Bild  

“Bild” muss Schmerzensgeld zahlen

Es gibt Dinge in unserem Rechtsstaat, die will “Bild” einfach nicht akzeptieren. Vor allem die Tatsache, dass selbst Mörder und Kinderschänder grundlegende Rechte haben.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zum Beispiel. Das spricht die “Bild”-Zeitung Menschen, die ein schweres Verbrechen begangen haben, in der Regel kurzerhand ab – und tut dann sogar so, als müsste man ihr dafür auch noch dankbar sein:

“Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen”, sagt der Deutsche Presserat, der oberste Sittenwächter der Presse – und kritisiert aus diesem Grund immer wieder die BILD-Zeitung. Weil wir ganz anderer Meinung sind. Weil wir glauben, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie ein Vergewaltiger, ein Kinderschänder und ein Mörder aussehen. Und wir deshalb Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder auch zeigen.

Aber all das ist ja nichts Neues.

Und es wird sich auch in naher Zukunft vermutlich nicht viel daran ändern. Auch deshalb, weil “Bild” in solchen Fällen – abgesehen von den Maßnahmen des Presserats, die das Blatt in der Regel sowieso ignoriert – nur selten irgendwelche Konsequenzen zu erwarten hat, erst recht keine juristischen. Denn, wie wir schon vor ein paar Jahren mal geschrieben haben, ist …

(…) die Wahrscheinlichkeit, dass sich z.B. eine junge Frau, die gerade wegen des Verdachts, ihr eigenes Baby getötet zu haben, in Untersuchungshaft sitzt, juristisch gegen die Veröffentlichung eines Fotos von ihr zur Wehr setzt, für “Bild” ebenso überschaubar, wie es die aus einem eventuellen Gerichtsprozess resultierenden Schmerzensgeldforderungen sind.

Aber auch wenn sich nur selten jemand traut oder überhaupt befähigt fühlt, in so einer Situation juristisch gegen “Bild” vorzugehen – die Erfolgschancen eines solchen Prozesses sind gar nicht mal gering. Denn vor Gericht zieht die wackelige Argumentation der “Bild”-Juristen offenbar nur wenig. Das jedenfalls zeigt ein Urteil des Landgerichts Verden, das nun rechtskräftig geworden ist.

Verurteilt wurde der Axel-Springer-Verlag wegen der “Bild”-Berichterstattung über einen Prozess, in dem eine junge Frau angeklagt war, ihr neugeborenes Baby ermordet zu haben. Sie wurde wegen Totschlags in einem minderschweren Fall verurteilt.

“Bild” hatte den Prozess von Anfang an begleitet und die Frau, eine Polizistin, schon ab dem ersten Verhandlungstag im Januar 2011 ohne jede Unkenntlichmachung gezeigt sowie Details aus ihrem Privatleben veröffentlicht. Später klagte die Frau gegen die identifizierende Berichterstattung – und bekam Recht: Dem Axel-Springer-Verlag wurde gerichtlich untersagt, ungepixelte Fotos der Frau zu verbreiten. Außerdem muss er ihr 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Laut einer Pressemitteilung des Landgerichts argumentierte die Frau vor Gericht, “die Berichterstattung verstoße gegen die Unschuldsvermutung, weil sie den Tatvorwurf des Mordes nie gestanden und dieser sich auch im Verlaufe des Verfahrens nicht erwiesen habe”. Der Verlag hingegen hatte unter anderem eingewendet, bei der Frau “handele es sich um eine Person der Zeitgeschichte, weil sie Polizistin gewesen sei und eine schwerwiegende, außergewöhnliche Tat begangen habe”.

Die Richter betonten, bei Gewaltverbrechen sei “in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information” über den Täter und den Tathergang erforderlich, um eine identifizierende Berichterstattung zu rechtfertigen. Grundsätzlich sei hierbei also – das fordert im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht – “eine Abwägung zwischen den Rechten der Abgebildeten und der Pressefreiheit vorzunehmen”. In diesem Fall …

(…) überwiegten die berechtigten Interessen der Klägerin. Es sei schon nicht ersichtlich, dass es für die Berichterstattung auch auf die Identifizierbarkeit der Klägerin ankam. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Lichtbildes habe weder eine (erstinstanzliche) Verurteilung der Klägerin vorgelegen, noch habe diese sich in der Hauptverhandlung überhaupt schon zur Sache eingelassen.

Der Verlag ging zwar in Berufung, doch das Oberlandesgericht Celle bestätigte das Urteil des Landgerichts. Und die Kritik der dortigen Richter galt nicht nur den ungepixelten Fotos:

Der Senat beanstandet darüber hinaus die mit dem Lichtbild versehene Schlagzeile der Zeitung. Auch diese könnte bei Abwägung der Interessen zugunsten der Klägerin berücksichtigt werden.

Die auf das Lichtbild aufgebrachte Schlagzeile sei “tendenziös und vorverurteilend”, die Informationen aus der Pressemitteilung des Landgerichts Verden über diesen Fall seien in einer Art umgestaltet und umformuliert worden, dass hieraus eine  “marktschreierische, sensationsheischende und vorverurteilende Überschrift” geworden sei.

“Umgestaltet” und “umformuliert” wurden die Informationen übrigens von “Bild”-Reporterin Astrid Sievert, die ihr, sagen wir: Talent darin schon mehrfach eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat. In der angesprochenen Pressemitteilung hatte es damals jedenfalls geheißen:

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, das Kind getötet zu haben, weil sie durch die ungewollte Schwangerschaft befürchtete finanzielle Einschränkungen nicht habe hinnehmen und ihren “bis dahin geführten hohen Lebensstandard” nicht habe reduzieren wollen.

In “Bild” lautete die Überschrift dann: “Polizistin ersticht ihr Baby mit Schere …weil sie ihr schönes Leben nicht aufgeben wollte”.

Und auf Bild.de:FÜR IHR LUXUS-LEBEN! Polizistin (25) ersticht Baby mit Schere

Mit Dank an den Hinweisgeber.

Ein Traum von einem Sozialdemokraten

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) ist seit dieser Woche nicht mehr Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Annette Schavan (CDU), weil ihr die Heinrich-Heine-Universität zu Düsseldorf den Doktorgrad entzogen hat.* In der Dissertation von Frau Schavan seien “in bedeutendem Umfang nicht gekennzeichnete wörtliche Übernahmen fremder Texte zu finden”, begründete die Universität ihre Entscheidung.

Für Tilman Krause, Leitender Literaturredakteur bei der “Welt”, ist der Fall Schavan kein Einzelfall, sondern Symptom einer gesellschaftlichen Fehlentwicklung. Er schreibt:

Der Fall Schavan erinnert noch einmal an einen Umstand, der dem Vergessen anheimzufallen droht, aber zum Verständnis unserer Gegenwartsnöte unabdingbar ist: Der Ausverkauf von Bildung, der naive Glaube, jeder könne ein Intellektueller sein und der Aufstieg ins Bildungsbürgertum lasse sich in zwei, drei Jahren bewältigen – all diese törichten Illusionen sind auf sozialdemokratischem Mist gewachsen.

Krause fragt, was man von einer Frau halten solle, die, “aus einfachen Verhältnissen kommend, promovieren will um jeden Preis, hauptsächlich aber ohne vernünftig studiert zu haben” und die – “mit anderen Worten” – “Bildung missverstand wie Honecker den Sozialismus”.**

Nimmt man dazu noch die Tatsache, dass Annette Schavan ihre Fahrt ins akademische Glück im Fach Erziehungswissenschaften angestrebt hat und sich dafür an der Universität Düsseldorf immatrikulierte, dann hat man ein so lupenreines sozialdemokratisches Aufstiegsmuster beisammen, dass man schon fast wieder an der Daseinsberechtigung der CDU zweifeln möchte, wenn solche Lebensläufe sich jetzt dort finden statt in der SPD, wo sie hingehören.

Krause liefert dann eine “kleine Erinnerung an die universitäre Landschaft, wie sie sich im Jahr von Annette Schavans Dissertationsanstrengung, also 1980, darbot”. Erziehungswissenschaften seien damals in etwa das gewesen, was heute “Kulturmanagement” oder “Journalistik” seien: “ein Non-Fach, eine intellektuelle Simulation”.

Im Falle von Annette Schavan kam es aber laut Tilman Krause noch schlimmer:

Und nun Düsseldorf. Wer aus Nordrhein-Westfalen stammte und auf sich hielt, schickte seine Kinder doch nicht nach Düsseldorf! Bonn, Münster, Köln waren die renommierten Ausbildungsstätten, Bochum galt als interessante Reformuniversität, aber Düsseldorf, 1965 gegründet, stand nun wirklich für gar nichts – außer für den sozialdemokratischen Traum von der Hochschulreife für alle.

Die Uni Düsseldorf ist für Krause also quasi der betongewordene “sozialdemokratischen Traum von der Hochschulreife für alle”.

Und tatsächlich hatte die Landesregierung NRW 1965 die Umwandlung der bisherigen Medizinischen Akademie in eine “Universität Düsseldorf” beschlossen.

Der “Spiegel” schrieb damals:

Nordrhein-Westfalen, den anderen Bundesländern bislang nur in den Einnahmen und Einwohnern weit voraus, entwickelt sich nun zum hochschulreichsten Land der Bundesrepublik. Treibende Kraft ist Kultusminister Professor Paul Mikat, Geburtshelfer von fünf Universitäten (Bochum, Dortmund, Ostwestfalen, Aachen, Düsseldorf).

Paul Mikat war Mitglied der CDU. So, wie überhaupt die ganze Landesregierung unter Ministerpräsident Franz Meyers (CDU) damals aus CDU und FDP bestand.

Mit Dank an Ralf B.

*) Nachtrag/Hinweis, 19.30 Uhr: Streng genommen ist es wohl so, dass Frau Schavan ihren Doktorgrad zumindest solange behält, bis das Verwaltungsgericht Düsseldorf über ihre Klage gegen die Aberkennung entschieden hat.

**) Nachtrag/Hinweis, 9. Februar: In der Onlineversion steht nun “die mit anderen Worten Bildung missverstand wie Ulbricht den Sozialismus”. Zuvor hatte dort – wie in der Printversion – “Honecker” gestanden. Die Universität Düsseldorf steht aber immer noch für den “sozialdemokratischen Traum”.

HR online, Hausdurchsuchungen, Grosse-Bley

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Wie ein Skandal gemacht wird”
(fnp.de, Rainer M. Gefeller)
Eine Aussage von Jörg-Uwe Hahn zum “asiatisch aussehenden Vizekanzler” Philipp Rösler wird von hr-online.de aufgegriffen.* “Kurz darauf lief die Skandal-Maschine auf Hochtouren.”

2. “KLAPPE ZU!”
(focus.de, Thomas Wolf, 30. Januar)
Thomas Wolf beklagt die Politische Korrektheit: “Was nicht den genormten Mustern und Schablonen entspricht, darf auch nicht gesagt werden – selbst wenn sich die Debatten dadurch in einer Endlosschleife bewegen.”

3. “Warum deutsche Chefredaktoren in der Schweiz scheitern”
(blog.tagesanzeiger.ch, Constantin Seibt)
Anlässlich des Abgangs von Ralph Grosse-Bley bei “Blick” denkt Constantin Seibt darüber nach, warum deutsche Chefredakteure in der Schweiz immer wieder scheitern: “Sie waren erfahrene Profis, aber sie hatten nicht über Jahre in der Schweiz gelebt. So konnten sie die feinen Grenzen des lokalen Geschmacks nicht kennen, um sie zu verletzen und nicht zu verletzen. Sie spürten nicht: Was ist eine offene Tür, was nur eine Absurdität, was eine Kühnheit, was eine wirkliche Kühnheit, was eine Tollkühnheit, was eine tödliche Beleidigung jeden Geschmacks?”

4. “Are Email Interviews That Bad? Yes.”
(mediabistro.com, Karen Fratti, englisch)
Karen Fratti erwägt Vor- und Nachteile von per E-Mail geführten Interviews: “But when you have a conversation with someone in person and foster that relationship, the narrative could change. Other things come up. We all know this. That’s the fun part of truth-telling.”

5. “‘Vor der Tür zehn Polizisten. Ich stand in Unterhose im Flur'”
(zeit.de, Michael Schlieben)
Fotograf Christian Mang wird morgens um sechs Uhr von zehn Polizisten geweckt. Siehe dazu auch das Gespräch mit PM Cheung (metronaut.de, John F. Nebel).

6. “Hausdurchsuchungen bei den Normahl-Punks”
(zvw.de, Peter Schwarz)

*) Nachtrag/Hinweis: Wir haben den Vorwurf der Skandalisierung an HR Online entfernt, weil er kaum haltbar ist und die FNP ihn auch nicht direkt erhebt.
dapd  

Ein Mann trinkt sich nach oben

Die Nachrichtenagentur spot on news (“die neue deutsche Nachrichtenagentur für Unterhaltung”) bestimmt täglich einen “Verlierer des Tages”.

Heute ist es dieser Mann:

Da hat Bernd Busemann (CDU) wohl ein Gläschen zu viel getrunken: Der niedersächsische Ministerpräsident wurde in Hannover mit Alkohol am Steuer erwischt. Jetzt muss er seine Fahrlizenz für einige Wochen abgeben, eine Geldstrafe zahlen und bekommt vier Punkte in Flensburg. […]

Der niedersächsische Ministerpräsident Bernd Busemann? Die “Neue Presse” aus Hannover (!) glaubt’s; die “Welt” macht daraus sogar eine doppelte Überschrift:

(Bernd Busemann ist — noch — niedersächischer Justizminister.)

Mit Dank an Hans.

B.Z.  

Mit bösem Willen und Spucke (2)

Man kann den Leuten bei der “B.Z.” nicht vorwerfen, dass sie sich nicht auch bei ernsten Themen noch ihren Humor bewahren:

Am Ostbahnhof wurde ein Fahrgast von einem Mann angespuckt. Das “Lama” soll Aids haben.

So stand es auf der Internetseite der Boulevardzeitung.

Im Print sieht es heute immerhin so aus:

Und darum ging’s:

Am Ostbahnhof könnte sich ein Reisender mit dem HI-Virus angesteckt haben. Ein 30-jähriger Infizierter hat den Mann auf dem Bahnhof in Friedrichshain grundlos angespuckt. Der Täter stellte sich, die Polizei sucht sein Opfer. […]

Ein Mitarbeiter der Bahn beobachtete den Vorfall und ermöglichte die Festnahme des Verdächtigen durch unsere Beamten”, sagt ein Sprecher der Bundespolizei.

Der Verdächtige, ein Italiener, wurde von den Polizisten befragt. “Bei den Ermittlungen wurde bekannt, dass der Täter möglicherweise an einer unheilbaren Krankheit leidet”, sagt der Sprecher.

Wie die B.Z. erfuhr, soll es sich dabei um Aids handeln. Gegen den Italiener wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Eine Übertragung des HI-Virus durch Spucke ist faktisch auszuschließen. Das erfahren sogar die Leser, die den “B.Z.”-Text, der mit dem Satz “Am Ostbahnhof könnte sich ein Reisender mit dem HI-Virus angesteckt haben” beginnt, bis zum Ende lesen:

Der Sprecher der Berliner Aids-Hilfe, Holger Wicht (41), warnt jedoch vor Panikmache: “HIV kann über Speichel nicht übertragen werden. Selbst wenn der Spuckende Zahnfleischbluten und der Bespuckte eine offene Wunde im Gesicht hatte, kann eine Ansteckung ausgeschlossen werden, denn im Speichel wird der Virus sehr stark verdünnt, sodass er seine Ansteckungskraft verliert.”

Die “B.Z.”-Redaktion hielt diese von ihr selbst eingeholte, seriöse Auskunft offenbar nicht für glaubwürdig, ignoriert sie diese doch im Rest des Artikels vollkommen.

Die “B.Z.” ist schon einmal bei diesem Thema negativ aufgefallen (BILDblog berichtete) und sah sich jetzt der Kritik der Aidshilfe ausgesetzt. Und natürlich lag sie mit ihrer Ferndiagnose falsch.

Um 13.59 Uhr überarbeitete die Redaktion jedenfalls unauffällig die Online-Version des Artikels:

Nach ersten Informationen sollte es sich um Aids handeln. Das wurde inzwischen korrigiert. Der Mann ist an Hepatitis erkrankt.

Die “ersten Informationen” hatte die “B.Z.” höchstselbst verbreitet, weil sie “erfahren” haben will, dass es sich “um Aids handeln” “soll”. Das “wurde” also “inzwischen” korrigiert — aber wohl nicht von offizieller Seite.

Die Bundespolizei schreibt uns nämlich auf Anfrage:

Bewusst haben wir es vermieden in unserer Pressemitteilung “Opfer nach Spuckattacke gesucht” vom 6. Februar 2013 die genaue Krankheit zu benennen.

Die weiteren Ermittlungen müssen zeigen, inwieweit der Täter wirklich an einer Krankheit leidet, die unter den genannten Umständen durch Speichel übertragbar ist. In der Pressemitteilung heißt es daher auch “…dass der Täter möglicherweise an einer unheilbaren Erkrankung leidet.”.

Dass eine Infektion bei HIV eh praktisch ausgeschlossen gewesen wäre, hat die “B.Z.” in der neuen Fassung dann mal direkt aus dem Text gekürzt. Aber das hat sie ja eh nie geglaubt.

Mit Dank an Brigitte K. und Steffen F.

Razzia, Political Correctness, Pasten

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Strafverfolgung: Warum wir keine Bilder rausgeben”
(blogs.taz.de/hausblog, Sebastian Heiser)
Eine “bundesweite Razzia bei Fotografen” (tagesspiegel.de) führt zu Protesten. Die “taz” erklärt, warum sie freiwillig keine Bilder herausrückt: “Wenn Demonstranten mitbekommen, dass Pressefotografen ihre Bilder der Polizei überlassen, müssen sie befürchten, von den Demonstranten als Hilfspolizisten wahrgenommen zu werden. Und das heißt in Fällen wie diesen auch, dass unsere Fotografen – genau wie der Polizist – zusammengeschlagen würden. Die Arbeit wäre zu gefährlich. Journalisten sind darauf angewiesen, von allen Beteiligten als unabhängige Berichterstatter wahrgenommen zu werden.”

2. “I ♥ Political Correctness!”
(kleinerdrei.org, Daniel)
Daniel liebt Politische Korrektheit: “Political Correctness ist super, weil sie dazu führt, dass weniger Leute diskriminiert werden. Das führt zu einem besseren und angenehmeren Zusammenleben für alle und macht die Welt zu einem besseren Ort. So einfach ist das.”

3. “Aussteigen oder bleiben?”
(medienwoche.ch, Joel Weibel)
Noch drei Monate lang ist Joel Weibel als Journalist angestellt. Doch will er wirklich beim Journalismus bleiben? “Will ich mir das antun, angesichts der Tatsache, dass derjenige Journalismus, den ich gerne machen würde, in der Schweiz noch von ein paar wenigen privilegierten Journalisten betrieben werden kann und sich der Rest mit den Brosamen abfinden muss?”

4. “Warum ihr euren koksenden Schwager nicht eure Pressetexte schreiben lassen solltet”
(noisey.vice.com, Lisa Ludwig)
Lisa Ludwig gibt Tipps, was man beim Texten von Pressemitteilungen für neue Musik besser vermeidet. Siehe dazu auch “Danke für diesen inneren Monolog, Al Walser” (20min.ch, Kaspar Isler).

5. “Wie ein Twitterer das Lewandowski-Gerücht ins Rollen brachte”
(11freunde.de, Andreas Bock)
Ein Interview mit @breitnigge, dessen Tweet “vermutlich von einem italienischen User falsch interpretiert und nicht als Nebengeräusch, sondern als Ursache gewertet” wurde. “Im Laufe des Dienstags hat sich diese Meldung auf Twitter verselbständigt, ganz so, als sei ich die verlässliche Quelle dieses Gerüchts.”

6. “Mehrheit der Internetgemeinde will Schavan im Amt lassen, weil sie schon 1980 copy & paste mit Schreibmaschine beherrschte”
(eine-zeitung.net)
“So schreibt beispielsweise ein User auf SchülerVZ: ‘wer schon 1980 ohne computer so sauber pasten konnte ist völlig zu recht bildungschef.'”

Der Mann, der zu wenig wusste

In Bremen steht ein Mann vor Gericht, der in einem Parkhaus in der Innenstadt einen anderen Mann erschossen hat.

“Bild” gibt seine Aussage vor Gericht so wieder:

Da packt der Angeklagte aus: “Ich kannte den Mann gar nicht. Er bog mit seinem Mercedes in die Knochenhauerstraße ein, wo ich als Fußgänger rüber wollte. Ich ging ihm zu langsam. Er stieg aus, beschimpfte mich: ‘Hurensohn! Ich f… deine Mutter.’ Seit dem dachte ich an nichts anderes mehr.”

“Bild” behauptet, vor Gericht werde der Mord “immer spektakulärer”. Ganz so spektakulär, wie die Zeitung ihn zu Beginn dank der Vermutungen des “renommierten” Kriminologen Prof. Dr. Christian Pfeiffer gehalten hatte, war der Mord dann aber vielleicht doch nicht.

Der war sich damals laut “Bild” nämlich “sicher”, dass der Mord einen ganz anderen Hintergrund hätte — woran Bild.de bei der aktuellen Berichterstattung auch gerne noch mal erinnert:

Kriminologe sicher: Ein Auftragskiller! Der spektakuläre Mord im Parkhaus Bremen: "Es liegt auf der Hand, dass es ein Auftragsmord war" ist sich der renommierte Kriminologe Prof. Dr. Christian Pfeiffer sicher.

Mit Dank an Dustin.

Der GEZ-Spuk der Friedhofsbagger

Seit ein paar Tagen geistern Friedhofsbagger durch die Berichterstattung über die neue Rundfunkabgabe. Auslöser war ein Bericht des “Kölner Stadt-Anzeiger” Ende Januar, wonach die Stadt Köln die Zahlung der Rundfunkgebühren vorerst verweigere. Sie sah sich nicht im Stande, Fragen zu beantworten wie die, ob sie “jetzt auch für unsere Friedhofsbagger Gebühren zahlen müssen”.

Die “Süddeutsche Zeitung” griff diese Frage auf, ohne sie zu beantworten (und titelte sogar: “Ein Bagger sieht fern”); “taz” und “Tagesspiegel” hielten es ebenso. Das “Handelsblatt” nannte die “absurde” Frage als Beispiel dafür, dass die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags “nicht so simpel” sei, “wie uns die Anstalten weismachen wollen”.

Dabei findet sich die Antwort auf die Frage dort, wo man sie vermuten würde: auf der offiziellen Seite des Rundfunk-Beitragsservice unter “Kraftfahrzeuge”:

Sind Bagger, Kehrfahrzeuge oder Gabelstapler beitragspflichtige Kraftfahrzeuge?

Kraftfahrzeuge, die nach der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) keiner Zulassung bedürfen, sind nicht beitragspflichtig (siehe § 3 FZV). Dazu zählen u.a. selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger und Kehrfahrzeuge) sowie Stapler (z. B. Gabelstapler).

Doch die Geschichte mit den angeblich möglicherweise rundfunkbeitragspflichtigen Friedhofsbaggern wurde nicht begraben, im Gegenteil. Sie tauchte gestern als Untoter an prominenter Stelle wieder auf: in einer dpa-Meldung über eine Pressekonferenz der ARD. Die Agentur berichtete um 16.01 Uhr:

Hamburg (dpa) – Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor hat “in einzelnen Fällen” Nachbesserungen beim Rundfunkbeitrag in Aussicht gestellt. “Bei einer solchen Neuregelung kann es einzelne Fälle geben, wo es Nachbesserungsbedarf gibt”, sagte Marmor am Dienstag in Hamburg. Als Beispiele nannte er Beitragsrechnungen an Kommunen für Bagger und Friedhöfe. (…)

Erst um 18.48 Uhr korrigierte dpa sich, wies nun explizit darauf hin, dass “Friedhöfe und Bagger nicht beitragspflichtig sind” und änderte den Anfang der Meldung so:

Hamburg (dpa) – Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor hat “in einzelnen Fällen” Nachbesserungen beim Rundfunkbeitrag in Aussicht gestellt. “Bei einer solchen Neuregelung kann es einzelne Fälle geben, wo es Nachbesserungsbedarf gibt”, sagte Marmor am Dienstag in Hamburg. Zum Beispiel müssten demente Patienten in Pflegeheimen keine Beitrage zahlen. Es werde zur Zeit viel geschrieben über Gebührenrechnungen zum Beispiel für Friedhöfe und Bagger. Diese seien jedoch in Wahrheit nicht beitragspflichtig.

Das hätten Journalisten auch vor der Korrektur wissen können, aber selbst die Korrektur half nur wenig.

Die “Hamburger Morgenpost” behauptet:

Firmen, Städte und Gemeinden leisten den Beitrag bislang nach Betriebsstätten und Fahrzeugen. Bei Fällen wie Beitragsrechnungen an Kommunen für Bagger und Friedhöfe könnte es jetzt allerdings Entlastungen geben.

Bei der vermeintlichen Fachzeitschrift “w&v” steht die Falschmeldung online sogar noch in der Überschrift:

Rundfunkbeitrag für Bagger und Friedhöfe? ARD will nachbessern

In der gedruckten “Badischen Zeitung” steht der Fehler heute ebenso wie auf den Internetseiten von “Stern” und “Schleswig-Holsteinischem Zeitungsverlag”.

“Spiegel Online” — wo die Meldung die steile Überschrift trägt: “ARD verspricht Änderungen bei GEZ-Beitrag” — hat den ursprünglichen Vorspann unauffällig und ohne Hinweis geändert. Ursprünglich lautete er:

Rundfunkbeitrag für Bagger oder Friedhöfe? Dass dies absurd ist, scheint auch den Öffentlich-Rechtlichen klar zu werden.

Wann es auch den Berichterstattern klar wird, ist noch offen.

Nachtrag, 13.00 Uhr. Auch die gedruckten Ausgaben von “Bild” und “Kölner Stadt-Anzeiger” berichten heute entsprechend falsch.

Bars, Bettvorleger, Weltschmerz

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Die Zehn-Tage-Regel bei Empörungen”
(nzz.ch, Rainer Stadler)
Mediale Empörungswellen dauern etwa zehn Tage, glaubt Rainer Stadler: “Dies wegen der wöchentlich erscheinenden Blätter und Talkshows, die im intermedialen Diskurs eine meinungsverstärkende oder allenfalls meinungsbildende Rolle spielen. Falls nämlich die Redaktion eines Wochentitels oder einer Talkshow kurz nach dem Ausbruch einer Empörung unsicher ist, ob sie auf den Zug aufspringen soll, kann sie für die folgende Ausgabe auf einer sicheren Basis entscheiden. Zu diesem Zeitpunkt hat sie noch eine Chance, eine Diskussion zu befeuern. Einen dritten Versuch zur Einmischung gibt es kaum. Ermüdung hat dann selbst die Rauflustigen erfasst.”

2. “Die seltsame Nähe von Journalisten und Politikern”
(dradio.de, Stephan Hebel)
Journalisten, die nachts gemeinsam mit Politikern in Bars rumhängen, sollten ihre Nähe zur Macht hinterfragen, findet Stephan Hebel. “Nichts gegen Hintergrund-Gespräche, nichts gegen ein gutes Verhältnis zwischen Politikern und Journalisten. Aber wer sagt eigentlich, dass so etwas nicht tagsüber geht, nicht nüchtern und nicht in einer angemessenen Arbeits-Umgebung?”

3. “Wir Amis sind blöd, aber haben Spaß dabei”
(zeit.de, Eric T. Hansen)
Aus potenziell großen Popkünstlern macht das deutsche Fernsehen verängstigte kleine Beamte, schreibt Eric T. Hansen: “15 Jahre lang musste ich zusehen, wie höchst motivierte und kreative junge Menschen mit Begeisterung und großen Plänen in die deutsche TV-Branche einsteigen und schon ein paar Jahre später wie Bettvorleger landen.”

4. “Why German newspapers are suffering no Weltschmerz”
(guardian.co.uk, Peter Preston, englisch)
Der deutschen Presse geht es (vergleichsweise) blendend, stellt Peter Preston fest.

5. “Deins, meins – egal”
(manager-magazin.de, Maren Hoffmann)
Statt etwas zu besitzen reicht es heute vielen, nur Zugang dazu zu haben: “Der Konsument ist nicht mehr passiv, sondern speist aktiv seine Güter in den Kreislauf des Tauschens und Teilens ein – entweder aus Überzeugung oder um mit brachliegendem Besitz Geld zu verdienen oder gleich beides.”

6. “Walter Cronkite in the Home Office of 2001 (1967)”
(youtube.com, Video, 1:34 Minuten, englisch)

Reisejournalisten, Entpolitisierung, Stalker

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Der rastende Reporter”
(nzzfolio.ch, Florian Leu)
Florian Leu verbringt eine Woche unter Reisejournalisten: “Die Woche auf dem Nil besteht aus Tempelführungen, Dorfbesichtigungen, endlosem Dämmern auf Deck, ausufernden Gelagen an Land und einer Frage, die die Angestellte der Agentur fast stündlich stellt: ‘Ist es recht?’ Einmal fragt sie auch, ob sie die Artikel lesen könne, bevor sie in Druck gingen. Wir sagen zu, natürlich unter Berufung auf unsere Unabhängigkeit.

2. “Im Takt der Ticker”
(carta.info, Jasmin Faller)
Ein Interview mit Stefan Niggemeier: “BILD versucht im Moment, seriös zu wirken und schlägt an ein paar Stellen nicht mehr ganz so offensichtlich über die Stränge wie früher. Viel davon ist aber nur Fassade. Dahinter verletzen die Journalisten des Blattes immer noch regelmäßig Persönlichkeitsrechte, sie haben nicht mehr Skrupel als früher.”

3. “Brüderle-Debatte: Die passive Revolution im Journalismus”
(heise.de/tp, Marcus Klöckner)
Die “Entpolitisierung des Politischen in den Medien” schreite voran, glaubt Marcus Klöckner: “Längst haben sich die älteren, erfahreneren Journalisten in den Redaktionen mit den Vertretern der Generation ‘Irgendwas mit Medien’, deren politisches-kritisches Verständnis allzu häufig zwischen den populärkulturellen Leitplanken von Keinohrhasen, Zweiohrküken, Lady Gaga und ‘Wir sind Papst’ zu finden ist, arrangiert und verbunden.”

4. “Leser, Redaktionen, und die Justiz: Was nach dem Shitstorm kommen muss”
(augsburger-allgemeine.de, sbo)
Das Augsblog greift die Beschlagnahmungsaktion im eigenen Haus auf: “Der Shitstorm über Volker Ullrich und den Beschlagnahmebeschluss ebbte so schnell ab, wie er sich entwickelt hatte. Bereits am Mittwoch sprach in den sozialen Netzwerken kaum noch jemand über den Fall.” Siehe dazu auch die Sicht von Volker Ulrich (taz.de, 30. Januar).

5. “Moral, Maßstäbe, Diskurs: der Grimme-Preis und das ‘Dschungelcamp'”
(grimme-institut.de, Uwe Kammann)
Uwe Kammann, Direktor des Grimme-Instituts, nimmt Stellung zur Kritik an der Nominierung der sechsten Staffel von “Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!” für den Grimme-Preis.

6. “Weil das hier eben doch nicht nur Internet ist”
(serotonic.de)
Seit fast sieben Jahren wird serotonic von einem Onlinestalker belästigt.

Blättern:  1 ... 516 517 518 ... 1159