Archiv für Oktober, 2012

HBO, GIF, E-Mails

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Was Günther Jauch alles egal ist”
(stefan-niggemeier.de)
Der Sendung “Günther Jauch” sei es letzten Sonntag “in spektakulärer Weise” nicht gelungen, ihre Zuschauer ein bisschen klüger machen: “Man hätte sonst zum Beispiel darauf verzichtet, einen Heini wie Hans-Hermann Tiedje einzuladen, der nichts mit dem Fall zu tun hat, der Wenigerwissen durch Lautermeinen kompensiert und der die bequeme Position hat, stellvertretend für seine Kumpel von ‘Bild’ Kachelmann angreifen zu können, ohne sich für das Handeln von ‘Bild’ rechtfertigen zu müssen.”

2. “Wolgast, das Opfer der Medien – Eine Replik”
(vierzudrei.de.ms)
Eine Replik auf den FAZ-Artikel “Das eingeübte Ritual”: “Mein Eindruck ist, dass der Autor diesen Text schnell zusammengeschustert hat, ohne selbst vor Ort gewesen zu sein. Oder, ohne die Region wirklich zu kennen.”

3. “HBO-Bosse: Deutschland ist wie USA vor 20 Jahren”
(newsroom.de, Britta Schultejans)
Richard Plepler, künftig CEO des US-Bezahlsenders HBO, über das Fernsehen in Deutschland: “Ich denke, Ihr seid wie wir vor 20 Jahren. Alles war vorhersehbar und es gab eine vorgegebene Richtung. Als wir damals unsere Vorstellung geäußert haben, wurde das als wahnwitzige Idee abgetan. Man kann sich kaum vorstellen, wie viel Zynismus uns und unseren Ideen entgegen gebracht wurde. Und heute macht das jeder.”

4. “Lacht um euer Leben”
(tagesspiegel.de, Sidney Gennies)
Satire im Ägypten und Syrien: “Seit die staatlichen Repressionen wegfallen, haben sich auch die Grenzen der Pressefreiheit verschoben. ‘Ich kann und werde über alles sprechen’, sagt Satiriker Bassem Youssef. ‘Aber Religion und Sex sind tabu.’ Niemand verbiete es ihm, aber die Zuschauer würden es nicht akzeptieren.”

5. “Animierte GIF-Bildchen erobern das Internet”
(netzwertig.com, Martin Weigert)
Martin Weigert versucht, den Erfolg des Grafikformats GIF zu erklären.

6. “‘Nur Sklaven sind ständig erreichbar'”
(spiegel.de, Anne Haeming)
Anitra Eggler liest ihre E-Mails um 10 und um 16 Uhr. “Man sollte das Postfach wie einen echten Briefkasten behandeln: aufmachen, dann die Post durcharbeiten. Und nicht dauernd schauen, ob gerade die Welt untergegangen ist.”

Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

Medizinjournalismus mit Chefarztbehandlung (2)

Anfang Juni veröffentlichte die Koblenzer “Rhein-Zeitung” einen Artikel, der von den Erfolgen eines noch nicht zugelassenen Medikamentes gegen Knochenmarkkrebs schwärmte. Es handelte sich allerdings in Wahrheit um eine nur unwesentlich veränderte Pressemitteilung des Stiftungsklinikums Mittelrhein (BILDblog berichtete).

Der Presserat hat aufgrund einer Beschwerde von uns eine “Missbilligung” ausgesprochen. Der Artikel verstoße gegen die Richtlinie 1.3 des Pressekodex, wonach Pressemitteilungen als solche gekennzeichnet werden müssen. Die Chefredaktion der “Rhein-Zeitung” hatte es in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Gremium bedauert, dass die journalistische Distanz nicht gewahrt wurde. Sie habe die Kritik zum Anlass genommen, die Redakteure schriftlich auf das Einhalten der journalistischen Grundsätze hinzuweisen. Auf Twitter hatte Chefredakteur Christian Lindner bereits damals erklärt, so etwas dürfe nicht vorkommen.

Der Presserat “empfiehlt” den Medien, “Missbilligungen” zu veröffentlichen, “als Ausdruck fairer Berichterstattung”. Die Betroffenen verzichten aber in aller Regel darauf. Anders die “Rhein-Zeitung”, in der gestern folgender Artikel erschien:

B.Z., Wolgast, Flaschensammler

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Hut ab vor Ihrer Verlogenheit, Herr Huth!”
(mediensalat.info, Ralf Marder)
Der Chefredakteur der “B.Z.”, Peter Huth, behauptete, in seiner Zeitung würden Menschen nicht “Monster” genannt. Ralf Marder beweist das Gegenteil.

2. “Armin Wolfs ZIB2 gewinnt das Match der Übertreibungen”
(kobuk.at, Helge Fahrnberger)
Wie viele Zuschauer haben das Stratos-Spektakel verfolgt? 2 Milliarden? 2,8 Milliarden?

3. “Das eingeübte Ritual”
(faz.net, Frank Pergande)
Bewohner von Wolgast werden von Journalisten pauschal “in die Nähe zum Rechtsextremismus gerückt – und dabei mit Rostock-Lichtenhagen verglichen”: “Das ist ein eingeübtes Ritual. Diesmal hat es Wolgast getroffen, zuvor Orte wie Torgelow, Ueckermünde und Anklam.”

4. “Warum wir arabische Medien mehr beachten müssen”
(zeit.de, Asiem El-Difraoui)
Asiem El-Difraoui plädiert dafür, genauer hinzusehen bei arabischen Medien: “Fast pausenlos gründen Vertreter aller politischer Strömungen, von Salafisten bis zu Sozialisten, neue Weblogs und Foren, aber auch Tageszeitungen und TV-Sender.”

5. “‘Flaschensammler auf St. Pauli ruinieren uns'”
(shopblogger.de, Björn Harste)
Ruinieren eifrige Flaschensammler einen Supermarkt in Hamburg, wie man nach der Lektüre eines Bild.de-Artikels den Eindruck haben könnte? Nein, schreibt Björn Harste: “Pfand ist ein durchlaufender Posten. Wieviel er Pfand er beim Verkauf der Getränke kassiert ist vollkommen unabhängig von dem, was er zurücknimmt.”

6. “Die Ärzte in Freiburg: Lustig, aber nicht immer”
(badische-zeitung.de)
Weil das Management der Band “Die Ärzte” “einen Vertrag mit allerlei Klauseln” schickt, wird der Bericht zum Konzert in Freiburg nicht von einem Foto, sondern von einer Illustration begleitet.

Sportlich, sportlich (1-4)

Am Freitag gewann die deutsche Fußballnationalmannschaft ihr WM-Qualifikationsspiel in Irland mit 6:1. Am Sonntag feierte die “Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung” den “Hauch von Befreiung”, den dieses Ergebnis bedeutete.

Was laut “Sonntagszeitung” vor allem an einem Mann lag:

In Dublin genügte ein Name, um das Steigerungspotential im Vergleich zur EM zu vermessen. Marco Reus präsentierte sich nicht nur wegen seiner beiden Tore als ein weiterer Spieler, der den Unterschied ausmachen kann.

Doch obwohl Reus gegen Irland der Matchwinner war, gab es offensichtlich kein brauchbares Foto von ihm aus dem Spiel — die “FAS” jedenfalls druckte ein Foto aus dem EM-Viertelfinale gegen Griechenland, gut zu erkennen am EM-Logo auf den Ärmeln und an den deutschen und griechischen Fahnen unter dem Adler:

Mit Dank an Oskar L.

***

Apropos Adler: Am Sonntag fand das sogenannte “Jahrhundertspiel” zwischen Deutschland und Italien statt, bei dem ehemalige Nationalspieler beider Länder für einen guten Zweck gegeneinander antraten.

Der Kölner “Express” schreibt dazu auf seiner Website:

30:000 Fans waren in die Frankfurter Arena gekommen, und sie sahen Ballack noch einmal mit dem DFB-Adler auf der Brust.

Das darüber abgebildete Foto zeigt allerdings deutlich, dass Ballack gar keinen DFB-Adler auf der Brust hatte:

Genau genommen hatte keiner der deutschen Spieler den DFB-Adler auf der Brust, weil es sich nicht um ein offizielles Spiel des Deutschen Fußballbundes handelte und dessen Wappen deshalb auch nicht verwendet werden durfte. Weswegen auch die Überschrift “Ballack genießt Auftritt im DFB-Trikot” auf wackligen Beinen steht.

Mit Dank an Tim W.

***

In der Nacht zum Sonntag kam es in Fürth zu einer Massenschlägerei mit neun Verletzten.

Der Sportinformationsdienst sid schreibt:

Nach Angaben der Polizei sollen sich zu jenem Zeitpunkt 40 Anhänger des Aufsteigers in ihrem Vereinsheim aufgehalten haben, als gegen 1.30 Uhr rund 60 Fans des Club auftauchten.

Der sid war so unvorsichtig, die Meldung als “Fußball/BL/Nürnberg/Fürth/Fans/Schlägerei” zu kategorisieren, woraus die Überschriftenmacher bei “Focus Online” folgendes folgerten:

1. FC Nürnberg gegen SpVgg Greuther Fürth: Massenschlägerei bei Bundesligaspiel.

Nur, dass am Wochenende nicht nur nicht das Spiel Fürth gegen Nürnberg stattfand (das ist erst Ende November), sondern wegen der Länderspielpause (s.o.) gar kein “Bundesligaspiel”. Aber wenn Fans von Bundesligavereinen aufeinander einschlagen, muss das ja quasi ein Bundesligaspiel gewesen sein.

Mit Dank an Bastian.

***

Und dann war da noch die “Welt”, die gestern den schwedischen Fußballer Zlatan Ibrahimovic porträtierte, der “als gemein, gefährlich und genial” gilt:

Auf der Skala der Traumberufe stünden wir Fußballreporter ganz oben, wenn da nicht mitunter diese brutale Wirklichkeit wäre: Erst bettelt man bei einem Star um ein Interview – um hinterher zu bedauern, dass es geklappt hat. So erging es jenem armen Kerl, der Zlatan Ibrahimovic einmal unbedingt vor der Kamera haben wollte. Der Torjäger kam nach dem Spiel vom Duschen, strebte zum Ausgang – und es kam zu folgendem Dialog.

“Zlatan!”, schrie ihm der Reporter nach. Ibrahimovic hielt abrupt an, machte kehrt und sagte: “Was zum Teufel willst Du?” Der Reporter bugsierte den Rüden dann irgendwie vors Mikrofon, zupfte sich fürs Interview schnell die Haare schön – da verzog Ibrahimovic seine krumme Nase und maulte: “Zum Teufel, was hast Du für ein Parfüm? Du riechst nicht gut.” Die Anspannung des Reporters nahm dramatisch zu, verkrampft lächelnd nahm er Anlauf zum Zwiegespräch, doch wieder war der Kicker schneller. “Das ist ja schlimm, wie Du riechst”, beschwerte sich Ibrahimovic. Anschließend beantwortete er halbherzig eine kurze Frage zum Spiel, und der Reporter, erleichtert, bedankte sich: “Also, bis demnächst, wir sehen uns.” “Besser nicht”, sagte Ibrahimovic, rümpfte noch mal die Nase – und ging.

Wie ernst es Ibrahimovic mit seinen “Beschwerden” war, sehen Sie am Besten selbst:

Mit Dank an Boludo.

Günther Jauch, Monster, Marketing

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Nachgeplapperte Lügen”
(spiegel.de, Stefan Niggemeier)
Der vom Vorwurf der “schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung” freigesprochene Jörg Kachelmann und seine Frau Miriam zu Gast bei “Günther Jauch”: “Dass jemand bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig zu gelten hat und dass der Beweis der Schuld im Fall Kachelmann in keiner Weise erbracht wurde, das erschien in der Sendung wie eine weltfremde Absonderlichkeit von Juristen, ohne lebenspraktische Relevanz.” Siehe dazu auch “Freispruch aufgehoben” (taz.de, Ulrike Winkelmann). Die ARD und die Produktionsfirma “weisen die Kritik von sich”.

2. “Wir nennen Menschen nicht ‘Monster'”
(horizont.net, Roland Pimpl)
Peter Huth, Chefredakteur der Boulevardzeitung “B.Z.”, im Interview: “Wir bei der ‘B.Z.’ behandeln die Objekte unserer Berichterstattung – und das sind in erster Linie Menschen – mit großer Empathie. Wir fühlen mehr mit den Opfern, als dass wir uns über Täter ereifern oder Taten darstellen, ob es sich nun um Verbrechen handelt oder um soziale Themen, etwa Mieterhöhungen. Und ganz grundsätzlich nennen wir Menschen nicht ‘Monster’, auch Mörder nicht.”

3. “Artikelkritik – Christoph Titz von Spiegel Online: Analyse von Schavans Doktorarbeit”
(hogymag.wordpress.com, almasala)
Almasala kritisiert den Artikel “Ministerin mit Sigmund-Freud-Schwäche” von Christoph Titz auf “Spiegel Online” zu den Plagiatsvorwürfen gegen Annette Schavan: “Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Glaubwürdigkeit von Christoph Titz zwei Dinge in Frage stellen: (1) seine mangelnde Bereitschaft zu recherchieren und (2) seine Voreingenommenheit.”

4. “FAZ und Bund der ‘Steuerzahler’: Mit Zahlentricks gegen Steinbrück und gegen höhere Steuern”
(annotazioni.de, Patrick Schreiner)
Patrick Schreiner bemängelt “unterschiedliche Skalen/Maßstäbe” im FAS-Artikel “So teuer wird es mit Steinbrück”: “Korrigiert man diese Darstellung und verwendet eine einheitliche Skala, wie es seriös wäre, so wird deutlich, wen die Steinbrückschen Steuerpläne wirklich treffen würden. Es ist vor allem Person 4 – und damit ein Mitglied jener kleinen Bevölkerungsgruppe, die über genug Einkommen und Vermögen verfügt, um finanziell deutlich mehr zum Gemeinwesen beizutragen.”

5. “Der größte Marketing-Stunt aller Zeiten”
(georgholzer.at)
Georg Holzer listet auf, wie viele Medien der “Marketing-Aktion” von Felix Baumgartner höchste Aufmerksamkeit zumessen: “Auch aus Mangel an anderen großen Themen brachten 13 von 14 Blätter den Sprung auf ihr Titelblatt, lediglich das Wirtschaftsblatt hatte Baumgartner nicht auf der Einser. Durch den späten Sprung sprachen hier womöglich produktionstechnische Gründe dagegen.”

6. “Freier Fall: Katze absolviert Rekordsprung von Bücherregal”
(kojote-magazin.de)

Presserat, Zeitungsverkäufer, Denis Scheck

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Der Presserat braucht dringend eine Reform: Die Brand-Eins-Affäre”
(journalismus-handbuch.de, Paul-Josef Raue)
Paul-Josef Raue fordert eine Reform des Deutschen Presserats: “1. Transparenz fehlt, 2. Unschuldsvermutung fehlt, 3. Unterstützung der Journalisten fehlt.”

2. “‘Ich habe ein breites Kreuz'”
(spiegel.de)
Der Berliner Zeitungsverkäufer Olaf Forner: “Alleine konnte ich immer gut davon leben, aber eine Familie damit zu ernähren, ist schwierig. Deshalb habe ich seit anderthalb Jahren noch einen Vollzeitjob: Tagsüber bin ich Assistent bei den ambulanten Diensten, betreue Menschen mit Körperbehinderung.”

3. “‘Kein Sex in Entenhausen!'”
(cicero.de, Sarah Maria Deckert)
Literaturkritiker Denis Scheck wundert sich über fehlende Kritik in anderen Bereichen: “Ich fordere Brötchenkritik, Hosenkritik, Sockenkritik, Lampenkritik! Es gibt die Kritik im kulinarischen Bereich, merkwürdigerweise in der Automobilindustrie, im Kunst- und Musikbereich, aber in vielen Feldern unseres Alltagsleben fehlt sie. So steckt auch die Kindergartenkritik noch in den Kinderschuhen. Deshalb gibt es auch ganz wenig gesellschaftliches Fortkommen.”

4. “Autorisierung von Interviews”
(drehscheibe.org)
Eine Umfrage unter Lokaljournalisten zur Handhabe der Autorisierung von Interviews.

5. “Von toller Stimmung zu Nulltoleranz”
(sonntagszeitung.ch, Michael Lütscher)
Vor einigen Jahren wurde in Schweizer Medien über das Zünden von Feuerwerkskörpern in Fußballstadien ganz anders berichtet als heute. Neu zur Diskussion hinzugekommen ist das Wort “Nulltoleranz”.

6. “Journalisten wetteifern um fiesesten Leserbrief”
(ftd.de, Sebastian Kunigkeit und Antonia Lange)
Journalisten lesen erhaltene Leserbriefe vor: “Sie ehemaliger Schülerzeitungs-Redakteur. Sie Schreiberlein. Sie Wurm. (…) Schulen Sie um und werden doch Bioladen-Besitzer.”

Bild  

Das ist keine Strafe!

Wenn eine, dem breiten Volk eher unbekannte PR-Managerin juristischen Ärger hat, ist das keine Meldung, mit der man als Zeitung punkten kann. Wenn die Frau aber zufälligerweise unter anderem für einen Mann arbeitet, dessen Verhältnis zu deutschen Boulevardmedien einigermaßen angespannt ist, dann kann das schon der richtige “Dreh” für eine Geschichte sein:

Bevor Sie sich wundern, warum Stefan Raab so komisch aussieht: Das ist gar nicht Stefan Raab, sondern seine Wachsfigur. Es gibt offenbar kein anderes “gemeinsames” Bild.

In der Überschrift in der Kölner Regionalausgabe heißt es, die PR-Managerin Gaby Allendorf müsse eine Geldstrafe zahlen, im ersten Satz, es sei ein Strafbefehl gegen sie ergangen. Ein Strafbefehl ergeht ohne mündliche Hauptverhandlung, quasi nach Aktenlage, und kann als Geldstrafe festgesetzt werden. Es gab aber in diesem Fall weder einen Strafbefehl noch eine Hauptverhandlung, in der Frau Allendorf hätte “verurteilt” werden können.

Um das Begriffschaos komplett zu machen, schreibt “Bild”:

Das Verfahren wurde jetzt vorläufig eingestellt — aber nur gegen Zahlung einer Geldbuße in fünfstelliger Höhe an gemeinnützige Einrichtungen.

Diese Zahlung ist allerdings auch keine “Geldbuße”, die bei Ordnungswidrigkeiten fällig würde.

Auf den Fall von Frau Allendorf trifft das alles nicht zu: Das Verfahren gegen sie wurde gegen eine Geldauflage eingestellt (endgültig, übrigens), sie wurde nicht verurteilt oder “bestraft”.

Im Laufe des Tages änderte sich die Online-Version des Artikels bei Bild.de dann Stück für Stück, bis dort nun zutreffend steht:

Das Verfahren wurde jetzt eingestellt – aber nur gegen Zahlung einer Summe in fünfstelliger Höhe an gemeinnützige Einrichtungen.

Gaby Allendorfs Anwalt Christoph Meyer-Bohl teilte uns auf Anfrage mit, er habe die “Bild”-Juristen “höflich darum gebeten, sachliche Fehler zu korrigieren”, da ihn immer wieder Anfragen von anderen Medien erreicht hätten, die sich auf “Bild” beriefen.

Mit Dank an Daniel K., Karsten H. und Kinga H.

Nachtrag/Korrektur: In der ursprünglichen Fassung dieses Artikels hatten wir bei der Erklärung der Begriffe “Geldstrafe” und “Strafbefehl” einen Fehler gemacht, der nun korrigiert ist.
Bild  

Eine “persönliche Katastrophe”

Das war “Bild” dann sogar eine Meldung oben auf der Titelseite wert:

Andreas Türck: Fernseh-Comeback!

Es ist aber auch eine dramatische Geschichte, um die es da geht:

Er ist über Nacht vom Bildschirm verschwunden – als ihm gekündigt wurde, weil er vor Gericht stand. Doch er war unschuldig.

Jetzt, acht Jahre später, endlich das TV-Comeback.

“Bild” erklärt:

Viele hatten nicht mehr mit seiner Rückkehr gerechnet – nach all dem, was damals passierte …

Was damals passierte, umreißt “Bild” eher knapp (“Türck musste sich wegen des Verdachts der Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Er verlor alle Jobs, obwohl er ein Jahr später freigesprochen wurde: unschuldig in allen Punkten!”) und bezeichnet es als “persönliche Katastrophe”.

Doch diese “persönliche Katastrophe” hatte auch eine öffentliche Dimension — die vor allem in “Bild” stattfand: “Bild” veröffentlichte damals ein “Protokoll der Sex-Nacht” und eine “Sex-Akte Türck” und “Bild am Sonntag” schrieb über Türck, dass dessen “Rückweg in die vorhersehbare Bedeutungslosigkeit” nur dadurch kurz gestoppt worden sei, dass er “etwas Unvorhersehbares tat”

Noch nachdem Türck freigesprochen worden war, behauptete “Bild”, es handele sich nicht um einen “Freispruch erster Klasse”, weil die Tat bloß nicht mit Sicherheit hätte bewiesen werden können, zählte auf, wie viel “Schmutz” an ihm hängen bleibe und fragte süffisant: “Der schöne Andreas ist 1,93 Meter groß, sportlich, schlank, lächelt gern — aber für was soll er jetzt sein Gesicht ins Fernsehen halten?” Später landete Türck wegen seines Prozesses in einer “Bild”-Kolumne mit der Überschrift “Peinliche Promis”.

Die “Bild”-Meldung von Andreas Türcks TV-Comeback ist also eine gute Gelegenheit, mal wieder auf diesen Text im BILDblog zu verlinken:

Die Kommentarfunktion unter dem Artikel bei Bild.de wurde übrigens deaktiviert. Einer unserer Leser gibt an, dort gestern noch auf die unrühmliche Rolle von “Bild” im Zusammenhang mit Andreas Türck verwiesen zu haben.

Mit Dank auch an Jan S. und Rainer T.

Ein bisschen Friedensnobelpreis

Vermutlich wird “Bild” nicht so unoriginell wie Bild.de sein und morgen auf der Titelseite behaupten “wir” seien jetzt “Friedensnobelpreis”. Aber immerhin: 27 Staaten mit insgesamt 500 Millionen Einwohnern – mithin die Europäische Union – werden in diesem Jahr mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Bild.de hat dafür ordentlich Platz auf der Startseite freigeräumt und zeigte noch oberhalb vom “Nacktfoto-Klau bei Justin Bieber” dieses Banner:

Bemerkenswert daran ist vor allem die Karte, die Bild.de zeigt:

Das, was da zu sehen ist, ist zwar grob der europäische Kontinent, aber es sind nicht die Länder der Europäischen Union. Die abgebildeten Länder Norwegen, die Schweiz, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Weißrussland, Moldawien, die Ukraine und die russische Exklave Kaliningrad gehören nämlich nicht dazu. Dafür fehlen die EU-Mitglieder Zypern, Malta und Griechenland.

***

Die Nachrichtenagentur dapd schreibt in ihrem “Stichwort: Friedensnobelpreis”, das von zahlreichen Medien übernommen wurde:

Das Komitee überreicht den mit acht Millionen schwedischen Kronen (923.000 Euro) dotierten Preis am 10. Dezember, dem Todestag Nobels. Den ersten Friedenspreis erhielten 1901 der Gründer des Roten Kreuzes, Henri Dunant, und der Gründer der französischen Friedensgesellschaft, Frédéric Passy. Bisher wurden zwei Deutsche mit dem Preis ausgezeichnet: Carl von Ossietzky und Willy Brandt.

Diese Formulierungen verbreitet die Agentur (bzw. ihr Vorläufer, der deutsche Dienst der Associated Press) mit leichten Abwandlungen seit mehr als 20 Jahren, aber sie sind falsch: Ebenfalls mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurden der frühere deutsche Reichskanzler Gustav Stresemann (1926) und der deutsche Pazifist Ludwig Quidde (1927).

(Albert Schweitzer [1952] und Henry Kissinger [1973] wurden zwar in Deutschland geboren, hatten zum Zeitpunkt ihres Auszeichnung aber bereits die französische bzw. amerikanische Nationalität angenommen.)

Mit Dank an Marc E., Joachim L. und Matthias.

Nachtrag/Korrektur, 14. Oktober: In der ursprünglichen Fassung dieses Eintrags hatten wir angegeben, dass auch Montenegro auf der Karte von Bild.de zu sehen sei. Das stimmt nicht: Dort, wo Montenegro liegen müsste, klafft auf der Karte ein Loch zwischen Bosnien und Herzegowina und Serbien.
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