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Günther Jauch und der Kampf gegen die Klatsch-Windmühlen

Wenn sich Prominente mit der Klatschpresse zoffen und dann solche Gegendarstellungen erwirken …

…, dann wirkt das oft albern, fast ein bisschen lächerlich. Aber wenn man sich die juristischen Scharmützel hinter den Kulissen mal genauer anschaut, wird schnell klar, dass solche Auseinandersetzungen für die Beteiligten vor allem eins sind: bitterer Ernst. Für die einen geht’s um ein knallhartes, rentables Geschäft, für die anderen um die Verteidigung ihrer informationellen Selbstbestimmung.

Günther Jauch ist da ein gutes Beispiel. Dazu muss man zunächst wissen, dass Jauch eines der beliebtesten Opfer der Klatschpresse ist: Alles, was er sagt (oder irgendwann mal gesagt hat), und alles, was andere über ihn sagen (oder mal gesagt haben), und auch alles andere, was sich mit viel Fantasie und wenig Skrupel irgendwie mit ihm in Verbindung bringen lässt, wird von den bunten Blättern gnadenlos zu Geschichten verwurstet.

Wenn irgendwo in Potsdam mehrere Frauen von einem Unbekannten belästigt wurden, dann heißt es:

(Weil sie in Potsdam wohnt.)

Wenn Günther Jauch im Fernsehen erzählt, dass er früher mal die Schauspielerin Karin Dor toll fand, dann heißt es:

Wenn ein (fiktiver!) Roman erscheint, in dem der Protagonist plant, Günther Jauch zu entführen, dann heißt es:

Und wenn ein Freund von Günther Jauch stirbt, dann heißt es:

Jauch lässt sich diese Attacken aber nicht einfach gefallen, sondern geht konsequent dagegen vor.

Das wissen auch die Redaktionen, darum sind viele der Artikel schon extra so formuliert, dass sie juristisch kaum angreifbar sind; glattgebügelt von den Rechtsabteilungen der Verlage. Denn wenn Familie Jauch und ihre Anwälte etwas finden, gegen das sie sich wehren können, dann tun sie das, und zwar rigoros.

Wenn ein Blatt fälschlicherweise behauptet, Jauch habe schon als Kind auf dem Weinberg seiner Großeltern gespielt, dann geht er dagegen vor. Wenn ein Blatt fälschlicherweise behauptet, Jauchs Ehefrau sei Diplom-Psychologin, dann geht sie dagegen vor. Wenn ein Blatt fälschlicherweise behauptet, Jauch habe von der “FAZ” ein Werbe-Honorar bekommen, dann geht er dagegen vor.

Auf die Frage, warum er sich so hartnäckig gegen die Berichte wehrt, sagt er:

Aus zwei Gründen. Erstens hat jeder Mensch eine Privatsphäre und ein Recht darauf, dass die geachtet wird. Das möchte ich, im Rahmen des juristisch Möglichen, auch für meine Familie und für mich in Anspruch nehmen. Und zweitens ärgert es mich, dass dort ununterbrochen Menschen getäuscht werden. Denen wird in der Schlagzeile etwas versprochen, das, wenn man es dann im Inneren nachliest, überhaupt nicht gehalten wird. Zu dem Zeitpunkt hat die Oma dann aber schon 1,50 Euro oder noch mehr ausgegeben. Ich werde also benutzt, um Leute reinzulegen und gleichzeitig das Vermögen von denjenigen, die diesen Dreck produzieren, noch zu vermehren — und da habe ich mir irgendwann mal gesagt: Ne! Dazu trägst du nicht auch noch bei, indem du dich nicht wehrst.

Manchmal müssen die Blätter die Gegendarstellungen der Promis sogar auf dem Cover abdrucken — die von den Guttenbergs zum Beispiel oder diese oder diese. Oder diese:

Auch die Gegendarstellung zum vermeintlichen “Entführungs-Drama” erschien, nachdem sich Jauch erfolgreich gegen die Schlagzeile gewehrt hatte, auf dem Titelblatt (für eine größere Version bitte draufklicken):

Das war im März. Interessanterweise ist die Gegendarstellung vor zwei Wochen ein zweites Mal erschienen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte das Blatt zum erneuten Abdruck verdonnert, weil die erste Gegendarstellung zu klein war.

Gegendarstellungen sollen nämlich, so schreiben es die Gerichte vor, die Aufmerksamkeit des Lesers in gleicher Weise wecken wie die ursprüngliche Berichterstattung. Darum müssen sie im gleichen Teil der Zeitschrift abgedruckt werden und in Aufmachung, Schriftbild usw. gleichwertig sein.

In diesem Fall hatte das Landgericht Baden-Baden angeordnet, dass die Gegendarstellung genauso groß sein müsse wie die ursprüngliche Schlagzeile “Günther Jauch – Entführungs-Drama”. Die Redaktion packte aber den sogenannten “Redaktionsschwanz” (“Herr Jauch hat recht …”) mit in den Gegendarstellungs-Kasten, dadurch wurde die Schrift insgesamt kleiner.

Jauch ging dagegen vor, das Blatt wehrte sich, Jauch bekam recht. Also erschien die Gegendarstellung erneut, diesmal ohne den Redaktionsschwanz:

Das ist alles so bekloppt, da passt es natürlich, dass die Unterlagen zu dem Fall (PDF) über weite Teile klingen wie das Drehbuch zu einem schlechten Gerichtssketch:

Im Anschluss daran trägt der Gläubiger nunmehr vor, bei Bemessung der Originalgröße (ohne Verkleinerung) und unter Zugrundelegung der Flächenberechnungsmethode des Oberlandesgerichts Karlsruhe (14. Senat) weise die Erstmitteilung eine Fläche von 47,94 cm² und die Gegendarstellung eine Fläche von 27,83 cm² (mit Richtigstellung 36,40 cm²) auf (Anl. Ast. 10). Bei einer Flächenberechnung nach einem Rechteck exakt um die Textstelle weise die Ausgangsmitteilung eine Fläche von 68,4 cm² und die Gegendarstellung 40,58 cm² auf. Die Schuldnerin führt nach dem Hinweis des Senats vom 21.07.2014 zuletzt aus, die Fläche der Gegendarstellung betrage ohne Einrechnung der Leerflächen und der Richtigstellung nach der Nettoberechnungsmethode 2683,161 mm², die der Erstmitteilung 4831,0528 mm². Dabei seien jeweils die Zwischenräume ober- bzw. unterhalb der Buchstaben …

Manchmal wird es aber noch abstruser. Die “Closer” zum Beispiel musste jüngst eine Gegendarstellung von Jauch dreimal (!) hintereinander drucken, weil die Redaktion es nicht hinbekommen hatte (oder nicht hinbekommen wollte), sich an die Vorgaben des Gerichts zu halten.

Kurz vorab, falls Sie die Inhalte und Methoden der “Closer” nicht kennen: Sagt Ihnen der “Nacktfoto-Skandal” um Herzogin Kate noch was? Damals hatte ein Paparazzo die Frau von Prinz William aus großer Entfernung fotografiert, wie sie (halb-)nackt auf einem Privatgrundstück in der Sonne lag. Mit genau solchen Dingen verdient die “Closer” ihr Geld. Die Fotos wurden zwar vom französischen Schwesterblatt gedruckt, aber auch die deutsche Ausgabe, die im Bauer-Verlag erscheint, ist ein Rumpelblatt sondergleichen.

Sie ist im Grunde eine schlimme Mischung aus Regenbogenblatt und Boulevardzeitung. Medienanwalt Christian Schertz, der auch Günther Jauch vertritt, bezeichnet sie als “das aggressivste Printobjekt, was Verletzungen von Persönlichkeitsrechten angeht”. Die “Closer” zeigt Paparazzi-Fotos, die selbst “Bild” oder “die aktuelle” nicht drucken würden, und verletzt, so Schertz, “nahezu wöchentlich Persönlichkeitsrechte meiner Mandanten”. Aktuell schlachtet das Blatt die privaten SMS von Cora und Ralf Schumacher aus (was für “Bild” und andere Medien wiederum ganz praktisch ist, weil sie daraus dann eigene Titelgeschichten basteln können, ohne sich selbst die Finger schmutzig zu machen).

Anfang des Jahres berichtete die “Closer” in ihrer ulkigen Rubrik “Leute heute … und gestern” folgendermaßen über Günther Jauch:

Das linke Foto zeigt ihn allerdings nicht beim Radio, sondern bei der Moderation einer ZDF-Sendung. Jauch wehrte sich gegen die falsche Behauptung und erwirkte eine Gegendarstellung, die die “Closer” ein paar Wochen später abdrucken musste. Allerdings hat sich das Blatt dabei diesen kleinen Spaß erlaubt:

Jauchs Anwälte gingen auch dagegen vor, und das Landgericht Hamburg folgte ihrem Antrag.

Die Richter kritisierten zum Einen die Linien im Hintergrund (weil sie vom Text ablenken und die Lesbarkeit erschweren würden), vor allem aber natürlich den “Hinweis”, der eine “unzulässige Glossierung” darstelle:

Sie entwertet die Gegendarstellung, indem sie den Antragsteller in einem Aufzug zeigt, der jedenfalls zum Schmunzeln einlädt.

Dem Leser erscheine durch diese Darstellung der Gegendarstellungsanspruch von Jauch “als übertrieben bzw. sogar als lächerlich”.

Also erschien die Gegendarstellung ein paar Ausgaben später erneut — und zwar so:

Die Linien sind weg, der Hinweis nicht. Nur das Foto ist kleiner, die Überschrift nicht mehr kursiv und der Text ein bisschen umformuliert. Jauchs Anwälte gingen erneut dagegen vor, und das Landgericht Hamburg folgte ihnen auch diesmal:

Der neben der Gegendarstellung abgedruckte Hinweis ist eine unzulässige Glossierung. Sie entwertet die Gegendarstellung […].

Danach wollte die “Closer” zwar immer noch nicht klein beigeben und legte noch Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein, doch auch dort gaben die Richter Jauch recht:

Auch der von der Schuldnerin vorgenommene erneute Abdruck der Gegendarstellung war nicht geeignet, den titulierten Anspruch des Gläubigers auf Veröffentlichung der Gegendarstellung zu erfüllen […].

Also musste die “Closer” die Gegendarstellung ein drittes Mal drucken. Diesmal hielt sie sich dann auch endlich an die Vorgaben und ließ den Hinweis weg.

Unfallbilder, Zensur, Google News

1. “In eigener Sache: Warum wir keine Unfallbilder zeigen”
(racingblog.de, Don Dahlmann)
Don Dahlmann schreibt nach dem Unglück von Jules Bianchi beim Formel-1-Rennen in Suzuka auf, wie er mit Bildern oder Videos von Unfällen umgeht: “Wenn die Gesundheitssituation eines Unfallbeteiligten unklar ist und wenn wir nicht wissen, ob der Unfall schwere, bleibende Schäden hinterlässt, werden wir keine Bilder zeigen.” Siehe dazu auch den Facebook-Eintrag zur Berichterstattung von “Bild”.

2. “In eigener Sache”
(dagmar-woehrl.de)
Die RTL-Sendung “Punkt 12” entschuldigt sich bei Dagmar Wöhrl, die falsch wiedergegeben wurde: “Wir möchten folgendes richtigstellen: Heute in der Sendung haben wir berichtet, die CSU-Politikerin Dagmar Wöhrl habe gefordert, jeder solle Flüchtlinge in seiner Wohnung aufnehmen. Wortwörtlich hat Frau Wöhrl aber gesagt: ‘Wenn hilfsbereite Mitmenschen ihre Türen für Flüchtlinge öffnen wollen, dann sollten wir diese nicht durch staatliche Schranken verschließen.'”

3. “Katz-und-Maus-Spiel mit dem Zensor”
(nzz.ch, Mike S. Schäfer und Adrian Rauchfleisch)
Freiräume und Zensur in der chinesischen Medienlandschaft: “30 Prozent der als problematisch angesehenen Beiträge werden innerhalb von 30 Minuten gelöscht, 90 Prozent innerhalb eines Tages.”

4. “Taking the fight for #transparency to court”
(blog.twitter.com, Ben Lee, englisch)
Twitter geht rechtlich vor gegen von der US-Regierung auferlegte Zensurmaßnahmen: “Our ability to speak has been restricted by laws that prohibit and even criminalize a service provider like us from disclosing the exact number of national security letters (‘NSLs’) and Foreign Intelligence Surveillance Act (‘FISA’) court orders received — even if that number is zero.”

5. “Google’s ‘In The News’ Box Now Lists More Than Traditional News Sites”
(searchengineland.com, Danny Sullivan, englisch)
“Google News” scheint seine Quellen erweitern zu wollen: “Google has confirmed that new ‘In The News’ box appearing in some of its search results now lists content from more than just the traditional news sites. Discussions at Reddit, blog posts, videos and more from non-news sites may turn up.”

6. “Süddeutscher Focus gibt Rätsel auf: Nordkoreaner bei Amazon zu verkaufen?”
(luisbl.wordpress.com)
Automatisierte Amazon-Links bei “Focus Online”.

Asylstatistik, geschnitten serviert

Als wir vor ein paar Tagen darüber berichteten, wie die “Bild”-Zeitung Stimmung gegen Asylbewerber macht, schrieb uns ein Leser, dass auch andere Medien gezielt Panik verbreiten würden:

apropos Angstmache vor “Flüchtlingsflut”:
da machen auch Blätter wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung mit, indem sie bspw. Statistiken manipulativ so ausschneiden, dass die aktuellen Zahlen herausstechen.

Konkret meint er eine Infografik, die vor gut drei Wochen bei Faz.net erschienen ist:

Ein ganz ähnliches Diagramm taucht derzeit auch in anderen Medien auf, etwa im aktuellen “Spiegel”* …

(Hier sind die Zahlen insgesamt niedriger, weil der “Spiegel” nur die Erstanträge zählt, Faz.net aber Erst- und Folgeanträge.)

… auf den Webseiten der “Welt” …

… oder der “Berliner Zeitung”* …

… und auch die dpa* hat eine Grafik im Angebot:

Sie alle bilden den Zeitraum von 1995 bis heute ab. Das ist zwar nicht falsch, aber: 1992 gab es mehr als doppelt so viele Asylanträge wie 1995. Auch 1991 und 1993 war die Zahl viel größer. In der Infografik werden diese Jahre aber weggelassen, wodurch der Balken für das aktuelle Jahr im Vergleich zu den anderen deutlich höher ist.

Wenn man die Grafik aber beispielsweise um fünf Jahre nach hinten ausdehnt, sieht sie nicht mehr so aus …

… sondern so:

Und wenn man noch ein paar Jahre zurückgeht, so:


(Jeweils Erst- und Folgeanträge; Quellen: “Das Bundesamt in Zahlen” & “Aktuelle Zahlen zu Asyl” des BAMF, für 2014: Schätzung des Bundesinnenministers im Mai.)

Dass die Medien nur den Ausschnitt ab 1995 zeigen, muss natürlich nicht gleich böse Absicht sein (wir vermuten eher, dass sie einfach auf die aktuelle Statistik des BAMF zurückgegriffen haben, dort werden nämlich ebenfalls nur die Zahlen ab 1995 aufgelistet), aber mit ein bisschen mehr Recherche und ein paar zusätzlichen Zahlen hätten sie erstens eine bessere Einordnung und zweitens weniger Futter für Manipulationsvorwürfe geliefert.

Mit Dank an Christian K.

Nachtrag/Korrektur, 19.05 Uhr: Einige Leser haben uns darauf hingewiesen, dass man in diesem Zusammenhang auch den “Asylkompromiss” beachten muss. Diese im Mai 1993 beschlossene Neuregelung des Asylrechts hatte unter anderem zur Folge, dass es schwieriger wurde, sich auf das Grundrecht auf Asyl zu berufen. *Wichtig ist außerdem: Bei Infografiken, die nur die Erstanträge abbilden, können die Jahre vor 1995 nicht als Vergleich herangezogen werden. Das BAMF differenziert in seiner Statistik nämlich erst seit 1995 zwischen Erst- und Folgeanträgen.

Helmut Markwort, Nicolaus Fest, New York Times

1. “News zu News bei Google”
(google-produkte.blogspot.de, Philipp Justus)
Nach einer via der Verwertungsgesellschaft VG Media von deutschen Printverlegern eingereichten Klage kündigt Google an, “Snippets und Thumbnails einiger bekannter Webseiten wie bild.de, bunte.de oder hoerzu.de nicht mehr anzeigen, also jener Verlage, die in der VG Media organisiert sind. Für diese Seiten werden wir nur noch den Link zum Artikel sowie dessen Überschrift anzeigen.”

2. “Verlage empört: Jetzt will Google nicht mal mehr ihr Recht verletzen!”
(stefan-niggemeier.de)
VG Media reagiert mit einer Pressemitteilung unter dem Titel “Google erpresst Rechteinhaber” (vg-media.de, PDF-Datei) auf die Nachricht. Stefan Niggemeier schreibt dazu: “Die Verlage haben sich zuerst darüber beklagt, dass Google ihre Inhalte (angeblich) rechtswidrig nutzt. Nun beklagen sie sich darüber, dass Google ihre Inhalte nicht mehr rechtswidrig nutzt. Man kann den Irrsinn kaum noch angemessen kommentieren.”

3. “Mutig: Reporter bringen die Welt nach Nordkorea”
(ndr.de, Video, 8:55 Minuten)
Journalisten, die Bilder aus der Welt nach Nordkorea schmuggeln. Und Journalisten, die Bilder aus Nordkorea herausholen und der Welt zeigen.

4. “Fakten, Fakten, Fakten”
(zeit.de, René Martens)
Helmut Markwort, Mitglied des Aufsichtsrats des FC Bayern München, steht unter Verdacht, in seiner Zeit als “Focus”-Chefredakteur unter dem Pseudonym Moritz Rodach “Focus”-Texte über den Fußballverein verfasst zu haben.

5. “Nicolaus Fest verlässt die ‘Bams’-Chefredaktion”
(dwdl.de, Uwe Mantel)
Wie die Axel Springer AG mitteilt, verlässt Nicolaus Fest “das Unternehmen auf eigenen Wunsch, um in Zukunft als freier Journalist zu arbeiten”. Uwe Mantel schreibt: “Zuletzt fiel Nicolaus Fest, seit 2013 stellvertretender Chefredakteur der ‘Bild am Sonntag’, mit seinem Kommentar ‘Islam als Integrationshindernis’ auf, für den die ‘BamS’ auch eine Rüge durch den Presserat kassierte.” (BILDblog berichtete).

6. “Here’s The Unfortunate Math That Will Likely Force The New York Times To Make Even More Cuts…”
(businessinsider.com, Henry Blodget, englisch)
Henry Blodget rechnet aus, wie viele Journalisten die “New York Times” im digitalen Zeitalter beschäftigen könnte: “So the New York Times might eventually be able to support a newsroom budget of $140 million as compared to the ~$200 million budget it has today. Using the same $150,000-per-journalist all-in estimate, this budget would support ~930 top-notch journalists. (…) But 930 journalists is about 300 fewer than the New York Times will employ after this latest round of cuts.”

Ohne Sinn und Geschmack

Die meisten Menschen kennen Emma Watson als Hermine aus den Harry-Potter-Filmen. Seit Juni ist sie auch UN-Sonderbotschafterin für Frauen- und Mädchenrechte. In dieser Funktion hat sie am Samstag eine Rede vor den Vereinten Nationen gehalten und für die Initiative “HeForShe” geworben, die Männer dazu aufruft, sich für Frauenrechte einzusetzen.

Für ihre Rede hat Watson viel Zuspruch und Lob bekommen — aber auch Kritik von selbsternannten Männerrechtlern, die ihr den Einsatz für Feminismus und Geschlechtergerechtigkeit übelnehmen.

Eine ganz eigene Interpretation der Rede liefert dagegen die Schweizer Gratiszeitung “Blick am Abend”, deren Titelseite am Montag so aussah:

Im Artikel heißt es:

Dabei sieht ‘Hermine’ vor allem die Männer als Opfer: ‘Feminismus hat heute viel mit Männer-Hass zu tun’, mahnte sie am Samstag im UNO-Hauptquartier in New York. ‘Das muss aufhören!’ Feminismus gelte als aggressiv und unattraktiv. Watson wills richten.

Tatsächlich sagte Watson (das Redemanuskript als PDF):

[…] the more I have talked to about feminism the more I’ve realised that fighting for women’s rights has too often become synonymous with man-hating. If there is one thing I know for certain, it is that this has to stop.

Das Blatt schafft es also, Emma Watsons Botschaft ins Gegenteil zu verkehren: Aus einer feministischen Rede wird so ein fast schon anti-feministischer Appell.

Während der “Blick am Abend” Emma Watson das Wort im Munde herumdreht, gibt sich die Münchner “Abendzeitung” alle Mühe, ihren Ruf als — vergleichsweise — seriöse Boulevardzeitung zu demontieren. Am Montag schien es, als würden Nutzer des Imageboards “4chan” damit drohen, Nacktfotos von Watson zu veröffentlichen, angeblich als Reaktion auf deren Rede.

Für die “Abendzeitung” ein willkommener Anlass, sich um den Preis für die geschmackloseste Klickstrecke des Jahres zu bewerben und ihren Lesern “die schöne Emma nochmal angezogen” zu zeigen:

Wird Emma Watson das nächste Opfer des Nacktbilder-Skandals? Der Countdown für die Veröffentlichung läuft beriets [sic!]

fragt der Teaser speicheltriefend, und am Ende des Artikel wartet die umissverständliche Aufforderung an lüsterne Leser, die Zugriffszahlen der Webseite in die Höhe zu treiben: “Klicken Sie sich durch unser Bilderstrecke!”

Nur schade für die “Abendzeitung”, dass sie keine Klickstrecke mit der nicht mehr angezogenen Emma Watson präsentieren wird können. Mittlerweile hat sich nämlich herausgestellt, dass die vermeintliche Drohung von einer Marketing-Agentur* fingiert wurde, um Barack Obama unter Druck zu setzen, das Imageboard “4chan” zu schließen.

Den verlinkten Artikel hat “Spiegel Online” auf Facebook übrigens mit diesem geschmackvollen Post beworben:


Mit Dank an Katharina! “Spon”-Screenshot via @queerdenkerin.

*Nachtrag, 25. September: Felix hat uns darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung “Marketing-Agentur” irreführend ist, “Spiegel Online” nennt Rantic deshalb “die elaborierte Schöpfung eines sehr ehrgeizigen Trolls.”

Technikjournalismus heute

So sieht er also aus, der Technikjournalismus von heute:


Oder so:

Oder so:

Gut, Apple ist da wohl ein Spezialfall. Aber dass die journalistische Distanz schnell mal flöten geht, wenn Medien über die Einführung neuer Produkte berichten, lässt sich auch erkennen, wenn es gerade nicht um Apple geht. Im Autojournalismus zum Beispiel. Oder an der Berichterstattung über den neuen “Thermomix”.

Die “Huffington Post” hat allein in diesem Monat fast zehn Artikel zu dem “Wunder-Küchengerät” der Firma Vorwerk veröffentlicht. Darunter befinden sich zwar durchaus kritische Töne — aber auch das hier:

Das Video (oder besser: die aneinandergeklatschten und mit dramatischem Teleshopping-Gedudel unterlegten Werbebilder, zu denen eine Sprecherin einen unfassbar schlechten Text unfassbar schlecht vorliest) ist ein eindrucksvolles Beispiel für das, was herauskommt, wenn Medien versuchen, PR in Journalismus zu verwandeln — und dabei nicht nur die Distanz über Bord werfen, sondern alles andere gleich mit.

Mit Dank an Marius und Karsten D.

Hund-zu-Hund-Propaganda

Christine hat einen Hund, den Boris. Und Boris hat ihr Leben verändert. Wie genau, das hat sie vor ein paar Wochen in ihrem Blog erzählt. Ihre Liste umfasst neun Dinge.

Punkt 1: Die gute Laune am Morgen.

Normalerweise ist Christine eher so der Morgenmuffel-Typ. Doch:

Seit ich Boris habe, beginnt mein Tag folgendermaßen: Sobald ich mich bewege, höre ich ein Klopfen auf dem Fußboden, dass ist Boris Schwanz, der wedelt und gegen den Boden knallt. Wenn ich dann meinen Fuß aus dem Bett strecke, kommt er angesaust und leckt ihn von oben bis unten ab und dann, wenn ich aufstehe, wird erst einmal eine Runde gekuschelt und danach, das könnt ihr mir glauben, hat jeder Morgenmuffel gute Laune.

Und damit kommen wir zu Doris.

Doris hat auch einen Hund, die Ronja. Und Ronja hat ihr Leben verändert. Wie genau, das hat sie vor ein paar Tagen bei der “Huffington Post” erzählt. Ihre Liste umfasst neun Dinge.

Punkt 1: Die gute Laune am Morgen.

Normalerweise ist Doris eher so der Morgenmuffel-Typ. Doch:

Seit [Ronja] da ist beginnt mein Tag folgendermaßen: Sobald ich mich bewege, höre ich ein Tapsen auf dem Laminat, dann ein Schütteln und das Klappern des Halsbandes. Nicht mal zwei Sekunden später leckt mir jemand so gefühlvoll die Zehen, dass es nicht anders geht als gut gelaunt und mit einem Schmunzeln aus dem Bett zu steigen.

Sie sehen: Christine und Doris haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Sehr ähnliche sogar.

Punkt 2 bei Christine lautet: “Alles dauert länger”.
Punkt 2 bei Doris lautet: “Alles dauert länger”.

Punkt 3 bei Christine lautet: “Menschen kennenlernen”.
Punkt 3 bei Doris lautet: “Menschen kennenlernen”.

Punkt 4 bei Christine lautet: “Angst haben”.
Punkt 4 bei Doris — Sie können es sich denken.

Auch die Punkte 5 bis 9 gleichen sich aufs Wort. Und die dazugehörigen Texte klingen ebenfalls verblüffend ähnlich.

Ist Christine also in Wirklichkeit auch Doris? Hat die Bloggerin ihre Liste einmal in ihrem Blog und dann — unter Pseudonym — nochmal bei der “Huffington Post” veröffentlicht?

Nein. Der Artikel bei der “Huffington Post” ist ein Plagiat. Die Autorin hat ihn Punkt für Punkt beim Blog “Lilies Diary” abgekupfert.

Nachdem die Sache aufgeflogen war, löschte die “Huffington Post” den Text umgehend.

“HuffPo”-Chefredakteur Sebastian Matthes sagte uns auf Anfrage, es sei seines Wissens nach das erste Mal, dass ein Artikel woanders abgekupfert wurde. Die Redaktion habe den Text sofort gelöscht, die Autorin ermahnt und sich mit der ursprünglichen Verfasserin in Verbindung gesetzt. “So etwas darf nicht passieren”, sagt Matthes. “Wir wollen auf unserer Seite keine Plagiate haben.”

Inzwischen verlinkt das Portal nur noch den Original-Text.

Sonnensturm, Christine Lieberknecht, Ratlosigkeit

1. “Geomagnetisches Stürmchen droht”
(heise.de)
Die Schlagzeile “Gigantischer Sonnen-Sturm im Anmarsch” auf Bild.de: “In den zurückliegenden Sonnenfleckenmaxima gab es solche Stürme über Jahre hinweg im Abstand von wenigen Wochen, ohne dass diese Schäden hinterlassen hätten. Erst wenn die höchste Kategorie erreicht ist, geraten Satelliten und Stromnetze in Gefahr; ob tatsächlich Probleme auftreten und wie groß diese sind, hängt von verschiedenen Parametern ab.”

2. “China überholt Deutschland bei den regenerativen Energien”
(diewunderbareweltderwirtschaft.de, Dieter Meyeer)
Die Schlagzeile “Erneuerbare Energien: China überholt Spitzenreiter Deutschland” auf Spiegel.de: “Sicher, China investiert in Wind und Solar. Aber zu behaupten, dass China bereits in der Größenordnung liegt wie Deutschland, ist kompletter Unfug, den man sich nur zusammenschreiben kann, wenn man in Mathe gepennt hat (oder wenn man ne knallige Überschrift braucht).”

3. “Wie Christine Lieberknecht ihre Ignoranz gegenüber der Presse demonstriert”
(udostiehl.wordpress.com)
Caren Miosga befragt in den “Tagesthemen” Christine Lieberknecht, die (aufgrund von akustischen Problemen?) zunächst überhaupt nicht auf die gestellten Fragen eingeht.

4. “Im Interesse der Öffentlichkeit”
(sonntagszeitung.ch, Stephan Russ-Mohl)
Warum ist die Zahlungsbereitschaft für Journalismus “in der jungen Generation so drastisch geschwunden, während man für SMS und Klingeltöne bereitwillig Geld hinblättert”, fragt Stephan Russ-Mohl und antwortet, dass “zumindest die klügeren Leserinnen und Leser zu Recht mehr und mehr an der Glaubwürdigkeit ihrer Medien” zweifeln. Sie sähen “nicht recht ein, dass sie für weniger redaktionelle Leistung mehr Geld bezahlen sollen.”

5. “Testament der Ratlosigkeit – Anmerkungen zu Blumencron”
(datenjournalist.de, Lorenz Matzat)
Lorenz Matzat beschäftigt sich mit dem Text “Schafft den Online-Journalismus ab” (faz.net, Mathias Müller von Blumencron): “Nein, wirkliche Rezepte hat Blumencron nicht anzubieten. Einerseits meint er, dass Redaktionen Feuer anzünden müssten, um zu bestehen. Gleichzeitig verweist er auf den Innovation Report der NYT. Das US-Mediums brennt wie kein anderes ein Feuer im Netz ab. Aber es gibt selber zu, so zitiert Blumencron die Analyse, bislang nicht den ‘Code der digitalen Ära’ geknackt zu haben. Warum sollte man also der NYT nacheifern? Weil man selbst keine bessere Idee hat? Und spielt man wirklich in der gleichen Liga wie die NYT oder der Guardian?”

6. “Das hässliche Bild kann jetzt weg”
(faz.net, Tobias Kreutzer)
Künstler Dan Roach versucht das Recht auf Vergessenwerden zu nutzen, um sein Frühwerk vergessen zu lassen: “The decision to ask for the link to be removed from Google was based on no more than a wish to highlight my new work, rather than the old.”

Presserat rügt blutige Berichterstattung

Im Juni druckte die “Bild”-Zeitung ein Foto, auf dem ein Mann stirbt. Blutüberströmt sitzt er auf dem Boden, ein Messer steckt in seinem Bauch, hinter ihm steht noch der mutmaßliche Täter.

Das Foto erschien in “Bild Hamburg”, auf Bild.de und riesengroß auf Seite 3 der Bundesausgabe:

Auf den weiteren Fotos ist zu sehen, wie sich Passanten um das Opfer kümmern und der mutmaßliche Täter, dessen Gesicht klar zu erkennen ist, festgenommen wird.

(Nachdem der Artikel erschienen war, haben wir uns übrigens mit dem Fotografen über die Bilder unterhalten. Seine Antworten können Sie hier nachlesen.)

Gestern hat sich der Presserat mit dem Fall beschäftigt und gegen “Bild” und Bild.de eine öffentliche Rüge ausgesprochen. Die Berichterstattung verstoße sowohl gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) als auch Ziffer 11 (Sensationsberichterstattung) des Pressekodex. In der Pressemitteilung heißt es:

Der Vorgang des Sterbens wird in einem protokollarischen Detailreichtum geschildert, der nicht in öffentlichem Interesse liegt und somit unangemessen sensationell ist.

Auch bei anderen Artikeln der “Bild”-Medien war es vor allem die übertriebene Grausamkeit, die vom Presserat kritisiert wurde.

So erhielt Bild.de eine weitere Rüge für die Berichterstattung über eine Beziehungstat, bei der ein Mann seine Ehefrau erschossen hatte. In dem Artikel waren Porträtfotos des Opfers zu sehen, außerdem nannte die Redaktion den vollen Namen der Frau. Damit habe Bild.de zum Einen den Persönlichkeitsschutz der Frau verletzt, denn nach Richtlinie 8.2 des Pressekodex ist bei Verbrechen und Unglücken “das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich”.

Außerdem enthielt der Artikel ein Foto, das von einer Augenzeugin mit der Handykamera aufgenommen wurde. Es zeigt Täter und Opfer kurz vor der Tat auf einer Wiese sitzend, der Mann hält ein Gewehr in der Hand.

In der Kombination dieses Bildes mit dem direkt daneben platzierten Porträtfoto des Opfers sah der Beschwerdeausschuss eine unangemessen sensationelle Darstellung im Sinne der Ziffer 11 Pressekodex.

Als “unangemessen sensationell” bewertete der Presserat auch das Werk eines “Bild”-Zeichners, auf dem ein Mann zu sehen ist, der von einer Heuballen-Maschine “zerschreddert” wird (“Bild” liebt solche brutalen Zeichnungen). Kritisiert wurde neben der Illustration auch die Tatsache, dass das Opfer aufgrund persönlicher Details identifizierbar wurde. Das Gremium sprach daher eine Missbilligung gegen Bild.de aus.

Ebenso missbilligt wurde ein Bild.de-Artikel mit dem Titel:

Darin zeigt das Portal ein Foto, auf dem die Frau schwer verletzt auf der Straße liegt. Da sich die Geschichte in Peking ereignet hatte, habe kein ausreichendes öffentliches Interesse an dem Fall bestanden, befand der Presserat, und auch hier erkannte er eine “unangemessen sensationelle Darstellung”.

Genau wie bei einem weiteren Artikel, diesmal in der Print-Ausgabe. Darin hatte “Bild” ein Foto gedruckt, auf dem mehrere irakische Soldaten erschossen werden, das Blut spritzt aus ihren Köpfen. Mehr muss man wohl nicht dazu sagen.

Eine weitere Missbilligung bekam Bild.de für einen Artikel über den Soldaten Bowe Bergdahl. Er enthielt ein (offenbar von Facebook geklautes) Foto der Ex-Freundin des Mannes, an dem laut Presserat kein öffentliches Interesse bestand.

Insgesamt erhielten die “Bild”-Medien (wenn man die Rüge für Nicolaus Fests Hass-Kommentar und die Entscheidungen zur MH17-Berichterstattung mitzählt) drei Rügen, sechs fünf Missbilligungen und vier Hinweise.

Eine weitere Rüge ging an die Online-Ausgabe des “Tagesspiegel”, wo ein Original-Dokument erschienen war, das angeblich aus dem Büro des Vorsitzenden der Partei Die Linke stammte. Darin wurde aufgelistet, wer nach der Bundestagswahl eine Funktion in der neuen Fraktion haben und wer ausscheiden soll. Darüber hatte sich ein Mitarbeiter eines Regionalbüros beschwert, der in dem Papier als “zu schützende Person” namentlich genannt wird.

Der Ausschuss war der Ansicht, dass die Veröffentlichung des Namens des Betroffenen seine informationelle Selbstbestimmung verletzt. Weil er kein politisches Mandat ausübt und nicht öffentlich in Erscheinung getreten ist, durfte er nicht genannt werden.

Tagesspiegel.de habe Ziffer 2 verletzt, weil die Informationen vor der Veröffentlichung nicht sorgfältig genug auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft wurden, heißt es in der Begründung.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die Zeitschrift “L.A. Multimedia” wurde gleich zweimal gerügt, weil sie “die Grenze zur Schleichwerbung” überschritten hatte (Verstoß gegen Ziffer 7). In den Artikeln ging es um den Einsatz moderner Medien im Schulunterricht. Der Ausschuss sah es “als erwiesen an, dass die redaktionelle Veröffentlichung durch geschäftliche Interessen des Unternehmens [ein Anbieter von Schulmedien] beeinflusst wurden”.

Einen ähnlichen Verstoß erkannte der Ausschuss bei einer Beilage der Zeitschrift “Diabetes Journal”. Das Heft bewarb ein Gerät für Diabetiker und habe damit die gebotene Trennung zwischen Werbung und Redaktion verletzt. Das Impressum enthielt zwar den Hinweis “Mit freundlicher Unterstützung von …”, doch das reiche nicht aus, befand der Presserat und sprach ebenfalls eine Rüge aus.

Nicht namentlich genannt wurde eine regionale Tageszeitung, die eine Missbilligung erhielt, weil sie mehrere Pressemitteilungen unter dem Kürzel eines Redakteurs abgedruckt hatte. Die Zeitung habe damit gegen Richtlinie 1.3 verstoßen, nach der Pressemitteilungen als solche gekennzeichnet werden müssen, wenn sie ohne Bearbeitung durch die Redaktion veröffentlicht werden.

Insgesamt verteilte der Presserat (die vorherigen Entscheidungen mitgerechnet) sieben Rügen, 24 Missbilligungen und 25 Hinweise.

Die AfD und der Mut zur Unwahrheit

Normalerweise kümmern wir uns hier ja nicht um das Fehlverhalten von Parteien, sondern um das von Medien. Da sich gestern aber das eine aus dem anderen ergeben hat, wollen wir nochmal kurz über die AfD sprechen.

Die Partei hat am Montag bei Facebook einen Artikel der “Bild”-Zeitung geteilt. Darin geht es, wie wir gestern berichteten, um das Deutsche Rote Kreuz in Bautzen, das sich neuerdings Schutzwesten besorgt hat — laut “Bild” aus “Angst vor Attacken” in einem Asylbewerberheim. Allerdings hat sich der “Bild”-Reporter die Fakten nur geschickt zurechtgedreht. In Wahrheit steht die Anschaffung der Westen laut DRK in keinem Zusammenhang mit dem Heim, und auch der Polizei ist dort “kein Übergriff auf Rettungspersonal bekannt.”

Gut, das konnte die AfD am Montag noch nicht wissen. Und klar: Wenn die “Bild”-Zeitung Quatsch berichtet, kann die AfD nichts dafür.

Trotzdem hat auch die Partei dazu beigetragen, die Wahrheit zum Nachteil der Asylbewerber zu verzerren. In der Ankündigung des Artikels schrieb sie nämlich:

Häufig stehen die Bewohner unter Alkohol- oder Drogeneinfluss und stellen dann eine Gefahr für die Hilfskräfte dar.

Das stimmt nicht. Zumindest ist davon im “Bild”-Artikel keine Rede. Der DRK-Chef hatte lediglich gesagt:

“Meine Mitarbeiter sind nicht zu beneiden. Wenn sie zu Patienten müssen, die unter Einfluss von Drogen- oder Alkohol stehen, psychische Erkrankungen haben oder gewaltbereit sind, dann ist eine Schutzausrüstung einfach notwendig!”

Er spricht ganz klar von allen Patienten. Auf die Bewohner des Asylbewerberheims geht er gar nicht ein.

Das heißt: Entweder hat die AfD den Artikel nicht richtig gelesen, oder sie will bewusst Stimmung gegen die Asylbewerber machen. Und wenn man sich das weitere Verhalten der Partei anschaut, muss man wohl zu dem Schluss kommen, dass Letzteres der Fall ist.

Denn obwohl spätestens seit gestern Mittag klar ist, dass die “Bild”-Zeitung ihre Leser mit dem Artikel in die Irre geführt hat, blieb der Facebook-Eintrag der AfD weiter online — und der Hetzmob durfte sich weiter austoben.

Selbst die übelsten Kommentare — von rassistischer Hetze bis hin zu konkreten Mordfantasien — wurden nicht gelöscht. Nun könnte man annehmen: Die AfD, die sich ja gerne als Wächterin der Meinungsfreiheit und Kämpferin für Transparenz inszeniert und deren Anhänger immer gleich “ZENSUR!!” schreien, wenn ihre Kommentare irgendwo gelöscht werden, moderiere auf ihrer Facebook-Seite aus Prinzip gar nicht. Aber: Doch, das tut sie.

Gut ein Dutzend Personen hat gestern auf der AfD-Seite unseren BILDblog-Eintrag verlinkt. Jeder einzelne davon wurde binnen Minuten gelöscht. Wir haben es selbst versucht, doch kurze Zeit später war unser Kommentar verschwunden — und wir als Kommentator gesperrt. Auch andere Kommentare (ohne Link), die darauf hinwiesen, dass der “Bild”-Artikel falsch sei, wurden sofort entfernt. Die Hetzsprüche hingegen blieben unangetastet.

Erst heute hat die Partei den Eintrag komplett gelöscht.

Nachtrag, 12. September: Wir haben versucht, eine Stellungnahme von der AfD zu bekommen, doch auf den versprochenen Rückruf warten wir bis heute.

Unsere Leserin Julia S. hat aber ebenfalls nachgefragt und gestern tatsächlich eine Antwort bekommen.

Die Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,
in den sozialen Medien diskutiert man zur Zeit über eine vor kurzem veröffentlichte Falschmeldung, die auch Sie auf Ihrer FB-Seite geteilt haben. In besagter Meldung wird suggeriert, dass Rettungssanitäter aufgrund des Einsatzes mit Asylbewerbern Schutzwesten tragen. Trotz diverser Kommentare auf Ihrer FB-Seite, dass es sich um eine Falschmeldung handelt, haben Sie erst nach einiger Zeit den Artikel gelöscht. Zuvor wurden kritische Kommentare entfernt und Nutzer blockiert. Im Gegensatz dazu blieben viele hetzerische Kommentare bestehen.

Ich frage mich nun, wie ein solches Handeln beispielsweise mit dem Slogan der AfD zur Landtagswahl in Thüringen (“Politik ohne Denkverbote”) vereinbar ist. Weiterhin heißt es in Ihrem Link (http://www.alternativefuer.de/landtagswahl-thueringen/): “Die Schere zwischen öffentlicher und veröffentlichter Meinung muß sich wieder schließen. In diesem Bewußtsein wenden wir uns mit Nachdruck gegen zunehmend verbreitete Tendenzen, Andersdenkende einzuschüchtern oder zivilgesellschaftlich auszugrenzen. Wo dies militant geschieht, erinnern wir den Staat an sein Gewaltmonopol und die Öffentlichkeit an ihre demokratische Pflicht, sich für die Wahrung von Grundrechten und -werten zu engagieren.” Auch diese Aussage steht für mich im Gegensatz zu Ihrem Handeln zwecks besagter Falschmeldung.

Nebenbei würde mich auch interessieren, warum ihre Partei, die auch Personen der Hochschullandschaft vertreten möchte, noch die alte Rechtschreibung (z.B. muß, Bewußtsein) nutzt.

Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Julia S.

Die Antwort:

Hallo Julia,
wir sind es gewohnt, dass zu fast jedem unserer Threads einige User kommentieren, das sei alles nicht wahr, übertrieben o.ä. Wir nehmen das sicherlich nicht jedesmal zum Anlass, den Wahrheitsgehalt eines verlinkte Berichts aus den Medien zu überprüfen. “Kritische” Kommentare wurden nicht gelöscht, sondern nur Kommentare, die gegen unsere Forenregeln verstoßen (siehe Impressum [Link von uns, Anm.]). Nachdem wir heute früh festgestellt haben, dass die kritischen Kommentare vermehrt gepostet worden waren, haben wir das geprüft und den Post danach entfernt. Man muss aber feststellen, dass es vielen “Kritikern” nicht darum ging, einen Post mit falscher Information zu verbergen, sondern offensichtlich nur darum, auf der Seite gegen die AfD “Stimmung” zu machen. Nicht anders ist es zu interpretieren, dass genau diese “Kritiker” nach der Löschung des Posts dazu übergingen, genau diesen immer wieder hier zu posten und eine “Entschuldigung” zu verlangen…

Diese, unsere Handlungsweise entspricht im Übrigen genau dem von Ihnen zitierten Absatz: Man versucht durch organisierte Aktionen auf unserer Seite “Andersdenkende” auszugrenzen, diffamiert AfD Anhänger und beleidigt diese. Wir halten die Meinung des überwiegenden Teils dieser “Kritiker”, die wir gestern zu diesem Thema auf unserer Seite hatten, nicht für die öffentliche Meinung!

Ihre abschließende Frage ist darin zu beantworten, dass es auch Unterstützer der AfD gibt, die ihre Schulausbildung bereits vor 1996 beendet haben. An den Reaktionen der User erkennen wir, dass sich kaum jemand daran stört, da es den Menschen hauptsächlich um die Inhalte geht. Grundsätzlich haben Sie jedoch Recht und wir sind bereits auch in diesem Punkt dabei, unsere Strukturen professioneller zu gestalten. Bis dahin verweisen wir auf die Aussagen unserer vielen und sehr gut ausgebildeten Funktions- und Mandatsträger wie Hr. Lucke, Hr. Henkel usw., die sicherlich den Ansprüchen des von Ihnen genannten Personenkreises in vollem Umfang entsprechen dürften.
VG (RH)

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