Wikileaks bestimmt nochimmer die Schlagzeilen. Doch heute bekommen die Enthüllungen auf der Plattform selbst kaum Raum, vielmehr konzentriert sich die redaktionelle Aufmerksamkeit ganz auf den “Hacker-Krieg” um die Enthüllungsplattform. Die lose Gruppierung “Anonymous” hat zu Attacken auf vermeintliche Wikileaks-Feinde aufgerufen — und tatsächlich waren einige Webseiten für kurze Zeit nicht erreichbar.
Grund genug für Bild.de, drängende Fragen zu stellen:
Die Antwort jedoch enthält Bild.de seinen Lesern vor. Dass beide Gruppierungen betonen, keine direkte Verbindungen untereinander zu haben und dass “Anonymous” bereits zahlreiche andere Kampagnen durchgeführt hat, kommt weder in diesem, noch in den zwei anderen Artikeln zum Thema vor.
Stattdessen hat Bild.de ganz exklusiv erfahren wie teuer die Aktionen der “Wikileaks-Hacker” sind:
Die Zahl ist besonders beeindruckend, wenn man berücksichtigt, dass keine der bisher angegriffenen Organisationen ihren Sitz in Deutschland hatte. Die Schäden in den Ländern, die tatsächlich Ziel der Angriffe waren, müssen in die Trillionen gehen.
Oder auch nicht. Bei den Kollegen von “Welt Online” klingt es nämlich ganz anders:
Aber auch ohne Wikileaks sind deutsche Unternehmen seit Jahren in höchstem Maße durch Computerspionage gefährdet. Grobe Schätzungen sprechen von Schäden in Höhe von 20 bis 50 Milliarden Euro jedes Jahr. Laut einer Statistik des Wirtschaftsberatungsunternehmens KPMG wurde jedes vierte deutsche Unternehmen in den letzten drei Jahren Opfer von Cybercrime.
Bild.de hat also mal eben alle digitalen Straftaten in Deutschland auf das publizistische Konto von Wikileaks geschrieben. Weitere Exklusiventhüllungen um den Super-Bösewicht “Dr. Leaks” lassen damit bestimmt nicht lange auf sich warten.
Warum Assanges Aktivitäten so überaus verwerflich sind, erklärt Profi-Rechercheur ”Bild”-Kolumnist Ernst Elitz heute in einem Kommentar:
Zum Staatsfeind wird man also, wenn man keinen ordentlichen Journalismus betreibt, die Wahrheit unter der Oberfläche ignoriert und nur bloßstellen will. Wenn es danach geht, müsste Elitz eigentlich in Kürze zum Einsatz der Bundeswehr gegen Bild.de aufrufen.
Wenn ein Boulevardmedium von einer “peinlichen Bordell-Panne” schreibt, bringt man das vielleicht nicht unbedingt direkt mit dem heute in Deutschland gestarteten “Street View”-Dienst von Google in Zusammenhang. Doch genau so ist es laut Bild.de, dem Zentralorgan der Street–View–Verdammung:
Sagen Sie nicht, der Mann auf dem Street-View-Screenshot sei ja wohl unkenntlich gemacht: “BILD hat diese Fotos massiv verfremdet”.
Dieses und sechs andere Fotos, die den Weg des Street-View-Autos vorbei an dem Bordell “in einer deutschen Großstadt” dokumentieren, bis schließlich …
Eingang noch da, Mann plötzlich weg. Ob er tatsächlich ins Bordell ging, bleibt unklar
Bild.de ist deshalb ernsthaft erzürnt:
Fatal: Die Gesichter von zwei vermeintlichen Freudenmädchen sind von Google unkenntlich gemacht. Das Gesicht des Mannes ist aber teilweise deutlich von der Seite zu sehen. Bild.de hat diese Szene unkenntlich gemacht.
Es stimmt: Auf einigen der Bilder bei Street View ist der Mann unverpixelt im Halbprofil zu sehen. Eine Position, mit der sich viele Angeklagte, die “Bild” vorGerichtfotografiert hat, wohl schon zufrieden geben würden.
Aber es heizt natürlich die Street-View-Panikmache an, wenn man jetzt schon Gefahr läuft, dass der Puffbesuch öffentlich gemacht wird.
Apropos:
Der vermeintliche Puffgänger, den “Bild” vor zwei Jahren unverpixelt zeigte, war allerdings psychisch krank.
Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!
Nachtrag, 19. November: Google hat reagiert und den Mann deutlich(er) anonymisiert.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
2. “Tom Kummer” (hossli.com, Peter Hossli)
Peter Hossli fragt sich, warum Tom Kummer als “als verhinderter Künstler, der sich in den Journalismus verirrt hatte”, dargestellt wird. “Als ‘Borderline’-Journalisten reden viele Kummer schön, wie wenn solches Grenzgängertum eine Krankheit oder gar ein eigener Stil wäre. Dabei ist es hohle Wortklauberei, mehr nicht. Irgendwie pervers, wie andere Kreationen unserer Branche: ‘Midrisk’, ‘zuspitzen’, ‘kalt schreiben’ – deswegen verlieren wir Leser, nicht wegen der Gratiszeitungen.”
3. “Falschmeldung: Panik wegen Facebook” (kurier.at, Susanne Kohn)
Rund hundert Meldungen nehmen die Polizeistationen im Bezirk Neunkirchen entgegen. Grund ist eine sich in Facebook verbreitende Meldung, es seien zwei Kriminelle unterwegs, die “Kinder ins Auto locken unter dem Vorwand, dass die Eltern im Spital sind”.
4. “Nebenjob Dauerfernsehen” (jetzt.sueddeutsche.de, Andreas Glas)
Sandra Baumann und Nils Rieger sichten für die ZDF-Satiresendung “heute-show” täglich fünf Stunden TV-Sendungen: “Der Bestfall ist, wenn sich ein Politiker zu einem aktuellen Thema verhaspelt oder eine völlig bescheuerte Aussage macht, über die er vorher nicht nachgedacht hat.”
5. Interview mit Hermann Scheer (guenterbartsch.de)
Zum Tod von Hermann Scheer publiziert Günter Bartsch ein 2008 mit ihm geführtes Interview: “Es gibt ja heute ganze Artikel, wo nur noch anonyme Zitate vorkommen. Theoretisch kann man die erfinden – das ist überhaupt nicht mehr nachprüfbar. Über die Kämpfe in der SPD gibt es Artikel, in denen nur noch anonyme Zitate vorkommen. Man kann damit einen politischen Trend erfinden, den es gar nicht gibt. Hier wird die Kultur des Hinterhalts geradezu gepflegt.”
6. “Volksverhetzung wird alltagstauglich” (lawblog.de, Udo Vetter)
Udo Vetter macht sich Gedanken über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des § 130 des Strafgesetzbuchs. “Die Volksverhetzung ist schon jetzt mit Meinungsfreiheit kaum in Einklang zu kriegen. Nun soll die Strafvorschrift also auch noch für das Alltagsgeschäft tauglich gemacht werden.”
Es ist ein Glücksfall für die Boulevardmedien dieser Republik: Die Richter des “Brunner-Prozesses” (benannt nach dem Opfer Dominik Brunner) haben das Staffelholz an die Richter des “Kachelmann-Prozesses” (benannt nach dem Angeklagten Jörg Kachelmann) übergeben, die Gerichtsreporter müssen ihre Koffer gar nicht erst auspacken und beleben nach der Münchener jetzt die Mannheimer Hotelwirtschaft. Vorher gab es in München aber noch die Urteile: Neun Jahre und zehn Monate Jugendhaft wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung für den 19-jährigen Haupttäter, sieben Jahre Jugendhaft wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter räuberischer Erpressung für seinen 18-jährigen Mittäter.
Das mit der Körperverletzung mit Todesfolge hatte Bild.de Anfangs allerdings nicht ganz verstanden und zum “Totschlag” umdeklariert:
Überhaupt: Während andere Medien Dominik Brunner mit seiner Berufsbezeichnung (“Geschäftsmann” oder “Manager”) versehen, war er für “Bild” und Bild.de von Anfang an der “S-Bahn-Held”, der “vier Kinder vor zwei Schlägern beschützte”. Schon wenige Tage nach dem tödlichen Vorfall am S-Bahnhof Solln forderte die Zeitung das Bundesverdienstkreuz für Brunner und rief ihre Leser auf, den Appell an den Bundeskanzler Bundespräsidenten zu unterschreiben. Horst Köhler machte eine seltene Ausnahme und verlieh Brunner posthum das Verdienstkreuz 1. Klasse, worüber “Bild” wiederum groß berichtete.
Im Februar berichtete der “Spiegel” erstmalig, dass Brunner “den ersten Fausthieb setzte” — eine Meldung, die auch auchvonanderenMedien interessiert aufgenommen wurde. “Bild” versteckte eine kleine Meldung auf Seite 3 und bemühte sich sofort um eine Einordnung in den Helden-Kontext:
Jetzt geht die Staatsanwaltschaft München davon aus, dass Brunner zwar zuerst zuschlug – aber nur aus Notwehr, um dem Angriff der Jungs zuvorzukommen (“SZ”).
“Bild” und Bild.de konzentrierten sich (außer einem Hinweis darauf, dass dem “Münchner S-Bahn-Held Dominik Brunner” ein Denkmal gesetzt werden soll) lieber auf den Prozess, der im Juli begann, und liefen gleich zu Beginn zu Höchtsleistungen auf: Die Schwestermedien eröffneten ihre Prozessberichterstattung, indem sie auf die “besondere Zurückhaltung”, die der Pressekodex bei der Berichterstattung über Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Jugendliche fordert, verzichteten (BILDblog berichtete).
Dann ging es los: Rührselig zitierte Bild.de eine SMS, die auf Brunners Handy eingegangen sei, als dieser schon tot war (“Der tote S-Bahn-Held erhielt einen Herzensgruß für seinen letzten Weg”). Aus der “Ex-Freundin”, die ihm diese Nachricht geschickt hatte, wurde dann kurze Zeit später seine “Lebensgefährtin”.
Ein 18-Jähriger, der vorab in einem eigenständigen Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung zu einem Jahr und sieben Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden war (“Bild”: “Gericht lässt 1. Täter laufen”), wurde bei Bild.de zum “Anstifter der Schläger”, der sich aus diesem Grund kein Urteil über die Situation erlauben dürfe:
Christoph T.: “Für mich ist dieser ausschlaggebende Punkt der Schlag von Herrn Brunner” – das sagt ausgerechnet der Anstifter der Schläger!
Dass der junge Mann beim tödlichen Angriff auf Brunner gar nicht dabei war und schon deshalb nur bedingt als Zeuge taugt, ist Bild.de immerhin aber auch noch aufgefallen:
Der Anstifter hat Dominik Brunner zwar nie gesehen – doch ohne ihn wäre der Mord am S-Bahnhof Solln am 12. September 2009 wohl nie geschehen!
Dann wiederholte der S-Bahn-Führer im Zeugenstand seine Aussage, dass Brunner den ersten Schlag gesetzt habe und die Situation erst daraufhin eskaliert sei (ein Umstand, von dem “Spiegel Online”-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen irritierenderweise annahm, er sei “erst jetzt, zu Prozessbeginn, der Öffentlichkeit mitgeteilt” worden). Zusammen mit dem Obduktions-Ergebnis, nach dem Dominik Brunner einen vergrößerten Herzmuskel hatte und letztlich an Herzversagen gestorben sei, ergab sich plötzlich ein etwas anderes Bild und viele Medien fragten sich selbstkritisch, ob sie nicht voreilig über die Situation am S-Bahnhof Solln geurteilt hätten. Viele, aber natürlich nicht alle.
“Bild” fand diese neuen Töne “unglaublich!”, und reagierte erschüttert auf die Medienberichte:
ZUM HELDEN HOCHSTILISIERT? ANGEBLICH TOTGETRETEN? PRÜGELNDER KAMPFSPORTFREUND?
Die Wahrheit ist: Nichts ist anders seit dem Wochenende! Nur, dass dem Opfer nun sogar im Grab die Ehre genommen werden soll.
Wohl weil die Verklärung Brunners andernorts ins Stocken geraten war, packte Tanit Koch noch eine Schüppe Poesie drauf:
Er hat diesen Bürgersinn nicht etwa mit seinem Leben bezahlt – es wurde ihm geraubt. (…)
Dominik Brunner starb nicht, weil er ein vergrößertes Herz hatte.
Der S-Bahn-Held starb, so erkennt die “Süddeutsche Zeitung” zu Recht an, weil er ein “großes Herz” hatte.
Franz Josef Wagner schließlich wusste es sowieso wieder besser als alle anderen und schrieb dem “lieben Held Dominik Brunner” ins Jenseits, “gegen Ihr Herzflimmern mussten Sie Mittel nehmen”. Gegen einen Herzfehler, von dem Brunner selbst Zeit seines Lebens nichts geahnt hatte.
Die Linie blieb also klar und das, was in anderen Medien “Präventivschlag” hieß, wurde bei Bild.de zum “Abwehrschlag” umdeklariert und taucht in der “Chronologie der tödlichen S-Bahn-Attacke”, wie sie heute noch online steht, gar nicht auf:
Der Mann steigt mit den Jugendlichen aus, die beiden Angreifer folgen ihnen. Plötzlich greifen sie den Mann an, er fällt zu Boden, sie treten weiter auf ihn ein.
Die Aussage des S-Bahn-Führers über Brunners Erstschlag ließ “Bild” erst mal unter den Tisch fallen und schrieb erst darüber, als ein “Lügenforscher” die Aussage “relativiert” hatte — gegenüber der Münchener Boulevardzeitung “tz”, wohlgemerkt, nicht gegenüber dem Gericht.
Der Beschreibung Brunners als “sozial besonders engagiert” setzte “Bild” die “kaputte Kindheit” und das “verpfuschte Leben des zweiten Brunner-Totschlägers” entgegen, dem die Zeitung nicht mal seine vor Gericht gezeigte Reue abnahm:
Sebastian L. behauptete: “Es tut mir auf jeden Fall wahnsinnig leid, es hätte nicht passieren müssen. Wenn ich könnte, würde ich es rückgängig machen.”
Selbst Details der Gewalt, die eigentlich für sich sprechen, hat “Bild” noch zugespitzt: Wenn der Angeklagte Markus S. “einen Schlüsselbund aus der Tasche und als Waffe zwischen die Finger” nimmt, ist das nicht nur “schlimm” oder “brutal” oder wie immer man das nennen würde, für die Schlagzeilenmacher bei “Bild” ist es “Der Schlüssel-Trick des S-Bahn-Schlägers”.
Über die erste Aussage dieses Angeklagten wusste Bild.de zu berichten:
Kein Mitleid, keine Reue, keine Tränen. Nein! Seine ersten Worte in dieser Verhandlung sind der blanke Hohn: “Ich habe einen Hass auf die Polizei.” Ungläubiges Kopfschütteln im Gerichtssaal.
(In der Bildunterschrift und der URL übrigens: “Ich hasse die Bullen.”)
Harte Worte, die aber trotzdem niemanden außer den “Bild-Reporter erschüttert zu haben scheinen: Für das Zitat findet sich keine einzige andere Quelle.
Auch mit einem anderen Detail stand “Bild” etwas alleine da:
Der damals 18-jährige Markus S. habe zweimal gerufen: “Ich bring’ dich um! Ich bring dich um!”, während er auf Brunner eingetreten und geschlagen habe, sagte die 16-jährige Schülerin, die das Ganze vom Bahnsteig gegenüber verfolgt hatte, vor dem Landgericht München aus.
Bei der Polizei hatte Vera B. drei Tage nach der Tat ausgesagt, dass einer der Täter zu Dominik Brunner gerufen hätte: “Ich bringe dich um!” Nun kann sie dies aber nicht mehr ganz sicher bestätigen.
Es sind letztlich eher Kleinigkeiten, die “Bild” anders wiedergibt als die meisten anderen Medien. Die Brutalität, mit der die Schläger vorgingen, zeigt sich auch daran, dass das Gericht mit seinen Urteilen nur knapp unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft blieb. Aber es sind viele Kleinigkeiten, mit denen “Bild” das Gesamtbild verzerrt — immer darauf bedacht, das früh gezeichnete Bild vom “S-Bahn-Helden” nicht zu beschädigen.
Über den “Kachelmann-Prozess” wird in “Bild” übrigens die Journalistin Alice Schwarzer berichten — weil sie eine “voreingenommene Berichterstattung” der “anderen Leitmedien” befürchtet.
Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber in den letzten Monaten.
Irgendwann sind die Journalisten auf die Idee gekommen, dass die Stimmung, die man als “Sprachlosigkeit” bezeichnen könnte, am Besten abgebildet werden kann, indem man sie beschreibt, kommentiert und abfotografiert. Dass man dem stillen Entsetzen und der Trauer eine laute Mischung aus Information, Mutmaßung und Klickstrecken entgegensetzen sollte, weil man den nahezu unmöglichen Prozess des Verstehens so vielleicht erzwingen kann.
“Bild” kann deshalb heute, rund einen Tag, nachdem Polizei und Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen begonnen haben, bereits das “Todes-Protokoll” der Ereignisse von Duisburg vorlegen. Die Zeitung kann sichtlich verstörte Jugendliche befragen, die einen Freund verloren haben, und eine traumatisierte Überlebende berichten lassen:
Daneben die Fotos von fünf Verstorbenen (auf Bild.de sind es inzwischen mehr), die die Redaktion zumindest teilweise offensichtlich aus dem Internet übernommen hat. Auf einem anderen Foto ist exakt das zu sehen, was die Bildunterschrift verspricht:
Ein Mädchen und ein junger Mann beim gemeinsamen Versuch, eine leblose Person zu reanimieren.
Schon seit dem frühen Samstagabend hatte Bild.de in Bildergalerien notdürftig abgedeckte Tote gezeigt (“Die Hand im Tode verkrampft. Auch dieser Mann wurde bei der Panik vermutlich zerquetscht.”, “Ein Foto, das Gänsehaut vermittelt – zwei Tode am Haupteingang.”, “Die Leiche eines jungen Ravers liegt abgedeckt im Müll.”, usw. usf.).
Doch Bild.de zeigte auch diese auf den ersten Blick harmlose Luftaufnahme:
Das Foto, das inzwischen entfernt wurde, zeigt fahrende Autos auf der gesperrten Autobahn 59, kahle Bäume im Hochsommer, Menschengruppen, die mehrfach im Bild sind und vieles mehr — mit anderen Worten: Es ist eine ziemlich schlecht gemachte Fotomontage. Und das, wo die Menschenmassen auf den Originalfotos vom Festivalgelände beeindruckend genug gewesen wären.
Auch wenn die mehr als einhundert Beschwerden, die allein bis zum heutigen Mittag beim Deutschen Presserat eingegangen sind, sich “bisher alle” gegen die Berichterstattung von “Bild” und Bild.de richteten, waren dies längst nicht die einzigen Medien, die Fotos von Opfern veröffentlichten. Bilder von Schwerverletzten, unter Schock stehenden Personen, Rettungsmaßnahmen und Leichentüchern, unter denen Gliedmaßen hervorschauen, gab (und gibt) es auch auf express.de, stern.de, derwesten.de zu sehen. “RP Online” anonymisierte immerhin die meisten erkennbaren Gesichter, ebenso wie Bild.de bei den Fotos seiner “Leserreporter”.
Bemerkenswert auch das Titelbild der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” heute, auf dem die Arme eines toten Menschen zu sehen sind — und die Idee, die Ereignisse vom Wochenende ausgerechnet mit einer Karikatur zusammenfassen zu wollen.
Mit Dank an die vielen, vielen verschiedenen Hinweisgeber!
Wurden hier Spuren eines Verbrechens vernichtet? Ehemann Dirk L. (43) kann oder will das den Fahndern offenbar nicht erklären, verweigert die Aussage. Und macht sich so verdächtig.
“Bild” mag es “verdächtig” finden, dass der Mann die Aussage verweigert, aber es ist sein gutes Recht, das von dem Augenblick an gilt, in dem er als Beschuldigter gilt. Der Beschuldigte muss zu keinem Zeitpunkt etwas sagen und muss sein Schweigen auch nicht rechtfertigen
Gestern dann fragte das Blatt in einem anderen Fall:
Mal davon ab, dass das, was der Mann da über den Kopf gezogen hat, keine “Decke” ist, wie “Bild” schreibt, sondern eher ein Oberhemd, geht es hier natürlich um die Persönlichkeitsrechte des Mannes, die er auch als Angeklagter, Verurteilter oder “Killer” nach wie vor hat.
Das Gericht gestattete dem Angeklagten, sich zu vermummen, solange die TV-Kameras liefen. Mit Prozessbeginn wurde die Maskerade beendet.
“TV-Kameras”, hihi, der war gut. Denn man kann sich nur zu gut vorstellen, wie eine große deutsche Boulevardzeitung den Mann heute abgebildet hätte, wenn er sein Gesicht nicht verborgen hätte.
Der Rechtsanwalt und Lawblogger Udo Vetter erklärt dazu:
Es gehört zu den Aufgaben des Gerichts, im Rahmen der Hauptverhandlung die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu respektieren. Teil davon ist es auch, dass das Gericht die Befugnis des Angeklagten respektiert, sich nicht an identifizierender Berichterstattung indirekt zu beteiligen, indem er sein Gesicht hinhalten muss. Identifizierende Berichterstattung ist ja in solchen Fällen regelmäßig sowieso nicht zulässig. Der Angeklagte hat also das gute Recht, sein Gesicht überhaupt nicht fotografieren zu lassen.
Der konkrete Fall ist sogar noch etwas schwerwiegender, wie “Bild” selbst schreibt:
Er wurde gestern verurteilt, wird den Rest seines Lebens in die Psychiatrie gesteckt. (…)
Der zum Islam Konvertierte (“Allah hat geschossen”) leidet unter paranoider Schizophrenie.
Mit seiner “Maskerade” hat der Angeklagte “Bild” vor einem Verstoß gegen den Pressekodex bewahrt:
Richtlinie 8.4 – Erkrankungen
Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen. Mit Rücksicht auf ihn und seine Angehörigen soll die Presse in solchen Fällen auf Namensnennung und Bild verzichten und abwertende Bezeichnungen der Krankheit oder der Krankenanstalt, auch wenn sie im Volksmund anzutreffen sind, vermeiden. (…)
Mit Dank an David R., Marcel S., Stefan H., Esther K., René, Martin und Maik H.
“Bild” darf Menschen – auch Verbrecher – nicht als “Schwein” oder “Dreckschwein” bezeichnen, das hat der Presserat mehrfach betont.
Trotzdem ist es wenig überraschend, dass “Bild” heute mit dieser Überschrift aufwartete:
Wahrscheinlich haben sie in der Redaktion feixend unter den Tischen gelegen und diese Überschrift für noch unangreifbarer gehalten als die mit dem durchgestrichenen “Schwein”.
Aber sehen Sie selbst:
Der Tatverdächtige war so unvorsichtig gewesen und hatte sich zu einem früheren Zeitpunkt bei einem ganz anderen Anlass in einem Schweinekostüm fotografieren lassen.
Interessanterweise endet der längere Artikel auf Bild.de übrigens so:
Die Beweislage gegen Detlef S. und seinen Freund ist laut Fahndern erdrückend – doch ob und, wenn ja, warum sie dann die Tat begingen, wird wohl erst ein Prozess klären können…
… aber bis dahin hat man den Mann wenigstens schon mal medial verurteilt.
Es gibt Meldungen, da braucht man nicht viel mehr als 140 Zeichen, um zu wissen, wer im Recht und wer im Unrecht ist:
Auf der einen Seite die Springer-Presse, deren Angestellte scheinbar ständig die Grenzen des Journalismus und des menschlichen Anstands ausloten, auf der anderen Seite der Chaos Computer Club, galaktische Gemeinschaft und Retter der Bürgerrechte. Wer da zweifellos Recht hat, ist doch klar, oder?
Doch worum geht es? In der “Berliner Morgenpost” und im Online-Angebot der “Welt” war am 3. März ein Artikel erschienen, der ein desaströses Bild von der Einsatzfähigkeit deutscher Sicherheitsbehörden im Anti-Terror-Kampf zeichnete. Überschrift: “Ohne USA geht bei der Terrorbekämpfung nichts”.
Darin enthalten war diese verfängliche Textstelle:
Heute soll Pullach nicht einmal in der Lage sein, sich in moderne Computer zu hacken. Entsprechende Aufträge würden deshalb an externe Spezialisten wie den Chaos Computer Club (CCC) vergeben. Dieser dementiert das allerdings und spricht von Gerüchten.
Für die Hacker des CCC erschien dies als enorme Provokation, verbindet sie mit den Geheimdiensten aller Art nicht nur eine grundlegende Abneigung, sondern auch traumatische Erinnerungen.
Wir sprechen nicht von Gerüchten, sondern von aktiver Desinformation, um unseren guten Namen zu beschmutzen.
Das Landgericht Berlin schloss sich der Argumentation des Chaos Computer Clubs an und verbot der Axel Springer AG am 9. März unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, das Gerücht zu wiederholen. Wie gewohnt gibt sich die Axel Springer AG bei Rechtsstreitigkeiten in eigener Sache sehr zugeknöpft: “Wir bewerten derzeit den aktuellen Sachverhalt und prüfen, ob wir Rechtsmittel einlegen”, erklärt ein Sprecher gegenüber BILDblog.
Der Artikel verschwand daraufhin aus dem Angebot von “Welt Online”, im Online-Angebot “Morgenpost” wurde er entschärft — vom Chaos Computer Club ist nun nicht mehr die Rede.
Doch auf den zweiten Blick ist die Verteilung von Gut und Böse nicht mehr so eindeutig. Es ist zwar möglich, dass die Information einer vermeintlichen Zusammenarbeit zwischen CCC und BND gezielt gestreut wurde — für einen Frontalangriff der “Springer-Presse” wäre dieses Vorgehen zumindest ungewohnt subtil: Das Gerücht war im Konjunktiv wiedergegeben, erschien an einer unscheinbaren Stelle im Text und das Dementi des CCC schloss direkt an. Kampagnen sehen anders aus.
Dass Journalisten nun die Wiedergabe eines Gerüchts verboten wurde, ist auch im Hinblick auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Haftbarkeit bei der Verbreitung fremder Äußerungen vom November 2009 juristisch fragwürdig. Auch muss sich der CCC fragen lassen, was durch die Gerichtsentscheidung erreicht wurde: Der Artikel wird nicht ungelesen, die Unterlassungsverfügung verschließt die Diskussion darüber auf möglichst intransparente Weise. Zudem wurde der Chaos Computer Club einst auch zu dem Zweck gegründet, anonymen Informanten einen Weg in die Öffentlichkeit zu bahnen. Wenn solche Aussagen allzu einfach per Gericht aus der Öffentlichkeit verbannt werden können, wird aus dem juristischer Erfolg vielleicht schon bald ein Pyrrhussieg.
Es ist schon ein Kreuz mit dem Twitter-Journalismus oder der “neuen Medienwelt”, wie sie Thomas Schuler heute auf der Medienseite der “Süddeutschen Zeitung” anhand von Gerüchten über den Gouverneur des US-Bundesstaats New York beschreibt:
Und weiter:
Doch man muss nicht nach Amerika schweifen, um diesen Medien-Mechanismus zu betrachten. Um zu sehen, wie die Berichterstattung Gerüchterstattung funktioniert, kann der Leser der “SZ” auch einfach zwei Seiten weiter blättern. Dort, mitten im Wirtschaftsteil, berichtet gerüchtet die “Süddeutsche” selbst. Über Kim Schmitz, den C-Prominenten der deutschen IT-Szene der 90er Jahre, gibt es nämlich neue Fakten Informationen. Nunja:
Das mag richtig sein oder auch nicht – mehr als einen anonymen Insider weiß auch der “New Zealand Herald” nicht zu zitieren. Dies ist freilich ein Informationsweg, der gerade in Sachen Kim Schmitz chronisch unzuverlässig ist. Aber die “Süddeutsche” hat nicht einfach nur Gerüchte abgeschrieben, sondern sogar recherchiert:
Seine längst stillgelegten Websites sind bis heute auf die Firma Kimpire Ltd mit Geschäftsadresse in der Metropole registriert. Kim Schmitz war dort am Montag weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar.
Und so wird aus einem unbestätigten Gerücht ein – nunja – unbestätigtes Gerücht.
Warum sich deutsche Leser für den angeblichen Hauskauf 23000 Kilometer entfernt interessieren sollten, lässt die “Süddeutsche Zeitung” freilich offen – es ist schlichtweg ein willkommener Anlass, die uralten Kimble-Stories noch einmal zu erzählen.
Der Branchendienst “Meedia” versuchte bereits am Montag die Dringlichkeit dieser Fast-Informationen zu vermitteln. Nicht neue Fakten, sondern das gewaltige Medienecho ist Anlaß für die Berichterstattung:
Das Wort “Schlagzeilen” ist freilich eine gewagte Interpretation der Sachlage, denn mehr als den einen Bericht einer neuseeländischen Zeitung hatte es bis dahin nicht gegeben.
Und der IT-Nachrichtendienst “Golem” fantasierte am Montag gar von einer öffentliche Verlautbarung des notorisch lauten Schmitz. Nicht ein anonymer Insider, Schmitz selbst habe sich sich in den Medien zurückgemeldet:
Aber wen interessieren schon Details, schließlich ist die Medienspirale längst in Gang gesetzt: Aus Gerüchten sind Schlagzeilen geworden, die dann von weiteren Medien zitiert werden können. So zum Beispiel am Dienstagnachmittag von der Online-Ausgabe des österreichischen “Standard”, die den Artikel der “Süddeutschen” dankbar abschreibtaufgreift.
Obwohl die Geschichte damit durch die Hände von fünf Redaktionen gegangen ist, ist nicht einen Deut klarer, ob das Gerücht mehr als ein wildes Gerücht ist. Aber das ist egal. Denn wie es Alexander Becker bei Meedia formuliert:
Nachtrag, 18.2.: Am Mittwoch hat auch die “Abendzeitung” das Gerücht aufgegriffen – die Münchner haben wenigstens pro forma eine E-Mail verschickt.
Und am Donnerstag hat schließlich auch Bild.de die Nicht-Nachricht entdeckt und präsentiert sie natürlich brandheiß und inaktuell. Obwohl die “Bild” Schmitz über Jahre unkritisch jede PR-Eskapade geglaubt hat, weiß die Redaktion jetzt nicht einmal von einem misslungenen Kontaktversuch mit dem “Prahlhans” zu berichten.
Bild.de hat einen neuen schockierenden, brutalen, ja gar perversen Trend entdeckt:
Illustriert wird das – wie sollte es auch anders sein? – mit einem Video aus der Bild.de-Redaktion: Einem Zusammenschnitt der besten brutalsten Szenen, in denen Mädchen hemmungslos aufeinander einschlagen, sich ins Gesicht treten, sich auf dem Boden wälzen.
Mit sonorer Stimme betont der Off-Sprecher die Gefährlichkeit dieser Netz-Videos — denn die Mädchen sind nicht aus eigenem Antrieb so brutal:
Meist wollten sie damit Aufmerksamkeit erhaschen, so die Experten. Und spätestens im Netz bekommen die Ausrasterinnen das auch. Millionen Klicks verstärken damit den Trend.
Wie recht diese Experten haben, kann man derzeit auf der Startseite von Bild.de betrachten:
Warum Bild.de bei diesem offensichtlich so perversen Trend mitmacht? Es liegt nicht etwa an den Millionen Klicks, die man damit ergattern kann — Nein, die Kinderfreunde haben alleine pädagogische Gründe:
Diesem Rat können wir uns nur anschließen. Sollten Eltern ihre Kinder beim Ansehen der “meistgeklickten Videos” auf Bild.de ertappen, sollten sie nicht sofort mit Strafen und Verboten, sondern mit Verständnis und penetranter Neugier reagieren.
Sprechen Sie mit ihnen darüber, wie sie auf die Webseite gelangt sind. Wollten sie vielleicht nur sehen wie ein weiblicher Fußball-Fan “blank zieht”, sich den “voll krassen” Redaktionsbesuch von Bushido anschauen? Oder hofften sie Nachrichten, wenn nicht gar verantwortungsvollen Journalismus auf der Webseite zu finden?
Reden Sie darüber! Denn nur so können wir unsere Kinder vor den Perversionen des Internets bewahren.