Wenn einer Redaktion so gar nichts mehr einfällt, wie sie die jungen Leute, die die Grünen wählen und die sich für mehr Klimaschutz einsetzen, diskreditieren kann, dann kommt sie mit sowas wie “Bild” am vorletzten Donnerstag um die Ecke:
Sie wählen gern grün, wollen Klimaschutz und weniger Plastik. Doch wenn es um Naturschutz beim Freizeitvergnügen geht, nehmen die Feiernden es offenbar nicht so genau.
Berning hat dazu auch ein Beispiel und ein paar Zahlen:
Beispiel: Die Festivalplätze vom vergangenen Wochenende. Der Rasen ist übersät mit Verpackungen, Plastik, Tüten, Papp-Bechern, Flaschen, Dosen und anderen Müll-Relikten der wilden Party-Tage bei “Rock im Park” in Nürnberg. Nicht viel aufgeräumter sieht es nach anderen Festivals aus. (…)
Und das, obwohl gerade junge Menschen gerne auf Konzerten und Festivals feiern — also die Altersgruppe, die zu den größten Anhängern der Grünen gehört. Laut Statista waren ein Drittel der Konzert-/Festivalbesucher 2018 zwischen 20 und 29 Jahre alt. 33 Prozent der unter 30-Jährigen wählten bei den Europawahlen grün.
Ja, klar, die Müllberge, die auf den Fotos zu sehen sind, sind Mist und ärgerlich. Aber die Rechnung, die der “Bild”-Autor aufmacht, und seine Schlussfolgerungen daraus sind auch zum Wegwerfen.
Erstmal: Nicht 33 Prozent aller unter 30-Jährigen (wo dann auch die Nichtwähler dabei wären) haben die Grünen gewählt, sondern 33 Prozent der unter 30-jährigen Wähler. Wir sind uns ziemlich sicher, dass auch unter 30-jährige Nichtwähler auf Festivals gehen.
Aber nehmen wir mal die Zahlen, die “Bild” liefert: Wenn von den rund 33 Prozent der unter 30-jährigen Festivalbesucher wiederum 33 Prozent die Grünen gewählt haben sollten, dann geht es hier um etwa 11 Prozent aller Festivalbesucher, die unter 30 Jahre alt sind und Grün gewählt haben. Und die sollen jetzt für 100 Prozent oder zumindest einen Großteil der Müllberge verantwortlich sein? Wie kommt es, dass “Bild” sich da so sicher ist? Sebastian Berning liefert jedenfalls keinen Hinweis darauf, dass junge Grünen-Wähler überproportional viel Müll liegen lassen. Und was ist mit den anderen 89 Prozent aller Festivalbesucher? Was mit den zwei Dritteln der Festivalbesucher, die älter als 30 Jahre alt sind? Was mit den 67 Prozent der unter 30-Jährigen, die eine andere Partei als die Grünen gewählt haben sollen? Die haben alle alles aufgeräumt?
Bernings Gleichung Grünen-Wähler = jung = Festivalbesucher = Müll-auf-den-Boden-Schmeißer geht nicht auf. Selbstverständlich kann es sein, dass die unter 30-jährigen Grünen-Wähler ihren ganzen Müll auf dem Festival liegen gelassen haben. Es kann genauso sein, dass sie alle ihren kompletten Müll weggeräumt haben. Und es kann irgendwas dazwischen sein. Und natürlich ist es theoretisch möglich, dass unter den vielen unter 30-Jährigen auf dem Festival exakt 33 Prozent die Grünen gewählt haben. Es kann aber auch sein, dass kaum oder überproportional viele Grünen-Wähler dort waren. “Bild” und Berning haben keine Ahnung, wie es wirklich war, bringen aber eine dicke Geschichte.
Nachtrag, 25. Juni: Unsere Frage “Was mit den zwei Dritteln der Festivalbesucher, die älter als 30 Jahre alt sind?” stimmt nicht ganz. Denn die Statistik zeigt, dass ein Drittel der Festival- und Konzertbesucher 20 bis 29 Jahre alt ist. Das heißt: Die anderen zwei Drittel sind entweder 30 Jahre alt und älter oder 19 Jahre alt und jünger.
Und dann noch eine grundsätzliche Bewertung der Messung von arm und reich in Deutschland: Die oft angeführte Armutsgefährdungsquote (nicht Armutsquote) ist irreführend. Sie ist kein Indikator für Armut, sondern drückt nur die unterschiedliche Einkommensverteilung aus. […] Diese Betrachtungsweise führt auch dazu, dass es auf einen Schlag mehr Armutsgefährdete in Deutschland gäbe, wenn z.B. Jeff Bezos nach Deutschland ziehen würde. Im Vergleich zu ihm und seinem Vermögen gäbe es dann nämlich einige mehr von Armut gefährdetet [sic] Personen (http://www.rwi-essen.de/unstatistik/40/).
So viel schon mal jetzt: Das mit der Auswirkung eines Zuzugs von Amazon-Chef Jeff Bezos auf die Armutsgefährdung ist Unsinn.
Die CDU verlinkt zum Beleg auf einen Text von Statistiker Walter Krämer aus dem Jahr 2015, der dort die damalige “Armutsstudie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes” kritisiert. Krämer schreibt:
Dabei beruft sich der Paritätische Wohlfahrtsverband auf eine angebliche Armutsquote von 15,5 Prozent aller Bundesbürger, definiert als die Menschen, die pro Monat weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens zur Verfügung haben.
Und das ist genauso falsch wie die Aussage von Jasper von Altenbockum, der gestern bei FAZ.net Rezo unter anderem mit dieser Behauptung widersprach:
Was für Rezo zählt, ist der Eindruck, die Armen würden immer ärmer, die Reichen immer reicher. Dass Armut eine Frage der Definition ist und vom Durchschnittseinkommen abhängt — kein Wort darüber.
Doch das ist nicht so: Armut und Armutsgefährdung hängen nicht “vom Durchschnittseinkommen” ab. In seinem aktuellen Armutsbericht schreibt der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband zur eigenen Methodik (PDF, ab Seite 6):
Als einkommensarm wird in diesem Bericht jede Person gezählt, die mit ihrem Haushaltsnettoeinkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens liegt. (…) Beim mittleren Einkommen handelt es sich nicht um das geläufige Durchschnittseinkommen, das so ermittelt würde, dass man alle Haushaltseinkommen addiert und die Summe dann durch die Anzahl der Haushalte teilt (arithmetisches Mittel). Es wird stattdessen der sogenannte Median, der mittlere Wert, errechnet
Ganz ähnlich schreiben es auch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder:
Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird — entsprechend dem EU-Standard — definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt.
Der Median beziehungsweise das mittlere Einkommen ist also entscheidend.
Zum bedeutsamen Unterschied zwischen arithmetischem Mittel beziehungsweise Durchschnittseinkommen und Median beziehungsweise mittlerem Einkommen haben wir bereits vor zehn und vor sieben Jahren hier im BILDblog was geschrieben. Wir schreiben es aber gern noch mal.
Man erhält das mittlere Einkommen, indem man alle Bürgerinnen und Bürger sortiert nach Einkommen in einer Reihe aufstellt und diejenige Person, die dann genau in der Mitte steht, fragt, was er oder sie verdient. Der Unterschied zum durchschnittlichen Einkommen kann erheblich sein — und zwar genau dann, wenn etwa einzelne Milliardäre wie Jeff Bezos ins Spiel kommen wie im Beispiel der CDU.
Denken wir uns ins Konrad-Adenauer-Haus, in dem sich gerade elf CDU-Mitarbeiter befinden (Schema rechts). Zwei von ihnen verdienen 1000 Euro, fünf 2000 Euro, drei 3000 Euro — und einer hat sagenhafte 10.000 Euro im Monat. Ihr durchschnittliches Einkommen beträgt 2818 Euro (die Summe geteilt durch elf); das mittlere Einkommen ist das, das bei einer Aufreihung der elf Mitarbeiter der sechste hat (*): 2000 Euro. Als armutsgefährdet gelten alle, die weniger als 60 Prozent von 2000 Euro zur Verfügung haben, also: die beiden 1000-Euro-CDUler.
Nun stellen wir uns vor, dass zwei zusätzliche CDU-Mitarbeiter mit jeweils 10.000 Euro Einkommen das Konrad-Adenauer-Haus betreten. Das durchschnittliche Einkommen steigt deutlich. Das mittlere aber bleibt konstant: diesmal müssen wir bei 13 anwesenden Mitarbeitern in der Reihe von arm nach reich den siebten (*) fragen: Auch er hat 2000 Euro.
Läge die Grenze der Armutsgefährdung laut Definition bei 60 Prozent des Durchschnittseinkommens, wären nun auch die 2000-Euro-CDUler armutsgefährdet. Da sie sich aber nach dem mittleren Einkommen richtet, ändert sich — in diesem Beispiel — nichts.
Der Median ist deshalb eine so praktische statistische Größe, weil er gegen Ausreißer sehr robust ist. Oder anders gesagt: Ein Zuzug von Jeff Bezos hätte auf die Armutsgefährdung in Deutschland keinerlei Auswirkungen, auch wenn die CDU anderes behauptet.
Volker Quaschning hat sich den Teil “Die Klimakrise” der CDU-Antwort auf Rezo genauer angeschaut. Sein Fazit: “In diesem Faktencheck wurden keine belastbaren Aussagen der CDU gefunden, welche die Inhalte in Bezug auf Klimaschutz des Videos von Rezo substanziell widerlegen.”
Mit Dank an thorsten und @Helkonie für die Hinweise!
Geht es darum, mit falschen Fakten Angst und Schrecken zu verbreiten, leben “Bild” und AfD in wunderbarer Symbiose. In Dresden konnte man das in den vergangenen Tagen gut beobachten: Eine AfD-Abgeordnete stellte eine Kleine Anfrage an die Sächsische Staatsregierung, die Dresdner Regionalausgabe der “Bild”-Zeitung berichtete über die Antwort des Staatsministeriums des Innern (PDF), und die Abgeordnete, die die Kleine Anfrage gestellt hatte, nutzte wiederum den “Bild”-Artikel für ihre Stimmungsmache. Bloß: “Bild” hat Zahlen verglichen, die man nicht vergleichen kann, dadurch falsche Schlüsse gezogen und diese zu einer Explosion der Kriminalität an Dresdens Schulen aufgeblasen.
Im vergangenen Jahr ist die Kriminalität in Klassenräumen und auf Schulhöfen in unserer Stadt explodiert! Die erschreckenden Zahlen veröffentlichte Innenminister Roland Wöller (48, CDU) auf Anfrage der AfD.
Seinen Artikel teilt “Bild”-Redakteur Tom Rosin nach den verschiedenen Schularten auf. Zu den Grundschulen, dies es ja auch in die Titelzeile geschafft haben, schreibt er:
An GRUNDSCHULEN (1. bis 4. Klasse) gab es im vergangenen Jahr 107 Straftaten, im Jahr zuvor waren es dagegen nur 33. Das ist ein Anstieg von 224 Prozent.
Es handelt sich dabei nicht um Schulhofrangeleien. Ermittelt wurde u.a. wegen Körperverletzung, Brandstiftung und Diebstahl!
Beim Blick auf die Statistik (PDF, Grundschule (“GS”) gemeinsam mit Oberschule (“OS”) und Mittelschule (“MS”) in einer Datei, aber jeweils gesondert ausgewiesen) sieht man, dass die in “Bild” genannten Zahlen zu den Straftaten stimmen, und der “Bild”-Redakteur hat auch richtig gerechnet. Nur ist der Vergleich an sich schon falsch und damit auch die genannte Steigerung von 224 Prozent. In der Antwort des Staatsministeriums des Innern steht extra:
Recherchiert wurde für den Tatzeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018 in der Kreisfreien Stadt Dresden. Zu beachten ist hierbei, dass bei verschiedenen Delikten (z. B. Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch [StGB] oder Diebstahl gemäß § 242 StGB) Aussonderungs- und Löschfristen von 24 Monaten bestehen und damit bei diesen Delikten valide Angaben nur noch für das Jahr 2018 zur Verfügung stehen.
Die Polizei in Sachsen löscht also bei bestimmten Delikten nach einer bestimmten Frist (hier: nach zwei Jahren) Straftaten aus ihrem System. Durch dieses Löschen sind die Zahlen zu den verschiedenen Jahren aus der Antwort zur Kleinen Anfrage schlicht nicht miteinander vergleichbar. Für 2018 sind allein schon wegen dieser Löschfristen mehr Straftaten aufgelistet als für die Jahre zuvor. Wir haben nachgeschaut: Tatsächlich werden Körperverletzungen (§ 223 StGB) und Diebstähle (§ 242 StGB) nur für 2018 genannt — in den Angaben zu 2014, 2015, 2016 und 2017 fehlen sie komplett. Und das macht einen deutlichen Unterschied: Bei den Dresdner Grundschulen findet man für 2018 18 Körperverletzungen und 24 Diebstähle, was zusammen bereits 42 der von “Bild” genannten 107 Straftaten sind.
Die besondere Löschfrist von zwei Jahren gilt aber auch noch für weitere Straftaten, so die Sächsische Staatskanzlei:
– Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185, 186, 187 StGB), soweit diese nicht eine nachhaltige Rufschädigung der Betroffenen zur Folge haben, öffentlich oder mittels Druckschriften begangen wurden oder sexuellen Bezug haben;
– Hausfriedensbruch (§ 123 StGB);
– Fahrlässige Körperverletzung (§ 230 StGB);
– Vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB) mit geringen Folgen;
– Sachbeschädigung (§ 303 StGB) bis zu einer Schadenshöhe von 100 EUR;
– Diebstahl und Unterschlagung bis zu einer Schadens-höhe von 100 EUR, soweit es sich nicht um Fälle nach §§ 243 und 244 StGB handelt;
– Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB);
– Betrug (§ 263 StGB) bis zu einer Schadenshöhe von 100 EUR.
An den Grundschulen waren es 2018 laut Statistik fünfmal § 185 StGB, einmal § 187 StGB, dreimal § 123 StGB und fünfzehnmal § 303 StGB. Will man die Straftaten des vergangenen Jahres also unbedingt mit jenen des Jahres 2017 vergleichen, müsste man von den 107 Straftaten 66 abziehen, da die jeweiligen Delikte wegen der Löschfristen nur im Jahr 2018 vorkommen. Die “Kriminalität an Dresdens Grundschulen” wäre dann also nicht innerhalb eines Jahres von 33 auf 107 Straftaten gestiegen, sondern von 33 auf 41; und damit nicht “um 224 Prozent”, sondern nur um 24 Prozent (doch es bleibt dabei: Der Vergleich ist an sich schon nicht sinnvoll).
Ähnlich falsch ist Rosins Vergleich zu den Dresdner Ober- und Mittelschulen. In “Bild” schreibt er:
Oder die 52 Straftaten vor zwei Jahren — 2018 waren es dann schon 173 — ein Plus von 233 %. Erpressungen, sexueller Missbrauch, gefährliche Körperverletzung waren dabei.
Bei einem Vergleich auf Biegen und Brechen müsste man allerdings 97 von den 173 Straftaten aus dem Jahr 2018 abziehen, da sie zu den Delikten gehören, die wegen der Löschfristen 2017 gar nicht auftauchen können. Die Steigerung betrüge dann nicht 233 Prozent, sondern nur 46 Prozent.
An den Berufsschulen wäre es nicht das von Rosin genannten Plus von 77 Prozent, sondern von 9,3 Prozent. Und an den Gymnasien “stieg die Zahl der Straftaten” nicht, wie in “Bild” steht, “um 60 %”, sondern sank um 23 Prozent.
Und selbst ohne diese Fehler wäre eine Aussage wie “ist die Kriminalität in Klassenräumen und auf Schulhöfen in unserer Stadt explodiert” nicht wirklich passend, denn in der Antwort des Staatsministeriums des Innern steht auch:
Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen nach Straftaten mit den Tatörtlichkeiten “Grundschule”, “Mittelschule/Oberschule” (nicht alle Mittelschulen wurden in Oberschulen umbenannt, so dass Mittelschulen und Oberschulen erfasst wurden), “Sonstige Schule” (Förderschulen werden nicht gesondert ausgewiesen), “Gymnasium” und “Berufsschule”.
Diese Auswertung erfolgte nach dem Tatortprinzip “Tatörtlichkeit = Schule”, so dass es sich bei den Opfern und ermittelten Tatverdächtigen nicht zwingend um Schüler bzw. Lehrer handeln muss, sondern möglicherweise auch
um andere Personen, welche sich zur Tatzeit auf dem Schulgelände aufhielten.
Da die Straftaten jeweils mit Datum aufgelistet sind, kann man nachschauen, welche von ihnen während der Schulferien, an Wochenenden oder Feiertagen begangen wurden — und somit nicht in der Schulzeit, sondern nur auf dem Schulgelände oder in der unmittelbaren Nähe. An den Grundschulen zum Beispiel waren es im vergangenen Jahr 23 (von 107) Straftaten, darunter besonders schwere Fälle des Diebstahls und sexueller Missbrauch von Kindern. An den Ober- und Mittelschulen registrierte die Polizei 16 (von 173) Straftaten, während die Schulen geschlossen waren.
Bei “Bild” gibt es diese Differenzierungen nicht. Stattdessen hat Redakteur Tom Rosin mit seinem Murks der sächsischen AfD-Fraktion eine traumhafte Vorlage geliefert, die die Abgeordnete Karin Wilke, die auch die Kleine Anfrage gestellt hatte, für ihre Angstmacherei verwendet:
1. Antwort per Allgemeinverfügung: Glyphosat-Gutachten wird herausgegeben (fragdenstaat.de, Arne Semsrott)
Auf Druck der “Frag den Staat”-Aktivisten muss das Bundesinstitut für Risikobewertung sein unter dem Tisch gehaltenes Glyphosat-Gutachten rausrücken. Zumindest an die Tausenden Personen, die eine Anfrage über “Frag den Staat” in Gang gesetzt hatten. Die Antragsteller würden individuelle Zugangscodes für eine Website mit dem Gutachten erhalten, denn es bestehe weiterhin ein Veröffentlichungsverbot. Arne Semsrott kommentiert: “Alle rund 40.000 Personen, die ein Gutachten angefragt haben — und alle, die es noch anfragen — erhalten das Dokument. Uns soll aber trotzdem verboten bleiben, es zu veröffentlichen. Das ist schlicht und einfach absurd.”
2. “Gut gemeint, schlecht umgesetzt” (taz.de Carolina Schwarz)
Die “taz” hat mit Karolin Schwarz über das sogenannte Overblocking bei Twitter gesprochen, mit dem der Mikrobloggingdienst gegen unschuldige Accounts vorgeht. Twitters Meldefunktion werde missbraucht. Es sei ein klassischer Fall von “gut gemeint, aber nicht gut umgesetzt.”
3. Allein gelassen (sueddeutsche.de, Benedikt Frank)
Als Netflix die Serie “Tote Mädchen lügen nicht” veröffentlichte, in der es um einen Suizid geht, befürchteten Psychologen Nachahmungstaten. Keine unberechtigte Sorge, wie sich nun herausstellt: Nach dem Start der Serie hätten Suizide unter US-Teenagern laut einer Studie stark zugenommen.
4. Keine Blitzermeldungen mehr auf radioeins (radioeins.de)
Radio Eins hat die Blitzermeldungen aus dem Programm geschmissen. Nachrichtenchef Jan Vesper bezeichnet sie als nicht mehr zeitgemäß. Die Verkehrsunfallstatistik für Berlin und Brandenburg sehe sehr düster aus. Eine der Hauptunfallursachen sei Raserei. Außerdem habe man nur noch selten Blitzermeldungen von Hörern erhalten, was die fehlende Akzeptanz bei den Hörern nahelege.
5. Hurra, es ist kein Mädchen! (uebermedien.de, Mats Schönauer)
Prinz Harry und Herzogin Meghan haben einen Jungen bekommen. Anlass für Regenbogenexperte Mats Schönauer einen Blick in die Ankündigungs-Schlagzeilen der Regenbogenpresse zu werfen: “Hurra, es ist kein Mädchen!”
6. Starbucks-Becher in “Game of Thrones”-Folge: Sender klärt auf (dnn.de)
Üble Schleichwerbung oder ein Versehen: In einer Folge der Fantasy-Serie “Game of Thrones” taucht ein Papp-Kaffeebecher mit Plastikdeckel einer internationalen Kaffeekette auf. Der Sender HBO kommentiert: “Der Latte, der in der Episode auftaucht, war ein Fehler. Daenerys hatte eigentlich einen Kräutertee bestellt.” Auch die Kaffeekette nutzt die Gunst der Stunde für eine launige Bemerkung: “Um ehrlich zu sein, wir sind überrascht, dass sie keinen Dragon Drink bestellt hat.”
7. Live-Mitschnitt unserer BILDblog-Jubiläumsveranstaltung (youtube.com)
IN EIGENER SACHE: Ihr konntet gestern nicht auf der Republica sein oder habt den Livestream verpasst? Kein Problem: Hier gibt es den Mitschnitt unserer Session: Es ist ein wilder Ritt durch 15 Jahre “Bild”- und Boulevardbeobachtung, mit den übelsten Kampagnen, der schlimmsten Hetze und dem falschesten Katzenbenzin. Viel Spaß!
“Bild”-Chefreporter Sven Kuschel ist laut eigener Aussage “Tatort-Fan und -Hasser” und obendrein auch noch “BILD-‘Tatort’-INSPEKTOR”: Die “Bild”-Medien beantworten nach der Ausstrahlung eines jeden “Tatorts” am Sonntag immer ein paar Fragen zum aktuellen Fall. Beim “Tatort” aus Dresden, der gestern Abend im Ersten lief, wurde (Achtung, Spoiler!) eine der Kommissarinnen mit einem Messer verletzt. Deshalb fragt Bild.de:
Antwort von “Inspektor” Kuschel:
45 getötete Polizistinnen und Polizisten in nur einem Jahr? Das war selbst der “Bild”-Zeitung zu viel. Im Blatt schreibt Kuschel von deutlich weniger Beamten, die “durch Attacken” starben:
Acht statt 45. Doch auch das ist noch zu hoch gegriffen. Beim Bundeskriminalamt (BKA) gibt es die “Bundeslagebilder Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte”. Die aktuellste Ausgabe gilt für das Jahr 2017. Laut der Tabelle auf Seite 24 (PDF) gab es im gesamten Jahr zwei im Dienst getötete Beamte. Bei dem vollendeten Mord an zwei Polizisten handele es sich, so das BKA, um die Tat am 28. Februar 2017 im brandenburgischen Beeskow, “bei der ein Tatverdächtiger zwei Polizeibeamte auf der Flucht überfahren hat, nachdem er zuvor einen Mord im familiären Umfeld begangen haben soll.”
Das kam dann auch irgendwann bei Bild.de an. Dort heißt es nun:
Gleich zu Beginn wurde Ermittlerin Karin Gorniak (Karin Hanczewski, 37) niedergestochen, musste ins künstliche Koma versetzt werden. In Deutschland sind rund 300 000 Polizisten im Einsatz. Laut den aktuellsten Zahlen aus dem Jahr 2017 wurden 36 000 Polizeibeamte Opfer einer Gewalttat. Zwei starben durch Attacken. In 45 Fällen wurden wegen Mord- (17) oder Totschlag (28)-Versuchen gegen Angreifer ermittelt.
Jetzt müsste “BILD-‘Tatort’-Inspektor” Sven Kuschel nur noch ermitteln, dass auch seine Antwort auf die ursprüngliche Frage (“Wie viele Polizisten werden im Dienst verletzt?”) falsch ist: Es sind nicht 36.000 Polizistinnen und Polizisten, die 2017 “Opfer einer Gewalttat” wurden, sondern mehr: In 36.441 Fällen von versuchten oder vollendeten Gewalttaten waren es laut BKA 73.897 Opfer (PDF, Seite 20; wobei ein- und dieselben Person in der Statistik in einem Jahr mehrfach als Opfer gezählt werden kann, wenn sie bei verschiedenen Einsätzen Opfer wird).
Mit Dank an Florian K. und @kongraupner für die Hinweise!
1. “Etwas, das nicht ohne Folgen bleiben kann” (arminwolf.at)
Österreichs rechtspopulistische FPÖ hat sich auf den ORF-Journalisten Armin Wolf eingeschossen. Wolfs “Vergehen”: Er hatte den FPÖ-Spitzenkandidaten für die EU-Wahl, Harald Vilimsky, zu einem rassistischem Plakat der FPÖ-Jugendorganisation befragt. Bereits während des Interviews hatte Vilimsky dafür “Folgen” angekündigt. Im Nachgang echauffieren sich nun weitere FPÖ-Politiker. Außerdem verlangt man lautstark die Entlassung Wolfs.
2. Sind Tweets, in denen auf eine Paywall verlinkt wird, kennzeichnungspflichtig? (internet-law.de, Thomas Stadler)
Oft verlinken Journalisten und Medien in Tweets und Postings eigene Inhalte, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um Bezahlartikel hinter einer Paywall handelt. Dies ist nach Ansicht des IT-Rechtlers Thomas Stadler nicht zulässig. Es müsse ausreichend deutlich gemacht werden, dass es sich um kommerzielle beziehungsweise werbliche Hinweise handelt.
3. Und das Netz vergisst doch: Die Utopie vom ewigen Speicher (nzz.ch, Felix Simon)
Das angeblich niemals vergessende Internet habe ein Archivproblem: Es gebe keine zentrale Stelle für die Archivierung von Inhalten, die Gefahr des “digitalen Gedächtnisschwundes” drohe. Vor allem Medienhäuser seien hier in der Pflicht, allerdings würden sie oftmals Aufwand und Kosten scheuen. Felix Simon kommentiert: “Der Gedanke an Archive mag nicht so “sexy” sein wie Vorstellungen von der schönen neuen Welt digitaler Möglichkeiten. In Zeiten, in denen die Presse mit ganz anderen Problemen zu kämpfen hat, ist er nicht weit oben auf der Agenda. Doch ohne verlässliche Archive riskieren wir nicht nur, dass bestimmte Versionen der Geschichte später die Oberhand gewinnen, wenn es nichts gibt, mit dem sie korrigiert werden können — wir riskieren auch, dass die historischen Wissenslücken, die sich zwangsläufig in Zukunft auftun werden, noch grösser sind als die der Vergangenheit.”
5. Das Böse und wir (zeit.de, Tonio Walter)
Obwohl die Zahl der Gewalttaten heute deutlich niedriger ist als vor zwanzig Jahren, sind viele Menschen vom Gegenteil überzeugt. Dies liege auch daran, wie Polizei und Medien berichten. Strafrechtsprofessor Tonio Walter erklärt, warum keinesfalls alles immer schlimmer wird und warum volle Gefängnisse die Kriminalität erhöhen. Es geht um Beobachterfehler, Untergangsempfinden und selektive Erinnerung.
6. Die netzpolitischen Highlights auf der re:publica 2019 (netzpolitik.org, Markus Beckedahl)
Nächsten Montag startet in Berlin die re:publica, Europas größte Konferenz rund um Digitalisierung und Internet. Das Angebot umfasst etwa 600 Sessions mit 1000 Sprechern und Sprecherinnen. Mitgründer Markus Beckedahl von netzpolitik.org hat eine Auswahl lohnenswerter Veranstaltungen mit dem Fokus “Netzpolitik” getroffen. Hinweis in eigener Sache: Wir vom BILDblog sind in Berlin auch dabei: Am Montag, 6. Mai, um 20 Uhr starten wir auf Stage 2 zu einem wilden Ritt durch 15 Jahre “Bild”- und Boulevardbeobachtung, mit den übelsten Kampagnen, der schlimmsten Hetze und dem falschesten Katzenbenzin.
Vor zwei Monaten verkündete die “Bild”-Zeitung eine “Weltsensation”, die jedoch gar keine war — und die sich zu einem wissenschaftlichen und journalistischen Skandal entwickelte, zu dem inzwischen sogar die Staatsanwaltschaft ermittelt. Beteiligte, unter anderem: die Uniklinik Heidelberg und ein chinesisches Pharmaunternehmen. Auch Ex-“Bild”-Chef Kai Diekmann spielt bei der Geschichte eine Rolle.
Eine Chronik.
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21. Februar 2019: Exklusiv bejubelt die “Bild”-Zeitung auf der Titelseite eine “Weltsensation aus Deutschland”:
Es sei “ein echter Durchbruch”, heißt es da, eine “medizinische Sensation”:
Seit vielen Jahren wird daran geforscht, Krebs im Blut zu erkennen. Ärzte der Universitätsklinik Heidelberg erreichten jetzt revolutionäre Ergebnisse: Sie weisen mit einem Test Brustkrebs im Blut nach. Und zwar mit einer Treffsicherheit, die vergleichbar ist mit der einer Mammografie! Wie BILD exklusiv erfuhr, soll der Bluttest noch in diesem Jahr auf den Markt kommen.
Im Innenteil: ein großes Interview mit Christof Sohn, dem Geschäftsführenden Ärztlichen Direktor der Universitäts-Frauenklinik Heidelberg.
Darin darf er den Bluttest ausführlich bewerben: viel sicherer als bisherige Tests, hohe Treffsicherheit, besonders gut für Risikopatientiennen, und so weiter und so fort.
Am selben Tag gibt die Uniklinik eine Pressemitteilung heraus, in der sie die “neue, revolutionäre Möglichkeit” des Bluttests noch einmal selbst feiert: “Dies ist ein Meilenstein in der Brustkrebsdiagnostik”, schreibt sie.
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21. bis 27. Februar 2019: Andere Medien greifen die Geschichte auf. Dabei melden einige schon Zweifel an, etwa “Spiegel Online” oder die “Zeit”. Viele aber, etwa “Focus Online” oder “DerWesten”, verlassen sich blind auf “Bild” und bezeichnen den Bluttest ihrerseits als “Sensation”, “Durchbruch” oder “Revolution”.
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27. Februar 2019: Sieben renommierte Verbände, von der Deutschen Krebsgesellschaft über die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe bis zur Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, geben eine gemeinsame Stellungnahme heraus, in der sie die Berichterstattung kritisieren:
Eine Berichterstattung, die ohne Evidenzgrundlage Hoffnungen bei Betroffenen weckt, ist aus unserer Sicht kritisch zu bewerten und entspricht nicht den von uns vertretenen Grundsätzen medizin-ethischer Verantwortung.
Es sei einfach noch zu früh für Jubelstimmung, so die Experten: Die Studie sei “noch nicht abgeschlossen, die Ergebnisse sind nicht in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift publiziert und der Test noch nicht zugelassen”. Daher “halten wir Schlussfolgerungen über die Validität und den klinischen Nutzen für verfrüht und raten ausdrücklich davon ab, diagnostische oder therapeutische Entscheidungen basierend auf Blutuntersuchungen zu treffen, die nicht von nationalen oder internationalen Leitlinien empfohlen werden.”
In den nächsten Tagen häuft sich die Kritik an der “Bild”-Berichterstattung, aber auch am Vorgehen der Heidelberger Forscher. So schreibt etwa Gerd Gigerenzer vom Berliner Max-Planck-Institut für Bildungsforschung:
Nach üblichen wissenschaftlichen Standards veröffentlichen Forscher zuerst eine Studie in einer Fachzeitschrift, die dort begutachtet wird, und gehen erst dann an die Presse. Beim Bluttest wurde dieser Standard nicht eingehalten. Die Heidelberger Forscher sind zuerst medienwirksam zur BILD-Zeitung gegangen. Eine wissenschaftliche Veröffentlichung liegt nicht vor.
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8. März 2019: Der Journalist Jan-Martin Wiarda berichtet in seinem Blog und bei den “Riffreportern” ausführlich über den Fall und deckt weitere Merkwürdigkeiten auf. “Welche Rolle spielt das Joint Venture mit einem chinesischen Pharma-Unternehmen?”, fragt er unter anderem, denn: Partner der Uniklinik sei ein chinesisches Pharmaunternehmen, dessen Aktienkurs seit einigen Tagen, insbesondere seit der gehypten Berichterstattung über den Bluttest, einen steilen Anstieg zeige.
Erstmals äußert sich auch Christof Sohn, der Geschäftsführende Ärztliche Direktor der Universitäts-Frauenklinik, der von “Bild” groß interviewt wurde, zur Formulierung “Weltsensation”: Diese Schlagzeile sei nicht angebracht gewesen, er habe sie vor Veröffentlichung auch nicht gekannt, und er und seine Kollegen hätten sie “in dieser Form” nicht mitgetragen.
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20. März 2019: Die “Rhein-Neckar-Zeitung” (“RNZ”) steigt in die Berichterstattung ein und leistet in den darauffolgenden Wochen ausgezeichnete journalistische Arbeit; ihre zahlreichen Artikel sind unter rnz.de/heiscreen nachzulesen.
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22. März 2019: Der Aktienkurs des chinesischen Pharmaunternehmens erreicht den höchsten Stand seit acht Monaten. Seit dem 21. Februar, dem Erscheinungstag des “Bild”-Artikels und der Pressemitteilung der Uniklinik, ist der Kurs um fast 60 Prozent gestiegen:
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23. bis 29. März 2019: Die Kritik reißt nicht ab. Das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg erklärt in der “RNZ”, dass die “verfrühte Kommunikation nicht den hohen Ansprüchen an eine verantwortungsvolle Wissenschaftskommunikation entspreche”. Gerade im medizinischen Bereich, “der für die Betroffenen mit so viel Ängsten und großer Hoffnung verbunden ist, darf es keine Effekthascherei geben”. Auch die Heidelberger Universität teilt mit, dass sie “eine umfassende Klärung der Vorgänge für zwingend erforderlich” halte.
Die Uniklinik ist derweil um Schadensbegrenzung bemüht. Sie “bedauert, dass es zu Irritationen gekommen ist” und verkündet die Gründung einer internen Arbeitsgruppe und einer externen Expertenkommission, die die Vorgänge aufarbeiten sollen.
Außerdem distanziert sie sich von der PR-Strategie zum Bluttest: Die Medienbegleitung habe die Heiscreen GmbH verantwortet, sagt die Kliniksprecherin der dpa. (Die Heiscreen GmbH wurde 2017 gegründet und soll den Bluttest in Deutschland vermarkten. Hauptanteilseigner ist eine Tochterfirma der Uniklinik, weitere Anteile hält über eine Beteiligungsgesellschaft der schillernde Unternehmer Jürgen Harder. Auch der von “Bild” interviewte Christof Sohn und eine weitere Ärztin der Uniklinik sind an der Heiscreen GmbH beteiligt.)
Wie die angebliche Weltsensation am Ende genau in der “Bild”-Zeitung landete, ist zwar nur schwer nachzuvollziehen. Fest steht aber: Ohne Zustimmung vonseiten des Universitätsklinikums ist dies nicht geschehen. Auch ein weiterer Bekannter Harders war daran offenbar beteiligt: Ex-“Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann, der sich dazu nicht äußern will. Aber was wäre der Mann für ein Journalist, wenn er sich nicht dafür einsetzen würde, dass ein Thema, das ihm am Herzen liegt, in seine alte Zeitung kommt?
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4. April 2019: Die Uniklinik erstattet Anzeige gegen Unbekannt — warum genau, wird allerdings nicht klar. In einer Pressemitteilung teilt sie lediglich mit, dass sie sich “aufgrund der Anzeichen eines unlauteren Vorgehens bei der Entwicklung und Ankündigung” des Bluttests zu diesem Schritt veranlasst sehe. Der Sprecher der Heidelberger Staatsanwaltschaft erklärt in der “RNZ”, in der eingegangenen Anzeige stünden “weder der vermutete Tatbestand, noch weitere Hintergründe zum Sachverhalt, noch Personen, gegen die sich die Strafanzeige richtet.” Das sei sehr ungewöhnlich. Sollte sich jedoch ein Anfangsverdacht ergeben, werde die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnehmen.
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6. April 2019: Die “RNZ” berichtet, dass Vorstand und Pressestelle des Klinikums “sehr frühzeitig in die unseriöse PR-Kampagne eingeweiht” waren. So sei das “Bild”-Interview …
sowohl von der Pressestelle der Uniklinik als auch von zwei Vorständen gegengelesen worden. Achtete die Ärztliche Direktorin Annette Grüters-Kieslich auf inhaltliche Korrekturen, so freute sich der Dekan der Medizinischen Fakultät, Andreas Draguhn, über die wissenschaftliche Korrektheit: “Präziser, als ich es ‘Bild’ zugetraut hätte”.
Auch die Pressemitteilung der Klinik sei “in großer Runde abgesprochen” worden. Der Entwurf sei unter anderem an Kai Diekmann geschickt worden.
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11. April 2019: Die “RNZ” geht genauer auf die Rolle Diekmanns ein:
Kai Diekmann war von 2001 bis 2015 Chefredakteur der “Bild”-Zeitung. 2018 startete er mit dem Investmentbanker Lenny Fischer den “Zukunftsfonds”. Die Markenstrategie für diesen Kapitalanlagefonds entwickelte die Digitalagentur “diesdas.digital” — die auch für die Heiscreen GmbH den Internetauftritt machte. Diekmann war “bei mehreren Treffen” in Sachen Brustkrebstest dabei, wie er der RNZ sagte, “aus Interesse”. Finanziell beteiligt sei er aber nicht. Jürgen Harder bezeichnet er gegenüber der RNZ als “persönlichen Freund”.
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11. April 2019: Die Staatsanwaltschaft nimmt die Ermittlungen auf. Genauer: die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Mannheim. Die Anweisung dazu habe die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe erteilt, schreibt die “RNZ”:
Hintergrund der Ermittlungen soll unter anderem der Verdacht auf Kursmanipulation und Insiderhandel mit Aktien sein. Die “Bild”-Schlagzeile “Weltsensation aus Heidelberg” könnte in diesem Szenario eine gewichtige Rolle spielen, weil sie womöglich den Kurs einer Aktie in China beflügelt hat. Zwar gibt man sich bei der Justiz bedeckt und verweist lediglich auf erste Erkenntnisse durch die Berichterstattung der RNZ — ermittelt wird schließlich “in allen rechtlichen Belangen”. Dennoch kam schnell der Verdacht auf, dass hinter dem “Bluttest-Skandal” im Grunde ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz stecken könnte.
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14. April 2019: In der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” (“FAS”) kritisiert die Leitende Ärztliche Direktorin des Klinikums, Annette Grüters-Kieslich, die Wortwahl der “Bild”-Zeitung:
“Die Schlagzeile einer Boulevardzeitung, die von einer Weltsensation in diesem Zusammenhang sprach, hat mich betroffen gemacht. Als Ärztin und Wissenschaftlerin hätte ich niemals von einer Weltsensation gesprochen; ich habe eine solche Wertung stets als vollkommen irreführend angesehen.” Man sei damit befasst, die Verantwortlichkeiten zu klären und werde die Öffentlichkeit so schnell wie möglich informieren.
Zudem deckt die “FAS” neue Details auf. So sei für die PR-Kampagne unter anderem Christina Afting zuständig gewesen — die frühere Büroleiterin von Kai Diekmann bei “Bild”. Mit der “Bild”-Berichterstattung, so Afting, habe sie jedoch nichts zu tun gehabt. Laut “FAS” soll die PR-Kampagne etwa 80.000 Euro gekostet haben.
Neben den Staatsanwälten aus Mannheim würden sich demnächst auch Spezialermittler des Landeskriminalamtes mit dem Fall befassen, schreibt die “FAS”.
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Heute: Noch sind eine Menge Fragen offen. Fest steht aber: Viele Details wären ohne die hartnäckige Arbeit einiger Journalisten, vor allem von “Riffreporter” Jan-Martin Wiarda und den Journalisten der “Rhein-Neckar-Zeitung”, wohl nie an die Öffentlichkeit gelangt. Und: Obwohl die Berichterstattung der “Bild”-Zeitung, insbesondere die Bezeichnung als “Weltsensation”, von Experten als verantwortungslos und selbst von der Klinikleitung als “vollkommen irreführend” gewertet wird, steht sie auch heute noch unverändertonline.
Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!
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Nachtrag, 26. April: Wir haben die Überschrift und den ersten Absatz geändert, weil der Eindruck entstehen konnte, dass die Staatsanwaltschaft in der Sache gegen Kai Diekmann ermittelt. Dem ist nicht so.
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Nachtrag 2, 26. April: Inzwischen liegt der “RNZ” die Rechnung für die PR-Kampagne vor, die die Düsseldorfer Beratungsagentur Deekeling Arndt Advisors an die Heiscreen GmbH geschickt hat:
79.420,78 Euro rechnen die Berater ab. Sie übernahmen das gesamte Projektmanagement rund um die PR-Kampagne: das Kommunikationskonzept, die Pressemitteilung, die Pressekonferenz am 21. Februar auf einem Kongress in Düsseldorf sowie die Beantwortung und Koordination von Medienanfragen.
Besonders intensiv abgestimmt wurde die Kampagne offenbar in den zehn Tagen vor dem großen Aufschlag am 21. Februar. “Tägliche Telefonkonferenzen zwischen dem 12. und 22. Februar 2019”, listet die Agentur auf. In Rechnung gestellt werden “enge telefonische Abstimmungen und Rücksprachen” unter anderen mit dem früheren “Bild”-Chef Kai Diekmann, Heiscreen-Geschäftsführer Dirk Hessel, den Bluttest-Erfindern Sarah Schott und Christof Sohn, Harders Anwalt Thomas Dörmer sowie Doris Rübsam-Brodkorb, der Pressesprecherin des Universitätsklinikums.
Bemerkenswert ist die enge Abstimmung mit Kai Diekmann, dem Ex-Chefredakteur der “Bild”-Zeitung und persönlichen Freund von Jürgen Harder. Dazu passt: Die Rechnung hat Christina Afting geschickt. Sie ist “Managing Director” bei der Agentur — und leitete früher das Büro Diekmann bei der “Bild”.
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23.Mai: Das Blog “Medwatch” berichtet, dass der Test “anders als bislang kommuniziert nicht nur nicht marktreif ist — sondern eigentlich wertlos.” Das gehe aus Unterlagen hervor, die “Medwatch” von der Pressestelle der Uniklinik erhielt.
Demnach erhält fast jede zweite gesunde Frau einen falsch positiven Befund — was bislang öffentlich nicht thematisiert wurde. Bei Frauen, die älter als 50 Jahre sind, ist der Wert etwas besser: Bei diesen erhält gut jede vierte gesunde Frau einen falschen Krebsbefund, doch übersieht der Test bei zwei von fünf Brustkrebspatientinnen über 50 den Tumor.
Als besonders vielversprechend bezeichnete die Uniklinik den Test für Frauen bis 50, sowie für Hochrisikopatientinnen mit genetischen Mutationen. Dabei schlägt der Test bei der jüngeren Gruppe von Brustkrebspatientinnen zwar in 86 Prozent aller Fälle korrekt an, doch liegt hier die Spezifität bei nur 45 Prozent: Der Test liefert also bei 55 Prozent der gesunden Frauen einen falsch positiven Befund. Bei Hochrisikopatientinnen liegt die Sensitivität bei 90 Prozent, doch wiederum erhält mehr als jede zweite gesunde Frau einen falschen Krebsbefund. Dies hieße, dass ein Großteil aller Frauen, die über den Bluttest einen Krebs-Befund erhalten, in Wahrheit gesund sind.
“Medwatch” kritisiert auch die Berichterstattung verschiedener Medien, etwa die des “Focus”, der auch noch einen Monat nach Lautwerden der Zweifel titelte: “Die Sensation aus Heidelberg: Mit Bluttest Brustkrebs erkennen”.
Die “Bild”-Zeitung habe ihre Leser “bislang noch nicht über die weiteren Entwicklungen” informiert, schreibt “Medwatch”. Auf “mehrere Fragen zur Berichterstattung über den Bluttest” habe der Axel-Springer-Verlag geantwortet: “Bitte haben Sie Verständnis, dass wir redaktionelle Prozesse und Entscheidungen grundsätzlich nicht kommentieren.”
Nach intensiver Überprüfung und Anhörung aller beteiligten Parteien hat der Deutsche Rat für Public Relations dem Vorstand des Universitätsklinikums Heidelberg und der HeiScreen GmbH eine Rüge wegen bewusster Falschbehauptung und Täuschung der Öffentlichkeit ausgesprochen. (…)
Der Rat hatte sich zur Prüfung des Falles entschieden und sieht es als erwiesen an, dass beide Parteien bei der Vorstellung des „neuen“ Verfahrens zur Diagnose von Brustkrebs eine öffentliche Produktvorstellung zugelassen und begleitet haben, die weder in Wortwahl, Zeitpunkt und Format angemessen, noch im Hinblick auf abgeschlossene Studien und die angekündigte Marktreife der Wahrheit entsprochen hat.
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29. August: Nach mehrfacher Beschwerde beim “Ombudsmann” hat “Bild” nun eine Anmerkung unter den Artikeln veröffentlicht (Links im Original):
Aktualisierung – August 2019
Die Uniklinik Heidelberg hat mittlerweile zurückgenommen, dass der oben beschriebene Bluttest zur Erkennung von Brustkrebs noch dieses Jahr auf den Markt kommen wird.
Eine unabhängige Prüfkommission hat als Zwischenergebnis unter anderem veröffentlicht, dass der Test zu früh der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, es „Führungsversagen“ und „Machtmissbrauch“ an der Universitätsklinik gab.
Inzwischen sind der Medizin-Dekan der Heidelberger Uniklinik sowie zwei Mitglieder des Vorstandes zurückgetreten. Außerdem wurde dem Direktor der Unifrauenklinik für drei Monate die Lehr- und Forschungserlaubnis entzogen.
BILD veröffentlichte am 21. Februar 2019 einen Artikel über den neuen Bluttest. Der Text basierte auf einer offiziellen Pressemitteilung des Universitätsklinikums Heidelberg, in der der neue Test als „revolutionäre Möglichkeit“ und als „Meilenstein in der Brustkrebsdiagnostik“ bezeichnet wurde, sowie auf einem autorisierten Interview. Der Test wurde am 21.2. außerdem auf dem Gynäkologen-Kongress in Düsseldorf vorgestellt.
Wie geht es mit dem Test nun weiter? Das ist im Moment unklar. Abzuwarten bleibt, was die angekündigten größeren Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit des Tests ergeben. Dass diese noch ausstehen, hatte Bild direkt zu Anfang geschrieben (siehe hier). Die Ergebnisse lassen aber weiterhin auf sich warten.
BILD informiert, sobald es neue, fundierte Angaben zum Test gibt.
Sonst hat sich aber nichts geändert. Überschrift, weiterhin: “Warum dieser Test eine Weltsensation ist”.
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13. September: Nun wurde die Berichterstattung auch vom Deutschen Presserat gerügt:
Eine Rüge erhielt BILD.DE für die Veröffentlichung einer Exklusiv-Geschichte unter der Überschrift „Erster Blut-Test erkennt zuverlässig Brustkrebs“ über einen von Heidelberger Forschern entwickelten Brustkrebs-Test. Der Beschwerdeausschuss stellte Verstöße gegen die gebotene Sorgfalt in der Medizin-Berichterstattung (Ziffern 2 und 14 des Pressekodex) fest. Der Artikel über das als „medizinische Sensation“ beschriebene Testverfahren beruhte allein auf einer Pressemitteilung des Universitätsklinikums und Aussagen der beteiligten Forscher und war geeignet, unberechtigte Hoffnungen bei Betroffenen zu wecken. Wie sich später herausstellte, hatten die Forscher den Stand des Testverfahrens positiver dargestellt, als es dem Forschungsstand entsprach. Die Redaktion hatte bei ihrer exklusiven Berichterstattung versäumt, die gemachten Angaben durch weitere Quellen zu überprüfen.
1. Toxische Atmosphäre (sueddeutsche.de, Bastian Obermayer)
Eine neue Medienallianz namens “One-Free-Press-Coalition” setzt sich für Journalistinnen und Journalisten ein, deren Freiheit oder gar Leben akut in Gefahr sind oder deren Fälle aktuell Gerechtigkeit verlangen. Zu dem Bündnis zählen internationale Medien wie “Time Magazine”, “Forbes”, “Financial Times”, Nachrichtenagenturen und weitere Medienhäuser, darunter auch die “Süddeutsche Zeitung”.
2. In der Krone waren Ausländer 2017 viel krimineller als in der Realität (kobuk.at, Veronika Hribernik)
Die österreichische “Kronen Zeitung” berichtet deutlich häufiger über ausländische als über österreichische Täter. Das geht aus einer Analyse des Medienwatchblogs “Kobuk” hervor, in der die Berichterstattung mit Beispielen verdeutlicht und mit der offiziellen Kriminalstatistik verglichen wird. Man hätte gern die Begründung der “Kronen Zeitung” erfahren, doch eine entsprechende Anfrage sei unbeantwortet geblieben.
4. Filterblase an Filterblase: Eine Replik auf Michael Hanfelds Beitrag bei FAZ.net (blog.wikimedia.de, John Weitzmann)
“FAZ”-Redakteur Michael Hanfeld hat vergangene Woche den Widerstand der Wikipedia gegen die Urheberrechtsreform der EU kritisiert. Die dabei vorgebrachten Argumente seien anmaßend, falsch und würden der Demokratie schaden. Mit den Worten “Das kann nicht unwidersprochen bleiben”, antwortet John Weitzmann für die Wikipedia-Community mit einer ausführlichen Replik. Der aktuelle Reformtext sei in zentralen Punkten weiterhin problematisch fürs freie Netz und fürs freie Wissen.
5. Wenn das Internet vergisst (lto.de, Roland Schimmel)
Einige juristische Aufsätze und Urteile verschwinden irgendwann nach ihrer Veröffentlichung aus Datenbanken und Archiven. Im Fachjargon: Sie werden “depubliziert”. Warum das so ist und wie man mit solchen verschwundenen Quellen zum Beispiel in der Jura-Hausarbeit umgeht, zeigt Roland Schimmel.
6. Kontaktschuld (spiegel.de, Jan Fleischhauer)
“Spiegel”-Kolumnist Jan Fleischhauer war auf der Geburtstagsfeier des mit ihm befreundeten rechtsdrehenden und verwirrten Bierkastenredners Matthias Matussek, bei dem auch viele Mitglieder der rechten Szene und ein Neonazi zugegen waren. An diesem Besuch gab es Kritik. Bei “Spiegel Online” rechtfertigt sich Fleischhauer und holt zum Gegenschlag aus. Das liest sich teilweise etwas komisch. Zum Beispiel, wenn es in der Einleitung heißt: “Darf man als SPIEGEL-Redakteur an einer Geburtstagsfeier teilnehmen, zu der auch Menschen mit rechter oder sogar rechtsradikaler Gesinnung eingeladen sind?”, als gehöre Fleischhauer nicht zu ersterer Gesinnungsgruppe. Lustig sind auch Fleischhauers Vorwürfe an Reinhold Beckmann, der sich nachträglich distanziert habe. Etwas, das Fleischhauer in gewisser Weise auch tut, wenn er Matussek in seiner Kolumne als nicht ernst zu nehmenden “Wirrkopf” bezeichnet und sagt, dieser sei “bestenfalls ein Bajazzo, im schlimmsten Fall ist er reif für die Klapsmühle.”
Vergangene Woche legte der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) dem Innenausschuss des Landtags in Düsseldorf einen Bericht vor. Darin enthalten: Jede Menge Statistiken zum Tagesordnungspunkt “Kriminalitätsentwicklungen im Hambacher Forst”. In dem Rest-Wald am rheinischen Braunkohle-Revier gehe es wild zu, so der Innenminister.
Allein im Zeitraum vom 03.10.2018 bis zum 28.01.2019 führte [die Polizei] über 1.500 Einsätze im Hambacher Forst sowie in den daran angrenzenden Ortschaften durch.
… heißt es in dem Bericht etwa. Und weiter:
Für den Auswertezeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2018 wurden im Kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität mit Bezug zum Hambacher Forst insgesamt 1.674 Straftaten erfasst.
Diese Zahlen sind natürlich beeindruckend und beunruhigend. Entsprechend machten sie auch die mediale Runde.
Nur: Diese Zahlen sind auch mindestens irreführend. Anett Selle ist Reuls Bericht für die “taz” durchgegangen und hat dabei festgestellt: Zu “polizeilichen Einsätzen für diese außergewöhnliche Lage” zählt der Innenminister etwa auch normale Streifenfahrten und Verkehrsunfälle. Selle kommt auf 56 bis 79 Einsätze (wohlgemerkt: 56 bis 79 von 1500), die in einem direkten Zusammenhang mit der Besetzung des Hambacher Forsts stehen.
Und weiter:
Bei den “1.674 Straftaten” zwischen 2015 und 2018 ist es nicht viel besser. Zunächst zeigt die Tabelle keine Straftaten, wie Reul wörtlich behauptet, sondern den Verdacht auf Straftaten. Die Tabelle zeigt, wie viel und was in vier Jahren angezeigt wurde — aber eine Anzeige macht noch keine Straftat. Auch, dass von 1.674 Strafanzeigen in vier Jahren mehr als ein Drittel wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz erfolgten, und davon 90 Prozent im Jahr 2015, kann nicht als Beleg für die von Reul behauptete zunehmende Kriminalität dienen.
Die Gleichsetzung von Strafanzeigen und Straftaten ist unter Innenpolitikern recht beliebt und wird von Journalistinnen und Journalisten oft (wahlweise wissentlich oder unwissentlich) übernommen.
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) schrieb zwar von “1700 Strafverfahren wegen politisch motivierter Taten” und schränkte ein:
Wie viele Täter dann später tatsächlich verurteilt wurden, ist unklar.
Die Statistiken in dem Bericht hatte sich dort aber offenbar niemand genauer angeschaut:
Allein von Oktober 2018 bis Ende Januar 2019 gab es dem Bericht zufolge 1500 Polizeieinsätze im Hambacher Forst und den angrenzenden Ortschaften.
Die Online-Redaktion der “Welt” übernahm von der dpa eine gewisse Skepsis, titelte aber auch:
In einer späteren Fassung arbeitete die dpa die Unterschiede zwischen Strafverfahren und Verurteilungen deutlicher heraus, ließ Kritiker zu Wort kommen und verbreitete die Zahl von 1500 Polizeieinsätzen nicht mehr, wie Nachrichtenchef Froben Homburger auf Twitter dokumentierte.
Voswinkels “Wahrheit 4”, die zur Überschrift bei Bild.de geführt hat, lautet:
Ein Tempolimit verhindert keine tödlichen Unfälle. Ob man mit 130 km/h oder 160 km/h verunglückt — die Folgen sind in beiden Fällen zumeist tödlich.
Das mag sein — wobei wir uns durchaus vorstellen können, dass es einen Unterscheid macht, ob man mit 160 km/h oder mit 130 km/h auf ein Auto brettert, das beispielsweise mit 100 km/h von der rechten auf die linke Autobahnspur ausschert.
Der entscheidende Punkt ist aber ein anderer: Voswinkel geht davon aus, dass es einen Unfall gibt, und schaut sich dann die Auswirkungen verschiedener Geschwindigkeiten an. Die wenigen Studien, die es zum Thema gibt, zeigen aber, dass ein Tempolimit schon früher ansetzt: Mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h kommt es gar nicht erst zu so vielen Unfällen — und damit auch nicht zu so vielen tödlichen Unfällen — wie ohne Tempolimit.
Das Land Brandenburg hat bereits Ende 2002 auf einem 62 Kilometer langen Abschnitt der A24 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h eingeführt (an den dazugehörigen Autobahndreiecken beträgt sie 120 km/h). Eine Studie hat unter anderem die Unfälle vor und nach Einführung untersucht (PDF). Die Ergebnisse sind ziemlich deutlich: In den drei Jahren zuvor gab es auf der Strecke 654 Unfälle, in den drei Jahren danach nur noch 337. Das entspricht einem Rückgang von 48 Prozent. Die Zahl der Verletzten und tödlich Verunglückten sank mit 57 Prozent noch stärker: von 838 in drei Jahren vor der Umstellung auf 362 in den drei Jahren danach. Allerdings war laut Studie auch die sogenannte Verkehrsstärke auf dem Abschnitt leicht rückläufig: von 47.200 Kfz pro 24 Stunden zwischen 2000 und 2002 auf 45.400 Kfz pro 24 Stunden zwischen 2004 und 2006.
Christian Frahm und Emil Nefzger haben sich bei “Spiegel Online” die Unfallstatistik für die 62 brandenburgischen Autobahnkilometer in einem noch größeren Zeitraum angeschaut:
Bemerkenswert ist vor allem die Entwicklung der Verletztenzahlen: So wurden von 1996 bis 2002 bei Unfällen auf diesem Autobahnabschnitt 1850 Menschen verletzt — im gleichen Zeitraum nach der Einführung der 130 km/h sank die Zahl um mehr als die Hälfte, auf 799 Verletzte.
Die Zahlen aus Brandenburg widerlegen auch die These des Verkehrsforschers Michael Schreckenberg, der sich gegen Tempolimits ausgesprochen hat. Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar hatte er noch erklärt: “Ob ich mit Tempo 100 oder 160 vor den Baum fahre — ich bin in beiden Fällen tot.” Tatsächlich starben auf dem untersuchten Abschnitt der A24 in Brandenburg in den Jahren 1996 bis 2002 ohne Tempolimit 38 Menschen. Seit der Beschränkung auf 130 km/h im Jahr 2003 halbierte sich diese Zahl auf 19 Tote.
Ein Tempolimit kann, anders als Stefan Voswinkel bei Bild.de behauptet, offenbar tödliche Unfälle verhindern.
Das bestätigen auch Zahlen aus Nordrhein-Westfalen, die Frahm und Nefzger ebenfalls nennen:
Ein ähnliches Beispiel gibt es auch in Nordrhein-Westfalen, auf einem Autobahnabschnitt der A4 zwischen den Gemeinden Elsdorf und Merzenich. Dort wurde 2017 nach mehreren schweren Unfällen mit zahlreichen Verletzten und insgesamt neun Getöteten in den vorangegangenen drei Jahren ein Tempolimit von 130 Kilometern pro Stunde eingeführt. Nach Informationen des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) ereignete sich dort bis heute kein tödlicher Unfall mehr.
Ein Tempolimit könne laut der Studie aus Brandenburg übrigens noch weitere Vorteile haben: einen besseren Verkehrsfluss, eine höhere Kapazität und, da die sinkenden Unfallkosten die durch eine längere Fahrtzeit entstehenden zusätzlichen Kosten übertreffen, niedrigere Ausgaben für die Gesellschaft.