Archiv für Der Westen

Ihr EUmel! (2)

Als wir hörten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute im Fall einer gekündigten Berliner Altenpflegerin entscheiden wird, wussten wir, es würde heute Arbeit geben. Denn: Zu viele Journalisten glauben immer noch, der EGMR hätte irgendetwas mit der Europäischen Union zu tun, was bekanntlich nicht der Fall ist.

Vorgelegt hatte bereits die “Berliner Morgenpost”, die in ihrer heutigen Ausgabe vor dem Urteil schreibt:

Auf EU-Ebene wird im Fall Heinisch entschieden, ob die Entlassung nicht doch ein Verstoß gegen das Recht auf Meinungsfreiheit ist.

Auf morgenpost.de ist dann auch noch die Überschrift falsch:

Pflegenotstand bei Vivantes: EU entscheidet über Entlassung von Altenpflegerin

Und nach dem Urteil ging es weiter:

Kritik an Vivantes: EU - Kündigung einer Altenpflegerin nicht rechtens

Ahnungslosigkeit auch mal wieder bei “Welt online”:

Gerichtsurteil - Schutz für "Whistleblower": Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern laut EU-Urteil nicht kündigen, wenn sie auf Missstände aufmerksam machen.

Mit Dank an Mark K., Philipp W. und Matthias B.

Nachtrag, 21.20 Uhr: “Welt online” hat sich unauffällig korrigiert. morgenpost.de hat den eigenen Artikel korrigiert, den übernommenen Print-Artikel aber unangetastet gelassen.

Unterdessen gibt es zwei Neuzugänge im Wettbewerb “Deutschlands begriffsstutzigste Journalisten”zu vermelden.

Den “Westen”:

Urteil: EU-Gerichtshof stärkt Arbeitnehmer bei der Offenlegung von Missständen

Und den in dieser Sache traditionell ahnungslosen “Berliner Kurier”:

15.000 Euro Entschädigung erstritt Heinisch vorm EU-Gericht für Menschenrechte in Straßburg, erreichte für Arbeitnehmer ein wichtiges Urteil. Wer Missstände bei seinem Arbeitgeber öffentlich anprangert, darf nicht fristlos gefeuert werden. Das war in ihrem Fall passiert.

2. Nachtrag, 22. Juli: Und so berichtet die “B.Z.” heute über den Fall:

Das Phantom, der Opener

Gestern startete Lena Meyer-Landrut ihre erste Deutschland-Tournee mit einem Konzert in Berlin. Die Halle war maximal halb voll, aber wenn man den diversen Konzertberichten glaubt, war die Stimmung ganz gut.

Doch Lena wirkte angespannt, was “Den Westen” zu einem philosophischen Exkurs verleitete:

Vor allem, wenn der erste Titel an ihrem ersten abendfüllenden Gesangstermin einer sehr selbstbewussten Ansage gleichkommt: “You Can’t Stop Me”. Will doch auch keiner, Lena, will doch auch keiner…

Blöd nur, dass “You Can’t Stop Me” gar nicht der erste Song des Sets war, sondern “Not Following”, was wiederum stern.de als programmatische Ansage verstand:

Ausgerechnet “Not Following” heißt dann auch noch ihr erster Song, was man auch mit “die Gefolgschaft verweigern” übersetzen kann.

Korrektur, 15. April: Ursprünglich hatten wir die Geschichte genau andersrum aufgeschrieben, was völliger Quatsch war, zumal uns das Management von Lena schon bestätigt hatte, dass “Not Following” der erste Song war. Wir bitten vielmals um Entschuldigung!

Einfach Mal ein Auge zudrücken

Als Phillipp Rösler im Jahr 2009 ins Bundeskabinett eintrat, berichteten viele Medien über den steilen Aufstieg des jungen Augenarztes. Das Problem damals: Rösler war nie Augenarzt, er ist promovierter Arzt und hatte die Weiterbildung zum Augenarzt zugunsten seiner politischen Karriere abgebrochen (BILDblog berichtete).

Und jetzt raten Sie mal, was passierte, als bekannt wurde, dass Rösler als FDP-Parteivorsitzender die nächste Stufe der Karriereleiter erklimmen soll!

Richtig:

Nach wenigen Wochen als Gesundheitsminister brach der gelernte Augenarzt  Anfang 2010 mit den alten FDP-Grundsätzen einer wirtschaftsfreundlichen  Gesundheitspolitik und brachte ein herbes Sparpaket für die Pharmabranche auf  den Weg.
(“Financial Times Deutschland”)

Der 38 Jahre alte Augenarzt übernimmt somit die Führung einer Partei, die völlig verzagt ist und einen historisch einmaligen Niedergang erlebt hat – gestartet in die Legislaturperiode mit einem Rekord-Wahlergebnis kämpft die FDP nun ums Überleben.
(“Badische Zeitung”)

Der bei der Bundeswehr ausgebildete Augenarzt machte aber deutlich, dass er nicht einfach den "Reset-Knopf" drücken und bei Null anfangen könne.
(“Südwest Presse”)

Andert­halb Jahre später weiß der ge­lernte Augenarzt: So funktioniert das nicht – schon gar nicht im Gesundheitsressort.
(“Der Westen”)

Und auch die Katholische Nachrichtenagentur tickerte:

Nach der Trennung seiner Eltern blieb er bei seinem Vater, einem Hubschrauberpiloten. Später ging er selbst zur Bundeswehr, ließ sich dort zum Augenarzt ausbilden und promovierte.

Bundesminister, Parteivorsitzender — das sind Jobs auf Zeit. Augenarzt wird Phillipp Rösler offenbar sein Leben lang bleiben.

Im “Westen” nichts Neues

Seit der Unterzeichnung des Versailler Vertrags am 28. Juni 1919 musste Deutschland Reparationszahlungen für den ersten Weltkrieg ableisten, die letzten Zinsen werden übermorgen fällig.

Nicht ganz so lange, sondern erst seit dem 28. September 2010 steht auf “Der Westen” ein Artikel aus der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung”, der wie folgt beginnt:

Essen. Reparationszahlungen belasten den Bundeshaushalt bis heute. Dieses Jahr überweist Berlin die letzten 70 Millionen. Beinahe hätte das auch John Babcock noch mitbekommen.

Der Kanadier John Babcock war der letzte Veteran des Ersten Weltkriegs. Er starb im Februar dieses Jahres.

Seit dem 29. September weist ein Kommentator darauf hin, dass diese Behauptung so falsch ist:

Nur eine Korrektur, John Babcock war der letzte KANADISCHE Veteran des ersten Weltkriegs! Es gibt aber noch drei lebendige – alles Briten.
#2 von Thomas , am 29.09.2010 um 07:47

Hier noch der Link dazu:

http://en.wikipedia.org/wiki/
Last_surviving_World_War_I_veteran_by_country
#3 von Thomas , am 29.09.2010 um 07:49

Mit seiner Einschätzung “alles Briten” liegt “Thomas” zwar falsch (es handelt sich um einen Briten, eine Britin und einen US-Amerikaner), aber die Drei leben eben noch. Erst wenn zwei von ihnen gestorben sind, wird man wissen, wer wirklich der letzte Veteran des Ersten Weltkriegs war.

Obwohl die Leserkommentare offensichtlich gelesen werden (einige von ihnen wurden nämlich gelöscht oder editiert), hat der “Westen” den Fehler bisher nicht korrigiert. Aber zwei Tage sind natürlich ziemlich wenig, verglichen mit mehr als 90 Jahren.

Mit Dank an Stefan M.

Was von der Loveparade übrig blieb

Irgendwann sind die Journalisten auf die Idee gekommen, dass die Stimmung, die man als “Sprachlosigkeit” bezeichnen könnte, am Besten abgebildet werden kann, indem man sie beschreibt, kommentiert und abfotografiert. Dass man dem stillen Entsetzen und der Trauer eine laute Mischung aus Information, Mutmaßung und Klickstrecken entgegensetzen sollte, weil man den nahezu unmöglichen Prozess des Verstehens so vielleicht erzwingen kann.

“Bild” kann deshalb heute, rund einen Tag, nachdem Polizei und Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen begonnen haben, bereits das “Todes-Protokoll” der Ereignisse von Duisburg vorlegen. Die Zeitung kann sichtlich verstörte Jugendliche befragen, die einen Freund verloren haben, und eine traumatisierte Überlebende berichten lassen:

"Auf meinen Beinen lagen zwei Leichen!"

Daneben die Fotos von fünf Verstorbenen (auf Bild.de sind es inzwischen mehr), die die Redaktion zumindest teilweise offensichtlich aus dem Internet übernommen hat. Auf einem anderen Foto ist exakt das zu sehen, was die Bildunterschrift verspricht:

Ein Mädchen und ein junger Mann beim gemeinsamen Versuch, eine leblose Person zu reanimieren.

Schon seit dem frühen Samstagabend hatte Bild.de in Bildergalerien notdürftig abgedeckte Tote gezeigt (“Die Hand im Tode verkrampft. Auch dieser Mann wurde bei der Panik vermutlich zerquetscht.”, “Ein Foto, das Gänsehaut vermittelt – zwei Tode am Haupteingang.”, “Die Leiche eines jungen Ravers liegt abgedeckt im Müll.”, usw. usf.).

Doch Bild.de zeigte auch diese auf den ersten Blick harmlose Luftaufnahme:

Fotomontage vom Festival-Gelände.

Das Foto, das inzwischen entfernt wurde, zeigt fahrende Autos auf der gesperrten Autobahn 59, kahle Bäume im Hochsommer, Menschengruppen, die mehrfach im Bild sind und vieles mehr — mit anderen Worten: Es ist eine ziemlich schlecht gemachte Fotomontage. Und das, wo die Menschenmassen auf den Originalfotos vom Festivalgelände beeindruckend genug gewesen wären.

Auch wenn die mehr als einhundert Beschwerden, die allein bis zum heutigen Mittag beim Deutschen Presserat eingegangen sind, sich “bisher alle” gegen die Berichterstattung von “Bild” und Bild.de richteten, waren dies längst nicht die einzigen Medien, die Fotos von Opfern veröffentlichten. Bilder von Schwerverletzten, unter Schock stehenden Personen, Rettungsmaßnahmen und Leichentüchern, unter denen Gliedmaßen hervorschauen, gab (und gibt) es auch auf express.de, stern.de, derwesten.de zu sehen. “RP Online” anonymisierte immerhin die meisten erkennbaren Gesichter, ebenso wie Bild.de bei den Fotos seiner “Leserreporter”.

Bemerkenswert auch das Titelbild der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” heute, auf dem die Arme eines toten Menschen zu sehen sind — und die Idee, die Ereignisse vom Wochenende ausgerechnet mit einer Karikatur zusammenfassen zu wollen.

Mit Dank an die vielen, vielen verschiedenen Hinweisgeber!

Wiederholungstäter vor dem EU-Gericht

Wenn alle Journalisten bitte mal eben Papier und Bleistift zur Hand nehmen und hundert Mal schreiben könnten: “Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit der EU nichts am Hut.”

Zum HEUlen:

“Sicherheitsverwahrung: EU-Gericht verurteilt Deutschland”
(“taz”, 12.5.2010)

“Ein EU-Urteil könnte dazu führen, dass bis zu 30 als gefährlich eingestufte Straftäter in NRW aus der Sicherungsverwahrung freikommen.”
(WDR.de, 12.5.2010)

“EU-Urteil: Berlin prüft Freilassung von Straftätern Nachträgliche Sicherungsverwahrung ist rechtswidrig”
(“Die Welt”, 14.5.2010)

“EU-Urteil: Sicherungsverwahrung darf nicht unbefristet verlängert werden”
(“Berliner Morgenpost”, 14.5.2010)

“Konsequenz aus EU-Urteil: Justizministerin will Sicherungsverwahrung reformieren”
(“RP Online”, 14.05.2010)

“EU-Urteil zu Sicherheitsverwahrung: Elf Schwerkriminelle könnten bald freikommen”
(“Der Tagesspiegel”, 15.5.2010)

“Dabei habe es einen Rechtsfehler gegeben, meinen die EU-Richter.”
(“Frankfurter Neue Presse”, 12.5.2010)

“Aufgrund eines EU-Urteils müssen womöglich bald 17 rückfallgefährdete Schwerverbrecher aus baden-württembergischen Gefängnissen entlassen werden.”
(“Stuttgarter Nachrichten”, 20.5.2010)

“Schuld an der Situation ist ein EU-Urteil. Weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung untersagte, dürfen zahlreiche Schwerverbrecher auf Freiheit hoffen.”
(“Bild”, 25.5.2010)

“Nach EU-Urteil: Erster Sextäter beantragt Freilassung”
(“Stuttgarter Nachrichten”, 25.5.2010)

“Das Oberlandesgericht Celle hat die Entlassung eines 1987 verurteilten Gewaltverbrechers aus der Sicherungsverwahrung verweigert und sich damit gegen den EU-Gerichtshofs für Menschenrechte gestellt.”
(“Berliner Morgenpost” & “Die Welt”, 28.5.2010)

“OLG: EU-Urteil hebt Sicherungsverwahrung nicht auf”
(dpa, 9.6.2010)

Die Menschen an diesem Gerichtshof hatten sich so viel Mühe gegeben: Sie haben sich mit “EGMR” eine Abkürzung ausgedacht, in der – anders als Beispielsweise beim Europäischen Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) – kein “U” drin vorkommt. Sie haben in der Vergangenheit mit der Türkei, der Schweiz und Russland Länder verurteilt, die definitiv keine EU-Mitglieder sind.

Sie haben auf ihr Informationsfaltblatt (PDF) sogar einen Warnhinweis aufgedruckt:

Nicht zu verwechseln mit!

Europäischer Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
Dieser Gerichtshof, mit Sitz in Luxemburg, sichert die Wahrung des EU-Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge der Europäischen Union.

Internationaler Gerichtshof
Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen mit Sitz in Den Haag.

Und damit zurück zu den Journalisten: Als der EGMR im vergangenen Jahr entschied, dass Deutschland gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe, überforderte das bereits viele Medien (BILDblog berichtete).

Vergangene Woche hat das Bundeskabinett als Reaktion auf dieses Urteil ein “Maßnahmenbündel im Bereich Sicherungsverwahrung” beschlossen. Das Bundesjustizministerium hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht, die auf die Worte “Europäische Union” oder “EU” völlig verzichtet.

Und was machen die Medien?

Hintergrund ist, dass bald aufgrund des EU-Gerichtsurteils zur Sicherungsverwahrung wahrscheinlich eine Reihe von Hochkriminellen freikommen.

(“Kölnische Rundschau”)

Nach einem kürzlich erlassenen EU-Urteil verstößt eine nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen die Menschenwürde.

(WDR.de, inzwischen entfernt)

Sicherheitsverwahrung: Regierung ist sich einig — Reaktion auf EU-Recht

(RTL.de)

Es geht aber noch ein bisschen falscher:

Die geplante Reform ist eine Reaktion auf ein EU-Verbot der Sicherungsverwahrung, die in Deutschland eine längere Inhaftierung von Wiederholungstätern ermöglicht.

(“B.Z.”)

Sicherungsverwahrung, die Haft nach der Haft, hat ein EU-Gericht gekippt.

(“Berliner Kurier”)

Denn nicht die Sicherheitsverwahrung* Sicherungsverwahrung an sich wurde “verboten” oder “gekippt”, sondern ihre rückwirkende Anwendung.

Oder – als Gipfel der Falschheit:

Ein EU-Gericht hatte das lebenslange Wegsperren verboten.

(“Der Westen”)

Mit Dank an den Hinweisgeber.

*) Nachtrag/Korrektur, 18.20 Uhr: Unser Leser Christian D. weist – völlig zu Recht – darauf hin, dass die “Sicherheitsverwahrung” in Wirklichkeit “Sicherungsverwahrung” heißt. Wir hatten uns von dem Fehler verschiedener Medien anstecken lassen.

Geile gebührenpflichtige Jungfrauen

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hat seit einigen Tagen ein eigenes Diskussionsforum, in dem über die Notwendigkeit von Rundfunkgebühren diskutiert werden soll.

Und damit man sich besser vorstellen kann, wie es aussieht, wenn Menschen im Internet diskutieren, hatte Der Westen, das Online-Portal der WAZ-Gruppe, seinen Artikel zum Thema mit einem Bild illustriert, auf dem Menschen im Internet diskutieren.

Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass das Bild tatsächlich das GEZ-Forum zeigte:

Screenshot: derwesten.de

weißt du, ich bin schwarz
das ist okay
okay
bist du jungfrau?
ja
ist das okay?

okay
ja, ist mir egal
gut
aber hast du ein bild?
ja, im haus meines vaters, auf dem computer da
okay
wo wohnt der?

Nach zwei Leserkommentaren zum Foto wurde es inzwischen durch ein unverfänglicheres ersetzt:

Screenshot: derwesten.de

Mit Dank an KiMasterLian

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