Wie die “Bild”-Redaktion ihre “Leser-Reporter” so bei Laune hält, ist natürlich ihre Sache. Und im Grunde kann man ja schon froh sein, wenn sie es nicht mehr ganz so vehement auf Promi-Busen, Großbrände oder Unfälle abgesehen hat — sondern auf Keksdosen, Christbaumschmuck oder, wie heute, auf Hakenkreuze.

“Das Hakenkreuz wird nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn es mit einem rechtsradikalen Symbolgehalt in Verbindung steht.”
Aber dass die Nazis das Hakenkreuz keineswegs erfunden haben, steht nicht in “Bild”. Auch nicht, dass es sich als religiöses Symbol beinahe weltweit in den unterschiedlichsten Kulturen findet. In China, Griechenland, bei den Kelten, den Germanen und nordamerikanischen Indianern. “Bild” schreibt nicht, dass das Hakenkreuz häufig das Sonnenrad symbolisierte oder für das Leben schlechthin stand. Ebensowenig, dass die “Svastika” in Teilen der altindischen Mythologie als Symbol des vollkommenen Lebens galt und die vier Arme, ausgehend vom Lebenszentrum, die Möglichkeiten menschlicher Entwicklung symbolisierten*.
Wenn ihr also, liebe “Bild”-Redaktion, nur ein kleines Bisschen über die Vorgeschichte des Hakenkreuzes erzählt hättet, würden die Leser vielleicht auch verstehen, wieso ein Teppich-Importeur aus “Versehen” einen indischen Läufer mit Hakenkreuzen importieren konnte.
Mit Dank an Christian K., Carsten Z., Linda E., Michael S., Thomas M. und Takuro K. für den Hinweis.
*) Alle Informationen stammen von der Seite Shoa.de, einer gemeinnützigen Initiative, die sich der “wissenschaftlich-didaktischen Auseinandersetzung mit den Themen Drittes Reich, Antisemitismus und Holocaust sowie ihren Nachwirkungen bis in die Gegenwart widmet.”
Mehr dazu hier.


Am Montag berichtete 
P.S.: Außerdem fragen wir uns, warum “Bild” “liebeskind” gestern zum TV-Tipp (siehe Ausriss) machte, anstatt vor dem “Inzest-Schock” zu warnen, der doch angeblich so viele Zuschauer verstört und deren Gefühle verletzt hat.
An Warnsignalen hätte es diesmal nicht gemangelt. Die “Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt”, an der Bild.de ein Stück darüber aufhängt, dass Deutschland “immer noch das Land der schrägen und unfreiwillig komischen Dienstanweisungen, Verordnungen und Gesetze” sei, trägt das Datum vom 1. April 1993. Sucht man im Internet nach “Benutzungsordnung für Toiletten” und “Sachsen-Anhalt”, findet man vor allem Witzeseiten. Und überhaupt — wie wahrscheinlich ist es, dass es eine Verordnung gibt, in der es unter Paragraph 6, “Darmentleerung”, heißt: