Archiv für März 9th, 2020

Die kranke Welt der “Bild”-Zeitung

Seit Beginn des Jahres hat die “Bild”-Zeitung über 700 Mal das Wort “Corona” gedruckt.

Dagegen haben es andere Krankheiten schon deutlich schwerer, wenn sie mal in “Bild” landen wollen. Die Tuberkulose zum Beispiel: Mehr als 5.000 Erkrankungsfälle verzeichnete das Robert-Koch-Institut (RKI) 2018 allein in Deutschland. Mindestens 129 Menschen starben im selben Jahr bedingt durch die Krankheit. Weltweit erkrankten nach Angaben der WHO sogar zehn Millionen Menschen, etwa 1,5 Millionen Menschen starben.

Erwähnt wurde die Tuberkulose in sämtlichen “Bild”-Ausgaben des Jahres 2018 ganze acht Mal. Nicht groß und in Panikgelb, sondern meist irgendwo am Rand, in Nebensätzen und historischen Anekdoten:

Der Vater ist Lokomotivheizer, die Mutter Hausfrau, der große Bruder stirbt an Tuberkulose.

Oder das Norovirus: Über 77.000 Erkrankungen in Deutschland im Jahr 2018, mindestens 25 Todesfälle. “Bild” druckte im ganzen Jahr: zwei kleine Meldungen.

Oder das Rotavirus. Erkrankungen: 23.000. Todesfälle: 13. Erwähnungen in “Bild”: null.

Selbst die Grippe kam mit über einer Viertelmillion Erkrankten und mehr als 1.000 Toten auf vergleichsweise magere 191 Erwähnungen im gesamten Jahr.

Um mal einen kleinen Überblick zu geben, haben wir noch ein paar weitere Krankheiten aus dem Infektionsepidemiologischen Jahrbuch des RKI (die neueste Ausgabe bezieht sich auf 2018) herausgepickt und nachgezählt, wie oft “Bild” sie innerhalb eines Jahres erwähnt hat.

Die Zahlen des RKI sind zwar mit Vorsicht zu genießen, weil es natürlich nur die gemeldeten und laborbestätigten Fälle berücksichtigen kann. Außerdem kann bei einigen Krankheiten eine lange Zeitspanne zwischen Erkrankungsbeginn und Tod liegen, so dass diese Fälle nicht als Todesfälle registriert werden. Die Zahlen liefern also kein exaktes Abbild, lassen aber das Ausmaß und die Letalität der Krankheiten einigermaßen einschätzen.

Und klar sind das nicht die einzigen Aspekte, die eine Krankheit für Redaktionen erwähnenswert machen, aber vielleicht helfen sie ein bisschen dabei, die aktuelle Berichterstattung einzuordnen.

Die Anzahl der Erwähnungen bezieht sich auf die gedruckten Ausgaben von “Bild” und “Bild am Sonntag”. Mitgezählt haben wir auch synonym verwendete Begriffe, zum Beispiel “Grippe” (bei Influenza) oder “Krankenhauskeime” (bei MRSA).


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V-Mann-Legende, Licht ins Dunkle, TikTok-Liebe und keine Entschuldigung

1. Licht ins Dunkle bringen
(journalist.de, Juliane Löffler & Pascale Müller)
Juliane Löffler und Pascale Müller erklären, warum es in Deutschland besonders schwierig sei, über sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt zu schreiben. Wer öffentlich Vorwürfe erhebt, trage ein doppeltes Risiko: “Erstens, dass der mutmaßliche Täter nicht bestraft wird. Und zweitens, dass man stattdessen selbst bestraft wird.” In ihrem Artikel erläutern die couragierten Reporterinnen, warum über die Kriterien und Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattung mindestens neu diskutiert werden müsste.

2. Deconstructing Woody
(taz.de)
Der Rowohlt-Verlag will die Autobiographie des amerikanischen Komikers und Filmemachers Woody Allen veröffentlichen. Dagegen wenden sich einige Rowohlt-Autoren und -Autorinnen in einem Offenen Brief. Ähnlich wie der US-Verlag Hachette möge Rowohlt die Veröffentlichung zurückziehen: “Wir zeigen uns solidarisch mit den Angestellten des Hachette-Verlags, deren Proteste dazu geführt haben, dass der Verlag sich gegen eine Veröffentlichung des Buches entschieden hat. Wir fordern Sie auf, diesem Beispiel zu folgen. Das Buch eines Mannes, der sich nie überzeugend mit den Vorwürfen seiner Tochter auseinandergesetzt hat, und der öffentliche Auseinandersetzungen über sexuelle Gewalt als Hexenjagd heruntergespielt hat, sollte keinen Platz in einem Verlag haben, für den wir gerne und mit großem Engagement schreiben.” Auf der Rowohlt-Seite zu Allens Autobiographie steht derzeit der Hinweis: “Dieses Buch wird auf unbestimmte Zeit verschoben”.
Weiterer Lesehinweis: David Steinitz hält die Entscheidung des US-amerikanischen Verlags Hachette, das Buch fallen zu lassen, für mindestens problematisch: “Die Entscheidung von Hachette sendet ein fatales Signal: an Missbrauchsopfer, weil den Verlag der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs nicht gestört zu haben scheint, solange in Aussicht stand, dass man mit dem Buch Geld verdienen kann; und an Autoren, weil der Verlag sie nicht aufgrund von Fakten und Beweisen, sondern von Meinungen und Stimmungen fallen zu lassen scheint. Das hat nichts mehr mit den ehernen Absichten der ‘Me Too’-Bewegung und ihren Unterstützern zu tun, sondern ist schlicht und einfach ein Trauerspiel.” (sueddeutsche.de)

3. Legendärer V-Mann – so lief die Recherche
(spiegel.de, David Walden, Video: 6:26)
Der “Spiegel” spricht von Murat Cem als dem “wohl wichtigsten Polizeispitzel der deutschen Kriminalgeschichte”, und das könnte stimmen, wenn man die aktuelle Titelgeschichte des Nachrichtenmagazins zugrunde legt. “VP01” habe viele Jahre für die Polizei gearbeitet und die Behörden frühzeitig vor Anis Amri gewarnt, dem Terroristen, der am Berliner Breitscheidtplatz einen Anschlag beging. Im Video berichten die beteiligten “Spiegel”-Redakteure von ihren Treffen mit dem V-Mann und ihrer Recherche. Es ist ein abenteuerlicher Stoff, aus dem Netflix mühelos mehrere Serien machen könnte.

4. Donald Trump verklagt jetzt auch CNN
(faz.net)
Nachdem das Wahlkampfteam des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump bereits “Washington Post” und “New York Times” verklagt habe, ziehe es nun juristisch gegen den Fernsehsender CNN zu Felde. In der Klageschrift sei von einer “verleumderischen Berichterstattung” die Rede.

5. Warum das Urteil ver­öf­f­ent­licht werden darf
(lto.de, Martin W. Huff & Pia Lorenz)
Der Ehemann der Bundesministerin Franziska Giffey (SPD) wollte die Veröffentlichung eines Urteils verhindern, das ihn wegen Arbeitszeit- und Reisekostenbetrugs aus dem Beamtenverhältnis entfernte. Er blieb damit erfolglos: Das Verwaltungsgericht habe das Urteil veröffentlichen dürfen, so die aktuelle Entscheidung des Gerichts. Martin W. Huff und Pia Lorenz schreiben über die Hintergründe der Causa Giffey und erläutern, wie es zu dem Urteil kam.

6. Ich liebe TikTok, und ich werde mich nicht dafür entschuldigen
(uebermedien.de, Gabriel Yoran)
Gabriel Yoran erklärt in seiner Glosse anhand einiger praktischer Beispiele, warum er die chinesische Video-App TikTok so liebe: “Ich kann problemlos stundenlang TikTok gucken, und ich werde mich nicht dafür entschuldigen.”