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Torschusspanik

Zlatan Ibrahimovic, Fußballer in der schwedischen Nationalmannschaft, hat der Fußballwelt am Mittwoch einen kollektiven Dauerorgasmus verpasst. Im Spiel gegen England verwandelte er, nachdem er schon drei Tore geschossen hatte, zur Krönung noch einen unglaublichen Fallrückzieher aus 25 Metern Tor-Entfernung. Noch im selben Augenblick war klar: Dieser Treffer wird in die Geschichte eingehen.

Fans und Medien sind seitdem völlig aus dem Häuschen. Die deutsche Presse kniete geschlossen nieder, betete das Zlatanunser und kürte den Treffer nicht nur zum Tor des Tages, sondern auch wahlweise zum Tor des Jahres, des Jahrzehnts, des Jahrhunderts oder des Jahrtausends. Um es auf den Punkt zu bringen: ein unvergleichliches Ereignis.

Nur die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” will den einmaligen Charakter des Treffers nicht so recht anerkennen. Dort erinnert sich Sportredakteur Uwe Marx nämlich heute daran …

(…) dass es mal einen Spieler gab, der nicht nur aus fünfundzwanzig, sondern gleich aus vierzig Metern per Fallrückzieher traf. Es war auch ein Schwede, Rade Prica, der mal bei Hansa Rostock gespielt hat. Er hatte im Spiel für Rosenborg BK gegen den FC Basel tatsächlich mal die Unverfrorenheit, es aus noch größerer Entfernung als Ibrahimovic zu versuchen – und zu treffen.

Der Haken an der Sache ist allerdings: Wir haben keinerlei Hinweis darauf gefunden, dass es diesen Treffer jemals gegeben hat. Fraglich ist sogar, ob die Mannschaften Rosenborg BK und FC Basel überhaupt je gegeneinander gespielt haben. Und auch Rade Prica hat in seiner Karriere zwar schon gegen so manchen Verein auf dem Platz gestanden, der FC Basel war jedoch nie dabei.

Wie kommt Uwe Marx also darauf? Höchstwahrscheinlich stützt er seine Aussage auf folgendes Video:

Und das zeigt nicht etwa ein einen realen Treffer, sondern einen Ausschnitt aus dem Videospiel (!) “Pro Evolution Soccer”.

Damit wäre der Favorit für den “Tor des Jahres” schon mal klar.

Mit Dank an Patrick S. und Ole S.

Nachtrag, 13.07 Uhr: FAZ.net hat den angesprochenen Absatz gelöscht und folgende Korrektur veröffentlicht:

Der Text wurde nachträglich korrigiert. In einer ersten Fassung wollten wir die Leistung Ibrahimovics schmälern mit dem Verweis auf ein Fallrückziehertor von Rade Prica. Der Schwede soll nach unserer Darstellung einmal aus 40 Metern mit dieser Art des Kunstschusses  in einem Spiel von Rosenborg Trondheim gegen den FC Basel getroffen haben. Offenkundig  sind wir dabei einer Täuschung erlegen. Prica traf so elegant lediglich in einem auf Youtube verbreiteten Video, das eine Szene aus einem Spielkonsole-Duell wiedergab. Wir bitten deshalb um die Nominierung dieses Treffers für das Tor des Jahrhunderts im Bereich Spielekonsole und bitten zugleich um Nachsicht für den Fehler.

Nachtrag, 26. November: Auf Papier hat sich die FAZ (am 19. November) für folgende Korrektur — und ein Passiv an entscheidender Stelle entschieden:

Eines schon mal vorneweg: Das Fallrückzieher-Tor von Zlatan Ibrahimovic ist der spektakulärste Treffer, der in dieser Kategorie je dokumentiert wurde. Ibrahimovic hatte im Länderspiel der Schweden nicht nur alle vier Treffer zum 4:2 erzielt, sondern auch den sensationellen Schlusspunkt gesetzt, als er akrobatisch aus 25 Metern getroffen hatte. Dass wir Rade Prica in einer Partie von Rosenborg Trondheim gegen den FC Basel einen noch spektakuläreren Treffer zugetraut haben, hätte eingefleischte Anhänger von Hansa Rostock wohl sofort stutzig gemacht. In Diensten von Hansa hatte Prica einst manche Chance ausgelassen. Was also für die computeranimierte Version eines realen Tores gehalten wurde, war in Wirklichkeit doch nur ein Kunstschuss aus der virtuellen Welt, entstanden auf dem Videokonsolenspiel “Pro Evolution Soccer 2011”. Auch schön zwar, aber eben nur dank besonderer Fingerfertigkeit und nicht wegen einer bemerkenswerten Körperbeherrschung entstanden. Wir ziehen das Büßerhemd über, bewundern Ibrahimovic uneingeschränkt und trauen Prica weiterhin alles zu. Auch in der Realität.

Atomkraft, nein danke

Medien wie Bild.de und “Focus Online” berichteten am Donnerstag:

Neben dem Altkraftwerk in Datteln darf der Stromkonzern Eon auch sein Kraftwerk Shamrock in Herne befristet weiter betreiben.

Die Überschrift sah so aus:

Atomkraftwerk Shamrock darf weiter laufen

Für die Bewohner des Ruhrgebiets war das eine unangenehme Überraschung: Bisher galt das Kraftwerk Shamrock als Steinkohlekraftwerk.

Das ist es auch weiterhin, denn von einem “Atomkraftwerk” war in der eigentlichen Meldung keine Rede.

Quelle für die Artikel bei Bild.de, “Focus Online” und anderswo war der Landesdienst NRW der Deutschen Presse Agentur (dpa). Doch dessen Meldung war unter der korrekten Überschrift “Auch Altkraftwerk Shamrock darf weiter laufen” über die Ticker gegangen.

Was war also passiert?

Die dpa erklärte uns auf Anfrage, in den eigentlichen dpa-Tickern sei die Meldung richtig überschrieben gewesen, es handle sich offensichtlich um einen Übertragungsfehler bei der Belieferung von Onlineportalen.

Entsprechend sei das mitgelieferte Symbolfoto eine “Fortsetzung des Fehlers”:

Ein Warnschild steht vor dem Kühlturm eines Atomkraftwerkes.

Nach unserer Anfrage hatte die dpa den Fehler in ihrem System korrigiert, bei Bild.de ist in der Überschrift und der Bildunterschrift jetzt von einem “Altkraftwerk” die Rede. (Das Foto zeigt allerdings weiterhin das Atomkraftwerk Isar 1 2* in Bayern, das mit der Meldung ohnehin nichts zu tun hat.)

Das war am frühen Freitagabend.

Bei “Focus Online” sieht die Meldung heute immer noch so aus:

Atomkraftwerk Shamrock darf weiter laufen

Mit Dank an Franziska K.

*) Nachtrag, 13.30 Uhr: Erstaunliche Erkenntnis am Rande: Der Kühlturm, der immer wieder gerne bei Artikeln zum Kernkraftwerk Isar 1 gezeigt wird, gehört zum Kernkraftwerk Isar 2.

Mit Dank an Martin B.

Günther Jauch, Monster, Marketing

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Nachgeplapperte Lügen”
(spiegel.de, Stefan Niggemeier)
Der vom Vorwurf der “schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung” freigesprochene Jörg Kachelmann und seine Frau Miriam zu Gast bei “Günther Jauch”: “Dass jemand bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig zu gelten hat und dass der Beweis der Schuld im Fall Kachelmann in keiner Weise erbracht wurde, das erschien in der Sendung wie eine weltfremde Absonderlichkeit von Juristen, ohne lebenspraktische Relevanz.” Siehe dazu auch “Freispruch aufgehoben” (taz.de, Ulrike Winkelmann). Die ARD und die Produktionsfirma “weisen die Kritik von sich”.

2. “Wir nennen Menschen nicht ‘Monster'”
(horizont.net, Roland Pimpl)
Peter Huth, Chefredakteur der Boulevardzeitung “B.Z.”, im Interview: “Wir bei der ‘B.Z.’ behandeln die Objekte unserer Berichterstattung – und das sind in erster Linie Menschen – mit großer Empathie. Wir fühlen mehr mit den Opfern, als dass wir uns über Täter ereifern oder Taten darstellen, ob es sich nun um Verbrechen handelt oder um soziale Themen, etwa Mieterhöhungen. Und ganz grundsätzlich nennen wir Menschen nicht ‘Monster’, auch Mörder nicht.”

3. “Artikelkritik – Christoph Titz von Spiegel Online: Analyse von Schavans Doktorarbeit”
(hogymag.wordpress.com, almasala)
Almasala kritisiert den Artikel “Ministerin mit Sigmund-Freud-Schwäche” von Christoph Titz auf “Spiegel Online” zu den Plagiatsvorwürfen gegen Annette Schavan: “Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Glaubwürdigkeit von Christoph Titz zwei Dinge in Frage stellen: (1) seine mangelnde Bereitschaft zu recherchieren und (2) seine Voreingenommenheit.”

4. “FAZ und Bund der ‘Steuerzahler’: Mit Zahlentricks gegen Steinbrück und gegen höhere Steuern”
(annotazioni.de, Patrick Schreiner)
Patrick Schreiner bemängelt “unterschiedliche Skalen/Maßstäbe” im FAS-Artikel “So teuer wird es mit Steinbrück”: “Korrigiert man diese Darstellung und verwendet eine einheitliche Skala, wie es seriös wäre, so wird deutlich, wen die Steinbrückschen Steuerpläne wirklich treffen würden. Es ist vor allem Person 4 – und damit ein Mitglied jener kleinen Bevölkerungsgruppe, die über genug Einkommen und Vermögen verfügt, um finanziell deutlich mehr zum Gemeinwesen beizutragen.”

5. “Der größte Marketing-Stunt aller Zeiten”
(georgholzer.at)
Georg Holzer listet auf, wie viele Medien der “Marketing-Aktion” von Felix Baumgartner höchste Aufmerksamkeit zumessen: “Auch aus Mangel an anderen großen Themen brachten 13 von 14 Blätter den Sprung auf ihr Titelblatt, lediglich das Wirtschaftsblatt hatte Baumgartner nicht auf der Einser. Durch den späten Sprung sprachen hier womöglich produktionstechnische Gründe dagegen.”

6. “Freier Fall: Katze absolviert Rekordsprung von Bücherregal”
(kojote-magazin.de)

Bild  

Das ist keine Strafe!

Wenn eine, dem breiten Volk eher unbekannte PR-Managerin juristischen Ärger hat, ist das keine Meldung, mit der man als Zeitung punkten kann. Wenn die Frau aber zufälligerweise unter anderem für einen Mann arbeitet, dessen Verhältnis zu deutschen Boulevardmedien einigermaßen angespannt ist, dann kann das schon der richtige “Dreh” für eine Geschichte sein:

Bevor Sie sich wundern, warum Stefan Raab so komisch aussieht: Das ist gar nicht Stefan Raab, sondern seine Wachsfigur. Es gibt offenbar kein anderes “gemeinsames” Bild.

In der Überschrift in der Kölner Regionalausgabe heißt es, die PR-Managerin Gaby Allendorf müsse eine Geldstrafe zahlen, im ersten Satz, es sei ein Strafbefehl gegen sie ergangen. Ein Strafbefehl ergeht ohne mündliche Hauptverhandlung, quasi nach Aktenlage, und kann als Geldstrafe festgesetzt werden. Es gab aber in diesem Fall weder einen Strafbefehl noch eine Hauptverhandlung, in der Frau Allendorf hätte “verurteilt” werden können.

Um das Begriffschaos komplett zu machen, schreibt “Bild”:

Das Verfahren wurde jetzt vorläufig eingestellt — aber nur gegen Zahlung einer Geldbuße in fünfstelliger Höhe an gemeinnützige Einrichtungen.

Diese Zahlung ist allerdings auch keine “Geldbuße”, die bei Ordnungswidrigkeiten fällig würde.

Auf den Fall von Frau Allendorf trifft das alles nicht zu: Das Verfahren gegen sie wurde gegen eine Geldauflage eingestellt (endgültig, übrigens), sie wurde nicht verurteilt oder “bestraft”.

Im Laufe des Tages änderte sich die Online-Version des Artikels bei Bild.de dann Stück für Stück, bis dort nun zutreffend steht:

Das Verfahren wurde jetzt eingestellt – aber nur gegen Zahlung einer Summe in fünfstelliger Höhe an gemeinnützige Einrichtungen.

Gaby Allendorfs Anwalt Christoph Meyer-Bohl teilte uns auf Anfrage mit, er habe die “Bild”-Juristen “höflich darum gebeten, sachliche Fehler zu korrigieren”, da ihn immer wieder Anfragen von anderen Medien erreicht hätten, die sich auf “Bild” beriefen.

Mit Dank an Daniel K., Karsten H. und Kinga H.

Nachtrag/Korrektur: In der ursprünglichen Fassung dieses Artikels hatten wir bei der Erklärung der Begriffe “Geldstrafe” und “Strafbefehl” einen Fehler gemacht, der nun korrigiert ist.
dapd  

Hann beißt Mund

Am Montag veröffentlichte die Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main ein Pressemitteilung, die sowohl in die Rubrik “Vermischtes” passt, als auch als Aufhänger für längere Ausführungen über den Zustand unserer Gesellschaft geeignet wäre:

Militanter Raucher stößt Reisenden ins Gleis

Frankfurt am Main (ots) – Weil ein 43-jähriger Berliner Asthmatiker um seine Gesundheit besorgt war, kam es am Sonntagabend, gegen 23.30 Uhr, im Hauptbahnhof Frankfurt am Main zwischen ihm und einem 35-jährigen Stuttgarter Raucher zu einer handfesten Auseinandersetzung.

Der Berliner hatte den Raucher mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass im Hauptbahnhof grundsätzlich das Rauchen verboten sei, was dazu führte, dass Beide “Nettigkeiten” austauschten. Da sich der Raucher nicht überzeugen ließ, griff er zu härteren Maßnahmen.

Mit einem gezielten Stoß beförderte der Stuttgarter seinen Kontrahenten ins Gleis, wo dieser leicht verletzt liegen blieb und plötzlich über Atemnot klagte. Da sich der Zustand nicht besserte, musste er mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden.

Der renitente Raucher wurde wenig später von einer Streife der Bundespolizei festgenommen und zur Wache gebracht.
Nach Feststellung seiner Personalien und Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.

Der hessische Landesdienst der Nachrichtenagentur dapd veröffentlichte kurz darauf diese Meldung:

Nichtraucher stößt Raucher am Hauptbahnhof aufs Gleis

Frankfurt/Main (dapd-hes). Am Frankfurter Hauptbahnhof ist ein Streit zwischen einem Nichtraucher und einem Raucher eskaliert. Ein 43-jähriger Mann aus Berlin hatte einen 35-Jährigen aus Stuttgart am späten Sonntagabend mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass das Rauchen grundsätzlich verboten sei, wie die Bundespolizei am Montag mitteilte. Da sich der Raucher nicht überzeugen ließ, griff der Asthmatiker aus Sorge um seine Gesundheit demnach zu härteren Maßnahmen.

Mit einem gezielten Stoß beförderte der Berliner seinen Kontrahenten aufs Gleis, wo der 35-Jährige den Angaben zufolge leicht verletzt liegen blieb und plötzlich über Atemnot klagte. Er musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Der renitente Nichtraucher wurde den Angaben zufolge wenig später festgenommen. Nach Feststellung seiner Personalien und Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.

Falls es am Frankfurter Hauptbahnhof nicht gerade mehrmals am Tag zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen 43-jährigen Berliner Nichtrauchern und 35-jährigen Stuttgarter Rauchern kommt, stellt sich da natürlich die Frage: Wie zum Henker konnte das passieren? Sind die zu blöd zum Abschreiben?

Nee, so die Pressestelle der Bundespolizei in Frankfurt auf unsere Anfrage. Denn dapd habe sogar angerufen, um die Situation noch einmal geschildert zu bekommen. Im Verlauf dieses Gesprächs sei es dann zu einem “Missverständnis von beiden Seiten” gekommen, dessen Ergebnis die dapd-Meldung sei.

“Spiegel Online” hatte zunächst die falsche dapd-Version übernommen, hat diese inzwischen aber transparent korrigiert. Bei der “Welt” hingegen ist immer noch der Nichtraucher der Übeltäter.

Mit Dank an Lars Sch., Daniel M. und Holger.

Nachtrag, 28. September: Auch bei der “Welt” ist jetzt der Raucher gewalttätig geworden.

Kein Flugsteig ist eine Insel

Genauso wie es bei der Übersetzung englischsprachiger Größenordnungen jenseits der Millionen häufig zu Fehlern kommt, geht auch bei der Umrechnung englischsprachiger Flächenmaße regelmäßig etwas schief.

Erst letzte Woche schrieb Bild.de über das Haus, das die sogenannte “Octomom” gekauft bezogen hatte:

Wie “tmz” berichtet, hat ihre neue Bleibe in Palmdale fünf Zimmer, drei Bäder, eine Riesengarage für drei Autos und einem Riesengarten (13000 Quadratmeter).

Dabei hatte “TMZ” von einem “14,000 sq. ft. back yard” geschrieben, also einem Garten von 14.000 Quadratfuß oder 1.300 Quadratmetern.

Es braucht aber nicht mal zwingend fremde Sprachen und Maßeinheiten, um sich bei Flächen zu vertun, wie die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” beweist, die heute über den neuen Flugsteig A-Plus des Frankfurter Flughafens schreibt:

185400 Quadratmeter Fläche sind hinzugekommen – das entspricht der Größe Fehmarns.

Die Ostseeinsel Fehmarn allerdings ist 185,5 Quadratkilometer groß, was 185.500.000 Quadratmetern entspricht — also rund tausendmal dem Flugsteig A-Plus.

Seit gestern Nacht weisen zwei Kommentare auf diesen Rechenfehler hin. Bisher erfolglos.

Mit Dank an Manuel L. und Sebastian.

Nachtrag, 14.13 Uhr: FAZ.net hat sich transparent korrigiert:

Im Originaltext ist uns ein Umrechnungsfehler unterlaufen. Die Fläche des neuen Flugsteigs entspricht, anders als zuerst vermerkt, nicht Größe Fehmarns (siehe Leserbriefe).

Mond ist nicht ihr Hobby (2)

Vor rund drei Wochen starb Neil Armstrong, der erste Mensch auf dem Mond.

Seine Familie ließ sich auf der Website der NASA mit den Worten zitieren:

For those who may ask what they can do to honor Neil, we have a simple request. Honor his example of service, accomplishment and modesty, and the next time you walk outside on a clear night and see the moon smiling down at you, think of Neil Armstrong and give him a wink.

“Bild” übersetzte das mit:

“Wer sich fragt, wie er Neil eine Ehre erweisen kann: Das nächste Mal, wenn ihr an einer sternenklaren Nacht draußen seid und der Mond auf euch herunter strahlt, denkt an Neil
 Armstrong und winkt ihm zu.”

Das war falsch, denn “give him a wink” heißt: “zwinkert ihm zu”.

Wir hatten das damals aufgeschrieben, als Bild.de den Fehler schon heimlich korrigiert hatte.

Am Freitag nun wurde Armstrong mit militärischen Ehren auf dem Atlantik bestattet. Bild.de berichtet groß darüber.

Der Artikel endet mit diesem Absatz:

Auf der Nasa-Internetseite veröffentlichten die Angehörigen eine Botschaft: “Wer sich fragt, wie er Neil eine Ehre erweisen kann: Das nächste Mal, wenn ihr an einer sternenklaren Nacht draußen seid und der Mond auf euch herunterstrahlt, denkt an Neil
 Armstrong und winkt ihm zu.”

Mit Dank an Pascal.

Nicht alles, was hitler ist, ist verboten (2)

Man kann kaum den Fernseher einschalten, ohne wenigstens auf einem Sender Schwarz-Weiß-Bilder von Fackelaufmärschen, Feldzügen und Konzentrationslagern zu sehen. Adolf Hitler dürfte im Jahr 2012 mehr Air Time haben als 1940 im staatlichen Rundfunk. Das bedeutet aber nicht, dass die Menschen bestens über den Nationalsozialismus informiert sind. Nicht einmal Journalisten sind es.

stern.de berichtete gestern auf seiner “Investigativ”-Seite darüber, “wie Rechtsextremisten mit Android-Apps und coolen QR-Codes (sic!) auf junge Technik-Fans zielen”:

Aus dem “Google Play”-Store für Smartphones und Tablet-Computer mit dem populären Android-Betriebssystem fischten die BKA-Experten einige Apps, “bei denen ein rechtsgerichteter Hintergrund nahe liegt”: Da lässt sich zum Beispiel der Menühintergrund mit “Nazi Zombies” dekorieren, das Handy weckt seinen Besitzer auf Wunsch mit einer Hitler-Rede oder die indizierte Hetzschrift “Mein Kampf” lässt sich als E-Book auf englisch, russisch oder spanisch herunterladen.

Auch, wenn manche Journalisten es nicht glauben wollen: “Mein Kampf” ist in Deutschland weder “verboten” noch “indiziert”.

Da Adolf Hitler bis zuletzt in München gemeldet war, ging sein Vermögen nach seinem Tod am 30. April 1945 an den Freistaat Bayern über – inklusive des Urheberrechts an “Mein Kampf”. Das bayerische Finanzministerium hat sich einer neuen Drucklegung des Textes bisher verweigert. Dieses Urheberrecht läuft am 31. Dezember 2015 aus, am Ende des 70. Jahres nach Hitlers Tod, danach ist das Buch gemeinfrei. Es gibt aber Pläne der bayerischen Landesregierung, das Werk dann in einer kommentierten Ausgabe als Schulbuch auf den Markt zu bringen.

Mit Dank an Sascha.

Nachtrag, 12.50 Uhr: stern.de hat den Fehler transparent im Artikel und auf Twitter korrigiert:

Eisen und Blech

Im August wurde bekannt, dass Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer plant, den Kommunen freie Hand bei der Wahl ihrer Autokennzeichen zu lassen. Durch Gebietsreformen ausrangierte Ortskürzel sollen wieder vergeben werden können, völlig neue Kennzeichen sollen möglich werden.

Ein willkommener Anlass für “Welt Online”, heute eine zehnteilige Bildergalerie mit den “seltensten Städtekürzeln” zu veröffentlichen.

Gut, grafisch ist das ein bisschen mau:

Aber es gibt ja auch noch einen Begleittext, in dem unter anderem das hier steht:

In mehreren Bun­des­län­dern wünschen sich Kommunen, alte Kenn­zei­chen wieder ausgeben zu können – etwa “PL” für das säch­si­sche Plauen statt “V” für Vogtland. Die Fe­rien­in­sel Usedom möchte ihren Bürgern “USE” anbieten. In Bran­den­burg macht sich Ei­sen­hüt­ten­stadt für die Wie­der­ein­füh­rung des Kfz-Kenn­zei­chen EA stark.

Wenn Eisenhüttenstadt wirklich das Kennzeichen “EA” bekäme, wären wohl die Bewohner zweier Städte sauer: Zum einen die Menschen aus Eisenhüttenstadt, die gerne ihr altes “EH” wiederhätten, zum anderen die Menschen aus Eisenach, die im Moment noch “EA” haben.

Nachzulesen unter anderem in der Bildergalerie von “Welt Online”:

Mit Dank an Markus E.

Nachtrag, 9. September: “Welt Online” hat den “EA”/”EH”-Fehler bereits gestern transparent korrigiert.

Allerdings haben uns mehrere Leser auf verschiedene Ungereimtheiten der Top 10 hingewiesen: So wird “PS” (“Welt Online” schreibt “Platz 7”, gemeint ist aber: Platz 6) nicht nur an die Einwohner der Stadt Pirmasens (25.422 Zulassungen) vergeben, sondern auch für den Landkreis Südwestpfalz verwendet, wo es laut Kraftfahrtbundesamt (PDF) weitere 76.134 Zulassungen gibt. Selbiges gilt für “AN” (Platz 7, Stadt Ansbach: 26.592, Landkreis Ansbach: 149.845 Zulassungen) und “CO” (Platz 8, Stadt Coburg: 26.669, Landkreis Coburg: 66.369).

Dafür fehlen in der Liste St. Ingbert, das – obwohl zum Saarpfalz-Kreis (“HOM”) gehörig – ein eigenes Nummernschild (“IGB”) hat und mit 26.380 Zulassungen eigentlich auf Platz 4 liegen müsste, und Büsingen am Hochrhein, eine deutsche Exklave inmitten von Schweizer Territorium, wo es nur etwa 700 Mal das eigene Nummernschild “BÜS” gibt, obwohl die Stadt zum Landkreis Konstanz (“KN”) gehört.

Mit Dank an David W., Thomas W. und Klaus W.

Bild.de, dpa  etc.

Den Schuss nicht gehört (2)

Heute Nacht hatten wir über die Exklusiv-Meldung deutscher Online-Medien berichtet, nach denen sich Osama bin Laden vergangenes Jahr beim Sturm auf sein Anwesen in Pakistan selbst erschossen haben soll.

Die betroffenen Medien haben darauf unterschiedlich reagiert:

“Spiegel Online” überarbeitete den kompletten Artikel und versah ihn mit einem Hinweis:

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels wurde die Darstellung des US-Soldaten fälschlich so interpretiert, dass Osama Bin Laden Selbstmord begangen haben soll. Der Autor lässt offen, wer die Schüsse abgegeben hat. Bin Laden war, wie Bissonette schreibt, jedoch unbewaffnet – er kann sich nicht selbst erschossen haben. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten, ihn zu entschuldigen.

Stern.de hat seinen Artikel komplett ausgetauscht, geht darauf aber nicht näher ein, und auch “Focus Online” hat Überschrift und Artikel behutsam an die Fakten und die deutsche Sprache angepasst.

Selbst bei Bild.de haben sie ihren Artikel bearbeitet:

Aus dem offensichtlich sinnlosen Satz

Außer den Kugeln mit denen Osama bin Laden sich offenbar selbst richtete, als er hörte wie die Soldaten die Villa stürmten, hatte er keinerlei Munition bei sich.

wurde

Außer der Kugel mit der Osama bin Laden sich vermutlich selbst richtete, soll sich keine weitere Munition im Raum befunden haben.

Ansonsten bliebt Bild.de bei der Darstellung.

* * *

Das waren aber auch nicht alle deutschsprachigen Medien, die von einem möglichen Selbstmord bin Ladens schwadronierten. Die folgende Auflistung ist womöglich lückenhaft:

“B.Z.”:

Hat Osama bin Laden Selbstmord begangen?

Washington – Terror-Chef Osama bin Laden soll schon tot gewesen sein, als die US-Spezialeinheit im Mai 2011 seine Villa stürmte. Das behauptet ein ehemaliger Elitesoldat, der an diesem Einsatz beteiligt war. Bin Laden habe sich selbst in den Kopf geschossen.

“Berliner Kurier”:

Bin Laden Selbstmord?
Washington – Osama Bin Laden soll bereits tot gewesen sein, als die Navy Seals im Mai 2011 in sein Zimmer im pakistanischen Abbottabad stürmten. Das behauptet der Ex-Elitesoldat Matt Bissonnette in seinem Buch “No Easy Day” (KURIER berichtete).

“Kleine Zeitung”:

“Blick”:

Enthüllungsbuch: Hat Osama Selbstmord begangen?

tagesspiegel.de, immerhin:

Als Resultat einer falschen Übersetzung herausgestellt haben sich unterdessen Meldungen mehrerer deutscher Online-Medien, auch des Tagesspiegels, der Autor habe über einen Selbstmord Bin Ladens spekuliert. Tatsächlich ist die Rede davon, Bin Laden sei schon tödlich verletzt gewesen, bevor die Soldaten sein Schlafzimmer betraten – dies beruht jedoch nicht, wie zwischenzeitlich fälschlicherweise für möglich gehalten, auf Spekulationen über einen Selbstmord, sondern auf der Behauptung, dass Bin Laden nicht erst im Schlafzimmer, sondern schon im Flur von Kugeln getroffen worden sei.

* * *

Die Deutsche Presse-Agentur dpa hatte zwar nicht von einem Selbstmord bin Ladens geschrieben (das machten manche Medien einfach selbst), gestern aber immerhin behauptet:

Angeblicher Augenzeuge bestreitet US-Angaben über Bin-Laden-Tötung

Washington (dpa) – Das neue Buch eines angeblichen Augenzeugen zieht nach Medienberichten die offiziellen US-Angaben zur Tötung des Terrorführers Osama bin Laden infrage. Der Al-Kaida-Chef sei im Mai vergangenen Jahres nicht von US-Soldaten getötet worden, sondern bereits mit einer Kugel im Kopf tot aufgefunden worden, heißt es laut dem Internetportal “Huffington Post” in dem Buch eines ehemaligen Mitglieds der US-Spezialkräfte Navy Seals, der nach eigenen Angaben bei der Kommandoaktion im pakistanischen Abbottabad dabei war.

Nun lässt der Artikel bei der “Huffington Post” tatsächlich einen gewissen Interpretationsspielraum, aber man darf wohl annehmen, dass das Onlinemagazin es etwas mehr hervorgehoben hätte, wenn bin Laden tatsächlich “nicht von US-Soldaten getötet worden” wäre.

Die dpa wiederholte diese Version heute Morgen noch zwei Mal:

dpa, 5:00 Uhr:

Der Al-Kaida-Chef sei im Mai vergangenen Jahres nicht von US-Soldaten getötet worden, sondern bereits mit einer Kugel im Kopf tot aufgefunden worden, heißt es laut dem Internetportal “Huffington Post” in dem Buch eines ehemaligen Mitglieds der US-Spezialkräfte Navy Seals, der nach eigenen Angaben bei der Kommandoaktion im pakistanischen Abbottabad dabei war.

dpa, 5:04 Uhr:

OSAMA BIN LADEN Das neue Buch eines angeblichen Augenzeugen zieht nach Medienberichten die offiziellen US-Angaben zum Tod des Terrorführers Osama bin Laden infrage. Der Autor des in wenigen Tagen erscheinenden Buches schreibt, der Al-Kaida-Chef sei im Mai vergangenen Jahres nicht von US-Soldaten getötet worden.

Nach unserer Anfrage verschickte die dpa eine korrigierte Fassung der Meldung:

Das neue Buch eines angeblichen Augenzeugen zieht nach Medienberichten die offiziellen US-Angaben zur Tötung des Terrorführers Osama bin Laden infrage. Der Al-Kaida-Chef sei bereits tödlich getroffen worden, bevor Mitglieder eines Sonderkommandos den Raum betreten hätten, heißt es laut Internetportal «Huffington Post» in dem Buch eines ehemaligen Mitglieds der US-Spezialkräfte Navy Seals, der nach eigenen Angaben bei der Kommandoaktion im pakistanischen Abbottabad dabei war.

Versehen ist diese Berichtigung mit folgendem Hinweis:

Stellt in Bin-Laden-Meldung im zweiten Satz klar, dass aus den Auszügen in der “Huffington Post” nicht genau hervorgeht, wer der Todesschütze war.

Ja, die Meldung “stellt klar”, dass unklar sei, wer der Todesschütze sei. Schreibt die Agentur die heute Morgen noch kategorisch erklärt hatte, bin Laden sei nach Aussage des Autors “nicht von US-Soldaten getötet worden”.

Die Passagen in der “Huffington Post” waren tatsächlich nicht sonderlich klar, doch zum Glück verfügt die “Washington Post” offenbar ebenfalls über ein Exemplar des Buchs und über etwas gradlinigere Autoren:

Osama bin Laden versteckte sich für mindestens 15 Minuten in seinem Schlafzimmer, als Navy Seals sich den Weg durch seine pakistanisches Anlage kämpften, und unternahm keinen Versuch, sich selbst zu bewaffnen, bevor ein US-Kommando auf ihn schoss, als er aus seiner Tür herausschaute. Das geht aus dem ersten Bericht hervor, der von einem Teilnehmer des inzwischen berühmt gewordenen Überraschungsangriffs am 2. Mai 2011 veröffentlicht wurde.

(Übersetzung von uns.)

Mit diesem Bericht im Rücken traute sich nun auch dpa ein bisschen weiter und schrieb in der neuesten Meldung, dass “das Kommando” auf Bin Laden geschossen habe.

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