Archiv für August 3rd, 2026

Eingeschränkte US-Visa, Neue KI-Labels, Bahn fordert Löschung

1. US-Regierung schränkt Journalistenvisa ein
(verdi.de)
Die US-Regierung unter Donald Trump schränke die Aufenthaltsbestimmungen für ausländische Journalistinnen und Journalisten massiv ein. Nach einer Neuregelung des Heimatschutzministeriums sollen die bisher bis zu fünf Jahre gültigen Journalistenvisa (I-Visa) auf eine Höchstdauer von maximal acht Monaten verkürzt werden. Die Europäische Journalistenföderation verurteile diese administrative Einschränkung als willkürlichen Druck auf die Pressefreiheit.
Weiterer Lesetipp: Trump startet extrem teuren Premiumzugang zu seinen Social-Posts: “Auf Truth Social verbreitet Donald Trump viel Unfug, aber immer wieder auch börsenrelevante Ankündigungen. Den schnelleren Zugang zu seinen Posts lässt er sich jetzt bezahlen – und zwar fürstlich.” (spiegel.de)

2. Was die neuen KI-Labels bringen und was nicht
(netzpolitik.org, Tomas Rudl)
Mit dem Inkrafttreten weiterer Teile der EU-KI-Verordnung (AI Act) gelten ab sofort neue Kennzeichnungspflichten für synthetisch erzeugte Inhalte. Anbieter sowie professionelle Nutzerinnen und Nutzer seien verpflichtet, KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audioformate auszuweisen sowie maschinenlesbare Markierungen einzubinden. Ausgenommen würden lediglich private Nutzungen, bloße Editierfunktionen und offensichtlich fiktive Formate bleiben. Das Ganze habe jedoch seine Lücken, sagen Experten.

3. Bahn fordert Löschung der ZDF-Doku mit Dunja Hayali
(dwdl.de, Alexander Krei)
Der Streit zwischen der Deutschen Bahn und dem ZDF eskaliere. Der Konzern fordere, die Dokumentation “Unsere Bahn: Geliebt, verflucht – und gefährlich?” aus der Reihe “Am Puls mit Dunja Hayali” vollständig offline zu nehmen und in weiteren Teilen zu überarbeiten. Die Bahn werfe dem öffentlich-rechtlichen Sender vor, wesentliche entlastende Fakten bewusst verschwiegen und somit ein rechtswidriges Zerrbild erzeugt zu haben. Das ZDF sehe dagegen nach bereits vorgenommenen Nachbesserungen keinen weiteren Korrekturbedarf.

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4. KI-Musikanbieter Suno darf urheberrechtlich geschützte Melodien nicht nutzen
(spiegel.de)
Das Landgericht München habe in einem Prozess der Verwertungsgesellschaft GEMA gegen den KI-Musikanbieter Suno entschieden, dass das Unternehmen urheberrechtlich geschützte Melodien von Komponistinnen und Komponisten nicht ungefragt nutzen dürfe. Das Start-up sei zur Unterlassung sowie zu Schadensersatzzahlungen verurteilt worden. Suno habe seine Anwendung unter anderem mit Musikstücken von Boney M. und Alphaville trainiert und einen kostenpflichtigen Lizenzvertrag abgelehnt. Das Urteil sei zwar noch nicht rechtskräftig, gelte jedoch als europaweit wegweisend.

5. Sieg vor Gericht: “Falter” darf alle Weißmann-Chats veröffentlichen
(derstandard.at, Oliver Mark)
Das Oberlandesgericht Wien habe im Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen ORF-Generaldirektor Roland Weißmann und der Wochenzeitung “Falter” (sowie Journalistin Barbara Tóth) entschieden, dass die Redaktion alle strittigen Chat-Auszüge von Weißmann im Wortlaut veröffentlichen darf. Das Gericht habe die Entscheidung damit begründet, dass das öffentliche Informationsinteresse gegenüber den Rechten einer Person des öffentlichen Lebens überwiege. Das noch nicht rechtskräftige Urteil gelte für den “Falter” als wichtiger Etappensieg im Vorfeld mehrerer anstehender Medien- und Arbeitsrechtsprozesse.

6. BGH stärkt Per­sön­lich­keits­rechte von Promi-Kin­dern
(lto.de, Hasso Suliak)
Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Persönlichkeitsrechte von Kindern prominenter Eltern gestärkt und eine Berichterstattung der “Bild”-Zeitung für rechtswidrig erklärt. Hintergrund sei ein Artikel über eine eskalierte Geburtstagsfeier des 16-jährigen Sohnes eines Medienunternehmers, in dem “Bild” den vollen Namen des Vaters sowie den Namen und das Alter des zum Zeitpunkt der Party noch minderjährigen Sohnes nannte. Das Oberlandesgericht Hamburg habe der “Bild”-Redaktion zunächst recht gegeben, da sich der Sohn den Promi-Status des Vaters anrechnen lassen müsse. Der BGH habe diese Entscheidung nun aufgehoben. Ein Kind müsse sich nicht als Person des öffentlichen Lebens behandeln lassen, solange es nicht selbst die Öffentlichkeit sucht.