In der vergangenen Woche stand ein Artikel über die ehemalige “No Angels”-Sängerin Vanessa Petruo in der “Bild am Sonntag”. Darunter standen die Kürzel von nicht weniger als vier Autoren. Und darüber in der Schlagzeile ein großes Wort: “Wahrheit”.
Auch in dieser Woche steht ein Artikel über die ehemalige “No Angels”-Sängerin Vanessa Petruo in der “Bild am Sonntag”. Darunter steht der Name ihres Anwaltes. Und darüber in der Schlagzeile ein anderes großes Wort:
Die “Bild am Sonntag” hatte behauptet, Vanessa sei niedergeschlagen, wolle sich nicht wieder “dem Druck der Erfolgsmaschinerie” aussetzen, solle an Depressionen leiden und deshalb in Behandlung sein, die Musik sei allerdings ihr “Rettungsanker”, und sie habe schon neue Songs im Studio aufgenommen. Jeden einzelnen dieser Punkte bestreitet Vanessa Petruo. Und dadurch, dass die Zeitung über den Text von Vanessas Anwalt nicht “Gegendarstellung”, sondern “Richtigstellung” schrieb, räumt sie ein, dass Vanessa recht hat — und an dem Ursprungsartikel ungefähr nichts stimmte.
Außer das Zitat aus der E-Mail, die Vanessa der Redaktion geschickt hatte:
“Ich möchte wirklich keinen Kommentar abgeben. Ich hoffe, ihr könnt das akzeptieren.”
Man könnte meinen, eine Korrekturspalte sei dazu da, Fehler zu korrigieren. Außer bei “Bild” natürlich. Denn bei “Bild” ist die Korrekturspalte auch dazu da, Fehler zu wiederholen.
Vor zwei Wochen hatte “Bild” Jürgen Rüttgers (CDU) zum “Gewinner” des Tages gemacht, weil er in einer von der SPD bezahlten Umfrage von der Mehrheit der Nordrhein-Westfalen als beliebtester SPD-Politiker genannt worden sei.
Tatsache aber ist: Rüttgers war in einer nicht von der SPD bezahlten Umfrage von einer Minderheit der Nordrhein-Westfalen am dritthäufigsten als SPD-Politiker genannt worden.*
Zwei Wochen später ist es “Bild” nun gelungen, eine “Berichtigung” zum Thema abzudrucken:
Man mag sich nicht vorstellen, welches juristische Hin und Her hinter den Kulissen der Formulierung “hat sich als unzutreffend erwiesen” vorangegangen ist, damit nun endlich, zwei Wochen später, auch in “Bild” steht, was sich doch eigentlich bereits am Tag der Veröffentlichung als unzutreffend erwiesen hatte. Die SPD jedenfalls möchte sich dazu nicht mehr äußern.
Und dass die heutige “Berichtigung” den dritt(!)bekanntesten(!) “SPD-Politiker” weiterhin fälschlicherweise als Beliebtheits(!)sieger(!) dastehen lässt, korrigiert “Bild” garantiert morgennach Weihnachtenim nächsten Jahr nie.
*) Ein Teil der “Bild”-Fehler stammte aus der “FAZ”. Zufälligerweise fand sich dort an Tag vor dem heutigen “Bild”-“Berichtigung” folgende “Richtigstellung”:
“Am 5. Dezember hat diese Zeitung (…) über eine Meinungsumfrage aus dem vergangenen Sommer berichtet, die den Bekanntheitsgrad nordrhein-westfälischer SPD-Politiker untersucht. Dabei war behauptet worden, die SPD selbst habe die Umfrage in Auftrag gegeben. Dies hat sich als unzutreffend erwiesen. (F.A.Z.)”
Vorgestern berichtete “Bild”-Stuttgart über den “Streit um die geplante Akademie für Darstellende Kunst” in Ludwigsburg:
71.000 Euro pro Student und Jahr!? Das ist in der Tat “happig”, wie “Bild” einen “Insider” zitiert. Oder besser: Das wäre happig, wenn es denn stimmte. Allerdings macht “Bild” dafür eine etwas sonderbare, vermeintlich “interne”, Rechnung auf:
Denn nach internen Berechnungen auf Grundlage des bisherigen Konzepts (vier Studiengänge à 7 Schüler und zwei Mio. Euro Unterhaltskosten/Jahr) würde allein ein Student die Landeskasse mit 71 000 Euro/Jahr belasten!
“Bild” hat also offenbar einfach zwei Millionen Euro durch 28 Studenten geteilt. Da kommen dann wirklich 71.428 Euro pro Student zusammen. Aber das ist natürlich Unsinn: Zwar soll es tatsächlich vier verschiedene Studiengänge an der Akademie geben, wie uns eine Sprecherin bestätigt (Bühnenbild/Kostüm, Regie, Dramaturgie und Schauspiel), allerdings dauern die auch je vier Jahre. Folglich befänden sich spätestens im fünften Jahr vier Jahrgänge à “vier Studiengänge à 7 Schüler” an der Akademie.
Wenn schon, müsste “Bild” also mit 112 Studenten pro Jahr (4×4×7) rechnen und käme auf rund 18.000 Euro.* Von einer “Luxus-Uni” zu sprechen fiele dann schon etwas schwerer. Insbesondere da sogar der von “Bild” zitierte “Insider” meint, ein Student koste sonst “im Schnitt 20.000 Euro”.
*) Die verantwortliche Filmakademie Baden-Württemberg rechnet übrigens in einer gestern herausgegebenen “Richtigstellung” mit 80 Studenten pro Jahr und kommt in ihrer auf 20 Jahre angelegten Zählung auf 14.219 Euro, weil die Akademie für Darstellende Kunst in den ersten sieben Jahren komplett von der Landesstiftung finanziert werde und die Landeskasse damit überhaupt nicht belaste. Für die Jahre 8 bis 20 werden Kosten von 1,75 Mio. Euro pro Jahr angesetzt.
Mit Dank an Christian G. für den sachdienlichen Hinweis.
Diese Gegendarstellung, die “Bild” heute veröffentlicht, ist eine Richtigstellung: “Bild” räumt ein, dass dem wegen schweren Betrugs verurteilten Schauspieler Karsten Speck und seiner Frau und Managerin Cora nie vorgeworfen wurde, 20 Millionen Schaden durch betrügerische Immobiliengeschäfte angerichtet zu haben. Genau das hatte “Bild” vor zwei Wochen noch behauptet.
Die Zeitung räumt damit indirekt auch ein, dass weite Teile ihrer Berichterstattung über den Fall Speck fehlerhaft waren. Denn bereits am 19. Oktober 2004 schrieb “Bild”:
Speck und seiner Frau Cora werden windige Immobiliengeschäfte vorgeworfen. Privatanleger und Banken sollen um 20 Millionen Euro geprellt worden sein.
Am 18. Oktober 2004 schrieb “Bild”:
Karsten Speck werden windige Immobiliengeschäfte vorgeworfen. Er soll Investoren um rund 20 Millionen Euro geschädigt haben.
Am 17. Oktober 2004 schrieb “Bild”:
Schauspieler Karsten Speck sitzt seit Donnerstag in Dortmund im Gefängnis. Ihm werden windige Immobilien- und Kreditgeschäfte vorgeworfen, bei denen er Investoren um 20 Millionen Euro geschädigt haben soll.
Am 16. Oktober 2004 schrieb “Bild”:
Speck, gegen den seit zwei Jahren ein Prozeß wegen Immobilienbetrugs läuft, soll Banken und Privatanleger um rund 20 Millionen Euro geprellt haben.
Am 15. Oktober 2004 schrieb “Bild”:
Seit Januar 2003 sitzt Karsten Speck schon auf der Anklagebank. Ihm werden windige Immobilien- und Kreditgeschäfte vorgeworfen. Speck soll Investoren um 20 Millionen Euro geschädigt haben.
Über Tage hatten die Prozess-Berichterstatter von “Bild” also nicht gemerkt (oder nicht merken wollen), dass niemand den Specks vorwarf oder vorwirft, Investoren um 20 Millionen Euro geschädigt zu haben — der Schaden, der ihnen zur Last gelegt wird, ist sehr viel geringer. Die 20 Millionen sind der Gesamtschaden, der durch eine ganze Gruppe von Angeklagten entstand. Im Jahr zuvor hatte auch “Bild” das noch gewusst, aber dann waren die anderen, nichtprominenten Beschuldigten plötzlich aus den “Bild”-Berichten verschwunden. Und tauchten nie wieder auf.
Gut, wir können verstehen, dass die Leute von Bild.de zögern, Inhalte von “Bild” einfach zu übernehmen. Und doch: Manchmal wäre es die bessere Entscheidung.
Denn der Mann, in dessen Londoner Penthouse bei einer wilden Party in dieser Woche ein Mann zu Tode stürzte, heißt zwar Gottfried von Bismarck. Es handelt sich aber nicht um den gleichnamigen Ehrensenator der Technischen Universität Hamburg-Harburg, den Bild.de dazu abbildet (Ausriss links). Sondern um den über zwanzig Jahre jüngeren Playboy, der in der gedruckten “Bild” zu sehen ist (Ausriss rechts).
Danke an Axel L., Frank S., Friedrich G. und Arne für die Hinweise!
Nachtrag, 27. August. Bild.de zeigt nun sicherheitshalber gar keinen Gottfried von Bismarck mehr.
Nachtrag, 29. August. Auf Bild.de findet sich heute eine “Richtigstellung”.
“Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann streitet sich mit dem toten Rudi Carrell.
Carrell hatte Diekmann im “SZ-Magazin” vorgeworfen, er habe seinen Tod “herbeigesehnt” und sich nie für die verletzende Berichterstattung der “Bild”-Zeitung über seine Krebserkrankung entschuldigt. Diekmann ging daraufhin juristisch gegen die Zeitschrift vor. Nach dem Tod Carrells verlangte er eine “Richtigstellung”, die das Blatt heute abdruckt.
Aber der Reihe nach.
Am 17. März erschien im “SZ-Magazin” ein langes Gespräch mit Rudi Carrell, das “Bild” in Auszügen nachdruckte und in dem es auch um die “Bild”-Zeitung ging:
SZ-Magazin: Wie kam Ihre Krankheit an die Öffentlichkeit?
Carrell: Ich hatte der Bunten ein ehrliches Interview gegeben. Na gut, ich habe versucht, den Krebs etwas herunterzuspielen. “Ich habe zwar eine schwere Krankheit”, habe ich gesagt, “aber ich lebe, habe keine Schmerzen, kann arbeiten.” Und was hat die Bild-Zeitung daraus gemacht? Haarausfall, schwer abgenommen! Ich war stinksauer. Und dann diese schlimmen Fotos: Ich fand die ganze Sache nicht fair – mir gegenüber und Hunderttausenden, die Angst vor einer Krebsvorsorge haben oder selbst vor einer Chemotherapie stehen.
Hat sich die Bild-Zeitung bei Ihnen entschuldigt?
Nein, obwohl ich mich schriftlich beim Chefredakteur beschwert habe: “Ich lasse mich von euch nicht lebendig begraben!” (…)
Haben Sie eine Antwort auf Ihren Brief bekommen?
Ja. “Sie wissen doch, wir sind Ihre größten Fans!”, hat Kai Diekmann zurückgeschrieben. Zwei Tage zuvor hatte er noch meinen Tod herbeigesehnt.
Diekmann erwirkte u.a. gegen diese Passagen eine einstweilige Verfügung. Sie sind deshalb aus dem Online-Auftritt des “SZ-Magazins” spurlos verschwunden.
Außerdem verlangte Diekmann vom “SZ-Magazin” den Abdruck einer Gegendarstellung. Zunächst unterlag er mit dieser Forderung vor Gericht. Wenige Tage vor der nächsten Gerichtsverhandlung starb Carrell. Diekmanns Anwälte verzichteten daraufhin auf ihre Forderung — doch der Tod Carrells war für Diekmann offenbar kein Grund, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Einige Tage später ließ er eine neue Forderung stellen: Das “SZ-Magazin” solle nun eine eigene Richtigstellung abdrucken.
(…) dass der Chefredakteur der Bild-Zeitung, Kai Diekmann, sich in einem Schreiben an Rudi Carrell für die Berichterstattung in Bild über seine Krebserkrankung entschuldigt hat.
(…) dass Kai Diekmann niemals den Tod von Rudi Carrell herbeigesehnt hat.
In der Formulierung, die Diekmann veranlasste, steckt eine erstaunliche Behauptung. Denn wie Carrell können auch wir in Diekmanns Brief keine Entschuldigung für die Berichterstattung entdecken. In seinem Fax vom 22. Dezember 2005 an Carrell räumt er keinerlei Fehlverhalten seiner Zeitung ein. Stattdessen schreibt er:
Sehr geehrter Herr Carrell,
ich finde es sehr bedauerlich, daß Sie sich durch unsere Berichterstattung verletzt fühlen. Das war nicht unsere Absicht. (…)
BILD ist seit Jahren einer Ihrer treuesten Fans. Ich bedaure sehr, daß Sie mit unserer Berichterstattung unzufrieden sind (…).
Was Diekmann bedauert, ist nicht die Berichterstattung von “Bild”, sondern Carrells Unzufriedenheit.
So war das also: In der gleichen Woche, in der Diekmann in seiner Zeitung den Tod “des großen Rudi Carrell”, des “TV-Giganten” und “großen Entertainers” betrauern ließ, beauftragte er seine Anwälte, gegen dessen Aussagen vorzugehen.
Hey, gleich zwei Richtigstellungen heute in “Bild”. Die eine Sache korrigiert “Bild” freiwillig, das steht klein auf Seite 2: Ein von Mäusen befallener Supermarkt liegt nicht in dem Ort Westerwald in Niedersachsen, sondern im Westerwald in Rheinland-Pfalz.
Die andere Sache korrigiert die “Bild”-Zeitung nicht freiwillig, sondern weil sie muss. Dafür steht die Richtigstellung nicht klein auf Seite 2, sondern groß auf Seite 1.
Und zwar so:
Gegendarstellung
Zu der Überschrift in Bild vom 2. 5. 2006 “Heide Simonis jetzt ins Dschungel TV?” stelle ich fest: Ich habe stets erklärt, daß ich zur Teilnahme an einer solchen TV-Show nicht zur Verfügung stehe.
2. Mai 2006 RA Johannes Eisenberg für Heide Simonis
Darunter steht folgende “Anmerkung der Redaktion”:
Frau Simonis hat stets erklärt, daß sie zur Teilnahme an einer solchen TV-Show nicht zur Verfügung stehe.
Mit anderen Worten: “Bild” muss einräumen, dass die Antwort auf die von ihr gestellte Frage “Heide Simonis jetzt ins Dschungel-TV?” bereits vorher feststand. Sie lautete: Nein.
Die Gegendarstellung ist deshalb so groß, weil auch die Überschrift, auf die sie sich unmittelbar bezieht, so groß war:
Der Artikel war Teil einer längerenKampagne von “Bild” gegen Simonis. Bereits zwei Tage nach der Veröffentlichung hatte Simonis vor dem Landgericht Berlin eine (vorläufige) einstweilige Verfügung erwirkt, wonach “Bild” diese Gegendarstellung auf der Titelseite drucken muss. Offenbar hat “Bild” sich seitdem juristisch gegen den Beschluss gewehrt.
(“Bild” veröffentlicht solche und ähnlicheGegendarstellungen traditionell meistens samstags, weil dann die Auflage ohnehin niedriger ist als an Werktagen.)
“Die EU-Kommission schlägt jetzt vor, das Mindestalter für den Kauf von Alkohol von 16 auf 18 Jahre heraufzusetzen — eine entsprechende Verordnung ist in Vorbereitung!”
Schlägt sie nicht, ist sie nicht. In einer aktuellen Pressemitteilung der Kommission heißt es:
“Die Europäische Kommission plant keine EU-weit gültige Altersgrenze für den Alkoholverkauf. Medienberichte, dass die EU-Kommission das Verkaufsalter für Bier und Wein von 16 auf 18 Jahre anheben will, entbehren jeglicher Grundlage. (…)”
Außerdem heißt es in einer dpa-Meldung zum Thema unter Berufung auf den EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou:
“Eine EU-weite Anhebung des Mindestalters für den Alkoholkauf von 16 auf 18 Jahre, von der die ‘Bild’-Zeitung am Donnerstag berichtete, sei aber nicht geplant.
Die Kommission wolle im Sommer Leitlinien zum Thema Alkohol und Gesundheit veröffentlichen, sagte Kyprianous Sprecher Philip Tod. Dabei handele es sich jedoch nur um Empfehlungen in Form einer so genannten Kommissionsmitteilung. ‘Bild’ hatte von einer Verordnung berichtet, die rechtlich bindend wäre. Kyprianou sehe keine Notwendigkeit für eine EU-Gesetzgebung, betonte Tod.”
In diesem Zusammenhang sei den “Bild”-Rechercheuren vor der Abfassung weiterer EU-Falschmeldungen ein Blick auf die Website eu-kommission.de empfohlen. Zum Thema “Alkohol erst ab 18!” etwa stand dort nämlich bereits im Januar:
“Was Beschränkungen für den Verkauf von Alkohol an Minderjährige angeht, so hat die EU-Kommission hier keine Kompetenzen und strebt folglich auch keine EU-weite Regelung an.”
Kurzum: Wir sind gespannt, wann und wie “Bild” ihre heutige Falschmeldung “unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen” gedenkt, wie es der Pressekodex empfiehlt. Denn (nur zur Erinnerung) beim letzten Mal, als “Bild” falsch über die EU-Kommission berichtet hatte, sah die angemessene Richtigstellung in “Bild” so aus:
Mit Dank an Oliver-Sven L. und Michael B. für die Anregungen.
Nachtrag, 17.40 Uhr: Mittlerweile habe wir auch die mutmaßliche Quelle für die mutmaßlich falschen “Bild”-Behauptungen ausfindig gemacht. So stand gestern im Handelsblatt, die EU-Kommission wolle “gegen den Alkoholmissbrauch vorgehen” und “dazu ein Bündel von Vorschlägen machen, etwa die Heraufsetzung des Mindestalters für den Verkauf von Bier und Wein auf 18 Jahre”. Und ein Sprecher der EU-Kommission sagt uns deshalb, die heutige Pressemitteilung beziehe sich durchaus auch auf den “Handelsblatt”-Artikel — in dem sich übrigens auch mehrfach das von “Bild” so fälschlich verwendete Wort Verordnung findet, allerdings, wie man vielleicht dazusagen sollte, in völlig anderem Zusammenhang (“Gestern verabschiedete das EU-Parlament eine Verordnung, welche die nährwert- und gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel stark einschränkt.”).
Bild.T-Online.de AG & Co. KG
Herrn Gregor Stemmle
Axel-Springer-Straße 65
10888 Berlin
Rechnung 1/06
Sehr geehrter Herr Stemmle,
wir freuen uns, dass Sie die Möglichkeit nutzen, die Leser von Bild.de ein wenig besser zu informieren.
Wir betreiben die Internetseite BILDblog.de, ein journalistisches, tagesaktuelles Angebot, das sich kritisch mit der Berichterstattung der “Bild”-Zeitung auseinandersetzt. Als wir damit begonnen haben, einige der vielen sachlichen Fehler im Online-Angebot der “Bild”-Zeitung öffentlich aufzuführen, hatten wir gehofft, dass Ihnen dies ein Ansporn sein könnte, genauer zu arbeiten. Viele dieser Fehler ließen sich schon mit einem Mindestmaß an Sorgfalt vermeiden. Leider können wir nicht feststellen, dass ein solcher Effekt eingetreten ist und dass bei Bild.de heute besser gearbeitet wird als früher.
Stattdessen stellen wir seit einiger Zeit aber fest, dass Fehler, auf die wir hinweisen, in kürzester Zeit von Ihnen korrigiert werden. Selbst Artikel, die schon mehrere Tage unverändert online waren, werden nur Minuten nach einem entsprechenden BILDblog-Eintrag verändert. Unter uns: Auch das gelingt nicht immer, oft genug wird ein Fehler durch einen anderen ersetzt, manchmal müssen wir ganz explizit formulieren, was an welcher Stelle falsch ist und wie es richtig lauten müsste, häufig vermeiden Sie auch eine Korrektur und entfernen stattdessen fehlerhafte Sätze ersatzlos. Überhaupt beschränken Sie sich meist auf Detail-Fehler, lassen aber fundamental falsche Artikel, die Sie zum Beispiel aus der gedruckten “Bild”-Zeitung übernommen haben, unverändert. Darüber hinaus bleiben ganz offenkundige Fehler auf Bild.de unkorrigiert, wenn wir nicht auf sie hinweisen (auf Anfrage liefern wir Ihnen dafür gerne Beispiele).
Offenbar haben Sie sich entschieden, BILDblog als eine Art externe Schlussredaktion oder Korrektorat zu benutzen. Wir freuen uns, wie gesagt, darüber, auf diese Weise einen kleinen Beitrag zur Qualitätsverbesserung von Bild.de leisten zu können und zum Beispiel in vielen Fällen zu verhindern, dass Menschen, über die Sie berichten und die eigentlich anonym bleiben sollen, aufgrund einer Nachlässigkeit mit ganzem Namen genannt oder unverfremdeten Gesicht gezeigt werden.
Wir glauben aber, dass dies eigentlich in Ihrer Verantwortung als Online-Angebot mit Millionen Lesern läge. Wir investieren Zeit und Energie, die eigentlich Sie selbst aufbringen müssten. Da Sie unser Angebot inzwischen als Dienstleistung in Anspruch nehmen, halten wir eine entsprechende Honorierung für angemessen.
Anbei finden Sie eine Auflistung aller Bild.de-Artikel, die Sie seit Anfang des Jahres korrigiert haben, nachdem wir über die in ihnen enthaltenen Fehler berichtet oder Sie per Mail darauf hingewiesen haben. Die zeitlichen Zusammenhänge und die Art der Richtigstellung lassen in aller Regel keinen Zweifel daran, dass diese Korrekturen direkte Reaktionen auf die Berichterstattung unter Bildblog.de waren. Einige der Korrekturen waren für uns mit größerem Rechercheaufwand verbunden, andere Fehler so offensichtlich, dass nur wenige Minuten Arbeit entstanden. Um die Rechnungsstellung nicht unnötig kompliziert zu machen, schlagen wir bis auf weiteres eine pauschale Honorierung von 40 Euro pro korrigiertem Artikel vor:
45 Korrekturen à 40 Euro
EUR 1800,00
16 % MWSt
EUR 288,00
Summe brutto
EUR 2088,00
Bitte überweisen Sie diesen Betrag innerhalb von zwei Wochen auf unser Konto (…) .
“Bild” macht heute Doris Schröder-Köpf zum “Gewinner des Tages”. Und es stimmt ja auch: Das Landgericht Hamburg gab ihr recht und urteilte gestern, dass der “Stern” eine Richtigstellung abdrucken muss. Am 23. Juni 2005 hatte die Illustrierte angedeutet, es sei Schröder-Köpf gewesen, die den damaligen Kanzler auf die Idee mit der Vertrauensfrage und den vorgezogenen Wahlen gebracht hätte. Schröder-Köpf bestreitet das vehement.
Schröder-Köpf gewinnt also gegen den “Stern”, und “Bild” macht Schröder-Köpf zum “Gewinner des Tages” und schreibt:
BILD meint: Keine Stern-Stunde!
Das ist interessant. Denn der “Stern” war damals keineswegs der erste, der diese Gerüchte verbreitete. Es gab sogar Mutmaßungen, dass “Stern”-Autorin Ulrike Posche genau diese Passage eigentlich nur aus einer anderen Zeitung abgeschrieben hätte. Aus welcher Zeitung? Einmal dürfen Sie raten.
Am 10. Juni 2005, also fast zwei Wochen vor dem umstrittenen “Stern”-Bericht, erschien in “Bild” ein Artikel von Rolf Kleine, dem Leiter des Hauptstadtbüros. Darin stand unter anderem zu lesen:
Freunde der Familie erzählen hinter vorgehaltener Hand: Doris Schröder-Köpf (41) gibt ihrem Gerhard in diesen schweren Wochen nicht nur Kraft! Gerade jetzt, so heißt es, stehe die erfahrene Politik-Journalistin ihrem Kanzler auch mit handfestem Rat zur Seite.
Eingeweihte erzählen: Auch bei dem Schröder-Plan, durch die Vertrauensfrage im Bundestag vorzeitige Neuwahlen zu erreichen, soll die Kanzler-Gattin den Kanzler beraten haben!
Es war Mitte März (…). Da habe Doris Schröder-Köpf das Thema Vertrauensfrage und vorgezogene Bundestagswahl ins Gespräch gebracht.
So gesehen hat die “Bild”-Zeitung mit ihrem Kommentar zum aktuellen Gerichtsurteil doppelt recht. Das war wirklich keine “Stern”-Stunde.