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Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

Der Stelzbock als Gärtner

Wenn Sie sich am Wochenende länger als vier Sekunden im Internet bewegt haben, werden Sie um diese Nachricht nicht herumgekommen sein: Eine französisches Magazin hat Oben-ohne-Fotos der britischen Herzogin und Prinzen-Gemahlin Catherine veröffentlicht.

Gut, es ist nicht das erste Mal, dass unscharfe Nacktfotos irgendeiner Berühmtheit auftauchen. Neu ist allerdings die Art, wie Bild.de mit solchen Fotos umgeht:

Französisches Magazin zeigt Kate oben ohne!

Zugegeben: Was die Leute von Bild.de wirklich dazu bewogen hat, die nackten Brüste zu entfernen, wissen wir nicht. Vielleicht war es ja juristische Vorsicht, weil die Paparazzi-Fotos nicht auf öffentlichem, sondern auf privatem Gelände entstanden sind. Vielleicht hat sich “Bild”-Textchef Alexander von Schönburg mit seiner Ansicht durchsetzen können, dass “Royals” mehr Respekt verdient hätten. Vielleicht waren die Fotos so kurz nach der ersten Veröffentlichung auch schlichtweg zu teuer.

Dass die Entscheidung aber grundsätzlich irgendetwas mit Anstand, Diskretion oder Respekt zu tun hatte, ist unwahrscheinlich. Sehr, sehr unwahrscheinlich.

Dafür sind “Bild” und Bild.de viel zu verhaltensauffällig:

“Bild“, 26. Juli 2012:Pixie Geldof hat die Nippel schön!

Bild.de, 25. Juli 2011:

WunderBARe Ausblicke!

Dabei müssen es nicht mal vollständig  enthüllte Brüste sein, damit die Leute von Bild.de sofort mit feuchten Fingern einen Artikel samt Bildergalerie zusammenbasteln. Dafür reicht schon eine versehentlich entblößte Viertel-Brustwarze:

Emma Watson und die Busen-Panne

Oder ein Zipfel Unterwäsche:

Diese Moderatorin ist spitze

Selbst Sportlerinnen, die sich im Eifer des Gefechts unabsichtlich entkleiden, sind Bild.de normalerweise ganze Klickstrecken wert:

Die sexy Blitzer des Sports

Und überhaupt: Sobald irgendwo auf der Welt auch nur ein halber Zentimeter von der Brust oder der Unterwäsche einer halbwegs prominenten Frau abgelichtet wird, ist Bild.de gleich mit einem eigenen Artikel zur Stelle:

1. März 2006:

Busen-Blitzer bei Tottis Blasi!

2. März 2006:

Lindsay Lohan lüpft ihre Lustwarze...

28. Dezember 2006:

Die schönsten Busenblitzer 2006

9. Mai 2008:

Bai Ling lässt mal wieder blitzen

18. Juni 2008:
Kate total durchsichtig in Istanbul

19. September 2008:

Busenblitzer im Taxi

15. Oktober 2008:

Der totale Durchblick bei Pam Anderson

24. Oktober 2008:

Luca Tonis schöne Marta: Busenblitzer!

30. Oktober 2008:

Nippelalarm! Diese Stars lassen blitzen

22. November 2008:

Busenblitzer am Set von "Beverly Hills, 90210"!

22. Januar 2009:
Die schärfsten Busen-Blitzer des Sports

20. Februar 2009:

Hamiltons Pussycat: Plötzlich blitzt der Busen...

17. März 2009:
FKKate Moss lässt den Busen blitzen

3. Juni 2009:

Busenblitzer in Drehbpause

20. Juni 2009:

Bei Lily Allen blitzt es - schon wieder!

8. Juli 2009:

Neuer Busenblitzer von Bai Ling

19. Juli 2009:

Lady Gaga zeigt's allen

20. Juli 2009:

Diese Ladys lassen tief blicken

21. Juli 2009:

Jetzt blitzt's auch bei den Russinnen

18. August 2009:

Die besten Busen-Blitzer im TV

8. September 2009:

Der Busenblitzer von Berlin

15. Oktober 2009:

Freie Sicht auf Slip oder Busen

2. November 2009:

BH-Panne bei Jeanette Biedermann

19. November 2009:

Busenblitzer bei Film-Premiere!

15. Dezember 2009:

Da wird's uns ganz warm ums Herz

1. Januar 2010:

Pamela Anderson: Mit Busenblitzer ins neue Jahr

25. März 2010:

Auch Kate Moss hat sexy Durchblick

29. Dezember 2010:

Die schönsten Busen-Blitzer des Jahres

13. April 2011:

Beim Salsa tanzt Liliana der Busen aus dem Kleid

24. Mai 2011:

Hier geht Lindsay Lohans Busen baden!

2. Juli 2011:

La Dolce Vita! Geris Busen macht sich fei (sic!)

18. August 2011:

Freche kleine Knospen

5. September 2011:

Gwyneth Paltrow mag's gern luftig

2. Oktober 2011:

Hier lässt Maite Kelly ihren Schlüpfer blitzen

30. Dezember 2011:

Rihanna (fast) barbusig auf Barbados

7. März 2012:

Fanfoto mit Busen-Blitzer!

5. April 2012:

Heidiwitzka, was blitzt da!

Doch niemand könnte dieses gespaltene Verhältnis zu Promibrüsten schöner zusammenfassen als Bild.de es am Freitag selbst getan hat:

Mit Dank auch an die vielen, vielen Hinweisgeber!

Bild  

Unfassbar! (2)

Wir wissen nicht, was “Bild”-Redakteure an der Stelle, an der bei anderen Menschen ein Herz schlägt, tragen — vielleicht ein Stück Kohle, vielleicht aber auch irgendein spezielles Organ, das ihnen hilft Empörung zu heucheln, wie heute auf Seite 3:

 Unfassbar! Hartz-IV-Empfängerin kippt Wasserflaschen aus... ... die sie für ihre Essens-Bons bekommen hat, um vom Pfand Alkohol und Zigaretten zu kaufen

Reporter Nils Mertens (Steuerzahler) ist empört:

Dieses Foto empört jeden Steuerzahler! BILD erzählt die Geschichte dazu:

Kurz bevor ein BILD-Leser das Foto machte, holte sich die obdachlose Frau beim Jobcenter Lebensmittelgutscheine ab.

Laut “Bild” bekommt die Frau dafür jedoch weder Tabak noch Alkohol und wendet daher einen Trick an:

Mit den Bons kauft sie 113 Flaschen Mineralwasser (je 19 Cent plus 25 Cent Pfand). In einem Einkaufswagen schiebt sie die Flaschen nach draußen – und schüttet den Inhalt in den Rinnstein.
Mit den leeren Flaschen kehrt sie in den Supermarkt zurück um sich das Pfand (28,25 Euro) in bar abzuholen. Mit dem Geld will sie Alkohol und Zigaretten kaufen. Doch der Filialleiter schickt sie samt Flaschen weg, erteilt Hausverbot.

Wegen sage und schreibe 50 Euro (!) zieht “Bild” also auf einer dreiviertel Seite über eine Person her, die wohl zu den Ärmsten der Armen gehört, zeigt ein Foto der Dame, auf dem sie klar zu identifizieren ist, und stellt sie dann auch noch in Blockwartmanier zur Rede:

BILD fand die Sozialhilfeempfängerin, stellte sie zur Rede: “Ich lebe seit drei Jahren auf der Straße”, sagt Kerstin S. (43), die mit ihren beiden Hunden Chicco (18) und Berry (10) unterwegs ist. “In meinem Leben ist wohl einiges schiefgegangen. Ich habe mich ans Jobcenter gewendet, weil ich mein Portemonnaie verloren hatte.”

Selbst den Kommentatoren auf Bild.de war das zu viel. Während manch einer auf die Dreistigkeit von Kerstin S. schimpft, finden sich auch überraschend viele Kommentare, die in etwa diesen Tenor haben:

“BILD fand die Sozialhilfeempfängerin, stellte sie zur Rede: ”
Das ist wohl kaum die Aufgabe einer Boulevardzeitung… also manchmal nimmt sich diese Zeitung etwas zu viel raus.

Immer auf die kleinsten, Gratuliere Bild.de.

Keine Angst liebe BILD Leser, diese Gutscheine bekommt man nicht
geschenkt! Sie werden vom nächsten ALG abgezogen!!
Alles nur die übliche primitive Hetze gegen Arbeitslose! Statt Solidarität
wird die Bevölkerung absichtlich gegeneinander ausgespielt!!
BILD ist natürlich ganz vorne dabei!!

Woher weiß Bild das alles so genau? Ist wieder etwas vorgesehen wofür man die Bürger gegen Hartz IV Opfer aufbringen muss?
Im Übrigen sind auch Hartz IV Opfer Steuerzahler. Oder sind diese z. B. von der MwSt. ausgenommen?

Ich frage mich was die BILD mit diesem Artikel bezweckt. Soll hier etwas Hass geschürt werden?

Wie moralisch verkommen muss man eigentlich sein, um sich über solch eine arme Seele und eine vermeindliche ‘Zweckentfremdung’ von knapp 50,- Euro zu empören zu können, derweil man die größten Abzocker, Steuerhinterzieher und windigen Geschäftemacher hoch in den grünen Klee schreibt? Weshalb hat sich BILD nicht einfach den Platz für diesen Beitrag gespart und statt dessen für eine Werbeanzeige genutzt, deren Erlös man hätte der armen Frau spenden können? Darüber hätten sie dann berichten können. Aber so: Pfui! Sich derart am Leid anderer zu weiden ist einfach nur schäbig.

Sich derart am Leid anderer zu weiden, mag schäbig sein, aber es ist sicherlich einträglicher als das Entleeren von Wasserflaschen.

Mit Dank an Claudia D.

Wo ein Willis ist, ist auch eine Story

Wer sich im Internet irgendwo anmeldet, bekommt häufig einen Text vorgelegt, der ausgedruckt in etwa die Ausmaße des Telefonbuchs von Chicago aufweisen würde. Solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der Regel so lang und sprachlich so ermüdend, dass es gut sein kann, dass man einem Anbieter sein Erstgeborenes abtritt oder der Zerstörung des Planeten Merkur zustimmt, wenn man blindlings einfach auf “OK” klickt.

Der Schauspieler Bruce Willis hat aber, wenn man Medienberichten trauen darf, offenbar irgendwie die Geschäftsbedingungen des iTunes Store, dem Musikportal des Unterhaltungsgeräteherstellers Apple, durchgearbeitet und dabei festgestellt, dass er seinen Töchtern im Falle seines Ablebens gar nicht seine digitale Musiksammlung vererben könnte. Seitdem ist er auf einer Mission, um für die Freiheit der iTunes-Nutzer und gegen Apple zu kämpfen.

Man darf diesen Medienberichten natürlich nicht trauen, auch wenn stern.de ein bisschen naiv referiert:

Das berichten übereinstimmend die britischen Boulevardzeitungen “The Sun” und “Daily Mail”.

Die “Sun” und die “Daily Mail” sind als Quellen ungefähr so seriös wie der Freund des Schwagers einer Arbeitskollegin oder das nordkoreanische Staatsfernsehen.

Die “Daily Mail” schrieb zum Beispiel am Sonntag:

Bruce Willis sieht man eigentlich eher, wenn er Explosionen entkommt und Terroristen bekämpft, um die Welt zu retten.

Sein letzte Kampf allerdings führt ihn in die deutlich leisere Welt des Gerichtssaals — obwohl er sich immer noch einem beeindruckenden Gegner stellt.

Es heißt, der Hollywood-Actionheld überlege, juristisch gegen den Technologiegiganten Apple vorzugehen, weil er seinen Töchtern seine digitale Musiksammlung hinterlassen möchte.

(Übersetzung von uns.)

Das klingt so vage, dass die “Daily Mail” das Gleiche vermutlich über jede andere Person hätte schreiben können, ohne dass sie dabei unkonkreter hätte werden müssen.

Die “Daily Mail” schreibt von verschiedenen Plänen, mit denen Willis “angeblich” sein Vorhaben umsetzen will. Aber woher sie ihre angeblichen Informationen hat, das schreibt sie nicht.

Das einzige wörtliche Zitat im Artikel stammt dann auch gar nicht von Bruce Willis:

Anwalt Chris Walton sagte: “Viele Leute werden überrascht sein, wenn sie erfahren dass all die Lieder und Bücher, die sie über die Jahre gekauft haben, ihnen tatsächlich gar nicht gehören. Es ist ganz natürlich, dass man sie an eine nahestehende Person weitergeben will.”

(Übersetzung von uns.)

Diesen Chris Walton zitiert auch die “Sun”. Außerdem hat sie herausgefunden, dass Willis’ Downloads “Berichten zufolge Klassiker von den Beatles bis zu Led Zeppelin enthalten”.

An dieser Stelle hätte man stutzig werden und sich fragen können, warum die Musiksammlung eines 57-Jährigen eigentlich so viele Downloads mit der Musik seiner Jugend enthalten soll — das dürfte Willis doch noch alles auf Vinyl oder CD haben.

Aber warum nachdenken, wenn “Sun” und “Daily Mail” übereinstimmend über den Fall schreiben?

Bild.de:
WEIL ER SEINE MUSIKSAMMLUNG VERERBEN MÖCHTE: Bruce Willis legt sich mit Apple an

krone.at:
Bruce Willis fordert mehr Rechte an Musiksammlung

oe24.at:
Bruce Willis will iTunes von Apple verklagen

kurier.at:
Bruce Willis will Apple wegen iTunes klagen

heute.at:
Wegen iTunes: Bruce Willis will Apple verklagen

20min.ch:
Verklagt Bruce Willis Apple — wegen iTunes?

“Focus Online”:
Rechtsstreit um iTunes-Musiksammlung: Bruce Willis will Apple verklagen

“Focus Online” hatte es sogar geschafft, sich nicht auf “Sun” und/oder “Daily Mail” zu berufen, sondern auf das Trashmeldungaufbereitungsportal pressetext.com, wo sie den britischen Anwalt, den die “Daily Mail” (etwas undeutlich) als Experten befragt hatte, gleich zu “Willis’ Rechtsanwalt” gemacht hatten.

Dann passierte gestern etwas Unvorhergesehenes: Ein Twitter-User gab Bruce Willis’ Ehefrau Emma einen Rat, wie er seinen Töchtern ganz leicht den Zugang zu den iTunes-Songs sichern konnte — und Emma antwortete schlicht, die ganze Geschichte sei gar nicht wahr:

Einige Medien wie stern.de, 20min.ch und zdnet.de aktualisierten daraufhin ihre Artikel, andere wie “Focus Online” veröffentlichten einfach einen weiteren Artikel zur Frage, was eigentlich nach dem Tod mit der iTunes-Bibliothek passiert.

Wiederum andere Medien wie “Welt Online” veröffentlichten nach dem Dementi heute einfach irgendwelche feuilletonistischen Aufsätze, als sei nichts geschehen:

Warum Bruce Willis Apple verklagen will: Der Actionstar will seine Musiksammlung einmal vererben. Doch nach seinem Tode gehören die Dateien wieder Apple. Nun erwägt Bruce Willis eine Klage. Sein Tun ist von erhabener Sinnlosigkeit.

Am Nachmittag brachte “Welt Online” dann dieses “Update”:

Update: Inzwischen hat sich die Ehefrau von Bruce Willis, Emma Heming-Willis, bei Twitter zu Wort gemeldet und die Meldung, Bruce Willis würde Apple verklagen wollen, wörtlich als “nicht wahre Geschichte” bezeichnet.

“Inzwischen” im Sinne von “gestern”.

Charles Arthur hat die Geschichte der offensichtlichen Falschmeldung für das Technikblog des “Guardian” aufgeschrieben und hat eine gleichermaßen alberne wie plausible Erklärung:

Lasset also die Suche für den Ursprung dieser Geschichte beginnen. Es gibt einen Artikel vom 23. August auf Marketwatch, der eine seltsame Ähnlichkeit aufweist — aber es gibt dort keine Erwähnung einer Anfechtungsklage. Es geht nur um Nachlässe und Testamente (“Estates and Wills”).

Was uns zum erschaudernden Innehalten bringt: könnte es sein, dass jemand die Erwähnung von “Estates and Wills” sah und dachte, es seien “estates and Willis”?

(Übersetzung von uns.)

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

Nachtrag, 18.10 Uhr: Am späten Nachmittag, als die Geschichte so richtig schön “durch” war, legte die “Financial Times Deutschland” in ihrem Internetauftritt nach:

iTunes-Musiksammlung: Bruce Willis trickst Apple aus

Der Text erzählt die bekannte Mär, nach der Bruce Willis Apple verklagen wolle, und endet mit diesem bemerkenswerten Absatz:

Seine Ehefrau Emma Heming ließ auf Twitter zwar dementieren, Willis selbst wolle Apple verklagen. Ein User schlug ihr daraufhin eine denkbar simple Lösung vor: “Sag Bruce doch einfach”, schreibt RichieD, “er soll seinen Töchter seine iTunes Passwörter geben. Dann wird er ewig leben.”

Ein “doch” folgt auf das “zwar” nicht mehr.

Mit Dank an Stefan G.

Zum Witze machen nach Ikaria gehen

Vergangene Woche hatten wir darüber berichtet, wie deutschsprachige Medien den Beitritt der griechischen Insel Ikaria zur Republik Österreich herbeischreiben wollten. Besonders hervorgetan hatte sich stern.de mit einem Artikel, dessen Autor gar nicht glauben wollte, dass an der Geschichte schlicht nichts dran sein könnte.

Am Freitagnachmittag erschien nun ein zweiter Text zum Thema auf stern.de, den man als Selbstkritik deuten könnte — oder als Rechtfertigung.

In die Welt gesetzt hat es [die Behauptung] die italienische Zeitung “Libero”, die über Frust auf Ikaria über die Regierung in Athen berichtete. Der Artikel schloss sinngemäß mit dem Satz: “Deshalb denken wir über eine Angliederung an Österreich nach.” Das Zitat wurde von österreichischen Zeitungen aufgeschnappt, dem Sprecher des Bürgermeisters der Insel zugeschrieben und von österreichischen und deutschen Medien aufgegriffen, auch von stern.de. Niemand – journalistisch unsauber – fragte danach, ob das Zitat so gefallen sei und offizielle Haltung Ikarias sei.

Sie sehen: Im letzten Satz haben sich Grammatik und Semantik in den wohlverdienten Sommerurlaub am Mittelmeer verabschiedet.

Aber egal, weiter im Text:

Hinterher waren alle schlauer. Bezweifelt wurde, ob je einer auf der Insel diesen einen entscheidenden Satz mit Österreich überhaupt gesagt habe. Der Journalist von Libero, Alvise Losi, bestätigt das im Gespräch mit stern.de. Und auch ein bedeutender Teil der Geschichte ist wahr: Viele Bewohner des Eilands sind voller Wut auf die Regierung in Athen und auch das Thema Unabhängigkeit wird diskutiert. Der Satz sei zwar scherzhaft gemeint gewesen, entspräche aber dem wachsenden Unbehagen des Inselvolks, das sich seit Jahren von Athen im Stich gelassen fühle, sagt der Mailänder Journalist, ein echter Kenner Ikarias.

Dass die Bewohner Ikarias “voller Wut” sind und das Thema Unabhängigkeit “diskutiert” wird, mag ein “bedeutender Teil” der Geschichte sein. Welcher Teil der Geschichte aber beispielsweise für stern.de der bedeutsamste war, kann man schon an der Aufteilung von Dachzeile und Überschrift sehen:

Keine Lust mehr auf Athen: Griechische Insel liebäugelt mit Österreich-Beitritt. Das Ägäis-Eiland Ikaria hat die Nase voll von den Pleitiers in Athen. Deshalb soll der Bürgermeister "über eine Angliederung an Österreich" nachdenken. Die griechische Regierung nimmt das bierernst.

Der italienische Journalist ist übrigens “ein echter Kenner Ikarias”, weil er “nach eigenen Angaben seit seiner Kindheit Urlaub im Sommerhaus der Eltern auf Ikaria macht” und “eine Telefonumfrage unter seinen langjährigen Freunden und Bekannten auf der Insel” durchgeführt hat.

Die gute Nachricht dabei: Es hat tatsächlich “einer auf der Insel diesen einen entscheidenden Satz mit Österreich überhaupt gesagt”.

In einem Telefongespräch am 10. Juli mit der italienischstämmigen Griechin Anna Caruzzo fragte Losi, ob es denn gerecht sei, dass die Insel zu Griechenland gehöre? Es gebe keine Alternative, antwortet die Frau, aber Athen müsse auf die Forderungen nach besserer Versorgung und Infrastruktur eingehen. Wenn weiter nichts passiere, könne man sich auch für die Unabhängigkeit entscheiden. “Würdet ihr euch dann etwa den Türken anschließen?”, hakt Losi nach. “Nein, mit den Türken auf keinen Fall, dann schon eher mit Österreich”, sagt die Interviewte.

Das sei natürlich ein Scherz gewesen, sagt Losi, und ein schöner Schlusssatz für seinen Artikel (ohne Hinweis, dass es ein Witz sein sollte). Er habe nicht damit gerechnet, dass die Nachricht derartige Wellen schlägt.

Oh, diese Italiener! Zitieren einfach irgendwelche Freunde und Bekannten, ohne darauf hinzuweisen, dass die auch Witze machen. Wie sollen deutsche Journalisten denn da noch ihre Arbeit machen können?

Mit Dank an M.S.

dapd, dpa, ZDF  

Der Bergruf

Gestern wurden bei einem Lawinenabgang am Mont Blanc neun Bergsteiger getötet. Das ZDF hat zu diesem Thema deshalb heute Morgen im Morgenmagazin Arved Fuchs befragt, den Moderator Cherno Jobatey konsequent als “erfahrener Bergsteiger” bezeichnete.

Fuchs sah in diesen Momenten immer ein bisschen gequält aus:


 
Arved Fuchs ist als Polarforscher, Expeditionsteilnehmer und “Abenteurer” bekannt geworden — unter anderem durch die erste komplette Durchquerung des antarktischen Kontinents mit dem tatsächlichen Alpinisten Reinhold Messner. Im Porträt auf seiner offiziellen Website und in seinem Wikipedia-Eintrag finden sich keine Hinweise, dass Fuchs auch als Bergsteiger, “Extrembergsteiger” gar, aktiv war.

Das disqualifiziert ihn nicht, im Frühstücksfernsehen den Massentourismus auf alpinen Gipfeln zu kritisieren, aber es macht ihn nicht zum Bergsteiger. Das hat die ZDF-Redaktion übernommen, die ihn auch in der Einblendung als solchen bezeichnet.

Übernommen haben dies die Nachrichtenagenturen dapd und dpa.

Kurz nach Fuchs’ TV-Auftritt tickerte dapd:

Bergsteiger Arved Fuchs rät bei mangelnder Erfahrung von alpiner Trophäenjagd ab. “Niemand muss auf den Mont Blanc”, sagte er nach dem Lawinentod von neun Bergsteigern am Freitag im ZDF-“Morgenmagazin”.

Und dpa vermeldete:

Extrembergsteiger Fuchs kritisiert Massentourismus auf Gipfeln

Berlin (dpa) – Nach dem Lawinenunglück am Montblanc mit neun toten Bergsteigern hat der Abenteurer Arved Fuchs den Massentourismus auf alpinen Gipfeln kritisiert.

In einem weiteren Artikel am Mittag über den Lawinenabgang schrieb die Deutsche Presseagentur:

Kritik am Massentourismus auf alpinen Gipfeln kam vom Extrembergsteiger Arved Fuchs (59). “Die Natur wird degradiert zu einer Art Freizeitpark”, sagte der Deutsche am Freitag im ZDF-Morgenmagazin.

Bei der dpa ist der Fehler immerhin jemandem aufgefallen: Sie verschickte um 13.33 Uhr eine “Berichtigung”, in der sie Fuchs’ Berufsbezeichnung in “Abenteurer” bzw. “Polarfahrer und Abenteurer” änderte. Bei zahlreichen Online-Medien, die die dpa-Meldung übernommen hatten, steht freilich immer noch “Extrembergsteiger”.

dapd hat den Fehler bisher nicht korrigiert.

Nachtrag, 18.50 Uhr: dapd hat nun auch eine Berichtigung des Fehlers verschickt.

Nordwest-Zeitung, Mathias Döpfner, Migazin

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Oops, they did it again”
(oldenburger-lokalteil.de, Redaktion)
Wie die “Nordwest-Zeitung” über einen Angriff mit einem Messer in Westerstede berichtet: “Die von uns gepixelten Stellen nennen nacheinander den Straßennamen, die Hausnummer und das Alter des Opfers. Falls Sie nicht wissen, wie viele männliche Bewohner im genannten Alter dort wohnen, kein Problem – das lässt sich sicher herausfinden.”

2. “Die Packungsbeilage”
(sz-magazin.sueddeutsche.de, Roland Schulz)
Roland Schulz besucht Rolf Becker, den 92-jährigen Verleger der Apotheken Umschau: “Viele Verlage, die das Blatt früher belächelt haben, beneiden die Apotheken Umschau inzwischen um ihr Geschäftsmodell: Die Menschen, die sie lesen, bezahlen sie nicht. Die Menschen, die sie bezahlen, lesen sie nicht – sie verschenken sie nur.”

3. “Alternativlos, Folge 24”
(alternativlos.org, Audio, 83 Minuten)
Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender des Axel-Springer-Verlags, in einem hörenswerten Gespräch mit Frank Rieger und Felix von Leitner (Transkript): “Je mehr ein Verlag von wenigen Anzeigenkunden abhängt und je ungesunder er insgesamt ökonomisch ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese wenigen Anzeigenkunden Einfluss auf die Berichterstattung nehmen. Und man muss leider sagen, dass das an der einen oder anderen Stelle heute schon der Fall ist.” Ab Minute 51 und 76 geht es um “Bild”.

4. “‘Alle Religionen, alle Regionen'”
(tagesspiegel.de, Karin Schädler)
Ekrem Senol erzählt, warum das ehrenamtlich geführte “Migazin” gegründet wurde: “(…) viele unserer Autoren stellen fest, dass sie mit ihren Themen in den herkömmlichen Medien nicht durchkommen. Wenn doch, wird ihnen der Inhalt vorgegeben. Einige haben davon die Nase voll. Sie sagen: Wenn der Inhalt vorher feststeht, wird kein Autor gebraucht, sondern ein Roboter.”

5. “Post von Philip Roth”
(umblaetterer.de, Josik)
Schriftsteller Philip Roth versucht, in einem Leserbrief an “The Atlantic” mit dem Gerücht aufzuräumen, er hätte vor 25 Jahren einen Nervenzusammenbruch (“‘crack-up’ in his mid-50s”) gehabt.

6. “Das kleine Troll-Handbuch”
(scienceblogs.de, Martin Bäker)
Martin Bäker gibt Ratschläge, wie man als Kommentator in Wissenschaftsblogs erfolgreich Reflexe auslöst.

Coke Triplezero

Dieser Mann hat allen Grund, bedröppelt dreinzublicken:

Vorstandsvorsitzender von Coca-Cola Muhtar Kent nimmt an einem Treffen in Neu-Delhi teil. Coca-Cola, der größte Getränkeproduzent weltweit, plant fünf Billionen US-Dollar in den indischen Markt zu investieren.

Es ist Muhtar Kent, Vorstandsvorsitzender der Coca-Cola Company, und eigentlich wollte er gerade nur erklären, dass sein Unternehmen bis zum Jahr 2020 fünf Milliarden US-Dollar in Indien investieren will.

Doch nun schreibt sueddeutsche.de:

Vorstandsvorsitzender von Coca-Cola Muhtar Kent nimmt an einem Treffen in Neu-Delhi teil. Coca-Cola, der größte Getränkeproduzent weltweit, plant fünf Billionen US-Dollar in den indischen Markt zu investieren.

Die gute Nachricht für Mr. Kent: Er muss doch nicht tausendmal so viel ausgeben, wie ursprünglich geplant. Die Leute bei sueddeutsche.de haben nur den klassischen Denkfehler begangen und das englische Wort “billion” (auf Deutsch: “Milliarde”) mit dem deutschen Wort “Billion” (im Englischen: “trillion”) gleichgesetzt.

Mit Dank an Falk G.

Nachtrag, 28. Juni: sueddeutsche.de (wo das Foto in der Bildergalerie immer weiter nach hinten rutscht und aktuell hier zu finden ist) hat den Fehler korrigiert und hinzugefügt:

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, Coca-Cola investiere fünf Billionen US-Dollar in Indien. Das ist falsch.

Wir haben dem Markennamen Coca-Cola in unserem ursprünglichen Eintrag unterdessen einen Bindestrich spendiert, damit auch hier alles seine Ordnung hat.

Thüringer Allgemeine, Roma, ZDF-Strand

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Roma, aber glücklich”
(taz.de, Paul Hockenos)
Paul Hockenos findet es “höllisch schwierig”, über Sinti und Roma zu schreiben, ohne in Klischees abzugleiten. “Wer allerdings über die Not hinausschaut, findet viele integrierte Roma aus der Unter- und Mittelschicht, die es aus dem Getto herausgeschafft haben. Wer schreibt über sie? Niemand. Es wäre schließlich nicht fesselnd genug. Das ist nicht alles: Es gibt eine nicht unerhebliche Anzahl von Slowaken, Rumänen, Ungarn und anderen, die genauso arm sind.”

2. “Brief der Redaktion der Thüringer Allgemeinen an ihren Chefredakteur Paul-Josef Raue”
(thueringerblogzentrale.de)
Die Redakteure der “Thüringer Allgemeinen” fordert von ihrem Chefredakteur Paul-Josef Raue unter anderem die “Wiedereinführung einer täglichen Redaktionskonferenz”. “Redaktionskonferenzen, wie sie in allen relevanten Zeitungen zur bewährten Praxis gehören, wurden formlos abgeschafft. Redaktionelle Belange werden allenfalls im kleinsten Kreis Ihres Stellvertreters und der beiden Desk-Chefs besprochen. In den Telefonrunden des Regional-Tisches mit den Lokalredaktionen wird diktiert statt kommuniziert.”

3. “Am ZDF-Strand”
(fr-online.de, Christoph Albrecht-Heider)
“Wie im Fernsehgarten, aber nicht wie bei einer Fußball-EM” fühlt sich Christoph Albrecht-Heider angesichts des von Katrin Müller-Hohenstein und Oliver Kahn gestalteten Rahmenprogramms auf Usedom. “Wer sich für Sport interessiert, sieht mit dem Ersten besser.” Siehe dazu auch “Twitter-Gemeinde sehnt sich bei der EM 2012 nach Kerner und Co beim ZDF” (derwesten.de, Sebastian Weßling), “ZDF: Massive Ton-Probleme beim EM-Einstand” (dwdl.de, Alexander Krei) und “Kein guter Tag für den ZDF-Kommentator Thomas Wark” (mediensalat.info, Ralf Marder)

4. “Drei gute Gründe gegen Leserreporter”
(bernetblog.ch, Kathrin Herrmann)
“1. Realität wird zur Unterhaltung, 2. Denn sie wissen nicht, was sie tun, 3. Schneller, höher, weiter: Leserreporter sind Teil der wachsenden Beschleunigung im Journalismus.”

5. “Warum ich meine Statistiktools ab sofort deaktiviert habe”
(schmalenstroer.net)
“Ich habe mich dazu entschlossen, hier die Statistikfunktionen abzuschalten und ab sofort auch nicht auf die Followerzahlen und die Facebook-Likes auf meinen Seiten zu achten. Ich bin gespannt, wie dies mein Blog verändern wird.”

6. “Fußballspiele live selbst kommentieren – oder anderen dabei zuhören”
(marcel-ist-reif.de)

Das Attentat auf den Wasserfall

Muss man über einen Selbstmordversuch berichten, nur weil er spektakulär ist? Ja, findet “20 Minuten”:

Mann springt 55 Meter tief in Niagara River - und lebt!

Geradezu absurd ist aber die Bildunterschrift:

Mann springt 55 Meter tief in Niagara River - und lebt!

Mit Dank an Mathias.

Nachtrag, 16:34 Uhr: Überhaupt ist die Interpretation von “20 Minuten”, bei dem Mann handle es sich um einen “Selbstmordkandidaten” etwas eigenwillig. In anderen Medien ist lediglich von einem absichtlichen Sprung die Rede.

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