Bei zwei Gruppen bringen die “Bild”-Medien besonders gern falsche Zahlen in Umlauf oder reißen richtige Zahlen aus dem Zusammenhang: bei Geflüchteten/Asylbewerbern und bei Hartz-IV-Empfängern. Daher sollte man bei so einem Artikel — heute erschienen auf der “Bild”-Titelseite — doppelt misstrauisch sein:
“Bild” schreibt:
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat die Integration der Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt gelobt. “Ich bin selbst überrascht, dass das so schnell geht”, sagte Kramer der “Augsburger Allgemeinen”. BILD checkte die Fakten. So steht es um Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt:
► Von 1,6 Mio. Migranten aus den Haupt-Fluchtländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) sind aktuell 360 000 beschäftigt (Sept. 2018). Das sind 41 % mehr als vor einem Jahr!
► Aber: Zwei von drei Migranten aus den Flüchtlingsländern (63,7 %) beziehen Hartz IV.
Die Verbindung aus “So steht es um Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt” und “Zwei von drei Migranten aus den Flüchtlingsländern (…) beziehen Hartz IV” ist mindestens irreführend: Es stimmt zwar, dass 63,7 Prozent dieser Personengruppe Hartz IV bezieht (womit auch die Überschrift auf der “Bild”-Titelseite, für sich genommen, richtig ist) — allerdings sind dort auch Kleinkinder und Greise eingerechnet, die noch nicht oder nicht mehr arbeiten können. Die Zahl bezieht sich also auf alle “Migranten aus den Flüchtlingsländern”, egal wie alt.
Nimmt man hingegen, wie die Bundesagentur für Arbeit es macht (Excel-Tabelle, siehe Tabelle “T-Quoten”, Spalte “Arbeitslosenquote mit eingeschränkter Bezugsgröße”), nur die 15- bis 65-Jährigen, ergibt sich eine Arbeitslosenquote von 36 Prozent im September 2018 (zum Vergleich: im September 2017 lag sie noch bei 44,8 Prozent). Das ist immer noch deutlich höher als der Durchschnitt in Deutschland, aber eben auch deutlich niedriger als die 63,7 Prozent.
Im Artikel bei Bild.de war interessanterweise Platz für die Arbeitslosenquote der 15- bis 65-Jährigen. Auf der Bild.de-Startseite allerdings hat die Redaktion Erwerbsfähige und Gesamtbevölkerung wieder durcheinandergeworfen:
Wenn die “Bild”-Medien über die vermeintlich hohen Hartz-IV-Bezüge mancher Familien berichten, sammelt sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in den dazugehörigen Facebook-Kommentaren die Wut: “Wenn ich sowas lese! Wozu gehe ich überhaupt noch arbeiten?” oder “Da werd’ ich morgen dran denken, wenn um 5 Uhr der Wecker klingt!” ist dann häufig zu lesen. Manchmal richtet sich der Ärger gegen den Staat, manchmal gegen die Hartz-IV-Empfänger, manchmal beides.
Für Hartz IV flossen 2017 insgesamt rund 46 Milliarden Euro/Jahr, 416 Euro/Monat für einen Single plus Miete und Heizung. Eine vierköpfige Familie bezieht (je nach Miethöhe) bis zu 2500 Euro. Wer arbeitet und Steuern zahlt, muss deutlich über 3000 Euro brutto verdienen, um dasselbe zu haben.
Dass Hans-Jörg Vehlewald, Larissa Krüger, Peter Tiede und Ralf Schuler in ihrem Beispiel die zwei Worte “bis zu” verwenden, ist ausgesprochen trickreich. Möglicherweise kennt das “Bild”-Autorenteam eine vierköpfige Familie, die 2500 Euro Hartz-IV-Leistungen im Monat bezieht. Die Regel ist das ganz sicher nicht.
Jeder der zwei erwachsenen Partner bekommt aktuell 374 Euro — zusammen also 748 Euro. Dazu kommen im “Bild”-Beispiel zwei Kinder. Nehmen wir einen für “Bild” günstigen Fall: Die Kinder sind 15 und 17 Jahre alt. Dann bekommt die Familie pro Monat pro Kind 316 Euro (wären die Kinder beispielsweise beide jünger als sechs Jahre, gäbe es je Kind nur 240 Euro). Die gesamte Familie bekommt monatlich also 1380 Euro Hartz-IV-Regelleistungen. Allerdings, und das erwähnt das “Bild”-Autorenteam nicht, wird das Kindergeld von insgesamt 388 Euro pro Monat, das der Familie für die zwei Kinder zusteht, als Einnahme komplett angerechnet. Dadurch verringern sich die monatlichen Hartz-IV-Regelleistungen auf 992 Euro.
Hinzu kommen die vom Jobcenter anerkannten Wohnkosten. Für eine vierköpfige Familie betrugen diese deutschlandweit im Juli dieses Jahres im Schnitt 672,30 Euro für 76,46 Quadratmeter (Excel-Tabelle, Tabelle 2b). Natürlich gibt es in den verschiedenen Bundesländern und je nach Stadt- oder Landlage deutliche Unterschiede bei der Höhe der anerkannten Mietkosten.
Durchschnittlich erhält eine vierköpfige Familie also Leistungen in Höhe von 1664,30 Euro pro Monat. Das ist ein gutes Stück entfernt von den 2500 Euro, von denen Vehlewald, Krüger, Tiede und Schuler sprechen. Hinzu kommt bei beiden Beispiel-Familien, ob nun Hartz-IV-empfangend oder arbeitend und steuerzahlend, Kindergeld für zwei Kinder in Höhe von 388 Euro.
Mit diesem Durchschnittswert kann man nur nicht so geschmeidig einen Keil in die Gesellschaft treiben wie mit der “bis zu”-Behauptung der “Bild”-Redaktion.
Wie schafft man es, mit nur einem Artikel gleich zweimal danebenzuliegen, rechtes Wutvolk und noch rechtere Hetzer zu füttern und der AfD eine Grundlage für eine faktisch falsche Anfrage im Parlament zu liefern? So:
Gunnar Schupelis füllt im Springer-Boulevardblatt “B.Z.” regelmäßig eine Aufreger-Kolumne. Titel: “Mein Ärger”. Schupelius’ Ärger basiert in diesem Fall auf zwei Zahlen, die für ihn nicht zusammenpassen wollen. Am Dienstag schrieb er:
Auch in Berlin sind viele Straftäter auf freiem Fuss, die eigentlich hinter Gitter gehören. Auf eine Anfrage der B.Z. teilte [Berlins] Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) mit, aktuell würden 1633 Personen per Haftbefehl gesucht.
Schupelius fragte in der Sache auch noch bei Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) nach. Dieser verwies allerdings auf den Justizsenator. Schupelius:
Beide Senatoren stehen nun allerdings im Verdacht, nicht die Wahrheit oder nicht die ganze Wahrheit gesagt zu haben. Denn nach Angaben der Bundesregierung liegt die Zahl der nicht vollstreckten Haftbefehle in Berlin bei 8585 (Stichtag: 31. März 2018).
Das sind knapp 7000 mehr als von Justizsenator Behrendt angegeben. Wer also sagt die Wahrheit? Das konnten wir trotz intensiver Nachfragen bisher nicht vollständig klären.
Das Duell, das Gunnar Schupelius ausruft: Berlins Justizsenator vs. Bundesregierung. 1633 Haftbefehle vs. 8585 Haftbefehle.
Ein bisschen was konnte Schupelius dazu aber doch klären: Während sich der Justizsenator bei seiner Antwort auf das sogenannte MESTA-System bezieht, die Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation, stammen die Zahlen der Bundesregierung aus dem bundesländerübergreifenden System INPOL-Z. Schupelius:
Befinden sich also im MESTA-System der Staatsanwälte ganz andere Angaben als im INPOL-Z der Polizei und wenn dem so wäre, warum?
Erstmal: ja. Und “warum” das so ist: Die Zahl aus der MESTA, die Berlins Justizsenator Behrendt genannt hat (1633 Haftbefehle), bezieht sich auf per Haftbefehl gesuchte Personen, gegen die ein Prozess stattfinden soll. Sie sind also erstmal nur Tatverdächtige, die noch nicht verurteilt sind, aber in Untersuchungshaft sollen. Das passt auch ziemlich gut zu dem, was Schupelius laut Vorspann seines eigenen Textes gefragt hatte:
Gunnar Schupelius fragt sich, warum so viele tatverdächtige Straftäter frei herumlaufen, obwohl ein Haftbefehl gegen sie vorliegt.
Die Zahl aus INPOL-Z, die die Bundesregierung nennt (8585 Haftbefehle), hat Schupelius offenbar aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen (PDF, Seite 3). Allerdings, und das steht eindeutig in dieser Antwort, bezieht sich INPOL-Z auf einen viel größeren Personenkreis als MESTA:
Die Gesamtzahl der zum Stichtag 31. März 2018 im Polizeilichen Informationssystem (INPOL-Z) verzeichneten Fahndungsnotierungen mit dem Zweck der Festnahme aufgrund einer Straftat, zur Strafvollstreckung, Unterbringung oder Ausweisung sowie zur Festnahme entwichener Strafgefangener belief sich [deutschlandweit] auf 175 397.
Neben den Tatverdächtigen also auch Leute, die schon verurteilt sind, aber ihre Haftstrafe nicht angetreten haben; Leute, die in einer Psychiatrie untergebracht werden sollen; Leute, die wegen Straftaten ausgewiesen werden sollen. Kurzum: viel mehr Leute. Daher die große Differenz zwischen den Angaben des Berliner Justizsenators und der Bundesregierung.
Für Gunnar Schupelius’ Ärger gibt es allerdings noch einen weiteren Grund. Am Ende seines Textes schreibt er:
Justizsenator Behrendt konnte nicht sagen, wie viele religiös motivierte Straftäter aktuell in Berlin gesucht werden. Es sind genau 3151. Das steht im polizeilichen System INPOL-Z. Hat Behrendt in diese Statistik gar nicht reingeschaut?
Weiß in diesem Senat eine Hand überhaupt noch, was die andere tut?
Hier hat der “B.Z.”-Kolumnist endgültig alles durcheinandergebracht.
Die Zahl, die Schupelius nennt, stammt ebenfalls aus der Antwort der Bundesregierung (PDF, Seite 4). Nur: Sie bezieht sich nicht, wie er schreibt, auf Berlin, sondern auf ganz Deutschland. Und: Betrachtet man sie näher, sieht man, dass sie sich bemerkenswert zusammensetzt.
Eine religiös motivierte Straftat gehört in der INPOL-Z-Statistk zur PMK, der politisch motivierten Kriminalität. Laut Antwort der Bundesregierung wurden zum Stichtag 26. März 2018 deutschlandweit 4411 Personen im PMK-Zusammenhang per Haftbefehl gesucht (neben “religiöse Ideologie” auch: “links”, “rechts”, “ausländische Ideologie”, “Spionage/Proliferation/Landesverrat” sowie “nicht zuzuordnen”). Jeder dieser 4411 Fälle ist in der Antwort der Bundesregierung aufgelistet (ab Seite 7), unter anderem aufgeschlüsselt nach “Grund des Haftbefehls”, “dem HB zugrunde liegendes Delikt” und PMK-“(Phänomen)Bereich”.
In den Zeilen 295 bis 3055 der Tabelle findet man in der Spalte “(Phänomen)Bereich”, mit wenigen Ausnahmen, nur “PMK religiöse Ideologie”. Und bei fast allen von ihnen steht als “Grund des Haftbefehls”: “SIS II / Interpol-Rotecke”. Als “dem HB zugrunde liegendes Delikt” ist notiert: “Haftbefehl ausländischer Behörden — Delikt unbekannt”. Das sieht dann zum Beispiel so aus:
Das heißt: Der Großteil der 3151 Haftbefehle für “religiös motivierte Straftäter” (noch mal: in ganz Deutschland, nicht nur in Berlin), die Schupelius nennt, sind keine deutschen Haftbefehle. Es sind internationale Haftbefehle, entweder aus dem Schengener Informationssystem, kurz SIS II, oder von einem anderen Interpol-Mitgliedsstaat.
Bei einem “Red Notice” beziehungsweise einer Rotecke von Interpol läuft das beispielsweise so: Ein Interpol-Mitgliedsstaat hat einen nationalen Haftbefehl gegen Person X und gibt dazu eine Ausschreibung an Interpol. Interpol leitet diese Ausschreibung dann an die zuständigen Behörden in allen anderen Mitgliedsstaaten weiter. In Deutschland ist das das Bundeskriminalamt, also die Behörde, bei der auch das INPOL-Z-System angesiedelt ist, auf das sich Schupelius bezieht. Der Vermerk “SIS II / Interpol-Rotecke” bedeutet also erstmal nur, dass die jeweilige Person weltweit — auch in Deutschland, aber nicht nur in Deutschland — von irgendeinem anderen Staat gesucht wird. Warum auch immer — “Delikt unbekannt”.
Wie problematisch und fragwürdig Interpol-Rotecken sein können und dass sie von autoritären Regimen und Despoten gern als Repressionsmittel eingesetzt werden, kann man hier und hier und hier und hier und hier nachlesen.
Schupelius’ Text (von dem eine abgespeckte Version auch in der Berlin-Ausgabe der “Bild”-Zeitung erschien) und die Fehler darin drehten vergangene Woche die große Social-Media-Runde, wie das Analyse-Tool “CrowdTangle” zeigt:
Die “Bild”-Redaktion verbreitete den Beitrag unter ihren knapp 2,5 Millionen Fans bei Facebook. AfD-Abgeordnete teilten ihn, genauso AfD-Kreisverbände, AfD-Stadtverbände, “BadenWürttemberg freiheitlich-patriotisch-traditionsbewusst”, “Viktor Orban Fanclub”, “Aus Liebe zu Deutschland”, “Reale Verschwörungen!”, “Völker dieser Welt erheben sich !!”, “Die Patrioten für Deutschland” und so weiter. Der zornige Gunnar Schupelius und die “B.Z.” haben ihnen allen mit falschen Fakten neues Futter für ihre Stimmungsmache gegen Staat und Politik geliefert.
Schupelius’ Fehler schafften es sogar ins Berliner Abgeordnetenhaus. Marc Vallendar von der AfD nutzte sie dort am vergangenen Donnerstag in der Fragestunde des Parlaments (ab Minute 42:02):
Nach Angaben des Justizsenators werden derzeit in Berlin 1633 Personen mit Haftbefehl gesucht. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums belief sich die Zahl der nicht vollstreckbaren Haftbefehle in Berlin per 31. März dieses Jahres aber auf 8585, darunter allein 3151 Personen, die wegen religiös motivierter Straftaten gesucht werden. Ich frage den Senat: Wie ist diese erhebliche Differenz von fast 7000 Personen zu erklären?
Antwort: siehe oben.
Nachtrag, 20. November: Das BKA hat inzwischen auf eine Anfrage von uns geantwortet. Wir wollten wissen, warum fast alle Haftbefehle mit dem Grund “SIS II / Interpol-Rotecke” dem Bereich “PMK religiös motiviert” zugeordnet sind. Die Antwort der Behörde:
Bei diesen Fahndungsnotierungen handelt es sich überwiegend um Red Notices, die für Mitglieder des so genannten Islamischen Staates ausgestellt wurden. Nach dem militärischen Sieg über den IS sind viele Kämpfer geflohen, unter anderem auch ins europäische Ausland. Entsprechend hoch ist die Zahl der internationalen Fahndungsnotierungen. Daher handelt es sich bei dem weit überwiegendem Teil der dem Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- zugeordneten Haftbefehlen um Interpol-Rotecken anderer Staaten zu Personen, die sich an Kampfhandlungen in Jihad-Gebieten beteiligt haben sollen.
1. BND will der Presse nichts mehr sagen müssen (tagesspiegel.de, Jost Müller-Neuhof)
Im Rechtsstreit mit dem “Tagesspiegel” fordert der Bundesnachrichtendienst (BND) eine Freistellung vom Presse-Auskunftsanspruch per “Bereichsausnahme”. Dies ist eine Wende gegenüber der Linie des früheren BND-Chefs Schindler und wird von Vertretern der SPD und Opposition abgelehnt. Auch der Deutsche Journalisten-Verband hat sich dahingehend geäußert: “Der Bundesnachrichtendienst steht nicht außerhalb des Gesetzes. Deshalb ist er auskunftspflichtig gegenüber Journalisten, wenn sie sich mit Recherchefragen an den BND wenden”, so der Vorsitzende Frank Überall.
2. Trash Talk bei Maischberger (riffreporter.de, Anja Krieger)
Die Wissenschaftsjournalistin Anja Krieger hat sich über die vergangene Maischberger-Sendung zum “Plastikfluch” geärgert. Krieger ist selbst Expertin für Umweltthemen, ihr “Deutschlandfunk”-Feature Die Entmüllung der Meere wurde mit einem Wissenschaftspreis ausgezeichnet. Unter “Plastisphere” podcastet sie zum Thema. Entsprechend informiert, ist ihr Einiges aufgefallen.
3. Innenminister dreht am Windrad (twitter.com/Westpol)
Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) hat in der WDR-Sendung “Westpol” behauptet, dass für Windräder bei Aachen mehr Bäume gerodet würden als im gesamten Hambacher Forst. Die Redaktion hat diese Behauptung überprüft. Spoiler: Reul lag daneben.
4. Eine kriminell irreführende Abschiebestatistik in der “Krone” (kobuk.at, Hans Kirchmeyr)
Die österreichische “Kronen Zeitung” führt ihre Leserinnen und Leser mit fast korrekten Fakten gezielt in die Irre, wie Hans Kirchmeyr bei “Kobuk” ausführt. In einem Artikel wurde der Eindruck erweckt, dass über 8.000 Asylbewerber abgeschoben worden seien. Laut Innenministerium habe es sich jedoch um 2.909 Personen gehandelt, zuzüglich 1.754 Dublin-Überstellungen in andere EU-Länder. Der Rest seien, anders als in der “Kronen”-Überschrift suggeriert, freiwillige Ausreisen gewesen.
5. Von der “Schnapsidee” zum internationalen Vorbild (deutschlandfunk.de, Claudia van Laak, Audio, 6:13 Minuten)
“Zeit Online” hat zusammen mit Medienpartnern die Aktion “Deutschland spricht” ins Leben gerufen, bei der sich Tausende Menschen mit unterschiedlichen politischen Ansichten für ein persönliches Gespräch getroffen haben. Eine Aktion, die von Medien aus anderen Ländern wegen des großen Erfolgs aufgegriffen wird.
6. Live aus dem Hambacher Forst: Anett Selle (twitter.com/anettselle)
Zum Schluss noch eine Empfehlung für die Journalistin Anett Selle, die man dieser Tage bei ihren Live-Streams aus dem Hambacher Forst bei der Recherche begleiten kann (was gestern so aussah). Die unerschrockene Journalistin, die wegen ihrer unkonventionellen Handyhalterung kurze Zeit auch “Selle mit der Kelle” genannt wurde, belässt es nicht bei den live gestreamten Vor-Ort-Berichten, sondern schreibt ihre Eindrücke anschließend für die “taz” auf. Sehens- und lesenswert, auch weil deutlich wird, welche Potenziale zeitgemäßer Journalismus bietet.
Bei der Übung Wostok 2018 will das russische Verteidigungsministerium 300 000 Soldaten, 36 000 Panzer, mehr als 1000 Flugzeuge, Hubschrauber und Drohnen sowie 80 Marineschiffen einsetzen.
297.000 Soldaten seien bei “Wostok-2018” (Osten-2018) im Einsatz, 1000 Flugzeuge wie Suchoi Su-34 und Su-35-Jagdbomber, Kampfhubschrauber und Drohnen, 80 Schiffe der Pazifik- und Nordmeerflotte, darunter Fregatten mit Kaliber-Raketen, die in Syrien zum Einsatz kamen, Luftlandetruppen, bis zu 36.000 Panzer, verkündete Walerij Gerassimow, der Generalstabschef der russischen Streitkräfte, vor internationalen Militärs.
Russland beginnt sein größtes Manöver seit sowjetischen Zeiten 1981. Bei der Übung Wostok (Osten) 2018 will das russische Verteidigungsministerium 300.000 Soldaten, 36.000 Panzer, mehr als 1000 Flugzeuge, Hubschrauber und Drohnen sowie 80 Marineschiffen einsetzen.
Das russische Verteidigungsministerium will 300.000 Soldaten, 36.000 Panzer, hunderte Flugzeuge, Hubschrauber und Drohnen sowie 80 Marineschiffe einsetzen.
Bei der Übung Wostok (Osten) 2018 will das russische Verteidigungsministerium 300.000 Soldaten, 36.000 Panzer, mehr als 1000 Flugzeuge, Hubschrauber und Drohnen sowie 80 Marineschiffen einsetzen.
Bei der Übung Wostok (Osten) 2018 wolle das russische Verteidigungsministerium 300.000 Soldaten, 36.000 Panzer, mehr als 1000 Flugzeuge, Hubschrauber und Drohnen sowie 80 Marineschiffe einsetzen.
Russland beginnt heute sein größtes Manöver seit sowjetischen Zeiten 1981. Bei der Übung Wostok 2018 will das russische Verteidigungsministerium 300 000 Soldaten, 36 000 Panzer, mehr als 1000 Flugzeuge, Hubschrauber und Drohnen sowie 80 Marineschiffen einsetzen.
Das waren, in dieser Reihenfolge: “Focus Online”, “RT Deutsch”, FAZ.net, “Spiegel Online”, “Zeit Online”, Stern.de, Deutschlandfunk.de, Welt.de, n-tv.de, “Die Achse des Guten”, Stuttgarter-Nachrichten.de. Und wir könnten die Liste noch eine ganze Weile fortführen.
Tatsächlich verfügt Russland gar nicht über 36.000 Panzer. Es sind deutlich weniger: Laut “Statista” 15.500, laut “Wikipedia” etwas über 22.000, wobei dort auch die Panzer mitgezählt sind, die als “retired” gelten. Es existieren also durchaus viele Panzer in Russland, aber eben nicht 36.000.
Dass so viele deutsche Medien von “36.000 Panzern” schreiben und dass sie häufig so gleich klingen in ihren Artikeln, dürfte an der dpa liegen. Die hat heute früh um 3:27 Uhr über den Basisdienst eine erste Agenturmeldung verschickt, in der von eben jenen 36.000 Panzern die Rede ist. Drei Minuten später kam ein “Nachrichtenüberblick” mit derselben falschen Zahl, ebenfalls über den großen Basisdienst. Viele Redaktionen übernehmen diese Artikel automatisch.
Taking part in the drills are about 300,000 Russian troops, over 1,000 aircraft, helicopters and unmanned aerial vehicles, up to 36,000 tanks, armored personnel carriers and other vehicles, up to 80 ships and supply vessels, the Defense Ministry added.
Also: bis zu 36.000 Fahrzeuge, zu denen die Panzer genauso zählen wie die Jeeps der Kommandeure.
Die dpa verschickte um 9:36 Uhr eine Berichtigung über ihren Basisdienst. Dort waren die “36.000 Panzer” in “bis zu 36.000 Panzer, Panzerwagen und andere Fahrzeuge” geändert. Manche Redaktionen übernahmen diese Änderung, andere — siehe oben — nicht.
Bei den falschen 36.000 Panzern dürfte es sich um einen Übersetzungs- und/oder Flüchtigkeitsfehler handeln. Dass überall ebenfalls von 300.000 Soldaten geschrieben wird, die vor Ort im Einsatz sein sollen, sieht manch einer als Verbreiten von aufgeblasenen Zahlen der “russischen Münchhausens”. Nur zum Vergleich: An Sapad-81, dem größten Manöver, das je in der Sowjetunion stattgefunden haben soll, mitten im Kalten Krieg, nahmen rund 150.000 Soldaten teil.
Als Bundeskanzlerin Angela Merkel vergangene Woche verschiedene afrikanische Länder besuchte, ging es für “Bild”, Bild.de und “Bild”-Parlamentsbüro-Leiter Ralf Schuler vor allem um eine Frage:
Die Dringlichkeit dieser Frage unterstreicht Schuler unter anderem mit dieser Aussage:
Aber es ist auch ein Wettlauf gegen die rasant steigenden Geburtenraten, zwischen fünf und sieben Kinder sind üblich.
Das ist schlicht falsch.
Es gibt kein afrikanisches Land, in dem die Geburtenrate “rasant steigt” (wobei Schuler sowieso wohl eher die Fruchtbarkeitsrate und nicht die Geburtenrate meint). Im Gegenteil: Die Geburtenraten auf dem afrikanischen Kontinent gehen seit Jahren und Jahrzehnten zurück. Für die drei Länder Senegal, Ghana und Nigeria, in die Ralf Schuler die Bundeskanzlerin bei ihrer Reise begleitet hat, sieht das laut Weltbank so aus:
Schulers Behauptung, dass “zwischen fünf und sieben Kinder” üblich seien, passt auch nicht mit den vorliegenden Statistiken zusammen. Laut Weltbank hatten 2016 nur zwölf der 54 afrikanischen Länder (mit der nur teilweise anerkannten Westsahara sind es 55) eine Fruchtbarkeitsrate von über fünf: Niger (7,2), Somalia (6,3), Demokratische Republik Kongo, Mali (je 6,1), Tschad (5,9), Burundi, Angola (je 5,7), Uganda (5,6), Nigeria (5,5), Gambia, Burkina Faso (je 5,4) und Mosambik (5,2). Im “World Factbook” der CIA, wo es bereits die geschätzten Zahlen für 2017 gibt, sind es 13: Niger (6,5), Angola (6,2), Mali, Burundi (je 6,0), Somalia (5,8), Burkina Faso, Uganda (je 5,7), Sambia (5,6), Malawi (5,5), Mosambik, Südsudan, Nigeria und Liberia (je 5,1). Üblich ist also eine Fruchtbarkeitsrate von weniger als fünf Kindern.
Bevor man mit großen Fragen (etwa: “Kann Merkel in Afrika Flüchtlinge aufhalten?”) in den Diskurs eisnteigen will, sollte man vielleicht erstmal die kleinen Fakten richtig haben.
“Die neue Serie”, die heute in “Bild” und bei Bild.de gestartet ist, ist eigentlich schon eine ganz alte: Es geht um die “Bild”-Kernkompetenzen Angsthaben und Angstmachen. Nur dass die Redaktion den Artikel etwas anders überschrieben hat:
Auch Bild.de hat die UNsicherheit in Deutschland auf der Startseite extra noch mal gelb hervorgehoben (die Antwort, wie unsicher Deutschland ist, gibt es nur für “Bild plus”-Abonnenten):
Den Anlass für ihre “Verbrechen und Gewalt”-Serie nennt die Redaktion direkt im ersten Satz:
Jeder dritte Deutsche fühlt sich in seinem Land nicht mehr sicher!
Nun könnte man diesem Drittel der Deutschen erklären, dass es sich bei ihrem Unsicherheitsgefühl um ein subjektives Empfinden handelt, und dass das subjektive Empfinden der zwei anderen Drittel der Deutschen eher mit den Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts zusammenpasst. Vor allem, was das “nicht mehr sicher” angeht. Denn das beinhaltet ja auch, dass sich diese Leute mal sicher gefühlt haben, nun aber “nicht mehr”.
Schaut man sich die PKS für das Jahr 2017, auf der die “Bild”-Serie hauptsächlich beruht, selbst an, erkennt man den genau gegenteiligen Trend: Es gab im vergangenen Jahr weniger erfasste Straftaten als ein Jahr zuvor. Deutlich weniger: 2017 waren es 5.761.984, 2016 noch 6.372.526. Ein Rückgang von 9,6 Prozent. Zur Wahrheit gehört auch, dass 2015 und 2016 recht hohe Werte vorlagen. Aber: Mit den knapp 5,76 Millionen Straftaten waren es 2017 so wenige wie seit 1993 (6.750.613) nicht mehr. Die Gewaltkriminalität mit Morden, Raubdelikten und Körperverletzungen ist gesunken (minus 2,4 Prozent), die Straßenkriminalität ist gesunken (minus 8,6 Prozent), die Diebstahlkriminalität ist gesunken (minus 11,8 Prozent), es gab weniger Beleidigungen (minus 7,7 Prozent). Die Wirtschaftskriminalität ist hingegen gestiegen (plus 28,7 Prozent), genauso die Fallzahl der Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen und Übergriffe, wobei das Bundeskriminalamt darauf hinweist, dass “aufgrund der Änderungen im Sexualstrafrecht” ein Vergleich mit dem Vorjahr nicht möglich sei.
Solche Details und auch die Zahl der “Straftaten insgesamt” in Deutschland nennen die “Bild”-Medien nicht — und damit natürlich auch nicht den Rückgang der Straftaten. Das ist schon ein bisschen merkwürdig: Zum Start einer Serie über “Verbrechen und Gewalt” in Deutschland erzählt die Redaktion nicht, wie viele Verbrechen und wie viel Gewalt es in Deutschland überhaupt gibt. Stattdessen handelt Teil 1 von den Opfern von “Verbrechen und Gewalt”. Im für morgen angekündigten Teil 2 soll es um die Täter gehen. Damit scheint sich die “Bild”-Redaktion am Aufbau der PKS zu orientieren — nur dass dort vor Band 2 (“Opfer”, PDF) und Band 3 (“Täter”, PDF) noch Band 1 (“Fälle, Aufklärung, Schaden”, PDF) mit den “Straftaten insgesamt” kommt.
Stattdessen betrachten “Bild” und Bild.de zum Start also die Opfer. Polizei-Gewerkschafter und Hardliner Rainer Wendt darf natürlich wasdazusagen, die “Bild”-Redaktion hält den Aufwand überschaubar, indem sie vom Bundeskriminalamt bereits herausgearbeitete Trends und zusammengefasste Beobachtungen abschreibt, und wenn sie aus der Statistik dann doch mal eine eigene Erkenntnis zieht, ist diese eher verwirrend als erhellend:
Es ist nicht so überraschend, dass eine Gruppe mit 39 Jahrgängen (21 bis 59 Jahre) deutlich größer ist als Gruppen mit drei (18 bis 20 Jahre) oder vier Jahrgängen (14 bis 17 Jahre). Rechnet man aber die Opferzahl auf Opfer pro Jahrgang runter (was gerade bei so großen Spannen wie 21 bis 59 Jahre selbstverständlich zu recht ungenauen Ergebnissen führen kann), sieht es schon anders aus: Bei den 21- bis 59-Jährigen sind es durchschnittlich 18.055 Opfer pro Jahrgang, bei den 18- bis 20-Jährigen 29.611 und bei den 14- bis 17-Jährigen 21.017.
Um den insgesamt 1.008.510 Opfern zumindest ein paar Gesichter zu geben, haben die “Bild”-Medien drei konkrete Beispiele rausgesucht: Eine Frau, bei der ein Albaner ins Haus eingebrochen ist, eine Familie, die zusammengeschlagen wurde, Tatverdächtige: zwei Serben und ein Syrer, sowie eine alte Frau, die verprügelt und ausgeraubt wurde, Täter unbekannt.
Fünf Täter/Tatverdächtige, vier davon Ausländer, einer unbekannt. Es kann ein unglücklicher, die Tatverdächtigen-Statistik verzerrender Zufall sein, dass “Bild” diese Auswahl so getroffen hat. Es kann aber auch kein Zufall sein. Und man glaubt weniger an einen Zufall, wenn man die Ankündigung für den morgigen Serien-Teil 2 liest:
Wir verraten gern schon heute: Flüchtlinge sind nicht die größte Tätergruppe.
Es gibt ihn noch. Ernst Elitz, vor eineinhalb Jahren von “Bild”-Chef Julian Reichelt als Ombudsmann eingesetzt, als Anwalt für die Leserinnen und Leser, ist noch immer im Amt. Nach wie vor scheint er sich eher als Anwalt der Redaktion zu sehen und verteidigt die “Bild”-Mediengegen kritische Zuschriftenaus der Leserschaft, aber manchmal findet selbst Elitz, dass “Bild” und/oder Bild.de was falsch gemacht haben. Vor gut zwei Wochen schrieb er:
Von grundsätzlicher Bedeutung ist auch der Hinweis des Lesers Alexander Neu.
Die Sendung “Hart aber fair” hatte eine offizielle Kriminalstatistik über “tatverdächtige” Ausländer präsentiert. Der Leser kritisiert zu Recht, dass im BILD-Bericht über die Sendung der Eindruck erweckt wurde, es handle sich um eine Statistik bereits verurteilter Täter. Das war sie nicht!
Nicht jeder, der unter Verdacht steht, ist schon ein überführter Krimineller. Gerade bei einem politisch so brisanten Thema muss korrektes Zitieren erstes Gebot sein.
Hört, hört!
Es ist aber schon etwas niedlich, dass jemand in “Bild” und bei Bild.de ernsthaft mahnt, man solle Tatverdächtige nicht als überführte Kriminelle darstellen; in den zwei Medien, die seit jeher wie keine anderen TatverdächtigealsüberführteKriminelledarstellen.
Das aktuellste Beispiel dieser redaktionellen Leidenschaft: Sami A.
Über den Tunesier wurde in den vergangenen Wochen viel geschrieben und diskutiert. Bei Bild.de unter anderem mit dieser Schlagzeile aus dem Juli:
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns.)
Das Problem dabei: Sami A. ist kein Terrorist. Jedenfalls wurde er nie als Mitglied einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Oder wie Ombudsmann Elitz sagen würde:
Nicht jeder, der unter Verdacht steht, ist schon ein überführter Krimineller. Gerade bei einem politisch so brisanten Thema muss korrektes Zitieren erstes Gebot sein.
Die Berichterstattung der “Bild”-Redaktion zum Fall von Sami A., die man wohlwollend als schlampig und ungenau bezeichnen kann und weniger wohlwollend als böswillig falsch, ist gleich doppelt problematisch: Sie erklärt einen Mann zum Terroristen, der rechtlich gesehen keiner ist. Und vielleicht noch schlimmer: Sie hinterlässt bei der Leserschaft den falschen Eindruck, dass der Staat überlegt, einen verurteilten Terroristen nach Deutschland zurückzuholen. Die daraus resultierende (unberechtigte) Verachtung für Behörden und Gerichte kann man in den Facebook-Kommentaren zum “Terrorist”-Artikel bestens beobachten:
Bitte bitte nicht! Ein Terrorisrt und Mörder oll zurückgeholt werden! Seit ihr jetzt alle komplett durchgeknallt oder habt ihr schlechte Drogen erwischt!
Je mehr Verbrechen du als Migrant begehst und je mehr einer weltweit gejagt wird, desto mehr klammert sich dieser Staat an seine Terroristen.
Jeden Tag kann man sehen warum man Heute die AFD eigentlich schon wählen muss: Alle anderen Parteien hofieren Verbrecher und Terroristen.
Wie kommen andere Länder nur auf die Idee, Deutschland würde Terroristen willkommen heißen. Kann ich ja so gaaaar nicht nachvollziehen.
Das Theater signalisiert allen Terroristen auf der Welt — in D kannst du sicher und vollversorgt auf Kosten Anderer, deinen wohl verdienten Terror Lebensabend geniessen….
Überall wird Terrorismus bekämpft und in Deutschland holt man ihn sich rein….Ganz sauber im Oberstübchen sind wohl hier viele Amtsinhaber nicht mehr.
Jetzt kämpft das Gericht in Gelsenkirchen darum, das der arme Traumatisierte Terrorist sofort wieder an die Sozialtöpfe nach Deutschland zurückkehren kann. Dieser Irrsinn ist nicht mehr zu verstehen.
Natürlich versteht man als nur halbinformierter “Bild”-Leser die Welt und vor allem deutsche Behörden und Gerichte und die Regierung nicht mehr, wenn scheinbar ein Terrorist “jetzt zurück nach Deutschland” kommen soll, und kommentiert bei Facebook wütend drauf los. Dass diese Empörung auf falschen Tatsachen beruht, ist auch “Bild” zu verdanken.
Sami A. kommt 1997 als Student nach Deutschland. 2006 stellt er einen Asylantrag, der 2007 abgelehnt wird. 2010 entscheidet ein Verwaltungsgericht, dass Sami A. nicht abgeschoben werden darf, weil ihm in Tunesien unter anderem Folter drohe. 2014 widerruft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dieses Abschiebungsverbot, weil in Tunesien ein Regimewechsel stattgefunden hat. 2016 entscheidet ein Verwaltungsgericht erneut, dass Sami A. nicht abgeschoben werden darf, da ihm in Tunesien noch immer “mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung” drohe. Ein Oberverwaltungsgericht bestätigt diese Entscheidung 2017. Am 13. Juli dieses Jahres wird Sami A. doch nach Tunesien abgeschoben, obwohl einen Tag zuvor ein Verwaltungsgericht erneut entschied, dass er dorthin nicht abgeschoben werden darf. Der Mann kam in Tunesien direkt ins Gefängnis. Nun wird diskutiert, ob Sami A. nach Deutschland zurückgeholt werden muss. Bei “Spiegel Online” gibt es eine detaillierte Chronologie.
Mittendrin in diesem Hin und Her, ab März 2006, gibt es Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Sami A. wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Er soll um die Jahrtausendwende mehrere Monate im Grenzgebiet zwischen Afghanistan und Pakistan gewesen sein und dort eine militärische Ausbildung der Terrororganisation al-Qaida durchlaufen haben. Anschließend soll er zum Mitglied der Leibgarde Osama bin Ladens aufgestiegen sein. Sami A. bestreitet all das. Das Verfahren gegen ihn wird im Jahr 2007 eingestellt, da die Ermittlungsergebnisse nicht für eine Anklageerhebung reichen.
Sami A. ist also kein verurteilter Terrorist. Ihm wurde auch nie von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht nachgewiesen, Leibwächter Osama bin Ladens gewesen zu sein. Er ist laut Behörden ein islamistischer Gefährder.
Einen Mann, gegen den wegen Mordes ermittelt wird, kann man auch nicht einfach Mörder nennen, wenn die Ermittlungen mangels Beweisen eingestellt werden. Wer es trotzdem macht, hat nichts übrig für den Rechtsstaat und das Prinzip der Unschuldsvermutung. Und wer es so penetrant macht wie die “Bild”-Redaktion, gibt diese Justizverachtung an die eigene Leserschaft weiter.
Nur ein paar Beispiele:
“Bild” veröffentlichte auch eine Art Interview mit Sami A. “Bild”-Reporter Paul Ronzheimer hatte dem Anwalt des Tunesiers Fragen mitgegeben. Sami A. antwortete unter anderen:
“Ich war nie Leibwächter von Osama bin Laden, das ist völlig frei erfunden. Ich war in Saudi-Arabien, Pakistan und Iran in meinem Leben, aber nie in Afghanistan. Auch hier in Tunesien wissen alle, dass diese Vorwürfe einfach nicht stimmen.”
Dass es doch so war, dass die “Bild”-Berichterstattung der vergangenen Wochen und Monate also nicht in einem wichtigen Punkt falsch war — dazu liefern “Bild” und Ronzheimer nicht einen Beweis.
Ende Juli gab es dann gleich zwei größere Überraschungen: Sami A. wurde in Tunesien aus der Haft entlassen, und Bild.de schrieb auf einmal:
Das Wort “mutmaßlicher” war aber wohl doch nur ein Ausrutscher. Kurz darauf ging es bei “Bild” und Bild.de mit der gewohnten Missachtung der Unschuldsvermutung weiter.
Mal angenommen, “Bild”-Chefkorrespondent und -Chefzahlenverdreher Dirk Hoeren veröffentlich in einem Jahr 1000 Artikel, und wir schreiben hier im BILDblog, dass 100 davon falsch seien. Hoeren und “Bild” prüfen das dann, mit dem Ergebnis: Ganz so schlimm ist es nicht, aber 50 der 100 von uns kritisierten Texte sind tatsächlich falsch. Dann haben Texte von Dirk Hoeren eine Fehlerquote von 50 Prozent. Jedenfalls laut Dirk Hoeren.
Gestern titelte die “Bild”-Redaktion groß auf Seite 1:
Was Hoeren und “Bild” mit der Unterzeile “Bis zu 50 Prozent der Hartz-IV-Widersprüche berechtigt” an Vertrauen in ihre Statistik-Kenntnisse aufbauen, zerstören sie auf Seite 2 direkt wieder mit dieser Tabelle:
Nehmen wir als Beispiel mal das Jobcenter in Weimar. Dort schicken die Mitarbeiter eine bestimmte Anzahl an Bescheiden raus. Wie viele es sind — das verrät uns Dirk Hoeren nicht. Es können ein paar Hundert sein, es können ein paar Tausend sein. Gegen diese Bescheide gibt es dann 374 Widersprüche. Und in 104 Fällen (die allerdings nicht alle aus den 374 Widersprüchen stammen müssen — dazu weiter hinten mehr) erkennt das Jobcenter den jeweiligen Widerspruch wegen eines Rechtsfehlers an. Laut Hoeren eine “Fehlerquote” von 27,8 Prozent. Eben eines von “Deutschlands dümmsten Job-Centern”.
Natürlich liegt die Fehlerquote in Weimar nicht bei 27,8 Prozent. Sie ist deutlich niedriger (wie niedrig sie genau ist, wissen wir nicht, weil Dirk Hoeren nicht die Gesamtzahl aller Bescheide aus Weimar mitliefert). 27,8 Prozent der Bescheide, gegen die Widerspruch eingelegt wurde, mussten in Weimar korrigiert werden. Das ist ein bedeutender Unterschied.
Für Ingolstadt, in Dirk Hoerens Rechnung mit einer “Fehlerquote” von 39,5 Prozent auf Rang 2, sieht dieser Unterschied so aus: Laut Isfried Fischer, Leiter des Ingolstädter Jobcenters, gab es insgesamt rund 9300 Bescheide und 70 Rechtsfehler. Das entspricht einer Fehlerquote von 0,75 Prozent.
So ähnlich sieht es auch auf übergeordneter Ebene aus: Deutschlandweit haben die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit 2017 20,8 Millionen Bescheide verschickt. Gegen 528.200 davon gab es Widersprüche, also rund 2,5 Prozent. Von diesen Widersprüchen wurden rund 39 Prozent teilweise oder komplett anerkannt, wie uns eine Sprecherin der Bundesagentur auf Nachfrage sagte — also etwa 206.000 korrigierte Bescheide beziehungsweise rund 1 Prozent aller Bescheide. Wobei es sich dabei nicht nur um Fälle handelt, denen wegen Rechtsfehlern stattgegeben wurde, sondern beispielsweise auch, weil Unterlagen nachgereicht wurden, was laut Statistiken der häufigste Grund für die Anerkennung eines Widerspruchs ist.
Völlig exakt dürften unsere Rechnungen übrigens auch nicht sein. Es gibt mindestens zwei Quellen, die Ungenauigkeiten verursachen können: Erstens kann gegen ein und denselben Bescheid mehrfach Widerspruch eingelegt werden. 100 Widersprüche müssen sich also nicht zwingend auf 100 Bescheide beziehen. Und zweitens — das dürfte auch bei Dirk Hoerens Rechnung relevant sein — können sich die Zahlen auf unterschiedliche Zeiträume beziehen: In Ingolstadt zum Beispiel sollen die 177 Widersprüche alle aus dem ersten Halbjahr 2018 stammen, die 70 anerkannten Rechtsfehler aber können auch mit Bescheiden aus dem Jahr 2017 zusammenhängen.
So ärgerlich jeder einzelne falsche Hartz-IV-Bescheid für den jeweiligen Empfänger ist — so heftig, wie Dirk Hoeren es mit seiner “Fehlerquote” behauptet, wird in den Jobcentern nicht “geschlampt”. Die Schlagzeile “Deutschlands dümmste Job-Center” klingt in Anbetracht von tatsächlichen Fehlerquoten aufgrund von Rechtsfehlern im Bereich von 0,75 Prozent vor allem: ganz schön dumm.
Es gibt eine gewissen Tradition für diese fehlerhafte “Fehlerquote” bei “Bild” und in anderen Medien:
Nachtrag, 2. August: Mehrere Leserinnen und Leser weisen zu Recht darauf hin, dass es allgemein (und damit auch bei unserer Rechnung) noch eine weitere Quelle für eine Ungenauigkeit bei der Fehlerquote gibt: Es wehrt sich längst nicht jeder, der einen falschen Bescheid bekommen hat, gegen diesen falschen Bescheid — sei es aus Unwissenheit, aus Angst vor Ärger mit dem Jobcenter, aufgrund von Sprachschwierigkeiten, weil der Betroffene meint, dass er eh keine Chance habe, da gibt es sicher viele mögliche Gründe. Wo kein Widerspruch eingelegt wird, kann natürlich auch kein Rechtsfehler entdeckt werden.
Kommt es, nach der Ablehnung von Widersprüchen, zu Klagen gegen die Jobcenter-Bescheide, ist die Erfolgsquote der Klagenden recht hoch: Sie liegt seit Jahren bei rund 40 Prozent.
1. Tausende Forscher publizieren in Pseudo-Journalen (sueddeutsche.de, Till Krause & Katrin Langhans)
Immer mehr Pseudoverlage schreiben Forscher und Unternehmen an und bieten gegen Bezahlung eine Publikation in einem wissenschaftlich anmutenden Journal. NDR, WDR, “Süddeutsche Zeitung” sowie weitere nationale und internationale Medien haben gemeinsam recherchiert. Die Ergebnisse sind erschreckend: Weltweit sollen 400.000 Forscherinnen und Forscher in Fake-Journalen veröffentlicht haben. Die Zahl solcher Publikationen habe sich in den vergangenen fünf Jahren weltweit verdreifacht, in Deutschland gar verfünffacht.
Weiterer Lesehinweis: Forscher müssen ständig publizieren — das schadet der Wissenschaft (sueddeutsche.de, Patrick Illinger)
2. Falschmeldung über kroatische WM-Spenden (fr.de, Danijel Majic)
Haben Sie auch auf einem der diversen Onlineportale gelesen, dass die kroatische Nationalmannschaft ihre 23 Millionen WM-Prämie für wohltätige Zwecke gespendet hat? Tolle Sache, oder? Stimmt nur leider nicht.
3. “Die Zeit” öffnet das Overton-Fenster (indiskretionehrensache.de, Thomas Knüwer)
Mit deutlichen Worten kritisiert Thomas Knüwer die “Zeit”. Diese scheine “nicht zu realisieren, dass sie Teil eines größeren Problems ist: Sie öffnet rechtsextremen Gedanken den Weg ins Bildungsbürgertum — und genau das wurde von den Rechten so kalkuliert.” Als Belege führt er vor allem die Seenotrettungsdebatte, aber auch einen aktuellen Text über die AfD an. “Gäbe es noch die Haltung einer Gräfin Dönhoff, wäre dieser Text so nie erschienen”, so Knüwer.
4. Unsichtbar und unverzichtbar (deutschlandfunk.de, Benjamin Hammer)
Auslandskorrespondenten in fernen Ländern und Krisenregionen sind oft auf einheimische Helfer angewiesen. Benjamin Hammer berichtet im “Deutschlandfunk” von seinen beiden Helfern im Gazastreifen, die sich um Transport, Sicherheit und Kontakte kümmern.
5. Wenn Frauen von ihrem (Ex-)Partner getötet werden: das ist kein Beziehungsdrama, sondern Mord (editionf.com, Helen Hahne)
Letztes Jahr wurden 147 Frauen in Deutschland von ihren Partnern oder Ex-Partnern umgebracht. Oftmals werden diese Morde als “Beziehungs-” oder “Eifersuchtstaten” deklariert und damit sprachlich marginalisiert. Helen Hahne hat sich mit den verschiedenen Aspekten dieses Verschleierungsvokabulars auseinandergesetzt.
6. Rheinneckarblog muss 9000 Euro Strafe zahlen (horizont.net)
Der Betreiber des “Rheinneckarblogs” soll auf Betreiben der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 9.000 Euro zahlen, nachdem er vor einiger Zeit einen erfundenen Bericht über einen angeblichen Anschlag in Mannheim veröffentlicht hatte. Wie nicht anders zu erwarten, sieht sich Blogbetreiber Hardy Prothmann als Opfer: “Die Staatsanwaltschaft verfolgt mit diesem Strafbefehl politische Ziele gegen einen auch für sie unbequemen Journalisten.”