Archiv für November 20th, 2018

“Bild” spaltet mit Hartz-IV-Vergleich

Wenn die “Bild”-Medien über die vermeintlich hohen Hartz-IV-Bezüge mancher Familien berichten, sammelt sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in den dazugehörigen Facebook-Kommentaren die Wut: “Wenn ich sowas lese! Wozu gehe ich überhaupt noch arbeiten?” oder “Da werd’ ich morgen dran denken, wenn um 5 Uhr der Wecker klingt!” ist dann häufig zu lesen. Manchmal richtet sich der Ärger gegen den Staat, manchmal gegen die Hartz-IV-Empfänger, manchmal beides.

Das liegt auch daran, dass “Bild” und Bild.de solche Rechnungen anstellen:

Ausriss Bild-Zeitung - Wie viel Schikane steckt in Hartz IV?

Für Hartz IV flossen 2017 insgesamt rund 46 Milliarden Euro/Jahr, 416 Euro/Monat für einen Single plus Miete und Heizung. Eine vierköpfige Familie bezieht (je nach Miethöhe) bis zu 2500 Euro. Wer arbeitet und Steuern zahlt, muss deutlich über 3000 Euro brutto verdienen, um dasselbe zu haben.

Dass Hans-Jörg Vehlewald, Larissa Krüger, Peter Tiede und Ralf Schuler in ihrem Beispiel die zwei Worte “bis zu” verwenden, ist ausgesprochen trickreich. Möglicherweise kennt das “Bild”-Autorenteam eine vierköpfige Familie, die 2500 Euro Hartz-IV-Leistungen im Monat bezieht. Die Regel ist das ganz sicher nicht.

Jeder der zwei erwachsenen Partner bekommt aktuell 374 Euro — zusammen also 748 Euro. Dazu kommen im “Bild”-Beispiel zwei Kinder. Nehmen wir einen für “Bild” günstigen Fall: Die Kinder sind 15 und 17 Jahre alt. Dann bekommt die Familie pro Monat pro Kind 316 Euro (wären die Kinder beispielsweise beide jünger als sechs Jahre, gäbe es je Kind nur 240 Euro). Die gesamte Familie bekommt monatlich also 1380 Euro Hartz-IV-Regelleistungen. Allerdings, und das erwähnt das “Bild”-Autorenteam nicht, wird das Kindergeld von insgesamt 388 Euro pro Monat, das der Familie für die zwei Kinder zusteht, als Einnahme komplett angerechnet. Dadurch verringern sich die monatlichen Hartz-IV-Regelleistungen auf 992 Euro.

Hinzu kommen die vom Jobcenter anerkannten Wohnkosten. Für eine vierköpfige Familie betrugen diese deutschlandweit im Juli dieses Jahres im Schnitt 672,30 Euro für 76,46 Quadratmeter (Excel-Tabelle, Tabelle 2b). Natürlich gibt es in den verschiedenen Bundesländern und je nach Stadt- oder Landlage deutliche Unterschiede bei der Höhe der anerkannten Mietkosten.

Durchschnittlich erhält eine vierköpfige Familie also Leistungen in Höhe von 1664,30 Euro pro Monat. Das ist ein gutes Stück entfernt von den 2500 Euro, von denen Vehlewald, Krüger, Tiede und Schuler sprechen. Hinzu kommt bei beiden Beispiel-Familien, ob nun Hartz-IV-empfangend oder arbeitend und steuerzahlend, Kindergeld für zwei Kinder in Höhe von 388 Euro.

Mit diesem Durchschnittswert kann man nur nicht so geschmeidig einen Keil in die Gesellschaft treiben wie mit der “bis zu”-Behauptung der “Bild”-Redaktion.

Mit Dank an Marc W. für den Hinweis!

Nuhr Verachtung, Gespräch mit dem Rechtsfluencer, Wirbellose ARD

1. Fischers kleine Presseschau: Diesel-Depression in der FAZ und Dieter Nuhrs Hohn-Gipfel in der ARD-Themenwoche
(meedia.de, Thomas Fischer)
In seiner “kleinen Presseschau” rechnet Thomas Fischer, Bundesrichter a.D., mit der Diesel-Berichterstattung der “FAZ” und dem ARD-Satiriker Dieter Nuhr ab, für den er keine guten Worte findet: “Er verhöhnt den menschenrechtlichen Gleichheitssatz, indem er ihn in sein Gegenteil verdreht und frei erfundenen Unsinn als angeblichen “Mainstream” ausgibt, dem er sich zu widersetzen behauptet. Das Prinzip der Nuhrschen Komik ist dabei immer gleich: Von oben nach unten wird Verachtung durchgereicht. Das erreicht, bei Licht betrachtet, bestenfalls das Niveau eines Karnevalsabends im AfD-Ortsverein.”

2. Der Rechtsfluencer
(buzzfeed.com, Karsten Schmehl)
“BuzzFeedNews”-Reporter Karsten Schmehl hat sich mit einem der auffälligsten rechten Meinungsmacher in Deutschland getroffen: Der 24-jährige Henryk Stöckl treibt vor allem auf Facebook und Youtube sein Unwesen, verbreitet dort falsche Behauptungen und befeuert Hass und Hetze. Schmehl ist angesichts der Aussagen des Rechtsfluencers etwas ratlos: “Auch nach einer Stunde Gespräch fällt es nicht leicht, zu beurteilen, ob Stöckl seine Falschaussagen kalkuliert oder aus Naivität verbreitet. Es bleibt unklar, ob er die Tragweite seiner Handlungen nicht versteht oder nicht verstehen will.”

3. Kritische Begleitung – Ein Blick zurück
(apabiz.de, Caro Keller)
Was für eine Herkulesaufgabe: Über fünf Jahre hat das Team von “NSU-Watch” den NSU-Prozess regelmäßig begleitet und fleißig Protokoll geführt. Mit dem Urteil würden viele die Frage verbinden: War es das wert? War die viele Arbeit sinnvoll? Caro Keller zieht Bilanz.
Hörtipp: “NSU-Watch” gibt es auch als Podcast: “NSU-Watch: Aufklären & Einmischen” (bislang 19 Folgen).

4. Google droht mit Ende für Google News wegen Plänen für Leistungsschutzrecht
(netzpolitik.org, Alexander Fanta)
In Brüssel wollen EU-Verhandlungsführer Google zur Kasse bitten und eine europaweite Abgabe selbst auf kurze Textschnipsel durchsetzen. Als Antwort droht Google mit der Einstellung seines Nachrichtendienstes Google News in Europa. Keine leere Drohung: Als die spanische Regierung 2014 eine Abgabe auf Einnahmen aus Nachrichten-Aggregatorenseiten einführte, schaltete Google seinen Nachrichtendienst für Spanien einfach ab.

5. “Unser Bericht soll ein Weckruf sein”
(deutschlandfunk.de, Friedbert Meurer, Audio, 5:46 Minuten)
Der “Index on Censorship” prangert regelmäßig Fälle von Presse-Zensur in Europa an. In der von der EU-Kommission finanzierten Studie tauchen erwartungsgemäß Länder wie Ungarn und Polen auf, aber auch Finnland und Deutschland. Der Zensurbegriff müsse künftig weiter gefasst werden. Mit dem Aufkommen der sozialen Netzwerke gehe diese auch von einzelnen Personen aus.

6. Wirbellose ARD
(taz.de, Jürn Kruse)
Nachdem sich AfD und Junge Union über einen “Fuck AfD”-Aufkleber in einer Folge des Rostocker “Polizeiruf 110” aufregten, knickte die ARD ein und retuschierte den Sticker. Eine falsche Entscheidung, wie Jürn Kruse in der “taz” findet: “Diese Strategie des Einknickens vor ein paar Social-Media-UserInnen kann nicht aufgehen. Kinder merken es sich, wenn sie mit Quengeln, Jaulen und Jammern durchkommen. Und der nächste Grund zur rechten Erregung kommt bestimmt. Vielleicht wenn einem Kommissar die Schleife nicht so gebunden wird, wie es AfD und Junge Union gerne hätten.”
Weitere Leseempfehlung/Hörtipp: Der Medienrechtler Christian Schertz bei “Deutschlandfunk Kultur”: “Das ist vorauseilender Gehorsam des Senders. Es gibt keine rechtliche Pflicht, bei einer fiktionalen Erzählung wie bei einem Spielfilm solch einen Aufkleber rauszunehmen.”