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“Bild” kann hell sehen

Um 22:56 Uhr ist es im Oktober in Hamburg für gewöhnlich dunkel. Der Sonnenaufgang soll heute um 7:44 Uhr gewesen sein. Und so ist es mindestens überraschend, dass Babak Milani und Kai-Uwe Hesse in ihrem Artikel für die Hamburg-Ausgabe der “Bild”-Zeitung und für Bild.de bereits gestern Abend um 22:56 Uhr wussten, dass bei der Abschiedsparty für den ehemaligen Fußballprofi des Hamburger SV Rafael van der Vaart “die letzten Gäste” erst gingen, “als es auf dem Kiez schon hell” wurde:

Screenshot Bild.de - Autoren: Babak Milani und Kai-Uwe Hesse, veröffentlicht am 13. Oktober 2019 um 22:56 Uhr - Hammer-Party nach Hammer-Abschied - Als die letzten Gäste das East-Hotel verließen, wurde es auf dem Kiez schon hell. Im Restaurant des Nobel-Hauses feierten 560 Gäste das Karriere-Ende von HSV-Star Rafael van der Vaart (36).

Milani und Hesse werden sich das doch nicht einfach ausgedacht haben, nur weil es im Bereich des Möglichen liegt?

Mit Dank an Friedhelm S. und @Neun_Drei für die Hinweise!

Nachtrag, 15. Oktober: Bei Bild.de haben sie reagiert. Aber nicht so, wie wir es erwartet haben.

Radio-Lug-und-Trug, Weißraum, Falsche Wortwahl bei Femiziden

1. Dlf-Chefredakteurin: “Wir müssen die Instrumente schärfen”
(deutschlandfunk.de, Mirjam Kid, Audio: 6:04 Minuten)
Mehr als zwanzig Jahre lang hat ein freier Mitarbeiter des Deutschlandradios Radiobeiträge geliefert, die teilweise nicht sauber produziert waren (siehe Beitrag auf “Übermedien”, Abo nötig). So habe er sich an fremdem Audiomaterial bedient und den Eindruck erweckt, er sei vor Ort gewesen. Mirjam Kid hat sich mit Birgit Wentzien, Chefredakteurin des Deutschlandfunk, über den Fall und seine Konsequenzen unterhalten.

2. Editorial: Weißraum statt Höcke-Interview
(thueringer-allgemeine.de, Jan Hollitzer)
Nachdem der AfD-Politiker Björn Höcke ein bereits zugesagtes Interview wieder abgesagt hat, hat sich die “Thüringer Allgemeine” zu einem ungewöhnlichen, aber konsequenten Schritt entschlossen: “Da wir allen Parteien und Spitzenkandidaten der im Landtag vertretenen Parteien plus der FDP den gleichen Platz für Interviews und die gleiche Aufmerksamkeit einräumen, bleibt der für Björn Höcke eingeplante Raum leer.”

3. Verfassungsbeschwerde gegen Adblocker abgelehnt
(golem.de, Friedhelm Greis)
Seit Jahren zofft sich der Axel-Springer-Verlag mit dem Adblock-Plus-Hersteller Eyeo. Nun hat der Medienkonzern eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen: Seine Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs sei vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden. Doch der Kampf gehe weiter: Nachdem Springer mit seiner wettbewerbsrechtlichen Verfassungsbeschwerde nicht durchgedrungen sei, habe das Unternehmen Urheberrechtsklage beim Landgericht Hamburg eingereicht.

4. Die Berichte zum Fünffach-Mord in Kitzbühel zeigen, wie falsch Medien über Femizide schreiben
(vice.com, Alexandra Stanic)
Wenn Medien über Morde an Frauen schreiben, ist oft von einer “Beziehungstat” oder einem “Eifersuchts-” beziehungsweise “Familiendrama” die Rede. Eine aus verschiedenen Gründen unangemessene Wortwahl, wie Alexandra Stanic betont: “Wenn ein Mann seine Partnerin ermordet, ist das niemals ein “Beziehungsdrama” und auch keine “Familien-Tragödie”: Es ist Mord. Gerade Journalisten und Journalistinnen müssen ihre Worte mit großer Vorsicht auswählen. Sprache bildet Alltag.”

5. Eine Wunschliste für von der Leyen
(sueddeutsche.de, Matthias Kolb)
Viele Journalistinnen und Journalisten, die über die Europäische Union berichten, seien unzufrieden mit den werktäglichen Pressekonferenzen der EU-Kommission. Nun haben sie eine “Wunschliste” an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geschickt. Ein Kernpunkt: “Tatsachenbasierte Information über die Arbeit der Kommission muss wichtiger sein als politischer Spin.” Außerdem beklagen die Journalistinnen und Journalisten, dass relevante Dokumente häufig nur Minuten vor der Pressekonferenz verteilt würden und keine Zeit zur vorbereitenden Lektüre bleibe.

6. Wundersame Welt
(journalist-magazin.de, Thilo Komma-Pöllath)
Thilo Komma-Pöllath wirft einen Blick auf das wirtschaftlich einträgliche Multitasking des beliebten Fußballjournalisten Arnd Zeigler und kommentiert: “Dass man es, wie Zeigler, zum “Sportjournalisten des Jahres” bringen kann, wenn man sich gleichzeitig von einem öffentlichen-rechtlichen Sender, von den Profiklubs (Zeigler ist auch Stadionsprecher beim SV Werder Bremen) und den großen Fußballsponsoren (Audi) bezahlen lässt, macht das ganze Dilemma einer unabhängigen, kritischen Berichterstattung deutlich.”
PS: Dem Beitrag hätte ein Hinweis gut getan, dass Komma-Pöllath laut eigener Homepage bei Eurosport.de als “Der LIGAstheniker” das wöchentliche Fußballgeschehen glossiert und gewissermaßen Kollege und Konkurrent Zeiglers ist.
Nachtrag: Das Magazin “journalist” hat den Autorenkasten um einen entsprechenden Hinweis ergänzt.
Nachtrag, 9. Oktober: Mittlerweile hat sich auch der WDR zu dem Fall geäußert: “Da Arnd Zeigler selbstständiger Autor und Moderator ist, steht es ihm frei, neben seiner Tätigkeit für den WDR auch andere Aufträge anzunehmen. Wichtig ist aber, dass bei den angesprochenen Veranstaltungen kein originäres WDR-Logo zum Einsatz kommt, sondern das Logo von “Zeiglers wunderbare Welt des Fußballs”. Dieses ist — ebenso wie der Titel der Sendung — die Idee von Arnd Zeigler, mit der er damals auf den WDR zugegangen ist. Somit steht es ihm zu, auch jenseits der Sendung damit zu arbeiten.”

Nicht gerade “The Best” Recherche

Man würde doch meinen, dass Redaktionen etwas vorsichtig sind und Distanz wahren, wenn bei “Betrugsvorwürfen” und angeblichen “Unregelmäßigkeiten” eine der zentralen Quellen ein Twitter-Account ist, der vor wenigen Tagen noch nicht existierte, der weder vor noch nach dem Tweet, auf dem die aktuelle Aufregung basiert, irgendetwas veröffentlicht hat, dem gerade mal 15 andere Accounts folgen und der nicht offiziell von Twitter verifiziert ist. Würde man meinen.

Sudan-Coach Zdravko Logarusic twitterte ein Foto seines Stimmzettels, auf dem das Erststimmen-Kreuz neben dem Namen des Ägypters Mohamed Salah vom FC Liverpool gesetzt ist. Laut der offiziellen Fifa-Liste ging die Stimme jedoch an Messi.

… schreibt die dpa heute.

Es geht um eine Wahl des Weltfußballverbands FIFA, die am Montag stattfand und bei der Trainer, Spieler, Journalisten und Fans “The Best” wählen konnten. Bei den Männern gewann der Argentinier Lionel Messi. Auch Zdravko Logarusic, Nationaltrainer des Sudan, durfte abstimmen. Laut offizieller FIFA-Liste (PDF) stimmte er mit seiner Erststimme für Messi, mit seiner Zweitstimme für Virgil van Dijk und mit seiner Drittstimme für Sadio Mané.

Vorgestern tauchte allerdings ein Tweet auf, in dem ein Zdravko Logarusic behauptet, gar nicht für Messi, van Dijk und Mané gestimmt zu haben, sondern für Mohamed Salah, Mané und Kylian Mbappé.

Weil viele Redaktionen die Meldungen der dpa automatisch übernehmen, steht die oben zitierte Passage, in der keinerlei Zweifel daran besteht, dass diese Aussage wirklich von Logarusic stammt, nun etwa bei Süddeutsche.de, FAZ.net, NOZ.de und NZZ.ch. Unabhängig von der dpa berichtete “Sport Bild” bereits gestern und berief sich dabei auf den angeblichen Logarusic-Tweet. Und auch Bild.de schreibt über die “Betrugsvorwürfe”:

Screenshot Bild.de - Betrugsvorwürfe von Trainer und Spieler - Hat die FIFA Messi zum Weltfußballer geschummelt?

Zudem wirft Sudan-Trainer Lugarisic dem Weltverband vor, dass sein veröffentlichter Stimmzettel nicht dem entspreche, was er tatsächlich gewählt habe. Auch Lugarisic will Salah auf Platz 1 gewählt haben. Mit einem Foto seines Stimmzettels, das er bei Twitter postete, will er das beweisen. In der Fifa-Auflistung unter seinem Namen auf Platz 1: Lionel Messi.

Es ist zweifelhaft, ob hinter dem Twitter-Account tatsächlich Zdravko Logarusic steckt. Wie bereits erwähnt, ist er erst im September 2019 erstellt worden, offenbar nur für diesen einen Tweet, der nun überall zitiert und eingebettet wird. Schaut man sich das Foto von dem Stimmzettel, das Logarusic getwittert haben soll und das Bild.de auf der Startseite zeigt, etwas genauer an, fallen einem Merkwürdigkeiten auf: Es sieht so aus, als seien in den Kästchen bei Lionel Messi, Virgil van Dijk und Sadio Mané — also bei der offiziellen Erst-, Zweit- und Drittstimme von Logarusic — mal Kreuze gewesen, die wegretuschiert wurden:

Screenshot einer Nahaufnahme des Stimmzettels von Logarusic
(Draufklicken für größere Version.)

Inzwischen haben auch manche Redaktionen mitbekommen, dass mit dem Twitter-Logarusic etwas nicht stimmen könnte. Bei n-tv.de beispielsweise steht nun unter der dpa-Meldung:

In einer früheren Version dieser Meldung haben wir einen vermeintlichen Tweet des Nationaltrainers des Sudans, Zdravko Logarusic, eingebettet. Darin war ein Foto eines Stimmzettels zu sehen, das eine Wahlmanipulation suggerieren sollte. Da weder die Echtheit der Behauptung noch des Fotos bewiesen sind, haben wir uns dazu entschieden, beides zu entfernen. (Anm.d.Red.)

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

Nachtrag, 28. September: Die dpa hat auf unseren Beitrag reagiert und wie folgt dazu Stellung genommen:

Wir haben unsere Berichterstattung überprüft und berichtigt. Zwar soll der sudanesische Nationaltrainer sich in gleicher Weise auch beim TV-Sender Al Arabija geäußert haben. Es bestehen aber so erhebliche Zweifel an der Echtheit des Accounts, dass wir die Berichterstattung korrigiert haben.

Nachtrag, 29. September: Wir konnten inzwischen Zdravko Logarusic per Telefon erreichen und mit ihm bei WhatsApp schreiben. Auf unsere Frage, ob der Twitter-Account @ZLogarusic sein eigener ist, sagte er: “No, I never use Twitter.”

Über die FIFA-Wahl und seinen Stimmzettel wollte Logarusic noch nicht mit uns sprechen, da es dazu nach seiner Aussage am heutigen Sonntag noch eine Besprechung mit dem sudanesischen Fußballverband geben soll, die er abwarten möchte.

“Bild” und die Kinderporno-Ermittlungen (2)

Das Landgericht (LG) Köln hat die “konkrete identifizierende Verdachtsberichterstattung” der “Bild”-Medien über einen ehemaligen Profifußballer verboten. “Bild” und Bild.de hatten Anfang September exklusiv und riesengroß über einen “Kinderpornografie-Verdacht” berichtet. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:

In Ihrem Beschluss hebt die Kammer (…) maßgeblich auf die durch die konkrete Gestaltung der Berichterstattung gegebene Vorverurteilung und den Umstand ab, dass es für eine derartige Verdachtsberichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehle, die für die Richtigkeit des vermittelten Verdachts sprechen könnten.

Auch “Bild” berichtet heute online und in der gedruckten Ausgabe über die Gerichtsentscheidung:

Ausriss Bild-Zeitung - Verdacht der Verbreitung kinderpornographischer Schriften - Gericht verbietet Bild Berichte über M.
(Unkenntlichmachung durch uns.)

Die Redaktion schreibt dazu:

Das Landgericht Köln hat BILD mit einer einstweiligen Verfügung verboten, über die Ermittlungen gegen Ex-Fußball-Nationalspieler [M.] identifizierend zu berichten.

Bei Androhung einer Geldstrafe von bis zu 250 000 Euro — “oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten” — wird es BILD verboten, “über den Antragsteller im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer Schriften in einer diesen durch Nennung seines Namens und Veröffentlichung seines Bildnisses identifizierenden Weise zu berichten”.

Aber verstößt “Bild” mit diesem Bericht über die einstweilige Verfügung nicht schon gegen die einstweilige Verfügung? Wir haben bei Medienrechtlern nachgefragt.

Zunächst stelle sich die Frage, ob die einstweilige Verfügung bereits ordnungsgemäß zugestellt wurde, erklärt Lucas Brost von der Kanzlei Höcker, denn erst dann sei sie für “Bild” bindend. Es sei beispielsweise denkbar, dass der Anwalt des früheren Fußballprofis die “Bild”-Redaktion vorab, etwa per E-Mail, über die Verfügung informiert hat, und “Bild” daher die Kenntnis habe. Allerdings, so Brost:

Für eine bereits erfolgte Zustellung könnte sprechen, dass die alten BILD-Beiträge offensichtlich bereits gelöscht wurden und die einstweilige Verfügung ausweislich der Pressemitteilung des LG Köln bereits am 19.09.2019 erlassen wurde.

Tatsächlich sind bei Bild.de alle alten Artikel zum Fall verschwunden.

Der Medienrechtler Dominik Höch sagt zum “Bild”-Bericht von heute:

BILD wird sich darauf berufen, dass es sich um einen Fall der sogenannten referierenden Berichterstattung handelt. Gerichte haben mehrfach entschieden, dass Medien über ein Verbot gegen sie selbst berichten dürfen, ohne gegen die einstweilige Verfügung zu verstoßen. Voraussetzung ist allerdings, dass für den Leser erkennbar ist, dass nur sachlich referiert wird, was nun untersagt wurde. Und: Es darf sich nicht um einen Vorwand handeln, um das Verbot zu umgehen und die Behauptung erneut aufzustellen.

Wäre er der Anwalt des Ex-Fußballers, so Höch, würde er ihm raten, “ein Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung, so diese denn schon formal zugestellt ist, zu beantragen”:

Zwei Gründe: Alleine im Text der BILD wird fünfmal der konkrete Vorwurf (“Verbreitung kinderpornographischer Schriften”) erneut aufgestellt. Dazu kommt die eingeblendete Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Das geht weit über eine sachliche Mitteilung hinaus, was der BILD verboten wurde. Man hat den Eindruck, man wollte dem Antragsteller hier noch mal “einen mitgeben”. Zum Zweiten liefe der Anonymitätsschutz im Ermittlungsverfahren komplett leer, wenn auf diese Weise solche existenzvernichtenden Vorwürfe, deren Mitteilung gerade ein Gericht verboten hat, doch weiter ventiliert werden.

Auch Lucas Brost sieht in dem aktuellen “Bild”-Bericht einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung, “wenn wir die Zustellung annehmen”:

Denn das LG Köln hat in seiner Pressemitteilung festgestellt, dass es für eine identifizierende Berichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehlt, das heißt auf Grund der derzeitigen Sach- und Rechtslage darf Herr [M.] unter Nennung seines Namens und der Ablichtung eines Bildnisses nicht mehr mit den Vorwürfen in Verbindung gebracht werden.

Die “Bild”-Redaktion kündigt in ihrem Bericht von heute an, dass sie gegen die einstweilige Verfügung juristisch vorgehen wolle. Dabei beruft sie sich auch auf eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg, die darin ebenfalls den kompletten Namen des Verdächtigen genannt hatte. “Bild” schreibt:

Dennoch besonders bizarr: BILD wurde nun vom Kölner Landgericht verboten, über den Fall zu berichten, obwohl die Hamburger Staatsanwaltschaft selbst die Öffentlichkeit darüber informiert hatte!

Erstens hat der Bundesgerichtshof längst festgestellt, dass die Mitteilung einer Staatsanwaltschaft nicht einem Persilschein für Redaktionen gleichkommt:

Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass den Verlautbarungen amtlicher Stellen ein gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden darf. Dies beruht auf der Erwägung, dass Behörden in ihrer Informationspolitik unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind und Amtsträger, wenn sie vor der Frage stehen, ob die Presse über amtliche Vorgänge informiert werden soll, die erforderliche Abwägung zwischen dem Informationsrecht der Presse und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vorzunehmen haben. (…) Daher ist regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass eine unmittelbar an die Grundrechte gebundene, auf Objektivität verpflichtete Behörde wie die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit erst dann unter Namensnennung über ein Ermittlungsverfahren unterrichten wird, wenn sich der zugrunde liegende Tatverdacht bereits einigermaßen erhärtet hat. Auch das entlastet die Medien allerdings nicht von der Aufgabe der Abwägung und Prüfung, ob im Übrigen nach den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung eine Namensnennung des Betroffenen gerechtfertigt ist.

Und zweitens ist der zeitliche Ablauf in dem Fall interessant: Die Hamburger Staatsanwaltschaft veröffentlichte ihre Pressemitteilung samt Namen des Verdächtigen im Laufe des 4. September. Da lag die “Bild”-Ausgabe mit Foto und Namen des Verdächtigen auf der Titelseite längst an allen Kiosken Deutschlands. Der erste identifizierende Bericht von Bild.de erschien bereits am Vorabend.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

Klimaberichterstattung, Spenden-Schiff-Desaster, Künast-Beschluss

1. Die Homogenisierung der Klima-Berichterstattung ist ein Problem
(uebermedien.de, Axel Bojanowski)
Der Wissenschaftsjournalist Axel Bojanowski kritisiert auf “Übermedien” den Umgang mancher Redaktionen mit dem Thema Klimawandel: “Zur Wahrheit gehört aber auch, dass sich in den meisten Fällen nicht bestimmen lässt, wie wahrscheinlich die Risiken sind. Auch robuste Klimaszenarien für einzelne Regionen sind bislang nicht möglich, und Extremwetterphänomene zeigen häufig noch keinen Trend. Dem braven Umweltjournalismus gegenüber steht also ein hochkomplexer Wissenschaftszweig mit Tausenden multikausalen Wechselwirkungen, mit Widersprüchen und Wissenslücken.”
Weiterer Lesetipp: Wissenschaftler zum Klimapaket der Bundesregierung: Gute Nacht (spiegel.de, Susanne Götze).
Und außerdem: Der Klima-Podcast, der verschwand: “WDR und SWR planten einen ambitionierten Podcast zur Klimapolitik. Nach der ersten Ausgabe war Schluss. Eine Spurensuche.” (taz.de, Alexander Nabert).

2. Kein Schiff wird kommen
(addendum.org, Christoph Lehermayr)
Vor etwa einem Jahr sammelte der TV-Entertainer Klaas Heufer-Umlauf rund 300.000 Euro Spendengelder für die Seenotrettung ein. Es gehe darum, Schiffe zu chartern, erklärte er in seinem Spendenaufruf. Christoph Lehermayr hat recherchiert, was aus dem Projekt “Civilfleet” geworden und was mit dem Geld passiert ist. Es ist eine traurige Geschichte des Scheiterns mit missglückter beziehungsweise unterlassener Kommunikation sowie fehlender Transparenz. Das Team von “Civilfleet” hat auf den Artikel geantwortet.

3. Offener Brief an den Bundesrat: Warum wir gemeinnützigen Journalismus brauchen
(netzpolitik.org, Markus Beckedahl)
Gemeinwohlorientierter Journalismus genießt in Deutschland keine Vorteile, denn er gilt nicht als “gemeinnützig”. Nun hat sich Netzpolitik.org mit anderen Medien und Verbänden an den Bundesrat gewandt. In einem offenen Brief fordern die Plattformen, die “Förderung des Journalismus” in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke aufzunehmen.

4. Heikle Verwirrspiele mit dem Publikum
(nzz.ch, Rainer Stadler)
Rainer Stadler beschäftigt sich mit einer leider immer noch verbreiteten Unsitte von Medienhäusern: dem Verschleiern von Werbeinhalten: “Bei der Beantwortung der Frage, ab wann eine Werbebotschaft genügend klar deklariert ist, nutzen die Verlage einen grossen Interpretationsspielraum aus. Sicher aber begeben sie sich systembedingt auf eine Gratwanderung, wenn sie von Dritten finanzierte Beiträge im Layout der redaktionellen Angebote zulassen. Man rechnet bewusst mit der Unaufmerksamkeit des Lesers, der erst im Nachhinein erkennt, dass er bei der Lektüre eines jeweiligen Beitrags den redaktionellen Sektor verlassen hat.”

5. Beschimpfungen – Künast will gegen Urteil vorgehen
(morgenpost.de, Philipp Siebert)
Die Bundestagsabgeordnete der Grünen und ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast ist auf Facebook auf das Übelste beleidigt und beschimpft worden, doch das Berliner Landgericht konnte daran nichts Rechtswidriges finden. Zum Entsetzen nahezu aller Beobachter … Nun will Künast Widerspruch gegen den Beschluss einlegen.
Weitere Lesetipps: Annette Ramelsberger kommentiert bei Süddeutsche.de: “Dieses Gericht hat seine gesellschaftliche Aufgabe verfehlt. Es hat keine Brandmauer eingezogen zwischen dem Müll, der aus dem Netz schwappt, und dem notwendigen, kritischen Diskurs. Es setzt den Persönlichkeitsschutz von Politikern auf null. Gegen sie darf man hetzen, wüten, ihre Worte verdrehen. Dieser Beschluss zeugt von einer Verachtung der politischen Klasse. Wer soll sich da noch für dieses Land engagieren wollen?”
Der Jurist Heinrich Schmitz erklärt auf “Die Kolumnisten” die einschlägigen Paragraphen und Urteile. Seine Prognose: “[D]er Rechtsstaat in Form des Berliner Kammergerichts hat nun die Gelegenheit, diesen Beschluss zu kippen. Das ist ja das Schöne am Rechtsstaatsprinzip, dass es immer mindestens eine zweite Instanz gibt, die falsche Entscheidungen revidieren kann. Und auch, wenn ich selten auf Gerichte wette, in diesem Fall bin ich sicher, dass es das auch tun wird.”

6. Was Bundesliga-Spieler wirklich sagen würden: Das ehrliche Sportlerinterview
(rnd.de, Imre Grimm)
Nach jedem bedeutenden Fußballspiel setzt eine Art ritualisiertes Schauspiel ein: Reporter bestürmen die verschwitzten und erschöpften Fußballspieler mit erwartbaren Fragen. Die Fußballspieler wiederum antworten darauf mit, nun ja, erwartbaren Antworten. Imre Grimm hat die Floskeln übersetzt.

Verdrehte Reuters-Studie, Topf Secret, Rundfunkrat Markwort

1. Linke Programme für ein linkes Publikum? Was die Reuters-Studie wirklich zeigt
(uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
Hat eine große Studie eines renommierten Instituts tatsächlich herausgefunden, dass ARD und ZDF fast nur noch für ein linkes Publikum senden? Dies wird jedenfalls von rechtskonservativen bis rechtsextremen Kreisen behauptet und als Beleg die aktuelle Reuters-Studie angeführt. Medienjournalist Stefan Niggemeier ist der Sache nachgegangen.

2. Altherrenverein war gestern
(magazin.zenith.me, Moritz Behrendt)
Jahrzehntelang bestimmten altgediente Haudegen und Platzhirsche wie Peter Scholl-Latour und Gerhard Konzelmann, wie wir den Nahen Osten sahen und über ihn dachten. Doch die beiden Starreporter und Bestsellerautoren waren mindestens in der Fachwelt umstritten. Konzelmann galt zudem als “Allahs Plagiator”. Wie ist es derzeit um den Journalismus aus Nahost bestellt? Moritz Behrendt, Mitgründer und Mitherausgeber von “zenith – Zeitschrift für den Orient”, erzählt vom derzeitigen Stand der Nahost-Berichterstattung.

3. Der Gegner im eigenen Bett?
(deutschlandfunk.de, Michael Watzke, Audio: 4:44 Minuten)
Helmut Markwort sitzt im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks. Das ist insofern pikant, als Markwort zugleich Miteigentümer mehrerer Konkurrenzsender ist und sich das Vorliegen eines handfesten Interessenkonflikts aufdrängt. Ein Interessenkonflikt, von dem Markwort natürlich nichts wissen will und dabei das bayerische Justizministerium auf seiner Seite weiß. Nun kann wohl nur eine Gesetzesänderung helfen. Die kann jedoch lediglich Zukünftiges regeln. Markwort wird also seinen Platz im Rundfunkrat trotz seines wirtschaftlichen Engagements bei der Konkurrenz behalten.

4. Berliner Bezirke sabotieren “Topf Secret”: Interne Dokumente offenbaren Streit zwischen Bezirken und Landesregierung
(fragdenstaat.de, Arne Semsrott)
Das Projekt “Topf Secret” setzt sich dafür ein, dass die Berliner Bezirke die Hygiene-Kontrollergebnisse zu Lebensmittelbetrieben der Stadt herausgeben müssen. Über eine Online-Plattform beziehungsweise App können Verbraucherinnen und Verbraucher dazu einen Antrag stellen. Eine Möglichkeit, von der insgesamt mehr als 30.000 mal Gebrauch gemacht wurde (in Berlin rund 3.000 mal), allein es nützt nichts: “Die Berliner Bezirksämter sabotieren die Online-Plattform “Topf Secret” und widersetzen sich damit wiederholten Empfehlungen der Landesregierung.” Nun sind interne Dokumente aufgetaucht, die einen Streit zwischen Bezirken und Landesregierung nahelegen.

5. Geheimdienst muss transparenter werden
(tagesspiegel.de, Fatina Keilani)
Das Bundesverwaltungsgericht hat entscheiden, dass der Bundesnachrichtendienst Auskunft über seine Hintergrundgespräche mit Journalistinnen und Journalisten erteilen muss. Dem Urteil vorausgegangen ist die Klage eines “Tagesspiegel”-Redakteurs. Das Gericht stellt unter anderem fest: “Dadurch, dass dem Kläger mitgeteilt wird, welche Medienvertreter jeweils eingeladen waren und an welchen Gesprächen der Präsident des BND teilgenommen hat, werden keine für eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung des BND relevanten zusätzlichen Informationen verbreitet.”

6. Fußball-Fake: Wenn das Studio zum Stadion wird
(fair-radio.net, Mario Köhne)
Beim Radiosender Life Radio Tirol kommt tolle Fußballstimmung auf, als die Moderatorin scheinbar live ins Fußballstadion in Graz zu ihrem Reporterkollegen schaltet. Doch der steht nicht im Stadion zwischen Tausenden von Fans, sondern ihr gegenüber im Studio. Herausgekommen ist der Fake, weil der Sender die Studiocam mitlaufen ließ, und die Bilder auf Youtube landeten.

Klatsche mit Ansage, CSU-Par­tei­funk mit Frak­ti­ons­geld?, Haltet ein!

1. Verlustgeschäft für deutsche Verlage
(deutschlandfunk.de, Christoph Sterz & Sebastian Wellendorf, Audio: 5:31 Minuten)
Es war eine Klatsche mit Ansage: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das deutsche Gesetz zum Leistungsschutzrecht gekippt, und zwar wegen eines lange bekannten Formfehlers. In dem fünfeinhalbminütigen Beitrag werden die Hintergründe erklärt — nämlich die Idee der Verlage, etwas vom Google-Kuchen abzubekommen. Eine Idee, die beim Suchmaschinenriesen verständlicherweise auf wenig Gegenliebe stieß.
Lesetipp für eine weitere Auseinandersetzung mit dem Thema: EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für unzulässig (golem.de, Friedhelm Greis).

2. Unzu­läs­siger Par­tei­funk mit Frak­ti­ons­geld?
(lto.de, Alexander Hobusch)
Die CSU hat für ihren Youtube-Clip aus der Reihe “CSYou” einiges an Kritik und Spott kassiert. Nun äußert der Experte für Parteienfinanzierung Alexander Hobusch auf “Legal Tribune Online” auch noch juristische Bedenken zur Rechtmäßigkeit des Formats: “Nach einer Folge steht jedenfalls der Verdacht im Raum, dass (teilweise) Partei-PR mit Fraktionsmitteln betrieben wird: Zu weit entfernt sind die Inhalte vom parlamentarischen Betrieb, zu stark ist ihr Parteibezug. Der Vorfall zeigt anschaulich das Dilemma der Abgrenzung zwischen Partei- und Fraktionsöffentlichkeitsarbeit auf: Wie viel allgemeinpolitische Diskussion und wie viel Zuspitzung kann mit Fraktionsgeldern betrieben werden?”

3. Gewinner aus Saudi-Arabien, Malta und Vietnam
(reporter-ohne-grenzen.de)
Reporter ohne Grenzen hat in Berlin die 27. internationalen Press Freedom Awards verliehen. Ausgezeichnet wurden die saudi-arabische Bloggerin und Journalistin Eman al-Nafjan, die Malteserin Caroline Muscat und die Vietnamesin Pham Doan Trang. Leider konnte Eman al-Nafjan den Preis nicht persönlich entgegennehmen: Sie wurde in Saudi-Arabien zwar aus der Haft entlassen, ist aber mit einem Ausreiseverbot belegt.

4. Datenschützer können Abschaltung von Facebook-Fanpages verlangen
(horizont.net)
Sind deutsche Facebook-Seitenbetreiber für den Datenschutz verantwortlich, auch wenn die Datenverarbeitung durch Facebook erfolgt? Ein schwieriges juristisches Thema, mit dem sich nun anhand eines konkreten Falls das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt hat. Das Urteil bezeichnet die initiierende Datenschutzbeauftragte als “Rückenwind für den Datenschutz”.

5. Haltet ein!
(spiegel.de, Thomas Fischer)
Ex-BGH-Richter Thomas Fischer beschäftigt sich mit dem Kinderpornografie-Vorwurf gegen einen ehemaligen Fußballspieler, der medialen Behandlung des Falls und den Aspekten der Unschuldsvermutung. Und er merkt etwas an, was zumindest diskutierenswert erscheint: “Ich vertrete gewiss nicht die generelle Straflosigkeit von Kinderpornografie. Aber man muss sich einer wenig nützlichen, kontraproduktiven Hysterisierung auch hier entgegenstellen. Und man muss sich gelegentlich in Erinnerung rufen, in welch exzessivem Maß unsere Gesellschaft öffentlich sexualisiert und geradezu manisch auf jugendliche Sexualität fixiert ist: in Werbung, Mode, Showgeschäft, Freizeit, Unterhaltungsindustrie.”

6. Vorerst kein Schadenersatz für Haft
(taz.de)
Ein türkisches Gericht hat die Entschädigungsklage von Reporter Deniz Yücel für die erlittene einjährige Haft in einem Istanbuler Hochsicherheitsgefängnis ohne Angabe von Gründen abgewiesen. Yücels Anwalt will sich nun an das türkische Verfassungsgericht wenden und nimmt dafür persönliche Risiken in Kauf: Er wurde bereits wegen “öffentlicher Beleidigung der Justiz” zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und riskiert, ins Gefängnis geworfen zu werden.

Was Julian Reichelt so alles für möglich hält

Zur Berichterstattung der “Bild”-Medien über einen ehemaligen Fußballprofi, der per WhatsApp Fotos verschickt haben soll, die den Missbrauch von Kindern zeigen, gab es nicht nur von uns Kritik. Nun hat sich “Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt zu dieser Kritik im Deutschlandfunk geäußert. Und er kann — Überraschung! — keinerlei Fehlerverhalten seiner Redaktion erkennen.

An einer Stelle des Interviews fragt Moderatorin Brigitte Baetz den “Bild”-Chef:

Der “Bildblog” schreibt aber quasi, dass Sie die eigene Berichterstattung erst initiiert haben, indem Sie sich an die Hamburger Polizei gewandt haben. Was würden Sie dazu sagen?

Reichelt antwortet:

Dazu müssen Sie den “Bildblog” fragen, wie sie auf diese Interpretation kommen und wie, das würde mich dann interessieren, “Bildblog” verfahren würde, wenn sie, wie gesagt, in einem grundsätzlich gelagerten Fall Kenntnis von möglichen schwersten Straftaten erlangen, ob sie das dann für sich behalten, was ich bei “Bildblog” durchaus für möglich halte, oder ob sie das der Polizei mitteilen würden.

Wir haben nicht die leiseste Ahnung, wie Julian Reichelt darauf kommt, dass wir es für uns behalten würden, wenn wir “Kenntnis von möglichen schwersten Straftaten erlangen” würden. Aber weil es ihn so “interessiert”: Natürlich würden wir das der Polizei melden.

Was wir hingegen nicht machen würden: dem Verdächtigen mit einer Armada aus Reportern, Fotografen und Kameramännern auflauern; den Fall bis ins Letzte ausschlachten; Sätze schreiben wie “Warum sind die Ermittler so sicher, dass [M.] über kinderpornografische Fotos verfügt?”, wenn überhaupt noch nichts sicher zu sein scheint; mehrere Fotos abdrucken, die den Verdächtigen mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen zeigen, obwohl diese Aufnahmen nichts mit dem Fall zu tun haben; riesengroß und in einer Art und Weise berichten, dass der Verdächtige — wenn sich später seine Unschuld herausstellen sollte — künftig keine Chance mehr auf ein normales Leben haben dürfte; oder den Anfangsverdacht und die Ermittlungen, zu denen die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, so in Szene setzen, dass bei der Leserschaft letztlich kein anderer Gedanken entstehen kann als: “Der hat doch Dreck am Stecken”. Denn auch der Bundesgerichtshof warnt:

Dabei ist im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende (…) Unschuldsvermutung die Gefahr in den Blick zu nehmen, dass die Öffentlichkeit die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb im Fall einer späteren Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder eines Freispruchs vom Schuldvorwurf “etwas hängenbleibt”

Mit Dank an Marc und @ThougthsAsmbly für die Hinweise!

Killt “Bild”?, Geschönte Referenzen, Ausbeuterische Wissenschaftsverlage

1. Killt BILD?
(diekolumnisten.de, Heinrich Schmitz)
Der Jurist Heinrich Schmitz hat sich die Berichterstattung der “Bild”-Zeitung über ein Ermittlungsverfahren gegen einen früheren Fußballnationalspieler angeschaut. Seine rechtliche wie moralische Bewertung: “An Unverfrorenheit ist die Berichterstattung der BILD in diesem Verfahren kaum zu überbieten. Nicht nur, dass sie selbst ein Ermittlungsverfahren initiiert und dann zunächst exklusiv darüber berichtet, nein, irgendjemand innerhalb der Ermittlungsbehörden gibt der BILD auch noch Informationen, die dazu führen, dass der Verdächtige nicht nur von Kriminalbeamten, sondern auch gleich von ein paar BILD-Reportern aufgesucht und fotografiert wird. Das hat mit seriöser Berichterstattung nichts mehr zu tun, das ist ein medialer Pranger.”
Weitere Lesetipps: Der Fall [M.] zeigt, wie sehr die “Bild” auf den Rechtsstaat scheißt (vice.com, Juri Sternburg) sowie Sorgfalt bei Verdacht (taz.de, Christian Rath).

2. “profil”: Kurz-Biografin mit geschönten Referenzen
(profil.at)
Diese Woche erscheint das Buch “Sebastian Kurz: Die offizielle Biografie”. Geschrieben hat es Judith Grohmann, die in ihrem Lebenslauf behaupte, “die jüngste Investigativ-Journalistin und Schlussredakteurin Österreichs” gewesen zu sein: “Mit 17 ging sie zum Herausgeber des bekanntesten österreichischen Enthüllungs- und Nachrichtenmagazins profil und bot ihm an, für ihn als Investigativ-Journalistin zu arbeiten. Zwei Monate später bot ihr der selbe (sic!) Herausgeber an, neben ihrer Tätigkeit als Journalistin auch als Chefin vom Dienst für profil zu arbeiten.” Das Nachrichtenmagazin sieht das jedoch etwas anders: “Judith Grohmann dürfte 1985 zwar vorübergehend bei profil tätig gewesen sein, mit Sicherheit aber nicht als Redakteurin, geschweige denn als Chefin vom Dienst. Ihr Name scheint in keinem Impressum auf.”

3. Fünf Gründe warum Podcasts kein Geld verdienen (jedenfalls nicht einfach so)
(dirkvongehlen.de)
Seth Godin ist ein US-amerikanischer Autor und Unternehmer, der vor allem zu Internet- und Marketing-Themen schreibt. Aktuell beschäftigt er sich mit dem Thema Podcasting. Dirk von Gehlen hat einige von Godins Kernaussagen zusammengefasst — interessante Denkanstöße für Podcast-Hörende, Podcast-Machende und Podcast-Vermarktende.

4. Mit dem Zweiten wirbt man besser
(tagesspiegel.de, Joachim Huber)
Jan Böhmermann bewirbt sich, bislang erfolglos, um den SPD-Vorsitz und nutzt dafür auch die mediale Kraft seiner ZDF-Sendung “Neo Magazin Royale”. “Das ist nicht in Ordnung”, findet Joachim Huber im “Tagesspiegel”: “Schon im Mitarbeiterkodex des ZDF heißt es: “Der Status eines ZDF-Mitarbeiters darf nicht dazu genutzt werden, sich individuelle private Vorteile zu verschaffen.” Genau das tut Böhmermann, noch dazu großzügig bezahlt mit Rundfunkbeiträgen.”

5. Das ausbeuterische Geschäftsmodell der großen Wissenschaftsverlage
(krautreporter.de, Bent Freiwald)
Die drei größten wissenschaftlichen Verlage der Welt Elsevier, Springer (hat nichts mit dem hier häufiger thematisierten Axel-Springer-Verlag zu tun) und Wiley haben ein lukratives Geschäftsmodell zur Vermarktung von wissenschaftlichen Publikationen entwickelt, das ihnen traumhafte Renditen beschert. Mittlerweile wehren sich Bibliotheken, Unis und Institute gegen die hohen Preise der Monopolisten. Bent Freiwald erklärt das zu Lasten der Allgemeinheit gehende Geschäftsmodell. Er vergleicht es mit der fiktiven Vermarktung von Straßen, die sich wohl keiner gefallen lassen würde: “Das Bauunternehmen bezahlt seine Mitarbeiter:innen nicht, sondern berechnet ihnen eine Gebühr dafür, dass sie die Straße bauen dürfen. Die Bauaufsicht, die dafür verantwortlich ist, dass die Straße den Standards entspricht, wird auch nicht bezahlt. Und wenn du über die fertige Straße fahren willst, musst du ein teures Jahresabonnement abschließen oder 30 Euro Gebühren für eine einmalige Fahrt zahlen — obwohl die Straße von deinem Geld gebaut wurde.”

6. Ein Kreuzfahrt-Werbefilmchen im Nachmittagsprogramm
(dwdl.de, Hans Hoff)
Hans Hoff ist ein begeisterter Zuschauer der Nachmittags-Kreuzfahrt-Serie “Verrückt nach Meer” im Ersten: “Weil es so komplett unterfordernd ist, so einfältig, so billig, so seicht.” Hoff hat einen wunderbaren Rant auf das Format verfasst: “Wäre ich Kreuzfahrtveranstalter, ich würde mir umgehend die Rechte an dieser Reihe sichern. Besseres Werbematerial gibt es nicht. So kritikloses, so blutleeres, so profilloses Fernsehen mit einem derartigen Werbepotenzial muss man sonst lange suchen.”

“Bild” und die Kinderporno-Ermittlungen

Seit gestern berichten die “Bild”-Medien riesengroß über einen ehemaligen Profifußballer, gegen den wegen des Verdachts der Verbreitung von kinderpornografischen Materials ermittelt wird. Gut ein Dutzend Artikel und zwei Titelgeschichten hat “Bild” bereits dazu veröffentlicht, unter voller Namensnennung, mit vielen Fotos und Details aus den Ermittlungen. Zweifel an der Schuld des Mannes lässt das Blatt dabei nur wenige: Die Ermittler seien sich “sicher, dass [M.] über kinderpornografische Fotos verfügt”.

Oder wie es der “Postillon” gestern formulierte:

Mann (38) ohne Verfahren öffentlich hingerichtet

Düsseldorf (dpo) – Ein 38-jähriger Deutscher ist innerhalb der letzten Stunden ohne gerichtliches Verfahren öffentlich hingerichtet worden. Die für die öffentliche Hinrichtung nötige Aussetzung der Unschuldsvermutung wurde zuvor unrechtskräftig von Boulevard-Journalisten und mutmaßlichen Informanten von Staatsanwaltschaft oder Polizei beschlossen.

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Gestern Abend wurde das Thema auch in der ARD-Sendung “Maischberger” angesprochen. Zu Gast war unter anderem FDP-Politiker und Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki.

Maischberger: Es ist heute eigentlich zu früh, darüber zu reden, aber Sie haben vor der Sendung gesagt, dass Sie ihn kennen: [M.], der Mann, der heute auf der großen Titelseite einer sehr großen Zeitung in Deutschland …

Kubicki: Was ich unverschämt finde.

Maischberger: … wegen des Verdachts der Verbreitung von kinderpornografischem Material steht. Dann hat die Staatsanwaltschaft tatsächlich gesagt: Ja, es gibt ein Ermittlunsgsverfahren. Kann man das machen in dem Moment schon?

Kubicki: Nein. Der Begriff Unschuldsvermutung heißt, jemand ist so lange unschuldig, bis die Schuld durch ein gerichtliches Verfahren nachgewiesen ist. Das Problem — ich mache ja Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, das ist einigermaßen harmlos –, aber wenn Sie als Vergewaltiger oder als Kinderschänder gebrandmarkt werden, auch wenn sich hinterher rausstellt, da ist nichts dran, das werden Sie in Ihrem Leben nie wieder los. Die Staatsanwaltschaft hat einen Anfangsverdacht bejaht. Sie ermittelt jetzt logischerweise, das muss sie tun, sie ist zur Legalität verpflichtet. Aber dass eine Zeitung so groß schon so tut, als sei das erwiesen, das zieht mir die Schuhe aus.

Über Kubickis Aussagen berichtet heute auch Bild.de. Und zwar so:

Screenshot BILD.de: Kubicki: [M.]-Ermittlungen sind eine "Unverschämtheit"

Auch im Text heißt es:

Die Ermittlungen gegen den Ex-Nationalspieler [M.], mit dem er persönlich bekannt ist, nennt Kubicki eine “Unverschämtheit!”

Denn: “Wenn Sie als Vergewaltiger oder als Kinderschänder gebrandmarkt werden — auch wenn sich hinterher herausstellt, da ist nichts dran: Das werden Sie in Ihrem Leben nie wieder los!”

So geht “Bild” mit Kritik an “Bild” um: Sie wird einfach weggelogen.

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“Immerhin”, schreibt der “Postillon” noch: “Nach der öffentlichen Hinrichtung soll nun in einem ordentlichen Gerichtsverfahren herausgefunden werden, ob die Anschuldigungen gegen den Hingerichteten gerechtfertigt waren.”

Vielleicht — hoffentlich — wird dabei auch die Rolle der “Bild”-Zeitung näher beleuchtet. Zum Beispiel die Frage, woher die Reporter genau wussten, wann und wo der Verdächtige von den Fahndern aufgegriffen wird (“Bild” war mit mehreren Leuten dabei und hielt dem Mann Kameras vors Gesicht).

Interessant auch die Frage, wie genau die Ermittlungen zustande kamen. “Bild” schrieb gestern:

Nach BILD-Informationen meldete sich vor drei Wochen eine Frau bei der Hamburger Polizei. Sie legte den Ermittlern mindestens 15 kinderpornografische Fotos vor, die ihr per WhatsApp geschickt worden sein sollen. Der mutmaßliche Absender der Bilder: [M.]. [Er] soll seit über einem Jahr eine Beziehung mit der Hamburgerin gehabt haben und vertraute ihr offenbar.

Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber Medienvertretern später jedoch, dass nicht die Frau, sondern ein Tippgeber die Ermittlungen ins Rollen brachte:

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erhielt die Polizei von einer dritten Person den Hinweis, dass eine Frau kinderpornografische Dateien von dem Ex-Fußballer erhalten habe. Die Polizei habe die Frau daraufhin kontaktiert und als Zeugin befragt.

Nach unseren Informationen kam dieser Hinweis von: der “Bild”-Zeitung.

Auch der Sprecher der Hamburger Polizei teilte mit: “Die Bild-Zeitung ist an die Polizei Hamburg mit einem Sachverhalt herangetreten, bei dem sofort strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten waren.”

Die “Bild”-Zeitung stößt also Ermittlungen an, über die sie selbst dann exklusiv berichtet, mit mutmaßlich durchgesteckten Infos aus Ermittlerkreisen und ohne große Rücksicht auf die Unschuldsvermutung. Da zieht es nicht nur Wolfgang Kubicki die Schuhe aus.

Mit Dank auch an den anonymen Hinweisgeber!

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