DIESE Fotos von den G20-Ausschreitungen in Hamburg darf BILD so nicht mehr zeigen — wenn es nach dem Landgericht Frankfurt/Main geht. (…)
BILD zeigt die Fotos dennoch, ohne die Personen zu verfremden — weil die Abbildung von Straftaten, gerade im Zusammenhang mit schweren Krawallen, Plünderungen und Landfriedensbruch bei einem so wichtigen Ereignis wie dem G20-Gipfel, zum Auftrag der Presse gehört.
Das schrieben die “Bild”-Medien am 11. (Bild.de) beziehungsweise 12. Januar (“Bild”-Zeitung) dieses Jahres. Es ging um Fotos einer Frau, die während der Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel im Hamburger Schanzenviertel geklaut haben soll. Bei “Bild” und Bild.de wurde sie als “G20-Plünderin” bezeichnet. Auf den Fotos ist sie zu erkennen und fällt auf, allein schon weil sie von lauter dunkelgekleideten Menschen umgeben ist und selbst ein pinkfarbenes T-Shirt trägt.
Das Landgericht Frankfurt am Main erließ also eine einstweiligen Verfügung, die “Bild”-Medien durften die Aufnahmen nicht mehr zeigen — und taten es im Januar trotzdem, extra-bockig, interessiert “Bild” doch nicht, was so ein blödes Gericht will.
Jetzt hat dasselbe Landgericht entschieden, dass Bild.de für den erneuten Abdruck ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zahlen muss.* Auf Nachfrage sagte uns Severin Müller-Riemenschneider, der Anwalt der Frau, dass es noch ein weiteres Verfahren gebe, gegen die “Bild”-Zeitung, die die Fotos ja ebenfalls erneut gezeigt hat.
Das Urteil gegen Bild.de ist noch nicht rechtskräftig. Der Springer-Verlag kann noch dagegen vorgehen.
Das Frankfurter Landgericht stellte übrigens schon im Verfahren, das zur einstweiligen Verfügung führte, fest, dass die Frau offensichtlich keinen Landfriedensbruch begangen habe. Eher, so steht es im Urteil, habe sie “geringwertige Sachen” gestohlen, die bereits vor einer zerstörten Drogerie lagen. Dennoch hätten die “Bild”-Medien die Frau “sichtlich an den (Fahndungs)Pranger” gestellt, so die Richter.
Mit Dank an @SeWaTUC und @gerdgerdgerdger für die Hinweise!
*Korrektur: Fehler unsererseits: Wir hatten zuerst geschrieben, dass Bild.de die 50.000 Euro an die Frau zahlen müsste, wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte. Das stimmt aber nicht. Ordnungsgelder gehen an die Staatskasse.