Suchergebnisse für ‘Unschuldsvermutung’

FM4-Hörer bringt Opernball-Schönheit um

Wenn es nach den Autoren der österreichischen Boulevardzeitung “Österreich” geht, hätte sich der junge Mann, der in Wien unter Mordverdacht steht, wenigstens ein hässliches Opfer suchen können: In etwa jedem zweiten Satz betonen sie, dass seine ermordete Freundin eine “hübsche”, ja gar “bildhübsche” Frau gewesen sei. Und damit sich die Leser selbst überzeugen können, ob “Österreich” mit dieser Einschätzung richtig liegt (Geschmäcker sind ja auch bei toten jungen Frauen verschieden), hat die Zeitung in ihrem Internetportal genügend Fotos der “Opernball-Schönheit” aufgefahren, die entweder den Copyright-Vermerk “privat” tragen oder aus der Opernball-TV-Übertragung des ORF stammen, in der die Frau zu sehen war.

Wie mag die Redaktion wohl an diese Fotos gekommen sein? “Österreich” liefert eine naheliegende Erklärung:

Ein junges Traumpaar, das auch gern Privat- und Urlaubsfotos im Internet zeigt. Ihr Beziehungstraum: “Liebe ist … jemanden zu haben, der dich nimmt, wie du bist.”

Über den jungen Mann scheint “Österreich” nicht ganz so viel herausgefunden zu haben, und so muss als Charakterisierung reichen, dass er ein “leidenschaftlicher FM4-Hörer” sei — diese Information ist dann auch wichtig genug für eine Zwischenüberschrift und eine Erwähnung in der Folgeberichterstattung.

“Österreich” zeigt aber nicht nur das Opfer, sondern nennt auch noch das Alter, den Vor- und den abgekürzten Nachnamen der jungen Frau und des jungen Mannes, sowie Hintergründe zu deren Elternhäusern und gibt – jetzt ist’s offenbar eh egal – die exakte Adresse der Wohnung an, in der die Frau erstochen wurde.

Der Täter, daran lässt die Überschrift kein Zweifel, muss der Freund der Toten sein. Blöderweise gilt aber auch Österreich (das Land) als Rechtsstaat, weswegen “Österreich” (die Zeitung) zu dieser kreativen “Distanzierung” greifen muss:

Wie die Polizei später feststellte, hatten die beiden zunächst eine Flasche Wein geleert, danach wurde […] im Schlafzimmer durch mindestens acht Stiche in den Oberkörper getötet – […] (für den die Unschuldsvermutung gilt) rannte nach den schrecklichen Szenen auf die Straße und irrte in Wien-Margareten umher.

Und wenn Sie das alles schon beunruhigend fanden, dann warten Sie mal ab, wie “Österreich” die Geschichte am Donnerstag weiter erzählte:

Jetzt sitzt er da, der FM4-Fan und […]student […] in der U-Haft […] in Wien – geknickt und voll Selbstmitleid und bekommt mehr Besuch, als er erwartet hat. Fast stündlich klopft ein anderer Anwalt an die Zelle, um den Aufsehen erregenden Fall zu übernehmen. Dabei betet der Verdächtige (für den die Unschuldsvermutung gilt) immer dieselben Worte herunter: “Ich kann mir das alles nicht erklären. Ich hab sie doch so geliebt.”

Unterhält man sich ein paar Minuten mehr mit dem […], liefert er dann doch (s)ein Motiv für die Bluttat an der hübschen […], mit der er seit zwei Jahren zusammen war und mit der er seit einem Jahr in Wien in einer gemeinsamen Wohnung zusammenlebte.

Entweder, der Reporter von “Österreich” hat eine sehr lebhafte Phantasie — oder er war tatsächlich bei dem jungen Mann (für den die Unschuldsvermutung gilt) in der U-Haft-Zelle und hat sich von dem Tatverdächtigen, der offensichtlich noch ohne anwaltlichen Beistand ist, ein mutmaßliches Motiv und eine ebensolche Tatbeschreibung geben lassen.

Wir sind uns nicht sicher, was beunruhigender wäre.

Mit Dank an den Hinweisgeber.

Killerkeime, Handschellen, Franz Josef Wagner

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Alarm im Darm des Journalismus”
(taz.de, Michael Ringel)
“Ganz Deutschland” fürchtet sich vor EHEC? Michael Ringel zweifelt daran. Und erinnert sich an den Norovirus. “Noro klang wie Dr. No und war der Darmschrecken, bevor Ehec auftauchte. Noro kostete bislang weitaus mehr Menschen das Leben als Ehec, aber in unseren aufgeregten Zeiten braucht es eben immer neue Säue, die das Mediendorf in Atem halten.”

2. “Angriff der Killerkeime”
(fagri.de)
Ein Tod durch EHEC ist im Vergleich zu anderen Todesarten eher unwahrscheinlich. Trotzdem fürchten sich die Menschen. “Ein Grund dafür ist, dass der Mensch nicht die Größe der Gefahr selbst wertet, sondern wie andere darauf reagieren. Wenn nun aber die Medien durch die Bank auf ihren Titelseiten suggerieren: ‘Wir haben ein Problem!’ wird dies zum allgemeinen Konsens.”

3. “Facie prima”
(ad-sinistram.blogspot.com, Roberto J. De Lapuente )
Viele Medien zeigen Dominique Strauss-Kahn in Handschellen. Roberto J. De Lapuente fragt, was dagegen spricht, ein neutrales Foto zu verwenden: “Solche Fotos sind ein Affront gegen die Unschuldsvermutung und untergraben den fairen Verlauf des Rechtsstaates. Selbst wenn eine mögliche Unschuld am Ende herauskäme, die Bilder brennen sich ein.”

4. “Der rasende Regierungssprecher”
(zeit.de, Steffen Seibert)
@RegSprecher Steffen Seibert schreibt seine Erfahrungen mit Twitter und Twitter-Nutzern auf: “Der dogmatische Teil der Twittergemeinde, und der meldet sich gerne bei mir, erregt sich ebenso lustvoll über abweichendes Verhalten wie manch Schrebergärtner über Wildwuchs in der Parzelle nebenan.”

5. “Blogs als Quelle für traditionelle Medien: Keine Lust mehr, euer Fußvolk zu sein”
(basicthinking.de, Jürgen Vielmeier)
Jürgen Vielmeier stellt fest, dass viele traditionelle Medien Blogger nicht richtig zitieren.

6. “BILD-Kolumnist Franz Josef Wagner und seine Mutter”
(mediensalat.info, Ralf Marder)

Bild  

Die verlorene Ehre des Abu A.

Am Samstag berichtete die Münchner Ausgabe von “Bild” über die Freilassung eines Imams nach 80 Tagen U-Haft:

Nach den schweren Prügel-Vorwürfen Münchner Imam ist wieder frei!

Er war über zwei Monate in U-Haft. Wurde von einer seiner drei Frauen schwer belastet. Doch jetzt hat Shaza H. (31) überraschend ihre Aussage widerrufen! Und Imam Abu A. (40) ist wieder ein freier Mann. Kuriose Wendung einer von Beginn an rätselhaften Geschichte…

Die Formulierung “kuriose Wendung einer von Beginn an rätselhaften Geschichte” ist vielleicht der klägliche Versuch einer Erklärung, warum “Bild” bei der Berichterstattung über diesen Fall in den letzten Monaten die Unschuldsvermutung, die gelten muss, solange die Schuld eines mutmaßlichen Täters nicht bewiesen ist, nicht nur missachtet, sondern mit Füßen getreten hat.

Alles begann am 2. Dezember 2010, als “Bild” titelte: “Islamischer Friedens-Prediger bricht seiner Dritt-Frau die Knochen – Mitten in Deutschland!”. Auf Bild.de sah das so aus:

Ehefrau verprügelt Imam bricht seiner Dritt-Frau die Knochen Islamischer Friedens-Prediger als böser Knochenbrecher in U-Haft

Da Islam-Bashing zu der Zeit im Zuge der Sarrazin-Nachwehen ohnehin noch besonders en vogue war, las sich der dazugehörige Artikel so:

“Die Frauen, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet, ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.”
(Koran, 4. Sure, Vers 34)

München – Tiefe dunkle Augen, langer Bart, Kopfbedeckung, weites Gewand. Der Münchner Imam Abu A. (40) sieht aus wie Massenmörder Osama bin Laden. Doch Abu A. gilt als “schillernde, friedliebende Figur” und gern gesehener Gast bei Integrationsrunden.

JETZT SITZT DER VORZEIGE-IMAM IM KNAST! VERHAFTET ALS MUTMASSLICHER FRAUENSCHLÄGER!

Von diesem Zeitpunkt an war Abu A. bei “Bild” nur noch der “Prügel-Prediger”. Und dann waren da ja auch noch die alles andere als klassischen Familienverhältnisse des Imams: Am 3. Dezember berichtete “Bild” München, als wäre es in Deutschland verboten, zehn Kinder zu haben und dafür Kindergeld zu beziehen:

10 Nachkommen! Abu A. (40) hat Anspruch auf 1900 Euro Kindergeld Die Akte des Prügel-Predigers

Abu A. lebt mit seinen drei Frauen und zehn Kindern zusammen, für sie kassiert er fast 1900 Euro monatlich.

Am 4. Dezember war Abu A. nicht mehr nur “Prügel-Imam”, sondern sogar der “Prügel-Imam!” mit Ausrufezeichen:

Prügel-Imam! Zoff mit Frau um die Kinder Die Eltern stritten sich um das Sorgerecht

Das mutmaßliche Opfer hingegen war bei “Bild” einfach nur “sein Opfer”:

Sein Opfer ist mit den beiden Kindern an einem geheimen Ort abgetaucht.

Nach einem weiteren Artikel vom 15. Dezember mit dem Titel “Prügel-Imam: Abu A. muss weiter in Haft bleiben” holte “Bild” kurz vor Jahresende noch einmal zum Schlag aus:

Jetzt fordert er Freilassung aus dem Gefängnis: Opfer des Prügel-Imam flüchtet aus München! München - Seine Brutalität und Gewalt gegenüber einer seiner drei Frauen brachten Imam Abu A. (40) vor einem Monat in die JVA Stadelheim.

Damit es sich die Gomolkas, Arbingers, Kiewels, Kürthys, Wittmanns und wie sie bei “Bild” alle heißen, ein für allemal hinter die Ohren schreiben können, hier noch einmal Ziffer 13, Pressekodex:

Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.

Und die Richtlinie 13.1:

(…) Die Presse darf eine Person als Täter bezeichnen, wenn sie ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat. (…) Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines “Medien-Prangers” sein. Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden.

Das Ermittlungsverfahren gegen Abu A. läuft noch, doch ein dringender Tatverdacht besteht nicht mehr. Egal, wie es juristisch noch weitergeht: “Bild” hat gegen den Pressekodex verstoßen und billigend in Kauf genommen, den Ruf eines Unschuldigen zu zerstören.

Es wäre nicht das erste Mal.

Schnitzelkrieg, Glenn Beck, 9Live

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Schule tritt Flucht nach vorne an”
(siegener-zeitung.de)
Der angebliche “Schnitzelkrieg” (BILDblog berichtete) hat Folgen für den Leiter der Christophorus-Grundschule in Betzdorf. Er hat rund 250 E-Mails erhalten, “in denen er bedroht oder beleidigt wird”. Weiter klärt der Artikel auf über die Rolle von “Bild” und RTL. Eine Stellungnahme (von Schulleitung, Schulelternbeirat, Personalrat) ist auf der Website der Schule zu lesen.

2. “Lauterkeit der Recherche”
(presserat.ch)
In einem ausführlichen Bericht behandelt der Schweizer Presserat eine Beschwerde eines Amateurfußballers gegen die Boulevardzeitung “Blick”, in der es unter anderem darum geht, ob die Recherchen auf Facebook korrekt waren oder nicht (Zusammenfassung).

3. “Bewegung im Presserecht”
(faz-community.faz.net/blogs/wort, Joachim Jahn)
Joachim Jahn kommentiert ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem es um die Wort- und Bildberichterstattung über prominente Personen geht. Zu “Promianwälten”, “die die Medien gerne schrotflintenartig verklagen”, schreibt er: “Die Aversion gegenüber der Nennung des eigenen Namens erlischt übrigens auch dann schlagartig, wenn diese Advokaten von wohlmeinenden oder ahnungslosen Journalisten als vermeintlich objektive ‘Experten’ befragt werden, etwa zur (natürlich zu beherzigenden) Unschuldsvermutung für Verdächtige.”

4. “Crazy-Con”
(heise.de/tp, Peter Mühlbauer)
Peter Mühlbauer porträtiert den US-amerikanischen TV- und Radiomoderator Glenn Beck. “Die hohen Einschaltquoten erklären sich unter anderem daraus, dass Beck unbestreitbar unterhaltsam ist. Und diese Unterhaltsamkeit rührt zu einem großen Teil aus seiner Unberechenbarkeit und aus Tabubrüchen.”

5. “Der Köder muss dem Fisch schmecken: Was denkt Deutschland über 9Live?”
(dwdl.de, Video, 3:38 Minuten)
Daniel Aßmann befragt Fußgänger, was sie von Call-In-Gewinnspielen halten.

6. “Wie intelligent sich Kinder vorkommen (im Vergleich zu den Eltern)”
(graphitti-blog.de, okuhn)

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Newspaper Gaga

Die Frage “Wie gaga ist das denn?” ist bei “Bild” üblicherweise der Berichterstattung über die singende Lady vorbehalten. Vor elf Tagen fragte so die Bremer Regionalausgabe — und das, obwohl es gar nicht um Musik ging. Die Tatsache, dass der Artikel inzwischen aus dem Onlinearchiv verschwunden ist, hat allerdings nichts mit Lady Gaga oder den internen Überschriften-Vorschriften von “Bild” zu tun, sondern mit Entscheidungen des Landgerichts Berlin.

Am 3. Dezember hatte “Bild” in Bremen riesengroß mit einer Behauptung aufgemacht, die sich bei näherer Betrachtung als gewagt herausstellen sollte:

Wie gaga ist das denn? GRÜNER will Bremer Knast ABSCHAFFEN

“Bild” berichtete, Horst Frehe, der Sprecher für Rechtspolitik der Grünen in der Bremer Bürgerschaft, stelle “sehr skurrile Forderungen” bzw. “Forderungen, die das Prädikat gaga verdienen”. “Gaga” heißt für “Bild” beispielsweise:

Frehe will sicherstellen, dass Blinde und Gehörlose auch in Gebärdensprache über ihre Rechte und Pflichten informiert werden.

Nicht, dass Sie sich wundern: Natürlich sollen da keine Blinden in Gebärdensprache informiert werden. Frehe, der sich seit Jahren für die Rechte von Behinderten engagiert und selbst im Rollstuhl sitzt, fordert, dass die Belehrung über Rechte und Pflichten “ggf. in fremder Sprache, bei Gehörlosen in Gebärdensprache, Blinden in Braille oder auf Tonträger oder kognitiv Eingeschränkten in Leichter Sprache” erfolgen soll, wie es die Europäische Menschenrechtskonvention vorsieht und laut JVA-Leiterin auch Praxis wäre, wenn es Fälle gäbe.

Ebenfalls “gaga”:

Lebensmittel-Päckchen sollen nicht mehr von Wärtern durchsucht werden dürfen. So könnten Drogen, Waffen und Handys noch leichter in den Knast kommen.

Tja, das passiert, wenn man in einem “internen Schreiben an das Parlament, das BILD vorliegt” Formulierungen findet, die man nicht versteht, und dann einfach mal drauf los phantasiert, ohne den Verfasser des Schreibens zu fragen. Oder wenigstens jemanden, der sich mit dem Thema auskennt.

Geschrieben hatte Frehe in der vertraulichen E-Mail an Mitglieder des Rechtsausschuss, die BILDblog ebenfalls vorliegt:

3. Kontrolle von Paketen: hier Auscchluss von Nahrungs- + Genussmitteln, Alternative UHVzG Brandenburg §41

Das liest sich zunächst verwirrend. Es hätte also geholfen, wenn “Bild”-Autor René Möller mal bei dem Politiker nachgefragt hätte. Das hat er laut Frehe aber nicht getan.

Dabei hätte Frehe vermutlich das geantwortet, was er auch uns auf Nachfrage schreibt:

Ich habe nie gefordert, dass Nahrungsmittelpäckchen nicht kontrolliert werden sollen. Im Bremer Gesetz ist wegen der Kontrollprobleme jeglicher Empfang von Nahrungsmittelpäckchen ohne Einschränkung ausgeschlossen. Brandenburg differenziert dort. Die Frage war, ob eine effektive Kontrolle so viel Mehraufwand verursacht, dass man den Erhalt generell und ohne Ausnahme verbieten muss.

Aber eine “Gaga”-Forderung hat Frehe bzw. “Bild” ja noch in petto. Die aus der Überschrift:

Ein Gutachter, der sich mehrmals für die Abschaffung der Gefängnisse ausgesprochen hat, soll an dem Gesetzentwurf mitwirken. Frehe fordert, den pensionierten Rechtswissenschaftler Johannes Feest (70) daran zu beteiligen. Der Wissenschaftler in einem Vortrag: “(…) dass das Gefängnis selbst jedem Humanisten ein Gräuel sein muss und dass seine letztliche Abschaffung ein Schritt zur Humanisierung (…) unserer Gesellschaft wäre.”

Der emeritierte Bremer Professor Johannes Feest ist Herausgeber eines renommierten Kommentars zum Strafvollzugsgesetz und Betreiber des Strafvollzugsarchivs. Er ist in mehreren Bundesländern als Experte zum gleichen Thema gehört worden und es wäre laut Frehe seltsam gewesen, “ihn in seiner Heimatstadt nicht einzuladen.”

Dass “Bild” in einem Vortrag von Feest aus den 1990er Jahren einen Satz gefunden hat, der die “letztliche Abschaffung” von Gefängnissen als fernes Idealziel formuliert, zeugt zwar von (für “Bild” sonst eher ungewöhnlichem) Recherchewillen, taugt aber nur bedingt zur Diskreditierung von Feest. Oder gar der von Frehe, der ihn als Experten vorladen wollte.

Um den Artikel rund zu kriegen, brachte “Bild”-Autor René Möller schließlich noch “Knast-Chefin” Silke Hoppe in Position:

Zu den Forderungen der Abschaffung eines Gefängnisses schüttelt die Anstaltsleiterin nur den Kopf. Hoppe: “Den Strafvollzug abschaffen zu wollen, ist lebensfremd und wird auch keine Mehrheit finden.”

Die Leiterin der JVA wusste nach eigenen Angaben gar nicht, in welchem Zusammenhang sie von “Bild” zitiert werden würde.

Wie gesagt: Die “Forderungen der Abschaffung eines Gefängnisses” hat “Bild” sich in mühevoller Arbeit selbst gedrechselt, weswegen das Adjektiv “lebensfremd” gar nicht mal so unpassend erscheint.

Das Berliner Landgericht hat am 8. Dezember zwei einstweilige Verfügungen erlassen: “Bild” muss die Behauptungen unterlassen und eine Gegendarstellung abdrucken. Letztere muss sich in Größe und Aufmachung an dem beanstandeten Ursprungsartikel orientieren, was bedeutet, dass “Bild” fast eine halbe Seite mit der Gegendarstellung füllen müsste. Die Überschrift sollte in 100-Punkt-Schrift gesetzt sein.

Innerhalb des gerichtlich angeordneten Zeitrahmens hat “Bild” die Gegendarstellung nicht veröffentlicht.

Nachtrag, 18. Dezember: Am Mittwoch, dem 16. Dezember veröffentlichte “Bild” in Bremen unter der Überschrift “Grüne fordern humane U-Haft” einen Artikel, der in Größe und Aufmachung an den “Gaga”-Artikel vom 3. Dezember erinnerte.

Zwar fehlt das Wort “Gegendarstellung”, aber der Text endet ungewohnt deutlich:

In BILD vom 3. Dezember 2009 stand irrtümlich, “Grüner will Bremer Knast abschaffen”. Horst Frehe dazu: “Das ist völliger Quatsch! Natürlich wollen weder die Grünen noch ich den Strafvollzug in Frage stellen. Wir möchten bei der Entstehung des Gesetzes nur unbedingt auf humane Regelungen achten. Denn in der U-Haft gilt die Unschuldsvermutung.”

BILD möchte sich in aller Form für die falsche Berichterstattung bei Horst Frehe entschuldigen. Frehe dazu: “Ich nehme die Entschuldigung an.”

Wie die “taz Bremen” heute weiter berichtet, zahlt “Bild” im Rahmen eines Vergleichs 5.000 Euro Schmerzensgeld an Horst Frehe. Dieser will das Geld heute an verschiedene wohltätige Organisationen spenden.

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Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils

Seit gestern hat die “Bild” einen Schauspieler (“erfolgreich, gut aussehend und beliebt”) in der Mangel. Genauer gesagt: Seit er unter dem Verdacht, zwei Frauen vergewaltigt zu haben, verhaftet wurde. Was bis jetzt gegen den Mann vorliegt, ist — erstmal ein Verdacht. Angeblich wurde seine DNA am Tatort gefunden, “ein Ermittler” sagte deswegen zu “Bild”: “Für uns gilt er als überführt.” Eine DNA-Spur und die Meinung eines nicht näher benannten Ermittlers, das reicht für “Bild” zu folgender Schlagzeile aus:

TV-Star vergewaltigt Mutter und Tochter
(Unkenntlichmachung von uns)

Weitere Begründung von “Bild” für diese doch gewagte Behauptung: Die Staatsanwaltschaft sei sich sicher, den Schauspieler auch der Vergewaltigung überführen zu können. Sagt zumindest “Bild”. Das offizielle Statement des zuständigen Oberstaatsanwalts liest sich schon weitaus zurückhaltender: “Wir ermitteln wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, schweren Raubes, Freiheitsberaubung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.”

Dabei war Bild.de am Tag davor noch ein wenig vorsichtiger mit dem Schauspieler umgegangen: Aufgrund ungefähr der gleichen Faktenlage formulierte man da die Überschrift wenigstens noch als Frage. Am Tag darauf wird daraus schon eine Feststellung.

Auch die von “Bild” ins Feld geführte DNA-Spur ist erst einmal nichts anderes als ein Indiz. DNA-Auswertungen dürfen bei einer Gerichtsverhandlung nie als alleiniges Beweismittel gewertet werden. Sollte also tatsächlich die DNA des Schauspielers am Tatort gefunden worden sein, rechtfertigt das noch lange nicht die Aussage, dass der Verdächtige als überführt zu gelten hat.

Indes: Wenn jemand erst einmal in der “Bild”-Redaktion irgendwie als “überführt” gilt, dann bleibt er das — solange, bis ein Gericht im das Gegenteil attestiert. Andreas Türck und eine bekannte Sängerin, eine vermeintliche “Feuer-Chaotin” und sicher nicht nur sie können davon Geschichten erzählen.

Für “Bild” gilt unter Umkehrung von Recht und Pressekodex: die Schuldsvermutung.

Mit Dank an Stephan F.,  B.W.,  Ellen L. und  Annika H.

Von Monstern und anderem Irren

2008 war, wenn man so will, ein gutes Jahr für “Bild”. Der Deutsche Presserat sprach nur in zwei Fällen Rügen gegen “Bild” aus:

  • Das Gremium beanstandete — aufgrund einer Beschwerde von BILDblog — die teils frei erfundene Berichterstattung über zwei Mädchen, die angeblich von ihrer Mutter nach Afrika gebracht und dort beschnitten werden sollten (BILDblog berichtete).
  • Und der Presserat rügte die “unangemessen sensationelle” Art, wie “Bild” über einen Flugzeugabsturz berichtetete, verkohlte Leichen auf der Titelseite zeigte und die Opfer im Inneren identifizierte — und so “die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt” habe. (Die “Bild”-Zeitung fand die Beanstandung, wie berichtet, “rätselhaft” und führte ihre Leser beim Abdruck der Rüge in die Irre, was dem Presserat aber egal ist.)

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung oder eine Zeitschrift gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, tun sie es nicht.

Trotzdem hatte der Presserat auch im vergangenen Jahr reichlich mit “Bild” zu tun und sprach eine Reihe von “Missbilligungen” und “Hinweisen” aus. Und wie in jedem Jahr gibt das vor kurzem erschienene “Jahrbuch” des Presserates seltene Einblicke in die Argumentationsmuster innerhalb der notorisch öffentlichkeitsscheuen Axel-Springer-AG, wenn die Rechtsabteilung gegenüber dem Presserat ausgeruht die fragwürdigen Ad-Hoc-Entscheidungen der “Bild”-Zeitung zu rechtfertigen versucht.

Eine Auswahl:

Tote Kinder ohne Rechte?

“Die toten Kinder von Darry — Von der Mutter erstickt, vom Vater wieder ausgegraben”. Unter dieser Überschrift berichtet “Bild” am 26. Juni 2008, wie drei tote Kinder von einem Berliner Friedhof nach Schleswig-Holstein umgebettet werden. Sie und zwei weitere waren von ihrer Mutter getötet worden. “Bild” zeigt ein Familienfoto, auf dem die Gesichter der Erwachsenen unkenntlich gemacht wurden, sowie Nahaufnahmen der Särge und der Gruft — und ein Notfallseelsorger aus Schleswig-Holstein, der beruflich mit dem Fall zu tun hat, beschwert sich beim Presserat, der seine Position so wiedergibt:

Die Umbettung habe unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollen. Mit allen Firmen und den Friedhöfen sei Stillschweigen und absolute Vertraulichkeit vereinbart worden. Zu Beginn der Exhumierung in Berlin hätten mehrere Journalisten fotografieren und filmen wollen. Die Friedhofsverwaltung habe vergeblich versucht, sie davon abzuhalten. Im Gegensatz zu anderen Medien habe das Boulevardblatt Nahaufnahmen der Särge, der Gruft und des gesamten Vorgangs veröffentlicht. Zudem sei in der Online-Ausgabe ein “abscheuliches Video” mit Nahaufnahmen abrufbar gewesen. Der Geistliche sieht einen Missbrauch der Pressefreiheit und eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Kinder und des trauernden Vaters.

Die Antwort von “Bild” ist vor allem eine juristische: Die Vorwürfe seien unbegründet, weil das Persönlichkeitsrecht nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Tod erlösche. Es müsse dann nur noch allgemein die Menschenwürde geachtet werden. “Bild” habe die Kinder aber nicht herabgewürdigt oder erniedrigt. Das (nicht mehr abrufbare) Video auf Bild.de habe allerdings religiöse Gefühle verletzen können — das habe der Chefredakteur in einem Brief an den Seelsorger bedauert. Die Reporter hätten versichert, dass sie während der Exhumierung nicht am Fotografieren gehindert worden seien.

Der Presserat sieht in der Veröffentlichung der Fotos einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, der eine Identifizierung der Opfer von Unglücksfällen und Straftaten untersagt. Der “engeren juristischen Wertung” des Verlages wollte er sich nicht anschließen. Aus ethischer Sicht hätte die Redaktion auf die Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Kinder sowie des trauernden Vaters größeres Gewicht legen müssen. Der Presserat sah darin allerdings keinen rügenswerten Verstoß, sondern “missbilligte” die Berichterstattung nur — warum auch immer.

Lea-Sophie, nackt und verhungert auf dem OP-Tisch

Am 6. April 2008 veröffentlichten “Bild am Sonntag” und Bild.de zwei Fotos der fünfjährigen Lea-Sophie, die ihre Eltern verhungern ließen. Eines zeigte das Mädchen zu Lebzeiten, eines den Leichnam, nackt auf dem Obduktionstisch. Das zweite Foto, das die Zeitung auf unbekannte Weise bekommen hatte, war, wie die “BamS” damals schrieb, ein “schreckliches” Foto. Die Redaktion, behauptete die Redaktion, habe lange diskutiert, ob sie es zeigen solle. Dass sie sich dafür entschieden habe, das tote Kind auf diese Weise vor einem Millionenpublikum auszustellen, begründete sie mit dem Satz: “Denn wir wollen, dass so etwas nie wieder in Deutschland passiert!” (BILDblog berichtete.)

Ein Leser beschwerte sich beim Presserat, weil er in der Veröffentlichung des Bildes Sensationsmache und eine Verletzung der Menschenwürde der Verstorbenen sieht. Die Rechtsabteilung der “BamS” hält ihm entgegen, er habe sich mit den Überlegungen der Redaktion nicht auseinandergesetzt: Darin seien die Beweggründe, das Foto zu veröffentlichen, ausführlich dargelegt worden. Sie erinnerte an das “vermutlich eindringlichste Foto der Pressegeschichte”: fliehende, weinende, teilweise nackte und vom Napalm verletzte Kinder im Vietnam-Krieg. Wenn die Eltern von Lea-Sophie und ihr Anwalt ein falsches Bild der Ereignisse zeichneten, so die “BamS” laut Presserat, müsse dies ausnahmsweise durch ein Fotodokument korrigiert werden können.

Der Beschwerdeausschuss widersprach: Das Foto sei für eine wahrhaftige Berichterstattung über die Grausamkeit der Todesumstände nicht erforderlich gewesen — eine Beschreibung der Vorgänge hätte ausgereicht. Die “BamS” habe “unangemessen sensationell” berichtet und die Würde des Opfers verletzt — und somit gegen die Ziffern 1 und 11 des Pressekodex verstoßen. Der Presserat fand das aber offenbar lässlich genug, keine “Rüge”, sondern nur eine “Missbilligung” auszusprechen.

Ein “Kinderschänder” und sein Opfer im Bild

Zu den für “Bild” nachhaltig unbegreiflichen Realitäten gehört es, dass auch (mutmaßliche) Täter Rechte haben, sogar Persönlichkeitsrechte. Und dass die Richtlinie 8.1 des Pressekodex vorsieht, dass die Presse bei Straftaten in der Regel keine Informationen veröffentlicht, die die Beteiligten erkennbar machen. Es ist vermutlich die Richtlinie, gegen die “Bild” am häufigsten verstößt, so auch am 5. Juni 2008. Das Blatt titelte “Kinderschänder lockt 13-Jährige in Sex-Falle” und berichtete über ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann, der ein Mädchen, das er im Internet kennen lernte, zu sich nach Hause gelockt, dort vier Wochen lang versteckt und mit ihm einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt haben soll. “Bild” zeigt beide auf einem Foto. Der Anwalt des Beschuldigten sieht in der Bezeichnung “Kinderschänder” eine unzulässige Vorverurteilung und weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft bereits nach einer Woche die Aufhebung des Haftbefehls beantragt habe. Das Foto, auf dem der Mann mit dem Mädchen zu sehen ist, sei auf unlautere Weise aus den Privaträumen des Beschwerdeführers beschafft worden. Und sowohl die Bildunterschrift “In diesem Gartenhäuschen auf dem Hotelgrundstück fanden die Ermittler Kinderpornos” als auch die Behauptung “Der Mann fiel der Polizei schon früher auf: Als 17-Jähriger soll er erstmals zwei Mädchen in einen Schuppen gelockt und gefesselt haben” seien frei erfunden.

Die Rechtsabteilung von “Bild” hingegen meint, dass die Wertung als “Kinderschänder” und der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Beschreibung der beiden Betroffenen erfüllt sei. Und an der Veröffentlichung der Fotos gebe es ein öffentliches Interesse. “Wenn jemand eine 13-jährige Schülerin vier Wochen lang vor deren Eltern versteckt halte, sei das so außergewöhnlich, dass die Fotoveröffentlichung auch gegen den Willen des Abgebildeten gerechtfertigt sei”, erklärt “Bild” laut Presserat. “Die Mutter des Beschwerdeführers habe das strittige Foto zur Verfügung gestellt. Sie habe damit zeigen wollen, dass es sich um eine einvernehmliche Beziehung zwischen ihrem Sohn und dem Mädchen gehandelt habe.” Somit habe “Bild” nicht gegen Ziffer 4 des Pressekodex verstoßen, die unlautere Recherchemethoden untersagt. Schließlich beruhten die angeblich “frei erfundenen Behauptungen” auf Informationen der Ermittlungsbehörden und Aussagen der Mutter des Beschwerdeführers, die man “nicht als Tatsachen, sondern in der Soll-Form wiedergegeben” habe.

Der Presserat “missbilligte” die Berichterstattung von “Bild”. Er sah zwar keine Verletzung der Unschuldsvermutung und konnte, wie fast immer, nicht klären, ob “Bild” unlautere Methoden bei der Recherche angewandt hat. Aber “Bild” habe den mutmaßlichen Täter nicht einmal teilweise unkenntlich gemacht. Sowohl er als auch die 13-Jährige seien erkennbar. “Der Fall ist sicher von großem öffentlichem Interesse, doch ist es auch dann nicht gerechtfertigt, die Beteiligten erkennbar zu machen”, urteilte der Beschwerdeausschuss. “Diese hätten anonymisiert werden müssen.”

Ein Irak-Soldat “frisst” einen kleinen Hund

Man kann sicher darüber streiten, ob es wirklich, wie ein Beschwerdeführer meint, “abartig” ist, dass die “Bild”-Zeitung am 11. Januar 2008 auf ihrer letzten Seite zwei AFP-Fotos zeigt, auf denen ein irakischer Soldat einen Hund erst mit seinem Messer tötet und dann isst, um den Jahrestag der Übernahme der Stadt Nadschaf zu feiern. Aber die Argumente, mit denen die “Bild”-Justiziare die Veröffentlichung der drastischen Aufnahmen rechtfertigen, sind atemberaubend. Der Presserat gibt sie so wieder:

Die Rechtsabteilung der Zeitung hält das Foto mit dem irakischen Soldaten für ein über den Tag hinaus wirkendes zeitgeschichtliches Dokument. Es zeige die Verrohung des Menschen im Krieg. Das Foto dokumentiere zudem den Hass, der einen Moslem dazu bringe, genau das Tier zu verspeisen, das in seiner Religion neben dem Schwein als besonders unrein gelte. Das Foto sei aktueller Informationsträger und erfülle eine nachrichtliche Funktion. Das blutige Ritual zeige, zu welchen Taten Soldaten im Krieg — namentlich, wenn er von Glaubensgegensätzen begleitet werde — fähig seien. Dies dürfe die Berichterstattung aufgreifen. Sie solle weder verschleiern, noch verharmlosen, sondern die Wirklichkeit so abbilden, wie sie sei.

Der Hass eines Moslems? Ein Krieg, der von Glaubensgegensätzen begleitet wird? Und all diese Informationen und Hintergründe entdecken erfahrene “Bild”-Leser zwischen den gerade einmal 20 Zeilen eines Artikels, in dem von Glauben und Religion nicht einmal die Rede ist?

Der Presserat sieht in den Fotos kein “zeitgeschichtliches Dokument”: “Es scheint sich hier um einen sehr speziellen Einzelfall zu handeln.” Das Veröffentlichen brutaler Bilder sei zwar ausnahmsweise zulässig, wenn sie zu einer politischen Debatte beitragen. Ein solches öffentliches Interesse sei aber nicht zu erkennen; die Darstellung sei unangemessen sensationell. Der Presserat sprach einen “Hinweis” aus.

Franz Josef Wagner und die “Monster” in der Psychiatrie

Und dann hatten die Mitglieder des ersten Beschwerdeausschusses des Presserates noch eine Aufgabe, um die man sie wirklich nicht beneiden kann: Sie mussten versuchen herauszufinden, was Franz Josef Wagner in einer seiner “Bild”-Kolumnen eigentlich sagen wollte. Am 26. März 2008 schrieb er an den damals noch unbekannten Täter, der einen schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg geworfen und damit eine Frau getötet hatte. Unter der zu seinem Markenzeichen gewordenen Umgehung von grammatischen und logischen Regeln formulierte Wagner:

Mehrere Menschen, darunter Vertreter sozialpsychiatrischer Einrichtungen und Verbände, beschwerten sich beim Presserat darüber, dass Wagner psychisch kranke Menschen als “Monster” bezeichne. Einer fühlte sich an die Nazi-Zeit erinnert, zumal schon am Beginn des Beitrages von einer Art Sippenhaft gesprochen werde; ein anderer sah in Wagners Text eine menschenverachtende Diffamierung von Personen, die psychisch krank sind und Hilfe in psychiatrischen Einrichtungen suchen.

Die Rechtsabteilung der “Bild”-Zeitung hatte für die insgesamt vier Beschwerdeführer eine überraschende Antwort: Wagner habe gerade nicht psychisch kranke Menschen, sondern Kriminelle als “Monster” bezeichnet. Die Justiziare verstiegen sich sogar zu der — vermutlich auch für Wagner selbst überraschenden — These, seine Kolumne habe einen gedanklichen “roten Faden”: Der Autor beklage, dass selbst Straftäter, die gröbste Verbrechen begehen, immer irgendwie durch “mildernde Umstände” exkulpiert würden. Erwachsene Täter, die man aufgrund ihrer Verbrechen nur noch als “Monster” bezeichnen könne, schicke man nicht ins Gefängnis, sondern zur Behandlung in die Psychiatrie. Wagners Fazit laute: Verbrechen wie die des “Holzklotzwerfers” würden nicht wirksam bekämpft; ein nächster Fall sei zu befürchten. Dass einige der Beschwerdeführer die räumliche Nähe der Begriffe “Monster” und “Psychiatrie” in dem Kommentar als Erinnerung an die Nazi-Zeit “hochschraubten”, betrachte man als polemische Übertreibung im Rahmen ihrer politischen Agitation, erklärte die Rechtsabteilung des Verlages, den man ja in Sachen “politischer Agitation” getrost als Experten betrachten darf.

Und der Presserat? Er hält den Nazi-Vorwurf für überzogen und stellt sicherheitshalber fest, dass Wagners Text mehrere Deutungsmöglichkeiten habe und man deshalb nicht zwingend davon ausgehen könne, dass Wagner alle Patienten einer Psychiatrie als “Monster” bezeichnet habe:

Eine weitere Deutungsmöglichkeit ist jedoch, dass hier nur Menschen als “Monster” bezeichnet werden, die monströse Taten begehen. Ein so monströses Verbrechen wie der Holzklotzanschlag auf eine Familie kann umgangssprachlich durchaus einem “Monster” zugeordnet werden. Die Feststellung des Autoren, “Monster werden an Händen und Füßen festgeschnallt”, ist anders zu beurteilen. Dies ist eine falsche Tatsachenbehauptung. Die Feststellung, dass Kranke in der Psychiatrie gefesselt würden, ist in dieser pauschalen Form falsch und verletzt Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Sie kommt einer Schmähung der Institution Psychiatrie gleich und zieht einen Hinweis nach sich.

Der Presserat erklärt also Wagners Satz “Monster werden an Händen und Füßen festgeschnallt” für sachlich falsch und diffamierend, indem er das Wort “Monster” als Synonym für “psychisch Kranke” interpretiert, glaubt aber nicht, dass Wagner “Monster” als Synonym für “psychisch Kranke” gebraucht habe. Irre.

BKA? Da könnte ja jeder bitten! (2)

Am Dienstag griff das Bundeskriminalamt zu einer harten Maßnahme, mit der es aber schon einmal erfolgreich gewesen war: Nachdem es in den Besitz von kinderpornographischen Videos gekommen war, gab das BKA ein Foto des mutmaßlichen Kinderschänders an die Medien heraus und veröffentlichte eine Fahndung nach dem Unbekannten. Dabei stufte die Behörde den Fall nicht nur als “normale” Fahndung ein, sondern bewertete den Mann als eine der “meistgesuchten Personen”.

Einen Tag darauf meldeten die Medien, die durch die Veröffentlichung der Fahndung und des Fotos fleißig an der Fahndung mitgewirkt hatten, stolz einen Erfolg: Der Mann wurde festgenommen. “Die Handschellen klickten”, titelte beispielsweise sueddeutsche.de, während “Welt Online” in der Überschrift auf eine Unschuldsvermutung praktischerweise gleich verzichtete und meldete: “Kinderschänder nach Fahndung gefasst”.

Und zudem im Text berichtete:

Am Mittwoch bat das BKA die Medien, die veröffentlichten Videos, Bilder und Stimmproben nicht weiter zu verwenden und aus allen Internetportalen zu entfernen.

Gelesen hat den Text in der Redaktion allerdings anscheinend wohl niemand, denn auch jetzt noch prangt das Foto bei “Welt Online” unverpixelt in voller Breite im Fahndungsartikel, bei sueddeutsche.de auch im Artikel über die “erfolgreiche Fahndung”. Auf Bild.de kann man den (nicht mehr) Gesuchten sowohl auf einem Foto, als auch im Bewegtbild ansehen — ebenso wie übrigens immer noch einen mutmaßlichen und inzwischen gefassten Kinderschänder auf Videoaufnahmen, um deren Entfernung das BKA schon vor über einem Monat gebeten hatte.

Was allerdings noch viel gravierender ist: Der Mann ist wegen der Videos, wegen derer er nun für einen Tag zu einer der “meistgesuchten Personen” wurde, längst verurteilt worden. 1994 war er zweieinhalb Jahre in einer psychiatrischen Klinik; heute lebt er in einer Einrichtung für betreutes Wohnen — und hat sich seit seiner Verurteilung vor 15 Jahren nichts mehr zuschulden kommen. Das BKA hat inzwischen auch offiziell bestätigt, was (ausgerechnet) Bild.de schon im Laufe des Nachmittags berichtet hatte. Wenn das kein Grund ist, die Fotos des Mannes besonders schnell und gründlich aus dem eigenen Archiv zu entfernen, was dann?

Und das vermeintlich seriöse Internetangebot der “Süddeutschen Zeitung” verlinkt immer noch auf seiner Startseite den Artikel mit dem unverpixelten Foto des Mannes und der Dachzeile “erfolgreiche Fahndung”. Der Hinweis, dass es diese Fahndung des BKA nie und nimmer hätte geben dürfen und es sich vielmehr um einen gravierenden Fehler des BKA gehandelt hat, findet sich nur klein und versteckt im automatisch von Agenturen befüllten “Newsticker”.

Das BKA hingegen müsste allmählich wissen, dass seine Bitte, Fahndungsbilder wieder zu entfernen, von den Medien ignoriert werden. Was sie einmal haben, das behalten sie auch und zeigen es für immer. Das ist nicht neu.

Mit Dank an Martin S., Armin E. und JB!

Nachtrag, 17.9., 10.06 Uhr: Sueddeutsche.de berichtet inzwischen ebenfalls über die Fahndungspanne. Muss man erwähnen, dass das Foto weiterhin zu sehen ist?

Netzwerk Recherche, Blick, Bankhofer

1. “Die Enteigner der Enteigneten werden enteignet”

(frei.djv-online.de)

“In der F.A.Z. meint der Zeitschriftenverlegerpräsident, er werde enteignet. Nicht etwa qua Bundesregierung: Durch Google und so. (…) Die freien Journalisten werden seit über einem Jahrzehnt täglich enteignet.”

2. Hademar Bankhofer vs. viele rückgratslose Feiglinge

(gesundheitswelten.com)

Der österreichische “Journalist” Hademar Bankhofer empfiehlt 30 Sekunden langes Händewaschen und nennt seine Absetzung eine “ganz hundsgemeine Intrige”: “Ohne Unschuldsvermutung” habe man sich sofort von ihm getrennt. Er habe da “zum ersten Mal gemerkt, wie viele rückgratslose Feiglinge, (…) wie viele Arschlöcher es gibt.” Und: “Es wurden sogar Leute dafür bezahlt, im Internet recht viel Wirbel darum zu machen.” (Audio-File auf gesundheitswelten.com / Ausschnitt daraus bei stefan-niggemeier.de)

3. “Der Enthüllungsblogger”

(freitag.de, Sabine Pamperrien)

Sabine Pamperrien geht näher auf die Arbeit der bloggenden Journalisten Marvin Oppong und Jens Weinreich ein. Kritik gibt es am Verband Netzwerk Recherche, deren Mitglieder manchmal im Eifer vergessen, Quellen zu erwähnen: “Die rührigen Netzwerker haben es geschafft, durch geschicktes Marketing sich selbst als Synonym für investigativen Journalismus zu etablieren – ohne ihn überhaupt noch betreiben zu müssen. Vorwiegend besteht ihre Funktion inzwischen darin, als gut vernetztes Kartell dafür zu sorgen, sich gegenseitig in Szene zu setzen.”

4. “Iran und die Fakten eines Leitmediums”

(heise.de/tp, Marcus Klöckner)

“Seit der Wahl im Iran wird über den Ausgang diskutiert: War es Wahlbetrug oder nicht? Ein Spiegel-Artikel liefert ein groteskes Bild eines mainstreammedialen Wirklichkeitsverständnisses. Eine Analyse.”

5. “Blick öffnet die unterste Schublade”

(klartext.ch/blog, Nick Lüthi)

Das Boulevardblatt Blick bringt ohne erkennbaren Anlass im Internet veröffentlichte Nacktfotos einer Sozialamtsleiterin auf die Titelseite. Und fragt dann im Dorf nach, was jetzt die Leute über die Frau denken. Die Leser mögens gar nicht und greifen die Zeitung an.

6. “I studied print journalism: Now what?”

(salon.com, Cary Tennis)

“I did internships, made connections, got clips, etc., but my parents are still paying my cellphone bill.”

Untergang, Feuchtfrisur, Sonneborn

1. “Der Untergang der alten Medien-Schweiz”
(nzz.ch, Rainer Stadler)
Rainer Stadler erkennt in einem Leitartikel eine untergehende Medien-Schweiz: “Was man aus ökonomischer Sicht gelassen als Verdrängungswettbewerb bezeichnen kann, bedeutet in publizistischer Hinsicht: schmalbrüstige Redaktionen, schrumpfende Kompetenz bei der journalistischen Bewältigung der nahen und fernen Ereignisse, aggressivere Schlagzeilen als Folge wachsender Ahnungslosigkeit, Hysterien, Missachtungen der Unschuldsvermutung und mehr Übergriffe in die Privatsphäre, weil gerade dort attraktive Unterhaltungsstoffe zu holen sind.”

2. Im Newsroom der Frankfurter Rundschau
(fr-online.de, Uwe Vorkötter, mit Video)
Uwe Vorkötter, Chefredakteur der Frankfurter Rundschau, berichtet aus dem neu bezogenen Newsroom im Sachsenhäuser Depot: “Inzwischen ist dem größten Großverlag und dem kleinsten Kleinverlag klar, dass er das Internet braucht – nicht umgekehrt. Und unter Journalisten setzt sich die Erkenntnis durch, dass es auf den Inhalt der Geschichte ankommt, nicht auf den Verbreitungsweg: egal ob sie auf Papier gedruckt, online gesendet oder in absehbarer Zukunft auf ein elektronisches Lesegerät übertragen wird.”

3. “Eine Welt ohne Presse”
(spiegel.de, Konrad Lischka)
“Zeitschriften sterben, US-Zeitungshäuser beerdigen Regionalblätter – und die Zielgruppe lässt das völlig kalt. Viele Leser halten das Modell Presse für überholt. Aber wie würde eine Welt ohne Journalismus klassischer Prägung aussehen? Ein Szenario.”

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