Es hat ja fast etwas beruhigendes, wenn jemand trotz des momentanen medialen Overkills zum Thema nicht so genau weiß, in welchem Jahr eigentlich die Berliner Mauer gefallen ist.
Aber musste dieser Jemand ausgerechnet das große Special der “B.Z.” erstellen?
Lassen Sie sich nicht verwirren: Die Mauer fiel natürlich am 6. November 1989.
Seit gestern hat die “Bild” einen Schauspieler (“erfolgreich, gut aussehend und beliebt”) in der Mangel. Genauer gesagt: Seit er unter dem Verdacht, zwei Frauen vergewaltigt zu haben, verhaftet wurde. Was bis jetzt gegen den Mann vorliegt, ist — erstmal ein Verdacht. Angeblich wurde seine DNA am Tatort gefunden, “ein Ermittler” sagte deswegen zu “Bild”: “Für uns gilt er als überführt.” Eine DNA-Spur und die Meinung eines nicht näher benannten Ermittlers, das reicht für “Bild” zu folgender Schlagzeile aus:
(Unkenntlichmachung von uns)
Weitere Begründung von “Bild” für diese doch gewagte Behauptung: Die Staatsanwaltschaft sei sich sicher, den Schauspieler auch der Vergewaltigung überführen zu können. Sagt zumindest “Bild”. Das offizielle Statement des zuständigen Oberstaatsanwalts liest sich schon weitaus zurückhaltender: “Wir ermitteln wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, schweren Raubes, Freiheitsberaubung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.”
Dabei war Bild.de am Tag davor noch ein wenig vorsichtiger mit dem Schauspieler umgegangen: Aufgrund ungefähr der gleichen Faktenlage formulierte man da die Überschrift wenigstens noch als Frage. Am Tag darauf wird daraus schon eine Feststellung.
Auch die von “Bild” ins Feld geführte DNA-Spur ist erst einmal nichts anderes als ein Indiz. DNA-Auswertungen dürfen bei einer Gerichtsverhandlung nie als alleiniges Beweismittel gewertet werden. Sollte also tatsächlich die DNA des Schauspielers am Tatort gefunden worden sein, rechtfertigt das noch lange nicht die Aussage, dass der Verdächtige als überführt zu gelten hat.
Indes: Wenn jemand erst einmal in der “Bild”-Redaktion irgendwie als “überführt” gilt, dann bleibt er das — solange, bis ein Gericht im das Gegenteil attestiert. Andreas Türck und eine bekannte Sängerin, eine vermeintliche “Feuer-Chaotin” und sicher nicht nur sie können davon Geschichten erzählen.
Für “Bild” gilt unter Umkehrung von Recht und Pressekodex: die Schuldsvermutung.
Mit Dank an Stephan F., B.W., Ellen L. und Annika H.
Um die Pointe gleich vorwegzunehmen: Die Quelle für die Geschichte, die seit ein paar Tagen um die Welt geht und natürlich auch von deutschen Boulevardzeitungen begeistert aufgenommen wurde, ist eine Seite namens “Faking News”. “Fake” ist englisch und heißt soviel wie “Fälschung”. Und für alle, die zweifeln, ob den Meldungen einer Seite, die schon in ihrem Titel darauf hinweist, dass ihre Nachrichten nur erfunden sind, nicht vielleicht doch zu trauen ist, steht unten auf der Seite noch der Hinweis, dass die Artikel nur fiktiv sind und Leser die “Nachrichten” nicht mit richtigen Nachrichten verwechseln sollten.
Es hat alles nichts geholfen. Die erfundene “Faking News”-Geschichte über den Mann, der die Hersteller von “Axe” verklagte, weil er trotz reichlichen Gebrauchs des Deos keine Frau zu sich niederduften konnte und sich der in der Werbung beschworene “Axe-Effekt” partout nicht einstellen wollte, ging um die Welt.
“Faking News” berichtete, dass der 26-jährige Vaibhav Bedi mit all seinen gebrauchten, ungebrauchten und halb gebrauchten Sprays, Sticks und Rollern, After Shaves, Shampoos und Geltuben ins Gericht getapert sei und von dem Anwalt, der ihn nun vertritt, zuerst für einen Deoverkäufer gehalten wurde. “Faking News” meldete, dass Vaibhav Bedi beteuere, alle Anweisungen auf den Packungen genau befolgt und zum Beispiel mit einem Lineal sichergestellt zu haben, dass der Abstand zwischen Spraydose und Achsel nie weniger als 15 Zentimeter betragen habe. “Faking News” schrieb, dass ein bekannter Anwalt es für riskant halte, wenn Unilever, die Firma hinter der Marke “Axe”, Bedis Misserfolg bei Frauen vor Gericht mit seiner hoffnungslosen Unattraktivität und Dummheit zu erklären versuche, weil gerade die tollsten Frauen oft die grässlichsten Männer heirateten. Und “Faking News” schilderte, dass Bedis versucht habe, die Putzfrau nach Auftrag aller “Axe”-Produkte mit seiner Nacktheit zu beeindrucken, woraufhin sie ihn mit dem Besen attackiert habe.
Nichts davon konnte Journalisten in aller Welt abhalten, diese Geschichte zu glauben und weiter zu verbreiten.
Am vergangenen Sonntag berichteten “Bild am Sonntag”, der “Berliner Kurier” und die “Hamburger Morgenpost”, Vaibhav Bedi habe Unilever wegen irreführender “Axe”-Werbung auf 30 000 Euro Schadensersatz verklagt. Auch Medien wie “dnews”, “Die Krone” und “Österreich” glaubten den Witz. Unter dem entsprechenden Artikel der Online-Ausgabe der “Hamburger Morgenpost”, die sogar mit einem Foto des fiktiven Klägers beeindruckt, stehen schon seit Stunden Leserkommentare, die darauf hinweisen, dass es sich um ein Fake handelt — aber Leser sind bekanntlich keine Journalisten, können also nicht recherchieren und sind insofern natürlich unglaubwürdig.
“Faking News” hat am Montag nun noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man eine Satireseite sei und die Meldung nur erfunden habe. Die Online-Ausgabe des “Express” hat ihre Meldung — natürlich ohne Erklärung oder Berichtigung — gelöscht.
Im Artikel der “Hamburger Morgenpost” findet sich übrigens der schöne Satz:
Anscheinend haben manche Menschen einen unerschütterlichen Glauben an Werbebotschaften.
Nachtrag, 3. November. Die “Hamburger Morgenpost” hat den Artikel online gelöscht. Das Foto von dem fiktiven Kläger, mit dem die “Morgenpost” die Geschichte illustrierte, stammt aus Facebook.
In Österreich demonstrieren die Studenten seit zwei Wochen gegen die Bedingungen an ihren Hochschulen. In Wien wird das Audimax seit 12 Tagen besetzt.
Die “Kronen Zeitung”, das österreichische Pendant zu “Bild” (nur noch schlimmer), stellt sich nicht nur in ihren Kommentaren deutlich gegen die Studenten, sie versucht sich auch an subtileren Methoden.
So sah es gestern ganz oben auf Seite 3 in der “Krone” aus:
“Vermummte Demonstrierer” (letzteres ist Österreichisch für “Demonstranten”), die “die “Wände” beschmieren — klar, dass die Bereitschaft der Bevölkerung gering sein dürfte, sich mit Sachbeschädigern zu solidarisieren.
Allein: Der junge Mann sprayt gar nicht auf eine Wand, sondern auf ein Holzbrett, wie das Protestblog “Unsere Uni” mit einem weiteren Foto beweist.
Geht es nach der “Kronen Zeitung” so besprayen “vermummte Demonstrierer” die Wände der Universität Wien. Was auf dem abgebildeten Foto so aussieht, ist bei genauerer Betrachtung und Ortskenntnis eine schnöde Holzplatte, die an eine Absperrung gelegt ist. Die “Vermummung” ist im Übrigen lediglich ein Schutz vor den Dämpfen aus der Spraydose.
Es ist nicht so, dass man bei der “Kronen Zeitung” nicht hätte ahnen können, was auf dem Foto wirklich zu sehen ist. Die Bildagentur Getty Images (in deren Angebot das Foto rechts übrigens ein kleines bisschen breiter ist, so dass man schon etwas besser erahnen kann, dass der junge Mann ein Brett besprayt) ist in ihrer Bildbeschreibung ziemlich eindeutig:
Mit Dank an die vielen Hinweisgeber und an die Kollegen von Medienschelte.at für den Scan!
Das mit dem Recht ist eine seltsame Sache: Es gilt für alle.
Wenn ein Mann vor Gericht zieht und einer Zeitung verbieten lässt, eine lustige erfundene Geschichte über, sagen wir: eine missglückte Penisverlängerungsoperation in einer Spezialklinik in Miami zu veröffentlichen, weil sie seine “Intimsphäre” und “Ehre” verletze, dann darf er diese Geschichte auch selbst nicht verbreiten.
Aus dem Urteil des Landgerichts Berlin von 2002:
“In der Bild-Zeitung werden – wie der Kammer aus ihrer täglichen Arbeit bekannt ist – häufig persönlichkeitsrechtsverletzende Beiträge veröffentlicht. Oftmals verletzen die Beiträge sogar die Intimsphäre der Betroffenen. (…) Als Chefredakteur hätte [Diekmann] ohne weiteres die Möglichkeit, diese Rechtsverletzungen zu unterbinden (…). In manchen Fällen wird der Kläger sogar Initiator der Rechtsverletzungen sein. Die Kammer hält dafür, dass derjenige, der – wie der Kläger – bewusst seinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Persönlichkeitsrechtsverletzung anderer sucht, weniger schwer durch die Verletzung seines eigenen Persönlichkeitsrechtes belastet wird. Denn er hat sich mit Wissen und Wollen in das Geschäft der Persönlichkeitsrechtsverletzungen begeben (…).”
Seit 2002 droht der “taz” eine hohe Geldstrafe, wenn sie den Artikel “Sex-Schock! Penis kaputt?” von Gerhard Henschel verbreitet. “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann, der damals den Humor noch nicht als Waffe für sich entdeckt hatte, hatte gegen die Satire geklagt. Seine Forderung nach 30.000 Schmerzensgeld lehnte das Landgericht Berlin damals zwar mit einer inzwischen legendären Begründung ab, die heute noch so aktuell ist wie damals, weshalb wir sie gerne hier rechts wieder zitieren. Aber das Gericht verbot den Artikel.
Im Blograusch machte Diekmann das Stück, das er erfolgreich weggeklagt hatte, nun selbst wieder öffentlich: In dem unter seinem Namen geführten Blog der Axel-Springer-AG veröffentlichte er den Artikel ungekürzt und lesbar im Original-Layout.
Johannes Eisenberg, damals und heute Anwalt der “taz”, hat Diekmann und Axel Springer deshalb abgemahnt. Er fordert von Diekmann eine Erklärung, dass er aus den Rechten aus dem damaligen Urteil “keine Ansprüche mehr gegen die taz ableiten und auf das dort ausgesprochene Unterlassungsgebot verzichten und Einwände gegen die künftige Verbreitung dieses Textes durch die Mandantin nicht mehr erheben” werde.
Mit der ungenehmigten Veröffentlichung des “taz”-Artikels scheint Diekmann aber auch wieder einmal gegen das Urheberrecht zu verstoßen — entsprechende Schritte im Namen seiner Mandanten behält Eisenberg sich ausdrücklich vor und fügt hinzu:
Ihr Verhalten zeigt, in welch unerhörtem Maße Sie Rechte Dritter verletzen.
Gegenüber dem Mediendienst turi2 hatte Diekmann am Montag erklärt, Hausjuristen dürften vor der Veröffentlichung keinen Blick auf seine Einträge werfen. Inwiefern das einen Vorteil darstellt, ist nicht ganz klar.
PS: Diekmann sagte zum Start seines Blogs, er habe “viel vom Bildblog gelernt”. Den Eindruck haben wir nicht.
Nachtrag, 29. Oktober.Kai Diekmann nennt Eisenberg eine “Spaßbremse” und sein Vorgehen “originell”; die “taz” wiederum verweist auf die “rechtlichen Tatsachen”: “Und die gebieten nun einmal, dass man sich als Autor nicht ungefragt mit fremden Federn schmückt — schon gar nicht, wenn man ihrem Urheber diesen Schmuck zuvor verbieten ließ…”
Als “in so gut wie allen Punkten falsch und frei erfunden” bezeichnet Matthias Arends, der Sprecher der Polizeidirektion Kiel, einen “Bild”-Bericht über ein tödliches Familiendrama, das sich in dieser Woche in Tangstedt bei Hamburg ereignet hat.
“Bild” berichtet:
Polizisten richten ihre Waffen auf einen Passat Kombi. Darin sitzt ein Mann, der gerade seine Frau (40) umgebracht hat.
Die Polizei widerspricht: “Gerade” höchstens im Sinne von “mehrere Stunden zuvor”.
Doch bevor ihn die Polizei stellen kann, richtet er sich selbst.
Die Polizei widerspricht: Der Mann war beim Eintreffen der Kollegen bereits mehrere Stunden tot.
In seinem Auto schluckt er tödliches Gift.
Die Polizei widerspricht: Der Mann sei an einer Kohlenmonoxyd-Vergiftung gestorben.
Kurz nach 9.40 Uhr geht bei der Polizei ein Notruf ein. Eine junge Frau stammelt mit aufgeregter Stimme: Kommen Sie schnell. Meiner Mutter ist was Schlimmes passiert!
Die Polizei widerspricht: Der Notruf sei völlig anders über die Bühne gegangen.
Bettina K. (40) liegt in einer riesigen Blutlache, erschlagen vom eigenen Ehemann.
Die Polizei widerspricht: Am Tatort habe es kaum Blut gegeben.
Vermutlich gibt der Mann dort den drei Dobermännern mit Gift getränktes Futter. Sie sterben auf dem Rasen.
Die Polizei widerspricht: Die Dobermänner seien im Auto gewesen und ebenfalls an einer Kohlenmonoxyd-Vergiftung gestorben.
Dann setzt sich Christian K. auf den Fahrersitz, schluckt offenbar selbst eine Gift-Kapsel. Als die Polizisten auf seinen Wagen zustürmen, lebt der Täter noch.
Die Polizei widerspricht: Von “Zustürmen” könne keine Rede sein. Im übrigen habe der Mann, wie gesagt, keine Gift-Kapsel geschluckt und nicht mehr gelebt.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
2. Interview mit Karl Lüönd (tagesanzeiger.ch, Erwin Haas und Maurice Thiriet)
Heute feiert die Schweizer Boulevardzeitung “Blick” ihren 50. Geburtstag mit einem Relaunch. Publizist Karl Lüönd antwortet auf die Frage “Kann man denn als Boulevardblatt anständig bleiben?”: “Ja. Qualität und Integrität sind auf jedem Niveau möglich.”
3. Interview mit Timm Klotzek und Michael Ebert (tagesspiegel.de, Sonja Pohlmann, Dominik Bardow und Johannes Gernert)
Timm Klotzek vom Elternmagazin “Nido” erklärt seine Themenauswahl gleich drei Journalisten: “Themen, über die man sich privat länger unterhält, die wandern eher auf den Zettel.” – Doch es gibt Grenzen: “Blöd wäre da: ‘Bundestagswahl? Habe ich gar nicht mitgekriegt. Die kleine Leonie schläft so unruhig in letzter Zeit …’“
4. “Ätzt bloß nicht gegen das Netz, sonst droht der Aufstand im Kindergarten!” (falter.at, Susanne Gaschke)
“Zeit”-Journalistin Susanne Gaschke glaubt, dass durch die Individualisierung “ein riesengroßes Kommunikationsdefizit entstanden” ist. Sie fürchtet, dass alle durch den “Spätkapitalismus” zu “Kind-Erwachsenen” verzwergen: “Das Netz verheißt solchen in Frustrationstoleranz und Bedürfnisaufschub wenig geschulten Kind-Erwachsenen die tröstliche Stillung ihres Kommunikationshungers, überall, zu jeder Zeit. Wenn jemand droht, ihnen dieses herrliche Spielzeug, dieses beruhigende Milchfläschchen wegzunehmen – ja, dann gibt’s halt Aufstand im Kindergarten.”
5. “Panne: Nachtmagazin auf Drogen” (youtube.com, Video, 1:14 Minuten)
Grafiken verschiedener Koalitionsmöglichkeiten übernehmen das ARD-Nachtmagazin.
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1. Interview mit Wolfgang Blau (carta.info, Doris Raßhofer)
Lesenswertes Gespräch mit dem Chefredakteur von zeit.de, Wolfgang Blau: “Die Leser lernen gerade, zu unterscheiden, welche Redaktion sauber zwischen Werbung und Journalismus trennt, wer am saubersten recherchiert, wer integer ist und wer nicht.”
2. “Reporter meldete Obama-Ehrung vorab” (taz.de, Reinhard Wolff)
Peter Lindholm vermeldete die Verleihung des Friedensnobelpreises an Barack Obama schon am Freitagmorgen, Stunden vor der offiziellen Bekanntgabe, in der Gratiszeitung “Metro”. “Er hatte es mit Hilfe der Liste der Gäste der Nobelgala, die am Tag nach der Preisverleihung stattfindet und zur persönlichen Huldigung des Preisträgers gedacht ist, selbst herausgefunden.”
3. “Irans Präsident ein jüdischer Konvertit?” (nzz.ch, Kristina Bergmann)
Kristina Bergmann arbeitet die von “Daily Telegraph” ausgelöste Story, der iranische Präsident Mahmud Ahmadinedschad “stamme aus einer jüdischen Familie”, auf. Ein Artikel, der auf bild.de unter dem Titel “Hat der Irre von Teheran jüdische Vorfahren?” stand, wurde wieder zurückgezogen.
4. “Offener Brief der User von torwart.de im Fall Burchert” (torwart.de)
Fußball: Der von “Bild” als “Kopfball-Torwart-Trottel” bezeichnete Torhüter Sascha Burchert wird von Nutzern des Forums der Website torwart.de in Schutz genommen: “Sascha Burchert hat nach unserer Auffassung in den jeweiligen Spielsituationen alles getan, um die Gegentreffer zu verhindern und mit seinen beiden Flugkopfbällen nicht nur sein torhüterisches Können bewiesen, sondern auch vorbildlichen Einsatz für seine Mannschaft gezeigt.”
5. “tz: die nachrichtenfreie Zeitung” (dirkvongehlen.de)
Dirk von Gehlen zeigt mit einem Bild eines Zeitungsaushangs der Münchner Boulevardzeitung “tz” den Trend auf, nicht mehr mit Nachrichten, sondern mit Ratgeber- und Servicethemen aufzumachen.
6. “Höchstrichterlicher Schutz für den Gastro-Journalismus” (presseverein.ch/blog)
Ein Journalist, der 2001 am Weltwirtschaftsforum WEF “von der Polizei weggewiesen, und somit an der Ausübung seines Berufs gehindert” wurde, klagte dagegen und erhält nun Recht: “Die Strassburger Richter argumentierten, das Polizeigesetz erlaube Einschränkungen der Grundrechte nur für potenzielle Unruhestifter. Der Journalist habe nicht zu dieser Kategorie gehört. Die Schweiz muss dem Kläger nun gut 1500 Franken Schmerzensgeld zahlen.”
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1. “Blog statt Zeitung” (evangelisch.de, Miriam Bunjes)
Miriam Bunjes porträtiert Hardy Prothmann, der auf heddesheimblog.de Lokaljournalismus in seiner Heimatstadt Heddesheim betreibt. Kritischen Journalismus: “So etwas fehlt hier völlig. Politische Entscheidungen werden unter dem Tisch getroffen. Berichterstattung darüber gibt es keine.”
2. “Bruch mit europäischen Freiheitstraditionen” (perlentaucher.de, Matthias Spielkamp)
“Umfassende Leistungsschutzrechte wie Hubert Burda, Springer und FAZ sie gern hätten, wären das Ende der Informationsfreiheit.”
3. Interview mit Axel Bruns (boell.de, Jan Engelmann)
Lob aus Australien für die deutsche Medienlandschaft, von Medienforscher Axel Bruns: “Gegenüber den besonders in den Jahren nach dem 11. September ja geradezu gleichgeschalteten privaten Massenmedien in den USA oder gegenüber dem Medienoligopol einer streng begrenzten Zahl marktbeherrschender Anbieter in Australien zeichnen sich deutsche Medien in durchaus wohltuendem Maße durch Vielfalt und Pluralismus ab.”
4. “Die Liaison von ‘Bild’ und Matthäus” (ndr.de, Video, 4:18 Minuten)
Auch das Medienmagazin “Zapp” beschäftigt sich mit der engen Beziehung zwischen “Bild” und Lothar Matthäus (siehe auch “Die Matthäus-Obsession”). Gleich dreimal gesendet wird dieser Satz von Matthäus: “In jedem anderen Land wird jemand, der so viel für den Sport, für den Fußball oder generell was gemacht hat, wird ganz anders gewürdigt wie in Deutschland.”
5. “Die Angst vor dem Kontrollverlust” (zeit.de, Susanne Gough)
Ob Basketball, Football oder Eishockey – in den Profiligen der USA herrschen Nutzungsverbote von elektronischen Kommunikationsmedien. “Betroffen sind jedoch nicht nur Sportler. Auch Trainer und alle für die Spiele relevanten Personen, wie zum Beispiel Team-Ärzte, müssen sich an das Verbot halten. Die Profiligen fürchten die Veröffentlichung von Insider-Informationen.”
6. “Offener Brief an Bodo Hombach” (blog.handelsblatt.de/indiskretion, Thomas Knüwer)
Späte Reaktionen auf das Internet-Manifest werden veröffentlicht. Von Journalistik-Professoren und auch von Bodo Hombach, WAZ-Verlagsmanager. Thomas Knüwer antwortet Hombach ausführlich und lädt ein zur Diskussion: “Seit Jahren gelingt es Veranstaltern von Diskussionen nicht, hochrangige Verlagsmanager auf ein Podium mit Kritikern zu bringen. Stattdessen bleiben Verlagsvertreter in ihrer Komfortzone und treffen sich auf Branchenveranstaltungen in Fulda, wo ihnen Pseudo-Innovationen präsentiert werden, die Jahre hinter dem Stand der Technik liegen.”
Jedes Jahr das gleiche Schauspiel: Kurz bevor die echten Nobelpreisträger bekannt gegeben werden, versammelt sich im Sanders-Theater der Harvard-Universität ein buntes Forscher-Völkchen, um die Skurrilitäten des Wissenschaftsbetriebs mit dem Ig-Nobel-Preis zu feiern. Gewürdigt werden wissenschaftliche Arbeiten, die “zuerst zum Lachen und dann zum Denken” anregen sollen.
Das mit dem Lachen scheint prima zu funktionieren: Kaum eine Redaktion lässt es sich entgehen, über die skurrilen Mischung aus BH und Gasmaske zu berichten, deren Schöpferin einen Ig-Nobel-Preis verliehen bekam. Mit dem Denken hapert es dann schon eher. So findet sich auf Bild.de diese Zusammenfassung einer Studie eines weiteren Preisträger-Teams:
Das ist natürlich Unsinn. Schwangere Frauen haben so viele Wirbel wie nicht-schwangere, und die haben so viele Wirbel wie Männer. Der Lendenwirbel-Bereich ist bei Frauen lediglich etwas anders geformt, was die geehrten Forscher untersucht hatten. Ihre Ergebnisse waren schon kurz, nachdem sie im Jahr 2007 in der Zeitschrift Nature erschienen, auch in deutschen Medien korrekt wiedergegeben worden.
Wer aber den zusätzlichen Rückenwirbel lediglich den berüchtigten Englisch-Kenntnissen von Bild.de zuordnen will, irrt. Die selbe Behauptung findet sich auch im “Hamburger Abendblatt”, bei n-tv.de, in der “Netzeitung” und sogar in der “Ärztezeitung”, die sie allesamt aus einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa von vergangener Woche übernommen haben.
Mit Dank an Maja I. für den sachdienlichen Hinweis.
Nachtrag, 7.10.2009, 12:18 Uhr: Das “Hamburger Abendblatt”, n-tv.de und die “Ärztezeitung” haben die entsprechende Passagen inzwischen ohne weiteren Kommentar korrigiert oder ganz gestrichen.
Wir haben bei der dpa angefragt, wie es zu diesem Fehler kommen konnte. Das dpa-Büro in New York schiebt die Verantwortung auf eine fehlerhafte Pressemitteilung, kann auf Nachfrage aber keinen solchen Text vorlegen. Auch beim Veranstalter ist eine solche Pressemitteilung unbekannt.
Nachtrag 2, 18:06 Uhr : Inzwischen hat auch die “Netzeitung” den Fehler entfernt.
Nachtrag 3, 20:30 Uhr: Die dpa hat ihre Quellen nochmals überprüft und festgestellt, dass der Fehler nicht aus einer Pressemitteilung stammt. Zusätzlich hat die Presseagentur auch eine Berichtigung ihrer Meldung veröffentlicht.