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Naidoo beim Wort nehmen, Ramadan-TV, Auslieferung von Julian Assange

1. Ganz so einfach ist es nicht
(tagesspiegel.de, Christoph Rieke)
Wie gestern in den “6 vor 9” berichtet, hat der Sänger Xavier Naidoo ein dreiminütiges Entschuldigungsvideo veröffentlicht: “Ich habe mich Theorien, Sichtweisen und teilweise auch Gruppierungen geöffnet, von denen ich mich ohne Wenn und Aber distanziere und lossage. Ich war von Verschwörungserzählungen geblendet und habe sie nicht genug hinterfragt.” Für Christoph Rieke ist es damit jedoch nicht getan: “Wenn Naidoo seine Botschaft ernst meint, muss er eindeutig benennen, wofür er um Entschuldigung bittet. Welche Aussagen bereut er konkret? Welche Verschwörungserzählungen haben ihn ‘geblendet’? Und von welchen Gruppierungen distanziert er sich? Bislang beinhaltet sein Reuebekenntnis viele allgemeine Formulierungen. Auch die Aussage, er habe sich lediglich ‘zum Teil’ instrumentalisieren lassen, bietet noch zu viel Interpretationsspielraum.”
Weiterer Lesehinweis: Das Center für Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS) hat sich angeschaut, wie Xavier Naidoos Videostatement in der Szene der Verschwörungsideologen aufgenommen wurde, und die Ergebnisse in einem Twitter-Thread zusammengefasst.

2. Britisches Gericht erlaubt Auslieferung von Assange an die USA
(spiegel.de)
Der Londoner Westminster Magistrates Court hat zum Fall von Julian Assange einen formellen Auslieferungsbeschluss erlassen. Die endgültige Entscheidung, ob der Wikileaks-Gründer an die USA ausgeliefert wird, liegt nun bei der britischen Innenministerin Priti Patel. In den USA droht Assange eine lebenslange Haft.
Weitere Lesehinweise: Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) appelliert an Patel, Assange nicht an die USA auszuliefern: “Es ist nicht damit zu rechnen, dass Julian Assange in den USA ein faires Verfahren erwartet, an dessen Ende auch ein Freispruch stehen kann”, so der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall: “Julian Assange verdient einen Orden und nicht eine lebenslange Haftstrafe.” Auch Reporter ohne Grenzen setzt sich dafür ein, eine Auslieferung von Assange an die USA zu verhindern, und hat dazu eine Petition verfasst: “Mit dieser Petition sammeln wir all jene Stimmen, die sich für unabhängigen Journalismus und Pressefreiheit einsetzen. Die britische Innenministerin muss nun ein Zeichen zum Schutz der freien Presse setzen, indem sie den Auslieferungsantrag der USA ablehnt und dafür sorgt, dass Julian Assange auf der Stelle freikommt.”

3. Der Mörder und die Medien
(deutschlandfunk.de, Matthias Dell, Audio: 4:59 Minuten)
Der achtteilige Podcast “Das System Söring” erzählt die Geschichte eines wegen zweifachen Mordes in den USA verurteilten Deutschen, der mittlerweile aus der Haft entlassen und nach Deutschland ausgeliefert wurde. Das Bild, das über den Fall in der Öffentlichkeit bestehe, sei vor allem durch den Mann selbst und seinen sogenannten “Freundeskreis” geprägt und mindestens unvollständig (siehe dazu auch: Die erstaunliche Medienkarriere des verurteilten Doppelmörders Jens Söring bei “Übermedien”). Mathias Dell kommentiert: “Es ist eine spannende Frage, wie es mit der Geschichte von Jens Söring in den deutschen Medien weitergeht. Werden die Leute, die Sörings Narrativ auf den Leim gegangen sind, die Größe haben, das einzugestehen?”
Weiterer Hörtipp: Der Podcast über den Podcast mit den Podcast-Macherinnen Alice Brauner und Johanna Behre: Doppelmörder oder Justizopfer? (deutschlandfunk.de, Ramona Westhof, Audio: 42:46 Minuten)

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4. Wer sein Konto teilt, soll mehr zahlen
(zeit.de, Eike Kühl)
Zum ersten Mal seit mehr als einem Jahrzehnt musste Netflix einen Rückgang bei seinen Abozahlen bekanntgeben, und auch das folgende Quartal werde aller Voraussicht nach nicht gut laufen (gestrige “6-vor-9”-Leseempfehlung: Netflix kämpft mit Sättigungseffekt). Eike Kühl berichtet bei “Zeit Online” nun darüber, wie Netflix gegen das bislang tolerierte Account-Sharing vorgehen will. Das Medienmagazin “DWDL” weiß von Plänen des Streaminganbieters, zusätzlich zum werbefreien Abo ein werbefinanziertes günstigeres Abo anzubieten.

5. Wie können Medien die Jugend besser erreichen, Bob Blume?
(wasmitmedien.de, Daniel Fiene & Sebastian Pähler, Audio: 1:01:21 Stunden)
Die “Was-mit-Medien”-Podcaster Daniel Fiene und Sebastian Pähler haben sich den Oberstufenlehrer Bob Blume eingeladen, der im Internet als “Netzlehrer” bekannt ist und unlängst mit dem “Goldenen Blogger” ausgezeichnet wurde. Im Gespräch geht es um die Frage: Können Redaktionen und Lehrerzimmer voneinander lernen?

6. Ein Bild von einem Mann
(sueddeutsche.de, Sina-Maria Schweikle)
Ramadan-TV-Serien sind in Ägypten ein kollektives Erlebnis und das Fernsehereignis schlechthin, so Sina-Maria Schweikle. Die leichte Fernsehkost sei jedoch nicht unschuldig: “Hinter den heiteren Serien, die im familiären Umfeld nach dem gemeinsamen Fastenbrechen ausgelassene Stimmung bewirken, steckt heute teils viel mehr als bloße Unterhaltung. Es ist ein propagandistisches Werkzeug, das sich der Staat immer mehr zunutze macht.”

Zensurheberrecht, Recherchen aus dem All, RT DE zahlt und sendet

1. Zensurheberrecht: Wir gewinnen endgültig gegen Bundesregierung
(fragdenstaat.de)
Die Transparenzinitiative “FragDenStaat” hatte das Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung veröffentlicht und war dafür vom Staat verklagt worden. Der Streit endete nun mit einem Sieg Davids über Goliath: “Nach dem Landgericht und dem Oberlandesgericht hat jetzt auch der Bundesgerichtshof bestätigt, dass wir 2018 das Glyphosat-Gutachten veröffentlichen durften. Ein langer Rechtsstreit geht damit vorbei – mit einem wichtigen Sieg für die Informationsfreiheit und gegen das Zensurheberrecht!”

2. Ein “Mandat” fürs Sprechen mit Medien?
(deutschlandfunk.de, Michael Borgers & Bettina Köster, Audio: 9:24 Minuten)
Nach mehr als 100 Folgen und einer Laufzeit von zwei Jahren beendet der NDR einen der erfolgreichsten Podcasts der vergangenen Jahre: Vom “Coronavirus-Update” mit Christian Drosten und Sandra Ciesek wird es möglicherweise immer mal wieder einzelne neue Folgen geben, aber keine regelmäßigen Veröffentlichungen mehr. Der Deutschlandfunk hat sich mit Korinna Hennig unterhalten, eine der beiden Moderatorinnen des Podcasts.

3. RT DE zahlt und sendet
(tagesspiegel.de, Joachim Huber)
Die Produktionsgesellschaft des deutschen Ablegers des russischen Staatssenders RT hat das von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg festgesetzte erste Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro inzwischen gezahlt – und sendet munter weiter. Nun steht die Zahlung des nächsten Zwangsgelds im Raum. Diesmal gehe es um 50.000 Euro.

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4. Satellitenjournalismus: Recherchen aus dem All
(fachjournalist.de, Gunter Becker)
Im Zuge des russischen Kriegs gegen die Ukraine kommt dem sogenannten Satellitenjournalismus eine besondere Rolle zu: Die Luftbilder werden benutzt, um die militärische Lage, Truppenbewegungen und Schäden zu illustrieren und zu analysieren. Wie kommen Redaktionen an derartiges Bildmaterial? Mit welchen Kosten müssen sie rechnen? Und was gilt es zu beachten?

5. Corona verschlechtert Lage Freier drastisch
(verdi.de, Günter Herkel)
Freie Journalistinnen und Journalisten haben es eh schwer, die Corona-Pandemie hat die Lage der Freien noch einmal drastisch verschlechtert. Das ist das Ergebnis einer Studie der Otto-Brenner-Stiftung. In einer Zoom-Konferenz wurde die derzeitige Situation diskutiert, mit teile erschreckenden Erkenntnissen.

6. Als wir uns noch gruschelten
(zeit.de, Lisa Hegemann)
Ausgegruschelt! StudiVZ wird heute endgültig eingestellt. Zum Abschluss blickt Lisa Hegemann noch einmal zurück auf die Plattform, die für viele Millennials der erste Verknüpfungspunkt zwischen digitaler und analoger Welt gewesen sei: “StudiVZ wird gewiss auf irgendeine Art und Weise weiterleben. Allein schon, weil das Netz selten vergisst, werden sicher noch mal Bilder oder andere Informationen irgendwo auftauchen. Und sonst bleibt den ehemaligen Nutzerinnen und Nutzer zumindest die Erinnerung an gruschelige Zeiten und absurde Gruppen.”

Strafverfahren-Lawine, Feindbild Presse, Twitter nicht nur Rattenloch

1. Bundeskriminalamt erwartet 150.000 neue Strafverfahren pro Jahr
(zeit.de)
Das Bundeskriminalamt (BKA) bereitet sich wegen der Neufassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gegen Hass in Sozialen Netzwerken auf Zehntausende zusätzliche Strafverfahren im Jahr vor. “Nach derzeitiger Schätzung ist jährlich mit rund 250.000 NetzDG-Meldungen zu rechnen, die etwa 150.000 neue Strafverfahren nach sich ziehen werden”, so ein BKA-Sprecher. Zum Hintergrund: Laut der neuen Regelung müssen Betreiber Sozialer Netzwerke ab dem 1. Februar den Behörden sämtliche strafbaren Inhalte melden.

2. Feind­bild Presse: Bedrohungen von Journalisten durch “Querdenker” nehmen zu
(rnd.de, Imre Grimm)
Mit einem neuen Flyer (PDF) will der Deutsche Journalisten-Verband die Polizei dabei unterstützen, falsche Journalistinnen und Journalisten von echten unterscheiden zu können, und stellt dafür eine digitalen Schnellcheckliste bereit. Imre Grimm erklärt, warum die Initiative derzeit besonders notwendig ist.
Weiterer Lesetipp: Nur mit Bodyguards: “Die Stimmung gegen Jour­na­lis­t:in­nen wird rauer. Dabei werden sie von Quer­den­ke­r:in­nen an ihrer Arbeit gehindert. Aber auch von der Polizei.” (taz.de, Volkan Ağar)

3. Ippen Media kramt veraltete ADAC-Studie raus, um E-Autos schlechtzureden
(volksverpetzer.de, Jan Hegenberg)
Jan Hegenberg ärgert sich über die negative Berichterstattung der Ippen-Medien (unter anderem “HNA”, “Münchner Merkur”) über E-Autos. Die Artikel seien in Überschrift und Anreißer irreführend, würden auf einer veralteten ADAC-Studie beruhen und sich bei näherer Betrachtung als billiges Clickbaiting herausstellen: “Dass der Ippen-Verlag derartig alte und umstrittene Studien wie diese ADAC-Studie immer wieder bringt, um Menschen an einer alten Technologie festhalten zu lassen, wird tragischerweise auch am ehesten diesen Menschen schaden. Sie werden so im Glauben gelassen, E-Autos seien nur ein vorübergehender Trend und bekommen mutmaßlich in ein paar Jahren zunehmend Probleme, wenn ihr Vehikel auf dem Gebrauchtmarkt ähnlich beliebt ist wie heute ein Röhrenmonitor oder eine Schreibmaschine.”

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4. Gettr – Die neue Rechtsaußen-Filterblase
(belltower.news, Stefan Lauer & Veronika Kracher)
Seit die großen Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram und Twitter verstärkt gegen Hass, Hetze und Desinformation vorgehen, weichen viele Rechtsradikale und “Querdenker” auf Gettr aus. Dieses Netzwerk spiele vor allen in den USA eine große Rolle, werde aber auch zunehmend von den entsprechenden Kreisen in Deutschland genutzt.

5. “Gerade auch über Missstände berichten”
(deutschlandfunk.de, Michael Borgers & Bettina Schmieding, Audio: 7:01 Minuten)
Der Sportjournalismus befindet sich im Wandel. Konzentrierten sich viele Medien früher nahezu ausschließlich auf die sportlichen Aspekte und blendeten alles Negative aus, wird heutzutage zunehmend auch über Missstände und die politischen und gesellschaftlichen Aspekte berichtet. Eine Herausforderung für den Sportjournalismus, wie beim Hören des Deutschlandfunk-Gesprächs klar wird.

6. Twitter ist nicht nur ein Rattenloch
(spiegel.de, Margarete Stokowski)
“Ich hasse Twitter und Instagram auch manchmal. Aber stellen Sie sich mal vor, es wäre Pandemie und wir hätten das alles nicht. Das wäre wirklich die Hölle.” Margarete Stokowski freut sich in ihrer Kolumne, dass die Sozialen Netze nicht nur aus Hass, Hetze und schlechten Menschen bestehen, wie man manchmal vielleicht denken könnte.

Wer nichts zu verbergen hat

Es dürfte sich herumgesprochen haben: Julian Reichelt ist nicht mehr “Bild”-Chefredakteur. Und es dürfte sich auch herumgesprochen haben, warum: “Nach neuen Erkenntnissen” zum Machtmissbrauch durch Reichelt hat der Springer-Verlag ihn von seinen Aufgaben entbunden:

Die Axel Springer SE hat BILD-Chefredakteur Julian Reichelt mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entbunden. Als Folge von Presserecherchen hatte das Unternehmen in den letzten Tagen neue Erkenntnisse über das aktuelle Verhalten von Julian Reichelt gewonnen. Diesen Informationen ist das Unternehmen nachgegangen. Dabei hat der Vorstand erfahren, dass Julian Reichelt auch nach Abschluss des Compliance-Verfahrens im Frühjahr 2021 Privates und Berufliches nicht klar getrennt und dem Vorstand darüber die Unwahrheit gesagt hat.

… steht in einer Pressemitteilung, die Springer gestern veröffentlicht hat. Es geht dabei um Affären, die Reichelt mit Mitarbeiterinnen hatte, darunter deutlich jüngere Berufsanfängerinnen. Eine Affäre soll es auch nach Abschluss des im Frühjahr durchgeführten Compliance-Verfahrens gegeben haben. Das ist offenbar die “neue Erkenntnis”, die zu Reichelts Aus geführt hat.

Die “Bild”-Redaktion wirbt mit Slogans wie “Wir zeigen, was ist” und “Wir zeigen die Wahrheit” für ihre eigene Arbeit. Wer sich bei seiner täglichen Informationsbeschaffung auf diese Versprechen verlässt und nur auf “Bild” und/oder Bild.de zurückgreift, hat von den Gründen für Julian Reichelts Ausscheiden keinen blassen Schimmer. Auch mehr als 24 Stunden nach Verkündung des Reichelt-Aus findet man weder in “Bild” noch bei Bild.de eine genaue Angabe dazu. Lediglich zwei wortgleiche Artikel sind erschienen, gestern Abend bei Bild.de und heute in der gedruckten “Bild”:

Ausriss Bild-Zeitung - Wechsel in der Bild-Chefredaktion - Axel Springer hat Julian Reichelt als Folge von Presserecherchen von seinen Aufgaben als Bild-Chefredakteur entbunden. Neuer Vorsitzender der Bild-Chefredaktion ist ab sofort Johannes Boie, bislang Chefredakteur der Welt am Sonntag. Axel Springer Vorstandsvorsitzender Mathias Döpfner Julian Reichelt hat Bild journalistisch hervorragend entwickelt und mit Bild live die Marke zukunftsfähig gemacht. Mit Johannes Boie haben wir einen erstklassigen Nachfolger. Er hat unter Beweis gestellt, dass er journalistische Exzellenz mit modernem Führungsverhalten verbindet. Alexandra Würzbach bleibt Chefredakteurin Bild am Sonntag. Claus Strunz ist als Chefredakteur für das Bewegtbildangebot von BILD verantwortlich.

Das ist alles. Es war sicherlich nicht damit zu rechnen, dass die “Bild”-Redaktion heute im Blatt eine Doppelseite mit einer gnadenlosen Abrechnung in eigener Sache bringt. Aber wirklich nicht mehr als ein vages “als Folge von Presserecherchen”?

Es gibt einen ulkig gemeinten “Bild”-Werbeclip, in dem Julian Reichelt eine Art Stromberg spielt. Er sagt darin in einer Redaktionskonferenz: “Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.” Großes Gelächter in der Runde. Besser wäre vielleicht: Wer nichts zu verbergen hat, sollte die eigene Leserschaft nicht dumm halten.

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Die “Bild”-Redaktion hat vergessen, wie “SCHMUTZIG” sie berichtet hat

Warnung: In diesem Beitrag geht es um einen Suizid.

Solltest Du Suizid-Gedanken haben, dann gibt es Menschen, die Dir helfen können, aus dieser Krise herauszufinden. Eine erste schnelle und unkomplizierte Hilfe bekommst Du etwa bei der “TelefonSeelsorge”, die Du kostenlos per Mail, Chat oder Telefon (0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222) erreichen kannst.

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Im aktuellen “Spiegel” ist eine große Geschichte über die letzten Tage im Leben von Kasia Lenhardt erschienen (online nur mit Abo lesbar). Die 25-Jährige nahm sich Anfang Februar dieses Jahres das Leben. Kasia Lenhardt war unter anderem durch eine Teilnahme in der TV-Show “Germany’s Next Topmodel” bekannt geworden. Im “Spiegel”-Text geht es auch um die Rolle ihres Ex-Freundes, Fußballprofi Jérôme Boateng, und die Bedeutung der dem Suizid vorangegangenen medialen Berichterstattung über die Trennung des Paares, vor allem die der “Bild”-Medien.

Die “Spiegel”-Autorinnen zitieren in ihrem Artikel auch einen Sprecher des Springer-Verlages:

Auf SPIEGEL-Anfrage erklärt ein Sprecher des Springer-Verlages, dass Boulevardmedien Themen “grundsätzlich anders, pointierter und emotionaler” aufbereiten. Dass Kasia Lenhardt bereits vor dem Erscheinen des Boateng-Interviews über soziale Netzwerke den Weg in die Öffentlichkeit gesucht habe. Dass man ihr mehrmals angeboten habe, sich auch in “Bild” zu äußern, doch sie sich nicht zu einer Stellungnahme habe entschließen können. Und weiter: “Aber so tragisch und bedauerlich der konkrete Fall auch ist, uns ist wichtig: Wer prominent ist und auf Plattformen wie Instagram private Dinge öffentlich macht, muss natürlich damit rechnen, dass Aussagen auch von Medien wie ‘Bild’ aufgegriffen werden.”

Viel stärker kann der Springer-Sprecher das Agieren der “Bild”-Medien nicht herunterspielen. Dass sie lediglich das aufgegriffen haben, was Kasia Lenhardt zuvor bei Instagram gepostet hat, stimmt schlicht nicht. Die “Bild”-Redaktion hat die Geschichte selbst immer weiter vorangetrieben, ihr Publikum mit immer neuem Schmutz über Lenhardt gefüttert: Sie hat private Nachrichten Lenhardts ohne deren Einverständnis veröffentlicht, sie hat unwidersprochen und ohne Einordnung Vorwürfe Boatengs abgedruckt, zu denen Medienrechtler sagen, dass sie einer Verleumdung gleichkommen, sie hat eine angebliche frühere Freundin das Model als miese Intrigantin darstellen lassen. Keinen dieser Aspekte hat Kasia Lenhardt zuvor bei Instagram veröffentlicht.

Weil sie sich beim Springer-Verlag an all das offenbar nicht mehr erinnern können (oder wollen), erinnern wir hier noch einmal daran, wie grässlich die “Bild”-Berichterstattung im Februar war.

Sucht man im Bild.de-Archiv nach den letzten Artikeln über Kasia Lenhardt vor deren Tod, sieht die Ergebnisliste so aus:

“JETZT WIRD’S SCHMUTZIG – Die privaten Nachrichten von Kasia an Boatengs Ex”

“KASIAS EX-BESTE FREUNDIN – ‘Ich bin schuld am Liebes-Chaos mit Boateng'”

“KASIAS LIEBES-TATTOO – Noch trägt sie Jérôme auf der Haut”

“BOATENG-EX – Kasia Lenhardt gönnte sich Generalüberholung”

“2012 WAR SIE BEI GNTM – Model Kasia Lenhardt (†25) tot”

“JETZT WIRD’S RICHTIG SCHMUTZIG”, schreibt Bild.de fünf Tage vor Kasia Lenhardts Tod. Dazu veröffentlicht die Redaktion “private Nachrichten von Kasia an Boatengs Ex”, nachzulesen nur für zahlenden “Bild-plus”-Kunden. Diese Nachrichten – wohlgemerkt: auch laut Bild.de “private Nachrichten” – hat eine frühere Partnerin Boatengs bei Instagram veröffentlicht, um damit gegen Kasia Lenhardt auszuteilen. Ganz offensichtlich hatte Lenhardt dieser Veröffentlichung nicht zugestimmt, weder durch “Boatengs Ex” noch durch Bild.de. Vom Presserat bekommt Bild.de dafür eine Rüge, die die Redaktion auch unter dem entsprechenden Artikel veröffentlicht. Sie schreibt dazu:

Obwohl diese Nachrichten über Instagram frei abrufbar waren, sieht der Presserat einen Verstoß gegen Ziff. 8 des Pressekodex (Achtung des Privatlebens und informationelle Selbstbestimmung).

Das ist ein bemerkenswerter Ansatz einer Gegenargumentation. Nur mal theoretisch: Was würde “Bild”-Chef Julian Reichelt wohl sagen, wenn man beispielsweise private Details zu seiner Familie auf größtmöglicher Bühne veröffentlicht und bei Kritik darauf hinweist, dass man das ja nur von irgendeinem Instagram-Heiopei abgeschrieben habe?

Einen Tag nach den “privaten Nachrichten” präsentiert Bild.de “KASIAS EHEMALS BESTE FREUNDIN”, die jetzt auspacke (“In BILD schildert Diana nun ihre Sicht auf die Beziehung und das Kennenlernen von Kasia und Boateng.”). Sie zeichnet ein Bild einer hinterhältigen und undankbaren, manipulativen und arroganten Person. Die Redaktion interviewt sie auch bei “Bild TV”. Kasia Lenhardt kommt nicht zu Wort.

Nur wenige Tage zuvor bringt “Bild” ein Interview mit Jérôme Boateng: “TRENNUNG VON KLUM-MODEL – Boateng rechnet mit seiner Ex ab – Es geht um Alkohol, Druck und Erpressung”. Der Fußballer darf darin heftige Vorwürfe gegen Kasia Lenhardt erheben, von “massiven Alkoholproblemen” über eine angebliche Erpressung bis zur Schuld Lenhardts an Boatengs zerstörter Beziehung zu dessen Familie. Ganz am Ende des Interviews schreibt die Redaktion lediglich: “Kasia Lenhardt wollte sich auf BILD-Anfrage nicht äußern.” Nichts wird von “Bild” hinterfragt. Bereits da sind die Rollen klar verteilt.

Auch für dieses Interview bekam “Bild” eine Rüge des Presserats:

Körperliche und psychische Erkrankungen gehören nach Ziffer 8, Richtlinie 8.6 jedoch zur Privatsphäre, über die nicht ohne Zustimmung der Betroffenen berichtet werden soll. Die Redaktion hatte nach eigenen Angaben Lenhardt zwar mit dem Interview konfrontiert, jedoch keine Äußerung dazu von ihr erhalten. Die Redaktion hätte daher ihrer Eigenverantwortung nachkommen müssen und auf die Veröffentlichung des unbelegten Alkoholismus-Vorwurfs verzichten sollen, zumal dieser dazu geeignet war, die persönliche Ehre der Betroffenen nach Ziffer 9 des Pressekodex zu verletzen.

In einem Beitrag des NDR-Medienmagazins “Zapp” bewertet Medienrechtler Matthias Prinz dieses “Bild”-Interview. Er habe an dem Fall persönlich Interesse, weil er zeige, “wo Persönlichkeitsrechtsverletzungen möglicherweise hinführen können.” Die “Gefährdung einer Gesundheit und eines Lebens” durch solche Veröffentlichungen sei “ja nicht von der Hand zu weisen.” Prinz hält das Interview mit Jérôme Boateng für “eindeutig rechtswidrig”: “Er behauptet, die hätte ihn erpresst. Das ist ja Verleumdung.” Die Veröffentlichung verletze aus Prinz’ Sicht so viele verschiedene Aspekte, “dass man sich erstmal überlegen muss: Was macht man überhaupt? Presseratsbeschwerde, Landgericht, sonst irgendwas?” Er würde “in erster Linie die Alkoholvorwürfe nehmen”, weil er die “schon als intimsphärenverletzend sehen würde und damit eindeutig rechtswidrig.”

Julian Reichelt dürfte die Expertise von Matthias Prinz nicht anzweifeln. Der “Bild”-Chef hat sich Prinz’ anwaltliche Hilfe genommen, um gegen einen (anderen) “Spiegel”-Artikel vorzugehen.

Dieses “Willkür”-Geraune ist gefährlich

Vor wenigen Tagen veröffentlichte “Bild” keinen herkömmlichen Kommentar zur Corona-Lage, sondern einen “CORONA-WUT-KOMMENTAR”, schließlich musste “Bild”-Parlamentsbüro-Leiter Ralf Schuler in seinem Urlaub in Bayern derartigen “Wahnsinn” durchleben:

Am Frühstücksbuffet geht es in Pfeilrichtung am Müsli vorbei. In Plastikhandschuhen angelt man mit der Zange nach Brötchen.

Irre.

Am Montag gab es in “Bild” erneut eine Art Wut-Kommentar, verfasst von “Bild”-Chef Julian Reichelt, allerdings nicht als “WUT-KOMMENTAR” deklariert, sondern als “Essay”.

Screenshot Bild.de - Staat verbietet Querdenker-Demos, aber andere nicht - Diese Willkür ist gefährlich!

Liest man Reichelts Text, könnte man auf die Idee kommen, dass es in Deutschland keine Gewaltenteilung mehr gibt, als wären demokratische Grundprinzipien abgeschafft worden. Der Rechtsstaat? Laut Reichelt nicht mehr existent, zumindest nicht in Berlin. Gerichtliche Entscheidungen? Alles nur noch “Willkür” im Sinne der Regierung. In jeder Zeile riecht es nach Verschwörung, der “Bild”-Chef mischt alles zusammen: “viele Politiker”, die “Regierenden”, die Justiz, die Polizei – bei Reichelt klingen sie alle wie Demokratie-Gefährder.

Reichelts zentrale Beobachtung: In Berlin werden mehrere “Querdenker”-Demos verboten, obwohl eine Woche zuvor noch die Teilnehmer des Christopher Street Day durch die Stadt ziehen durften. Er schreibt dazu:

Und immer mehr beschleicht mich das Gefühl: Recht scheint immer häufiger, was den Regierenden gefällt. Zwei Wochenenden in unserer Hauptstadt, in der unser Parlament steht, sich aber zu den wichtigsten Fragen unserer Freiheit wegduckt: Vor einer Woche der Christopher Street Day (CSD), gestern die verbotene Demo der “Querdenker”.

Erst habe er beim CSD Zehntausende Menschen auf den Straßen gesehen, “dicht an dicht, ohne Maske, tanzend, singend, feiernd, Arm in Arm”, am vergangenen Sonntag hingegen: “Polizei in der ganzen Stadt. An Autobahnabfahrten und Zufahrtsstraßen. Die deutsche Hauptstadt abgeriegelt. Blaulicht, Hubschrauber, Martinshorn.”

Seinen Artikel könnte man auf “Querdenker”-Plakate drucken: “Rechte hat, wer den Wünschen unserer Regierung folgt”. Dort, wo der Regierung der Protest nicht passe, setze sie laut Julian Reichelt Polizei und Justiz ein. Exekutive, Legislative, Judikative – für Reichelt und “Bild” alles die gleiche freiheitsberaubende oder sich wegduckende Bande.

Reichelts Gleichsetzung von CSD und “Querdenken” funktioniert auch nur, weil er sich keinerlei Mühe macht, das Verbot der “Querdenker”-Demos zu erklären. An keiner Stelle nennt er die Begründungen des Gerichts. Man kann sie nachlesen, etwa in einer der drei Pressemitteilungen des letztinstanzlichen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg. Darin bestätigt das OVG zuvor getroffene Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin folgendermaßen:

Der Auffassung der Antragsteller, dass das Nichttragen einer Maske sowie die Nichteinhaltung der Abstandsregeln von ihrer verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit gedeckt sei, hat sich das Gericht nicht angeschlossen. (…) Das Verwaltungsgericht habe eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen, weil Leben und Gesundheit von Menschen mit Blick auf die Gefahr einer COVID-19-Infektion gefährdet seien, wenn die Versammlungsteilnehmer den Mindestabstand und die jeweils zu beachtenden Hygieneregeln wie das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske missachteten. Diese Annahme habe das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet. Nichts anderes ergebe sich daraus, dass die Polizei bei anderen Versammlungen – etwa zum Christopher Street Day – nicht gegen die Missachtung der Pflicht zum Maskentragen und zur Einhaltung des Mindestabstandes eingeschritten sei. Die vorliegenden Versammlungen seien nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts anders zu beurteilen. Sie stünden im Zusammenhang mit einer Vielzahl von für dieses Wochenende angemeldeten Versammlungen, die den Corona-Maßnahmen-Kritikern und “Querdenkern” zuzurechnen seien. Deren Versammlungen zeichneten sich deutschlandweit dadurch aus, dass die Teilnehmer sie nutzten, um öffentlichkeitswirksam gegen zur Eindämmung der Infektionsgefahr geschaffene Rechtsnormen zu verstoßen, insbesondere indem sie das Abstandsgebot und die Maskenpflicht missachteten.

Und:

Das Hygienekonzept lasse deutliche Zweifel an der Bereitschaft des Antragstellers aufkommen, effektiv auf die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Anforderungen hinzuwirken. So sehe es etwa das Tragen eines Mund-Nasenschutzes grundsätzlich nicht vor.

Und:

Der 1. Senat weist darauf hin, dass Verstöße gegen allgemeine rechtliche Vorgaben nicht als Teil des Protests gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen von der Versammlungsfreiheit gedeckt sind, wenn sie wie hier zugleich Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Menschen begründen.

Während die “Querdenker”-Demos laut OVG also darauf ausgelegt sind, gegen die Hygieneregeln zu verstoßen, gibt es dieses verbindende Element beim CSD nicht. Es stimmt ganz sicher, dass beim Umzug durch Berlin neulich auch zahlreiche CSD-Teilnehmer ohne Maske unterwegs waren. Aber eben nicht als zentrale Idee der Demonstration. Dafür liefert die “Bild”-Redaktion selbst den Beleg: Zur Bebilderung von Reichelts “Essay” wählte sie ein Foto des CSD, auf dem die Personen zwar sehr eng beieinander stehen, aber so gut wie alle eine Maske tragen:

Ausriss Bild-Zeitung - Foto vom CSD

Wenn Julian Reichelt schreibt, dass “mit identischen Methoden” auch der CSD verboten werden könnte, dann hat er insofern Recht, dass auch der CSD beispielsweise im nächsten Jahr nicht stattfinden dürfte, wenn sich überraschend herausstellen sollte, dass das Nicht-Tragen von Schutzmasken zum grundlegenden CSD-Konzept gehört, oder dass der Veranstalter es darauf auslegt, die rechtlichen Vorgaben zu missachten. Auch das ist ein Aspekt, den Reichelt nicht erwähnt: Das Verbot der “Querdenken”-Demos basiert auf zuvor gemachten Erfahrungen mit der Bewegung. Beim CSD gab es zuvor hingegen keine massenhafte Missachtung der Hygieneregeln, auf deren Grundlage ein Gericht ein Verbot hätte aussprechen können.

Reichelts Justiz-Verachtung gipfelt in diesem Absatz:

Gerichte haben die Verbote der “Querdenker”-Demo bestätigt. Das kann man rechtsstaatlich nennen, aber ich sage: In Berlin ist inzwischen zu vieles politisch. Die Justiz, die Straftäter aus politischen Gründen nicht mehr verfolgt, weil sie als “bunt” gelten – Hausbesetzer zum Beispiel.

Der “Bild”-Chef meint offenbar, dass sich die Berliner Justiz nicht mehr im rechtsstaatlichen Rahmen bewegt. Damit sein Weltbild passt, muss Reichelt gleich mehrere Teile der Realität ausblenden: Er verschweigt, dass die Gerichte in Berlin sehr wohl Urteile gegen Hausbesetzer sprechen. Im Oktober 2020 beispielsweise räumte die Polizei das Haus in der Liebigstraße 34 im Berliner Bezirk Friedrichshain, nachdem das Berliner Landgericht ein entsprechendes Urteil gesprochen hatte. Im Januar 2018 räumte die Polizei eine ehemalige Schule in Berlin-Kreuzberg, die von Geflüchteten besetzt wurde. Auch dazu gab es ein Urteil des Berliner Landgerichts. Zum Køpi-Wagenplatz sprach ein Gericht im Juni dieses Jahres ein Räumungsurteil, die Räumung steht noch aus. Im August 2020 räumte die Polizei die linke Kiezkneipe Syndikat in Berlin-Neukölln. Das Betreiberkollektiv hatte auf die Kündigung des Eigentümers nicht reagiert und die Kneipe weiterbetrieben. Ein Berliner Gericht sprach daraufhin ein Räumungsurteil. Und sollte es Julian Reichelt bei seinem Geraune über die politisierte “Willkür”-Justiz um die Rigaer Straße 94 gehen: Dort scheiterten die Räumungsklagen bisher nicht daran, dass die Gerichte die Bewohner für so wunderbar “bunt” hielten, sondern daran, dass für sie unklar blieb, wer der wahre Eigentümer ist, und ob die Klagenden wirklich klagebefugt sind.

Und noch ein Stück Realität, das Reichelt für seine Argumentation ausblenden muss: Derselbe Senat desselben Oberverwaltungsgerichts, der am vergangenen Wochenende die “Querdenken”-Demo verbot und dessen Treue zum Rechtsstaat der “Bild”-Chef infrage stellt, ließ Reichelts Stellvertreter Florian von Heintze Ende August 2020 noch in einem Kommentar jubeln:

Screenshot Bild.de - Gericht kippt Demo-Verbot in Berlin - Triumph für den Rechtsstaat

Das OVG Berlin-Brandenburg kippte am 29. August 2020 nämlich ein Versammlungsverbot des Berliner Polizeipräsidenten, wodurch Proteste gegen die Corona-Maßnahmen, auch der “Querdenker”-Bewegung, in der Hauptstadt stattfinden konnten. Das Gericht schrieb damals dazu:

Zur Begründung hat der 1. Senat u.a. darauf abgestellt, dass die Anmelder konkrete individuelle Hygienekonzepte vorgelegt hätten. Sowohl die ausreichend dimensionierten Versammlungsflächen als auch die Anzahl der eingesetzten Ordner und Deeskalations-Teams sowie die vorgesehene Blockbildung innerhalb des Aufzugs rechtfertigten kein Versammlungsverbot.

Es scheint ganz einfach zu sein: Wenn ein Gericht ein Urteil fällt, das der Meinung Reichelts entspricht, feiern er und sein Blatt den Rechtsstaat; lernt das Gericht dazu – auch das massenhafte Missachten der Maskenpflicht und der Abstandsregeln bei den Protesten am 29. August 2020 dürften dazu geführt haben, dass das OVG inzwischen zu einer anderen Entscheidung gelangt – und fällt ein gutes Jahr später auf einer veränderten Grundlage ein anderes Urteil, ist das laut Reichelt alles “Willkür”, politisch motiviert und nicht rechtsstaatlich.

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“Bild”-Umfrage zeigt: So häufig antworteten Politiker “Bild”

Ein kleiner, aber durchaus wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer hohen Corona-Impfquote in Deutschland könnte das Impf-Verhalten von Politikerinnen und Politikern sein – im Sinne von: Wenn die den Impfstoffen vertrauen, dann kann ich das doch auch. Oder umgekehrt: Warum sollte ich mich impfen lassen, wenn die das nicht mal tun? Und so wollte die “Bild”-Redaktion wissen: “Wie sehr halten sich die Politiker an ihre eigenen Impf-Aufrufe an die Bürger?”

Screenshot Bild.de - Wie halten es eigentlich unsere Politiker? Das sind die Impf-Quoten der Bundestags-Parteien

“Bild” hat nach eigener Aussage bei allen 709 Mitgliedern des Bundestags nachgefragt, ob sie sich haben impfen lassen. Das Ergebnis:

Screenshot Bild.de - Grafik mit den Impfquoten - CDU/CSU 67 Prozent, SPD 86 Prozent, AfD 3 Prozent, FDP 81 Prozent, Linke 52 Porzent, Grüne 78 Prozent, Gesamt 64 Prozent

Auf den ersten Blick vermeintlich verblüffende Zahlen: Bei CDU/CSU, immerhin Teil der Regierung, die fürs Impfen wirbt, nur 67 Prozent? Die Linke fast zur Hälfte ungeimpft? Woher diese großen Unterschiede bei den verschiedenen Fraktionen? Und insgesamt gerade mal maue 64 Prozent? Erst nach dem zweiten dritten vielleicht vierten Blick, dem Lesen des Kleingedruckten, dem anschließenden Nachdenken über den Begriff “Mindestimpfquote” und dem erneuten Blick auf die Grafik wird klar: Die Impfbereitschaft der Parlamentarier dürfte deutlich höher sein.

Aber erstmal ein paar Erster-Blick-Reaktionen auf die “Bild”-Darstellung:

FDP und Linke überraschen. Bei FDP hätte ich mehr Gegner erwartet. Bei den Linken mehr Solidarität.

Und der mitläuferigste Mitläufer ist… Tatatataaaa

Die #SPD – what else…

Bestimmt alle von Dr. Tod aka #Lauterbach perrrsöönläch geömpft

Stolz auf @spdbt – Klasse!

Dafür habe ich mich einsperren lassen und alles mitgemacht? Dafür dass dann lauter Leute in für die Demokratie wichtigen Rollen sich dann nicht impfen lassen?

Das alles sind Reaktionen auf einen Twitter-Post von “Bild”-Redakteur Julian Röpcke, in dem er die oben gezeigte Grafik als Screenshot veröffentlichte. In alle möglichen Richtung wird sie falsch verstanden: Die SPD als eine Art Sieger der Umfrage (was sie nicht ist). Die Linke mit mangelnder Solidarität (was nicht stimmt). Die FDP mit deutlich höherer Impfbereitschaft als die meisten anderen Parteien (was man so nicht sagen kann). Und, wohl besonders gefährlich: Politikerinnen und Politiker als “Leute in für die Demokratie wichtigen Rollen”, die sich scheinbar “nicht impfen lassen” wollen.

Berechnet man die Impfquote jener Mitglieder des Bundestags, die auf die “Bild”-Anfrage geantwortet haben, liegt sie, mit Ausnahme der AfD, bei jeder Partei über 96 Prozent (Grüne – 98,7 Prozent, SPD – 97,7 Prozent, CDU/CSU – 97,1 Prozent, FDP – 96,4 Prozent, Linke 96,3 Prozent, AfD – 17,6 Prozent, Gesamt – 95,5 Prozent). Die “Bild”-Redaktion hat sich allerdings für eine andere Darstellung entschieden: Sie nimmt die Anzahl der Personen, die geantwortet haben, dass sie ein- oder zweimal geimpft sind, und teilt sie durch die Anzahl aller Mitglieder der jeweiligen Fraktion – womit sie auch die Fraktionsmitglieder einrechnet, die überhaupt nicht geantwortet haben, und bei denen man nicht sagen kann, ob sie geimpft sind oder nicht. Oder wie im Artikel erklärt wird:

Aus den Rückmeldungen errechnete BILD die “Mindest-Impfquote”, also die Quote, die sich aus den sicheren Impf-Bejahungen im Verhältnis zu allen Abgeordneten der Fraktionen im Bundestag ergibt.

Zur Verdeutlichung ein fiktives Beispiel: Fraktion X hat 100 Mitglieder, 40 antworten auf die “Bild”-Anfrage, 38 davon geben an, bereits ein- oder zweimal geimpft worden zu sein. In der “Bild”-Darstellung läge die “Mindestimpfquote” dieser Fraktion damit bei 38 Prozent. Man könnte aber auch sagen: In der Fraktion X sind 95 Prozent der Personen, die sich zurückgemeldet haben, nach eigener Aussage ein- oder zweimal geimpft worden.

So ist die “Bild”-Grafik vor allem eine Darstellung davon, welche Fraktion wie rege auf die “Bild”-Anfrage reagiert hat: Die SPD beispielsweise deutlich stärker als die Linke, die FDP stärker als die CDU/CSU. Nun kann es verschiedene Gründe haben, warum eine Politikerin oder ein Politiker nicht antwortet. Der einen mag die Angabe zur Impfung zu privat sein, der andere hat keine Lust, an einer “Bild”-Umfrage teilzunehmen. Trotzdem erklärt “Bild” die SPD zum “‘Impf-Sieger'” und schreibt: “Zwischen den Fraktionen gibt es jedoch extreme Unterschiede” – wobei der Unterschied, wie gesagt, vor allem darin besteht, ob die verschiedenen Fraktionen häufiger oder seltener geantwortet haben (klammert man die AfD mal aus).

Man kann diese “Mindestimpfquote” durchaus berechnen und sie so darstellen, wie “Bild” es gemacht hat. Wenn die Rückmeldung aus den verschiedenen Fraktionen allerdings so unterschiedlich ist, birgt die Grafik aber eine große Gefahr, missverstanden zu werden – siehe die oben zitierten Reaktionen. Problematisch wird es, wenn im “Bild”-Artikel diese Quote, die lediglich die “sicheren Impf-Bejahungen” angibt, ins Verhältnis zur “aktuellen Impfquote in der gesamtdeutschen Bevölkerung” gesetzt wird (“Sie beträgt fraktionsübergreifend 64 Prozent und liegt damit etwa fünf Prozentpunkte höher als die aktuelle Impfquote in der gesamtdeutschen Bevölkerung (59 Prozent).”). Denn bei letzterer gibt es in der Regel keine ausbleibenden Antworten auf eine Anfrage. Hinzu kommt bei den “Bild”-Zahlen ein weiterer Schwachpunkt: Es handelt sich nur um Selbstauskünfte der Politikerinnen und Politiker.

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KW 15: Hör- und Gucktipps zum Wochenende

Hurra, endlich Wochenende – und damit mehr Zeit zum Hören und Sehen! In unserer Samstagsausgabe präsentieren wir Euch eine Auswahl empfehlenswerter Filme und Podcasts mit Medienbezug. Viel Spaß bei Erkenntnisgewinn und Unterhaltung!

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1. Hab ich für mein Alter genug erreicht?
(druckausgleich.podigee.io, Annkathrin Weis & Luca Schmitt-Walz, Audio: 37:06 Minuten)
Beim “Druckausgleich”-Podcast des Magazins “journalist” geht es um “den Berufsstart in der Medienbranche, die Kunst der Prokrastination und gegen den Druck, alles und ständig perfektionieren zu müssen”. Die aktuelle Folge behandelt unter anderem die Altersstruktur freier Journalistinnen und Journalisten, Prekarisierung im Journalismus und die Nachwuchssorgen der Medienbranche.

2. “Charité intensiv”: Warum brauchen wir diese Corona-Bilder?
(uebermedien.de, Holger Klein, Audio: 55:42 Minuten)
Die vierteilige Dokumentation “Charité intensiv: Station 43” von Carl Gierstorfer (zu sehen in der ARD-Mediathek) verlangt mit ihren eindringlichen Bildern und nahegehenden Szenen beim Zuschauen allerhand ab. Über Monate haben Regisseur und Autor Gierstorfer sowie Co-Autorin Mareike Müller die Arbeit auf der Intensivstation begleitet und das Schicksal von Covid-19-Betroffenen dokumentiert. Holger Klein hat sich mit dem Filmemacher unterhalten, der zuvor bereits Dokumentarfilme über HIV und Ebola gedreht hat.
Weiterer Lesetipp: Dokumentation aus der Charité – Die nächste Phase der Pandemie: Nach der Ohnmacht und der Wut – die Trauer (uebermedien.de, Kai Kupferschmidt).

3. #DiePodcastin über #MaleFail
(diepodcastin.de, Isabel Rohner & Regula Stämpfli, Audio: 52:17 Minuten)
Der feministische Wochenrückblick mit Isabel Rohner und Regula Stämpfli behandelt unter anderem das sogenannte #sofagate anlässlich Ursula von der Leyens Erdoğan-Besuchs, Gewaltverbrechen im ZDF, Hannah Arendt und die Causa Cohn-Bendit. Außerdem findet ein Thema der Vorwoche seine Fortsetzung: Sexismus in der Schweizer Medienbranche. In diesem Zusammenhang verliest Rohner einen Meinungsbeitrag, den das Schweizer Medienunternehmen CH Media bei ihr zum Thema zwar bestellt, jedoch zum Abdruck abgelehnt habe.

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4. Die Influencer-Show mit Ole Nymoen & Wolfgang M. Schmitt im Literaturhaus Hannover
(youtube.com, Literaturhaus Hannover, Video: 1:25:29 Stunden)
Wolfgang M. Schmitt und Ole Nymoen (gemeinsamer Podcast: “Wohlstand für alle”) haben ein Buch verfasst, in dem sie mit dem Geschäftsmodell der Influencer abrechnen: “Influencer: Ideologie der Werbekörper”. In einer unterhaltsamen und erkenntnisreichen Bühnenshow führen sie durch die schillernde Welt der digitalen Selbstvermarkter.

5. “False Balance ist der größte Fehler der Journalisten”
(deutschlandfunkkultur.de, Philip Banse & Bettina Conradi & Vera Linß, Audio: 54:30 Minuten)
“Wie sollte die Berichterstattung über Wissenschaft aussehen in einer Zeit, in der Forschung und ihre Ergebnisse eng mit dem Alltag verwoben und direkt an politische Interessen geknüpft sind?” Dieser spannenden Frage geht Philip Banse beim Deutschlandfunk nach und hat sich dazu drei Leute vom Fach eingeladen: die Neuro- und Kommunikationswissenschaftlerin Maren Urner, den Wissenschaftsjournalisten Lars Dittrich und die Literaturwissenschaftlerin Nicola Gess.

6. Wie sollte die ARD mit “Querdenken”-Demos umgehen?
(youtube.com, Zapp – Das Medienmagazin: Video: 1:29:57 Stunden)
“Querdenker”-Demos sind für Medienschaffende ein gefährliches Pflaster. Sie müssen nicht nur mit Beschimpfungen, sondern auch mit körperlichen Übergriffen rechnen. Wie sollte etwa die ARD damit umgehen? Und welche Rolle sollte die “Querdenken”-Bewegung in ihren Programmen spielen? Darüber diskutieren die Programmdirektorin des Hessischen Rundfunks, Gabriele Holzner, SWR-Intendant Kai Gniffke und die Sozialpsychologin Pia Lamberty live im “Zapp Talk” mit Daniel Bouhs.

Er ist wieder da, Volksverblödung, Sprechen ohne Sinn für Fußballer

1. Er ist wieder da
(taz.de, Anne Fromm)
Vier Wochen lief das Compliance-Verfahren gegen “Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt. Zwischenzeitlich war er freigestellt, doch nun ist er wieder da. “Der Vorstand ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es nicht gerechtfertigt wäre, Julian Reichelt aufgrund der in der Untersuchung festgestellten Fehler in der Amts- und Personalführung – die nicht strafrechtlicher Natur sind – von seinem Posten als Chefredakteur abzuberufen”, so die offizielle Verlautbarung. Laut Axel-Springer-Verlag solle sich jedoch die “Führungskultur” bei “Bild” ändern. Reichelt bilde fortan mit Alexandra Würzbach eine Doppelspitze. Außerdem wolle er “eine neue Unternehmenskultur vorleben”.

2. Wie “Welt” und AfD einander die Bälle zuspielen
(uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
Die AfD und die “Welt” scheinen eine Art symbiotisches Verhältnis zu pflegen: Die AfD liefert Thema, Framing, Zahlen, Zitate, die “Welt” bietet eine Plattform und räumt auf ihrer Onlineseite die Klicks dafür ab. Der Medienkritiker Stefan Niggemeier erklärt anhand eines praktischen Beispiels, wie das Wechselspiel funktioniert.

3. Top Ten der Vergessenen Nachrichten 2021
(derblindefleck.de)
Die Jury der Initiative Nachrichtenaufklärung hat erneut die zehn Nachrichten beziehungsweise Themen des Jahres gewählt, die aus ihrer Sicht in der medialen Berichterstattung vernachlässigt worden seien – vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz und dem NATO-Manöver “Defender 2020” bis zur Armut bei jungen Erwachsenen. Die Lektüre ist nicht nur für Medienschaffende auf Themensuche interessant, sondern lohnt unbedingt auch für alle anderen.

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4. “Hartnäckig sein, selbstbewusst sein und auf das eigene Standing schauen”
(fachjournalist.de, Friederike Schwabel)
Die Germanistin Veronika Schuchter forscht zur Bedeutung des Geschlechts innerhalb der Literaturkritik und ist unter anderem Mitherausgeberin der Online-Zeitschrift literaturkritik.at. Im Interview mit dem “Fachjournalist” spricht sie über Geschlechterverhältnisse in der Literaturkritik, eine mögliche Quotierung und nützliches Networking.

5. »Die reinste Volksverblödung«
(spiegel.de, Laura Ewert)
Wolfgang M. Schmitt und Ole Nymoen haben ein Buch geschrieben, in dem sie mit Influencern abrechnen. Im Interview mit dem “Spiegel” sagen sie: “Wir sehen sie als eine Gefahr für die Demokratie. Wir bewegen uns zusammen mit den Influencern zurück in ein voraufklärerisches Zeitalter, als der Landesfürst zum Bischof sagte: Halt du sie dumm, ich halt sie arm. Influencer übernehmen jetzt beides in Personalunion. Sie dienen dem Konsumkapitalismus und sind nicht an mündigen Followern interessiert, denn das Geschäft macht man mit jenen, die blind folgen, also liken und kaufen.” Im Gespräch nehmen die beiden Autoren, ähnlich wie in ihrem Podcast, kein Blatt vor den Mund.

6. “Gefühle, wo man nur schwer beschreiben kann”: So lernen Fußballstars, in TV-Interviews nichts zu sagen
(rnd.de, Imre Grimm)
“Warum klingt fast jedes Interview nach einem Fußballspiel so banal? Woher kommt die sinnlose Leersprache?” Imre Grimm ist sich sicher: Das kann man nur in einem geheimen Floskelinstitut lernen! Zum Beispiel in Seminaren wie “Sprechen ohne Sinn – So gebe ich Interviews, ohne den Trainer zu verärgern und zur Lachnummer zu werden”. Grimms satirische Lektionen für Jungfußballer sind eine gute Vorbereitung auf das anstehende Fußballwochenende.

Zwischen den Zeilen, Hedonismus in Filmbewertungen, Schimpfdesaster

1. Aufklärungsarbeit und viel Häme gegen “Bild”
(deutschlandfunk.de, Michael Meyer, Audio: 3:38 Minuten)
Der Axel-Springer-Verlag hat den “Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt wegen eines laufenden Compliance–Verfahrens freigestellt. In den vergangenen Tagen ergoss sich Spott und Häme über den Konzern, dessen Stellungnahme von vielen als unglaubwürdig empfunden wurde.
Weiterer Lesehinweis: Auf Twitter interpretiert ein Anwalt das Springer-Schreiben. Zwischen den Zeilen erkenne er wenig Chancen für Reichelt: “Die kleinen Signale. Das, was eben nicht gesagt wird. Kein Ausdruck des Vertrauens, kein ‘Der Bitte sind wir im Interesse von Redaktion, Verlag und Aktionären gerne nachgekommen’, sondern ein ‘ist erfolgt’. Das Eingeständnis, dass Hinweise vorliegen und diese sogar ‘konkret’ sind. Sie müssen die ‘Glaubwürdigkeit und Integrität’ aller Beteiligten bewerten, also auch von JR? Wenn ich nicht komplett falsch liege, wird es keine Rückkehr geben.”

2. Rund 40 Publisher starten eigenen Newsletter bei Steady
(steadyhq.com)
Viele Publisher nutzen Steady zur Abwicklung von Mitglieder-Abos. Auch wir beim BILDblog tun dies (dabei gleich die Erinnerung: Wer noch nicht BILDblog-Unterstützer oder -Unterstützerin ist, kann dies ganz einfach werden). Nun hat der Dienst ein Tool entwickelt, mit dem die Publikation und Vermarktung von Newslettern möglich ist. Zum Start sind rund 40 Medienschaffende dabei (Transparenzhinweis: Dazu zählt auch der “6 vor 9”-Kurator).
Hörtipp: Bei “Unter Zwei” spricht Levin Kubeth mit Steady-Gründer Sebastian Esser darüber, wie Steady den Newsletter-Markt aufmischen will (1:22:46 Stunden).

3. Ja, Nice! Wie junge Menschen auf Filme schauen
(meedia.de, Sabine Trepte)
Sabine Trepte ist Professorin für Medienpsychologie an der Universität Hohenheim. In ihrem Beitrag bei “Meedia” geht es um die Frage, wie Menschen Filme bewerten. Forscher hätten 35.000 Filmreviews ausgewertet und seien vor allem auf Hedonismus gestoßen: “Wenn also Menschen Filme bewerten, dann teilen sie mit: Ich bin außer mir, euphorisch, fröhlich und begeistert. Ich finde das lustig, ich habe gelacht und mich amüsiert, denn es ging und Liebe, Freundschaft, Familie, Menschen. Es war Horror, hart, böse und deshalb wunderbar. Hedonismus ist das wichtigste Bewertungskriterium!”
Weiterer Lesehinweis: Schatten im Schlaraffenland: Ist der Kunde bei Netflix gar nicht König? (rnd.de, Tilmann P. Gangloff)

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4. Das sind die Nominierten für die Goldenen Blogger 2021
(die-goldenen-blogger.de)
Ende April werden erneut die “Goldenen Blogger” verliehen. Unter den Nominierten in 16 Kategorien finden sich der Wissenschaftspodcast “Methodisch Inkorrekt”, der Unterhaltungskünstler El Hotzo, aber auch etablierte Mediengrößen wie Moderator Kai Pflaume, der für seinen Youtube-Kanal “Ehrenpflaume” nominiert ist. Überraschend: Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel kann auf einen “Goldenen Blogger” hoffen – in der Kategorie “Beste BloggerIn ohne Blog”.

5. Das Schimpfdesaster
(uebermedien.de, Christian Meier)
Christian Meier kritisiert den teilweise überhitzten Ton in der derzeitigen öffentlichen Debatte. Meier denkt dabei an Begriffe wie “Staatsversagen”, die seiner Meinung nach weit über das Ziel hinausschössen: “Wie die ‘Querdenker’ verkennen die Nutzer des Begriffes ‘Staatsversagen’ die Dimension der Gefahr durch das Virus. Ohne einen funktionierenden Staat wäre die Gesellschaft wohl längst an dieser Seuche zerbrochen. Man braucht einen Staat, um das Wüten des Virus zu zügeln. Ungebremst hätte es das Gesundheitssystem kollabieren lassen und einer halben Million Menschen das Leben gekostet.”

6. Erwähne Memphis und dein Account ist gesperrt
(spiegel.de)
Am Sonntag kam es bei Twitter zu einem rätselhaften Phänomen: Wer den Namen der Stadt Memphis erwähnte, egal in welchem Kontext, musste damit rechnen, gesperrt zu werden. Wie es zu dem rätselhaften Fehler kam, sei derzeit nicht bekannt.

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