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Propaganda mit toten Kindern

“Bild” steht im gegenwärtigen Nahost-Krieg uneingeschränkt hinter der israelischen Armee. Ob das eine gute Voraussetzung für eine Zeitung ist, um ihre Leser unvoreingenommen und umfassend über die Vorgänge im Krieg zu informieren, darüber kann man streiten. Die “Bild”-Zeitung aber geht in ihrer Parteinahme soweit, dass sie Tatsachen verdreht, übertreibt und verfälscht. Und darüber kann man eigentlich nicht streiten.

“Bild” berichtet heute über die vor allem in vielen Blogs aufgeworfenen Zweifel daran, was während und nach dem Angriff der israelischen Armee auf die libanesische Stadt Kana wirklich geschah. “Bild” schreibt:

Hat die Terror-Organisation Hisbollah diese Bilder etwa perfide inszeniert — um mit toten Kindern Propaganda gegen Israel zu machen?

Renommierte Blätter wie “Süddeutsche” und FAZ sprechen von “Propaganda” und “Zweifeln” an den genauen Umständen des Angriffs. Die “Neue Zürcher Zeitung” nennt das Chaos aus Schutt und Leichen vor dem zerstörten Haus “eine bloße Darbietung für angereiste Journalisten!”

Alle drei Zitate aus “renommierten Blättern” sind falsch. SZ und FAZ berichten zwar beide über “Verschwörungstheorien” (SZ) und “Spekulationen” (FAZ) über die Umstände des Angriffs auf Kana. Weder in der SZ, noch in der FAZ tauchen in diesem Zusammenhang jedoch die Wörter “Propaganda” oder “Zweifel” auf.

Und die NZZ spricht zwar von “Propaganda” und “Zweifeln”, nennt das Chaos aber keineswegs selbst, wie “Bild” behauptet, “eine bloße Darbietung für angereiste Journalisten”, sondern zitiert diese Meinung nur — als “Vermutung” von “Beobachtern”.

Den gleichen Trick wendet “Bild” noch einmal an und schreibt:

Die FAZ berichtet über einen noch abscheulicheren Verdacht:

Unter Berufung auf die libanesische Internetseite “Libanoscopie” heißt es, dass die Hisbollah einen Raketenwerfer auf das Dach des Hauses gestellt und behinderte Kinder in das Gebäude gebracht habe.

“Bild” tut so, als habe die FAZ den Vorwurf übernommen, dabei referiert die FAZ ihn nur in indirekter Rede. Warum zitiert “Bild” nicht einfach die Originalquelle? Warum versucht sie, diese Originalquelle über den Umweg der FAZ aufzuwerten, wenn die FAZ keine Aussagen darüber trifft, ob sie dieser Quelle glaubt oder nicht?

Die “Bild”-Redakteure Julian Reichelt und Sebastian von Bassewitz fragen heute: “Wurde die ganze Welt durch die Hisbollah-Terroristen getäuscht?” Ganz anders als die von ihnen zitierten “renommierten Blätter” beantworten sie die Frage aber auch sogleich: “Wie die Terroristen der Hisbollah mit toten Kindern Propaganda machen”, “Auch den Ort ihrer schauderhaften Inszenierung wählte die Hisbollah geschickt”, “Das Kalkül der Hisbollah ging auf”.

Die “Bild”-Zeitung setzt der “Propaganda” der Hisbollah etwas entgegen, das sie “Fakten” nennt, und schreibt:

Fakt ist aber: Ausgerechnet aus Kana feuerte die Hisbollah unmittelbar vor dem jüngsten Angriff 150 Raketen auf Nordisrael — dadurch lenkten die Terroristen den Luftschlag der Israelis bewusst und gezielt auf den symbolträchtigen Ort.

Der zweite Teil dieses “Fakts” ist eine Vermutung. Und der erste Teil ist falsch. Laut Untersuchungsbericht der israelischen Armee wurden aus Kana und der Umgebung “seit 12. Juli” über 150 Raketen abgefeuert, also nicht “unmittelbar vor dem jüngsten Angriff”, sondern seit Beginn des Krieges. Dass die israelische Armee in dieser Hinsicht untertreibt, darf man ausschließen.

“Bild” schreibt weiter:

Fakt ist auch: Obwohl libanesische Behörden anfangs 56 Tote meldeten, fand das Rote Kreuz “nur” 28 Leichen.

Ähnlich hatte die Zeitung bereits gestern formuliert:

Die Menschenrechtsorganisation “Human Rights Watch” korrigierte die Zahl der Opfer, die am Wochenende im Dorf Kana bei einem israelischen Luftangriff getötet wurden, auf 28 Tote. Arabische Quellen hatten von 56 Toten gesprochen.

“Bild” verschweigt nicht nur die massive Kritik, die “Human Rights Watch” bei der gleichen Gelegenheit an dem israelischen Vorgehen geübt hat, sondern vor allem auch, dass laut “Human Rights Watch” die Zahl von 28 Todesopfern eine “vorläufige” Zahl ist. 13 Menschen würden noch vermisst und liegen womöglich unter den Trümmern, die Bergungsarbeiten könnten aber nicht fortgesetzt werden. Der Unterschied zu den ursprünglichen Schätzungen rühre daher, dass mehr Menschen, die sich im Keller des bombadierten Hauses aufgehalten hatten, lebend entkommen seien als angenommen.

“Bild” suggeriert (möglicherweise zurecht), dass ursprünglich bewusst eine zu hohe Opferzahl genannt wurde. Und nennt stattdessen eine Zahl, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu niedrig ist, weil sie die Vermissten komplett verschweigt.

Keine Frage: Es ist fast unmöglich für die Medien, in einem Krieg wie diesem die Wahrheit von den Propagandalügen zu unterscheiden. Aber man kann versuchen, seine Leser so gut wie möglich zu informieren: Man kann Quellen angeben und korrekt zitieren. Man kann es vermeiden, sich Behauptungen einer der Parteien zu eigen zu machen. Man kann Spekulationen und Gerüchte als solche kennzeichnen. Und man kann darauf verzichten, den Verdrehungen der Beteiligten noch eigene hinzufügen.

Aber das müsste man erst einmal wollen.

Danke vor allem an Erich B.!

Sie können noch jemanden anrufen!

Das Verhältnis zwischen der “Bild”-Zeitung und Günther Jauch ist eingermaßen zerrüttet. Mit Dieter Bohlen ist “Bild” dagegen bestens befreundet. Insofern kommt die heutige Bild.de-Schlagzeile vielleicht nicht ganz überraschend:

Pop-Titan Dieter Bohlen verdrängt
Quiz-König Günther Jauch

Und es stimmt ja: In der kommenden Fernsehsaison soll die Samstagsausgabe von “Wer wird Millionär” häufiger ausfallen — sowohl für Eventshows, als auch während der vier Monate, in denen “Deutschland sucht den Superstar” läuft. So ähnlich steht das auch bei Bild.de, nur steht dahinter die Frage:

4 Monate Zwangspause für Jauch?

— was doch eine erstaunliche Formulierung ist, wenn man bedenkt, dass Jauch während dieser Zeit montags und freitags “Wer wird Millionär” und mittwochs “Stern-TV” moderiert.

Weiter schreibt Bild.de:

Ein anderer Grund [für die Verschiebung] könnte die Einschaltquote der Quizshow sein: Mit rund sieben Millionen Zuschauern am Samstagabend ist die Quote zwar immer noch gut, dennoch hat sich die einstige Zuschauerzahl der Sendung fast halbiert.

Rechnen wir das einmal nach: Wenn die Show jetzt samstags rund sieben Millionen Zuschauer hat und das fast einer Halbierung gegenüber früher entspricht, müsste sie früher samstags im Schnitt etwa 13 Millionen Zuschauer gehabt haben.

Keine einzige Samstags-Sendung von “Wer wird Millionär” erreichte je 13 Millionen Zuschauer. Von den 169 Samstags-Sendungen in der “Wer wird Millionär”-Geschichte erreichten nur sechs 11 Millionen Zuschauer. Die meisten Zuschauer hatte “Wer wird Millionär” in der Saison 2000/2001: damals sahen samstags im Schnitt 9,09 Millionen Menschen die Show. In der aktuellen Saison waren es bisher 6,65 Millionen. Das entspricht einem Rückgang von gut einem Viertel.

Die mit Abstand meistgesehene Samstags-Sendung von “Wer wird Millionär” hatte 12,3 Millionen Zuschauer. Sie lief am 2. Dezember 2000 und war keine ganz typische Sendung. Am Morgen dieses Tages hatte “Bild” mit einer Schlagzeile aufgemacht, die vorab verriet, was am Abend zu sehen sein würde:

Jauchs erster Millionär

Vielen Dank an den Popkulturjunkie für die Zahlen!

Der heißeste Spaziergang der Welt

Ground control to major tom
Take your protein pills and put your helmet on

— “Space Oddity”, David Bowie, 1969

"Der coolste Spaziergang der Welt"

Die “Bild”-Zeitung schreibt heute über den deutschen Astronauten Thomas Reiter und dessen Einsatz außerhalb der ISS. Sie findet, das sei “der coolste Spaziergang der Welt” (siehe Ausriss). Und wir fragen uns, wie “Bild” darauf kommt, dass Reiter ausgerechnet bei “-250 Grad im All” rumschwebt. Wusste etwa jemand, dass die Temperatur im Weltraum minus 270 Grad Celsius beträgt und hat sich dann gedacht, “na, ganz so kalt kann’s ja gerade nicht sein, weil der Mars so weit weg ist”? Oder hat eine Umfrage in der Redaktion einen Durchschnittswert von minus 250 Grad ergeben?

Auf der Internetseite des Fernsehsenders Phoenix jedenfalls wird die Temperatur auf der Schattenseite der ISS mit minus 70 Grad angegeben, während auf der Sonnenseite “eine Temperatur von mehr als 150 Grad” herrsche. Und die NASA, die es ja eigentlich wissen müsste, spricht in etwas allgemeinerem Zusammenhang von Temperaturen zwischen minus 148 und plus 248 Grad Fahrenheit. Das entspricht minus 100 bis plus 120 Grad Celsius.

Aber vielleicht meint “Bild” die “gefühlte Temperatur”. Schließlich schreibt sie ja auch:

Eisige minus 250 Grad umwehen die Männer im All.

Hervorhebung und Link von uns.

Major Tom denkt sich
“Wenn die wüssten,
mich führt hier ein Licht
durch das All.
Das kennt ihr noch nicht.
Ich komme bald;
Mir wird kalt …”

— “Major Tom (Völlig losgelöst)”, Peter Schilling, 1982

Mit Dank an Stephan M., Christoph O., Malte K., Michael K., Max K. und Hubert E. für die sachdienlichen Hinweise.

Nachtrag, 23.15 Uhr. “Bild” hat den eigenen Fehler korrigiert: “Auf der Schattenseite der ISS herrschen ‘nur’ etwa minus 70 Grad Celsius.” Und auch bei Bild.de stieg die Temperatur inzwischen unauffällig um 180 Grad.

Allgemein  

Braucht Bild.de einen Journalisten?

Eine lustige Überschrift ist den Leuten von Bild.de da eingefallen:

Braucht George Michael einen Sexorzisten?

George Michael hatte nämlich neulich Sex in einem Park. Und Bild.de schreibt, quasi als Erklärung für “derartige Eskapaden”:

Wie die “Daily Mail” berichtet, soll George gesagt haben: “Ich bin von meinem schwulen Onkel besessen.”

Nur berichtet das die “Daily Mail” gar nicht. Das Zitat aus der “Daily Mail”* lautet, Michael sei von der “story of his uncle” besessen, also der Geschichte seines Onkels, was schon nicht mehr nach einem Fall für Teufelsaustreiber klingt, sondern nur einer besonders intensiven Beschäftigung mit einem Thema.

Aber es kommt noch besser: Das Zitat ist gar nicht von George Michael. Gesagt hat es laut “Daily Mail” ein ungenannter “Freund” über George Michael.

Aber Bild.de schiebt George Michael nicht nur ein Zitat unter, das er nicht gesagt hat, sondern verurteilt ihn auch noch dafür:

Der Bruder seiner Mutter litt nämlich an Schizophrenie, musste seine Homosexualität unterdrücken und brachte sich Mitte der 60er Jahre um. Geschmackloser geht’s wirklich nicht, George…

Gerade die Tatsache, dass Geisteskrankheiten in seiner Familie häufiger vorkamen, beunruhigt laut “Daily Mail” den Popstar, der selbst an Depressionen litt. Was daran geschmacklos ist, weiß allein Bild.de.

*) In der Online-Ausgabe der “Daily Mail” steht der Artikel nur in verstümmelter Form.

Liegt ein Fluch über dem Sommer?

Es ist Sommer. Ein Sommer der Wiederwiederwiederholungen. Und heute fragt “Bild” anlässlich Elisabeth Volkmanns Tod:

Liegt ein Fluch über der Klimbim-Familie?

Und wir zitieren auszugsweise:

“Sie machten die Menschen glücklich — und wurden selbst so unglücklich.”

“Regisseur Michael Pfleghar († 58) erschoß sich 1991 in der Badewanne seiner Düsseldorfer Wohnung – er war des Lebens überdrüssig.”

“Im November 2005 erlitt Peer Augustinski einen schweren Schlaganfall – 14 Tage Intensivstation, Schädel-Akupunktur. Seitdem ist er halbseitig gelähmt, kämpft sich mit harter Therapie zurück ins Leben.”

“Ingrid Steeger hatte nie Glück mit den Männern. Sie war mit Michael Pfleghar liiert, der sie ausnutzte – wie alle anderen auch. Heute lebt sie mit ihrem Dackel zurückgezogen in einer Zweizimmerwohnung in München.”

Und jetzt? Jetzt zitieren wir auszugsweise aus einem Artikel der “Bild am Sonntag”, erschienen vor fast genau zehn Wochen:

"Der Klimbim-Fluch"

“Muß man selber unglücklich werden, wenn man Millionen andere glücklich macht?”

“Am 23. Juni 1991 erschoß sich der lebensüberdrüssige Pfleghar in der Badewanne seiner Düsseldorfer Wohnung.”

“Peer Augustinski hat immer sehr gesund gelebt. (…) Im November vergangenen Jahres dann ein Schlaganfall, einer von der schweren Sorte. 14 Tage Intensivstation, linksseitige Lähmung, Schädel-Akupunktur. Augustinski kämpft sich durch. Beißt sich durch die Therapie:”

“Und dann ist da noch immer Ingrid Steeger, heute 59. (…) War mit dem genialischen Michael Pfleghar liiert – der hat sie ausgenutzt wie alle ihre anderen Männer auch. Lebt jetzt mit einer alten Dackelhündin in einer Münchner Zweizimmerwohnung, die sie kaum verläßt.”

Und nur zum Vergleich wiederholen wir nun noch ein paar “Bild”- und “BamS”-Aufregersätze der vergangenen zehn Jahre:

“Das ist der Gipfel aller TV-Unverschämtheiten! Erst im April wurden die Gebühren fürs öffentlich-rechtliche Fernsehen (…) erhöht. Und jetzt bekommen wir von ARD und ZDF trotzdem einen TV-Sommer voller Wiederholungen.”
(“Bild” vom 30.7.2005)

“Der TV-Sommer der Wiederwiederwiederholungen: TV-GÄHN! Egal, wohin man zappt – fast nur noch Wiederholungen. Gähnende TV-Langeweile. (…) Wofür zahlen wir eigentlich noch TV-Gebühren!”
(“Bild” vom 16.7.2003)

“(…) jeden Sommer der gleiche Ärger über Wiederholungen im TV. (…) Deshalb fordert jetzt Hans-Joachim Otto, medienpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion: Runter mit den TV-Gebühren während der Sommermonate!”
(“BamS” vom 14.7.2002)

“Gähn-TV immer schlimmer: Das Sommer-Gähn-TV. Nur Wiederholungen, fast alle Show- und Talkmaster im Urlaub.”
(“Bild” vom 3.8.2001)

“Wofür zahlen wir im Sommer eigentlich Gebühren? Politiker fordern weniger Gebühren wegen Gähn-TV”
(“Bild” vom 28.7.2001)

“Noch nie sendete das Fernsehen so viele Wiederholungen wie im kommenden Sommer: Der trostlose TV-Sommer”
(“BamS” vom 2.7.2000)

“Ab Juni fast nur noch Wiederholungen: Das Fernsehen fällt in den Sommerschlaf”
(“BamS” vom 30.5.1999)

“Nur noch Wiederholungen: Frechheit: Fernsehen fällt drei Monate in Sommerschlaf”
(“BamS” vom 1.6.1997)

Verrechneter Sommer

“Bild” ist ja gerade wieder mal dabei, “Die Große Geld-Debatte” zu führen. Heute sind die Beamten dran:

"Soviel verdienen deutsche Beamte"

Im Text heißt es:

Es ist das Top-Thema in Deutschland: Die großen Gehalts-Listen von BILD! Heute sagt BILD, wie viel unsere rund zwei Millionen Staatsdiener verdienen (…) Ihr Job ist sicher, Kündigung ausgeschlossen. (…) Pensionen: Im Alter 71,75 % des letzten Gehaltes (steuerpflichtig).

Huch?! Nee, Verzeihung! Das war ja der Text, den “Bild” vor ziemlich genau zwei Jahren unter der Überschrift “So viel verdienen deutsche Beamte” druckte. Heute steht in “Bild”:

Die große Geld-Debatte: Ganz Deutschland diskutiert, wer wieviel Geld für seine Arbeit bekommt. Heute sagt BILD, was die rund zwei Millionen deutschen Beamten verdienen (…) Nicht jeder Staatsdiener verdient sehr viel — dafür hat er einen sicheren Arbeitsplatz, weniger Abgaben und eine gute Pension (71,75 % vom letzten Brutto).

Und was vor zwei Jahren irreführend war, ist es noch immer. Zum Beispiel die “Bild”-Angabe zu den Pensionen. Zwar beträgt die höchstmögliche Beamten-Pension tatsächlich 71,75 Prozent, allerdings muss man dafür 40 Jahre verbeamtet gewesen sein. Denn das Ruhegehalt berechnet sich nach § 14 BeamtVG. Bei 30 Dienstjahren kommt man so auf rund 54 Prozent “vom letzten Brutto”, bei 20 Dienstjahren nur auf 36 Prozent.

Anders als vor zwei Jahren, als “Bild” bei den meisten Einkommen noch eine Einkommensspanne angegeben hatte, will sie es diesmal ganz genau wissen und gibt dafür im Kleingedruckten “Berechnungs-Annahmen” an:

35jähriger verheirateter Beamter, der mit 23 Jahren verbeamtet wurde; ohne Weihnachtsgeld und Zulagen

Wir haben mal ein paar Stichproben gemacht und festgestellt, dass die Annahmen bei manchen Berufsgruppen zu recht abenteuerlichen Konstellationen führen. Wer z.B. nach 12-jähriger Dienstzeit mit 35 Jahren immer noch Gefreiter ist, der hat definitiv was falsch gemacht. Andererseits sind Generalbundesanwälte oder Richter am Bundesgerichtshof für gewöhnlich etwas älter als 35.

Noch weiter neben der Realität liegt “Bild” beim Staatsanwalt:

Staatsanwälte werden nach Besoldungsgruppe R1 [pdf] bezahlt. Demnach kommt man in Westdeutschland als 35-Jähriger auf 3.695,38 Euro und im Osten auf 3418,23 Euro Grundgehalt. Der Familienzuschlag für Verheiratete beträgt 105,28 Euro, bzw. 97,38 Euro. Wie “Bild” auf die eigenen Zahlen (s.o.) kommt, ist uns ehrlich gesagt schleierhaft.

Ähnlich sieht’s beim Richter am Landessozialgericht (Besoldungsgruppe R2) aus:

Nach unserer Rechnung ergibt sich für einen 35-Jährigen ein Bruttoeinkommen von 4.261,50 Euro (West) und 3.941,88 Euro (Ost). “Bild” hat auch hier sehr viel höhere Beträge raus (s.o.).

Und wenn “Bild” schon möchte, dass “ganz Deutschland” darüber diskutiert, “wer wieviel Geld für seine Arbeit bekommt”, dann wünschte man sich dafür doch wenigstens eine korrekte Grundlage. Sonst kann man sich ja die Infos gleich selber zusammensuchen.

Mit Dank an Robert T., Oliver H., Marcel H., Jan G. und Benjamin S. für die sachdienlichen Hinweise.

Carrells letzter Wunsch war nicht sein letzter Wille

Manchmal reicht es einfach nicht, die halbe Wahrheit zu kennen.

Kurz nachdem Rudi Carrell gestorben war, wusste “Bild”, dass der Showmaster eingeäschert und neben seiner zweiten Frau Anke begraben werden wolle. “Bild” wusste außerdem, dass die Urne seiner zweiten Frau im Garten seines Grundstückes beigesetzt worden sei. Und aus beidem folgerte “Bild” nun offenbar, dass nun auch Carrell in seinem Garten beigesetzt werden wolle.

Das war eine weitreichende Schlussfolgerung. Deshalb fragte “Bild” schon am ersten Tag der Berichterstattung über Carrells Tod unheilvoll: “Bleibt Rudi Carrells letzter Wunsch etwa unerfüllt?” Und fragte beim Bürgermeister von Carrells Wohnort Syke nach, ob so eine Bestattung im Garten überhaupt erlaubt sei, und der Bürgermeister verneinte und sagte, es gebe noch nicht einmal einen entsprechenden Antrag.

Vielleicht hätte man sich an dieser Stelle schon fragen können, ob das Fehlen des Antrags nicht auch bedeuten könnte, dass Carrell womöglich gar nicht im eigenen Garten bestattet werden wollte. Vielleicht hätte auch jemand im langen Interview nachlesen können, das Carrell erst im März dem “SZ-Magazin” gegeben hat. Darin antwortete er auf die Frage, ob er nicht auf dem Grundstück neben seiner Frau Anke beerdigt werden wolle: “Ich überlege noch, ob wir vielleicht ein gemeinsames Grab mit beiden Urnen nehmen, auf einem normalen Friedhof.”

“Bild” zitierte stattdessen nun den Ordnungsamtsleiter von Syke, der sagte, es werde keine Ausnahmegenehmigung für Carrell geben. “Bild” fragte auch beim niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff nach, der der Zeitung sagte, er würde es “außerordentlich begrüßen”, wenn die zuständige Behörde die Genehmigung doch erteilen würde. Und weil in der Welt von “Bild” demokratische Abläufe und gesetzliche Vorschriften keine große Sache sind, machte die Zeitung daraus gleich die Überschrift: “Rudi darf in seinem Garten beigesetzt werden”.

Während nun andere Zeitungen das Thema aufgriffen, ohne die Grundannahme zu überprüfen, wurde es in “Bild” selbst ein bisschen ruhig um die Urne-im-Garten-Geschichte. Bis gestern, als “Bild” berichtete, Carrell sei auf dem Friedhof in Heiligenfelde beigesetzt worden — neben seiner Frau, deren Urne offensichtlich überführt worden sei. Heute schreibt “Bild” wieder über Carrells “letzten Willen”. Und zitiert seinen Schwiegersohn Dieter Klar mit den Worten: “Das Haus soll auf alle Fälle verkauft werden. Das wollte Rudi so. Er hat deshalb auch angeregt, nicht auf seinem Grundstück bestattet zu werden, sondern außerhalb.”

Danke an Stefan S.!

Bei uns kommt das Geld aus der Bank

Gutes Thema eigentlich, mit dem die “Bild”-Zeitung heute aufmacht (siehe Ausriss). Wer kommt schon mit seinem Geld aus? Wer überzieht nicht ab und zu sein Konto? So wie die 14 Kontoinhaber, die “Bild” unter der Überschrift “Unser Geld reicht nie für einen Monat” präsentiert und deren Geld mehrheitlich für einen Monat zu reichen scheint. Laut Schuldenreport 2006 sind sogar 3,1 Millionen Haushalte in Deutschland überschuldet. Und auch das steht so in “Bild”:

Immer mehr Deutsche kommen mit ihrem Geld nicht aus! Laut Schuldenreport 2006 sind schon 3,1 Millionen Haushalte überschuldet. Seit 1999 hat sich diese Zahl mehr als verdoppelt.

Als “wichtige Gründe” dafür nennt “Bild” “Sinkende Einkommen”, “Steigende Lebenshaltungskosten”, “Explodierende Energiekosten”, “Steigende Abgaben und Gebühren” und “Angst um den Arbeitsplatz” (?).

Und mal abgesehen davon, dass die 14 Kontoinhaber mit dem wichtigen Thema Überschuldung nichts zu tun haben und sich die Zahl der überschuldeten Haushalte nicht “seit 1999”, sondern zwischen 1993 und 2002 mehr als verdoppelt hat, ist auch in der Pressemitteilung zum Schuldenreport 2006, der im Februar veröffentlicht wurde, die Rede davon, dass “bereits kleine ‘Störungen’ wie etwa die Reparatur der Waschmaschine oder steigende Energiepreise den finanziellen Kollaps auslösen können”. Allerdings geht es den Herausgebern des Reports (Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz und Bundesverband der Verbraucherzentralen, VZBV) noch um etwas anderes. In der Pressemitteilung heißt es über überschuldungsgefährdete Haushalte:

Diese Haushalte stehen auf der Kante — leichtfertige Kreditvergabe und die diskriminierenden Scoring-Praktiken der Banken können hier leicht den Anstoß zur Überschuldung geben.

Deshalb fordern die Verbände u.a. einen “Ausbau der Schuldnerberatung”, “die gesetzliche Verankerung des Rechts auf ein Girokonto auf Guthabenbasis” und “die Verankerung der Pflicht zu einer verantwortlichen Kreditvergabe in der EU-Verbraucherkreditrichtlinie”.

In “Bild” steht davon nichts. Stattdessen beantwortet “Bild” unterhalb der bereits erwähnten Überschrift “Unser Geld reicht nie für einen Monat” die Frage:

Beim Diakonischen Werk findet man das abwegig. Ein Sprecher sagte uns:

Der Dispo sollte eigentlich nur als Überbrückung dienen. Wir wären ja mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir zur Erhöhung des Dispos raten würden, obwohl das Geld ohnehin schon nicht ausreicht.

So geht das also: Statt ein wichtiges Thema, das jeden angeht, in seiner gesellschaftspolitischen Brisanz sachkundig zu erörtern, gibt “Bild” lieber einen blöden Tipp.

  

Vom Risiko, ein “BILD-Leser-Reporter” zu sein

Das Presserecht ist unübersichtlich. Was ist erlaubt und was nicht? “Mehr noch als in anderen Rechtsgebieten verbieten sich pauschale Aussagen”, sagt der Berliner Medienanwalt Markus Hennig. Die “Bild”-Zeitung hat ihre Leser, die sie seit zwei Wochen mit Geld als “Leser-Reporter” anzuwerben versucht, über die Fallstricke nicht aufgeklärt — auch nicht über das juristische und finanzielle Risiko, das die Amateur-Fotografen eingehen.

Die “Bild”-Zeitung fordert neuerdings ihre Leser auf, selbst “Paparazzi zu spielen”. In der Beschreibung, welche Motive sie sich wünscht, schreibt sie u.a.: “Blitzte für Sekunden der Busen eines prominenten Stars unter der Bluse hervor?” Dürfte “Bild” solche Fotos überhaupt veröffentlichen?

Hennig: Die Veröffentlichung einer — versehentlich! — entblößten Brust ist in der Regel eine Verletzung der Intimsphäre und unzulässig. Es kommt aber darauf an: Ein so genanntes “Medienluder”, das sich öfters schon enthüllt oder in provozierenden Posen gezeigt hat, wird unter Umständen eine Veröffentlichung hinnehmen müssen, Angela Merkel dagegen nicht. Trägt ein Star auf einer medial beachteten Veranstaltung ein Kleid, bei dem ein Verrutschen quasi programmiert ist, wird die Veröffentlichung eher zulässig sein. Anders etwa, wenn die Prominente beim Supermarkteinkauf ihr Kind auf dem Arm trägt und das dann am Ausschnitt der Mutter zieht. Ist die Aufmachung des Fotos besonders herabsetzend (etwa Großaufnahme nur der Brustwarze mit sexistischem Kommentar) kann eine solche Veröffentlichung auch dann von der Betroffenen angegriffen werden, wenn das Foto an sich veröffentlicht werden darf.

“Bild” fragt weiter: “Wurden Sie Zeuge eines Großbrandes oder eines Unfalls?” Welches rechtliche Risiko geht man ein, wenn man an einer Unfallstelle das Foto-Handy zückt, um aufregende Bilder zu machen?

Hennig: Der Brand einer U-Bahn, eine Massenkarambolage usw. kann als zeitgeschichtliches Ereignis fotografiert und verwertet werden. Allerdings geht man das Risiko ein, das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Menschen zu verletzen, die deutlich erkennbar oder mehr als “Beiwerk” in der Bildkomposition sind. Es drohen dann im Fall der Veröffentlichung Unterlassungsansprüche, was bei Abmahnung durch Rechtsanwälte teuer werden kann. Deshalb sollten Fotos von Unfallbeteiligten nur dann veröffentlicht werden, wenn mit einer Einwilligung zu rechnen ist (Betroffene posieren, erheben keinen Einwand).

Insbesondere bei der Veröffentlichung von Aufnahmen von Verletzten, panikverzerrten Gesichtern usw. setzt man sich bei fehlender Einwilligung auch der Gefahr von Geldentschädigungsansprüchen aus, da derart entstellende Aufnahmen regelmäßig als schwerwiegende Rechtsverletzung angesehen werden.

Angenommen, die “Bild”-Zeitung veröffentlicht ein Foto, das gegen das Recht am eigenen Bild verstößt. Macht sie sich damit strafbar? Oder der Fotograf? Oder beide?

Hennig: Grundsätzlich ist eine persönlichkeitsrechtsverletzende Foto-Veröffentlichung nach § 33 Kunsturhebergesetz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. In der Praxis spielt diese Vorschrift des Nebenstrafrechts aber kaum eine Rolle.

Unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen droht tatsächlich die Strafverfolgung, die wichtigsten Fälle sind die Formalbeleidigung durch ein veröffentlichtes herabsetzendes Foto oder die “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen” etwa mittels einer erschlichenen Aufnahme in der Wohnung des Betroffenen.

Strafbar machen sich grundsätzlich Fotograf und die im Impressum gemäß Pressegesetz benannten verantwortlichen Redakteure.

“Bild” nennt ja auch die Namen und Wohnorte der Hobby-Fotografen. Müssen die im Fall einer juristischen Auseinandersetzung damit rechnen, dass Anwälte auch bei ihnen direkt vor der Tür stehen?

Hennig: Ja, denn “Störer” im Sinne des Persönlichkeitsrechts ist auch der Fotograf, der sein Foto zur Veröffentlichung an die Zeitung weitergibt.

Ist nicht eigentlich all das, was jemand auf der Straße sieht und mit seinem Foto-Handy fotografiert, automatisch öffentlich und darf deshalb auch in “Bild” (oder sonstwo) veröffentlicht werden?

Hennig: Nein, denn grundsätzlich ist jeder gegen die Veröffentlichung seines Bildes geschützt, wenn er nicht einwilligt. Abgebildet als “Beiwerk” einer Landschaft, als nicht besonders hervorgehobener Teilnehmer einer Demonstration oder anlässlich eines zeitgeschichtlichen bedeutenden Ereignisses muss aber auch eine Privatperson unter Umständen eine Veröffentlichung hinnehmen, allerdings nur kontextbezogen — nicht Jahre später in einem anderen Zusammenhang. Bei Prominenten ist der Spielraum größer, hier kommt es auf die Situation und insbesondere den sonstigen Umgang mit den Medien an.

Was muss ein Promi machen, um deutlich zu signalisieren: Ich bin zwar in der Öffentlichkeit, will aber ungestört sein und nicht fotografiert werden?

Hennig: Grundsätzlich reicht — bei privaten Anlässen — das Aufsuchen einer örtlichen Abgeschiedenheit. Darunter versteht man einen Platz, an dem auch andere, fremde Menschen anwesend sein können (z. B. Restaurantbesucher, Wanderer im Wald), aber der Prominente sich eindeutig nicht in der Öffentlichkeit bewegt. Es genügt also die Ecke im Restaurant, der Fitnessclub oder eine nahezu leere Waldlichtung, das Separee muss es nicht unbedingt sein. Es gibt Ausnahmen, bei denen trotzdem fotografiert werden darf, die aber für den Laien schwierig zu beurteilen und auch unter Juristen immer wieder streitig sind. So könnte man argumentieren, dass der konservative Familienminister, der die Ehe als einzig moralische Beziehungsform propagiert und seine “Bilderbuch”-Familie medial inszenieren lässt, bei einem heimlichen Restaurantbesuch mit seiner Geliebten fotografiert werden dürfe.

Innerhalb einer “breiteren” Öffentlichkeit, also etwa beim Flohmarktbesuch, haben auch Prominente grundsätzlich das Recht, bei privatem Auftreten nicht fotografiert zu werden. Es kommt aber ganz entscheidend darauf an, wie prominent die Person ist, wie offen sie sonst mit der Presse umgeht und ob die Tätigkeit in einem Bezug zur Bekanntheit steht. Bislang nahm die deutsche Rechtsprechung an, eine sehr prominente Person darf zum Beispiel auch beim Fahrradfahren im Park abgelichtet werden, mag sie durch Sonnenbrille und Hut auch signalisieren, dass sie nicht erkannt werden will. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof in Sachen Caroline von Hannover ist jedoch klar gestellt, dass hier bei rein privaten Anlässen ein strengerer Maßstab anzulegen ist.

Eines der Fotos, das “Bild” veröffentlicht hat, zeigt angeblich den urinierenden Fußballspieler David Odonkor. Darf “Bild” sowas zeigen? Darf ich sowas fotografieren?

Hennig: Es kommt auf die Umstände an — und darauf, wie viel auf dem Foto tatsächlich zu erkennen ist. Hat der Fußballer sich deutlich zurückgezogen und musste er wirklich einem dringenden Bedürfnis nachgeben, darf auch ein Mann, der durch ein Ereignis wie die WM große Bekanntheit erlangt hat, nicht in einer derart intimen Pose abgebildet werden. Hätte er aber z. B. öffentlich demonstrativ auf die italienische Flagge uriniert, kann er sich gegen eine Veröffentlichung nicht zur Wehr setzen. Zwischen diesen beiden Extremen gibt es, wie immer im Presserecht, einen gewissen Argumentationsspielraum.

Generell ist das Fotografieren anderer Menschen nicht per se verboten, solange der bereits benannte “höchstpersönliche Lebensbereich” nicht tangiert ist. Ein Prominenter muss jedoch stets damit rechnen, dass Fotos (wie das beim Urinieren) weitergegeben werden und könnte daher bereits vor der Weitergabe an die Zeitung präventiv Unterlassungsansprüche geltend machen. Gibt es genug Belege für eine so genannte “Verletzungsgefahr”, könnte das auch für den privaten Fotografen eine teure Abmahnung durch einen Rechtsanwalt bedeuten.

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Programmtipp aus dem All

Jeden Tag hat “Bild” neue, tolle Geschichten im Blatt.

Wie ist das möglich?

Am gestrigen Donnerstagabend zeigte der britische TV-Sender BBC Two die Dokumentation “Tutunkhamen’s Fireball”, die sich (so der bereits vorab verbreitete, ausführliche BBC-Pressetext) mit einem rätselhaften Skarabäus des ägyptischen Pharaos Tut-Anch-Amun beschäftigte — und über eine “außergewöhnliche neue Theorie” berichtete, wonach Tut-Anch-Amuns Schmuck was mit einem Meteoriten zu tun habe soll.

Und einen Tag später steht in “Bild”:

"Tut-Anch-Amun - Königs-Schmuck kam aus dem All"

Jetzt haben Geologen herausgefunden: Das wichtigste Juwel des Herrschers aber kam aus dem All!

(…) Schon vor zehn Jahren hatten Gemmologen den Skarabäus untersucht: Glas! Aber jetzt die Sensation: Es stammt (…) aus einer Zeit lange vor Beginn der ägyptischen Zivilisation.

Wie ist das möglich?

Das Rätsel ist gelöst!

Das Glas kommt aus der Sahara — Überrest einer gigantischen Meteoriten-Bombe. Inzwischen wurde auch der Einschlagskrater gefunden: an der Grenze zwischen Ägypten und Libyen.

Und natürlich ist es schwer vorstellbar, dass “Bild”-Autor Paul C. Martin seinen Artikel für Europas größte Tageszeitung mehr oder weniger komplett aus dem BBC-Programmhinweis abgeschrieben hat. Auffällig ist allerdings, dass “Bild” nichts über den “Königs-Schmuck” zu berichten weiß, was nicht auch im BBC-Pressetext steht. Sogar der Wissenschafter, den “Bild” zitiert, sagt im BBC-Tipp ungefähr das, was “Bild” zitiert.

Und worin “Bild” “jetzt die Sensation” erkannt zu haben glaubt (“Das wichtigste Juwel des Herrschers kam aus dem All”), war z.B. im Oktober 2000 schon in der Zeitschrift “Geo” nachzulesen. Ja, selbst die allerneusten Erkenntnisse dazu (“Inzwischen wurde auch der Einschlagkrater gefunden”) sind immerhin schon seit mehr als einem Vierteljahr bekannt — und außerdem umstritten.

Mit Dank an Takuro K. für die sachdienliche Anregung.

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