Kai Diekmann, in letzter Zeit als Darsteller eines selbstironischen “Bild”-Chefs unterwegs, hat seine Ankündigung wahr gemacht und das nach ihm benannte Blog nach genau einhundert Tagen, zahlreichen Lobpreisungen und Auszeichungen, sowie einigen Gerichtsurteilen und mehr als 30.000 Euro Rechtskosten in der vergangenen Woche zugemacht. (Ein paar Kosten könnte das Blog allerdings auch im Nachhinein noch verursachen.)
Statt Angriffen auf Kollegen und Gegner, Urlaubsvideos und Bildern von Kostüm-Partys mit seinen engsten Mitarbeitern gibt es auf kaidiekmann.de jetzt nur noch eine Bild-Ton-Collage zu sehen, die die Berliner Mediaagentur Kircher-Burkhardt zusammengestellt hat und die an Fieberwahn, Rauschmittel und Albträume gemahnt:
Oder alternativ auch an die Website eines etwas talentierteren Komödianten:
Das Landgericht Berlin hat die Axel Springer AG dazu verurteilt, dem Berliner Anwalt Johannes Eisenberg ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro zu zahlen. Das bestätigte ein Gerichtssprecher gegenüber BILDblog. Es geht um diverse Veröffentlichungen in der “Bild”-Zeitung und in dem Blog kai-diekmann.de, das Springer für den “Bild”-Chefredakteur betreibt.
Kai Diekmann und die von ihm geleitete Zeitung führen seit einiger Zeit eine Art Rachefeldzug gegen Eisenberg, der im Namen prominenter und nicht-prominenter Mandanten in vielen Fällen erfolgreich gegen falsche oder unzulässige “Bild”-Berichte vorgegangen ist. Eisenberg vertrat auch die Tageszeitung “taz”, als Diekmann sie wegen einer Satire über eine (erfundene) missglückte Penisverlängerung auf Unterlassung und Schmerzensgeld verklagte. Vor Jahren hat Eisenberg der “Bild”-Zeitung bereits erfolgreich untersagen lassen, Fotos von ihm zu veröffentlichen.
Diekmann und “Bild” haben dennoch (oder gerade deshalb) immer wieder in besonders provozierender Weise über Eisenberg berichtet. “Bild” stellte ihn zum Beispiel als “Alien” dar, Diekmann veröffentlichte unter kaidiekmann.de Anwaltsschreiben Eisenbergs und machte sich über die Tippfehler darin lustig. Obwohl Gerichte die Veröffentlichungen immer wieder untersagten, ließ Springer nicht von dem verhassten gegnerischen Anwalt ab.
Nach Angaben von Eisenbergs Kanzlei begründete der Vorsitzende der Pressekammer in der heutigen Gerichtsverhandlung die Verhängung des Schmerzensgeldes damit, dass der Springer-Verlag auch nach den Verbotsverfügungen nicht damit aufgehört habe, Eisenbergs Persönlichkeitsrechte nachhaltig weiter zu verletzen.
Eisenbergs Kompagnon Stefan König interpretiert die Entscheidung so:
Das Urteil macht nachhaltig deutlich, dass auch ein mächtiger Medienkonzern die Persönlichkeitsrechte eines Gegners zu respektieren hat, der mutig und konsequent immer wieder gegen dessen Rechtsverletzungen vorgeht.
Kai Diekmann, Nachwuchs-Komiker und Chefredakteur der “Bild”-Zeitung, ärgert sich, dass das “Medium Magazin” Stefan Kornelius von der “Süddeutschen Zeitung” mit einem Preis für Enthüllungen über den tödlichen Luftangriff in Kundus würdigt, der seiner Meinung nach der “Bild”-Redaktion gebührt. Diekmann findet das Votum der Jury lachhaft und lehnt es deshalb ab, bei derselben Gelegenheit in der Kategorie “Unterhaltung” für sein oft für selbstironisch gehaltenes Blog ausgezeichnet zu werden.
Das teilte er dem “Medium Magazin” gestern in einem Brief mit, den er heute in seinem Blog veröffentlichte und der angesichts der Forderung, die Recherchequalität seiner Zeitung anzuerkennen, einen lustigen kleinen Fehler enthält. Diekmann schreibt den Namen seines “von mir als guten Freund geschätzten Kollegen” falsch:
Das ist ein bisschen peinlich, weshalb Diekmann inzwischen so tut, als sei ihm das gar nicht passiert. Ein paar Stunden später sah derselbe Brief von gestern in seinem Blog plötzlich so aus:
Welche Fassung Diekmann tatsächlich losgeschickt hat, weiß man beim “Medium Magazin” noch nicht. Es ist natürlich auch völlig egal. Bemerkenswert ist nur, dass Diekmann sich zwar über anderer Leute Tipp-und Namensfehler mokiert, seine eigenen aber einfach unauffällig nachträglich ungeschehen macht.
Nach wie vor ungeklärt ist, wer unter dem Namen “Kai Diekmann” in dem Blog Kai-Diekmann.de der Axel Springer AG schreibt. Zunehmend deutlicher wird allerdings, dass es sich nicht um den bekannten Chefredakteur gleichen Namens handeln kann.
Der Blogger “Kai Diekmann” macht sich heute wieder einmal über den Anwalt Johannes (“Jony”) Eisenberg lustig, der für viele Mandanten erfolgreich gegen Lügen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen der “Bild”-Zeitung vorgegangen ist. Vor einigen Tagen hatte “Diekmann” in seinem Blog ein Interview veröffentlicht, das den spektakulären Eindruck erwecken sollte, mit eben diesem gegnerischen Anwalt geführt worden zu sein. Eisenberg hat nun vorhersehbar auf die Provokation reagiert und “Diekmann” aufgefordert, das zu unterlassen. “Diekmann” hat daraufhin ebenso vorhersehbar enthüllt, dass es ein ganz anderer Johannes Eisenberg war, mit dem er gesprochen hatte, und arbeitet weiter an seinem Image als coole Sau inmitten einer Welt voller klagewütiger Spaßbremsen:
Nur zur Klarstellung: Es kann doch wohl keiner geglaubt haben, Johannes sei Jony. Am allerwenigsten Jony selbst! Sie, liebe Blog-Freunde, haben für diese Erkenntnis nur gefühlte zehn Minuten gebraucht!!!
Oder ist alles noch viel schlimmer? Schlägt sich Jonys Verfolgungswahn Empfindlichkeit jetzt schon darin nieder, dass er sogar Interviews mit Namensvettern verbieten will? (…)
Lieber Jony, ich kann Dir als Dein Freund und Genosse wirklich nur noch raten: Mach doch mal Urlaub (vielleicht sogar in Thüringen, Tschechien oder im Erzgebirge…). Das wirkt bei Überspannungen Wunder.
Wegen so eines Spaßes gleich den Rechtsweg beschreiten — das würde “Kai Diekmann”, der Blogger, nicht tun.
Im Gegensatz zu Kai Diekmann, dem Chefredakteur der “Bild”-Zeitung.
Vor einem Dreivierteljahr begann Stefan Sichermann*, der Chefredakteur der sympathischen, nicht-kommerziellen Satireseite “Der Postillon”, unter dem Namen “DerChefred” zu twittern. Sein erster Eintrag lautete: “So der Chefredakteur von Der
Postillon ist jetzt auch bei Twitter! Geil!” Als Homepage gab er den “Postillon” an. Aber als Profilfoto benutzte er ein Bild von Kai Diekmann. Was er schrieb, las sich so:
Nun würde man sagen: Es kann doch wohl keiner geglaubt haben, “DerChefred” sei Kai Diekmann. Selbst die Blog-Freunde von “Kai Diekmann” hätten für diese Erkenntnis nur gefühlte zehn Minuten gebraucht (!!!). Aber Diekmann sah da offensichtlich eine reale Verwechslungsgefahr …
… und schaltete, sicher geplagt von schlimmen Überspannungen, seinen Anwalt ein. Der hatte ebenfalls keine Mühe, den wahren Absender zu erkennen, und mahnte ihn ab:
(…) Der Betrieb dieses Profils und insbesondere die unerlaubte Veröffentlichung des Bildes meines Mandanten stellt einen rechtswidrigen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bild gemäß § 22 KUG dar. Die unerlaubte Bildveröffentlichung erfüllt außerdem den Straftatbestand des § 33 KUG. (…)
Stefan Sichermann hat daraufhin das Bild Diekmanns sofort aus seinem Twitter-Profil genommen, das zu diesem Zeitpunkt das Interesse von gerade einmal 13 Followern (regelmäßigen Lesern) erreicht hatte. Obwohl er sich — abgesehen von der Verwendung des urheberrechtsfreien Fotos — nie als Kai Diekmann ausgegeben hat, war die Sache damit nicht erledigt: Diekmanns Anwalt schickte ihm eine Rechnung. Er setzte den Streitwert auf 7500 Euro fest und errechnete daraus Gebühren in Höhe von 661,16 Euro — ein erheblicher Betrag für den 28-jährigen Volontär. Sichermann schaffte es mithilfe eines befreundeten Anwaltes immerhin, die Forderung unter Verweis auf den übertrieben hoch festgesetzten Streitwert auf einen “niedrigen dreistelligen Betrag” herunterzuhandeln.
Ein niedriger dreistelliger Betrag für die harmlose, weitgehend unbeachtete und erkennbar scherzhaft gemeinte Verwendung eines Fotos, in der ausgerechnet der “Bild”-Chefredakteur eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes sah.
Soviel zum Verfolgswahn des wahren Kai Diekmann.
*) Hinweis: Stefan Sichermann schreibt gelegentlich für BILDblog.
Über drei Jahre ist es her, dass Christian Bommarius in der “Berliner Zeitung” mit der “Bild”-Zeitung abrechnete. In der Rezension einer anderen Abrechnung mit der “Bild”-Zeitung schrieb er:
Kein deutsches Medium versteht sich besser auf das Geschäft mit der Lüge, der Heuchelei, dem Rufmord und der Zuhälterei mittels “Bumskontakten” als die Bild-Zeitung. Der Blick des Voyeurs ist ihre Perspektive, die Umwidmung der Welt zur Jauchegrube ihr heiligstes Anliegen. (…) Kein Tag vergeht, an dem nicht ein Politiker, eingebettet zwischen “naturgeilen Nymphen” und “megaheißen Citymäusen”, eine Position einnimmt, allen voran Helmut Kohl und Gerhard Schröder. Spätestens seit Papst Johannes Paul II. aus den Händen des “Bild”-Herausgebers und Chefredakteurs Kai Diekmann die “Volksbibel” empfing, ist auch der Pakt zwischen Hochaltar und Rinnstein besiegelt.
Kai Diekmann ist ein nachtragender Mensch, und als der Künstler Peter Lenk dem bigotten Tun des “Bild”-Chefredakteurs jetzt mit einem Relief am Redaktionsgebäude der “taz” ein Denkmal setzte, nutzte Diekmann die Gelegenheit, es Bommarius heimzuzahlen. Er münzte die Darstellung seiner eigenen Person auf den Kritiker, zeigte ein Foto von ihm und beschrieb ihn in seinem Blog so:
Christian Bommarius, Sexperte der Berliner Zeitung, der sich so gerne in einschlägigen Kleinanzeigen (“naturgeile Nymphen”, “megaheiße Citymäuse”) vertieft.
Laut einem Bericht der “Süddeutschen Zeitung” hat Bommarius beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen das unter Diekmanns Namen geführte Blog der Axel Springer AG erwirkt. Der dortige Eintrag ist entsprechend geändert. Auch zahlreiche weitere Behauptungen und Schmähungen haben die Gegner, an denen sich Diekmann in seinem Blog abarbeitet, ihm inzwischen erfolgreich untersagt.
Der “Kai Diekmann”, der unter kai-diekmann.de bloggt, scheint eine coole, entspannte Sau zu sein. Der echte Kai Diekmann, der als Chefredakteur der “Bild”-Zeitung amtiert, hat offenbar gerade das Angebot einer gütlichen Einigung mit der Zeitschrift “Lettre International” zurückziehen lassen.
Es geht immer noch um das Interview von “Lettre International” mit Bundesbankvorstand Thilo Sarazzin, das “Bild” allem Anschein nach ohne Genehmigung auf Bild.de und in Auszügen in der Zeitung veröffentlicht hatte, sowie um die Behauptungen, die Diekmann dazu in seinem Blog verbreitete (BILDblog berichtete).
Vergangene Woche hatte die “taz” (und BILDblog unter Bezug darauf) noch berichtet, dass die Axel Springer AG einen Vergleich über 30.000 Euro angeboten habe. Heute meldet das Blogwart-Tagebuch auf taz.de, dass Springer das Angebot zurückgezogen habe — anscheinend weil die “taz” darüber berichtet hatte.
“Lettre International” habe Springer nun aufgefordert, bis zum morgigen Dienstag Schadensersatz und Nutzungsentschädigung zu zahlen — und zwar mehr als 30.000 Euro. Andernfalls will “Lettre International” klagen.
“Lettre International”-Chefredakteur Frank Berberich wollte sich uns gegenüber zu den neuesten juristischen Entwicklungen nicht äußern, sprach aber von einer fälligen Grundsatzentscheidung. Es dürfe nicht angehen, dass ein großes Medium sich einfach an den Inhalten eines kleinen Mediums bediene und diesem so die Existenzgrundlage zu entziehen versuche. “Lettre International” habe das inzwischen legendäre Interview bewusst nicht auf der eigenen Website veröffentlicht und “Bild” und anderen Medien, die den Text abdrucken wollten, die Erlaubnis verweigert.
Durch die Veröffentlichung sei “Lettre” (Preis des betreffenden Heftes: 17 Euro) ein hoher wirtschaftlicher Schaden entstanden. “Heute heißt es nicht mehr ‘Enteignet Springer!’, sondern ‘Springer enteignet'”, sagte Berberich.
Im Oktober hat “Bild” in der Printausgabe und online nahezu vollständig aus einem Interview zitiert, das das Kulturmagazin “Lettre International” mit dem Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin geführt hatte. “Bild” hatte für diesen Abdruck allerdings keine Erlaubnis — auch wenn Chefredakteur Kai Diekmann in seinem Blog behauptet hatte, eine Genehmigung bekommen zu haben. Das Landgericht Berlin verbot ihm diese Äußerungen und sprach “Lettre” das Anrecht auf eine Gegendarstellung zu (BILDblog berichtete).
Diese Gegendarstellung wird vermutlich nie erscheinen, wie die “taz” berichtet. Der Axel Springer Verlag habe einen Vergleich angeboten, wonach “Lettre” auf die Forderung nach einer Gegendarstellung und auf Schadensersatz verzichten soll und dafür 30.000 Euro von Springer bekommt. Chefredakteur Frank Berberich werde diesen Vergleichsvorschlag annehmen.
Kai Diekmann hat das Watchbloggen für sich entdeckt.
Heute hat er in seinem Blog die Leute vom Fachdienst “Meedia” verdient dumm aussehen lassen, die die explodierten Zugriffszahlen der “News-Site” sueddeutsche.de feierten, ohne zu merken, dass das ausschließlich an den Online-Spielen des Portals lag. Und die “taz”, weil sie ein Foto, das im Hamburger Schanzenviertel entstand, als Dokument der Mai-Krawalle in Berlin-Kreuzberg ausgab.
Das ist als Fernbewerbung bei uns schon ganz vielversprechend, und doch gibt es gute Gründe, warum man sich gemeinhin nicht von Böcken was übers richtige Gärtnern erzählen lässt.
Nehmen wir den Fall mit der Kalaschnikow. Diekmann macht sich über die “taz” lustig, die heute fälschlicherweise behauptet, die RAF habe eine Kalaschnikow in ihrem Emblem getragen, und lässt unter der Überschrift “Fehlzündung” bloggen:
In der Tat: Andreas Baader fuhr nicht nur gern Porsche, sondern hatte auch ein Faible für edles deutsches Waffengut. Heckler & Koch musste es schon sein. Auch im Logo. Die dort abgebildete Maschinenpistole heißt übrigens MP5.
Liebe Genossen, Euren Pazifismus in Ehren – aber ein bisschen Ahnung solltet Ihr schon haben.
Dies hier ist übrigens gar keine Wumme:
Jahaha.
Die wortreiche Häme wäre allerdings noch überzeugender, wenn Diekmann nicht selbst eine Redaktion von Blinden anführen würde (vgl. z.B. hier).
Und wenn sich im Archiv der Zeitung, deren Chefredakteur Diekmann seit 2001 ist, nicht am 8. März 2003 folgender Artikel fände:
Ja. Und dies hier ist übrigens gar kein Schlagstock:
Nachdem Jung-Blogger Kai Diekmann sich zu Beginn damit brüsten konnte, von der “taz” verklagt und von einer falschen Alice Schwarzer als “Sexist” beschimpft worden zu sein (BILDblog berichtete), kann er nun den neuesten Erfolg für sich reklamieren: Das Landgericht Berlin hat ihm auf Antrag des Kulturmagazins “Lettre International” offenkundig falsche Behauptungen untersagt, wie kress.de berichtet.
“Lettre International” hatte ein Interview mit dem Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin geführt, das bald darauf Aufsehen erregte. “Bild” hatte dieses Interview nahezu vollständig in seiner Printausgabe und bei Bild.de zitiert — ohne Einwilligung von “Lettre International”, wie deren Chefredakteur Frank Berberich sagte.
Kai Diekmann hielt in seinem Blog dagegen und behauptete, dass es “normal” sei, wenn eine “große Zeitung” eine “kleine Zeitschrift” “zitiert”. Dass “Bild” die Genehmigung für den Abdruck fast des gesamten Interviews hatte, meinte Diekmann sogar mit einem handschriftlichen Vermerk der “Lettre”-Redatktion belegen zu können:
“Komisch” dürften auch Nicht-Juristen Diekmanns Behauptung gefunden haben, dass aus den Worten
z. Hd. Herrn Vehlewald, mit Nennung der Quelle: Lettre International
die Genehmigung zu einem Komplettabdruck zu entnehmen sei.
Berberich blieb entsprechend bei seinen Vorwürfen, wie kress.de vergangene Woche meldete, und zog vor Gericht. Das entschied: Diekmann muss seine Behauptungen unterlassen. Außerdem muss er in seinem Blog eine Gegendarstellung veröffentlichen, in der “Lettre” wiederholt, “Bild” keine Genehmigung zum Komplettabdruck gegeben zu haben. Diese Gegendarstellung soll in gleicher Aufmachung wie der “Erlaubnis-Text” veröffentlicht werden und so lange dort abrufbar sein wie der beanstandete Eintrag.
Der allerdings ist seit heute um die zwei oben zitierten Absätze kürzer:
Kai Diekmann freut sich. Gerade mal eine Woche ist sein Blog (BILDblog berichtete) alt und hat schon große Erfolge vorzuweisen, wie Diekmann sich selbst im Interview erzählt:
Kai, Du bist jetzt seit fast einer Woche Blogger. Was ist Dein Fazit?
Dass selbst die kühnsten Hoffnungen übertroffen werden können. Seit Montag bin ich von Jony Eisenberg verklagt worden, Alice Schwarzer hat mich als Sexisten beschimpft, die taz konnte dank mir ihre Klickzahlen verbessern und ich habe ganz, ganz viele neue neue Freunde gewonnen. Mein Blog ist schon jetzt einer der erfolgreichsten Deutschlands, sagen mir meine Techniker. Ich muss sagen: Alles in allem also ein wirklich guter Start!
Nun würde man vielleicht denken, dass einer wie Diekmann von einer wie Schwarzer schon so oft als “Sexist” bezeichnet worden wäre, dass das bei ihm keine Erektion mehr auslösen könnte. Aber Diekmann ist so aus dem Häuschen über das, äh, Lob?, dass er heute schon wieder auf den entsprechenden Tweet von @AliceSchwarzer verweist:
Bisschen blöd ist halt nur, wenn man beim Ego-Googlen nicht nach rechts und links guckt. Wenn Diekmann nicht nur in dem virtuellen Spiegel geschaut hätte, wäre ihm vielleicht aufgefallen, dass diese “Alice Schwarzer” merkwürdigeSachen vor sich hintwittert.
Keine Überraschung also: Der Twitter-Account “AliceSchwarzer” ist (malwieder) ein Fake-Account, wie uns das Büro von Alice Schwarzer auf Anfrage bestätigte.
Und wir merken wieder einmal: Diese Rechercheschwäche, an der “Bild” leidet, das scheint Chefsache zu sein.
Das mit dem Recht ist eine seltsame Sache: Es gilt für alle.
Wenn ein Mann vor Gericht zieht und einer Zeitung verbieten lässt, eine lustige erfundene Geschichte über, sagen wir: eine missglückte Penisverlängerungsoperation in einer Spezialklinik in Miami zu veröffentlichen, weil sie seine “Intimsphäre” und “Ehre” verletze, dann darf er diese Geschichte auch selbst nicht verbreiten.
Aus dem Urteil des Landgerichts Berlin von 2002:
“In der Bild-Zeitung werden – wie der Kammer aus ihrer täglichen Arbeit bekannt ist – häufig persönlichkeitsrechtsverletzende Beiträge veröffentlicht. Oftmals verletzen die Beiträge sogar die Intimsphäre der Betroffenen. (…) Als Chefredakteur hätte [Diekmann] ohne weiteres die Möglichkeit, diese Rechtsverletzungen zu unterbinden (…). In manchen Fällen wird der Kläger sogar Initiator der Rechtsverletzungen sein. Die Kammer hält dafür, dass derjenige, der – wie der Kläger – bewusst seinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Persönlichkeitsrechtsverletzung anderer sucht, weniger schwer durch die Verletzung seines eigenen Persönlichkeitsrechtes belastet wird. Denn er hat sich mit Wissen und Wollen in das Geschäft der Persönlichkeitsrechtsverletzungen begeben (…).”
Seit 2002 droht der “taz” eine hohe Geldstrafe, wenn sie den Artikel “Sex-Schock! Penis kaputt?” von Gerhard Henschel verbreitet. “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann, der damals den Humor noch nicht als Waffe für sich entdeckt hatte, hatte gegen die Satire geklagt. Seine Forderung nach 30.000 Schmerzensgeld lehnte das Landgericht Berlin damals zwar mit einer inzwischen legendären Begründung ab, die heute noch so aktuell ist wie damals, weshalb wir sie gerne hier rechts wieder zitieren. Aber das Gericht verbot den Artikel.
Im Blograusch machte Diekmann das Stück, das er erfolgreich weggeklagt hatte, nun selbst wieder öffentlich: In dem unter seinem Namen geführten Blog der Axel-Springer-AG veröffentlichte er den Artikel ungekürzt und lesbar im Original-Layout.
Johannes Eisenberg, damals und heute Anwalt der “taz”, hat Diekmann und Axel Springer deshalb abgemahnt. Er fordert von Diekmann eine Erklärung, dass er aus den Rechten aus dem damaligen Urteil “keine Ansprüche mehr gegen die taz ableiten und auf das dort ausgesprochene Unterlassungsgebot verzichten und Einwände gegen die künftige Verbreitung dieses Textes durch die Mandantin nicht mehr erheben” werde.
Mit der ungenehmigten Veröffentlichung des “taz”-Artikels scheint Diekmann aber auch wieder einmal gegen das Urheberrecht zu verstoßen — entsprechende Schritte im Namen seiner Mandanten behält Eisenberg sich ausdrücklich vor und fügt hinzu:
Ihr Verhalten zeigt, in welch unerhörtem Maße Sie Rechte Dritter verletzen.
Gegenüber dem Mediendienst turi2 hatte Diekmann am Montag erklärt, Hausjuristen dürften vor der Veröffentlichung keinen Blick auf seine Einträge werfen. Inwiefern das einen Vorteil darstellt, ist nicht ganz klar.
PS: Diekmann sagte zum Start seines Blogs, er habe “viel vom Bildblog gelernt”. Den Eindruck haben wir nicht.
Nachtrag, 29. Oktober.Kai Diekmann nennt Eisenberg eine “Spaßbremse” und sein Vorgehen “originell”; die “taz” wiederum verweist auf die “rechtlichen Tatsachen”: “Und die gebieten nun einmal, dass man sich als Autor nicht ungefragt mit fremden Federn schmückt — schon gar nicht, wenn man ihrem Urheber diesen Schmuck zuvor verbieten ließ…”
Das ist gelegentlich unterhaltsam, aber natürlich: Quark.
Da ist zum Beispiel die berühmte Bolzenschneider-Geschichte aus dem Januar 2001. Kai Diekmann war erst vier Wochen zuvor Chefredakteur geworden, als “Bild” ein Foto des Grünen-Politikers Jürgen Trittin veröffentlichte, das auf einer Demonstration in Göttingen 1994 entstanden war und ihn laut “Bild”-Beschriftung inmitten von Bolzenschneider und Schlagstock zeigte.
In Wahrheit handelte es sich, wie die Zeitung zwei Tage später einräumen musste, bei den vermeintlichen Waffen bloß um ein Seil und einen Handschuh, Diekmann musste sich entschuldigen, und “Bild” wurde vom Presserat gerügt.
Obwohl die Geschichte so peinlich ist, erzählt Diekmann sie immer wieder gern, und zwar ungefähr so, wie auch jetzt in seinem ersten Blogeintrag:
An einem Sonntag Ende Januar 2001 waren wir im Vorabexemplar des “Focus” auf ein altes Foto von Jürgen Trittin gestoßen. (…) Die Originalbilder [von der Demonstration] stammten aus dem Fernsehen. Wir konnten sie nicht besorgen, deshalb scannten wir das Foto aus der Zeitschrift ab und druckten es aus. Die Redaktion arbeitete also mit Kopien von Kopien — in entsprechender Qualität. (…)
Jemand hatte die Gegenstände auf den schlechten Fotos als Schlagstock und Bolzenschneider “erkannt” und das mit Fragezeichen auf einem Ausdruck vermerkt. Auf dem Weg durch die Redaktionsinstanzen ging das Fragezeichen irgendwo verschütt — und plötzlich stand die Vermutung als angebliche Tatsache im Blatt. (…)
Mir blieb nur, mich sofort bei [Trittin] zu entschuldigen — was er mir allerdings nicht sehr leicht machte. Er ließ mich drei Tage warten, bevor er meinen Anruf entgegennahm…
PS: Enttäuscht hat mich bei dieser Geschichte vor allem eines: Dass einige Kollegen mir tatsächlich eine Kampagne unterstellten. Liebe Leute — glaubt ihr ernsthaft, ich würde solche Anfängerfehler machen?!
Da möchte man Diekmann natürlich sofort gratulieren, dass er so offen mit seinen Fehlern (oder jedenfalls einem davon) umgeht und die unangenehme Wahrheit scheinbar nicht verschweigt. Doch was Diekmann erzählt, ist höchstens die Hälfte der Geschichte.
Hinzuzufügen wäre zum Beispiel noch, wie die Menschen damals auf den für Diekman so “enttäuschenden” Gedanken gekommen waren, er führe eine Kampagne gegen die rot-grüne Regierung im Allgemeinen und den Umweltminister im Besonderen. Am 23. Januar 2001, nur sechs Tage vor der “Bolzenschneider”-Sache, hatte “Bild” Trittin zum Beispiel mit dem 1977 veröffentlichten “Mescalero-Nachruf” in Verbindung gebracht, in dem “klammheimliche Freude” über die Ermordung von Siegfried Buback geäußert wurde, und geschrieben:
“Trittin gehörte damals zur linken Szene der Universitätsstadt, saß in der Studentenvertretung AStA, deren Zeitschrift den ‘Nachruf’ veröffentlichte.”
Trittin aber war damals nicht Mitglied des Göttinger AStA und hatte mit der Publikation und dem Brief nichts zu tun. Auch für diese falsche Behauptung wurde “Bild” später vom Presserat gerügt.
Auch die bewegende Schilderung, wie der entschuldigungswillige “Bild”-Chef tagelang von Trittin hingehalten wurde, erscheint in einem anderen Licht, wenn man eine andere Version der Abläufe kennt, wie sie die “Berliner Zeitung” damals veröffentlichte:
Am Dienstagmorgen [dem Tag nach der “Bolzenschneider”-Veröffentlichung] rief Jürgen Trittin den “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann persönlich an. Um sich zu beschweren. Diekmann, so stellt es Trittins Sprecher dar, habe zunächst mit Gegenfragen geantwortet. “Warum waren Sie denn überhaupt auf der Demonstration?” Trittin sagte, das beantworte er gerne, aber zunächst wolle er über das Bild reden. Das Gespräch sei von Diekmann mit der Bemerkung beendet worden: “Wenn da etwas falsch ist, werden wir es richtig stellen.” Trittin habe gesagt, dass er darum dann auch sehr bitte.
Und es gibt noch ein Detail, das in Diekmanns Schilderung des damaligen “handwerklichen Fehlers” regelmäßig fehlt: Das Foto in “Bild” unterschied sich nicht nur durch die schlechtere Qualität von dem Foto im “Focus”. Dass das Seil wie ein Schlagstock wirken konnte, lag auch daran, dass das Foto an den Rändern beschnitten wurde. Das “Bild”-Foto war nicht nur eine schlechte Kopie, sondern auch ein kleinerer Ausschnitt aus dem “Focus”-Abdruck des Sat.1-Originals.
Und jetzt kommt das Erstaunliche: Kai Diekmann hat das geleugnet. Im Jahr 2005 forderte er von der “Zeit” eine Gegendarstellung, in der es heißen sollte, “Bild” habe “niemals ein Foto so beschnitten”, dass ein Seil als Schlagstock angesehen werden konnte: Der Fehler von “Bild” habe darauf beruht, “dass allein aufgrund der schlechten Bildqualität eine verfälschende Bildunterschrift zugeordnet wurde”.
Diekmann ging vorübergehend sogar so weit, gegenüber der Pressekammer des Landgerichts Hamburg im August 2005 in einer eidesstattlichen Versicherung über das beschnittene Foto zu behaupten:
“Das Foto (…) ist in keiner Weise ‘beschnitten’ worden.”
Komisch. Die wirklich lustigen Sachen stehen gar nicht in Diekmanns neuem Spaßblog.
PS: Anders als “Kai Diekmann” behauptet (und “Welt Online” unbesehen glaubt, siehe links) ist das hier gezeigte Motiv nicht auf BILDblog zu finden. Diese “Schmähung” stammt nicht von uns, sondern vom Pantoffelpunk.