1. “Entführung: Journalisten als lukrative Opfer” (ndr.de, Video, 5:38 Minuten)
Während sich die USA und Großbritannien weigern, Lösegelder für entführte Journalisten an Terrororganisationen zu zahlen, überweisen europäische Regierungen Gelder in Millionenhöhe.
3. “In 8 Schritten zur viralen Überschrift” (journalist.de, Roy Peter Clark)
Roy Peter Clark gibt Tipps zum Verfassen von Schlagzeilen mit viraler Durchschlagskraft: “1. Empören Sie sich über Ungerechtigkeiten, 2. Seien Sie überrascht oder begeistert, 3. Benutzen Sie einen Motor, 4. Verwenden Sie Zahlen, 5. Sex, Promis, Wunderheilungen: Keine Angst vor klassischen Reizen, 6. Spielen mit der Sprache, 7. Stellen Sie abwegige und interessante Dinge nebeneinander, 8. Erzählen Sie die Geschichte in der Überschrift.”
4. “Das Ende des Journalismus” (medienblog.blog.nzz.ch, Rainer Stadler)
Rainer Stadler schreibt über den Artikel “Hier gibts die grössten Pimmel!” (blickamabend.ch): “Es folgt eine 13-teilige Fotoreihe, geordnet nach der durchschnittlichen Grösse der Penisse in den verschiedenen Ländern. (…) Versehen sind die Zahlenwerte mit den Bildern prominenter Personen aus den jeweiligen Staaten, die gerade eine Gestik machen, die in der Bildlegende als Andeuten der Grösse eines Penis umgewertet wird.”
5. “Unter Druck” (zeit.de, Klaus Raab)
Klaus Raab betrachtet deutsche Wochentitel: “Auch Printmedien folgen einem Quotenprinzip, das gilt nun nicht nur für Focus, Spiegel und Stern. Die verkaufte Auflage ist eine der Währungen, in denen Qualität gemessen wird, weil es keine rein publizistische Währung gibt. Und das hat ähnliche Folgen wie bei den Öffentlich-Rechtlichen. Der schnelle Quotenerfolg wird überbewertet, die längerfristige Entwicklung einer eigenen Identität wird unterschätzt.”
6. “Deutsche! Wehrt Euch!” (wahrheitueberwahrheit.blogspot.de)
Wie “Focus Online” mit Bußgeldern für zu schnelles Fahren umgeht.
Das Land Nordrhein-Westfalen will bei Fußballspielen künftig offenbar weniger Polizei einsetzen, was die “Bild”-Zeitung seit ein paar Tagen zum Anlass nimmt, das sportliche Sommerloch mit einbisschenHysterie zu füllen.
Für ihre gestrige Ausgabe hat sie sich diese neue Schreckensliste ausgedacht:
Minden, Mannheim, Hamm, Kassel, Würzburg, Magdeburg gehören zu den gefährlichsten Orten im deutschen Fußball.
Grund: Es sind sechs von zehn Umsteige-Knotenpunkten der Deutschen Bahn, an denen die Fans Wochenende für Wochenende aufeinander prallen.
Begleitend dazu haben die “Bild”-Onliner eine flotte Infografik gebastelt, deren Informationsgehalt sich bei näherem Hinsehen allerdings eher in Grenzen hält (Klick für größere Version):
Gut, inzwischen wurde der “sehr lange Text” ersetzt, aber viel besser ist es dadurch nicht geworden.
Ein paar Beispiele.
Am 23. August könnte es laut Bild.de in Minden gefährlich werden, weil dort Schalke-Fans (die nach Hannover wollen) auf Fortuna-Köln-Fans (die nach Bielefeld wollen) treffen könnten:
Allerdings: Von Köln fahren Züge direkt nach Bielefeld, die Fans müssen also gar nicht umsteigen. Und wenn, dann eher in Hamm, nicht in Minden.
Einen Tag später könnten sich laut Bild.de am selben Bahnhof die Duisburger Fans (nach Chemnitz) und die Mainzer (nach Paderborn) treffen:
Auch sehr unwahrscheinlich — von Minden gibt es gar keine direkte Zugverbindung nach Paderborn (dagegen aber aus Hannover und Kassel).
Für die Fans von Dortmund II dürfte es auch eher schwierig werden, auf dem Weg nach Bielefeld in Minden umzusteigen, die Züge fahren nämlich über Bielefeld nach Minden.
Und die Fans der Stuttgarter Kickers lässt Bild.de auf ihrem Weg nach Bielefeld sowohl in Frankfurt (Main) als auch in Mannheim, Minden, Hannover und Kassel umsteigen — was ebenfalls sehr unrealistisch sein dürfte.
Oder das Aufeinandertreffen von Rostockern (nach Regensburg) und Schalkern (nach Hannover) in Hannover: Wenn die Schalker in Hannover ankommen, dürften die Rostocker schon längst wieder weg sein, weil ihr Spiel anderthalb Stunden früher beginnt und allein die Fahrt von Hannover noch mindestens vier Stunden dauert.
Aber solche Details übersieht die “Bild”-Redaktion ganz gerne mal, wenn sie ihr nicht in den Kram passen.
Das Foto, auf dem der Bahnsteig in Bengalo-Flammen steht, stammt übrigens nicht von einem der genannten Randale-Bahnhöfe, sondern vom Hamburger Hauptbahnhof, wie an dem Schild “Hamburg Hbf” nicht allzu schwer zu erkennen ist — wenn man es denn sehen kann. In der Print-Ausgabe wurde es abgeschnitten; “Bild” brauchte den Platz für die Schlagzeile.
Jetzt hat auch die Schweiz ihren eigenen Sommerloch-Twitter-Porno-Skandal. Die “Neue Zürcher Zeitung” berichtete heute Morgen über …
Nach “Recherchen der NZZ”, heißt es dort, mache eine Sekretärin des Bundeshauses in ihrem Büro regelmäßig Nacktfotos von sich und veröffentliche diese auf ihrem Twitter-Profil.
Dass diese Bilder früher oder später jemand sehen könnte, mit dem sie beruflich zu tun hat, ist ihr bewusst. «Das Thema beschäftigt mich ständig», sagt die Frau, der auf Twitter über 11 000 Nutzer folgen, auf Anfrage. Da die Aufnahmen jedoch Teil ihres Privatlebens seien, sehe sie keinen Interessenkonflikt mit ihrer beruflichen Funktion.
Ob sie damit falschliegt, konnte die “NZZ” nicht sagen. Und auch sonst war sich die Zeitung offensichtlich nicht sicher, was sie der Frau nun eigentlich vorwerfen soll. Sie schreibt lediglich, dass “der Sachverhalt” nicht “ganz so einfach” sei — “immerhin sind auf den Bildern die Büroräumlichkeiten erkennbar”.
Das Eidgenössische Personalamt (EPA) wollte sich gegenüber der Zeitung nicht dazu äußern, weil jede Verwaltungseinheit die Regeln im Umgang mit den Sozialen Medien selbständig umsetze.
Das EPA verwies jedoch auf den Verhaltenskodex der Bundesverwaltung, der vorsieht, dass Angestellte auch im Privatleben darauf achten sollten, den guten Ruf und das Ansehen des Bundes nicht zu beeinträchtigen. Ob dies durch Nacktaufnahmen am Arbeitsplatz geschieht, ist eine Interpretationssache.
Ein von der “NZZ” zitierter Arbeitsrechtler hegt jedoch starke Zweifel daran, dass die Frau mit einer Kündigung rechnen muss:
«Es sei denn, der Arbeitgeber stuft die Tätigkeit als Sicherheitsrisiko ein» (…). Dies könnte der Fall sein, wenn der Arbeitgeber zum Schluss kommt, die Angestellte könnte durch die Bilder erpressbar werden.
Dass die Fotos “während ihrer Arbeit” veröffentlicht wurden, hatte die “NZZ” übrigens nie behauptet.
Und weil das Blatt auch weder den richtigen noch den Twitter-Namen noch sonst irgendwelche persönlichen Informationen der Sekretärin verraten hatte, begann sogleich die Jagd nach ihrer Identität — und natürlich: nach ihren Fotos.
Kleine Auswahl aus den Kommentaren bei “20min.ch”:
Auch die Journalisten wollten unbedingt mehr wissen, darum bat “20 Minuten” die Leser sogar um sachdienliche Hinweise:
Die “NZZ” versuchte zwar noch, die von ihr ausgelösten Wogen zu glätten…
… doch der Zwischenruf verhallte im tosenden Sturm der Sekretärinnenjäger.
Kurze Zeit später tauchten dann auch die ersten (halbherzig verpixelten) Fotos auf. Der Schweizer “Blick” zeigt sie online, inklusive abgekürztem Namen der Frau:
(Unkenntlichmachung von uns.)
Auch 20min.ch konnte nun endlich verkünden:
… und den Lesern in einer Klickstrecke die lang ersehnten Nacktfotos zeigen.
Inzwischen hat der “Skandal” einen eigenen Namen (natürlich: “Selfiegate”), der Account ist gelöscht, die Identität der “Porno-Sekretärin” weitestgehend bekannt, die ersten Politiker fordern die Kündigung der Dame und Journalisten wie Leser machen sich weiterhin empört aber sabbernd über die Fotos her. Und uns bleibt nur der Verweis auf den Schweizer Presserat, der mal geschrieben hat:
Auch Amtspersonen haben ein Recht darauf, dass ihre Privatsphäre respektiert wird. Wenn Medien darüber berichten, dass von einer solchen Personen Sexbilder im Internet abgerufen werden können, befriedigt das allenfalls die Neugier des Publikums. Ein schützenswertes öffentliches Interesse an solchen Informationen gibt es in der Regel nicht – selbst dann nicht, wenn die Amtsperson eine hohe Stellung hat oder prominent ist.
Der Artikel, den Reinhard Breidenbach am Montag über den unter Drogenverdacht stehenden SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann geschrieben hat, ist nicht mehr online. Die Mainzer “Allgemeine Zeitung”, deren Politikchef Breidenbach ist, hat ihn durch einen anderen Artikel zum selben Thema ersetzt. Die “Allgemeine Zeitung” hat nicht kenntlich gemacht, dass sie den Text komplett überarbeitet und an entscheidenden Stellen verändert hat. Sie hat das auch nicht erklärt. Sie hat einfach die erste Version klammheimlich verschwinden lassen (BILDblog berichtete)
Das ist an sich schon schlechter Stil. Nun aber tut die “Allgemeine Zeitung” auch noch so, als hätte es die erste Version nie gegeben.
Sie tut, als hätte sie von Anfang an geschrieben, dass bloß irgendjemand aus dem Umfeld des Politikers ihr gegenüber gesagt hat, Hartmann habe “geringe Mengen Crystal Meth” genommen, und nicht Hartmann selbst. Hartmann hat den Drogenkonsum am Mittwoch über seine Anwälte öffentlich zugegeben. Aber den Eindruck, dass er sich schon am Montag gegenüber der “Allgemeinen Zeitung” offenbarte, den ließ er sofort dementieren.
Seit dem 2. Juli: Warten auf eine Erklärung Hartmanns. Am 7. Juli sagt jemand aus Hartmanns engstem Umfeld gegenüber dieser Zeitung dies: Es sei davon auszugehen, dass Hartmann eine sehr geringe Menge Crystal Meth konsumiert, dann aber die Finger davon gelassen habe. Hartmann dementiert sofort, was nie behauptet worden war: dass er persönlich gegenüber irgendeinem Medium eine Erklärung abgegeben habe; er rede zuerst mit der Staatsanwaltschaft. Das ist nun geschehen. Der wichtigste Satz seiner Erklärung: Er bedauert und bereut.
Hartmann dementierte, “was nie behauptet worden war”?
Wie sonst hätte man etwa Breidenbachs Formulierung verstehen sollen: “Hartmann wies gegenüber unserer Zeitung auch Gerüchte zurück, …” ? Oder Halbsätze wie: “Hartmann ließ gegenüber unserer Zeitung auf Anfrage erklären” oder: “Hartmann trat auch Spekulationen entgegen”? Oder die Überschrift seines Artikels, die mit Doppelpunkt und Anführungszeichen keinen Zweifel daran ließ, dass es sich um ein wörtliches Zitat Hartmanns handelte?
Die “Allgemeine Zeitung” hat am Montag den falschen Eindruck erweckt, der SPD-Politiker habe ihr gegenüber eine Art Geständnis abgelegt. Nun erweckt sie auch noch den Eindruck, sie hätte nie diesen falschen Eindruck erweckt.
1. “EU’s right to be forgotten: Guardian articles have been hidden by Google” (theguardian.com, James Ball, englisch)
James Ball stellt sechs Guardian-Artikel vor, die aufgrund des Rechts auf Vergessenwerden vom Google-Suchindex verschwinden: “Publishers can and should do more to fight back. One route may be legal action. Others may be looking for search tools and engines outside the EU. Quicker than that is a direct innovation: how about any time a news outlet gets a notification, it tweets a link to the article that’s just been disappeared. Would you follow @GdnVanished?” Siehe dazu auch “Why has Google cast me into oblivion?” (bbc.com, Robert Peston).
2. “Wozu gibt es eigentlich STERN.de?” (jensrehlaender.tumblr.com)
Wer Stern.de aufrufe, dem offenbare sich “in schonungsloser Härte, wie Reichweitenoptimierung eine Medienseite bis zur Unkenntlichkeit” ruiniere, schreibt Jens Rehländer. “Liebe Leute von stern.de, ich bin sicher, ihr würdet euren Dienst anders machen, wenn man euch ließe. (…) Denn angesichts dieses Allerwelts-Klimbim frage mich ernsthaft, was fehlen würde, wenn es stern.de morgen nicht mehr gäbe?”
3. “Gegenentwurf zu Facebook: Wie Digg zur Startseite des Internets werden will” (spiegel.de, Ole Reißmann)
Ole Reißmann schaut sich Digg an, wo man neu auf redaktionell ausgewählte Links setzt. “Was es auf Digg nicht gibt: Clickbait, reißerische Überschriften zu oft belanglosem Entertainment, wie es Seiten wie Heftig oder Upworthy vormachen.”
5. “A leap forward in quarterly earnings stories” (blog.ap.org, Paul Colford, englisch)
Die Nachrichtenagentur AP will neu in automatisierter Form Bericht erstatten: “The Associated Press announced in an advisory to customers today that the majority of U.S. corporate earnings stories for our business news report will eventually be produced using automation technology.”
6. “Eric Weber, der Bürgerschreck” (bazonline.ch, Aaron Agnolazza)
Aaron Agnolazza stellt Eric Weber vor, Ex-“Bild”-Mitarbeiter und gewählter Parlamentarier im Kanton Basel-Stadt: “Mittlerweile deckt der Grossrat die Regierung beinahe täglich mit Interpellationen und schriftlichen Anfragen ein. ‘Ich schreibe so viele Anfragen, um den angestauten Frust abzubauen’, erklärt sich Weber. ‘Meine Anfragen kosten die Regierung pro Monat 20 000 Franken’, behauptet er beinahe triumphierend.”
Inzwischen ist es ja normal, dass deutsche Journalisten total am Rad drehen, sobaldirgendeinFußballer (oder Trainer) irgendwas mit seinen Haaren anstellt. Diesmal ist es aber besonders extrem. Nicht nur, weil es um Superstar Cristiano Ronaldo geht, der beim letzten WM-Spiel mit einem ins Haupthaar einrasierten Zickzack-Muster auflief, sondern weil sich hinter dieser Frisur eine “ergreifende” bzw. “rührende” bzw. “traurige” bzw. “dramatische” Geschichte verbirgt.
Im März wurde nämlich bekannt, dass Ronaldo eine Familie finanziell unterstützen will, deren kleiner Sohn Erik an einer Hirnerkrankung leidet und eine teure Operation benötigt.
Was das mit der Frisur zu tun hat? Nun, der “Blitz” sei in Wirklichkeit kein Blitz, schreiben die Medien, sondern er zeichne die OP-Narbe des kleinen Jungen nach, der Ende letzter Woche operiert worden sei. Ein Zeichen der Verbundenheit also. Hach!
Sieht zwar recht seriös aus, ist aber, wie sich nach anderthalbsekündiger Recherche zeigt, ein Fake-Account (“Not affifilated with the FIFA World Cup”). Und der wiederum hat die Story offenbar von diesem hier:
Ronaldo cut his hair to match the scar of a young fan who had surgery to remove a brain tumor last week #respectpic.twitter.com/zGqAFS7DN7
Davon abgesehen leidet der kleine Junge nicht, wie in den Tweets (und in ihren zahlreichen Varianten) behauptet wird, an einem Tumor, sondern an kortikaler Dysplasie. Einen Beleg dafür, dass Ronaldos Frisur irgendwas mit der OP-Geschichte zu tun hat, liefern die Tweets ohnehin nicht. Spätestens hier hätten die Journalisten — so sie denn recherchiert hätten — also stutzig werden müssen. Und allerspätestens am Montagabend. Da schrieb die Mutter des kleinen Jungen auf ihrer Facebookseite nämlich:
Ich habe gesehen, dass in den sozialen Netzwerken das Gerücht verbreitet wird, Cristiano Ronaldo hätte sich einen Haarschnitt zu Ehren von Eriks Operation machen lassen, aber ich möchte klarstellen, dass das nicht der Fall ist. Mein Sohn wurde noch gar nicht operiert. Cristiano Ronaldo hat zugesagt, einen Teil der Kosten für die Operation zu übernehmen, wenn mein Sohn sich dieser unterziehen muss, aber dieser Tag ist zum Glück noch nicht gekommen.
(Übersetzung von uns.)
Inzwischen sind auch einige Medien wieder halbwegs zurückgerudert. “Bild” und “Sportbild” beispielsweise haben ihre Artikel um den Hinweis ergänzt, dass es keine offizielle Bestätigung für die Frisurengeschichte gebe. Das “Handelsblatt” hat den Online-Artikel kurzerhand gelöscht. Und Stern.de hat zwar die Sache mit der Operation korrigiert (“Hinweis: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass Erik Ortiz Cruz bereits operiert worden sei. Das ist nicht der Fall”), findet aber immer noch, dass die Frisur einen tieferen Sinn habe:
Ronaldo wollte nicht symbolisieren, dass er (blitz-)schnell ist. Die einrasierte Stelle steht für eine Narbe am Kopf. Und damit für eine bewegende Botschaft: Der einjährige Erik Ortiz Cruz leidet an einer schweren Hirnerkrankung, er muss operiert werden, auch sein Kopf wird einmal über eine solche Narbe verfügen.
Offenbar findet Stern.de die Geschichte dann doch zu schön, um sie ganz aufzugeben.
Die Beschwerdeausschüsse des Presserats haben in ihren jüngsten Sitzungen sechs Rügen, 20 Missbilligungen und 16 Hinweise ausgesprochen. Die Hälfte der Rügen ging an die “Bild”-Gruppe.
Etwa hierfür:
(Unkenntlichmachungen von uns.)
So hatten die Kölner “Bild”-Ausgabe und Bild.de Anfang des Jahres über ein Verbrechen in einem Dorf in Nordrhein-Westfalen berichtet. Die Redaktionen nannten den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen sowie persönliche Details des Patensohns und zeigten ein Foto von ihm, das lediglich mit einem kleinen Alibi-Balken versehen war. Kurz darauf erwies sich der Mann jedoch als unschuldig (BILDblog berichtete).
Nach Ansicht des Presserats ist die Berichterstattung vorverurteilend und identifizierend und verstößt damit gegen Ziffer 13 (Unschuldsvermutung) des Pressekodex. “In Anbetracht des Ermittlungsstandes hätte über ihn nicht identifizierend berichtet werden dürfen”, befand der Ausschuss und sprach gegen “Bild” und Bild.de eine Rüge aus. Bei Bild.de ist der Artikel übrigens immer noch unverändert online.
Eine weitere Rüge erhielt Bild.de für die Berichterstattung über den Mord an einem zwölfjährigen Mädchen. Das Portal hatte den Artikel mit einem Foto des Kindes bebildert, obwohl Opfer von Verbrechen — insbesondere Minderjährige — laut Pressekodex besonderen Schutz genießen (Richtlinien 8.2 und 8.3). Die Redaktion argumentierte später, die Familie habe in der Lokalzeitung selbst eine Todesanzeige mit Foto veröffentlicht. Dieses Argument ließ der Presserat jedoch nicht gelten:
Aus einer Todesanzeige in einem anderen Medium, die sich an einen kleineren Personenkreis richtet, lässt sich nicht auf eine grundsätzliche Einwilligung zu einer identifizierenden Abbildung schließen. Zudem war in der Todesanzeige nicht die Rede von einem Gewaltverbrechen. Diesen Zusammenhang stellte erst BILD Online in der Berichterstattung her. Besonders schwer wog aus Sicht des Gremiums zudem, dass das Mädchen unmittelbar neben seinem Mörder abgebildet wurde. Dies verletzt die Gefühle der Angehörigen.
Die Nürnberger “Bild”-Redaktion wurde gerügt, weil sie über ein laufendes Strafverfahren wegen eines Drogendelikts berichtet und dabei viele Details zu dem Betroffenen genannt hatte. Der Presserat erkannte darin einen schweren Verstoß gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit). Ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse an der identifizierenden Berichterstattung habe nicht bestanden. Dass sich die Redaktion auf die Beschwerde hin zwar bei dem Betroffenen, nicht aber bei den Lesern entschuldigt hatte, sei keine “ausreichende Wiedergutmachung im Sinne des Pressekodex”.
Doppelt gerügt wurde die Berichterstattung von Welt.de über den Suizid einer Nachwuchssportlerin. Die Redaktion hatte in zwei Artikeln (darum auch zwei Rügen) ausführlich über persönliche Details der jungen Frau geschrieben — etwa über ihre psychischen Probleme und die Beziehung zu ihrem Freund — und damit “tiefgreifend” in ihre Privatsphäre eingegriffen, wie der Presserat befand. “Zudem spekulierte die Redaktion über die Beziehung zwischen Eltern und Tochter und stellte hierdurch indirekt Schuldzuweisungen für den Suizid in den Raum.” Die Berichterstattung verstoße gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) und insbesondere Richtlinie 8.7 (Selbsttötung), nach der die Berichterstattung über Suizide Zurückhaltung gebietet — vor allem mit Blick auf mögliche Nachahmer.
Übrigens hatten auch andere Medien detailliert über den Suizid berichtet und über die Hintergründe spekuliert. Beim Presserat gingen aber nur Beschwerden über Welt.de ein.
“Focus Online” schließlich wurde mit einer Rüge belegt, weil das Portal “unangemessen sensationell” über einen Überfall in Ecuador berichtet hatte. Auf einem Video war unter anderem ein blutüberströmtes Opfer zu sehen, das aus einem Bus stürzte. Aus Sicht des Presserats verstößt die Darstellung der sterbenden Menschen gegen Ziffer 11 (Sensationsberichterstattung) des Pressekodex. “Focus Online” argumentierte zwar, das Video sei zu Fahndungszwecken der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden, doch das ließ der Beschwerdeausschuss nicht gelten. Die Täter seien zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits gefasst, der Fahndungszweck also nicht mehr gegeben gewesen.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Von den 20 Artikeln, die missbilligt wurden, erschienen sieben in “Bild” bzw. bei Bild.de.
Ein Brief von Franz Josef Wagner wurde missbilligt, weil er darin den Ex-Präsidenten der Ukraine als “egoistisches, luxuriöses Schwein” bezeichnet hatte. Diese Herabwertung verstoße gegen Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde), entschied der Beschwerdeausschuss.
Missbilligt wurden außerdem das Foto von einer privaten Trauerfeier, das Foto eines flüchtenden Ladendiebes und der Screenshot eines Facebook-Profils, auf dem persönliche Details zu Täter und Opfer einer Straftat zu erkennen waren (alles bei Bild.de erschienen; jeweils Verstöße gegen Ziffer 8).
Außerdem zeigte Bild.de ein Foto, auf dem ein Feuerwehrmann ein lebloses Kind in den Armen hält. Zwar war der Körper des Jungen einigermaßen verpixelt worden, dennoch wertete der Presserat die Darstellung als unangemessen sensationell (Ziffer 11), vor allem auch, weil die Bildunterschrift suggerierte, dass es sich um ein totes bzw. sterbendes Kind handele.
Gleich zwei Missbilligungen gab es für die Berichterstattung über einen mutmaßlichen Piraten aus Somalia, der von Bild.de vorverurteilt (Ziffer 13) und von der gedruckten “Bild” ohne Unkenntlichmachung gezeigt wurde (Ziffer 8).
Weitere Missbilligungen gingen an “Bunte” und Bunte.de (für die Weight-Watchers-PR-Geschichte mit Julia Klöckner), “Playboy”, “Fränkischer Tag Online”, taz.de, “Buxtehuder/Stader Tageblatt”, Derwesten.de, “Hundeleben”, “Express”, Ruhrbarone.de und Tagesspiegel.de.
1. “Mein erster Shitstorm” (tagesspiegel.de, Sebastian Leber)
Sebastian Leber wertet Reaktionen auf einen Artikel von ihm aus: “Der Sturm dauerte etwa 36 Stunden, und was ich nicht für möglich gehalten hätte: Er flaute genau so schnell ab, wie er gekommen war. Mir völlig unbekannte Menschen, die gestern noch geschworen hatten, mich fertig zu machen, bis ich nicht mehr Piep sagen könne, waren plötzlich verstummt.”
3. “Geschichte für Trottel” (faz.net, Jörg Baberowski)
Geschichtsprofessor Jörg Baberowski schaut eine TV-Doku über Josef Stalin: “Fast alles, was über Ereignisse und Personen in dieser Dokumentation gesagt wird, ist falsch. Aus Stalins Geheimdienstchef Nikolai Jeschow wird ‘Nikolai Leschow’, aus Generalfeldmarschall Paulus – General von Paulus, aus Stalins Sekretär Poskrjobyschew – Poskrebischew. Unablässig spricht der Kommentator von Russland und den Russen. Der Zweite Weltkrieg sei ein Krieg der Russen gewesen. Haben die Dokumentarfilmer jemals davon gehört, dass die Sowjetunion ein Vielvölkerreich, Stalin ein Georgier, Trotzki ein Jude und Mikojan ein Armenier war?” Siehe dazu auch “Fernsehdokumentationen” (schmalenstroer.net).
4. “Ein Plädoyer für den Livejournalismus und gegen die Beleidigungen der Krautreporter” (christoph-herwartz.blogspot.de)
“Der Livejournalismus ist angemessen, er wird gebraucht”, findet Onlinejournalist Christoph Herwartz, der seine Arbeit vom Projekt Krautreporter.de “ins Lächerliche” gezogen sieht: “Schnelligkeit ist anstrengend und hat ihren Preis. Jeder meiner Texte könnte besser sein, wenn ich die Zeit hätte, länger über die These nachzudenken und mehr Aspekte zu recherchieren. Dass ich schnell sein muss, hängt auch damit zusammen, dass wir mit wenigen Redakteuren viele Texte schreiben. Aber es liegt vor allem daran, dass die Aufmerksamkeit für aktuelle Themen exponentiell abfällt.”
5. “Das Recht auf private Suchmaschinenzensur am Beispiel von Bettina Wulff” (blog.alvar-freude.de)
Alvar Freude schreibt über das vom EuGH zementierte Recht auf Vergessenwerden: “Wenn tatsächlich ein relevanter Anteil der Menschen in Deutschland Inhalte aus Suchmaschinen entfernt haben will, dann wird die Meinungs- und Informationsfreiheit deutlich eingeschränkt werden. Denn es geht ja explizit nicht um rechtswidrige Inhalte, die nicht mehr gefunden werden sollen, sondern um rechtmäßige, von denen aber die betroffene Person sich nicht richtig dargestellt sieht. Statt zu einem Ort der Meinungsfreiheit, der innerhalb des geltenden Rechts auch kritische und verrückteste Meinungen duldet, könnte das Internet im Extremfall ein Stückchen mehr zum unkritischen, lobhudelnden Konsummedium für das Klickvieh werden.”
1. “Über die Kraft einer positiven Sogwirkung und wie verfrühte Kritik sie verhindert” (netzwertig.com, Martin Weigert)
Martin Weigert beobachtet, wie unterschiedlich neue Projekte in Schweden und in Deutschland aufgenommen werden: “Für Deutsche ist ein frühzeitiges Diskutieren aller Vor- und Nachteile ein Muss. Wird ein neues, herausforderndes Vorhaben angeschoben, dann müssen sich die Initiatoren darauf einstellen, dass selbst womöglich vorhandene ehrenwerte Ziele und ein eventuelles allgemeines öffentliches Interesse an der Verwirklichung nicht vor ausgedehnten, mit negativer Tonalität untermalten Analysen schützen.” Siehe dazu auch “kritik-kritiker kritik” (wirres.net, felix schwenzel).
2. “Zensur bei der taz?” (blogs.taz.de/hausblog, tazkommune)
Die “tazkommune” antwortet auf den Beitrag “Warum ich nicht mehr für die TAZ schreibe” von Schriftsteller Raul Zelik: “Die allgemeinen Vorwürfe von Zelik gegen die taz können wir nicht nachvollziehen. Wir verstehen bereits nicht, wie man die Ablehnung eines Textes durch eine Redaktion als ‘Zensur’ bezeichnen kann.”
5. “10 Tipps auf dem Weg zur Normalität” (journalist.de, Jennifer Stange)
Jennifer Stange gibt Tipps, wie man beim Schreiben über Homosexuelle “jenseits von übereuphorischen Riesenschlagzeilen, Klischees und peinlicher Verschwiegenheit die Dinge beim Namen nennt”.
6. “Wie man eine Geschichte schnell erhitzt” (faz.net, Michael Hanfeld)
Als PR-Mann von McDonald’s, wie ihn den “Spiegel” darstellt, tauge Günter Wallraff nicht, schreibt Michael Hanfeld: “Günter Wallraff ist nämlich nicht nur Enthüllungsjournalist, sondern auch so etwas wie ein Mediator: Er verfolgt Geschichten weiter, selbst wenn sie keine Schlagzeilen mehr machen, und schaltet sich in Fällen ein, die nicht groß genug für eine Story sind. Nur zum PR-Mann von McDonald’s, als der er im ‘Spiegel’ mehr oder weniger erscheint, taugt er nicht.”
Wenn Digitalthemen Schlagzeilen machen, ist es ein Alptraum für Bildredakteure. Denn das Internet ist nicht fotogen. An Hackern in Skimasken, Snowden-Fotos und abfotografierten Bildschirmen hat sich das Publikum schon lange sattgesehen.
Nicht ganz so schlimm war es, als der Europäische Gerichtshof am Dienstagmorgen eine überraschende Entscheidung verkündete: Der Suchmaschinenkonzern Google wurde verpflichtet, bestimmte Artikel über den spanischen Kläger nicht mehr zu verlinken. Es war kein Problem, denn die dpa hatte das perfekte Bild im Angebot: Eine Google-Angestellte, die einsam zwischen den riesigen Serverschränken an einem Laptop sitzt und Wartungsarbeiten vornimmt. Das Foto ist so perfekt, dass es bei vielen Online-Portalen verwendet wurde.
Das Problem an dem Bild: Es ist eine Fälschung. Oder eine künstlerische Neuinterpretation des Google-Rechenzentrums in Oregon.
Es stammt aus der Hochglanzproduktion “Where the Internet lives“, mit dem sich Google 2012 von seiner besten Seite präsentieren wollte. Die Fotografin Connie Zhou hatte, wie Google nach herber Kritik schließlich einräumte, aus ästhetischer Gründen Korrekturen an den Originalbildern vorgenommen. Mal wurden die Kontraste bereinigt, mal ein störender Lichtfleck ausgeblendet, mal die Perspektive des Bildes digital verändert. Bei dem heute so prominenten Bild baute sie jedoch gleich das Gebäude um: Der breite Gang neben der Google-Mitarbeiterin — hier die Originalaufnahme — wurde kurzerhand in der Nachbearbeitung mit einem Serverschrank überdeckt, sodass sie komplett von Computern eingeschlossen scheint. Sehr symbolisch, aber eben auch falsch.
Die prominente Bildverfälschung, die zum Beispiel vor zwei Jahren von Zeit Online aufgegriffen worden war, war der Bildredaktion der dpa entgangen. Auf unsere Nachfrage hat ein Sprecher der Nachrichtenagentur nun Konsequenzen versprochen: “Wir ziehen das Bild jetzt aus dem Dienst zurück, denn Bildmanipulationen jeglicher Art sind mit den dpa-Standards nicht vereinbar.”
Nachtrag, 13:02 Uhr: Süddeutsche.de hat das Bild inzwischen transparent ersetzt.