1. Nach tödlichem S-Bahn-Streit: Familien mahnen “Bild” ab (nordbayern.de)
Nach Angaben von nordbayern.de haben die beiden Familien der bei dem Unglück an der Nürnberger S-Bahn-Station Frankenstadion ums Leben gekommenen Jugendlichen einen Medienanwalt beauftragt und die Axel Springer SE abgemahnt. “Bild” hatte unverpixelte Fotos veröffentlicht, auf denen die beiden verstorbenen 16-Jährigen gut zu erkennen waren.
2. Sich mit den Tätern anlegen (kontextwochenzeitung.de, Oliver Stenzel)
Die “Kontext Wochenzeitung” hat sich mit dem Enthüllungsjournalisten und langjährigen “Stern”-Autor Arno Luik über dessen Spezialgebiete Stuttgart 21 und Deutsche Bahn unterhalten. Luik kommentiert das Versagen von Politik und Medien. Schon der Einstieg sei nicht einfach gewesen: “(…) als ich KollegInnen vorgeschlagen hatte, etwas über S 21 zu machen, da hieß es zunächst sinngemäß: S 21, was ist denn das? Interessiert doch kein Schwein. Sollen die Stuttgarter unter sich ausmachen. Es hat auch deswegen niemanden interessiert, weil Stuttgart von Hamburg aus gesehen so sexy ist wie ein überfahrener Frosch.”
3. Die Macht der Geschichten (spektrum.de, Theodor Schaarschmidt)
Diplompsychologe und Wissenschaftsjournalist Theodor Schaarschmidt hat sich Gedanken gemacht, warum wir immer wieder auf Hochstapler hereinfallen und warum packende Geschichten eine derartige Sogwirkung entfalten: “Offenbar brauchen wir narrative Strukturen, um uns die Welt zu erschließen. Wo keine Geschichten zu finden sind, halluzinieren wir manchmal sogar welche herbei!”
4. Die frustrierend falsche Berichterstattung zu Implantaten, Prothetik und Wissenschaftsthemen (ennopark.de)
Forscher und Forscherinnen der New Yorker Columbia University haben mit einem Hirnimplantat gemessen, was im Hörzentrum des Gehirns passiert, wenn Menschen gesprochener Sprache zuhören. Über ein KI-System sei es gelungen, die gehörte Sprache während des Zuhörens aus dem Hörzentrum zu rekonstruieren. Mit “Gedankenlesen” habe dies ausdrücklich nichts zu tun, doch genau das behaupteten viele internationale Medien in ihrer Berichterstattung. Enno Park, Vorsitzender des Vereins Cyborgs e.V., kommentiert: “Manchmal sind die Artikel schlicht falsch, manchmal haben die Autor:innen völlig korrekt abgeliefert aber Redakteur:innen offenbar den Inhalt des Textes ignoriert und eine Clickbait-Überschrift drübergetackert. Der Verantwortung der Medien wird ein solches Vorgehen jedenfalls nicht gerecht.”
5. «Aus Frust schlug er zu!» (infosperber.ch, Barbara Marti)
Immer wieder wird in der Berichterstattung über Gewalttaten gegen Frauen die Täterperspektive übernommen. Dann ist vom “Flirt-Frust” die Rede, vom “Beziehungsdrama” oder der “Eifersuchtstat”. Dadurch werden die Taten bagatellisiert, den Opfern wird eine Teilschuld zugeschoben. Auch Heute.at berichtete in dieser Form und korrigierte sich erst nach zahlreichen Protesten im Netz.
6. Geistige Umnachtung an der Falkenstrasse (nureinefrage.blogspot.com, Benjamin Blume)
Die “NZZ am Sonntag” veröffentlichte ein “Quiz” über die junge Klimaaktivistin Greta Thunberg, in dem verschiedene Krankheitsformen zur Auswahl gestellt wurden. Mittlerweile hat sich der Chefredakteur der “NZZ am Sonntag” bei Twitter mit einem knappen “Wurde geändert. Danke für die Hinweise” gemeldet. Für ein Wort des Bedauerns oder eine Entschuldigung reichte es augenscheinlich nicht …
7. “Abtreibungsärzte” (twitter.com, Lorenz Meyer)
Als siebter und damit zusätzlicher Link, weil vom “6 vor 9”-Kurator: “Abtreibungsärzte”…. Müssen wir wirklich solche Vokabeln framen, lieber Spiegel Online?
Bei Süddeutsche.de schreiben sie gerade auf der Startseite zu den Entwicklungen rund um den Brexit in Großbritannien:
Im Artikel greift Korrespondentin Cathrin Kahlweit das angebliche Twitter-Verhalten von Mays angeblichem Ehemann noch einmal auf:
Selbst Mays Ehemann Philip war am Tag nach der Sensationsnachricht negativ gestimmt. Er twitterte, dies werde “ein langer Tag”. Wahrscheinlich war der Kurznachrichtendienst der einzige Weg, auf dem er seine Frau im Westminster-Chaos erreichen konnte.
Es gibt tatsächlich einen Tweet, in dem so etwas steht, sogar von heute:
Das Wort “Parody” könnte ein entscheidender Hinweis sein. Das gilt übrigens auch für diesen Account, liebe “Süddeutsche”.
Mit Dank an Fabian P. für den Hinweis!
Nachtrag, 23:24 Uhr: Die Redaktion von Süddeutsche.de hat auf unseren Hinweis reagiert und den Text korrigiert. Im Sinne der Transparenz steht am Ende des Artikels nun dieser Hinweis:
In einer früheren Version des Textes wurde ein Tweet zitiert, den wir dem Ehemann von Theresa May zugeordnet haben. Dabei handelte es sich jedoch um einen Satire-Account. Deshalb haben wir die Passage gelöscht.
Und auch auf der Startseite ist der falsche Hinweis auf Theresa Mays Ehemann nun verschwunden.
Vergangene Woche, am späten Mittwochabend, hat ein ehemaliger Soldat in der südkalifornischen Stadt Thousand Oaks auf die Gäste einer Country Music Bar geschossen und dabei mindestens zwölf Menschen getötet.
Die deutschen Medien berichteten über diesen Vorfall zum Beispiel so:
(in dieser Reihenfolge: FAZ.net, n-tv.de, tagesschau.de, heute.de, Tagesspiegel.de)
Nun ist so ein tragisches Ereignis nicht unbedingt der beste Moment für Wortklaubereien, aber diese Schlagzeilen sind andererseits ein passender Anlass, das Wort “Schießerei” einer genaueren Betrachtung zu unterziehen.
Der Begriff “Ballerei” zeigt, in welchem Sinne die erste Bedeutung zu verstehen ist.
Das bedeutet nicht zwingend, dass der Begriff “Schießerei” im Zusammenhang mit dem Verbrechen in Thousand Oaks falsch verwendet wird, aber angesichts der Tatsache, dass Begriffe wie “Messerstecherei”, “Schlägerei” oder “Prügelei” ja eigentlich ausschließlich zur Beschreibung einer Auseinandersetzung verwendet werden, haben wir uns gefragt, wie Redaktionen mit einem solchen Begriff umgehen — und die Frage entsprechend auch Redaktionen gestellt.
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hat in ihren internen Standards eine klare Definition, was eine “Schießerei” ist:
Schießerei
Eine Schießerei ist ein Schusswechsel. Wir sprechen also von einer Schießerei, wenn zwei oder mehr Seiten sich gegenseitig beschießen, nicht aber, wenn nur eine Seite (wiederholt) feuert.
Zwar führt der Duden als Bedeutung auch “dauerndes Schießen” auf — allerdings mit dem Zusatz “meist abwertend”. So mag es sprachlich korrekt sein, über eine Jagd zu sagen: “Diese idiotische Schießerei”. Dies rechtfertigt aber nicht, von einer Schießerei zu sprechen, wenn zum Beispiel Polizisten auf einen Verdächtigen geschossen haben, ohne dass dieser das Feuer erwiderte.
Besonders vorsichtig müssen wir bei der Übersetzung des englischen “shooting” sein, das sowohl für einen Schusswechsel als auch eine einseitige Schussabgabe stehen kann.
Trotz klarer Regeln könne man nicht vollständig ausschließen, dass sich der Begriff nicht doch mal in Meldungen einschleiche, hat uns dpa-Nachrichtenchef Froben Homburger auf Anfrage erklärt. Insbesondere in ersten Meldungen, wenn die Lage noch unübersichtlich sei, könne dies mitunter passieren. Bei Hinweisen auf eine Verwendung des Begriffs, die nicht den eigenen Standards entspricht, würden die Meldungen sofort korrigiert. Im aktuellen Fall lauteten die Überschriften der dpa-Meldungen aber etwa “Schüsse in Bar in Kalifornien” oder “Polizei: 13 Tote nach Schüssen in Bar in Kalifornien”.
Etwas anders sah es beim deutschsprachigen Dienst der Agence France-Presse (AFP) aus, der zunächst von einer “Schießerei” geschrieben hatte. Aber auch dort ist man sich der Problematik des Begriffs bewusst, wie Geschäftsführer und Chefredakteur Andreas Krieger auf unsere Anfrage antwortet:
Wir verwenden den Begriff “Schießerei” nur in bestimmten Fällen, da er nicht präzise ist. Dies gilt etwa, wenn — wie im vorliegenden Fall — zu einem frühen Zeitpunkt der Tathergang noch nicht klar zu erkennen ist. In den ersten Meldungen der Feuerwehr von Thousand Oaks hieß es: “Firefighters and first responders are arriving on scene of a report of a shooting at an establishment.” Diese Quelle war die Grundlage für unsere anfängliche Berichterstattung. Nachdem zuverlässige Quellen — Feuerwehr, Zeugen und der örtliche Sheriff — bestätigten, dass ein bewaffneter Mann in die Disko eingedrungen war und den Angriff verübt hatte, berichteten wir dies und verwendeten den Begriff “Schießerei” nicht weiter.
Bei tagesschau.de ist der Begriff “Schießerei” im Laufe des Donnerstags aus dem Artikel verschwunden, noch bevor “Tagesschau”-Chefredakteur Kai Gniffke unsere E-Mail gelesen hatte. Eine Antwort auf unsere Anfrage haben bisher leider noch nicht erhalten, die “Tagesschau”-Redaktion hat aber angekündigt, uns über die internen Abstimmungen zum Begriff auf dem Laufenden zu halten.*
Auch beim ZDF haben wir nachgefragt und diese Antwort erhalten:
Die Redaktion heute.de ringt täglich um möglichst treffende Begriffe und Formulierungen. Gerade bei Gewalttaten ist das eine besondere Herausforderung, sind Ablauf, Hintergründe und Motivlage doch zunächst meist völlig unklar. “Amoklauf”, “Terroranschlag”, “Angriff”? Richtig ist, dass die — zumindest breiter gefasste — Begrifflichkeit “Schießerei” auch als Schusswechsel verstanden werden kann. Es muss immer im Einzelfall entschieden werden, welche Wortwahl am präzisesten den Sachverhalt spiegelt.
Im konkreten Fall hat sich die Redaktion offensichtlich gegen den Begriff entschieden, denn er taucht in der aktualisierten Fassung des Artikels nicht mehr auf. Und auch ein Artikel vom vergangenen Wochenende, dessen Überschrift zunächst “Tote bei Schießerei in Florida” gelautet hatte, ist jetzt mit “Tödliche Schüsse in Florida” überschrieben.
Der “Tagesspiegel” schrieb uns:
[W]ir beim Tagesspiegel haben gerade über Ihre Mail zum Thema “Schießerei” gesprochen und Ihren Denkanstoß gerne und dankbar aufgenommen.
“Schießerei” impliziert einen “Schusswechsel”. Ihr Vergleich mit “Prügelei” und “Schlägerei” etwa ist da sehr treffend. Insofern haben wir unsere Zeile in diesem Fall auch geändert.
Bei solchen Vorfällen ist es aber oft so, dass die Hintergründe zunächst unklar sind. Dann wird schnell erst einmal auch bei den Agenturen von “Schießerei” geschrieben.
Auch bei n-tv.de hat es offensichtlich eine Diskussion über den Begriff gegeben, denn obwohl wir dort gar nicht nachgefragt hatten, ist im dortigen Artikel inzwischen nicht mehr von einer “Schießerei” die Rede.
Von den oben gezeigten Beispielen verwendet nur noch FAZ.net den Begriff “Schießerei” in der Dachzeile. Von dort haben wir bisher auch noch keine Antwort auf unsere Anfrage erhalten.
Da der Begriff “Schießerei” natürlich nicht nur im aktuellen Fall verwendet wurde, haben wir auch beim RBB nachgefragt, der am vergangenen Mittwoch zum Beispiel eine Meldung über einen Mann, der in Blankenfelde-Mahlow angeschossen wurde, unter dieser Überschrift bei rbb24.de veröffentlicht hatte:
Eine Antwort haben wir bisher nicht erhalten.**
*Nachtrag, 14. November: Wie angekündigt, hat auch die “Tagesschau”-Redaktion noch geantwortet. Chef vom Dienst Andreas Werner schreibt heute auf unsere Anfrage:
Bei der “Tagesschau” verwenden wir den Begriff “Schiesserei” in der Regel nicht! Er trifft nur selten das Geschehen, ist ungenau oder gar falsch. Ob Amoklauf oder politisch motivierter Angriff (etwa in Schulen oder auch kürzlich in einer Synagoge in den USA) — wir bemühen uns, möglichst schnell, das, was passiert, auch begrifflich präzise zu benennen! “Schiesserei” verharmlost meistens Tathergänge. Allerdings neigen etwa amerikanische Medien dazu, in ersten Eil-Meldungen den Begriff “Schiesserei” zu benutzen — häufig, weil das Geschehen noch unklar ist. Und die Versuchung ist groß, das Unklare in unklare Begriffe zu Hüllen. Wir machen es uns zur Aufgabe, dem nicht zu erliegen. Und fast immer gelingt es uns — auch wenn die Faktenlage noch nebulös ist.
Korrektur, 14. November: Wir hatten AFP-Geschäftsführer Andreas Krieger aus Versehen zuerst Christian Krieger genannt. Wir bitten Herrn Krieger sowie unsere Leserinnen und Leser für diesen Fehler um Entschuldigung!
**Nachtrag, 19. November: Inzwischen hat auch der RBB auf unsere Anfrage reagiert. Wolfram Leytz, Leiter von rbb24, schreibt:
Es gibt keine grundsätzliche Entscheidung zur Verwendung von Begriffen wie Schießerei. Es gilt eher die grundsätzliche Regel: So korrekt wie möglich (zum Beispiel im Sinne der Definition des Duden oder auch des StGB bei Straftaten), aber auch so lebensnah verständlich für den Nutzer wie möglich.
In der gedruckten “Bild” steht ebenfalls, wie “das Raab-Comeback” ablaufen solle:
Bevor wir uns jetzt die Mühe machen, in die Details einzusteigen, kommen wir besser direkt zur Reaktion der Mitarbeiter von Stefan Raab, die für die Planungen zum Auftritt in Köln verantwortlich sind. Bei Facebook schreiben sie zu den Artikeln der “Bild”-Medien und zu einem “Spiegel Online”-Beitrag:
“Spiegel Online” hat den entsprechenden Artikel inzwischen korrigiert und am Ende des Textes folgenden Absatz hinzugefügt:
Anmerkung: In einer früheren Version des Artikel hieß es, ProSieben würde die Show komplett live übertragen. Das ist nicht korrekt.
Bei Bild.de haben sie die Passage zum kleinen TV-Comeback und zur Live-Schalte klammheimlich gelöscht. Dafür aber diese Information ergänzt:
Auf der Facebook-Seite von TV-Total wird die Zusammenstellung der Gäste und die Inhalte der Sendung allerdings als “in Teilen erfunden” beschrieben.
Trotzdem behauptet die Redaktion auch jetzt noch, dass “Bild” “den geheimen Ablauf” kenne.
Nachtrag, 14. Oktober: Inzwischen haben sie bei Bild.de den Artikel noch einmal geändert. An der Stelle, die wir bereits gestern weiter oben zitiert haben, heißt es nun:
Auf der Facebook-Seite von TV-Total wird die Zusammenstellung der Gäste und die Inhalte der Sendung allerdings als “in Teilen erfunden” beschrieben. Bis zur Sendung sind einige Tage Zeit. Möglich, dass das Programm nun bis dahin noch einmal angepasst wird. Die Auftritte von Lena und Mutzke könnten nun in eine der anderen Shows verschoben werden.
Das ist ausgesprochen trickreich. Statt zu sagen: “Wir haben schlichtweg falsche Informationen weiterverbreitet — Pardon!”, raunt die “Bild”-Redaktion nun, dass das Raab-Team nachträglich das Programm ja “noch einmal anpassen” könnte (etwa um die “Bild”-Vorhersage, die eigentlich doch richtig war, dann als falsch dastehen zu lassen?).
Stefan Raabs Sprecherin Gaby Allendorf bestätigte uns noch einmal, dass es keine “Sendung” im Sinne einer TV-Sendung geben werde: “ProSieben überträgt nicht eine Sekunde”. Damit sei dieser Absatz im Bild.de-Artikel …
Aaron Troschke (29) übernimmt die Moderation. Während der Show soll Raab von der Bühne ins laufende Live-Programm von ProSieben zugeschaltet werden.
… gleich doppelt falsch. Denn die Live-Show werde auch nicht von Aron Troschke moderiert. Dieser habe “mit der Show nichts zu tun. Er ist dort auch kein Gast, das war auch nie eine Überlegung. Ist schlicht erfunden.”
In der “Bild”-Ausgabe von gestern und bei Bild.de schreibt “Bild”-Autor Kai Weise:
Im nächsten Jahr wird unser Parlament 973,7 Millionen Euro kosten, wie ein Bericht des Rechnungshofes darlegt: 100 Mio. mehr als im vergangenen Jahr!
137 Mio./Jahr für Miete und Unterhalt der Gebäude, 112 Mio. für die Fraktionen. Immer teurer aber werden vor allem unsere Abgeordneten: Nächstes Jahr kosten ihre Diäten rund 460 Mio.!
Grund: Der Bundestag hat 709 Sitze, fast 100 mehr als vor zehn Jahren.
Insgesamt 460 Millionen Euro für Diäten? Das wären bei den aktuell 709 Abgeordneten 648.801,13 Euro pro Jahr für jede Politikerin und jeden Politiker, die/der im Bundestag sitzt, beziehungsweise ein Monatsgehalt von 54.066,76 Euro pro Person. Das ist natürlich kompletter Unfug. Darauf weist auch der SPD-Abgeordnete Ulrich Kelber bei Twitter hin. Tatsächlich beträgt die Diät seit dem 1. Juli dieses Jahres monatlich 9.780,28 Euro.
Hinzu kommen noch weitere Posten, die jeder und jedem Bundestagsabgeordneten zustehen: etwas mehr als 20.000 Euro pro Monat für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundestagsbüro zum Beispiel oder Erstattungen für Dienstreisen oder eine Kostenpauschale. Frank Schwabe (SPD) hat das auf seiner Website im Sinne der Transparenz mal aufgeschlüsselt.
Der Bericht des Rechnungshofes, auf den sich “Bild”-Autor Kai Weise bezieht, ist noch nicht veröffentlicht. Es gibt aber den gleichen Bericht für 2018. Dort findet man unter “Personalausgaben” den Punkt “Aufwendungen für Abgeordnete” (PDF, Seite 4). Im zweiten Haushaltsentwurf 2018 waren dafür 446,7 Millionen Euro vorgesehen — also nur etwas weniger als die 460 Millionen Euro, die Kai Weise für 2019 nennt. Diese “Aufwendungen für Abgeordnete” beinhalten auch die Diäten der Bundestagsabgeordneten, aber eben längst nicht nur.
Die falschen Diäten haben einige Redaktionen blind von “Bild” abgeschrieben. Beim Onlineauftritt der “Hannoverschen Allgemeinen” sind sie noch zu finden, genauso bei n-tv.de. “Spiegel Online” und Tagesspiegel.de hatten die Zahl ebenfalls übernommen, die Redaktionen haben sich aber inzwischen transparent korrigiert. Bei “Spiegel Online” steht nun am Ende des Artikels (ganz ähnlich bei Tagesspiegel.de):
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieser Meldung hieß es unter Berufung auf “Bild”, die Abgeordneten-Diäten würden sich 2019 auf 460 Millionen Euro summieren. Laut dem Entwurf des Bundeshaushalts für 2019 belaufen sich die Kosten für die Diäten der Bundestagsabgeordneten aber auf gut 81 Millionen Euro. Selbst wenn man Sach- und weitere Personalaufwendungen, die den Abgeordneten ebenfalls zustehen, addiert, kommt man laut Haushalt nicht auf 460 Millionen Euro für 2019. Wir haben die Stelle korrigiert.
Dennoch ist die falsche Diäten-Summe nun in der Welt. Wenn die Stammtischnörgler sich mal wieder über die da oben im Bundestag ärgern und dabei dann auch über die 460 Millionen Euro schimpfen, die die Politikerinnen und Politiker vermeintlich als Diäten kassieren, dann ist das der “Bild”-Redaktion zu verdanken.
1. Der Wolf im “FAZ”-Pelz (taz.de, Sophie Spelsberg)
In der Samstagsausgabe der “FAZ” erschien ein Gastbeitrag des AfD-Vorsitzenden Alexander Gauland. Sophie Spelsberg kritisiert die Zeitung dafür: “Sie hat Gauland durch ihren Namen etwas Wertvolles verliehen: Legitimität. Dass unter der seriösen FAZ-Hülle ein Rassist und Nationalist schreibt, ist schnell vergessen, wenn der Beitrag selbst gar nicht so böse klingt. Wessen Meinung in der “Zeitung für Deutschland” erscheint, der kann so schlimm nicht sein. Dieser Rückschluss ist gefährlicher als der Beitrag selbst.”
Eine andere Sichtweise hat Jakob Augstein bei “Spiegel Online”. Es lohne sich durch den “sofort aufkommenden Empörungsnebel” zu sehen: “Gauland hat nämlich einen klugen Text über die deutsche — und die westliche — Misere geschrieben. Aber aus seinen richtigen Gedanken zur Elitenkritik zieht er dann die falschen Schlüsse.”
2. Medien wie @SPIEGELONLINE übernehmen ungeprüft Zahlen von @BILD (twitter.com/UlrichKelber)
Der Bundestagsabgeordnete Ulrich Kelber kritisiert einen bei “Spiegel Online” erschienenen Beitrag: “Medien wie @SPIEGELONLINE übernehmen ungeprüft Zahlen von @BILD, hier zu MdB-Diäten. Würden 460 Mio € stimmen, bekämen wir pro Monat 54.000 €. Nutzt doch mal Taschenrechner-Programm. Plausibilitätsprüfung. 1. Stunde Journalismusschule :-(“. Die Botschaft ist augenscheinlich angekommen: “Spiegel”-Parlamentsreporter Florian Gathmann wenige Stunden später: “Haben das korrigiert”.
3. UPDATE: SPIEGEL gegen Maffay – 5:0 (spiegel.de)
Peter Maffay hat den “Spiegel” mit diversen Unterlassungs- und Gegendarstellungsverfahren überzogen, weil er sich an der Berichterstattung über die Peter-Maffay-Stiftung und deren Arbeit auf Mallorca störte. Dies verlief bislang juristisch wenig erfolgreich, um nicht zu sagen sehr erfolglos. Nun gibt es ein letztes Nachspiel: Maffay soll 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, andernfalls würde Anklage gegen ihn erhoben. Es geht dabei um eine im Raum stehende Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung und eine laut Angaben des “Spiegels” dem Künstler äußerst entgegenkommende Staatsanwaltschaft.
4. Regierung muss Mord aufklären (reporter-ohne-grenzen.de)
Reporter ohne Grenzen (ROG) fordert die Behörden in Bulgarien auf, den Mord an der Fernsehjournalistin Viktoria Marinova unverzüglich aufzuklären und Journalisten besser zu schützen. “Der Mord an Viktoria Marinova steht für einen erschreckenden Trend: Immer häufiger werden auch in der Europäischen Union Journalistinnen und Journalisten ermordet, weil sie unangenehme Themen ansprechen”, so ROG-Geschäftsführer Christian Mihr: “Die EU darf nicht wegschauen, wenn die Regierungen in den entsprechenden Ländern unfähig oder unwillig sind, investigative Reporter zu schützen.”
Weiterer Lesehinweis: Wer steckt hinter dem Mord an der bulgarischen Journalistin? (faz.net, Michael Martens)
Und außerdem das “Deutschlandfunk”-Gespräch mit Christian Schult vom “European Center For Press & Media Freedom” (Audio, 5:39 Minuten).
5. Floskel des Monats: grünes Licht (journalist-magazin.de, Sebastian Pertsch & Udo Stiehl)
Die Experten von der Floskelwolke nehmen sich die strapazierte Wendung vom “grünen Licht” vor: “Das grüne Licht ist ein Synonym für Zustimmung oder Genehmigung — und gelegentlich wäre es doch wunderbar, dies nüchtern in Nachrichtentexten so zu formulieren.”
6. Die beklopptesten Stellen aus dem bekloppten “Hitler-Interview” der Bild (vice.com, Matern Boeselager)
“Bild” hat die Nachkommen von Adolf Hitlers Halbneffen in den USA aufgestöbert (BILDblog berichtete), mit Gaga-Fragen belästigt und aus einem Nichts ein Interview geschnitzt, das sie als Sensation auf die Titelseite gehoben haben (“Letzter Hitler bricht sein Schweigen”). Matern Boeselager nennt es “einen der bizarrsten Texte, die je in der deutschen Sprache verfasst wurden” und konstatiert: “Egal, wie deutlich du machst, dass du einfach nur in Ruhe gelassen werden und nichts mit deinem unsäglichen Halb-Vorfahren zu tun haben willst — die Bild scheißt drauf. Genauso, wie sie auch drauf scheißt, dass du nicht “Hitler” heißt und auch nie “Hitler” geheißen hast — sie wird dich einfach “Hitler” nennen.”
Die Räumung des Hambacher Forsts geht weiter. Eine Woche, nachdem ein Journalist von einer Hängebrücke gestürzt und kurze Zeit später gestorben ist, ließ die Polizei nun auch die Gedenkstätte für diesen Journalisten entfernen. Sie sicherte allerdings zu, dass die Kerzen und Blumen und Fotos nach Abschluss der Arbeiten wieder aufgebaut werden könnten.
Zu diesem aktuellen Vorgang und dem tödlichen Unfall in der vergangenen Woche schreiben Morgenpost.de, Abendblatt.de und “DerWesten” (alle Teil der Funke Mediengruppe) unter anderem:
Der 27-Jährige war am vergangenen Mittwoch in dem von Aktivisten besetzt gehaltenen Waldgebiet durch die Bretter einer mindestens 15 Meter hohen Hängebrücke gebrochen, die zwischen zwei Baumhäusern gespannt war. Er starb noch am Unglücksort. “Er war wohl zu schnell eine Leiter hochgeklettert und dann abgerutscht. Von uns helfen lassen wollte er sich anschließend nicht”, sagte ein Polizeisprecher.
Das, was so klingt, als sei jemand lieber gestorben, als sich von der Polizei helfen zu lassen, ist tatsächlich nur schlampige Arbeit der Funke-Redaktionen.
Ihre Artikel sind ein Mix aus Meldungen der Agenturen dpa und epd. Die oben zitierte Passage stammt von der dpa, wobei Morgenpost.de, Abendblatt.de und “DerWesten” sie so unglücklich gekürzt haben, dass ein völlig falscher Eindruck entsteht.
Der 27-Jährige war am vergangenen Mittwoch in dem von Aktivisten besetzt gehaltenen Waldgebiet zwischen Köln und Aachen durch die Bretter einer mindestens 15 Meter hohen Hängebrücke gebrochen, die zwischen zwei Baumhäusern gespannt war. Er starb noch am Unglücksort. Die Landesregierung hatte daraufhin die Räumung der Baumhütten im Wald vorübergehend gestoppt.
Bei einem Sturz aus rund zwei Metern Höhe verletzte sich am Dienstag ein Baumbesetzer leicht. «Er war wohl zu schnell eine Leiter hochgeklettert und dann abgerutscht. Von uns helfen lassen wollte er sich anschließend nicht», sagte ein Polizeisprecher.
Die Aussage des Polizeisprechers bezieht sich also auf einen völlig anderen, viel harmloseren Vorfall.
Nachtrag, 27. September: Die drei Redaktionen haben ihre Texteinzwischenkorrigiert und im Sinne der Transparenz diesen Hinweis hinzugefügt:
(Anm. d. Red.: In einer früheren Fassung dieses Artikels haben wir leider einen Polizeisprecher aus dem Kontext gerissen zitiert. Im Anschluss an den oberen Absatz hieß es: “‘Er war wohl zu schnell eine Leiter hochgeklettert und dann abgerutscht. Von uns helfen lassen wollte er sich anschließend nicht’, sagte ein Polizeisprecher.” Diese Aussage bezog sich aber auf einen anderen Vorfall. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.)
Manchmal schafft es die “Bild”-Redaktion, mit einem einzigen Wort für maximale Verwirrung zu sorgen. Dieser Teaser bei Facebook ist so ein Fall*:
1773 Likes, 199 Kommentare, 419 Mal geteilt. Geht ordentlich ab, die Geschichte — es ist ja auch unglaublich tragisch, dass der Junge positiv auf HIV getestet wurde. Bloß: Das wurde er gar nicht. Es ist nicht klar, ob das Kind sich angesteckt hat. Kann es noch gar nicht sein.
Ärzte haben bisher die Spritze und deren Inhalt getestet. Dabei wurden HI-Viren gefunden. Bei Bild.de steht:
Spritzen-Schock in Berlin-Kreuzberg! Auf einem Spielplatz ist ein fünfjähriger Junge auf eine blutige Kanüle getreten. Im Krankenhaus testeten die Ärzte sie auf HIV — positiv!
“sie”, nicht “ihn”.
Bei dem Jungen kann eine mögliche Ansteckung noch gar nicht festgestellt werden. Das steht auch bei Bild.de:
Per Schnell-Check, so die Mutter, sei festgestellt worden, dass in der Spritze HI-Viren gewesen seien. “Bei Hassan kann eine Infektion frühestens in sechs Wochen festgestellt werden.”
Jens Petersen (48), Sprecher der Berliner Aids-Hilfe erklärt: “So lange braucht der Körper, bis er Antikörper gegen das Virus bildet, die dann im Blut nachgewiesen werden können.” Auf eine vierwöchige prophylaktische Behandlung mit HIV-Medikamenten, die starke Nebenwirkungen haben, verzichten die Ärzte.
Petersen: “Das Virus ist außerhalb des Körpers nicht lange überlebensfähig, die Ansteckungswahrscheinlichkeit gering. Es müsste sich schon um eine Spritze mit ganz frischem Blut gehandelt haben.”
Das alles erfährt allerdings nur, wer ein “Bild plus”-Abo hat. Für alle anderen gibt es lediglich den falschen Facebook-Teaser.
*Nachtrag, 16:59 Uhr: “Bild” hat auf unsere Kritikreagiert und den Teaser bei Facebook angepasst. Dort steht nun:
Im Krankenhaus testeten die Ärzte das Blut an der Spritze auf HIV — positiv! Eine Ansteckungswahrscheinlichkeit sei zwar “gering”, ob sich der Junge infiziert hat, kann aber frühestens in einigen Wochen festgestellt werden.
Einen Hinweis darauf, dass da mal was falsch war, gibt es leider nicht.
Nachtrag, 17:12 Uhr: “Bild” hat auf unsere erneute Kritikreagiert und klärt nun in einem Kommentar unter dem Facebook-Post auf:
Wir hatten im Teaser des Artikels ursprünglich geschrieben, dass der Junge positiv auf HIV getestet wurde. Das war nicht korrekt. Vielmehr wurden an der Spritze wurden HI Viren gefunden. Wir haben den Teaser oben korrigiert.
Nachtrag, 14. September: Der Verein Berliner Aids-Hilfe hat bereits am 6. September eine Pressemitteilung zur Berichterstattung von “Bild” und “B.Z.” herausgegeben. Darin heißt es unter anderem:
In dem Artikel macht die B.Z. in ihrer Überschrift auf Seite 1 daraus: “Berliner Junge (5) tritt in HIV-verseuchte Spritze / Aids-Angst auf dem Spielplatz”, die BILD-Zeitung übertitelt: “Drama auf Berliner Spielplatz / Kind tritt in HIV-verseuchte Drogen- Spritze”.
Mit dem heutigen Wissensstand zu HIV, den Übertragungswegen und den Behandlungsmöglichkeiten ist eine solche Berichterstattung unangemessen und unhaltbar. Die Berichte treffen keine Unterscheidung zwischen einer HIV-Infektion und einer Aids-Erkrankung. Vielmehr suggerieren sie, dass man durch den Stich an einer Nadel mit Blutresten, an der HIV-Antikörper nachgewiesen werden, unmittelbar an Aids erkranken könne. Tatsächlich ist Aids vielmehr die Folge einer langjährig unbehandelten HIV-Infektion.
Dazu sagt die Geschäftsführerin der Berliner Aids-Hilfe e.V. Ute Hiller: “Diese Art der Berichterstattung macht mich fassungslos. Die Schlagzeilen sind aufhetzend und wie aus der Zeit gefallen. Sie schüren Ängste und schlagen in die Kerbe der schlimmsten Diffamierungen von HIV-positiven Menschen, wie wir sie in den 1980er Jahren gesehen haben. Wir wissen es heute viel besser: HIV zerfällt mit dem Kontakt von Sauerstoff. HIV kann nicht durch getrocknetes Blut an Spritzennadeln weitergegeben werden. Offensichtlich haben auch die behandelnden Ärzte, daher auf die Einleitung einer Postexpositionsprophylaxe verzichtet.”
Und:
Als Berliner Aids-Hilfe klären wir zu Übertragungswegen und Behandlungsmöglichkeiten auf. Wir treten dafür ein, dass Menschen mit HIV nicht länger diskriminiert und stigmatisiert werden. HIV-positive Menschen unter erfolgreicher antiretroviraler Therapie sind nicht ansteckend und weit entfernt von einer Aids-Erkrankung. Sie haben dank der Medikamente zudem eine gleiche Lebenserwartung wie Menschen ohne HIV. Das ist die Botschaft, die es zu verbreiten gilt – anstelle von Panikmache und reißerischen Titeln einer rückwärtsgewandten Berichterstattung.
Die Berliner Aids-Hilfe stellt klar:
Das HI-Virus wird bei Kontakt mit Sauerstoff zerstört. Getrocknetes Blut ist nicht infektiös. Für ganz Deutschland ist kein Fall dokumentiert, bei dem sich ein Mensch an einer Spritze mit getrocknetem Blut mit HIV infiziert hat.
Die Berliner Aids-Hilfe e.V. legt Beschwerde gegen die B.Z. und gegen die BILD-Zeitung beim Deutschen Presserat ein.
In Offenburg soll gestern ein Mann einen Arzt in dessen Praxis mit einem Messer erstochen haben. Bei Bild.de erzählten sie auf der Startseite diese falsche Geschichte dazu:
Der vermeintliche Umstand, dass die Tochter vor Ort gewesen ist, macht den ohnehin schon dramatischen Fall noch dramatischer. Das findet auch Bild.de-Autorin Stephanie Keber:
Am Donnerstagmorgen stürmte ein Mann (26) in eine Hausarztpraxis in Offenburg (Baden-Württemberg), tötete einen Mediziner und dessen Assistentin mit einem Messer. Schrecklich: Die Tochter (10) des Arztes war dabei, als ihr Vater in den Räumen der Praxis starb.
Dass auch die Assistentin getötet wurde, stimmt nicht — sie wurde verletzt und musste ins Krankenhaus. Diese Stelle hat Bild.de inzwischen korrigiert.
Doch zurück zu der Tochter. Dass die ebenfalls in der Praxis gewesen sein soll, berichteten auch anderen Medien. Darunter “Focus Online”:
Sie alle beziehen sich dabei auf die “Bild”-Medien.
Da der mutmaßliche Täter aus dem Ausland stammt, interessiert sich auch die AfD für den Fall. Ein Landtagsabgeordneter der Partei startete noch gestern einen Demo-Aufruf, unter anderem mit der Behauptung:
Anlass ist der feige Mord […] an einem deutschen Arzt vor den Augen seiner 10-jährigen Tochter
Woher die Partei die Information mit der Tochter hat, wird nicht direkt klar. Da aber nur Bild.de und die von Bild.de abschreibenden Redaktionen dieses Detail erwähnten, dürfte auch die AfD es von dort haben.
Das Portal “Baden online” berichtet heute* von der Pressekonferenz der zuständigen Staatsanwaltschaft. Dort ging es auch um die angebliche Anwesenheit der Tochter:
Entgegen diverser Berichte hat die Staatsanwaltschaft keine Hinweise darauf, dass sich Familienangehörige während der Tat in der Praxis aufgehalten haben, sagte [Staatsanwaltschaftsleiter] Schäfer. Unter anderem die AfD Ortenau behauptet auf einem Flyer, dass der Arzt vor den Augen seiner Tochter getötet worden sein soll. Das war den Ermittlern zufolge nicht so.
Mit Dank an Fabian für den Hinweis!
*Nachtrag, 18. August: “Baden online” hat den verlinkten Beitrag in der Zwischenzeit überarbeitet. Daher findet man die oben zitierte Passage nicht mehr in dem Artikel. Stattdessen heißt es dort nun:
Falsch waren Medienberichte und Kommentare in den sozialen Medien, denen zufolge die zehnjährige Tochter des Hausarztes die Tat beobachtet haben soll. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tat unter den Augen eines Angehörigen stattgefunden habe, betonte Schäfer. Tatsächlich scheint sich das Kind aber in unmittelbarer Nähe des Tatorts befunden zu haben.
Mal angenommen, “Bild”-Chefkorrespondent und -Chefzahlenverdreher Dirk Hoeren veröffentlich in einem Jahr 1000 Artikel, und wir schreiben hier im BILDblog, dass 100 davon falsch seien. Hoeren und “Bild” prüfen das dann, mit dem Ergebnis: Ganz so schlimm ist es nicht, aber 50 der 100 von uns kritisierten Texte sind tatsächlich falsch. Dann haben Texte von Dirk Hoeren eine Fehlerquote von 50 Prozent. Jedenfalls laut Dirk Hoeren.
Gestern titelte die “Bild”-Redaktion groß auf Seite 1:
Was Hoeren und “Bild” mit der Unterzeile “Bis zu 50 Prozent der Hartz-IV-Widersprüche berechtigt” an Vertrauen in ihre Statistik-Kenntnisse aufbauen, zerstören sie auf Seite 2 direkt wieder mit dieser Tabelle:
Nehmen wir als Beispiel mal das Jobcenter in Weimar. Dort schicken die Mitarbeiter eine bestimmte Anzahl an Bescheiden raus. Wie viele es sind — das verrät uns Dirk Hoeren nicht. Es können ein paar Hundert sein, es können ein paar Tausend sein. Gegen diese Bescheide gibt es dann 374 Widersprüche. Und in 104 Fällen (die allerdings nicht alle aus den 374 Widersprüchen stammen müssen — dazu weiter hinten mehr) erkennt das Jobcenter den jeweiligen Widerspruch wegen eines Rechtsfehlers an. Laut Hoeren eine “Fehlerquote” von 27,8 Prozent. Eben eines von “Deutschlands dümmsten Job-Centern”.
Natürlich liegt die Fehlerquote in Weimar nicht bei 27,8 Prozent. Sie ist deutlich niedriger (wie niedrig sie genau ist, wissen wir nicht, weil Dirk Hoeren nicht die Gesamtzahl aller Bescheide aus Weimar mitliefert). 27,8 Prozent der Bescheide, gegen die Widerspruch eingelegt wurde, mussten in Weimar korrigiert werden. Das ist ein bedeutender Unterschied.
Für Ingolstadt, in Dirk Hoerens Rechnung mit einer “Fehlerquote” von 39,5 Prozent auf Rang 2, sieht dieser Unterschied so aus: Laut Isfried Fischer, Leiter des Ingolstädter Jobcenters, gab es insgesamt rund 9300 Bescheide und 70 Rechtsfehler. Das entspricht einer Fehlerquote von 0,75 Prozent.
So ähnlich sieht es auch auf übergeordneter Ebene aus: Deutschlandweit haben die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit 2017 20,8 Millionen Bescheide verschickt. Gegen 528.200 davon gab es Widersprüche, also rund 2,5 Prozent. Von diesen Widersprüchen wurden rund 39 Prozent teilweise oder komplett anerkannt, wie uns eine Sprecherin der Bundesagentur auf Nachfrage sagte — also etwa 206.000 korrigierte Bescheide beziehungsweise rund 1 Prozent aller Bescheide. Wobei es sich dabei nicht nur um Fälle handelt, denen wegen Rechtsfehlern stattgegeben wurde, sondern beispielsweise auch, weil Unterlagen nachgereicht wurden, was laut Statistiken der häufigste Grund für die Anerkennung eines Widerspruchs ist.
Völlig exakt dürften unsere Rechnungen übrigens auch nicht sein. Es gibt mindestens zwei Quellen, die Ungenauigkeiten verursachen können: Erstens kann gegen ein und denselben Bescheid mehrfach Widerspruch eingelegt werden. 100 Widersprüche müssen sich also nicht zwingend auf 100 Bescheide beziehen. Und zweitens — das dürfte auch bei Dirk Hoerens Rechnung relevant sein — können sich die Zahlen auf unterschiedliche Zeiträume beziehen: In Ingolstadt zum Beispiel sollen die 177 Widersprüche alle aus dem ersten Halbjahr 2018 stammen, die 70 anerkannten Rechtsfehler aber können auch mit Bescheiden aus dem Jahr 2017 zusammenhängen.
So ärgerlich jeder einzelne falsche Hartz-IV-Bescheid für den jeweiligen Empfänger ist — so heftig, wie Dirk Hoeren es mit seiner “Fehlerquote” behauptet, wird in den Jobcentern nicht “geschlampt”. Die Schlagzeile “Deutschlands dümmste Job-Center” klingt in Anbetracht von tatsächlichen Fehlerquoten aufgrund von Rechtsfehlern im Bereich von 0,75 Prozent vor allem: ganz schön dumm.
Es gibt eine gewissen Tradition für diese fehlerhafte “Fehlerquote” bei “Bild” und in anderen Medien:
Nachtrag, 2. August: Mehrere Leserinnen und Leser weisen zu Recht darauf hin, dass es allgemein (und damit auch bei unserer Rechnung) noch eine weitere Quelle für eine Ungenauigkeit bei der Fehlerquote gibt: Es wehrt sich längst nicht jeder, der einen falschen Bescheid bekommen hat, gegen diesen falschen Bescheid — sei es aus Unwissenheit, aus Angst vor Ärger mit dem Jobcenter, aufgrund von Sprachschwierigkeiten, weil der Betroffene meint, dass er eh keine Chance habe, da gibt es sicher viele mögliche Gründe. Wo kein Widerspruch eingelegt wird, kann natürlich auch kein Rechtsfehler entdeckt werden.
Kommt es, nach der Ablehnung von Widersprüchen, zu Klagen gegen die Jobcenter-Bescheide, ist die Erfolgsquote der Klagenden recht hoch: Sie liegt seit Jahren bei rund 40 Prozent.