Suchergebnisse für ‘Unschuldsvermutung’

Royal Baby, Chris Froome, Sommerloch

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Schmutzige Geschichten gibt’s gratis”
(taz.de, Mats Schönauer)
Mats Schönauer analysiert die ersten sechs Wochen von “Bild Plus”: “Titten, Tratsch und Trash. Dazu eine gute Ladung Fußball und irgendein Promi in irgendeinem Krisengebiet – im Kern hat sich also nichts geändert. Nur dass man jetzt dafür zahlen muss, wenn man die Zeichnungen aus den ‘Jammerbriefen’ von Beate Zschäpe sehen will. Oder das Video, in dem Polizisten einen Mann krankenhausreif prügeln.”

2. “Basiswissen Journalismus: Presserecht für Journalisten und Blogger”
(upload-magazin.de, Thomas Schwenke)
Rechtsanwalt Thomas Schwenke hat einen bereits 2007 veröffentlichten, langen Beitrag über das Presserecht überarbeitet.

3. “Royal baby frenzy: ‘I’ve never seen so many cameras'”
(guardian.co.uk, Peter Walker, englisch)
Vor dem St Mary’s Hospital in London hielten sich gestern Massen von Medienschaffenden auf: “In lieu of updates, the handful of union flag-bedecked, self-appointed royal superfans faced occasional queues to be interviewed.”

4. “Blenden Sie das Royal Baby aus”
(spiegel.de, ore)
Guardian.co.uk ermöglicht es seinen Lesern, die Berichterstattung über eine Geburt im britischen Königshaus auszublenden: “Auf der Startseite der linksliberalen Zeitung prangen ein Dutzend Artikel rund um die Geburt des potentiellen Thronfolgers. Doch mit einem Klick lässt sich die Hofberichterstattung abschalten – es bleiben Nachrichten für die Freunde von Demokratie und Aufklärung.”

5. “Stigma in Gelb”
(ad-sinistram.blogspot.de)
Die Medien über den Tour-de-France-Sieg von Chris Froome: “Kann sein, dass Froome gedopt hat. Nur warum spricht man schon jetzt von Doping, obgleich es keine Beweise außer die sportliche Leistung des Athleten dafür gibt? Die Unschuldsvermutung im Radsport erstickt an einem paranoiden Zeitgeist, der hinter jedem Parforceritt Doping wittert. Eine Presse, die kritischen Bericht mit der Bedienung von Spekulation und generellen Argwohn verwechselt, kommt über den Status gut bezahlter Tratsch- und Waschweiber nicht hinaus.” Siehe dazu auch ein Pro und Contra von TV-Kommentator Andreas Schulz: “Zu schön, um wahr zu sein?” (de.eurosport.yahoo.com).

6. “Endlich Sommerloch: Regierung setzt Krokodil im Rhein aus, um von Skandalen abzulenken”
(der-postillon.com)

Der “Junta-Kumpel” und andere Rügen

Die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserates haben Anfang Juni getagt und anschließend sieben öffentliche Rügen, zehn Missbilligungen und 19 Hinweise ausgesprochen.

Eine der Rügen ging an die “taz”, die mit einem Kommentar zur Papstwahl nach Ansicht des Presserates zwar “keine religiösen Gefühle geschmäht”, aber “grob gegen das Sorgfaltsgebot verstoßen” hatte. In der Print-Ausgabe war der Text unter der Überschrift “Junta-Kumpel löst Hitlerjunge ab” erschienen. Die Bezeichnung als “Junta-Kumpel” stelle “eine nicht bewiesene Tatsachenbehauptung” dar und verletze den Papst in seiner Ehre, urteilte der Ausschuss. Scharfe Bewertungen wie “Alter Sack I. folgte auf Alter Sack II.” seien hingegen zwar provokativ und polemisch, aber vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Fast 50 Beschwerden waren zu dem “taz”-Kommentar von Deniz Yücel eingegangen.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Drei weitere Rügen sprach der Presserat für die Laufmagazine “Condition”, “Laufzeit” und “Running” aus, die auf ihren Titelseiten jeweils ein PR-Foto eines Sportartikelherstellers veröffentlicht hatten. Der Presserat sah darin Schleichwerbung und damit einen Verstoß gegen Richtlinie 7.2 des Pressekodex.

Ebenfalls gerügt wegen einer Verletzung der Ziffer 7 wurde die Zeitschrift “Kanzlei Life!”, die sich an Rechtsanwalts- und Notarkanzleien richtet. Die Zeitschrift hatte in mehreren Artikeln auf Produkte eines Softwareunternehmens hingewiesen, Konkurrenzprodukte aber nicht genannt. Die Publikation wird von einem Schwesterunternehmen dieses Softwareentwicklers herausgegeben und kostenlos an Kunden verteilt. Der Presserat beurteilte die Zeitschrift “als reine Werbepublikation”, was für den Leser allerdings nicht ersichtlich sei.

Bild.de erhielt eine Rüge für die Berichterstattung über ein Tötungsdelikt, bei dem der Hauptverdächtige als überführter “Killer” bezeichnet wurde. In den Artikeln wurde der Eindruck erweckt, als habe erwiesenermaßen ein Mord stattgefunden und der Mann sei der Täter. Beides stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aber nicht fest. Der Presserat erkannte darin einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht (Ziffer 2) und einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Mannes und des Opfers (Ziffer 8), weil über beide identifizierend berichtet worden war.

Schließlich gab es noch eine Rüge für die Münchener “tz”, die – ebenfalls identifizierend – über einen Mann geschrieben hatte, dem die Entführung und Vergewaltigung Minderjähriger in Thailand vorgeworfen wird. Darin erkannte der Presserat zudem eine Verletzung der Unschuldsvermutung (Ziffer 13).

Einen sogenannten Hinweis erteilte der Beschwerdeausschuss der Bremer “Bild”-Regionalausgabe sowie Bild.de, weil diese unter der Überschrift “Wir sind Bremens coolste Fahrschule” Schleichwerbung für eine, nun ja, Bremer Fahrschule gemacht hatten.

Keinen ethischen Verstoß stellte das Gremium hingegen bei zwei Beschwerden zur Berichterstattung über den Bombenanschlag in Boston fest. Bild.de hatte mehrere Fotos gezeigt, auf denen unter anderem verletzte Menschen zu sehen waren. “Die Fotos dokumentieren die schreckliche Realität dessen, was sich ereignet hat, überschreiten jedoch nicht die Grenze zur Sensationsberichterstattung” (Ziffer 11), so der Presserat. Ein grenzwertiges Foto, das einen verletzten Mann im Rollstuhl zeigte, “hatte die Zeitung kurz nach Erscheinen bereits wieder von sich aus aus dem Online-Angebot entfernt”.

Bild  

“Bild” muss Schmerzensgeld zahlen

Es gibt Dinge in unserem Rechtsstaat, die will “Bild” einfach nicht akzeptieren. Vor allem die Tatsache, dass selbst Mörder und Kinderschänder grundlegende Rechte haben.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zum Beispiel. Das spricht die “Bild”-Zeitung Menschen, die ein schweres Verbrechen begangen haben, in der Regel kurzerhand ab – und tut dann sogar so, als müsste man ihr dafür auch noch dankbar sein:

“Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen”, sagt der Deutsche Presserat, der oberste Sittenwächter der Presse – und kritisiert aus diesem Grund immer wieder die BILD-Zeitung. Weil wir ganz anderer Meinung sind. Weil wir glauben, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie ein Vergewaltiger, ein Kinderschänder und ein Mörder aussehen. Und wir deshalb Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder auch zeigen.

Aber all das ist ja nichts Neues.

Und es wird sich auch in naher Zukunft vermutlich nicht viel daran ändern. Auch deshalb, weil “Bild” in solchen Fällen – abgesehen von den Maßnahmen des Presserats, die das Blatt in der Regel sowieso ignoriert – nur selten irgendwelche Konsequenzen zu erwarten hat, erst recht keine juristischen. Denn, wie wir schon vor ein paar Jahren mal geschrieben haben, ist …

(…) die Wahrscheinlichkeit, dass sich z.B. eine junge Frau, die gerade wegen des Verdachts, ihr eigenes Baby getötet zu haben, in Untersuchungshaft sitzt, juristisch gegen die Veröffentlichung eines Fotos von ihr zur Wehr setzt, für “Bild” ebenso überschaubar, wie es die aus einem eventuellen Gerichtsprozess resultierenden Schmerzensgeldforderungen sind.

Aber auch wenn sich nur selten jemand traut oder überhaupt befähigt fühlt, in so einer Situation juristisch gegen “Bild” vorzugehen – die Erfolgschancen eines solchen Prozesses sind gar nicht mal gering. Denn vor Gericht zieht die wackelige Argumentation der “Bild”-Juristen offenbar nur wenig. Das jedenfalls zeigt ein Urteil des Landgerichts Verden, das nun rechtskräftig geworden ist.

Verurteilt wurde der Axel-Springer-Verlag wegen der “Bild”-Berichterstattung über einen Prozess, in dem eine junge Frau angeklagt war, ihr neugeborenes Baby ermordet zu haben. Sie wurde wegen Totschlags in einem minderschweren Fall verurteilt.

“Bild” hatte den Prozess von Anfang an begleitet und die Frau, eine Polizistin, schon ab dem ersten Verhandlungstag im Januar 2011 ohne jede Unkenntlichmachung gezeigt sowie Details aus ihrem Privatleben veröffentlicht. Später klagte die Frau gegen die identifizierende Berichterstattung – und bekam Recht: Dem Axel-Springer-Verlag wurde gerichtlich untersagt, ungepixelte Fotos der Frau zu verbreiten. Außerdem muss er ihr 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Laut einer Pressemitteilung des Landgerichts argumentierte die Frau vor Gericht, “die Berichterstattung verstoße gegen die Unschuldsvermutung, weil sie den Tatvorwurf des Mordes nie gestanden und dieser sich auch im Verlaufe des Verfahrens nicht erwiesen habe”. Der Verlag hingegen hatte unter anderem eingewendet, bei der Frau “handele es sich um eine Person der Zeitgeschichte, weil sie Polizistin gewesen sei und eine schwerwiegende, außergewöhnliche Tat begangen habe”.

Die Richter betonten, bei Gewaltverbrechen sei “in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information” über den Täter und den Tathergang erforderlich, um eine identifizierende Berichterstattung zu rechtfertigen. Grundsätzlich sei hierbei also – das fordert im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht – “eine Abwägung zwischen den Rechten der Abgebildeten und der Pressefreiheit vorzunehmen”. In diesem Fall …

(…) überwiegten die berechtigten Interessen der Klägerin. Es sei schon nicht ersichtlich, dass es für die Berichterstattung auch auf die Identifizierbarkeit der Klägerin ankam. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Lichtbildes habe weder eine (erstinstanzliche) Verurteilung der Klägerin vorgelegen, noch habe diese sich in der Hauptverhandlung überhaupt schon zur Sache eingelassen.

Der Verlag ging zwar in Berufung, doch das Oberlandesgericht Celle bestätigte das Urteil des Landgerichts. Und die Kritik der dortigen Richter galt nicht nur den ungepixelten Fotos:

Der Senat beanstandet darüber hinaus die mit dem Lichtbild versehene Schlagzeile der Zeitung. Auch diese könnte bei Abwägung der Interessen zugunsten der Klägerin berücksichtigt werden.

Die auf das Lichtbild aufgebrachte Schlagzeile sei “tendenziös und vorverurteilend”, die Informationen aus der Pressemitteilung des Landgerichts Verden über diesen Fall seien in einer Art umgestaltet und umformuliert worden, dass hieraus eine  “marktschreierische, sensationsheischende und vorverurteilende Überschrift” geworden sei.

“Umgestaltet” und “umformuliert” wurden die Informationen übrigens von “Bild”-Reporterin Astrid Sievert, die ihr, sagen wir: Talent darin schon mehrfach eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat. In der angesprochenen Pressemitteilung hatte es damals jedenfalls geheißen:

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, das Kind getötet zu haben, weil sie durch die ungewollte Schwangerschaft befürchtete finanzielle Einschränkungen nicht habe hinnehmen und ihren “bis dahin geführten hohen Lebensstandard” nicht habe reduzieren wollen.

In “Bild” lautete die Überschrift dann: “Polizistin ersticht ihr Baby mit Schere …weil sie ihr schönes Leben nicht aufgeben wollte”.

Und auf Bild.de:FÜR IHR LUXUS-LEBEN! Polizistin (25) ersticht Baby mit Schere

Mit Dank an den Hinweisgeber.

Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

Presserat, Zeitungsverkäufer, Denis Scheck

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Der Presserat braucht dringend eine Reform: Die Brand-Eins-Affäre”
(journalismus-handbuch.de, Paul-Josef Raue)
Paul-Josef Raue fordert eine Reform des Deutschen Presserats: “1. Transparenz fehlt, 2. Unschuldsvermutung fehlt, 3. Unterstützung der Journalisten fehlt.”

2. “‘Ich habe ein breites Kreuz'”
(spiegel.de)
Der Berliner Zeitungsverkäufer Olaf Forner: “Alleine konnte ich immer gut davon leben, aber eine Familie damit zu ernähren, ist schwierig. Deshalb habe ich seit anderthalb Jahren noch einen Vollzeitjob: Tagsüber bin ich Assistent bei den ambulanten Diensten, betreue Menschen mit Körperbehinderung.”

3. “‘Kein Sex in Entenhausen!'”
(cicero.de, Sarah Maria Deckert)
Literaturkritiker Denis Scheck wundert sich über fehlende Kritik in anderen Bereichen: “Ich fordere Brötchenkritik, Hosenkritik, Sockenkritik, Lampenkritik! Es gibt die Kritik im kulinarischen Bereich, merkwürdigerweise in der Automobilindustrie, im Kunst- und Musikbereich, aber in vielen Feldern unseres Alltagsleben fehlt sie. So steckt auch die Kindergartenkritik noch in den Kinderschuhen. Deshalb gibt es auch ganz wenig gesellschaftliches Fortkommen.”

4. “Autorisierung von Interviews”
(drehscheibe.org)
Eine Umfrage unter Lokaljournalisten zur Handhabe der Autorisierung von Interviews.

5. “Von toller Stimmung zu Nulltoleranz”
(sonntagszeitung.ch, Michael Lütscher)
Vor einigen Jahren wurde in Schweizer Medien über das Zünden von Feuerwerkskörpern in Fußballstadien ganz anders berichtet als heute. Neu zur Diskussion hinzugekommen ist das Wort “Nulltoleranz”.

6. “Journalisten wetteifern um fiesesten Leserbrief”
(ftd.de, Sebastian Kunigkeit und Antonia Lange)
Journalisten lesen erhaltene Leserbriefe vor: “Sie ehemaliger Schülerzeitungs-Redakteur. Sie Schreiberlein. Sie Wurm. (…) Schulen Sie um und werden doch Bioladen-Besitzer.”

Keinen Respekt gezollt

Seit der sogenannten Teppichaffäre von Entwicklungsminister Dirk Niebel ist klar, dass gerade an Staatsbeamte besonders hohe moralische Maßstäbe angelegt werden, wenn es um die korrekte Verzollung hochpreisiger Gegenstände geht. Was viele noch nicht wussten, laut dieser “Bild”-Schlagzeile von gestern reicht es sogar schon, wenn man irgendwann einmal in seinem Leben einen Beamten im Fernsehen gespielt hat:

"Tatort"-Kommissar beim Schmuggeln erwischt

Die Rede ist von Mehmet Kurtuluş, der laut “Bild” …, aber lesen Sie selbst:

Der Fall: Am Freitagmittag landet in Frankfurt am Main die Lufthansa-Maschine “LH 457” aus Los Angeles. An Bord ist auch Schauspieler Kurtulus (…). An der Zollstation 6, im Terminal 1 (Halle B) dann der Zugriff: Die Beamten bitten den ARD-Star, seine Tasche zu öffnen. Sie finden: einen Laptop mit amerikanischer Tastatur! Auf die Frage, ob der Rechner neu gekauft sei, antwortet Kurtulus: “Nein, den habe ich vor etwa anderthalb Jahren gekauft, für ungefähr 1300 Dollar.” Doch einen Beleg hat er nicht. (…) Ein Strafverfahren wird eingeleitet: “Verdacht der versuchten Steuerhinterziehung”.

Gut, Mehmet Kurtuluş ist eigentlich gar kein “Tatort”-Kommissar mehr und der Fall ist so unbedeutend, dass eine Sprecherin des Zolls auf Anfrage von Welt.de erklärt:

Ob allerdings Anklage gegen den Schauspieler erhoben wird, sei unklar. “Solche Fälle passieren hier ständig”, sagte sie.

Wirklich infam ist, dass “Bild” einfach behauptet, dass der Schauspieler “beim Schmuggeln erwischt” wurde, obwohl dies überhaupt nicht erwiesen ist. Zwar wird im Artikel die Behauptung durch “scheint” und “soll” abgemildert, die Unschuldsvermutung sollte jedoch auch in der Überschrift gelten.

Manche Kommentatoren auf Bild.de kommen daher auch gar nicht erst auf den Gedanken, dass Kurtuluş womöglich gar nicht geschmuggelt hat, sondern lassen auch gleich noch ungehemmt ihrem Rassismus freien Lauf (aber das kennt man ja):

Wenn man schon so heißt……………..

Rotzfrech, dummdreist. Daran ändert auch deutsche Staatsbürgerschaft nichts.

Das ist wahre Kulturbereicherung.
Danke an Grüne und Konsorten.

ich wundere mich überhaupt nicht! Das ist nun mal deren Mentalität! Sieht man auf jedem derer Basare…jeder versucht jeden übers Ohr zu hauen.

jetzt wissen wir wenigstens dass er sich wieder in d aufhält und unser sozialsystem belastet

… in die Türkei abhauen !!!

Und damit die eigenen Leser nicht selbst versehentlich eine derartige “Basarmentalität” an den Tag legen, bietet Bild.de gleich noch den passenden Ratgeber:

 Mehmet Kurtulus beim Schmuggeln erwischt Was muss ich eigentlich alles verzollen?

Dabei zeigt sich auch die Komplexität der Zollbestimmungen:

Wer von außerhalb der Europäischen Union zurückkehrt (z. B. USA, Karibik, Afrika), darf zollfrei einführen:

(…)

• Kleidung und Wertsachen wie Schmuck oder Elektro-Artikel sind bis 300 Euro Wert zollfrei, bei Flug- und Seereisen bis 430 Euro.

(…)

Wer aus einem Nicht-EU-Land mehr mitbringt als erlaubt, muss die Ware bei der Einreise beim Zoll anmelden und eine Einfuhrabgabe zahlen.

Beispiel von “Zoll Online”

Ein Ehepaar reist auf dem Landweg (Pkw) aus der Schweiz ein, wo es 4 antike Stühle gekauft hat. Die Wertgrenze beträgt pro Reisenden 300 Euro, da sie nicht im See- oder Flugverkehr einreisen. Jeder Stuhl kostet 120 Euro. Beide Reisende können innerhalb der Wertgrenze von 300 Euro jeweils 2 Stühle (240 Euro) abgabenfrei einführen.

Ein anderes Ehepaar reist ebenfalls aus der Schweiz ein, wo es sich einen alten, restaurierten Bauernschrank im Wert von 320 Euro gekauft hat. Da der Schrank jedoch nicht teilbar ist, kann sein Wert nicht aufgeteilt werden. Demnach ist der Bauernschrank einem Ehepartner zuzuordnen. Sein Wert in Höhe von 320 Euro übersteigt die Freigrenze von 300 Euro. Somit fallen für den Schrank Einfuhrabgaben an.

– Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben. Dies bedeutet, dass in oben genanntem Beispiel der Schrank mit seinem Gesamtwert von 320 Euro zu verzollen ist.

So weit so richtig. Weiter im Text:

• Wer maximal 700 Euro über der Freigrenze liegt, die Ware im persönlichen Gepäck mitführt und sie für den privaten Gebrauch bestimmt ist, zahlt pauschal 17,5 Prozent des Warenwertes, der über den Grenzen liegt.

Das hingegen ist falsch. Sobald die Freigrenze überschritten wird, werden sämtliche Abgaben auf den Gesamtbetrag fällig. Das gilt auch nicht bis “maximal 700 Euro über der Freigrenze”, sondern nur bis 700 Euro Gesamtbetrag.

Bild.de weiter:

• Bei einer Überschreitung der Einfuhrgrenze um mehr als 700 Euro, oder wenn der Urlauber die pauschale Besteuerung ablehnt, berechnet der Zoll die Abgaben einzeln für jedes Produkt, abhängig vom Warenwert, Herkunftsland und der Art der Ware. Ein kompliziertes Verfahren, das Sie vermeiden sollten.

Wer dieses komplizierte Verfahren vermeiden will, sollte besser nicht auf Bild.de hören. Wie bereits oben erwähnt, kommt die Einzelberechnung für jedes einzelne Produkt bereits bei Überschreiten der Grenze von 700 Euro und nicht erst bei “Überschreitung der Einfuhrgrenze um mehr als 700 Euro”. Die 700 Euro sind schon die Grenze.

Oder, um es mit den Worten einer großen deutschen Tageszeitung zu sagen:

Bild.de beim Schmuggeln erwischt

Mit Dank an Axel Sch.

Bild  

Er kann nach Hause gehn!

Das mit dem Rechtsstaat, das wird sich nicht durchsetzen. Zu abstrakt sind Begriffe wie “Unschuldsvermutung” oder “Resozialisierung” für durchschnittliche “Bild”-Leser und -Redakteure, zu kompliziert Konzepte wie “Bewährungsstrafe” oder “Untersuchungshaft”.

Vater erschlägt Baby! Richter schickt ihn nach Hause!

In schönster Empörungsprosa berichtet Annett Conrad aus Magdeburg:

Als wäre nichts gewesen, spaziert ein Mann aus der Polizeiwache Magdeburg (Sachsen-Anhalt). Das Handy in der rechten Hand, eine Zigarette lässig in der linken.

Die Hände, mit denen der Mann (34) seine zwei Monate alte Tochter totgeprügelt hat. Das hat er sogar zugegeben! Trotzdem darf er einfach nach Hause gehen!

Das Wort “trotzdem” ist perfide, denn damit versucht “Bild”, den falschen Eindruck zu erwecken, die Frage der Untersuchungshaft hänge mit der Schwere des Tatvorwurfs und/oder einem ersten Geständnis zusammen. Dabei sieht der deutsche Rechtsstaat vor, dass es gute Gründe braucht, jemanden ohne ein Urteil ins Gefängnis zu stecken. Ein Haftgrund ist neben der Wiederholungsgefahr die Fluchtgefahr.

Letztere ist im konkreten Fall offenbar nicht gegeben:

Es ist nicht zu fassen: Ein Richter erließ zwar Haftbefehl wegen “des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge”, doch in Untersuchungshaft muss der Totprügler nicht. Der Haftbefehl wurde “unter Auflagen außer Vollzug” gesetzt, so die Polizei. Begründung: Es bestehe keine Fluchtgefahr!

Überraschend, dass das Wort “Begründung” bei “Bild” nicht in Anführungszeichen steht.

Gestern Vormittag das Geständnis. Der Vater gibt zu, den Säugling geschlagen zu haben. Die Mutter kommt wieder frei, ihr Freund muss zum Haftrichter – und darf trotz Haftbefehls aus der Polizeiwache spazieren.

Einzige Auflagen für den Mann, der sein Baby erschlug: Er muss aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen – und sich regelmäßig bei der Polizei melden.

Das klingt, als sei die Sache für den Mann damit ausgestanden. In Wahrheit wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, es wird zum Prozess kommen; auf Körperverletzung mit Todesfolge stehen mindestens drei Jahre Haft. Aber das kann natürlich noch dauern — viel zu lang für “Bild”, die sofortige Genugtuung will.

Und das alles natürlich nicht zum ersten Mal.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

ARD  

Ein Twitzbold namens Wulff

Wenn sich früher etwas Wichtiges ereignete, gingen Journalisten auf die Straße und befragten dort herumstehende kleine Männer, was deren Gedanken dazu waren. Aber draußen ist das Wetter oft schlecht und das Risiko groß, an Verrückte zu geraten. Deswegen gehen Journalisten heute ins Internet, um nachzusehen, wie “das Netz” so über das wichtige Ereignis “denkt”.

So auch die Reporter vom “Mittagsmagazin” der ARD, die sich gestern Mittag “auf der Kommunikationsplattform Twitter” umgesehen haben:

“Ausgewulfft!”, heißt es da zum Beispiel. Oder: “Da wird der Träger des höchsten politischen Amts von Juristen gestürzt. Auch bezeichnend.”

Es habe allerdings “auch zurückhaltende Töne” gegeben. Und:

Christian Wulff selbst hatte sich gestern am späten Abend bei Twitter zuletzt geäußert. Von seinem bevorstehenden Rücktritt war dort noch keine Rede. Im Gegenteil: Er schreibt “Die Stärke eines Rechtsstaates misst sich an der Standfestigkeit seiner Fundamente. Dazu zählt auch die Unschuldsvermutung.”

Es spricht eigentlich nichts dafür, dass es sich bei dem Twitter-Account @Christian_Wulff tatsächlich um den Jetzt-Ex-Bundespräsidenten handelt: In anderthalb Jahren wurden dort nur neun Tweets veröffentlicht, der bei Prominenten sonst übliche Haken für ein “verifiziertes Profil” fehlt und auf bundespraesident.de gibt es keinen Hinweis auf einen Twitter-Account von Wulff.

Und tatsächlich ist @Christian_Wulff eine Fake-Account, wie das Bundespräsidialamt schon Anfang Januar gegenüber der “Rhein Zeitung” klargestellt hatte.

Die ARD-Reporter hätten also gewarnt sein können. Nicht zuletzt, weil sie selbst zeigen, wie viele angebliche Christian Wulffs sich auf Twitter so rumtreiben:

Andererseits hätte das bei einer Straßenumfrage natürlich auch passieren können. Wer weiß, wie viele Jecken an Karneval mit Christian-Wulff-Masken unterwegs sind.

Mit Dank an Lukas.

Nachtrag, 20. Februar: Das Team von br-online.de hat den Beitrag offline genommen und durch einen Hinweis auf die Facebook-Aktivitäten des “Mittagsmagazins” ersetzt.

Kalkofe, Acta, EVAG

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Das wahre Wulff-Interview”
(sat1.de, Video)
“Kalkofes Mattscheibe” ist nach fast vier Jahren mit einem “Web-Special” wieder auf Sendung. Darin zeigt Oliver Kalkofe das “wahre” Interview, in dem Ulrich Deppendorf (Oliver Kalkofe) und Bettina Schausten (Oliver Kalkofe) Bundespräsident Christian Wulff (Oliver Kalkofe) auf den Zahn fühlen. (Siehe dazu auch “Kalkofe hofft auf ‘Mattscheibe’-Neustart im Netz” bei dwdl.de.)

2. “Lobhudelei in traurig-krächzender Show”
(fr-online.de, Sarah Mühlberger)
“‘Wir haben eine große Künstlerin verloren’, sagte Thomas D, und richtig, damit meinte er Shelly, die gerade im ‘Unser Star für Baku’-Halbfinale ausgeschieden war. Es war eine traurige Sendung, in vielerlei Hinsicht, aber dass statt Yana nun doch Ornella im Finale gegen Roman verlieren wird, hatte damit wenig zu tun.” “Traurig” sind laut meedia.de auch die Zuschauerzahlen der Sendung.

3. “Acta und die Politik des Abgrunds”
(spiegel.de, Sascha Lobo)
Sascha Lobo sieht in den Protesten gegen das umstrittene Handelsabkommen Acta auch einen Protest dagegen, “wie eine unzureichend informierte, wenig diskussionsfreudige Politik sich intransparent von Lobby-Gruppen eine Vorgehensweise diktieren lässt, die mit der eigenen digitalen Lebenswelt überkreuz liegt.” Darin tue sich eine Reihe gefährlicher Abgründe auf: “Es beginnt damit, dass die Art, wie Acta und seine Brüder geboren werden, das ohnehin schon geringe Vertrauen in die Apparate der EU erschüttert. Was angesichts der derzeitigen Probleme des Kontinents gleich nach Überdachung des Mittelmeers das zweitdümmste ist, was passieren kann.”

4. “Im Elend für den Angeklagten”
(sueddeutsche.de, Hans Leyendecker)
Jörg Kachelmann hatte vor dem Oberlandesgericht Köln geklagt, weil unter anderem “Bild” im Detail über einvernehmliche Sexualpraktiken zwischen ihm und seiner Ex-Freundin berichtet hatte, die ihn wegen angeblicher Vergewaltigung angezeigt hatte. Das Gericht entschied, die veröffentlichten Details hätten in keinem Zusammenhang mit dem konkreten Tatvorwurf gestanden, außerdem hätten die Medien wegen der Unschuldsvermutung “zurückhaltend und ausgewogen” berichten müssen. “Übersetzt heißt das: Künftig könnte es für Journalisten riskant sein, aus einer öffentlichen Hauptverhandlung genau zu berichten.”

5. “Hit record”
(salon.com, Kerry Lauerman, englisch)
Salon.com, einer der Pioniere in Sachen Online-Magazine, hat eine erstaunliche Strategie gefunden, seine Ausgaben zu reduzieren: Die Seite produziert ein Drittel weniger Texte als vor einem Jahr — und hat um 40 Prozent höhere Leserzahlen. “It sounds simple, maybe obvious, but: We’ve gone back to our primary mission and have been focusing on originality. And it’s working.”

6. EVAG meets Streisand
(blog.atari-frosch.de)
Wunderwelt Twitter: Die Essener Verkehrs-AG (aktuell 1.193 Follower) “verbietet” dem Satire-Account VRR Fanpage (VRR = Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, aktuell 229 Follower) die Nutzung des Hashtags #evag. Seitdem ist #evag – natürlich – ein Trending Topic.

Ich glaub, mein Hamster bohnert!

Im vergangenen November wurde Dortmund von etwas erschüttert, das die Lokalpresse als “handfesten Pädagogik-Skandal” und “Psychoterror” bezeichnete — oder schlicht als “Hamster-Affäre”.

Die “Westfälische Rundschau” fasste die Ereignisse damals so zusammen:

Auslöser für den Vorgang, der auch die Bezirksregierung in Arnsberg beschäftigt, war die Bitte einer Lehrerin an der […]-Realschule im Ortsteil […] am ersten Tag nach den Sommerferien, die Kinder sollten doch am nächsten Tag etwas mitbringen, was ihnen besonders am Herzen liegt.

Carina, neu in der Stadt und und neu an der Schule, fragte, ob sie auch ihren Goldhamster Attila mitbringen könne, wie sie es an der Grundschule auch schon getan habe. Die Antwort der Lehrerin “Das halte ich für keine gute Idee” verstand das Kind nicht als Absage. Als die Zehnjährige am nächsten Tag das Tier in einem so genannten Race-Ball, einem handelsüblichen runden Laufball für Hamster mitbrachte, nahm das Verhängnis seinen Lauf.

Für das “Verhängnis” hatte die “WR” einen Kronzeugen, den Patenonkel der kleinen Carina. Die sei “sofort von der Lehrerin als Tierquälerin beschimpft worden”, erzählte der Mann der Zeitung.

Und weiter:

Die irritierte Nachfrage des Kindes, sie habe doch den Hamster tags zuvor angekündigt, habe die Lehrerin mit den Worten quittiert: “Du bist genauso verlogen wie dein Bruder.”

Die Zehnjährige sollte daraufhin ihre Sachen packen und den Unterricht verlassen. “Carina hatte noch kein Schokoticket und kannte nicht mal den Fußweg nach Hause”, erläutert [D.] die prekäre Situation des Kindes, das eigentlich nach Schulschluss mit dem großen Bruder heimfahren sollte. Ein Weg, der über 6,5 Kilometer zu Fuß zunächst an verkehrsreichen Straßen, später durch einsamen, dichten Wald führt. Einmal versicherte sich das Mädchen bei einem Taxifahrer, dass es noch auf dem richtigen Kurs sei. “Absolut unverantwortlich”, kommentiert der Patenonkel den Rausschmiss der Lehrerin.

Es waren schwere Vorwürfe, die der Mann gegen die Lehrerin erhoben hat und die sich die “WR” zueigen machte. Doch damit nicht genug:

Doch damit nicht genug. Am nächsten Tag wurde es erst richtig perfide. Die Mitschüler sollten Aufsätze über die vermeintliche Tierquälerei Carinas schreiben. Nach dem Wochenende musste die Zehnjährige sich neben die Lehrerin setzen und das Tribunal öffentlicher Denunzierung ertragen. Pädagogik wie im Mittelalter. Nein, nach diesen seelischen Grausamkeiten wollte das Kind nicht länger zu dieser Schule gehen. Inzwischen erhielt Carina an einer Realschule in einem anderen Stadtteil einen Platz.

“Die Kleine war fertig”, schüttelt der Patenonkel nur den Kopf. “Das war Psychoterror!” Er half den polnischen Eltern beim Abfassen einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die nach Arnsberg ging.

Für die Position der Gegenseite fand die “WR” genau einen Satz:

Schulleiter […], den die WR in den Ferien erreichte, hält die ganze Sache für “aufgebauscht” und möchte auch unter Hinweis auf das schwebende Verfahren “nichts dazu sagen”.

Die Kommentare unter dem Artikel im Online-Portal “Der Westen” der WAZ-Regionalzeitung deckten ein breites Spektrum von Meinungen ab: Mal war die Lehrerin eindeutig die Böse, mal die Eltern des Kindes. In jedem Fall waren sie, wie “Der Westen”-Kommentare immer sind: Laut, wild und ungestüm, manche mussten gar von der Redaktion entfernt werden.

Einen halben Tag später hatte die “Hamster-Affäre” die Aufmerksamkeit, die sich die “WR” gewünscht hatte: Der zuständige Regierungspräsident in Arnsberg schaltete sich ein und “Der Westen” titelte, der Lehrerin drohten Konsequenzen.

Regierungspräsident Gerd Bollermann hat schnell auf die “Hamster-Affäre” reagiert. Nach unserem Bericht über den extremen Fall von Mobbing an einer Realschule in Dortmund-[…] kümmert er sich persönlich um die Aufklärung der skandalösen Vorgänge. […]

“Kinder dürfen nicht gemobbt werden”, erklärt jetzt Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann. “Ein respektvoller Umgang mit Schülerinnen und Schülern ist eine Selbstverständlichkeit. Kinder dürfen an unseren Schulen nicht bloßgestellt oder gemobbt werden”.

Im letzten Moment muss dem zuständigen Lokalreporter Gerald Nill dann aber wieder eingefallen sein, dass die Unschuldsvermutung auch in diesem Fall gelten könnte, weswegen er die Vorwürfe ein wenig relativierte. Oder genauer: den Regierungspräsidenten die Vorwürfe ein wenig relativieren ließ.

“Falls sich die Vorwürfe bestätigen sollten, sind disziplinarische Konsequenzen nicht ausgeschlossen”, stellt Arnsberg klar. Jetzt erhalte die Lehrerin aber die Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzulegen.

“Sollte sich das Verhalten der Lehrerin bestätigen, wäre dies pädagogisch nicht akzeptabel und bedarf einer intensiven Nachbereitung”, macht RP Dr. Bollermann nachdrücklich deutlich. “Für mich steht der sensible Umgang mit den Kindern an erster Stelle.”

In einem dritten Artikel verkündete der Reporter:

Mobbing: Friedensgipfel zum "Hamster-Fall" in Dortmund bringt Klärung

Die “Klärung” sah in seinen Augen so aus:

Die sogenannte “Hamster-Affäre” an der […]-Realschule ist weitgehend geklärt. Nach einem mehrstündigen Gespräch mit dem Regierungspräsidenten Dr. Gerd Bollermann sind die Angehörigen, die eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Lehrerin wegen Mobbings gestellt hatten, zufrieden.

“Wir haben mehr erreicht, als wir geglaubt hatten”, erklärte Mittwoch der Patenonkel der zehnjährigen Carina, Christian [D.]. Er hatte die Westfälische Rundschau eingeschaltet, nachdem Carina wegen eines in die Schule gebrachten Hamsters schwer von einer Lehrerin gemobbt worden sein soll. Sie soll die Zehnjährige auf einen 6,5 Kilometer langen, noch unbekannten Heimweg geschickt haben, sie der Lüge “wie Dein Bruder” bezichtigt haben sowie Mitschüler Schmähaufsätze über die vermeintliche Tierquälerin schreiben und verlesen lassen.

Das Kind war danach zusammen gebrochen und musste an einer anderen Schule angemeldet werden. Als die Schulaufsicht dann noch nahe gelegt hatten, die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrerin fallen zu lassen, hatte der Patenonkel die WR eingeschaltet.

Das war schon ein Hauch Distanz mehr als in den vorigen Artikeln, aber an den Fakten konnte eigentlich immer noch kein Zweifel bestehen: Durchgeknallte Lehrerin misshandelt armes Mädchen. Die Lehrerin oder ihre Schulleitung kam gar nicht erst zu Wort.

Dann passierte etwas, was Nill und der “WR” so gar nicht in den Kram passte: Die Lehrergewerkschaft “lehrernrw” forderte den Rücktritt des Regierungspräsidenten:

“Wie im Zusammenhang mit der so genannten ‘Hamster-Affäre‘ eine Lehrkraft an den Pranger gestellt wird, ist ungeheuerlich”, kommentiert Brigitte Balbach, Vorsitzende von “lehrer nrw”, die Vorgänge an der […] Realschule.

“Der Arnsberger Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann lässt zu, dass eine Lehrerin öffentlich gebrandmarkt wird. Er inszeniert sich als Kindesbeschützer, trifft sich höchstpersönlich mit den Eltern – aber mit der beteiligten Lehrerin haben bis jetzt weder er noch der zuständige Abteilungsleiter der Bezirksregierung gesprochen.”

Gerald Nill, der den Fall bis hierhin für die “WR” begleitet hatte, fand die Forderungen der Lehrergewerkschaft “absurd”, wie er in einem Kommentar anmerkte:

Worum ging’s? Eine Lehrerin, die eine Zehnjährige in Sippenhaft nimmt, ihre Aufsichtspflicht verletzt und Psychoterror im Namen des Tierschutzes anwendet. Am Ende muss gar das Ordnungsamt die artgerechte Haltung des Nagers begutachten. Wenn auch nur ein einziger Vorwurf davon stimmt, ist die Aufsichtsbeschwerde berechtigt.

Das ist sprachlich schon mal beeindruckend: Die Lehrerin “nimmt” das Kind “in Sippenhaft”, “verletzt” ihre Aufsichtspflicht und “wendet” “Psychoterror” “an” — alles im Indikativ. “Wenn” nur einer dieser Vorwürfe nicht stimmt, hat die “WR” geschlampt.

Hat sie aber sicher nicht, denn:

Die WR ist sorgfältig vorgegangen. Sie hat vor der Veröffentlichung mit dem Schulleiter gesprochen. Sie hatte vor der Veröffentlichung die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde in Händen. Und sie hat kein Tribunal veranstaltet und den Namen der Lehrerin bewusst aus der Geschichte herausgelassen.

Na dann.

Aber lassen wir den Mann grad noch ausreden:

Doch jetzt macht eine Lehrergewerkschaft ein neues Fass auf und fordert den Rücktritt von Dr. Gerd Bollermann. Die Lehrerin habe sich richtig verhalten. Es handele sich nämlich um einen Fall von Tierquälerei. Und jetzt wird’s absurd: Selbst eine Lehrergewerkschaft stellt das Wohl eines Nagers über das Wohl einer Zehnjährigen!

Die finale Schlussfolgerung ist perfide, denn auch hier setzt Nill es wieder als völlig gegeben voraus, dass die Vorwürfe stimmen und das Wohl des Kindes in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Dann wurde es auch bei der “WAZ”-Gruppe absurd: Nachdem auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW das einseitige Verhalten des Regierungspräsidenten kritisiert hatte, wechselte die Zuständigkeit der Berichterstattung plötzlich von der “WR” zur “WAZ” selbst. Und der neue Autor hatte plötzlich auch neue Fakten zur Hand:

Nach WAZ-Informationen stellen inzwischen neue Hinweise den […] Schulstreit möglicherweise in ein anderes Licht. So soll das Mädchen von der Lehrerin keineswegs alleine auf den Heimweg geschickt worden sein. Auch sollen Mitschüler mit dem so genannten Raceball, in dem die Zehnjährige den Hamster transportiert hatte, auf dem Schulhof Fußball gespielt haben – bis eine Lehrkraft einschritt.

Am vergangenen Freitag nun vermeldete “Der Westen”, dass die Bezirksregierung Arnsberg die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrerin “sorgfältig geprüft und als unbegründet zurückgewiesen” habe.

“Der Lehrerin, gegen die sich die Beschwerde der Eltern gerichtet hat, kann in dienstrechtlicher Hinsicht kein Fehlverhalten vorgeworfen werden. Gleichwohl werden wir den gesamten Geschehensablauf aber noch einmal mit der Lehrkraft und der Schulleitung reflektieren und in pädagogischer Hinsicht bewerten”, betont Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann. Zu diesem Zweck werde die Schulabteilung der Bezirksregierung den Dialog mit der Schulleitung fortsetzen.

Das ist diese typische trockene Behördensprache. Klarer sind diese Ausführungen am Ende des Artikels:

Auch hatten sich im Nachhinein die Schilderungen des Patenonkels nicht belegen lassen. Die Eltern von Mitschülern hatten sich zu Wort gemeldet und den Sachverhalt anders dargestellt.

Der Text schließt mit folgenden Worten:

Ob die Lehrerin nun nach der für sie positiven Ermittlung eine öffentliche Entschuldigung bekommt, steht unterdessen auf einem anderen Blatt.

Ja, genau.

Mit Dank an Lisa und Robert F.

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