Die Überschrift ist ebenso rätselhaft wie vielversprechend:
Die Geschichte, die “Focus Online” darunter erzählt, handelt davon, dass Kinder einer amerikanischen Grundschule Rechenaufgaben wie die folgende lösen sollten: “Ein Sklave wird fünfmal am Tag ausgepeitscht. Wie oft wird er in einem Monat ausgepeitscht?”
Das Stück wirkt ungewöhnlich gründlich recherchiert. Gleich drei verschiedene Quellen nennt “Focus Online” (ohne auch nur eine einzige davon zu verlinken): den Online-Auftritt des “New York Magazine”, die Zeitung “Atlanta Journal-Constitution” und CBS News.
Nur dass sich zum Beispiel die Angaben im “New York Magazine” (und in anderen Medien) so gar nicht mit dem decken, was “Focus Online” schreibt. So handelt es sich nicht um “Drittklässler der Beaver Ridge Grundschule im US-Bundesstaat Georgia”, sondern um Viertklässler der Schule PS 59 in New York City. Und auch nicht um neun betroffene Lehrer, sondern um zwei. Und von Ed DuBose, dem Präsidenten der Bürgerrechtsorganisation NAACP ist, anders als “Focus Online” schreibt, auch noch keine konkrete Forderung bekannt geworden, die Verantwortlichen zu feuern.
Des Rätsels Lösung: “Focus Online” hat die aktuelle Aufregung (in New York) mit einem ähnlichen Vorfall vor einem Jahr (in Georgia) verwechselt. Der war damals auch durch die deutsche Presse gegangen.
Und wir nehmen als Anregung für lebensnahe Unterrichtsgestaltung die Rechenaufgabe mit: Ein Redakteur macht pro Artikel, aus dem er zitiert, einen Fehler. Wie viele Quellen sind nötig, um den Qualitätsstandard von “Focus Online” zu halten?
Nachtrag, 22:50 Uhr. “Focus Online” hat den Artikel offen korrigiert.
Am 6. Februar veröffentlichte die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” unter der Überschrift “Der schmale Grat zwischen Arbeit und Hartz IV” einen mehr als halbseitigen Bericht über Berufe im Niedriglohnbereich. Unter Berufung auf Berechnungen des Karl-Bräuer-Instituts behauptet der Autor Sven Astheimer, dass das sogenannte “Lohnabstandsgebot” in mehreren Wirtschaftszweigen nicht eingehalten wird. Das Gehalt, das in bestimmten Branchen gezahlt wird, liege zum Teil noch unter dem Hartz-IV-Anspruch des jeweiligen Arbeitnehmers.
Die “FAZ” schreibt:
Besonders gefährdet sind Geringverdiener, vor allem, wenn von dem Lohn mehrere Familienmitglieder ernährt werden müssen.
Und tatsächlich: Studiert man die beigefügten Charts mit den Ergebnissen der Studie, so erfährt man, dass in einigen Extremfällen der Nettolohn eines Geringverdieners nur knapp über oder sogar unter dem jeweiligen Hartz-IV-Anspruch liegt.
Oder, wie es die “FAZ” formuliert:
In einigen Branchen sind die finanziellen Anreize zur Arbeitsaufgabe besonders stark: in der Zeitarbeit, dem Gastgewerbe, dem Wach- und Sicherheitsgewerbe und dem Garten- und Landschaftsbau.
Das Gehalt eines Zeitarbeiters an der unteren Lohngrenze mit Frau und zwei Kindern etwa liegt dieser Berechnung zufolge 278 Euro unter seinem Hartz-IV-Anspruch von 1.653 Euro. Wenigstens, so die “FAZ” weiter, “haben die Betroffenen einen Anspruch darauf, sich die Differenz ‘aufstocken’ zu lassen”.
Hart arbeitende Bürger haben also letztlich nur genausoviel in der Tasche wie Hartz-IV-Empfänger? Das klingt in der Tat zutiefst unsozial. Was die “FAZ” jedoch völlig unterschlägt, ist die Tatsache, dass Aufstocker durch Freibeträge als Anreiz für Erwerbstätigkeit auf einen deutlich höheren Betrag kommen.
Wir haben testweise den oben genannten Extremfall aus der “FAZ” in den Einkommensrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingegeben und sind auf Freibeträge von 286,20 Euro gekommen (unter Einbeziehung eines 50-Euro-ÖPNV-Tickets zum Pendeln). Diese Freibeträge, die sich je nach Einkommen zwischen 240 und 350 Euro bewegen, erhalten Niedriglöhner noch zusätzlich zu ihrem auf Hartz-IV-Niveau aufgestockten Gehalt.
Auf Anfrage bestätigte uns dies auch die Bundesagentur für Arbeit:
Bevor Einkommen angerechnet wird, sind die Freibeträge abzusetzen. In Höhe dieser Freibeträge liegt somit der “Vorteil” des Erwerbstätigen. In dem Beispiel hat der Zeitarbeiter somit tatsächlich ein um 286,20 € höheres Haushaltseinkommen als die Familie, die nur Alg II bezieht. (…) Ihre Berechnung ist korrekt, die der FAZ nicht.
Auch das Karl-Bräuer-Institut distanziert sich auf Anfrage unsererseits von den Ergebnissen der “FAZ”. Das Institut habe keine Vergleichsstudie angefertigt, sondern lediglich die Brutto- und Nettolöhne ausgesuchter Branchen im Niedriglohnsektor berechnet. Den Vergleich mit Hartz-IV-Empfängern und insbesondere die Unterschlagung der Freibeträge hat demnach allein die “FAZ” zu verantworten.
Wir halten also fest: Die “FAZ” prangert einen Missstand an, den es so gar nicht gibt, und steuert dadurch die ohnehin schon hysterische Debatte, ob gewollt oder ungewollt, in eine nachweislich falsche Richtung. Und was machen andere Medien? Sie verbreiten die Mär vom fehlenden Lohnabstand völlig unreflektiert weiter:
Selbst FinanzexperteHistoriker Außenminister Guido Westerwelle plappert die Zahlen der “FAZ” nach, wie man in einem Gastbeitrag auf welt.de nachlesen kann:
Wer kellnert, verheiratet ist und zwei Kinder hat, bekommt im Schnitt 109 Euro weniger im Monat, als wenn er oder sie Hartz IV bezöge. Diese Leichtfertigkeit im Umgang mit dem Leistungsgedanken besorgt mich zutiefst.
Diese Leichtfertigkeit im Umgang mit Fakten besorgt uns zutiefst.
Vielleicht ist es ein weitverbreiteter Irrtum, dass, wer als Journalist über ein Thema schreibt, davon auch was verstehen sollte. Anders gesagt: Wir sind keine Experten fürs deutsche Gesundheitswesen. Aber: Wir schreiben auch nicht drüber.
Ganz anders “Bild”. Dort hieß es gestern auf Seite 2 unter der Überschrift “Kleine Krankenkassen sollen verschwinden”:
“Für rund 100 Krankenkassen könnte die Gesundheitsreform das Aus bedeuten! SPD und Union wollen bei der Reform durchsetzen, daß gesetzliche Krankenkassen mindestens eine Million Mitglieder haben müssen. (…) Derzeit gibt es in Deutschland 253 Krankenkassen — davon 199 Betriebskrankenkassen. Rund 100 von ihnen haben weniger als eine Million Mitglieder.”
Und eigentlich hätte den “Bild”-Autoren “rok/bre” hier schon beim Schreiben klar sein müssen, dass da was nicht stimmt: Denn wenn rund 100 BKKs “weniger als eine Million Mitglieder” haben, dann müssten die verbleibenden 99 mehr als eine Million haben, richtig? Bei einer Gesamtbevölkerung von rund 80 Millionen bzw. gut 70 Millionen Krankenversicherungsmitgliedern in Deutschland) ist das aber ausgemachter Unsinn(siehe Rechnung) — zumal, wie uns eine Sprecherin des BKK-Bundesverbandes mitteilt, keine einzige BKK mehr als eine Million Mitglieder hat und die Gesamtzahl von 10 Millionen BKK-Mitgliedern bereits in einer BKK-Pressemitteilung stand, auf der offenbar die “Bild”-Meldung basiert.
Aber, hey, die “Bild”-Überschrift immerhin stimmt.
Mit Dank an Andreas J. und Hardy S. für den Hinweis.
Dass Oskar Lafontaine inzwischen nicht mehr für “Bild” schreibt, heißt nicht, dass nicht gelegentlich doch noch was von ihm in “Bild” und “Bild am Sonntag” zu lesen wäre. GanzimGegenteil. Und so druckte “Bild” auch am vergangenen Montag wieder einen Text von ihm — Überschrift:
Und erstaunlich ist das nicht. Hatte doch an ähnlicher Stelle vor vier Wochen folgende Überschrift in “Bild” gestanden:
Und das stand da, weil Lafontaine laut “Bild” derzeit “als Abgeordneter, Fraktionschef und Pensionär” im Monat “zusammen rund 17.700 Euro” verdiene.
In seiner, ähm, Gegendarstellungskolumne widerspricht Lafontaine der “Bild”-Behauptung allerdings, indem er darauf hinweist, dass seine Abgeordnetendiäten monatlich nicht etwa 7009 Euro betrügen, wie “Bild” behauptet hatte, sondern 14 Euro und 10 Cent – weil nämlich seine Pension als Ex-Ministerpräsident des Saarlands mit seinen Bezügen als Abgeordneter “verrechnet” werde.
Und wie wir wissen, sind Redaktionen verpflichtet, eine Gegendarstellung unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt abzudrucken, weshalb am Ende manchmal Aussage gegen Aussage steht. Im aktuellen Fall allerdings stimmt Lafontaines Behauptung. Das mit der Verrechnung der Bezüge steht vielleicht verklausuliert, aber jedermann zugänglich im Abgeordnetengesetz (§ 29 Abs. 2 Satz 1 iVm Satz 4).
Weshalb sich nicht nur die Frage stellt, warum “Bild” nicht unter Lafontaines Gegendarstellung schreibt, wassiesonstsooft unter Gegendarstellungen schreibt (“Er hat recht.”), sondern auch, welcher Fahrlässigkeit es zu verdanken ist, dass man bei “Bild” die jedermann zugänglichen Paragraphen nicht eingesehen hat, bevor man die falsche Zahl in die Zeitung schrieb und die richtige anschließend per Gegendarstellung nachtragen ließ: Fast sieht es so aus, als ließe “Bild” ihren Ex-Kolumnisten die womöglich monatelang ohne Gegenleistung weitergezahlten Honorare abarbeiten – frei nach Lafontaines Motto: “Pacta sunt servanda.”
Mit Dank an Udo R. und Michael B. für den Hinweis.
Welche brandheiße News würden Sie hinter diesem Teaser erwarten:
Dass eine von “Bild” als “Luder” bezeichnete Teilnehmerin der RTL-2-Langweiler-Reality “Big Brother”, die übrigens mit bürgerlichem Namen Natalie heißt, dass also besagte Natalie vor laufenden Kameras heiratet? Nicht? Gut, das wäre nämlich falsch. Mit etwas Fantasie vielleicht, dass Natalie vor laufender Kamera (und damit quasi beinahe “live”) einen Heiratsantrag angenommen hat? Naja – fast.
Den Heiratsantrag gab es zwar – allerdings hat Natalie abgelehnt. Eine Hochzeit findet (vorerst) nicht statt. So bzw. so ähnlich steht’s übrigens auch in der Überschrift des Beitrags, auf den man gelangt, wenn man auf den oben abgebildeten Teaser klickt:
Und um pingelig zu sein: Statt “nein” hat Natalie – zumindest laut Bigbrother.de – “Ich brauche noch ein bisschen Zeit” gesagt, um “möglichst einfühlsam abzulehnen”.
1. US-Regierung schränkt Journalistenvisa ein (verdi.de)
Die US-Regierung unter Donald Trump schränke die Aufenthaltsbestimmungen für ausländische Journalistinnen und Journalisten massiv ein. Nach einer Neuregelung des Heimatschutzministeriums sollen die bisher bis zu fünf Jahre gültigen Journalistenvisa (I-Visa) auf eine Höchstdauer von maximal acht Monaten verkürzt werden. Die Europäische Journalistenföderation verurteile diese administrative Einschränkung als willkürlichen Druck auf die Pressefreiheit.
Weiterer Lesetipp: Trump startet extrem teuren Premiumzugang zu seinen Social-Posts: “Auf Truth Social verbreitet Donald Trump viel Unfug, aber immer wieder auch börsenrelevante Ankündigungen. Den schnelleren Zugang zu seinen Posts lässt er sich jetzt bezahlen – und zwar fürstlich.” (spiegel.de)
2. Was die neuen KI-Labels bringen und was nicht (netzpolitik.org, Tomas Rudl)
Mit dem Inkrafttreten weiterer Teile der EU-KI-Verordnung (AI Act) gelten ab sofort neue Kennzeichnungspflichten für synthetisch erzeugte Inhalte. Anbieter sowie professionelle Nutzerinnen und Nutzer seien verpflichtet, KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audioformate auszuweisen sowie maschinenlesbare Markierungen einzubinden. Ausgenommen würden lediglich private Nutzungen, bloße Editierfunktionen und offensichtlich fiktive Formate bleiben. Das Ganze habe jedoch seine Lücken, sagen Experten.
3. Bahn fordert Löschung der ZDF-Doku mit Dunja Hayali (dwdl.de, Alexander Krei)
Der Streit zwischen der Deutschen Bahn und dem ZDF eskaliere. Der Konzern fordere, die Dokumentation “Unsere Bahn: Geliebt, verflucht – und gefährlich?” aus der Reihe “Am Puls mit Dunja Hayali” vollständig offline zu nehmen und in weiteren Teilen zu überarbeiten. Die Bahn werfe dem öffentlich-rechtlichen Sender vor, wesentliche entlastende Fakten bewusst verschwiegen und somit ein rechtswidriges Zerrbild erzeugt zu haben. Das ZDF sehe dagegen nach bereits vorgenommenen Nachbesserungen keinen weiteren Korrekturbedarf.
4. KI-Musikanbieter Suno darf urheberrechtlich geschützte Melodien nicht nutzen (spiegel.de)
Das Landgericht München habe in einem Prozess der Verwertungsgesellschaft GEMA gegen den KI-Musikanbieter Suno entschieden, dass das Unternehmen urheberrechtlich geschützte Melodien von Komponistinnen und Komponisten nicht ungefragt nutzen dürfe. Das Start-up sei zur Unterlassung sowie zu Schadensersatzzahlungen verurteilt worden. Suno habe seine Anwendung unter anderem mit Musikstücken von Boney M. und Alphaville trainiert und einen kostenpflichtigen Lizenzvertrag abgelehnt. Das Urteil sei zwar noch nicht rechtskräftig, gelte jedoch als europaweit wegweisend.
5. Sieg vor Gericht: “Falter” darf alle Weißmann-Chats veröffentlichen (derstandard.at, Oliver Mark)
Das Oberlandesgericht Wien habe im Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen ORF-Generaldirektor Roland Weißmann und der Wochenzeitung “Falter” (sowie Journalistin Barbara Tóth) entschieden, dass die Redaktion alle strittigen Chat-Auszüge von Weißmann im Wortlaut veröffentlichen darf. Das Gericht habe die Entscheidung damit begründet, dass das öffentliche Informationsinteresse gegenüber den Rechten einer Person des öffentlichen Lebens überwiege. Das noch nicht rechtskräftige Urteil gelte für den “Falter” als wichtiger Etappensieg im Vorfeld mehrerer anstehender Medien- und Arbeitsrechtsprozesse.
6. BGH stärkt Persönlichkeitsrechte von Promi-Kindern (lto.de, Hasso Suliak)
Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Persönlichkeitsrechte von Kindern prominenter Eltern gestärkt und eine Berichterstattung der “Bild”-Zeitung für rechtswidrig erklärt. Hintergrund sei ein Artikel über eine eskalierte Geburtstagsfeier des 16-jährigen Sohnes eines Medienunternehmers, in dem “Bild” den vollen Namen des Vaters sowie den Namen und das Alter des zum Zeitpunkt der Party noch minderjährigen Sohnes nannte. Das Oberlandesgericht Hamburg habe der “Bild”-Redaktion zunächst recht gegeben, da sich der Sohn den Promi-Status des Vaters anrechnen lassen müsse. Der BGH habe diese Entscheidung nun aufgehoben. Ein Kind müsse sich nicht als Person des öffentlichen Lebens behandeln lassen, solange es nicht selbst die Öffentlichkeit sucht.
1. Mathias Döpfner: Ärger um angebliche AfD-Ansage von ihm an Friedrich Merz (spiegel.de)
Ein Podcast des “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (“RND”) lege nahe, dass Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner Bundeskanzler Friedrich Merz in einem Vieraugengespräch zu einer Zusammenarbeit mit der AfD habe drängen wollen. Merz habe strikt abgelehnt, woraufhin Döpfner im Hinausgehen gesagt haben soll: “Das werden Sie noch bereuen.” In der ersten Folge von “Wenn Sie wüssten…” würden sich der Dokumentarfilmer Stephan Lamby und “RND”-Chefredakteurin Eva Quadbeck auf gut informierte Personen und weitere Indizien berufen. Springer weise die Darstellung als “glatte Lüge” zurück und spreche von einer gezielten Rufmordkampagne. Auch der Vizeregierungssprecher bezeichne das Ganze als “absurde Gerüchte”.
2. Das System Nius – hauptsache gegen “links” (belltower.news, Kira Ayyadi)
Kira Ayyadi argumentiert, dass sich die Kampagnen-Plattform “Nius” von Ex-“Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt trotz anhaltender Millionenverluste nicht an klassischen Medienkennzahlen messen lasse, sondern an politischem Einfluss. Hauptfinanzier Frank Gotthardt habe laut Branchenschätzungen bereits rund 50 Millionen Euro in das Projekt gesteckt. “Nius” produziere eine emotionalisierte Gegenöffentlichkeit gegen eine angeblich übermächtige “Kulturlinke” und richte sich gezielt an ein konservatives Publikum, das es zu einer härteren Linie dränge. Damit übernehme das Portal laut Ayyadi eine Scharnierfunktion, die die Grenze zwischen Union und AfD rhetorisch aufweiche.
3. Droht ein Verbot von Indymedia? (taz.de, Christian Rath)
Die Innenministerkonferenz dränge in einem einstimmigen Beschluss von Ende Juni auf ein Verbot der linksradikalen Website de.indymedia.org. Dafür zuständig wäre Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Die seit 2001 bestehende Plattform habe keine Redaktion und werde vor allem von linksradikalen Gruppen genutzt. Der Verfassungsschutz stufe sie seit 2022 als gesichert linksextremistisch ein. Christian Rath kommentiert: “Eigentlich ist de.indymedia.org für die Sicherheitsbehörden aber vor allem praktisch. An einem Ort können sie alle relevanten linksradikalen Aktionen und Debatten beobachten. Dennoch ist ein Verbot nicht völlig ausgeschlossen.”
4. Urteil zur SZ-Berichterstattung über Konstantin Wecker (sueddeutsche.de, Meredith Haaf)
Wie die “Süddeutsche Zeitung” in eigener Sache berichtet, habe der Liedermacher Konstantin Wecker eine einstweilige Verfügung gegen das Blatt erwirkt, die den Beitrag “Weckers vergessene Frauen” betreffe. Die Redaktion habe den Text, in dem drei Frauen sexuelle Erfahrungen aus sehr jungem Alter mit dem Sänger schildern würden, vorübergehend depubliziert. Weckers Argumentation, er könne sich nicht erinnern und daher nicht Stellung nehmen, sei das Gericht nicht gefolgt, habe aber das öffentliche Informationsinteresse verneint. Die “SZ” habe Berufung beim Kammergericht eingelegt.
5. Was gilt für Deepfakes & Co? (lto.de, Kristina Schreiber)
Kristina Schreiber erläutert, dass ab dem 2. August die Transparenzpflichten des Artikels 50 der KI-Verordnung greifen sollen, deren Einhaltung sich oft mit bloßem Auge prüfen lasse, weshalb rasch mit Abmahnungen und empfindlichen Bußgeldern zu rechnen sei. Betreiber wie Agenturen oder Verlage müssten dann KI-generierte oder manipulierte Deepfakes klar kennzeichnen. Nach dem begleitenden Code of Practice reiche ein Hinweis in der Bildunterschrift nicht, das Label müsse unmittelbar in Bild oder Video eingebettet sein. Für erkennbar künstlerische, satirische oder fiktionale Werke gelte eine abgeschwächte Pflicht.
6. Rätselraten um verschwundenen WM-Song (rnd.de, Matthias Schwarzer)
Ein vollständig mit Künstlicher Intelligenz erzeugter, drastisch vulgärer Schlagersong der erfundenen Kunstfigur “Margot Huber” habe sich während der Fußball-WM der Männer zur inoffiziellen Hymne entwickelt und Millionen Aufrufe gesammelt. Nun sei er plötzlich von allen Plattformen verschwunden. Der Text besinge Nationalspieler wie Nick Woltemade in einem sexuellen Kontext. Der DFB zeige sich schockiert, sehe darin keine zulässige Satire und halte sich rechtliche Schritte offen. Medienrechtsanwalt Christian Solmecke halte den Text für wahrscheinlich justiziabel und betone, dass stets der Mensch hafte, der das Werk veröffentlicht.
7. Dieter Nuhr und die Meinungsfreiheit (radioeins.de, Lorenz Meyer, Audio: 4:34 Minuten)
Zusätzlicher Link, da in eigener Sache: In einer seiner vergangenen Sendungen von “Nuhr im Ersten” habe Dieter Nuhr in seinem Stand-up in einer Art über Frauenmorde gesprochen, die viele als geschmacklos empfanden, als Verhöhnung der Opfer. Besonders in den Sozialen Medien hagelte es Kritik. Die österreichische Zeitung “Der Standard” kritisierte Nuhr dafür, Witze über Femizide zu machen. Daraufhin verlangte Nuhrs Produktionsfirma, den Kommentar des “Standard” zu löschen. Bei radioeins kommentiert der “6-vor-9”-Kurator den Fall.
1. Bundestag leitet Bußgeldverfahren gegen “Compact” ein (taz.de)
Die Bundestagsverwaltung habe ein Bußgeldverfahren gegen das vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Magazin “Compact” eingeleitet. Der Vorwurf laute, dass “Compact” mit seiner Veranstaltungsreihe “Die blaue Welle rollt” für die AfD geworben habe, obwohl die Partei dies schriftlich untersagt habe. Chefredakteur Jürgen Elsässer bestreite dies und spreche von Eigenwerbung sowie von einem Kampf für die Pressefreiheit, man werde Widerspruch einlegen. Erst im vergangenen Juni habe “Compact” vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Verbot durch das Innenministerium abwenden können.
3. Schwarz gemalt: Deutschland als “Krisenland” bei der russischen Nachrichtenagentur TASS (de.ejo-online.eu, Swetlana Mikhailowa)
Swetlana Mikhailowa hat untersucht, wie die russische Staatsagentur TASS über Deutschland berichtet. Die Agentur wähle vor allem Themen, die Krise, Konflikt und Skandal betonen, und gebe kritischen Stimmen viel Raum. Typisch sei ein Echo-Muster: Auf Meldungen über Entscheidungen der Bundesregierung würden häufig Beiträge folgen, in denen AfD oder BSW diesen Kurs als Fehler darstellen würden, wodurch das Regierungshandeln delegitimiert werde. So erscheine Deutschland als Land innerer Spannungen und außenpolitischer Abhängigkeit.
4. Klage gegen Presse-Monitor abgewiesen (urheber.info)
Das Landgericht Berlin habe eine Klage des Online-Magazins “Medieninsider” gegen die Presse-Monitor GmbH (PMG) in den wesentlichen Punkten abgewiesen, wie die PMG mitteile. “Medieninsider” habe dem Pressespiegel-Anbieter vorgeworfen, mehr als 300 seiner Artikel unerlaubt in Pressespiegel aufzunehmen und dafür Lizenzgebühren abzurechnen. Das Gericht folge dagegen der Auffassung der PMG. Deren Inkassotätigkeit für die Verwertungsgesellschaft VG Wort sei keine Urheberrechtsverletzung.
5. YouTube einigt sich mit 16-Jährigem außergerichtlich (spiegel.de)
Die Google-Tochter YouTube habe sich außergerichtlich mit einem 16-jährigen Kläger aus Florida geeinigt, der der Plattform vorgeworfen habe, seiner psychischen Gesundheit geschadet zu haben. Der Junge habe als Kind mit der Nutzung Sozialer Medien begonnen und nach eigenen Angaben unter Suchtverhalten, Schlafstörungen, Depressionen und Angstzuständen gelitten. Die ursprünglich auch gegen Instagram, Snapchat und TikTok gerichtete Klage sei Teil einer großen Klagewelle in den USA gegen Social-Media-Konzerne.
6. China lässt sich loben: Wenn Influencer:innen das Image polieren (cemas.io, Lea Frühwirth)
Lea Frühwirth analysiert, wie auffällig viele Travel-Influencerinnen und -Influencer China und besonders die Region Xinjiang als florierendes Reiseziel inszenieren, obwohl diese international vor allem für die Menschenrechtsverbrechen an den Uiguren bekannt sei. Das sei kein Zufall, sondern Teil der Strategie “Telling China’s Story well”, mit der die Kommunistische Partei das internationale China-Bild positiv prägen wolle.
1. Mit dem Zweiten … sieht man KI-Videos (taz.de, Martin Seng)
Das ZDF habe im “heute journal” in einem Bericht über Abschiebungen in den USA ungekennzeichnetes KI-Videomaterial verwendet, was einen schweren Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht darstelle. Nachdem der Sender zunächst von einem technischen Versehen gesprochen habe, sei die entsprechende Sendung zwischenzeitlich gelöscht und der Fehler von der Chefredaktion eingeräumt worden. Martin Seng schreibt dazu in der “taz”: “Der ÖRR muss Seriosität und Faktentreue bieten, verletzt in diesem Fall aber seine eigenen Standards. Noch dazu bedienen solche Fehler das trumpsche Narrativ der Fake News und schädigen das Vertrauen in den Journalismus allgemein.”
Nachtrag: ZDF entschuldigt sich im ‘heute journal’ bei Zuschauern: “‘Dieser Beitrag entsprach nicht unseren hohen Standards’: Die stellvertretende ZDF-Chefredakteurin hat sich im ‘heute journal’ an das Publikum gewandt. Hintergrund war ein ‘Doppelfehler’ des Senders.” (spiegel.de)
2. Auch Unionspolitiker für Social-Media-Beschränkung (tagesschau.de)
Nach einem Vorstoß der SPD würden nun auch führende Unionspolitiker wie NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst und Fraktionschef Jens Spahn strengere Altersbeschränkungen für Soziale Medien fordern, um die psychische Gesundheit junger Menschen besser zu schützen. Trotz der grundsätzlichen Einigkeit in der schwarz-roten Koalition wolle die Bundesregierung einem Sprecher zufolge zunächst die Ergebnisse einer Expertenkommission im September abwarten, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werde.
3. Kampf um Meinungsfreiheit darf nicht am Geld scheitern (lto.de, Felix W. Zimmermann)
Felix W. Zimmermann kritisiert, dass die enormen Prozesskosten im deutschen Äußerungsrecht faktisch die Meinungsfreiheit einschränken würden. Oft könnten sich nur wohlhabende Personen oder große Medienhäuser die juristische Gegenwehr gegen Abmahnungen leisten. Ursächlich seien vor allem schematisch zu hoch angesetzte Streitwerte durch die Gerichte sowie die Praxis, Ansprüche wie Unterlassung und Gegendarstellung separat abzurechnen. Dieses Vorgehen treibe das Kostenrisiko selbst bei Bagatellfällen in die Höhe.
4. Kann die AfD den MDR abschalten? (flurfunk-dresden.de)
Im “Politik-Podcast” des MDR Sachsen sei analysiert worden, ob die AfD im Falle einer Regierungsbeteiligung den öffentlich-rechtlichen Sender tatsächlich abschalten könnte. Die befragten Experten hätten klargestellt, dass aufgrund einer zweijährigen Kündigungsfrist keine sofortige Schließung möglich sei. Juristen hätten zudem betont, dass der Staat verfassungsrechtlich zur Gewährleistung einer unabhängigen Grundversorgung verpflichtet sei. Die vagen AfD-Pläne für einen steuerfinanzierten “Grundfunk” seien rechtlich kaum haltbar.
5. Erschreckende Zahlen: Journalismus zwischen Burnout und Berufung (laeuft-programmschau.podigee.io, Alexander Matzkeit, Audio: 29:37 Minuten)
Alexander Matzkeit diskutiert in seinem Podcast “Läuft” mit der Medienwissenschaftlerin Anna von Garmissen über die prekären Arbeitsbedingungen im Journalismus, die zunehmend zu einer Flucht aus dem Beruf führen würden. Basierend auf aktuellen Studien stellen sie fest, dass über die Hälfte der Befragten ein erhöhtes Risiko für Burnout und Depressionen aufweise.
6. Plausibel oder problematisch: Stößt die TV-Quote an ihre Grenzen? (dwdl.de, Alexander Krei)
Alexander Krei thematisiert die anhaltende Ratlosigkeit der TV-Branche über massive Quoteneinbrüche bei Kindersendern im Januar. Er wertet die Vorfälle als Warnschuss, der eine offene Debatte über die Belastbarkeit der TV-Quoten in Zeiten fragmentierter Mediennutzung unumgänglich mache.
1. Presserat erteilt Rügen für Nahost-Berichterstattung (n-tv.de)
Der Deutsche Presserat hat mal wieder Rügen verteilt. Die Hälfte der insgesamt 14 öffentlichen Rügen geht an die Springer-Medien “Bild” und “Welt” (beziehungsweise an deren Onlineableger). Bild.de wurde beispielsweise für eine Schlagzeile über den getöteten “Al-Jazeera”-Korrespondenten Anas Al-Sharif gerügt, die diesen zum Terroristen erklärt und damit eine unbewiesene Behauptung der israelischen Armee als Tatsache dargestellt habe. Generell geht es bei einer Großzahl der Entscheidungen des Presserats um die Nahost-Berichterstattung deutscher Medien, zu der seit Oktober 2023 über 650 Beschwerden zu mehr als 200 Artikeln eingegangen seien.
2. Regierung kritisiert Vorgehen gegen Deutsche Welle in Russland (zeit.de)
Russland habe die Deutsche Welle als “unerwünschte Organisation” eingestuft. Die Bundesregierung verurteile den Schritt scharf und werfe Moskau vor, unabhängige Berichterstattung über den Angriffskrieg in der Ukraine unterdrücken zu wollen. Der deutsche Auslandssender erreiche mit seinem russischsprachigen Angebot wöchentlich zehn Millionen Menschen. Die neue Einstufung verschärfe den Druck auf die Deutsche Welle, weil eine Zusammenarbeit mit ihr und sogar das Verbreiten ihrer Inhalte in Russland nun strafbar sein könne.
3. Presse- und Meinungsfreiheit laut Unesco weltweit stark verschlechtert (rnd.de)
Laut der UN-Kulturorganisation UNESCO habe sich die Situation der weltweiten Presse- und Meinungsfreiheit zwischen 2012 und 2024 stark verschlechtert. Der “Freedom of Expression Index” sei in diesem Zeitraum um zehn Prozent gefallen, wobei sich die Situation besonders stark ab 2020 verschlechtert habe. Diese Entwicklung zeige sich vor allem in zunehmender Selbstzensur von Journalistinnen und Journalisten, dem missbräuchlichen Einsatz von Gesetzen gegen sie und digitaler staatlicher Überwachung. Als Lichtblicke nenne die UNESCO mehr internationalen Investigativjournalismus sowie mehr anerkannte Bürgermedien.
4. Wegen “Hass und Groll” gegen China verurteilt (tagesschau.de, Eva Lamby-Schmitt)
Der Medienunternehmer und Demokratieaktivist Jimmy Lai sei in Hongkong wegen Verstoßes gegen das umstrittene Staatssicherheitsgesetz schuldig gesprochen worden. Das Strafmaß folge zu einem späteren Zeitpunkt, doch Lai müsse damit rechnen, den Rest seines Lebens im Gefängnis zu verbringen. Der Schuldspruch in allen Anklagepunkten gegen den 78-jährigen Gründer der inzwischen eingestellten prodemokratischen Zeitung “Apple Daily” werde international als politisch motiviert kritisiert.
5. Mit dem Rücken zur Wand (taz.de, Dinah Riese)
Am Beispiel von Guy Peleg zeigt Dinah Riese, unter welchen Bedingungen Journalistinnen und Journalisten derzeit in Israel arbeiten müssen. Gegen Peleg, der unter anderem über den Korruptionsprozess gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und über Misshandlungen palästinensischer Gefangener berichtet habe, gebe es massive Bedrohungen. Eine Sprecherin der israelischen Journalistengewerkschaft erkenne einen “Masterplan der israelischen Regierung” zur Schwächung der freien Presse durch Gesetzesvorhaben, gezielte Kampagnen gegen kritische Medien und die Förderung regierungstreuer Redaktionen.
6. Offener Brief: Thüringer Intendanten protestieren gegen Sparpläne beim MDR (thueringer-allgemeine.de, Michael Helbing)
Zahlreiche ostdeutsche Kultureinrichtungen, darunter Theater, Opernhäuser und Festivals aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, hätten in einem offenen Brief an den MDR scharfe Kritik an geplanten Programmkürzungen in der Kulturberichterstattung geübt, insbesondere an der möglichen Einstellung des Radiosenders MDR Klassik.