeigt anschaulich das Dilemma der Abgrenzung zwischen Partei- und Fraktionsöffentlichkeitsarbeit auf: Wie viel allgemeinpolitische Diskussion und wie viel Zuspitzung kann mit Fraktionsgeldern betrieben werden?”

3. Gewinner aus Saudi-Arabien, Malta und Vietnam
(reporter-ohne-grenzen.de)
Reporter ohne Grenzen hat in Berlin die 27. internationalen Press Freedom Awards verliehen. Ausgezeichnet wurden die saudi-arabische Bloggerin und Journalistin Eman al-Nafjan, die Malteserin Caroline Muscat und die Vietnamesin Pham Doan Trang. Leider konnte Eman al-Nafjan den Preis nicht persönlich entgegennehmen: Sie wurde in Saudi-Arabien zwar aus der Haft entlassen, ist aber mit einem Ausreiseverbot belegt.

4. Datenschützer können Abschaltung von Facebook-Fanpages verlangen
(horizont.net)
Sind deutsche Facebook-Seitenbetreiber für den Datenschutz verantwortlich, auch wenn die Datenverarbeitung durch Facebook erfolgt? Ein schwieriges juristisches Thema, mit dem sich nun anhand eines konkreten Falls das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt hat. Das Urteil bezeichnet die initiierende Datenschutzbeauftragte als “Rückenwind für den Datenschutz”.

5. Haltet ein!
(spiegel.de, Thomas Fischer)
Ex-BGH-Richter Thomas Fischer beschäftigt sich mit dem Kinderpornografie-Vorwurf gegen einen ehemaligen Fußballspieler, der medialen Behandlung des Falls und den Aspekten der Unschuldsvermutung. Und er merkt etwas an, was zumindest diskutierenswert erscheint: “Ich vertrete gewiss nicht die generelle Straflosigkeit von Kinderpornografie. Aber man muss sich einer wenig nützlichen, kontraproduktiven Hysterisierung auch hier entgegenstellen. Und man muss sich gelegentlich in Erinnerung rufen, in welch exzessivem Maß unsere Gesellschaft öffentlich sexualisiert und geradezu manisch auf jugendliche Sexualität fixiert ist: in Werbung, Mode, Showgeschäft, Freizeit, Unterhaltungsindustrie.”

6. Vorerst kein Schadenersatz für Haft
(taz.de)
Ein türkisches Gericht hat die Entschädigungsklage von Reporter Deniz Yücel für die erlittene einjährige Haft in einem Istanbuler Hochsicherheitsgefängnis ohne Angabe von Gründen abgewiesen. Yücels Anwalt will sich nun an das türkische Verfassungsgericht wenden und nimmt dafür persönliche Risiken in Kauf: Er wurde bereits wegen “öffentlicher Beleidigung der Justiz” zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und riskiert, ins Gefängnis geworfen zu werden.

Was Julian Reichelt so alles für möglich hält

Zur Berichterstattung der “Bild”-Medien über einen ehemaligen Fußballprofi, der per WhatsApp Fotos verschickt haben soll, die den Missbrauch von Kindern zeigen, gab es nicht nur von uns Kritik. Nun hat sich “Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt zu dieser Kritik im Deutschlandfunk geäußert. Und er kann — Überraschung! — keinerlei Fehlerverhalten seiner Redaktion erkennen.

An einer Stelle des Interviews fragt Moderatorin Brigitte Baetz den “Bild”-Chef:

Der “Bildblog” schreibt aber quasi, dass Sie die eigene Berichterstattung erst initiiert haben, indem Sie sich an die Hamburger Polizei gewandt haben. Was würden Sie dazu sagen?

Reichelt antwortet:

Dazu müssen Sie den “Bildblog” fragen, wie sie auf diese Interpretation kommen und wie, das würde mich dann interessieren, “Bildblog” verfahren würde, wenn sie, wie gesagt, in einem grundsätzlich gelagerten Fall Kenntnis von möglichen schwersten Straftaten erlangen, ob sie das dann für sich behalten, was ich bei “Bildblog” durchaus für möglich halte, oder ob sie das der Polizei mitteilen würden.

Wir haben nicht die leiseste Ahnung, wie Julian Reichelt darauf kommt, dass wir es für uns behalten würden, wenn wir “Kenntnis von möglichen schwersten Straftaten erlangen” würden. Aber weil es ihn so “interessiert”: Natürlich würden wir das der Polizei melden.

Was wir hingegen nicht machen würden: dem Verdächtigen mit einer Armada aus Reportern, Fotografen und Kameramännern auflauern; den Fall bis ins Letzte ausschlachten; Sätze schreiben wie “Warum sind die Ermittler so sicher, dass [M.] über kinderpornografische Fotos verfügt?”, wenn überhaupt noch nichts sicher zu sein scheint; mehrere Fotos abdrucken, die den Verdächtigen mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen zeigen, obwohl diese Aufnahmen nichts mit dem Fall zu tun haben; riesengroß und in einer Art und Weise berichten, dass der Verdächtige — wenn sich später seine Unschuld herausstellen sollte — künftig keine Chance mehr auf ein normales Leben haben dürfte; oder den Anfangsverdacht und die Ermittlungen, zu denen die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, so in Szene setzen, dass bei der Leserschaft letztlich kein anderer Gedanken entstehen kann als: “Der hat doch Dreck am Stecken”. Denn auch der Bundesgerichtshof warnt:

Dabei ist im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende (…) Unschuldsvermutung die Gefahr in den Blick zu nehmen, dass die Öffentlichkeit die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb im Fall einer späteren Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder eines Freispruchs vom Schuldvorwurf “etwas hängenbleibt”

Mit Dank an Marc und @ThougthsAsmbly für die Hinweise!

“Bild” und die Kinderporno-Ermittlungen

Seit gestern berichten die “Bild”-Medien riesengroß über einen ehemaligen Profifußballer, gegen den wegen des Verdachts der Verbreitung von kinderpornografischen Materials ermittelt wird. Gut ein Dutzend Artikel und zwei Titelgeschichten hat “Bild” bereits dazu veröffentlicht, unter voller Namensnennung, mit vielen Fotos und Details aus den Ermittlungen. Zweifel an der Schuld des Mannes lässt das Blatt dabei nur wenige: Die Ermittler seien sich “sicher, dass [M.] über kinderpornografische Fotos verfügt”.

Oder wie es der “Postillon” gestern formulierte:

Mann (38) ohne Verfahren öffentlich hingerichtet

Düsseldorf (dpo) – Ein 38-jähriger Deutscher ist innerhalb der letzten Stunden ohne gerichtliches Verfahren öffentlich hingerichtet worden. Die für die öffentliche Hinrichtung nötige Aussetzung der Unschuldsvermutung wurde zuvor unrechtskräftig von Boulevard-Journalisten und mutmaßlichen Informanten von Staatsanwaltschaft oder Polizei beschlossen.

***

Gestern Abend wurde das Thema auch in der ARD-Sendung “Maischberger” angesprochen. Zu Gast war unter anderem FDP-Politiker und Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki.

Maischberger: Es ist heute eigentlich zu früh, darüber zu reden, aber Sie haben vor der Sendung gesagt, dass Sie ihn kennen: [M.], der Mann, der heute auf der großen Titelseite einer sehr großen Zeitung in Deutschland …

Kubicki: Was ich unverschämt finde.

Maischberger: … wegen des Verdachts der Verbreitung von kinderpornografischem Material steht. Dann hat die Staatsanwaltschaft tatsächlich gesagt: Ja, es gibt ein Ermittlunsgsverfahren. Kann man das machen in dem Moment schon?

Kubicki: Nein. Der Begriff Unschuldsvermutung heißt, jemand ist so lange unschuldig, bis die Schuld durch ein gerichtliches Verfahren nachgewiesen ist. Das Problem — ich mache ja Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, das ist einigermaßen harmlos –, aber wenn Sie als Vergewaltiger oder als Kinderschänder gebrandmarkt werden, auch wenn sich hinterher rausstellt, da ist nichts dran, das werden Sie in Ihrem Leben nie wieder los. Die Staatsanwaltschaft hat einen Anfangsverdacht bejaht. Sie ermittelt jetzt logischerweise, das muss sie tun, sie ist zur Legalität verpflichtet. Aber dass eine Zeitung so groß schon so tut, als sei das erwiesen, das zieht mir die Schuhe aus.

Über Kubickis Aussagen berichtet heute auch Bild.de. Und zwar so:

Screenshot BILD.de: Kubicki: [M.]-Ermittlungen sind eine "Unverschämtheit"

Auch im Text heißt es:

Die Ermittlungen gegen den Ex-Nationalspieler [M.], mit dem er persönlich bekannt ist, nennt Kubicki eine “Unverschämtheit!”

Denn: “Wenn Sie als Vergewaltiger oder als Kinderschänder gebrandmarkt werden — auch wenn sich hinterher herausstellt, da ist nichts dran: Das werden Sie in Ihrem Leben nie wieder los!”

So geht “Bild” mit Kritik an “Bild” um: Sie wird einfach weggelogen.

***

“Immerhin”, schreibt der “Postillon” noch: “Nach der öffentlichen Hinrichtung soll nun in einem ordentlichen Gerichtsverfahren herausgefunden werden, ob die Anschuldigungen gegen den Hingerichteten gerechtfertigt waren.”

Vielleicht — hoffentlich — wird dabei auch die Rolle der “Bild”-Zeitung näher beleuchtet. Zum Beispiel die Frage, woher die Reporter genau wussten, wann und wo der Verdächtige von den Fahndern aufgegriffen wird (“Bild” war mit mehreren Leuten dabei und hielt dem Mann Kameras vors Gesicht).

Interessant auch die Frage, wie genau die Ermittlungen zustande kamen. “Bild” schrieb gestern:

Nach BILD-Informationen meldete sich vor drei Wochen eine Frau bei der Hamburger Polizei. Sie legte den Ermittlern mindestens 15 kinderpornografische Fotos vor, die ihr per WhatsApp geschickt worden sein sollen. Der mutmaßliche Absender der Bilder: [M.]. [Er] soll seit über einem Jahr eine Beziehung mit der Hamburgerin gehabt haben und vertraute ihr offenbar.

Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber Medienvertretern später jedoch, dass nicht die Frau, sondern ein Tippgeber die Ermittlungen ins Rollen brachte:

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erhielt die Polizei von einer dritten Person den Hinweis, dass eine Frau kinderpornografische Dateien von dem Ex-Fußballer erhalten habe. Die Polizei habe die Frau daraufhin kontaktiert und als Zeugin befragt.

Nach unseren Informationen kam dieser Hinweis von: der “Bild”-Zeitung.

Auch der Sprecher der Hamburger Polizei teilte mit: “Die Bild-Zeitung ist an die Polizei Hamburg mit einem Sachverhalt herangetreten, bei dem sofort strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten waren.”

Die “Bild”-Zeitung stößt also Ermittlungen an, über die sie selbst dann exklusiv berichtet, mit mutmaßlich durchgesteckten Infos aus Ermittlerkreisen und ohne große Rücksicht auf die Unschuldsvermutung. Da zieht es nicht nur Wolfgang Kubicki die Schuhe aus.

Mit Dank auch an den anonymen Hinweisgeber!

Der Öffentlichkeit preisgegeben wie ein geständiger Schwerverbrecher

Als stellvertretender Chefredakteur beim Berliner Boulevardblatt “B.Z.” muss man besondere Fähigkeiten besitzen: Man muss salbungsvolle Reden auf die Unschuldsvermutung halten, sich empören, dass ein Mensch “mit Fahndungsfotos der Öffentlichkeit preisgegeben wurde” — und gleichzeitig mit geschlossenen Augen durch die Redaktion laufen, um nicht zu sehen, was für Schweinereien die Kollegen und man selbst so auf Papier druckt. Der aktuelle stellvertretende “B.Z.”-Chefredakteur Jorin Verges kann das.

Nachdem der Schwager der vermissten 15-jährigen Rebecca aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, schrieb Verges am vergangenen Samstag diesen Kommentar:

Ausriss BZ - Knapp 2000 Hinweise sind bis gestern bei der Polizei zum Fall Rebecca eingegangen. Ausreichend Beweise gegen den verdächtigen Schwager aber haben die Ermittler auch Wochen nach dem Verschwinden des Mädchens nicht. Die Freilassung, das gibt sogar die Staatsanwaltschaft zu, war richtig und vertretbar. Die Freilassung zeigt aus heutiger Sicht aber auch, dass Ermittlungsbehörden und Justiz über das Ziel hinaus geschossen sind. Wie sonst wäre es zu erklären, dass die Unschuldsvermutung bei Florian R. nie eine Chance hatte und der Schwager mit Fahndungsfotos der Öffentlichkeit preisgegeben wurde wie ein bereits geständiger Schwerverbrecher? Um diese Schmach vergessen zu machen, müssen die Ermittler zügig Beweise liefern. Sie werden keine Ruhe geben, bis das Verschwinden des Mädchens aufgeklärt ist.

Das klingt erstmal gar nicht doof. Es ist aber komplett verlogen. Verges’ Kommentar erschien auf dieser Doppelseite:

Ausriss der BZ - Übersicht über die Doppelseite mit der Hauptüberschrift Während die Polizei Rebeccas Leiche suchte, schlenderte der Verdächtige in die Freiheit - darauf auch zu sehen: ein unverpixeltes Foto von Florian R.

Die Titelseite derselben Ausgabe sah so aus:

Ausriss der BZ-Titerlseite - Frei und ab zu Mutti - Rebeccas Schwager aus U-Haft entlasse - Beweise reichen nicht - Polizei ermittelt trotzdem weiter gegen ihn - Hunde suchen Leiche am Scharmützelsee - dazu noch einmal das unverpixelte Foto von Florian R.

Die Unkenntlichmachungen der Fotos, die Florian R. zeigen, stammen von uns — auf dem “B.Z. Exklusiv-Foto” ist der Mann nicht verpixelt und eindeutig zu erkennen. Was würde Jorin Verges dazu schreiben, wenn er sich seine eigene Zeitung mal ansehen würde? Wohl sowas wie: Rebeccas Schwager wurde von der Redaktion mit Fahndungsfotos Paparazzifotos der Öffentlichkeit preisgegeben “wie ein bereits geständiger Schwerverbrecher”. Und natürlich suggeriert eine Unterzeile wie “Beweise reichen nicht”, dass Florian R. der gesuchte Täter ist, man es ihm aber bisher nur nicht nachweisen konnte. Dazu würde Verges vermutlich kommentieren, “dass die Unschuldsvermutung bei Florian R. nie eine Chance hatte”. Und er hätte sogar Recht damit.

Dass der Mann nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft erstmal “AB ZU MUTTI” und nicht nach Hause gegangen ist, dürfte übrigens auch an wartenden Journalisten und Fotografen gelegen haben. Die Anwältin von Florian R. erzählt, dass ihr Mandant wegen “der Medienmeute” derzeit nicht wieder arbeiten und auch nicht sein Kind in den Kindergarten bringen könne.

Die Polizei hat die Fotos, die sie von Florian R. veröffentlicht hatte, inzwischen wieder zurückgezogen. Es bestünden “keine weiteren Erfolgsaussichten durch die Öffentlichkeitsfahndung”, so die Begründung. Redaktionen, die den Schwager von Rebecca bisher ohne jegliche Unkenntlichmachung gezeigt haben, verpixeln die Bilder nun. Auch die “B.Z.”.

Mit Dank an Tobias M. für den Hinweis!

“Bild” und der Fall Rebecca

Seit mehr als einem Monat wird die 15-jährige Katharina aus Langwedel vermisst. Die Polizei hat inzwischen ein Foto von ihr veröffentlicht, sucht seit eineinhalb Wochen öffentlich nach dem verschwundenen Mädchen.

So hat “Bild” bisher über den Fall berichtet:


(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns.*)

Seit mehr als einem Monat wird auch die 15-jährige Rebecca aus Berlin vermisst. Die Polizei hat inzwischen ein Foto von ihr veröffentlicht, sucht seit mehreren Wochen öffentlich nach dem verschwundenen Mädchen.

So hat “Bild” bisher über den Fall berichtet:




























Zwei vermisste Mädchen, beide 15 Jahre alt, beide seit einem Monat verschwunden. Das eine bekommt einen kleinen Artikel auf einer hinteren Seite, das andere mehr als 20 auf den prominentesten Plätzen im Blatt, riesengroß, fast jeden Tag. Warum dieser Unterschied?

Eine große Rolle spielt vermutlich Rebeccas Aussehen.

Es ist die außergewöhnliche Schönheit dieses Porträts, das aus dem traurigen Verschwinden eines Kindes eine mediale Sensation macht.

… schrieb die “Süddeutsche Zeitung” vor Kurzem, und das gilt umso mehr für die “Bild”-Redaktion, die ja ohnehin keine Gelegenheit auslässt, sich an den “heißen Kurven” von minderjährigen Mädchen zu ergötzen, und selbst in den unpassendsten Momenten das Aussehen eines Menschen einer Frau für einen zwingend erwähnenswerten Aspekt in der Berichterstattung hält.

So wird “Bild” auch in diesem Fall nicht müde zu betonen, wie “schlank”, “groß” und “hübsch” Rebecca doch sei. Auch Franz Josef Wagner schreibt:

Rebecca ist eine schöne 15-Jährige. (…) Arme Rebecca, Du hübsches Mädchen. (…) Es ist nicht normal, dass so ein hübsches Mädchen verschwindet in dunkle Geheimnisse.

(Weil sonst bekanntlich immer nur unansehnliche Mädchen “in dunkle Geheimnisse” verschwinden.)

Dass “Bild” so viel über den Fall Rebecca berichtet, liegt wohl auch daran, dass die Ermittler der Zeitung gegenüber äußerst gesprächig sind. Immer wieder zitiert das Blatt “aus Ermittlerkreisen”, veröffentlicht viele exklusive “BILD-Informationen”, die nur von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft stammen können.

Auch Verwandte von Rebecca sprachen in ihrer Verzweiflung immer wieder mit Reportern, wurden von der “Bunten” interviewt, von RTL, von den “Bild”-Medien. So wird “die emotionale Not” der Familie zum “Einfallstor für Tragödienjournalismus”, wie es das Medienmagazin “Zapp” formulierte.

Die Tragödienjournalisten von “Bild” aber geben sich mit Interviews und geleakten Ermittlerinfos selbstverständlich nicht zufrieden. Schon zu Beginn des Falls lungerten sie vor dem Haus von Rebeccas Schwager, der zwischenzeitlich als Tatverdächtiger verhaftet wurde, protokollierten, wer ein und aus ging und fotografieren den Mann, sobald er das Haus verließ. Anfangs gaben sie ihm noch einen kleinen Augenbalken, seit die Polizei ein Foto von ihm veröffentlichte, zeigen sie ihn ohne jede Unkenntlichmachung.

Dass die Polizei das Foto des Mannes herausgab, obwohl er zu dieser Zeit schon in Untersuchungshaft saß, ist ungewöhnlich; sie erklärt es damit, dass sie erhoffe, dass sich Zeugen melden, die ihn zur Tatzeit gesehen haben. Für die “Bild”-Medien jedenfalls ein sehr willkommener Umstand. So können sie sein Gesicht in Großaufnahme zeigen, immer und immer wieder:



Diese Artikel erschienen wohlgemerkt, nachdem der Schwager am vergangenen Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, weil der Ermittlungsrichter inzwischen “Zweifel am dringenden Tatverdacht hat”.

Bei “Bild” scheinen sie wenig Zweifel und kein Interesse an der Unschuldsvermutung zu haben. Schon in der vergangenen Woche fragte die Redaktion:

Wieder und wieder listete sie die aus Ermittlerkreisen durchgestochenen Details auf, die den Mann belasten sollen. Eigentlich, so der Eindruck, den “Bild” erweckte, kann nur er es gewesen sein.

Und auch nach seiner Haftentlassung ließen sie nicht von ihm ab. “Bild”-Reporter verfolgten und fotografierten den Mann, wie hier vor dem Haus seiner Mutter:

Bereits vor zwei Wochen kritisierte die Vereinigung Berliner Strafverteidiger die Berichterstattung unter anderem der “Bild”-Medien “auf das Schärfste”:

Die aktuelle Berichterstattung, insbesondere in BILD, B. Z., aber nicht mehr nur in den Boulevardmedien tritt die Unschuldsvermutung des Verdächtigen mit Füßen und imponiert als Treibjagd im Live-Tickermodus. Darstellungen, die sich darüber hinaus im Ringen nach Sensationseffekten in Spekulationen ergehen und überbieten, untergraben in der frühesten Phase des Verfahrens bewusst das, was der Rechtsstaat um seiner selbst willen garantieren will und soll: Unvoreingenommenheit und Fairness gegenüber einem Verdächtigten.

Gegenüber “Zapp” sagte Stefan Conen, ein Strafverteidiger aus Berlin:

Die Unschuldsvermutung gilt ungeteilt für jeden, der von einem Strafverfahren betroffen ist. Mich interessiert eigentlich weniger, wie die Medien dastehen, mich interessiert als Strafverteidiger, wie der junge Mann dasteht und wie das Verfahren dasteht. Und da muss man sagen, was da angerichtet wird, das lässt sich auch mit einer späteren Berichterstattung vermutlich nicht wiedergutmachen.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

*Nachtrag, 26. März: Die 15-jährige Katharina ist inzwischen wieder aufgetaucht — es muss nicht mehr nach ihr gesucht werden. Daher haben wir das Foto von ihr nun verpixelt.

“Aber immer noch frei!”

Bonnie Elizabeth Parker und Clyde Champion Barrow zogen, soweit wir wissen, nie durch Magdeburg (Sachsen-Anhalt), und auch sonst ist der Vergleich mit dem mordenden US-Duo, den die “Bild”-Redaktion im ersten Absatz ihrer heutigen Titelgeschichte zieht, recht gewagt:

Wie Bonnie & Clyde zogen Peggy N. (39) und ihr Freund (41) durch Magdeburg (Sachsen-Anhalt). Sie lebten als Mietnomaden, begingen Einbrüche und räumten Briefkästen leer. Die Polizei wies dem drogensüchtigen Duo 640 Straftaten in 18 Monaten nach — und ließ es wieder laufen!

Nein, auch wenn “Bild” den Eindruck erwecken mag: “und ließ es wieder laufen” bedeutet nicht, dass sich die Angelegenheit für das Paar damit erledigt hat. Es bedeutet nicht, dass Peggy N. und ihr Freund trotz der vielen mutmaßlichen Straftaten (größtenteils wohl Beschaffungskriminalität) straffrei bleiben. Es bedeutet erstmal nur, dass sie nicht in Untersuchungshaft sitzen.

Das wird auf der “Bild”-Titelseite noch nicht ganz klar:

Ausriss Bild-Titelseite - Verbrecher-Paar aus Magdeburg - 640 Straftaten, aber immer noch frei! Und die Polizei hilft auch noch bei Behördengängen

Auf Seite 6 im Blatt wird “Bild” immerhin konkreter:

Ausriss Bild-Zeitung - 640 Straftaten, keine U-Haft! Polizisten helfen Intensivtätern bei lästigen Behördengängen

Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Warum das Paar nicht in U-Haft sitzt? Unklar!

So “Unklar!” dürfte es aber gar nicht sein.

Die U-Haft dient der Durchführung von Strafverfahren. Sie dient nicht der Strafe. Und sie hat hohe Anforderungen, schließlich geht es darum, jemanden ohne ein Urteil ins Gefängnis zu stecken. “Ihr Vollzug ist die ultima ratio; der Erlass eines Haftbefehls muss sich an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Unschuldsvermutung messen lassen”, erklärt uns Strafverteidiger Carsten Hoenig. Zur Untersuchungshaft komme es nur, “wenn gar nichts mehr anderes geht”.

In den Paragraphen 112 und 112a der Strafprozessordnung ist geregelt, wann es soweit ist und wann nicht: Besteht Flucht- oder Verdunkelungsgefahr (§112)? Wenn nicht: Besteht Wiederholungsgefahr (§112a)? Wenn auch nicht: keine U-Haft. Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten wollte sich uns gegenüber zwar nicht zum konkreten Fall äußern, sagte aber, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg immer prüfe, ob eine dieser Gefahren besteht. Und dass sie keinen Haftbefehl beantrage, wenn keine davon vorliegt.

Es kann auch sein, dass es einen Haftbefehl gibt, dieser aber gegen Auflagen ausgesetzt wurde. Eine solche Auflage könnte zum Beispiel darin bestehen, so Strafverteidiger Hoenig, “dass die Beschuldigte sich in Therapie begibt, um auf diesem Wege die Wiederholungsgefahr zu minimieren beziehungsweise zu beseitigen.” Das könne er ohne Akteneinsicht aber natürlich nicht sicher sagen.

Das Polizeirevier Magdeburg hat eine Pressemitteilung zu dem Fall herausgegeben, aus der auch “Bild” zitiert. Darin steht unter anderem:

Mit der Beschuldigten konnten eingehende Gespräch zu ihrem Lebenswandel geführt werden. Ebenso erhielt sie von den Beamten unterstützten bei Ämtergängen. Auch wurde innerhalb ihres sozialen Umfelds vermittelt, um ein erneutes in Erscheinung treten zu verhindern. Der beschuldigte 41-jährige wies solche Maßnahmen zurück.

Das klingt zumindest bei Peggy N. wie ein Versuch, die Wiederholungsgefahr zu minimieren.

Nicht, dass er es sich wünsche, sagt Strafverteidiger Carsten Hoenig noch, aber mit anderen Argumenten hätte man vielleicht auch eine Inhaftierung vertreten können: “Ich kann mir gut vorstellen, dass ein Haftrichter bereits die Fluchtgefahr bejahen könnte — wegen der Höhe der zu erwartenden Strafe, die einen Fluchtanreiz bieten könnte.”

Es sind also nicht ganz einfache, aber ziemlich normale rechtsstaatliche Vorgänge und Fragen, um die es bei der Untersuchungshaft geht. Es ist auf jeden Fall nicht das große Ärgernis, das “Bild” daraus macht.

Nachtrag, 22:52 Uhr: Wir haben vergessen, eine weitere Stelle aus der verlinkten Pressemitteilung des Polizeireviers Magdeburg zu zitieren, die auf eine Therapie der Beschuldigten hinweist und damit einen Grund gegen eine mögliche Wiederholungsgefahr liefern könnte. Diese Passage wollen wir hier nachreichen:

Zeitweise arbeiteten bis zu 5 Kriminalbeamte gleichzeitig an den Verfahren in der Ermittlungsgruppe. Neben strafprozessualen Maßnahmen wurden auch Therapiemaßnahmen durch die Polizisten begleitet, da es sich bei der Begehung der Straftaten um Fälle der so genannte “Beschaffungskriminalität” gehandelt hat. Die Beschuldigten haben durch die Taten ihren Drogenkonsum finanziert.

Und, weil man es möglicherweise falsch verstehen kann: Carsten Hoenig äußert sich hier als Experte und nicht als Verteidiger des beschuldigten Paares — denn das ist er nicht.

Mehr zu den Schwierigkeiten der “Bild”-Redaktion mit der Untersuchungshaft:

Falsche Vorwürfe? Für “Bild” kein Grund zur Korrektur

So sieht es aus, wenn die “Bild”-Zeitung über eine angebliche Vergewaltigung durch einen Afghanen in der Hamburger Innenstadt berichtet:

Ausriss Bild-Zeitung - Schlagzeile Titelseite: Schon wieder! Mansor S. ist seit fünf Jahren ausreisepflichtig - Schon neunmal verurteilt - Jetzt wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen verhaftet - Schlagzeile im Blatt: Polizei sicher - Abgelehnter Asylbewerber vergewaltigte 14-jähriges Mädchen

So sieht es aus, wenn die “Bild”-Zeitung berichtet, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Afghanen eingestellt hat:

Ausriss Bild-Zeitung - weiße Titelseite, weiße Seiten aus dem Blattinnern

Wir haben jetzt eine Woche gewartet und uns die “Bild”-Ausgaben in dieser Zeit besonders genau angeschaut. Weder in der Bundesausgabe noch in der Hamburg-Ausgabe konnten wir einen Artikel zum Ende der Ermittlungen, zum unglaubwürdigen vermeintlichen Opfer, zu den Widersprüchen, in die sich die 14-Jährige verstrickte, finden. Nicht mal eine kleine, versteckte Meldung. Nichts.

Wir hatten bei “Bild”-Chef Julian Reichelt nachgefragt, ob man mit einer Richtigstellung rechnen könne. Er hat nicht geantwortet. Wir hatten auch bei “Bild”-Pressesprecher Christian Senft nachgefragt, ob die Redaktion noch eine Richtigstellung veröffentlichen werde. Auch er hat nicht geantwortet.

In und von “Bild” bisher also nichts. Bei Bild.de erschien am vergangenen Freitag ein neuer Beitrag zum Fall:

Screenshot Bild.de - Mutmaßliche Vergewaltigung am Saturn in Hamburg - Ermittlungen eingestellt: 14-Jährige beschuldigte Mansor S.

Gerade mal vier Sätze ist der Artikel lang. Natürlich haben die Mitarbeiter von Bild.de ihn nicht so wirksam auf ihrer Startseite platziert wie die ursprüngliche Berichterstattung zu der vermeintlichen Vergewaltigung. Und mit keinem Wort erwähnen sie, dass sie selbst auf die Unschuldsvermutung gepfiffen und Mansor S. im August als “TÄTER” schuldig gesprochen hatte:

Screenshot Bild.de - Der Täter (30) zog sie in einen Hauseingang - 14-Jährige in der Hamburger City vergewaltigt

Der Schuldspruch der Redaktion ist nach wie vor unverändert online:

Als sich die 14-Jährige entfernte, folgte er ihr, verwickelte sie immer wieder in Gespräche — und zog sie dann im Bereich von “Saturn” an der Mönckebergstraße in einen Hauseingang.

Obwohl sich das Mädchen heftig wehrte, vergewaltigte der Mann es!

Es interessiert die Bild.de-Redaktion offenbar nicht besonders, was für ein falscher Mist auf ihrer Seite steht.

“Schon wieder!”

Weil es gleich erstmal etwas anders aussehen könnte, das Wichtigste vorweg: Der Afghane Mansor S. hat kein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die Ermittlungen gegen ihn eingestellt.

Am 14. August dieses Jahres ließ die “Bild”-Titelseite wenig Spielraum für Interpretationen:

Ausriss Bild-Titelseite - Schon wieder! Mansor S. ist seit fünf Jahren ausreisepflichtig - Schon neunmal verurteilt - Jetzt wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen verhaftet

Auf Seite 3 derselben Ausgabe ging es groß weiter. Über dem Text von Markus Arndt, Thomas Knoop, Thomas Röthemeier sowie deren Kollegin Nadja Aswad titelte “Bild”:

Ausriss Bild-Zeitung - Polizei sicher - Abgelehnter Asylbewerber vergewaltigte Mädchen (14)

Während die “Bild”-Redaktion immerhin noch die leichte (und leicht übersehbare) Abschwächung “Polizei sicher” vor die riesige Überschrift setzte, war bei Bild.de das Urteil längst gefällt:

Screenshot Bild.de - Der Täter (30) zog sie in einen Hauseingang - 14-Jährige in der Hamburger City vergewaltigt

Als sich die 14-Jährige entfernte, folgte er ihr, verwickelte sie immer wieder in Gespräche — und zog sie dann im Bereich von “Saturn” an der Mönckebergstraße in einen Hauseingang.

Obwohl sich das Mädchen heftig wehrte, vergewaltigte der Mann es!

Keine Zweifel, keine Unschuldsvermutung. Keine weiteren Untersuchungen nötig.

Und wenn sie bei “Bild” einmal beschlossen haben, dass eine Vergewaltigung stattgefunden hat, gehen sie sehr schnell über zur nächsten Stufe, dem Fordern von politischen Konsequenzen:

Screenshot Bild.de - Nach Vergewaltigung einer 14-Jährigen - Abschieben statt Strafprozess! Warum muss bloß immer erst etwas Schlimmes passieren, bevor gehandelt wird?

Außerdem lassen sie auch Politiker Konsequenzen fordern:

Screenshot Bild.de - Langes Vorstrafen-Register - Politiker fordern jetzt mehr Härte von der Justiz!

Die Staatsanwaltschaft Hamburg zeigte sich von all dem “Bild”-Lärm unbeeindruckt und machte einfach ihre Arbeit: Sie befragte das vermeintliche Opfer zweimal, das sich dabei in Widersprüchen verhedderte. Das Mädchen sagte zum Beispiel, dass sie wegen ihrer High Heels nicht habe wegrennen können; auf Überwachungskameras war sie allerdings nur in Turnschuhen zu sehen. Die Staatsanwaltschaft stieß auf weitere Aufnahmen, die sich nicht mit den Vorwürfen deckten. Daher wurde Mansor S. bereits am 17. August aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Staatsanwaltschaft teilte uns damals mit, dass nur noch ein hinreichender Tatverdacht bestehe und kein dringender mehr.

Auch darüber berichtete “Bild”. Allerdings in einem etwas anderen Ausmaß: Auf der Titelseite vom 18. August war nichts zu dem Thema zu finden. Auch nicht auf Seite 3. Dafür eine kleine Meldung auf Seite 7, zwischen einem angeblichen “ARZT-MÖRDER” aus Somalia, einem angeblichen Leibwächter von Osama bin Laden und angeblichen islamistischen Gefährdern:

Ausriss Bild-Zeitung - Kein dringender Tatverdacht mehr - Afghane (30) nach Vergewaltigungsvorwurf wieder frei

Nur mal zum Vergleich — oben “Bild” am 14. August über die Festnahme von Mansor S., unten “Bild” am 18. August über die Entlassung von Mansor S. aus der U-Haft:

Collage mit den Bild-Seiten zum Fall vom 14. August und vom 18. August

Gestern berichtete das “Hamburger Abendblatt” (Artikel hinter der Paywall), dass die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Mansor S. komplett eingestellt habe:

“Dem Beschuldigten konnte kein strafbares Handeln nachgewiesen werden”, sagt Carsten Rinio, Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft. Es bestünden vielmehr “massive und durchgreifende Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin”.

Der Anwalt von Mansor S. sagt, dass sein Mandant die Folgen der Anschuldigungen und der Berichterstattung deutlich spüre: Die Familie habe sich von ihm abgewendet, von seinen Mitbewohnern im Flüchtlingsheim sei er als “Kinderschänder” beschimpft und vertrieben worden. Mansor S. habe daraufhin als Obdachloser auf der Straße gelebt. Gegen das Mädchen, das die Vergewaltigung erfunden hat, wolle der Afghane nicht vorgehen, so dessen Anwalt. Erstens wolle sein Mandant “das Ganze nicht erneut aufrollen”, und zweitens habe die 14-Jährige, die aus schwierigen Verhältnissen stamme, “in ihrem Leben schon genug durchgemacht”.

In den “Bild”-Medien ist von der Einstellung der Ermittlungen gegen den Mann, den die “Bild”-Medien längst verurteilt haben, bisher kein Wort zu lesen.

Mit Dank an @ma_ma_sz für den Hinweis!

Nachtrag, 30. November: Wir haben eine gute Woche abgewartet und noch mal nachgeschaut, ob bei “Bild” und Bild.de Korrekturen erschienen sind.

Wie “Bild” mit einer Vorverurteilung den Rechtsstaat in Verruf bringt

Es gibt ihn noch. Ernst Elitz, vor eineinhalb Jahren von “Bild”-Chef Julian Reichelt als Ombudsmann eingesetzt, als Anwalt für die Leserinnen und Leser, ist noch immer im Amt. Nach wie vor scheint er sich eher als Anwalt der Redaktion zu sehen und verteidigt die “Bild”-Medien gegen kritische Zuschriften aus der Leserschaft, aber manchmal findet selbst Elitz, dass “Bild” und/oder Bild.de was falsch gemacht haben. Vor gut zwei Wochen schrieb er:

Von grundsätzlicher Bedeutung ist auch der Hinweis des Lesers Alexander Neu.

Die Sendung “Hart aber fair” hatte eine offizielle Kriminalstatistik über “tatverdächtige” Ausländer präsentiert. Der Leser kritisiert zu Recht, dass im BILD-Bericht über die Sendung der Eindruck erweckt wurde, es handle sich um eine Statistik bereits verurteilter Täter. Das war sie nicht!

Nicht jeder, der unter Verdacht steht, ist schon ein überführter Krimineller. Gerade bei einem politisch so brisanten Thema muss korrektes Zitieren erstes Gebot sein.

Hört, hört!

Es ist aber schon etwas niedlich, dass jemand in “Bild” und bei Bild.de ernsthaft mahnt, man solle Tatverdächtige nicht als überführte Kriminelle darstellen; in den zwei Medien, die seit jeher wie keine anderen Tatverdächtige als überführte Kriminelle darstellen.

Das aktuellste Beispiel dieser redaktionellen Leidenschaft: Sami A.

Über den Tunesier wurde in den vergangenen Wochen viel geschrieben und diskutiert. Bei Bild.de unter anderem mit dieser Schlagzeile aus dem Juli:

Screenshot Bild.de - Abschiebe-Skandal! Juristisches Tauziehen um Ex-Leibwächter von Osama bin Laden - Kommt Terrorist Sami A. jetzt zurück nach Deutschland?
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns.)

Das Problem dabei: Sami A. ist kein Terrorist. Jedenfalls wurde er nie als Mitglied einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Oder wie Ombudsmann Elitz sagen würde:

Nicht jeder, der unter Verdacht steht, ist schon ein überführter Krimineller. Gerade bei einem politisch so brisanten Thema muss korrektes Zitieren erstes Gebot sein.

Die Berichterstattung der “Bild”-Redaktion zum Fall von Sami A., die man wohlwollend als schlampig und ungenau bezeichnen kann und weniger wohlwollend als böswillig falsch, ist gleich doppelt problematisch: Sie erklärt einen Mann zum Terroristen, der rechtlich gesehen keiner ist. Und vielleicht noch schlimmer: Sie hinterlässt bei der Leserschaft den falschen Eindruck, dass der Staat überlegt, einen verurteilten Terroristen nach Deutschland zurückzuholen. Die daraus resultierende (unberechtigte) Verachtung für Behörden und Gerichte kann man in den Facebook-Kommentaren zum “Terrorist”-Artikel bestens beobachten:

Bitte bitte nicht! Ein Terrorisrt und Mörder oll zurückgeholt werden! Seit ihr jetzt alle komplett durchgeknallt oder habt ihr schlechte Drogen erwischt!

Je mehr Verbrechen du als Migrant begehst und je mehr einer weltweit gejagt wird, desto mehr klammert sich dieser Staat an seine Terroristen.

Jeden Tag kann man sehen warum man Heute die AFD eigentlich schon wählen muss: Alle anderen Parteien hofieren Verbrecher und Terroristen.

Wie kommen andere Länder nur auf die Idee, Deutschland würde Terroristen willkommen heißen. Kann ich ja so gaaaar nicht nachvollziehen.

Das Theater signalisiert allen Terroristen auf der Welt — in D kannst du sicher und vollversorgt auf Kosten Anderer, deinen wohl verdienten Terror Lebensabend geniessen….

Überall wird Terrorismus bekämpft und in Deutschland holt man ihn sich rein….Ganz sauber im Oberstübchen sind wohl hier viele Amtsinhaber nicht mehr.

Jetzt kämpft das Gericht in Gelsenkirchen darum, das der arme Traumatisierte Terrorist sofort wieder an die Sozialtöpfe nach Deutschland zurückkehren kann. Dieser Irrsinn ist nicht mehr zu verstehen.

Natürlich versteht man als nur halbinformierter “Bild”-Leser die Welt und vor allem deutsche Behörden und Gerichte und die Regierung nicht mehr, wenn scheinbar ein Terrorist “jetzt zurück nach Deutschland” kommen soll, und kommentiert bei Facebook wütend drauf los. Dass diese Empörung auf falschen Tatsachen beruht, ist auch “Bild” zu verdanken.

Sami A. kommt 1997 als Student nach Deutschland. 2006 stellt er einen Asylantrag, der 2007 abgelehnt wird. 2010 entscheidet ein Verwaltungsgericht, dass Sami A. nicht abgeschoben werden darf, weil ihm in Tunesien unter anderem Folter drohe. 2014 widerruft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dieses Abschiebungsverbot, weil in Tunesien ein Regimewechsel stattgefunden hat. 2016 entscheidet ein Verwaltungsgericht erneut, dass Sami A. nicht abgeschoben werden darf, da ihm in Tunesien noch immer “mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung” drohe. Ein Oberverwaltungsgericht bestätigt diese Entscheidung 2017. Am 13. Juli dieses Jahres wird Sami A. doch nach Tunesien abgeschoben, obwohl einen Tag zuvor ein Verwaltungsgericht erneut entschied, dass er dorthin nicht abgeschoben werden darf. Der Mann kam in Tunesien direkt ins Gefängnis. Nun wird diskutiert, ob Sami A. nach Deutschland zurückgeholt werden muss. Bei “Spiegel Online” gibt es eine detaillierte Chronologie.

Mittendrin in diesem Hin und Her, ab März 2006, gibt es Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Sami A. wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Er soll um die Jahrtausendwende mehrere Monate im Grenzgebiet zwischen Afghanistan und Pakistan gewesen sein und dort eine militärische Ausbildung der Terrororganisation al-Qaida durchlaufen haben. Anschließend soll er zum Mitglied der Leibgarde Osama bin Ladens aufgestiegen sein. Sami A. bestreitet all das. Das Verfahren gegen ihn wird im Jahr 2007 eingestellt, da die Ermittlungsergebnisse nicht für eine Anklageerhebung reichen.

Sami A. ist also kein verurteilter Terrorist. Ihm wurde auch nie von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht nachgewiesen, Leibwächter Osama bin Ladens gewesen zu sein. Er ist laut Behörden ein islamistischer Gefährder.

Einen Mann, gegen den wegen Mordes ermittelt wird, kann man auch nicht einfach Mörder nennen, wenn die Ermittlungen mangels Beweisen eingestellt werden. Wer es trotzdem macht, hat nichts übrig für den Rechtsstaat und das Prinzip der Unschuldsvermutung. Und wer es so penetrant macht wie die “Bild”-Redaktion, gibt diese Justizverachtung an die eigene Leserschaft weiter.

Nur ein paar Beispiele:

Screenshot Bild.de - Ex-Leibwächter von Osama bin Laden abgeschoben!
Ausriss Bild-Zeitung - Gericht entscheidet zwölf Stunden nach Abschiebung - Bin Ladens Leibwächter muss zurück nach Deutschland!
Ausriss Bild-Zeitung - Schon wieder grobe Fehler beim Abschieben - Nach Bin Ladens Leibwächter soll erneut ein Asylbewerber nach Deutschland zurückgeholt werden
Screenshot Bild.de - Bin-Laden-Leibwächter Sami A. nach Tunesien gebracht. Jetzt soll er zurück
Ausriss Bild-Zeitung - Abschiebung von Bin Ladens Leibwächter - Wer hat Schuld am Chaos?
Screenshot Bild.de - Abschiebung des Bin-Laden-Leibwächters - Dieser Anwalt will Sami A. nach Deutschland zurückbringen
Screenshot Bild.de - Sami A. ist das Sinnbild für den Abschiebe-Irrsinn - Kein Fall mehr für deutsche Gerichte - Bin Ladens Ex-Leibwächter wurde endlich abgeschoben - Anwältin des Terror-Gefährders: Er muss mit Visum zurück

“Bild” veröffentlichte auch eine Art Interview mit Sami A. “Bild”-Reporter Paul Ronzheimer hatte dem Anwalt des Tunesiers Fragen mitgegeben. Sami A. antwortete unter anderen:

“Ich war nie Leibwächter von Osama bin Laden, das ist völlig frei erfunden. Ich war in Saudi-Arabien, Pakistan und Iran in meinem Leben, aber nie in Afghanistan. Auch hier in Tunesien wissen alle, dass diese Vorwürfe einfach nicht stimmen.”

Dass es doch so war, dass die “Bild”-Berichterstattung der vergangenen Wochen und Monate also nicht in einem wichtigen Punkt falsch war — dazu liefern “Bild” und Ronzheimer nicht einen Beweis.

Ende Juli gab es dann gleich zwei größere Überraschungen: Sami A. wurde in Tunesien aus der Haft entlassen, und Bild.de schrieb auf einmal:

Screenshot Bild.de - Breaking News - Mutmaßlicher von Osama bin Laden: Sami A. in Tunesien vorläufig wieder frei

Das Wort “mutmaßlicher” war aber wohl doch nur ein Ausrutscher. Kurz darauf ging es bei “Bild” und Bild.de mit der gewohnten Missachtung der Unschuldsvermutung weiter.

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Reichelts Schmutz-Dossier über ein mögliches Vergewaltigungsopfer

Im ihrem sehr lesenswerten Text über “Bild”-Chef Julian Reichelt (hier für den Preis eines Kinder-Schokoriegels abrufbar) erzählen “Spiegel”-Redakteurin Isabell Hülsen und ihr Kollege Alexander Kühn von einem bemerkenswerten “Bild”-internen Vorgang:

Diekmann wohnt in Potsdam in einer Villa am Jungfernsee. Nach einer Klausurtagung in einem nahe gelegenen Hotel grillten die “Bild”-Leute bei ihm. Man trank und badete im See, Diekmann auch nackt. Am Ende dieser Nacht stand ein ungeheurer Vorwurf im Raum: Diekmann wurde von einer Mitarbeiterin beschuldigt, sie im See vergewaltigt zu haben.

Einige Wochen später zog Diekmann Reichelt ins Vertrauen, fast verzweifelt. Der war zwar beim Baden im See nicht dabei gewesen, aber auf der Party. Und Reichelt wusste offenbar, was zu tun war.

Reichelt fertigte ein Gedächtnisprotokoll über seine Erfahrungen mit der Kollegin an, das einer charakterlichen Vernichtung gleichkommt: Sie habe etwa während der Recherche über den Absturz einer Germanwings-Maschine damit geprahlt, einen Pilotenschein zu besitzen, um später davon wieder abzurücken. Er sei schon vorher zu dem Schluss gekommen, sie sei eine “unfassbare, gefährliche Hochstaplerin”.

Ein Mitarbeiter Reichelts schrieb auf dessen Bitte hin zusammen, welche Erfahrungen er bei der Zusammenarbeit mit der Kollegin im Haus gemacht habe. Ein weiterer “Bild”-Mitarbeiter erkundigte sich an ihrer Universität nach ihrer Dissertation. Die Recherche lief wie eine “Bild”-Kampagne im eigenen Haus.

Reichelt schickte Diekmann zudem ein Foto. Er hatte es in jener Nacht um kurz vor vier Uhr gemacht, im Hotel, wo die Belegschaft einquartiert war. Zu sehen ist darauf besagte Mitarbeiterin, die nach der Party mit Kollegen auf der Terrasse noch etwas trinkt, vermeintlich gut gelaunt.

Springer schaltete einen externen Anwalt ein, der Zeugen und Kollegen befragte. Das Prozedere gipfelte in einer absurden Szene, die wohl in keinem anderen Konzern vorstellbar wäre: Die Mitarbeiterin und Diekmann wurden, nacheinander, vor dem Vorstand und Verlegerin Friede Springer befragt. Döpfner persönlich stellte Fragen. Er kannte dabei augenscheinlich auch die Informationen aus Reichelts Niederschrift.

Erst danach gab der Konzern den Fall an die Staatsanwaltschaft ab.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat das Verfahren gegen Diekmann bereits vor Monaten eingestellt, man habe keinen hinreichenden Tatverdacht ermitteln können.

Das Vorgehen von Julian Reichelt und seiner zwei Helfer — das Zusammenstellen einer Art Dossier, um die Reputation eines vermeintlichen oder tatsächlichen Opfers einer Vergewaltigung zu zerstören, noch bevor die zuständigen Strafverfolgungsbehörden ihre Arbeit aufnehmen — ist aber erschreckend: Was hat eine etwaige Lüge zu einem Pilotenschein mit einer möglichen Vergewaltigung zu tun? Was hat eine Dissertation mit einer möglichen Vergewaltigung zu tun? Können Frauen, die schon mal gelogen haben, nicht vergewaltigt werden? Reichelt und seine zwei Minions mögen von Beginn an davon überzeugt gewesen sein, dass die heftigen Vorwürfe gegen Kai Diekmann nicht haltbar sind. Falsche Vergewaltigungsvorwürfe können schreckliche Folgen haben und ganze Leben zerstören. Und natürlich gilt auch für Diekmann die Unschuldsvermutung. Aber gilt nicht genauso, dass man einen Vorwurf eines möglichen Vergewaltigungsopfers ernst nehmen sollte? Ist das Vorgehen von Julian Reichelt nicht das exakte Gegenteil? Und was ist das für ein merkwürdiges Verständnis einer ordentlichen Ermittlungsarbeit, wenn man noch vor Start dieser Ermittlung ein mögliches Opfer mit Schmutz überschüttet?

Was für einen (berechtigten) Skandal würde “Bild” wohl daraus machen, wenn bei den aktuellen Belästigungs-Vorwürfen beim WDR rauskommen würde, dass beispielsweise WDR-Fernsehdirektor Jörg Schönenborn noch vor jeder Aufklärung erstmal Schmutz-Dossiers über die Frauen angefertigt hat, die sich beim Sender beschwert haben?

Das haben wir auch Julian Reichelt gefragt. Er hat darauf nicht geantwortet. Er hat auch nicht auf die Frage geantwortet, ob die vom “Spiegel” geschilderten Vorgänge stimmen. Und auch nicht darauf, ob er es für einen angemessenen Vorgang hält, ein mögliches Opfer eines sexuellen Missbrauchs erstmal zu diskreditieren und erst dann den Fall aufklären zu lassen. Bei Kai Diekmann haben wir nachgefragt, ob Reichelts Dossier in seinem Auftrag erstellt wurde. Es kam keine Antwort. Auch nicht auf unsere Frage an Diekmann, ob das Ganze so abgelaufen ist, wie vom “Spiegel” behauptet. Springer-Chef Mathias Döpfner haben wir all das auch gefragt und dazu noch, ob die von Julian Reichelt zusammengetragenen Informationen bei der Befragung durch ihn eine Rolle spielten. Verlagssprecherin Edda Fels antwortete, dass man zum “Spiegel”-Bericht keine Stellung nehme und der Fall mittlerweile für alle Beteiligten abgeschlossen sei. Springer habe den Vorwurf und die eigene Aufklärungspflicht sehr ernst genommen, ebenso die Fürsorgepflicht beiden Personen gegenüber. Die Betroffenen hätten absolut freiwillig an der internen Aufklärung mitgewirkt und seien von eigenen Anwälten beraten und begleitet worden. Es sei niemand diskreditiert worden.

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