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KW 28/23: Hör- und Gucktipps zum Wochenende

Hurra, Wochenende – und damit mehr Zeit zum Hören und Sehen! In unserer Wochenendausgabe präsentieren wir Euch eine Auswahl empfehlenswerter Filme und Podcasts mit Medienbezug. Viel Spaß bei Erkenntnisgewinn und Unterhaltung!

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1. Rammstein: Der Kampf um die Wahrheit
(ndr.de, Manuel Biallas & Inga Mathwig, Video: 18:58 Minuten)
Die Berichterstattung über den Fall Till Lindemann bewegt sich häufig im Spannungsfeld zwischen Verdachtsberichterstattung und Unschuldsvermutung. Das Medienmagazin “Zapp” hat untersucht, welche Akteure die öffentliche Debatte bestimmen: Wie sammeln Journalistinnen und Journalisten Informationen? Und mit welchen Mitteln prägen Anwälte und Krisenberaterinnen das öffentliche Bild?

2. Klimawandel – so (un)wichtig ist er deutschen Medien
(ardaudiothek.de, Jonathan Schulenburg, Audio: 23:17 Minuten)
Wie gehen Medien mit dem Thema Klima und insbesondere mit dem Klimawandel um? Darüber spricht Jonathan Schulenburg mit dem Datenanalyse-Spezialisten Stefan Paulus und der freien Journalistin Leonie Sontheimer, Mitbegründerin des Netzwerks Klimajournalismus.
Passend dazu ein Videotipp: Auf der re:publica hat Stefan Paulus einen interessanten Vortrag über seine Analysen gehalten: So berichten Spiegel, FAZ und Co. über den Klimawandel (youtube.com, Video: 26:31 Minuten).

3. Zu viele LGBT-Themen im Programm?
(deutschlandfunk.de, Annika Schneider, Audio: 39:59 Minuten)
Der Deutschlandfunk greift regelmäßig Kritik von Hörerinnen und Hörern auf und diskutiert sie im Medienpodcast “Nach Redaktionsschluss”. Diesmal kommt ein Hörer zu Wort, der der Meinung ist, dass im Deutschlandradio viel zu oft über sexuelle Minderheiten berichtet wird. Stimmt sein Eindruck? Und warum ärgert ihn das? Darum geht es im Gespräch mit den Deutschlandradio-Journalistinnen Christine Watty und Annika Schneider.

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4. Rolle der Medien bei der Flut und Probleme beim NRW-Lokalfunk
(wdr.de, Sebastian Sonntag, Audio: 47:54 Minuten)
Das WDR5-Medienmagazin “Töne, Texte, Bilder” beschäftigt sich unter anderem mit der Rolle der Medien bei der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vor zwei Jahren. Der Journalist Marius Reichert stammt selbst aus dem damals heftig betroffenen Ahrtal und hat beobachtet, wie internationale Medien tagelang mit einer unglaublichen Intensität und in allen Medienformen vom Ort der Katastrophe berichteten. Weitere Themen der Sendung: NRW-Lokalfunk in Schwierigkeiten sowie von der Künstlichen Intelligenz kopierte Stimmen.

5. Wie veraltet ist die Messung der Radio-Einschaltquote?
(uebermedien.de, Holger Klein, Audio: 17:58 Minuten)
Die halbjährlich erscheinende Media-Analyse Audio weist die Hörerzahlen der Radiosender aus. Die Radiosender suchen sich aus diesem Zahlenwerk gerne die für sie passenden Werte heraus, um sich gegenüber der Werbewelt als Gewinner zu feiern. Wie verlässlich sind diese Zahlen, wenn es keine Verlierer zu geben scheint? Und wie aktuell und aussagekräftig ist die Erhebung wirklich? Darüber spricht Holger Klein mit der Kommunikationswissenschaftlerin Anna Schnauber-Stockmann, die vor ihrer wissenschaftlichen Karriere selbst in der Markt- und Meinungsforschung tätig war.

6. Nach 7 Jahren: Ciao funk!
(youtube.com, Y-Kollektiv, Video: 7:36 Minuten)
Vor sieben Jahren startete ein Kollektiv von Reporterinnen und Reportern den Youtube-Kanal “Y-Kollektiv”, ein öffentlich-rechtliches, journalistisches Angebot mit Recherchen für das jüngere Onlinepublikum. Nun wechselt der Kanal sein digitales Zuhause: “Ab sofort findet ihr uns primär in der ARD Mediathek. Unsere größeren Recherchen gibt’s in ihrer vollen Länge ab sofort nur noch da. Und zwar alles montags.”

“Cum-Ex”-Meinungsmache, Kauflands rechter Sumpf, RTL in synthetisch?

1. Einflussnahme auf Medien? Wie der Kanzleramtschef zu “Cum Ex” Meinung macht
(tagesspiegel.de, Jost Müller-Neuhof)
Nach Informationen des “Tagesspiegel” soll Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD) versucht haben, mit als vertraulich deklarierten Stellungnahmen zum Cum-Ex-Skandal Einfluss auf Medienberichte zu nehmen. “Der Austausch mit Journalistinnen und Journalisten gehört zu meinem Geschäft”, habe Schmidt verlautbaren lassen – und zu konkreten Fragen zu seinen Kontakten geschwiegen. Jost Müller-Neuhof, rechtspolitischer Korrespondent des “Tagesspiegel”, schreibt: “Viel spricht deshalb dafür, dass Schmidt sein Einwirken auf Medien zugunsten des Bundeskanzlers gar nicht als dienstliche Tätigkeit betrachtet, sondern als eine Art Privatsache, bei der er freie Hand und niemandem gegenüber Rechenschaft abzulegen hat.”

2. RBB entbindet Juristische Direktorin vom Dienst
(sueddeutsche.de)
Bei den Untersuchungen zu möglicher Vetternwirtschaft und Verschwendung im RBB rückt nun auch die Juristische Direktorin Susann Lange in den Fokus. Der Sender habe Lange im gegenseitigen Einvernehmen und bis zur Klärung der Vorwürfe vom Dienst entbunden. Dem vorausgegangen waren Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft, die vergangene Woche auf Mitglieder des aktuellen Vorstands ausgeweitet worden seien, zu denen auch Lange zählt. RBB-Interims-Intendantin Katrin Vernau betont, dass es sich bei dem Vorgang nicht um ein Schuldeingeständnis handele, auch bei Susann Lange gelte die Unschuldsvermutung.

3. Das Regime schnürt den Medien die Luft ab
(reporter-ohne-grenzen.de)
Die Organisation Reporter ohne Grenzen kritisiert die Angriffe des iranischen Regimes auf Journalistinnen und Journalisten: “Der freie Zugang zu Informationen sollte ein grundlegendes Menschenrecht sein, auch im Iran. Gerade in Phasen von Umbrüchen und Protesten ist es wichtig, sich ungehindert informieren zu können. Dass das iranische Regime diese Lebensader einfach durchtrennen will, zeigt seine Brutalität. Es zeigt aber auch, dass die Herrscher mit dem Rücken zur Wand stehen. Denn die Wahrheit lässt sich niemals komplett unterdrücken.”

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4. Kaufland wegen rechtsradikaler Bücher in der Kritik
(spiegel.de)
Auf dem Onlinemarktplatz von Kaufland werden Bücher von Rechtsradikalen und Holocaustleugnern angeboten. Das ist insofern bemerkenswert, als die Supermarktkette zuvor Produkte mit Antifa-Logo aus ihrem Onlineshop verbannt hat. Die Debatte über das Kaufland-Verhalten war durch einen Twitter-Thread von Leo Schneider ausgelöst worden, der sich “mal nach rechten Kram im Onlineshop von @kaufland umgeschaut” hatte. Das Unternehmen habe nun begonnen, einzelne Produkte aus dem Angebot zu werfen, und weitere Prüfungen in Aussicht gestellt: “Wir werden in den kommenden Tagen unsere Prozesse sowie unser Sortiment auf den Prüfstand stellen und entscheiden, ob und welche weiteren Produkte wir aus dem Angebot nehmen werden.”

5. DJV verurteilt RTL-Pläne für synthetische Nachrichtenstimmen
(dwdl.de, Thomas Lückerath)
RTL arbeite gemeinsam mit Microsoft an einem Projekt zur Erzeugung von synthetischen Nachrichtenstimmen. Das Vorhaben werfe ethische Fragen auf, schreibt Thomas Lückerath bei “DWDL”. “Das geht gegen alle Prinzipien des glaubwürdigen Journalismus, auf die unser Berufsstand aufbaut”, habe der Deutsche Journalisten-Verband Lückerath gegenüber erklärt. Auch RTL-Moderator Maik Meuser, der die stimmliche Vorlage bei dem Projekt liefert, sei skeptisch: “Etwas zu hören, was ich selber nie gesagt habe mit meiner Stimme. Das fühlt sich nicht so besonders gut an”, so Meuser: “Das kann ich schon mal unterschreiben. Weil die Stimme natürlich schon ein bisschen sehr persönlich ist und wenn das genutzt wird, um etwas komplett anderes zu sagen, als es meinem Leben entspricht, dann finde ich das schon sehr bedenklich.”

6. Wie die Kronen Zeitung Leserbriefe missbraucht, um Tassilo Wallentin zu pushen
(kobuk.at, Tobias Kachelmeier)
Bei der österreichischen “Kronen Zeitung” häufen sich auffällig Leserbriefe, die sich für Tassilo Wallentin als zukünftigen Bundespräsidenten aussprechen. Pikant: Bei eben jenem Tassilo Wallentin handelt es sich um einen langjährigen Kolumnisten der Zeitung. Das Medien-Watchblog “Kobuk” hat sich die Sache näher angeschaut und hat einen Verdacht: “Eine offene Kampagne in der regulären Berichterstattung war wohl keine Option, weil zu offensichtlich.”

Balken für den Verdächtigen, Pixel für das Kind, nichts für das Opfer

In Hamburg läuft seit Donnerstag ein Prozess gegen einen Mann, der im Februar dieses Jahres seine damalige Lebensgefährtin erstochen haben soll. Ob der Tatverdächtige überhaupt voll schuldfähig ist, ist wegen einer möglichen posttraumatischen Belastungsstörung bislang nicht sicher.

Bild.de und die Hamburg-Ausgabe der “Bild”-Zeitung berichten heute größer über den Prozessauftakt. Während im Text mehrere “soll”s noch die Unschuldsvermutung garantieren, gibt es auf der Bild.de-Startseite schon einen Schuldspruch:

Screenshot Bild.de - Mutter (25) seiner Tochter mit acht Stichen getötet! - Plötzlich rammte M. (35) ihr das Messer in den Hals

Sowohl online als auch in der gedruckten Zeitung zeigen die “Bild”-Medien das Gesicht des Opfers ohne irgendeine Verpixelung. Der Tatverdächtige hat einen Augenbalken verpasst bekommen. Beim Kind der beiden wurde das Gesicht von “Bild” verpixelt. Alle weiteren Unkenntlichmachungen im Screenshot oben stammen von uns.

Als Quelle des Fotos, das Bild.de auch schon im Februar verwendet hat (auch damals mit Augenbalken für den Verdächtigen, Verpixelung für das Kind, nichts für das Opfer), gibt die Redaktion “Foto: Repro:” sowie den Namen des “Bild”-Reporters an. Das ist in solchen Fällen häufig ein Hinweis darauf, dass der jeweilige Fotograf ein von Trauernden in der Öffentlichkeit aufgestelltes Bild abfotografiert hat. In einem ähnlichen Fall, nachdem “Bild” Fotos von Opfern des Germanwings-Unglücks auf einem Marktplatz abfotografiert und veröffentlicht hatte, erkannte der Deutsche Presserat darin einen Verstoß gegen den Pressekodex: Die “Bild”-Redaktion erhielt eine Rüge, weil das Aufstellen der Fotos, auch wenn es an einem öffentlichen Ort passierte, “nicht für die Medienöffentlichkeit und ohne Zustimmung der Abgebildeten oder Angehörigen” geschah.

Mis­sach­tete Unschulds­ver­mu­tung, Tesla und die Medien, Populismus

1. Bild-Zei­tung mis­sach­tete Unschulds­ver­mu­tung
(lto.de, Pauline Dietrich & Felix W. Zimmermann)
“Bild” hat über den Kronzeugen im Wirecard-Skandal, Oliver B., vorverurteilend berichtet und muss die entsprechende identifizierende Berichterstattung unterlassen, so eine Entscheidung des Landgerichts München. Laut dem “Legal Tribune Online” vorliegenden Urteil habe die “Bild”-Redaktion Grundsätze der Verdachtsberichterstattung missachtet, indem sie B. unter anderem als “Schlüsselfigur” darstellte, noch während das Ermittlungsverfahren lief.

2. Tesla und die Medien
(djv.de, Harald Stocker)
Das ZDF meldete unlängst, vom Elektroautobauer Tesla nicht zur Fabrikeröffnung in Brandenburg zugelassen worden zu sein, und sah einen Zusammenhang mit früherer kritischer Berichterstattung (siehe dazu: Kein Zutritt, sueddeutsche.de, Timo Posselt). Harald Stocker, Beisitzer im Bundesvorstand des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), hat Teslas irritierenden Umgang mit Medien bereits vor 13 Jahren zu spüren bekommen. Er kommentiert: “Wenn wir jetzt erleben, dass das ZDF nicht zur Eröffnungsfeier in Grünheide kommen darf, obwohl Kanzler, Bundeswirtschaftsminister, Ministerpräsident und Landesminister anwesend sind, dann sind wir als DJV gefragt. Wenn Unternehmen mit unseren Steuergeldern finanziert und von der Politik hofiert werden, dann haben diese sich auch an die demokratischen Spielregeln zu halten. Und wenn die höchsten Repräsentanten unseres Landes zu Veranstaltungen gehen, bei denen die Medien selektiv ausgewählt sind, dann müssen wir auch mal mit diesen Repräsentanten reden.”

3. Diese Hürden muss Elon Musk noch nehmen
(zeit.de, Lisa Hegemann)
Elon Musk will Twitter kaufen. Doch kann der reichste Mann der Welt die Übernahme finanzieren? Findet er genug Verbündete für sein Vorhaben? Und wie glaubwürdig ist sein Angebot überhaupt? Lisa Hegemann hat einen genaueren Blick auf den Fall geworfen.

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4. Schon entdeckt? Open Parliament TV
(verdi.de, Gunter Becker)
Gunter Becker erinnert an das Vorhandensein einer derzeit einzigartigen Rechercheplattform für Parlamentsdebatten: “Mit der Plattform Open Parliament TV, Suchmaschine und interaktive Videodatenbank für Parlamentsreden, bekommen Journalist*innen sozusagen einen permanenten virtuellen Sitzplatz auf der digitalen Besucher*innentribüne des Parlaments. Alle Plenarprotokolle und die zugehörigen Videoaufnahmen der Reden im Bundestag seit 2017 stehen dort online, sind nach Stichworten schnell auffindbar und bereits fertig zum Teilen, oder zum Einbinden in andere Online-Angebote.”

5. Großmeister fiktionaler Programme
(tagesspiegel.de, Joachim Huber)
Der frühere ZDF-Fernsehfilmchef Hans Janke ist gestorben. In seinem Nachruf erinnert Joachim Huber an den Medienmacher, der unzählige populäre Formate umsetzen ließ wie “Derrick”, “Der Alte”, “Ein Fall für zwei”, “Bella Block”, “Aktenzeichen XY … ungelöst” sowie den “Fernsehfilm der Woche”.

6. “Mario Barth deckt auf!” (RTL): Populismus im Comedy-Format
(fr.de, Moritz Post)
Moritz Post analysiert die RTL-Show “Mario Barth deckt auf!”, in der es um Fälle angeblicher Steuerverschwendung geht. Posts Fazit: “Man agitiert in der Sendung gegen die Strukturen der demokratisch legitimierten Verwaltung der öffentlichen Hand und fordert nichts anderes, als den kapitalistisch-marktorientierten schmalen Staat. Das ist einfach. Das ist billig. Und damit macht man sich zum Handlanger des liberal-populistischen Lobbyismus des ‘Bund der Steuerzahler’ und seinem Präsidenten Reiner Holznagel.”

Jeder 1. Tatverdächtige wird in “Bild”-Überschriften zum “Täter”

Mit einer falschen Überschrift und möglichst wenig Einordnung haben es die “Bild”-Medien gestern mal wieder geschafft, rechten Scharfmachern Munition zu liefern.

Die “Bild”-Zeitung schrieb:

Ausriss Bild-Zeitung - Sexual-Delikte in Bahnhöfen - Jeder 2. Täter ist Ausländer

Und bei Bild.de hieß es genauso:

Screenshot Bild.de - Sexual-Delikte in Bahnhöfen - Jeder 2. Täter ist Ausländer

Die Überschrift ist deswegen falsch, weil die interne Statistik der Bundespolizei, auf der der ganze “Bild”-Artikel beruht, gar nicht von “Tätern” spricht, sondern von Tatverdächtigen. Das ist in einem Land, in dem die Unschuldsvermutung gilt, ein bedeutender Unterschied.

Die “Bild”-Redaktion reagierte gestern zumindest teilweise auf die Kritik an der Überschrift – online änderte sie sie heimlich in:

Screenshot Bild.de - Sexual-Delikte in Bahnhöfen - Jeder 2. Tatverdächtige ist Ausländer

Wir haben uns die Statistik der Bundespolizei ebenfalls besorgt. Ein Blick darauf zeigt, dass die Zahlen die inzwischen geänderte Bild.de-Überschrift durchaus stützen: 2019 konnte die Bundespolizei im Zusammenhang mit “Sexualdelikten auf Bahnanlagen” 693 Tatverdächtige ermitteln. Davon hatten 371 Personen “eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit”. 2020 waren es 346 von insgesamt 621. Und im ersten Quartal 2021 80 von 137. Also jeweils mehr als 50 Prozent.

Allerdings fehlt in der Berichterstattung der “Bild”-Medien in diesem Zusammenhang ein Detail: Bei den von “Bild” und Bild.de angegebenen Tatverdächtigen handelt es sich um ermittelte Tatverdächtige. Es gibt allerdings zahlreiche “Sexualdelikte auf Bahnanlagen”, bei denen der Täter überhaupt nicht bekannt ist: 2019 konnte die Bundespolizei bei 682 Delikten einen Verdächtigen ermitteln. Insgesamt gab es aber 1.184 Delikte. 2020 waren es insgesamt 1.215 Delikte – nur bei 680 gibt es einen Tatverdächtigen. Und im ersten Quartal dieses Jahres sieht es ähnlich aus: Bei 143 von 274 Delikten gibt es einen Verdächtigen. Das heißt: Bei jeweils über 40 Prozent der Delikte weiß man nicht, woher die Verdächtigen/Täter stammen. Natürlich kann es sein, dass auch in diesen Fällen die Verteilung zwischen Personen mit deutscher und mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit ganz ähnlich ist. Sicher ist das aber nicht. In den “Bild”-Medien liest man von dieser Einordnung kein Wort.

Genauso bei der Frage, um welche Delikte es sich konkret handelt. Dazu schreibt “Bild” nur allgemein:

Die Delikte: Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Nötigung, Belästigung, exhibitionistische Handlungen und andere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Die Bundespolizei liefert in ihrer Statistik die genaue Verteilung: Sowohl 2019 als auch 2020 als auch im ersten Quartal 2021 entfielen rund 92 Prozent der Delikte auf die zwei Bereiche “exhibitionistische Handlungen” und “sexuelle Belästigung”. Auch diese Delikte können für Opfer zweifelsohne traumatische Folgen haben. Die in der Regel härter bestraften Delikte “sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen” sowie “sexuelle Nötigung/Vergewaltigung” kommen vergleichsweise allerdings deutlich seltener vor. Bei “Bild” liest man auch von dieser Einordnung nichts, obwohl die Zahlen der Redaktion laut Bundespolizei vorlagen.

Und auch mit Blick auf den größeren Zusammenhang geben sich die “Bild”-Medien keinerlei Mühe, irgendeinen Kontext herzustellen. Schaut man in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts, in der nicht nur das Geschehen an Bahnhöfen und in Bahnen dokumentiert wird, sondern jenes im gesamten Land, erkennt man, dass der von “Bild” gesetzte Fokus nur einen kleinen Teil aller Sexualdelikte ausmacht. Zur Erinnerung: 2019 gab es laut Bundespolizei 1.184 “Sexualdelikte auf Bahnanlagen”. In ganz Deutschland gab es im selben Jahr laut PKS (PDF) insgesamt 69.881 erfasste “Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung” (wir wählen in diesem Fall bewusst das Jahr 2019, weil es dafür die aktuellste PKS gibt). Auch hier gilt: Eine derartige Einordnung liefern “Bild” und Bild.de nicht.

Das Bundeskriminalamt gibt in seiner PKS auch an, wie groß der Anteil “nichtdeutscher Tatverdächtiger” im Bereich der “Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung” ist: 26,8 Prozent. Verglichen mit dem Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in Deutschland ist das immer noch überproportional viel*, aber eben auch deutlich niedriger als die “Jeder-2.”-Schlagzeile von “Bild”.

Und so stellt sich schon die Frage: Warum setzt die “Bild”-Redaktion diesen sehr speziellen Fokus auf die Sexualdelikte in Bahnhöfen und Bahnen? Doch nicht etwa nur, um ihrer Leserschaft einen möglichst großen Anteil krimineller Ausländer (oder genauer: ausländischer Tatverdächtiger) präsentieren zu können?

Mit ihrem Beitrag kommt sie in bestimmten Kreisen jedenfalls gut an: Den Bild.de-Artikel haben unter anderem die AfD-Politikerinnen und Politiker Beatrix von Storch, Joana Cotar, Markus Buchheit, Martin Sichert, Bernhard Zimniok, Martin Hess, Rainer Kraft, Tobias Peterka, Sebastian Wippel und Jörg Dornau, die AfD-Verbände Nordrhein-Westfalen, Hannover, Köln, Landkreis Leipzig, Emmendingen, Ravensburg, Weserbergland, Erding, Traunstein, Bergisch Gladbach, Straubing-Regen, Neustadt an der Weinstraße und Kleve sowie Gruppen mit Namen wie “WIR SIND DAS VOLK”, “Gegen Masseneinwanderung”, “Gutmenschen im Endstadium” und “Dr Hans-Georg Maaßen für Kanzler” bei Facebook geteilt. Es dürfte ein erfolgreicher Tag für die “Bild”-Redaktion gewesen sein.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

*Nachtrag, 17. Juni: Mehrere Leserinnen und Leser weisen uns berechtigterweise darauf hin, dass der Vergleich mit dem Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in Deutschland problematisch ist, da in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Personen auch dann als “nichtdeutsche Tatverdächtige” gezählt werden, wenn sie den Delikt zwar in Deutschland begangen haben sollen, aber aus dem Ausland stammen und dort auch wohnen. So werden beispielsweise auch Grenzpendler, denen in Deutschland eine Straftat vorgeworfen wird, die aber in Österreich wohnen, als “nichtdeutsche Tatverdächtige” in der Statistik des Bundeskriminalamts gezählt. Damit sind die Zahlen der PKS nicht direkt vergleichbar mit der Wohnbevölkerung in Deutschland. Gerade bei Bahnhöfen, wo die Reisebewegung qua Definition dazugehört, könnte das eine größere Rolle spielen.

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Kein Schutz für den Angeklagten, kein Schutz für die Opfer

Vor dem Landgericht Wiesbaden läuft derzeit ein Prozess gegen einen Mann, dem unter anderem schwerer sexueller Missbrauch von vier Kindern vorgeworfen wird. Die “Bild”-Zeitung berichtet heute groß in ihrer Bundesausgabe über das Verfahren und druckt dazu zwei Fotos: Das eine zeigt den Angeklagten, der sich das Gesicht mit einem Briefumschlag verdeckt, im Gerichtssaal. Das andere, eine ältere Aufnahme, zeigt ihn am Schreibtisch sitzend, das Gesicht klar erkennbar. “Bild” hat nichts verpixelt:

Ausriss Bild-Zeitung - Ein Opfer war erst elf Monate alt - Familienvater soll eigene Töchter missbraucht haben
(Unkenntlichmachung durch uns.)

Auch bei Bild.de ist das Schreibtisch-Foto unverpixelt zu sehen.

Die fehlende Unkenntlichmachung ist natürlich kein Versehen, kein Flüchtigkeitsfehler, sondern genau so von der “Bild”-Redaktion gewollt. Sie hat es noch nie sonderlich interessiert, dass ein Angeklagter kein verurteilter Täter ist, und dass in Deutschland die Unschuldsvermutung gilt (und selbst eine eventuelle Verurteilung bedeutet nicht automatisch, dass man das Gesicht des Mannes einfach zeigen darf).

Neben dem Schutz des Angeklagten kommt in diesem Fall aber noch, zumindest indirekt, ein weiterer Aspekt hinzu, den “Bild” missachtet: der Schutz der Opfer. In der “Bild”-Überschrift ist nicht zu überlesen, dass es sich bei den Opfern um die Töchter des Angeklagten handele. Wer den Angeklagten kennt und dank der “Bild”-Redaktion auf dem Foto erkennt, weiß direkt, um wen es sich bei den Opfern handeln muss. Da bringt es auch nichts, dass im Artikel bei Bild.de die Vornamen der Opfer von der Redaktion geändert wurden.

Der Prozess in Wiesbaden findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – auf Antrag der Nebenklage und zum Schutz der Opfer. Der “Spiegel” schreibt: “Zu groß sei die Gefahr, dass sich eine Veröffentlichung negativ auf die weitere Entwicklung der Kinder auswirken könnte, sagte die Vorsitzende Richterin Annette Honnef.”

Mit Dank an @MartinTheRookie, @Wooloo_Mooloo und @Diag72 für die Hinweise!

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Bei Mordverdacht macht “Bild” einen Deutschen wieder zum Flüchtling

Wann ist man eigentlich Deutscher? Also so richtig deutsch, akzeptiert sogar von der “Bild”-Redaktion? Braucht man dafür einen deutschen Namen, deutsche Vorfahren, ein irgendwie geartetes deutsches Aussehen? Muss man in Deutschland geboren sein? Oder reicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

In Leipzig soll ein Mann seine Ex-Freundin getötet haben. Der 30-Jährige ist Deutscher mit deutschem Pass und lebt seit knapp 25 Jahren in Deutschland. Als 6-Jähriger flüchteten er und seine Familie aus Afghanistan, was bei dieser Geschichte eigentlich keine Rolle spielen sollte. “Bild” und Bild.de sehen das offenbar anders. Denn wenn man möglicherweise zum Straftäter geworden ist, dann kann man noch so lange schon in Deutschland leben und einen noch so deutschen Pass haben. Dann ist man direkt: einstiger “Vorzeigeflüchtling”, wie die “Bild”-Redaktion in einem Facebook-Teaser schreibt.

Mehrere Tage berichteten die “Bild”-Medien in der vergangenen Woche über den Fall. In ihrer Leipzig-Ausgabe titelte die “Bild”-Zeitung am Mittwoch:

Ausriss Bild-Zeitung - Myriams Killer war mal ein Musterbeispiel gelungener Integration

Man kann nur mutmaßen, was der Leserschaft eine solche Überschrift sagen soll — hängen bleibt aber irgendein Zusammenhang zwischen Migration und Gewaltverbrechen. Und dann noch nicht mal von irgendeinem sowieso schon kriminellen Dahergelaufenen verübt, sondern von einem “Musterbeispiel gelungener Integration”. Wenn jetzt die sogar schon …

Die Onlineversion des Artikels wurde über 4000 Mal bei Facebook geteilt, von AfD-Politikern und -Ortsverbänden, von der NPD, von “Pegida”, von Facebookgruppen mit Namen wie “Büdingen wehrt sich — Asylflut stoppen”, “Klartext für Deutschland — FREI statt bunt” und “Aufbruch deutscher Patrioten”. Sie alle stürzen sich auf die Bezeichnungen “Vorzeigeflüchtling” und “Musterbeispiel gelungener Integration”. Die “Bild”-Redaktion weiß sehr genau, für wen sie schreibt.

Den viel passenderen größeren Zusammenhang lässt sie hingegen außen vor: Gewalt gegen Frauen. Der Tod der Frau in Leipzig reiht sich ein in die zahlreichen Frauenmorde, die hierzulande und überall auf der Welt eine traurige Alltäglichkeit haben. Wegen Fällen wie diesem gab es in letzter Zeit Debatten zu verharmlosenden Bezeichnungen in Medien wie “Beziehungsdrama”: Gewalttaten in Beziehungen sollen nicht mehr als einzelne “Tragödien” beschrieben werden, sondern als strukturelles Problem. Die dpa kündigte beispielsweise an, künftig auf Begriffe wie “Familientragödie” verzichten zu wollen.

Anders Bild.de. Als die genauen Hintergründe der Tat in Leipzig noch nicht bekannt waren, titelte die Redaktion:

War der Mordversuch eine Beziehungstat?

Kolumnistin Katja Thorwarth schrieb vergangenes Jahr in der “Frankfurter Rundschau” darüber, “warum Mord keine ‘Beziehungstat’ ist”. Solche Überlegungen scheinen an “Bild” spurlos vorbeizugehen.

Das gilt auch für Überlegungen zu Persönlichkeitsrechten: Regelmäßig veröffentlichen die “Bild”-Medien unverpixelte Fotos von Tatopfern und von bisher nicht verurteilten Tatverdächtigen. Die Unschuldsvermutung ist der Redaktion eher lästig. Und so lässt “Bild” auch diese Gelegenheit nicht aus und zeigt sowohl ein Foto der Getöteten als auch eines des mutmaßlichen Täters ohne jegliche Unkenntlichmachung.

Das Foto der Getöteten hat “Bild” vom Facebook-Account der Frau:

Screenshot Bild.de - Foto: Facebook

Dabei hatte der Deutsche Presserat schon vergangenen Dezember festgestellt:

Facebookeintrag kein Freibrief für Verwendung von Opferfotos

Konkret ging es damals um einen Fall, bei dem Bild.de ein Foto einer getöteten Frau von Facebook gezogen und veröffentlicht hatte — für den Presserat ein Verstoß gegen den Opferschutz. Der Ehemann des Opfers sei in den Sozialen Netzwerken zwar offen mit dem Tod seiner Frau umgegangen, so das Gremium, trotzdem hätte die “Bild”-Redaktion eine Erlaubnis zur Veröffentlichung der Bilder einholen müssen:

Die Veröffentlichung von Fotos und Angaben zu Opfern durch die Angehörigen in sozialen Netzwerken ist nicht gleichzusetzen mit einer Zustimmung zu einer identifizierenden Darstellung in den Medien.

Gab es für die “Bild”-Berichterstattung aus Leipzig so eine Zustimmung? “Bild”-Sprecher Christian Senft wollte sich dazu nicht äußern: Man kommentiere, “wie üblich”, keine redaktionellen Entscheidungen. Nach unserer Anfrage hat die Redaktion die Fotos des Opfers bei Bild.de verpixelt.

Mit Dank an Maria T. und anonym für die Hinweise!

Nachtrag, 23:24 Uhr: Mit dem Herauskramen der Bezeichnung “Vorzeigeflüchtling” ist die “Bild”-Redaktion nicht allein. Auch Sächsische.de bezeichnet den Tatverdächtigen in einem später erschienenen Artikel so.

Mit Dank an @doestrei für den Hinweis!

Nachtrag, 21. April: Auch die “Leipziger Volkszeitung” berichtet von dem Fall und schreibt über den Tatverdächtigen, er sei ein “Musterbeispiel gelungener Integration” gewesen.

“Tag24” bekommt es hin, den Mord an der Frau sprachlich auf ganz besondere Weise zu verharmlosen: Die Redaktion schreibt vom “dramatischen Höhepunkt einer toxischen Liebe im Sozialarbeiter-Milieu”.

Mit Dank an @RASSISMUSTOETET für den Hinweis!

Falscher Täter, aber mit Foto

Die Tatwaffe jemand anderem unterzuschieben, das versuchte schon die skrupellose Lady Macbeth. Nachdem ihr Gemahl Macbeth König Duncan ermordet hatte, drückte sie die blutigen Dolche den schlafenden Wachen des Königs in die Hände. So wollte sie den Verdacht von Macbeth lenken. Doch der Plan ging nicht auf: Macduff, Macbeths Widersacher, schöpfte Verdacht und brachte Macbeth schließlich zur Strecke.

Auch außerhalb des Shakespeareschen Universums kommen solche Dinge vor, so kürzlich in Starnberg. Der Unterschied zu Shakespeare: Damals gab es noch keine “Bild”-Zeitung, die aus einem irrtümlichen Anfangsverdacht eine Tatsache macht und den vermeintlichen Täter mit Foto anprangert. Auch der Landesdienst Bayern der dpa und die “Abendzeitung” aus München sehen in diesem Fall nicht gut aus.

Am 12. Januar entdeckte die Polizei eine Familie tot in deren Wohnhaus in Starnberg: die beiden Eltern und deren 21-jährigen Sohn. Die Polizei fand den Sohn offenbar mit einer Pistole in der Hand und zog daraus ihre Schlüsse. In einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord vom 13. Januar heißt es:

Nach aktuellem Ermittlungsstand geht die Kripo davon aus, dass der 21-jährige Sohn am Wochenende zunächst seine Eltern (60 bzw. 64 Jahre) und dann sich selbst getötet hat. Vor Ort wurden zwei Faustfeuerwaffen als mutmaßliche Tatwaffen sichergestellt.

Zum Motiv der Tathandlung können derzeit keine Angaben gemacht werden. Die Ermittlungen stehen noch am Anfang.

Während die Kripo sich also noch zurückhält mit endgültigen Urteilen, von “mutmaßlich” und vom “aktuellen Ermittlungsstand” spricht, gibt es bei “Bild” (am 14. Januar) und Bild.de (am 15.) Tatsachen:

Ausriss Bild-Zeitung - Drei tote im feinen Starnberg - Kinder-Psychologin und Ehemann von Sohn erschossen
Screenshot Bild.de - Familiendrama in Starnberg - ... schoss auf Eltern und auf Familienhund Rocco
(Die Unkenntlichmachung des Namens stammt von uns.)

Genauso sicher klingt es bei der “Abendzeitung” und beim bayerischen Landesdienst der dpa:

Screenshot abendzeitung-muenchen.de - Drei Leichen gefunden - Starnberg unter Schock: Sohn tötet seine Eltern
Screenshot Welt.de mit einer Meldung der dpa - Sohn erschießt Eltern und tötete sich selbst mit Kopfschuss

Andere Redaktionen waren vorsichtiger. Süddeutsche.de etwa titelte: “Sohn soll Eltern und sich selbst erschossen haben”. Und auch der Basisdienst der dpa baute ein “soll” in seine Überschrift.

Die “Bild”-Medien hatten das Urteil hingegen schon gefällt. Und sie schreckten auch nicht davor zurück, gleich noch ein Foto des 21-jährigen Sohnes zu veröffentlichen, unverpixelt versteht sich.

Gut eineinhalb Wochen später stellt sich allerdings heraus: Nicht der Sohn hat seine Eltern umgebracht, ein 19-jähriger Freund des Sohnes soll die Familie getötet haben. Der geständige Tatverdächtige legte dem 21-Jährigen offenbar eine Pistole in die Hand, um einen Suizid vorzutäuschen.

Der Pressekodex rät, in der Berichterstattung auch bei Tatverdächtigen die “schutzwürdigen Interessen von Betroffenen” zu berücksichtigen. Bei der Abwägung sei unter anderem der Verfahrensstand einzubeziehen. Dieser war bei den Veröffentlichungen durch “Bild”, Bild.de, dpa-Landesdienst und “Abendzeitung” wenige Tage nach der Tat noch nicht sehr weit fortgeschritten.

Der Fall aus Starnberg ist ein trauriges Beispiel dafür, warum es hochproblematisch ist, dass “Bild” und Bild.de regelmäßig unverpixelte Fotos von Tatverdächtigen veröffentlichen. Hier zeigt sich die Wichtigkeit der Unschuldsvermutung: Auch bei einem Tatverdacht mit scheinbar klaren Indizien kann sich der Tatverdächtige als unschuldig erweisen, so wie nun geschehen. Den neuen Tatverdächtigen zeigen die “Bild”-Medien wieder unverpixelt.

Bei Opfern ist der Presserat sowieso unmissverständlich: “Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen.” Auch hier, leider wenig überraschend, halten sich “Bild” und Bild.de nicht an den Pressekodex und veröffentlichen unverpixelte Fotos der Getöteten.

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Solltest Du Suizid-Gedanken haben, dann gibt es Menschen, die Dir helfen können, aus dieser Krise herauszufinden. Eine erste schnelle und unkomplizierte Hilfe bekommst Du etwa bei der “TelefonSeelsorge”, die Du kostenlos per Mail, Chat oder Telefon (0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222 und 116 123) erreichen kannst.

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Vom “Messermann” zur Verschwörungstheorie

Am vergangenen Freitag ist in Berlin ein Mann über die Absperrung vor einer Synagoge gestiegen. Laut Polizeimeldung lief er mit einem Messer in der Hand auf die Wachleute zu und soll dabei etwas gemurmelt haben. Die Wachleute zogen sofort ihre Dienstwaffen, richteten sie auf den Mann und forderten ihn auf, das Messer fallen zu lassen. Der Mann blieb stehen und sprach mehrfach mit ruhiger Stimme und mutmaßlich auf Arabisch etwas vor sich hin. Die Wachleute setzten schließlich Pfefferspray ein, um den Mann zu überwältigen.

In einer ersten Befragung ließ sich das Motiv des Mannes nicht feststellen. Auch eine richterlich angeordnete Durchsuchung seiner Wohnung brachte keine Klärung. Da auch ein politisches Motiv in Frage kam, beschlagnahmte die Polizei mehrere Datenträger und Unterlagen, die zurzeit ausgewertet werden. Haftgründe gegen den Mann lagen nicht vor, weshalb er am darauffolgenden Morgen aus dem Polizeigewahrsam entlassen wurde.

So. Und dann kam “Bild”.

“Horror in Berlin-Mitte”, schrie die Zeitung am Montag: “Synagoge angegriffen”!

Der Mann sei Syrer und solle “Allahu Akbar” und “Fuck Israel” gerufen haben, schrieben die Autoren des Artikels. Ob das stimmt, ist unklar; in der Polizeimeldung steht es nicht, und andere Medien schreiben es nur mit Verweis auf die “Bild”-Zeitung.

Der eigentliche Skandal ist für “Bild” aber ohnehin etwas anderes.

DAS UNFASSBARE: MOHAMAD M. WIRD AM NÄCHSTEN TAG FREIGELASSEN.

“Wo er jetzt ist? Unbekannt.”, gruselte sich “Bild”-Redakteur Timo Lokoschat im dazugehörigen Kommentar:

Was bleibt, ist das bedrückende Gefühl, dass da draußen jemand herumläuft, der voller Hass ist und auch vor Gewalt nicht zurückschreckt.

Und “Bild”-Chef Julian Reichelt twitterte:

Tweet von Julian Reichelt: Solange man von den Behörden laufen gelassen wird, wenn man mit einem Messer bewaffnet eine Synagoge überfällt, solange soll bitte kein Politiker behaupten, Antisemitismus habe in Deutschland keinen Platz. Hat er. Und zwar in seiner gefährlichsten Form. In unserer Hauptstadt.

Vielleicht ist es an der Zeit, diese Sache mit dem Laufenlassen nochmal zu erklären, “Bild” hatte da ja schon immer gewisse Verständnisprobleme.

Der deutsche Rechtsstaat sieht vor, dass es gute Gründe braucht, jemanden ohne ein Urteil ins Gefängnis zu stecken. Die Untersuchungshaft sei “die ultima ratio”, erklärte uns Anfang des Jahres in einer ähnlichen Sache der Strafverteidiger Carsten Hoenig. Der Erlass eines Haftbefehls müsse sich “an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Unschuldsvermutung messen lassen”. Zur Untersuchungshaft komme es nur, “wenn gar nichts mehr anderes geht”.

Laut Strafprozessordnung muss zunächst einmal dringender Tatverdacht bestehen. Zudem gibt es bestimmte Haftgründe, etwa die Fluchtgefahr, die Wiederholungsgefahr oder die Gefahr, dass Beweismittel vernichtet werden (Verdunkelungsgefahr). Liegen solche Gründe aus Sicht der Behörden nicht vor, gibt es keinen Haftbefehl.

Man kann also nicht mal so eben jemanden einsperren, auch wenn der “Bild”-Chefredakteur es gerne hätte:

Tweet von Julian Reichelt: Bei der Kombination aus Synagoge, Messer, „Allahu Akbar“ und „Fuck Israel“ könnte man auch von einem politisch/terroristischen Hintergrund ausgehen und den Täter erstmal einsperren. Oder man kann das alles ganz entspannt sehen wie @polenz_r und die Stadt Berlin.

Natürlich ist es möglich, dass ein politisches/terroristisches Motiv dahintersteckte. Aber es ist auch möglich, dass es einen anderen Hintergrund gab. Sogar “Bild” selbst schrieb in einem der Artikel zu dem Fall:

Haben Objektschützer vor der Neuen Synagoge in Mitte ein Blutbad verhindert? Oder haben sie am Freitagabend einen geistig verwirrten Mann gestoppt, der in Selbstmordabsicht mit einem Messer auf die bewaffneten Wachmänner zulief?

Julian Reichelt und Timo Lokoschat aber erwecken den Eindruck, als gebe es nur einen einzigen zulässigen Schluss.

Und als würden die Berliner Behörden die Sache gezielt vertuschen. In seinem Kommentar schrieb Lokoschat:

Erst vergangene Woche hatte ein Mann in Paris vier Menschen mit einem Keramikmesser erstochen. Ein Islamist, wie die Behörden erst nach langem Herumdrucksen bestätigten.

Auch in Berlin formuliert die Polizei, dass das Motiv des überwältigten Syrers “unklar” sei. Wie bitte? Was will jemand, der laut Zeugen “Allahu akbar” und “Fuck Israel” gerufen hat, mit einem Messer in einer Synagoge? In Ruhe reden? Nein, er will Juden verletzen oder ermorden.

Wer den grassierenden Antisemitismus bekämpfen will, muss sich auch trauen, ihn beim Namen zu nennen.

Ein entscheidender Punkt in der Berichterstattung von “Bild” ist, dass sie nicht das zum zentralen Thema macht, was passiert ist — ein Mann klettert mit einem Messer über die Absperrung einer Synagoge und wird gestoppt –, sondern das, was der Fantasie der Redaktion nach hätte passieren können.

Nochmal zur Erinnerung: Es ist nicht erwiesen, dass der Mann “Juden verletzen oder ermorden” wollte. Es könnte — wie “Bild” selbst schrieb — auch ein “geistig verwirrter Mann” mit “Selbstmordabsicht” gewesen sein. Oder etwas anderes. Die Behörden werden sich bemühen, die Motive herauszufinden. Während die “Bild”-Leute so tun, als hätten sie selbst den Fall schon gelöst.

Gestern dann die nächste Eskalationsstufe: Titelseitenwut.

BILD-Titelseite: Was uns wütend macht! - Politiker sagen: DDR war kein Unrechtsstaat - Staatsanwalt lässt Messer-Angreifer laufen - Klima-Kämpfer stellen unsere Demokratie infrage

“Wie kann das sein?”, fragte “Bild” immer noch fassungslos — und warf sogar die Frage auf, ob der Staatsanwalt “für seine Entscheidung, einen offenbar gefährlichen Täter freizulassen” “belangt werden” könne.

“Bild”-Redakteur Filipp Piatov erklärte den “Skandal um den Messerangreifer” dann noch mal nachdrücklich zu einer “Schande” für die Berliner Regierung. Der Fall beweise: Das “Engagement des Regierenden Bürgermeisters gegen Antisemitismus” sei “eine Luftnummer”.

BILD-Ausriss: Die Berliner Regierung ist eine Schande!

Nun ist [der Syrer] auf freiem Fuß, unauffindbar — und gewaltbereit. Denn was für jeden Bürger mit gesundem Menschenverstand nach einem versuchten antisemitischen Terrorangriff aussieht, ist für Berliner Behörden leider kein Haftgrund. Verrückt!

Anstatt den Mann in Gewahrsam zu nehmen und intensiv zu prüfen, ob er nicht in ein Flugzeug gen Heimat gehört, darf er durch Berlins Straßen laufen. Es ist amtlich: Die deutsche Hauptstadt drückt nicht nur bei Drogendealern, sondern auch bei antisemitischen Gewalttätern beide Augen zu.

Gestern Vormittag meldete sich die Generalstaatsanwaltschaft Berlin zu Wort — und widersprach so ziemlich allem, was die “Bild”-Leute behauptet hatten.

Zunächst einmal stellte sie klar: “Die Voraussetzungen für einen Haftbefehl liegen nicht vor”: Es bestehe “kein dringender Tatverdacht einer Straftat, lediglich der Anfangsverdacht eines Hausfriedensbruchs.” Der Verdächtige sei “strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten”. Und: Derzeit lägen “keine Erkenntnisse zu einer möglichen islamistischen Motivlage vor”, die Ermittlungen dazu würden “mit Hochdruck fortgeführt”. “Durch Berlins Straßen”, wie die “Bild”-Kommentatoren geschrieben hatten, läuft der Mann auch nicht: Er befinde sich, so die Generalstaatsanwaltschaft, “derzeit in der Psychiatrie”.

Und wie reagierte der “Bild”-Chef? “Sorry, dass wir so viele voreilige Schlüsse gezogen haben?” Aber nicht doch.

Tweet von Julian Reichelt: Die Berliner Staatsanwaltschaft macht sich komplett lächerlich und wirft die Frage auf, ob man politisch/terroristische Straftaten bewusst ignoriert, weil sie politisch unbequem sind und nicht zur Ideologie der Berliner Regierung passen.

Das muss man sich mal vorstellen: Wegen des Verzichts auf einen Haftbefehl aufgrund fehlender Voraussetzungen dafür unterstellt er jetzt den Berliner Behörden, aus ideologischen Gründen terroristische Straften bewusst zu ignorieren. Woanders würde man sowas Verschwörungstheorie nennen, bei “Bild” nennen sie es Journalismus.

Reichelt scheint fest entschlossen zu sein, aus dem Vorfall vor der Synagoge eine Kampagne gegen die Berliner Regierung und deren “Ideologie” zu machen.

Heute wird es persönlich. Groß auf Seite 2 der Bundesausgabe: ein Foto der Berliner Generalstaatsanwältin.

BILD-Ausriss: Warum fürchtet die Politik das Wort Terror?

Im Artikel listet “Bild”-Redakteur Ralf Schuler mehrere islamistische Anschläge der vergangenen Jahre auf und — als gäbe es keinen Zweifel daran, dass es sich dabei ebenfalls um islamistischen Terror gehandelt hat — nennt dabei auch den Vorfall vor der Synagoge vom Wochenende. Es sei “IRRE”, dass der Mann wieder freigelassen wurde, schreibt auch Schuler nochmal. Und dann schreibt er, in bester AfD-Manier:

Die Politik drückt sich noch immer vor dem Eingeständnis, dass mit der Massenmigration seit 2015 auch Kriminelle nach Deutschland gekommen sind und spricht deshalb lieber über Einzelfälle als über das Terror-Problem.

Was haben wir also gelernt? Der Synagogen-“Messermann” ist hundertprozentig ein islamistischer Terrorist, denn während die Ermittlungsbehörden nur aufwendig rumermitteln, hat “Bild” einfach eins und eins zusammengezählt. Die Berliner Behörden stecken aber alle unter einer Decke und wollen das mit dem Terror geheimhalten. Und dass viele Flüchtlinge Terroristen sind, will die Politik ebenfalls vertuschen. Und von “Terror” sprechen sollte man sowieso nicht erst, wenn alle Beweise gesichtet, wenn die Datenträger ausgewertet und die Ermittlungen abgeschlossen sind, sondern gefälligst dann, wenn die “Bild”-Zeitung es verlangt.

Bild.de erfindet den Rechtsstaat neu

Vor dem Landgericht Neubrandenburg hat heute der Prozess gegen einen Mann begonnen, der seine sechsjährige Stieftochter getötet haben soll. Dem Angeklagten wird Mord durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Der Pflichtverteidiger des Mannes sagt, dass sein Mandant die Tat bestreite.

Auch Bild.de berichtet über den ersten Prozesstag und erfindet dabei gleich mal den Rechtsstaat neu:

Was ist geschehen?

Als die Rettungssanitäter am Abend des 12. Januar eintreffen, liegt Leonie (6) tot in der Wohnung der Familie. Später wird klar: Das Kind starb an schweren Kopfverletzungen. Ihr Stiefvater David H. behauptet es handle sich um einen tragischen Unfall. Das muss er Staatsanwaltschaft und Richtern jetzt vor Gericht beweisen.

So grausam die Taten sein mögen, die David H. vorgeworfen werden, gilt auch für ihn die Unschuldsvermutung. Nicht er muss “Staatsanwaltschaft und Richtern jetzt vor Gericht beweisen”, dass es sich um einen Unfall gehandelt habe; die Staatsanwaltschaft muss David H. den Mord nachweisen.

Die Richter aus der Bild.de-Redaktion haben ihr Urteil übrigens schon längst auf der Startseite gesprochen:

Screenshot Bild.de - Kleine Leonie (6) von Stiefvater ermordet - Feiger Kinder-Killer zeigt verzweifeltem Vater den Mittelfinger
(Unkenntlichmachung durch uns.)

Mit Dank an Harald und @unalternativ für die Hinweise!

Nachtrag, 25. September: Mehrere Leserinnen und Leser haben uns darauf hingewiesen, dass der Mittelfinger, den der Angeklagte laut Bild.de dem Vater gezeigt haben soll, ja auch dem Fotografen gegolten haben könnte, dessen Foto die Redaktion verwendet. Und tatsächlich gibt es solche fragwürdigen Interpretationen, bei denen die “Bild”-Medien einen ausgestreckten Mittelfinger etwa als Verhöhnung des Gerichts auslegen, obwohl er vermutlich dem eigenen Fotografen galt.

In diesem Fall dürfte die “Bild”-Darstellung hingegen stimmen. Jedenfalls zeigt ein Video vom Prozessauftakt, das UM.tv bei Facebook gepostet hat, dass der Angeklagte den Mittelfinger zumindest in jene Richtung streckt, in der der Vater des verstorbenen Mädchens sitzt.

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