Referendarin beim Rechts-Sender, “weißer Ritter”, KI-Betrugsmasche

1. Grundschul-Referendarin moderierte bei rechtsextremistischem Sender – Ministerium wartete ab
(spiegel.de)
Der “Spiegel” berichtet unter Berufung auf den “Tagesspiegel” über eine 29-jährige Grundschulreferendarin in Brandenburg, die als Moderatorin für den rechtsextremistischen Sender Compact TV tätig war – mit Perücke und unter falschem Namen. Obwohl das brandenburgische Bildungsministerium seit Juli über mögliche rechtsextreme Verbindungen der Lehramtsanwärterin informiert gewesen sei, sei diese zunächst im Dienst belassen, nun jedoch freigestellt worden. Es bestünden erhebliche Zweifel an ihrer Verfassungstreue und Lehramtseignung.

2. RBB: Auch Kündigung der juristischen Direktorin war rechtens
(dwdl.de, Uwe Mantel)
Wie Uwe Mantel bei “DWDL” berichtet, hat das Arbeitsgericht Berlin die Kündigung einer ehemaligen Justitiarin des RBB für rechtens erklärt. Der Vertrag sei wegen hoher Pensionszahlungen als sittenwidrig eingestuft worden. Zudem seien Pflichtverletzungen festgestellt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können noch Berufung einlegen.

3. “Viel Platz, viel Licht, viel Sicht”
(tagesspiegel.de, Joachim Huber)
Joachim Huber kommentiert die Neuordnung der Immobilien des Axel-Springer-Konzerns in Berlin, die eine Vermietung der Altflächen vorsieht: “Die Büroflächen wurden von allem, was Zeitungsmenschen so hinterlassen, gereinigt. Der Axel Springer Verlag hatte sein Printportfolio ja radikal verkleinert, die verbliebenen und weiteren Mitarbeiter arbeiten trotz kostenlosen Frühstücks und Mittagessens gerne im Homeoffice – da haben sich die Hochhäuser wie von selbst geleert. Weil dieser Verlag seit jeher sehr viel vom Geldverdienen versteht, lag die großflächige Vermietung auf der Hand.”

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4. Großes Vorschusslob für neuen CNN-Chef Mark Thompson
(epd.de)
US-Medien begrüßen laut epd die Ernennung von Mark Thompson zum neuen CNN-Chef und bezeichnen ihn als “weißen Ritter” und “Transformationsführer”. Thompson, der zuvor als Aufsichtsratsberater bei Axel Springer tätig war, komme zu einer Zeit, in der CNN mit sinkenden Einschaltquoten zu kämpfen hat und eine neue politische Ausrichtung sucht.

5. EU-Kommissar hält an Lizenz zum Abklemmen sozialer Netze fest
(netzpolitik.org, Tomas Rudl)
Wie netzpolitik.org berichtet, hält EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton trotz heftiger Kritik aus der europäischen Zivilgesellschaft an der Möglichkeit fest, Soziale Netzwerke bei sozialen Unruhen abschalten zu können. Kritiker wie der Europaabgeordnete Moritz Körner (FDP) zeigen sich besorgt und warnen, dass solch drastische Maßnahmen zu Overblocking führen und die Meinungsfreiheit einschränken könnten.

6. Der Typ sieht aus wie ich, klingt (fast) wie ich. Aber ich bin es nicht wirklich… Echt nicht.
(twitter.com, Christian Sievers)
Bei Twitter, das von seinem Eigentümer auch als X bezeichnet wird, macht der ZDF-Moderator Christian Sievers auf eine “fiese Betrugsmasche mit KI” aufmerksam. Betrüger haben eine Szene aus dem “heute Journal” genommen und dem Moderator einen Werbetext für ihre Abzock-Idee untergeschoben – mit der vermeintlich echten Stimme von Christian Sievers.

KI-Autorin beim Kölner “Express”, Leuchtturm gesucht, Döpfners Mären

1. KI bei “express.de” mit Autorin Klara Indernach, die nicht existiert
(derstandard.de)
“Klara ist jung, blond, hübsch. Und auch ganz schön fleißig, ihr ‘Output’ ist groß. Für die Kölner Boulevardzeitung ‘express.de’ schreibt sie über nervige Whatsapp-Funktionen, Ungemach für Schlagersänger Stefan Mross, aber auch über die beliebtesten Supermärkte oder Todesfälle. Wie schafft sie das alles bloß?” Die Antwort erschließe sich bei einem Klick auf den Namen, schreibt der “Standard” in seiner Glosse: Die Autorin “Klara Indernach” sei kein Mensch, sondern stehe beim Kölner “Express” für automatisch generierte KI-Texte. Selbst das Autorenfoto sei von einer Künstlichen Intelligenz erzeugt worden.

2. Debatte über Unabhängigkeit von Experten
(deutschlandfunk.de, Michael Meyer)
Zeitungs- und Fernsehredaktionen sind bei ihrer Berichterstattung auf Expertinnen und Experten angewiesen, vor allem wenn es um komplexe Themen geht, bei denen der Sachverstand von Fachleuten gefragt ist. Bei deren Auswahl spiele aber nicht nur die Fachkompetenz eine Rolle, sondern auch die Fähigkeit, ein Thema gut erklären zu können, so Ellen Ehni, Chefredakteurin des WDR-Fernsehens. Darüber hinaus gehe es um weitere Fragen, wie die nach der Unabhängigkeit der eingeladenen Person.

3. Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen Hinweisgeberschutzgesetz
(whistleblower-net.de, Annegret Falter)
Das am 2. Juli dieses Jahres in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeberinnen und -gebern in nationales Recht umgesetzt hat, verstößt nach Ansicht des Whistleblower-Netzwerks in zwölf Punkten gegen die Richtlinie. Das Netzwerk hat deshalb Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht (PDF). Sollte Deutschland nicht nachbessern, könnte die Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

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4. Wenn die KI die Arbeit übernimmt
(netzpolitik.org, Nora Nemitz)
Das US-amerikanische Start-up HeyGen hat ein Übersetzungsprogramm entwickelt, das mit Künstlicher Intelligenz Videos in bis zu zehn Sprachen übersetzen kann und dabei sowohl die Stimme anpasst als auch die Lippenbewegungen in der jeweiligen Sprache synchronisiert. “Für Influencer*innen könnte das neue Reichweite bedeuten, Synchronsprecher*innen fürchten dagegen um ihre Jobs”, schreibt Nora Nemitz. In Japan habe der Berufsverband Arts Workers bereits Schadenersatz für Künstlerinnen und Künstler gefordert, deren Werke für das Training von KI-Systemen verwendet wurden.

5. Medienlandschaft sucht Leuchtturm
(verdi.de, Tilmann P. Gangloff)
Das Grimme-Institut, bekannt für die Verleihung des renommierten Grimme-Preises, steht aktuell vor großen Herausforderungen. Trotz seiner Bedeutung für die Medienlandschaft und die Qualität von Medieninhalten, habe das Institut in den vergangenen Jahren an Sichtbarkeit verloren. Es leide unter finanziellen Schwierigkeiten und struktureller Unterfinanzierung, während es gleichzeitig versuche, sich den digitalen Umwälzungen und neuen Medientrends anzupassen.

6. Die Mären des Mathias Döpfner in der KI-Version
(indiskretionehrensache.de, Thomas Knüwer)
Springer-Chef Mathias Döpfner hat sich in einem Artikel zur Rolle von Künstlicher Intelligenz im Journalismus geäußert und deren Potenzial für die Medienbranche betont. Thomas Knüwer stimmt ihm in Teilen zu, widerspricht aber an anderer Stelle scharf und betont, dass Döpfner viele Aspekte von KI und Journalismus missverstehe oder falsch darstelle.

Schwierige Audio-Messung, Kulturkürzungen, ÖR-Bezahlangebote

1. Die Probleme mit der Online-Auswertung
(deutschlandfunk.de, Martin Krebbers)
Wenig überraschend: Der Konsum von Audioinhalten übers Internet werde immer beliebter. Die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse versucht mit der ma IP Audio, die Nutzung von Webradio-Livestreams zu messen, stößt dabei aber auf Schwierigkeiten. Im Interview mit dem Deutschlandfunk betont Jens Schröder vom Mediendienst “Meedia”, dass es schwierig sei, genaue Hörerzahlen zu ermitteln, da die Messung nur Livestreams, aber keine On-Demand- oder Podcast-Nutzung und nicht alle Sender erfasse.

2. Journalismus-Update: Nach Lösungen fragen
(verdi.de, Bärbel Röben)
In einer sich ständig verändernden und von Krisen geprägten Welt müssen Journalistinnen und Journalisten ihre Berichterstattung anpassen, indem sie nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch nach Lösungen suchen. Das sei jedenfalls der Tenor beim Journalismus-Festival b° future in Bonn gewesen. Bärbel Röben hat die Veranstaltung besucht und genau hingehört, was die Expertinnen und Experten über die Funktion von Medien zu sagen hatten.

3. NRW-Medienminister fordert Umdenken bei ARD Plus und ZDF Select
(dwdl.de, Manuel Weis)
Wie bei “DWDL” zu lesen ist, fordert der nordrhein-westfälische Medienminister Nathanael Liminski (CDU) eine Überprüfung der Bezahlangebote von ARD (ARD Plus) und ZDF (ZDF Select). Liminski kritisiere, dass durch derartige kostenpflichtige Angebote die Grenze zwischen privatem Medienunternehmen und öffentlich-rechtlichem Rundfunk verwischt werde. Er wolle das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Rundfunkkommission im Herbst setzen.

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4. Kathrin Röggla: Bei den Kulturkürzungen der ARD geht es nicht um Etats
(laeuft-programmschau.podigee.io, Alexander Matzkeit, Audio: 22:56 Minuten)
Alexander Matzkeit spricht mit der Schriftstellerin und RBB-Rundfunkrätin Kathrin Röggla über die geplanten Kürzungen im Kulturbereich der ARD, die von manchen als “Kulturkahlschlag” bezeichnet werden. Geht es nach dem ARD-Vorsitzenden Kai Gniffke, werde der Kulturetat nur umgeschichtet. Wer hat Recht?
Siehe dazu auch unseren Lesetipp vom 13. September: Sender spricht von “Kulturoffensive”, Proteste in München (spiegel.de).

5. “Wir entscheiden nach Leidenschaft”
(taz.de, Carolina Schwarz)
“Magazin für Text und Musik” lautet die Selbstbeschreibung von “Das Wetter”. Seit zehn Jahren veröffentlichen die Macherinnen und Macher das gedruckte Magazin in Eigenregie. Mit Katharina Holzmann und Sascha Ehlert hat Carolina Schwarz zwei von ihnen interviewt und ihnen gleich zu Beginn eine drängende Frage gestellt: “Wenn man euch googelt, kommen Wetterberichte oder Katastrophenmeldungen. Wieso habt ihr euch Das Wetter genannt?”

6. Alle Zahlen unseres Krisenmanagements
(katapult-magazin.de)
Wie das in finanzielle Schieflage geratene Medienunternehmen Katapult mitteilt, konnte die drohende Insolvenz abgewendet werden. Dies sei auf eine erfolgreiche Rettungsaktion zurückzuführen, zu denen der Verkauf von Shopartikeln und der Abschluss neuer Abonnements gehört habe. Außerdem habe man die Abonnementpreise erhöht und sich von einigen Projekten getrennt.

So viele Menschen könnten arbeiten und arbeiten auch schon

Kommen wir noch einmal zum Bürgergeld und der Frage, wie die “Bild”-Redaktion mit einseitiger und/oder unvollständiger und/oder verzerrter Berichterstattung versucht, Stimmung zu dem Thema zu machen.

Und zwar so:

Screenshot Bild.de - Neue Zahlen zum Bürgergeld - So viele Menschen könnten arbeiten, kriegen aber Stütze

Neue Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) belegen: Hunderttausende Menschen könnten in Deutschland arbeiten, bekommen aber Stütze vom Staat.

Im April 2023 zählte die BA rund 3,9 Millionen “erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte”. Sprich: Menschen, die arbeiten könnten, aber Bürgergeld erhalten.

Mehrfach schreibt “Bild” im Artikel (und ja auch schon in der Überschrift), dass sogenannte erwerbsfähige Leistungsberechtigte arbeiten könnten, stattdessen aber Bürgergeld beziehen:

Der Anteil “erwerbsfähiger Leistungsberechtigter” – also Menschen, die arbeiten können, aber Bürgergeld erhalten – lag im April …

Nirgendwo im Text steht es explizit, aber es schwingt an vielen Stellen mit: Schaut euch nur diese Faulen an. Die könnten arbeiten, lassen sich aber lieber vom Staat aushalten.

Doch schon die statistische Grundannahme der “Bild”-Redaktion ist falsch.

Die Definition der Bundesagentur für Arbeit (BA) für erwerbsfähige Leistungsberechtigte lautet:

Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die

• das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,
• erwerbsfähig sind,
• hilfebedürftig sind und
• ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

3.938.055 ELB gab es im April dieses Jahres, der aktuellste Monat, für den aufgeschlüsselte Daten von der BA vorliegen (Excel-Datei). Während die “Bild”-Redaktion ihrer Leserschaft einhämmert, dass sie alle arbeiten könnten, ist es tatsächlich anders – ein beachtlicher Teil von ihnen arbeitet bereits: 779.801 Personen führt die BA als erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Das sind 19,8 Prozent aller ELB. Manche von ihnen sind Selbstständige, die meisten aber sind abhängig erwerbstätig: Manche in Vollzeit, mehr in Teilzeit oder ausschließlich geringfügig beschäftigt, auch Auszubildende sind dabei. Sie alle arbeiten – und beziehen Bürgergeld als ELB. Häufig werden sie als “Aufstocker” bezeichnet.

Von ihnen ist im “Bild”-Artikel nichts zu lesen. Dort liest man nur platte Parolen wie: “Stütze statt Schuften”.

Und auch einen anderen Aspekt lässt die “Bild”-Redaktion völlig unerwähnt: Von den 3.938.055 ELB führt die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Statistik nur 1.683.023 als arbeitslos (42,7 Prozent). Die anderen 2.255.032, also die Mehrheit (57,3 Prozent), sind “nicht arbeitslose ELB”. Und dafür gibt es ganz gute Gründe. Die BA schreibt in ihrem “Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt” (PDF) für den Monat August (der auf die aufgeschlüsselten Daten vom April zurückgreift) über die “Gründe für die Nicht-Arbeitslosigkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter”:

Es sind vor allem drei Gründe, derentwegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht arbeitslos sind. Für 701.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte war eine Arbeit derzeit nicht zumutbar, weil sie entweder kleine Kinder betreuten bzw. Angehörige pflegten oder noch zur Schule gingen bzw. studierten. 441.000 Personen waren nicht arbeitslos, weil sie einer ungeförderten Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden nachgingen. 523.000 Personen haben an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme oder an einem Integrationskurs teilgenommen.

Über diese Gruppen hinaus zählten 253.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht als arbeitslos, weil sie arbeitsunfähig erkrankt waren. Und schließlich galten für 139.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte Sonderregelungen für Ältere.

Auch von diesen Personen, die “Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende [erhalten], ohne arbeitslos zu sein”, wie die BA schreibt, liest man im “Bild”-Artikel nichts. Es handelt sich dabei natürlich auch um eine definitorische Frage, die die Zahlen für die Bundesagentur für Arbeit besser aussehen lassen kann. Aber dass “Bild” beispielsweise Schülerinnen und Schüler oder arbeitsunfähig Erkrankte als Menschen präsentiert, “die arbeiten könnten, aber Bürgergeld erhalten”, ist grotesk und eine stark verzerrte Wiedergabe der Statistik.

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Presserat rügt, Wagenknechts Medienhype-Partei, EU straft TikTok

1. Rügen wegen Vorverurteilung und Verstößen gegen den Opferschutz
(presserat.de)
Der Deutsche Presserat hat in seiner vergangenen Sitzung insgesamt 16 Rügen ausgesprochen. Einige der Rügen betrafen Vorverurteilungen, Verstöße gegen den Opferschutz und die journalistische Sorgfaltspflicht. So erhielt die Bild.de-Redaktion eine Rüge, weil sie einem Beschuldigten im Zusammenhang mit einem Kinderporno-Vorwurf nicht ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte. Gerügt wurden “Bild” und Bild.de auch für weitere Verstöße, wie die Darstellung der Vorwürfe gegen einen Rapper als Tatsache, die Veröffentlichung des Fotos eines Mordopfers sowie die erkennbare Abbildung ermordeter Kinder und deren Mutter.

2. “Natürlich habe ich Angst”
(taz.de, Johanna Treblin)
Devrim Akçadaǧ, deutscher Staatsbürger und Journalist kurdischer Herkunft, wurde während seines Urlaubs auf Sardinien von italienischen Behörden festgenommen, da die Türkei seine Auslieferung wegen einer angeblichen PKK-Mitgliedschaft fordert. Johanna Treblin hat Akçadaǧ gefragt, was genau ihm vorgeworfen wird, wie es zu seiner Festnahme und Inhaftierung kam, und was er von der Bundesregierung erwartet: “Die deutschen Behörden wissen, dass die Vorwürfe falsch sind und dass mich in der Türkei viele Jahre Gefängnis erwarten. In Italien entscheiden nicht nur Gerichte, sondern auch Behörden. Auf Gerichtsentscheidungen kann die Bundesregierung natürlich keinen Einfluss nehmen, aber bei den Behörden kann sie dies sehr wohl versuchen.”

3. Nun auch in “Zeit” und “Bild am Sonntag”: Wagenknechts Medienhype-Partei
(uebermedien.de, Johannes Hillje)
Seit Sommer 2022 gibt es Medienberichte über die mögliche Gründung einer neuen Partei durch Sahra Wagenknecht, obwohl die offizielle Gründung erst Anfang 2024 stattfinden könnte. Wagenknecht nutze die Medienaufmerksamkeit geschickt, indem sie Informationen nur häppchenweise preisgebe und so einen kontinuierlichen Medienhype erzeuge, findet der Politik- und Kommunikationsberater Johanns Hillje: “Sollte Wagenknecht ihre Partei tatsächlich bald gründen, wäre sie wohl auch die erste Medienhype-Partei unserer durchmedialisierten Demokratie.”

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4. Investigativer Journalismus
(mdr.de)
“Medien360G”, die “Medienkompetenzredaktion” des MDR, hat ein umfangreiches Dossier zum Thema “Investigativer Journalismus” veröffentlicht. Darin geht es unter anderem um die Frage, was eigentlich investigativer Journalismus ist, wie Medienschaffende aus dem Investigativbereich mit Drohungen, Angriffen und Klagen umgehen, und wie die Recherche-Redaktionen des MDR arbeiten.

5. Haushaltsmittel aufstocken
(djv.de, Hendrik Zörner)
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisiert die aus seiner Sicht zu geringe Erhöhung der Mittel für die Deutsche Welle: “Eine gerade mal einprozentige Erhöhung des Bundeszuschusses ist die versteckte Forderung der Politik an den Intendanten, Leute rauszuschmeißen oder ihre Reallöhne drastisch zu kürzen”, so der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall: “Das haben die Kolleginnen und Kollegen bei der Deutschen Welle nicht verdient.”

6. EU verhängt Strafe in Höhe von 345 Millionen Euro gegen TikTok
(zeit.de)
Die Europäische Union hat gegen TikTok eine Geldstrafe in Höhe von 345 Millionen Euro verhängt, weil die Plattform gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen habe, insbesondere im Umgang mit Daten von Minderjährigen. Zu den Verstößen gehörten unzureichende Altersüberprüfungen bei der Registrierung und Voreinstellungen, die Beiträge von Kindern und Jugendlichen öffentlich sichtbar und kommentierbar machten. TikTok zeige sich mit der Höhe der Strafe nicht einverstanden und betone, dass viele der beanstandeten Einstellungen bereits vor Beginn der Untersuchung geändert worden seien.

KW 37/23: Hör- und Gucktipps zum Wochenende

Hurra, Wochenende – und damit mehr Zeit zum Hören und Sehen! In unserer Wochenendausgabe präsentieren wir Euch eine Auswahl empfehlenswerter Filme und Podcasts mit Medienbezug. Viel Spaß bei Erkenntnisgewinn und Unterhaltung!

***

1. Embedded Journalism – Wie berichten aus Katastrophengebieten?
(sr.de, Florian Mayer & Michael Meyer, Audio: 15:48 Minuten)
Daniel Boehm ist Journalist und Korrespondent bei der “Neuen Zürcher Zeitung”, war kürzlich in Marokko und hat dort das Erdbebengebiet bereist. Mit Florian Mayer und Michael Meyer unterhält er sich über die schwierige Aufgabe, über Katastrophen zu berichten: Wie geht Journalismus unter Extrembedingungen?
Weiterer Hörtipp: Nach dem Erdbeben in Marokko: “Im Podcast erzählt Korrespondent Daniel Boehm von seiner Reise ins komplett zerstörte Bergdorf Aduz im marokkanischen Atlasgebirge. Er schildert, wie Hinterbliebene mit blossen Händen nach Verschütteten suchen, weil die Hilfe auf sich warten lässt.” (nzz.ch, David Vogel & Marlen Oehler, Audio: 17:13 Minuten)

2. Und der Alltag?
(sueddeutsche.de, Nils Minkmar & Nadia Zaboura, Audio: 42:50 Minuten)
Welches Bild zeichnen Medien vom Leben jüdischer Menschen in Deutschland? Über welche Ereignisse wird intensiv, über welche kaum berichtet? Welche Klischees werden bedient? Und welche Themen ausgespart? Darum geht es in der neuen Folge des Medienpodcasts “quoted”. Zu Gast ist diesmal der Journalist Ronen Steinke, innenpolitischer Korrespondent der “Süddeutschen Zeitung” und Autor des Buchs “Antisemitismus in der Sprache”.

3. “Tele Meloni” – ist Italiens Mediensystem in Gefahr?
(br.de, Linus Lüring, Audio: 29:44 Minuten)
Seit die rechte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni in Italien im Amt ist, gibt es im Mediensystem des Landes große Umwälzungen. Beim öffentlich-rechtlichen Sender RAI beispielsweise mussten der Intendant und weitere prominente Journalistinnen und Journalisten gehen. Ist die Unabhängigkeit der italienischen Medien in Gefahr? Und welche Rolle spielt dabei das Erbe des Medienmoguls und ehemaligen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi? Darüber spricht Linus Lüring mit der Italien-Expertin Lisa Weiß.

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4. Kinder-Influencer verrichten Arbeit vor der Kamera
(n-tv.de, Caroline Amme, Audio: 10:12 Minuten)
Weltweit haben findige Eltern eine neue Einnahmequelle entdeckt und vermarkten ihre Kinder als Influencer auf Plattformen wie Instagram oder Youtube. Das bringt einige Probleme mit sich: Für viele Plattformen gibt es ein Mindestalter, die Einnahmen landen auf dem Konto der Eltern, die Grenzen zwischen Hobby und Kinderarbeit sind oft schwer zu ziehen und nicht zuletzt gilt es, die Persönlichkeitsrechte der Kinder zu wahren. “Wieder was gelernt” hat sich des Themas angenommen.

5. Katastrophen-Berichterstattung konstruktiv und Elon Musk-Biograf
(wdr.de, Sebastian Sonntag, Audio: 47:09 Minuten)
Beim WDR5-Medienmagazin “Töne, Texte, Bilder” werden die unterschiedlichsten medienrelevanten Themen behandelt. Unter anderem geht es um den journalistischen Umgang mit der Flutkatastrophe in Libyen, um mögliche Auswege aus Negativ-Nachrichten und um die Lehren aus der jüngst erschienenen Elon-Musk-Biografie. Die “Medienschelte” am Ende der Sendung beschäftigt sich ironisch mit der Berichterstattung über die vergangenen Fußball- und Basketball-Großereignisse.

6. Warum auf einmal ALLE Mark Zuckerberg lieben
(zdf.de, Was kostet die Welt?, Jessica von Blazekovic, Video: 18:38 Minuten)
Bei “Was kostet die Welt”, einem Kanal des jungen, öffentlich-rechtlichen Formats “Funk”, dreht sich alles um die Frage, wie es passieren konnte, dass der spröde und wenig charismatisch wirkende Mark Zuckerberg plötzlich für viele so etwas wie eine Identifikationsfigur und ein Hoffnungsträger ist. Jessica von Blazekovic hat sich mit der Wandlung des Meta-Chefs beschäftigt, die auch etwas mit seinem Rivalen Elon Musk zu tun hat.

Blockierter Journalismus, Causa Schönbohm, Ausgezeichnete Fotos

1. Google blockiert Journalismus über Pornoseiten
(netzpolitik.org, Sebastian Meineck)
Einer Recherche von netzpolitik.org zufolge hat Google seine Jugendschutzmaßnahmen so weit verschärft, dass nun auch journalistische Inhalte über Pornoseiten aus den Suchergebnissen entfernt werden. Sebastian Meineck erläutert das Phänomen anhand von konkreten Beispielen. Er habe sich deswegen auch an Google gewandt, wo man zunächst Interesse gezeigt, dann aber nur mit ausweichenden Sätzen reagiert habe.

2. “Werkzeuge wie Chat-GPT werden wir irgendwann so selbstverständlich nutzen wie Google”
(journalist.de, Ute Korinth)
Das Magazin “journalist” hat mit dem “Spiegel”-Kolumnisten und Professor für Digitale Kommunikation Christian Stöcker über den Einfluss von Künstlicher Intelligenz (KI) auf den Journalismus gesprochen. Stöcker betont, dass KI-Tools wie ChatGPT in Zukunft so selbstverständlich genutzt werden wie heute Google. Angesichts der exponentiellen Entwicklung von KI sei jedoch eine Regulierung notwendig: “Ich glaube – und habe das auch schon 2017 geäußert -, dass man Unternehmen, die KI-Systeme betreiben, verpflichten muss, Menschen mitzuteilen, wenn sie mit einer KI interagieren. Es wird schon bald KI-Systeme geben, die klingen wie ein Mensch. Die zweite Sache ist die Kennzeichnungspflicht von durch KI erzeugten Inhalten. Hier brauchen wir zeitnah eine Lösung. Der dritte Aspekt, und den finde ich wichtiger als alles andere, ist die Transparenz der Trainingsdatensätze.”

3. Durfte sie “Xxxxx-Xxxxxxxx” schreiben?
(deutschlandfunk.de, Katharina Thoms, Audio: 4:34 Minuten)
Das Landgericht Hamburg befasst sich unter anderem mit der Frage, ob die Bezeichnung “Xxxxx-Xxxxxxxx” (Update: Die Bezeichnung wurde inzwischen vom Gericht untersagt) in der medialen Berichterstattung zulässig war. Die Klage habe sich allerdings nicht gegen die “Bild”-Redaktion gerichtet, die den Begriff ursprünglich verwendet hatte, sondern gegen die Wochenzeitung “Kontext”, die das Wort lediglich zitiert hatte. Der betroffene Polizist verklagte die kleinere Redaktion.
Siehe dazu auch die Kolumne von Elena Wolf und das Editorial in “Kontext”.

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4. Ausgezeichnete Pressefotos
(verdi.de, Lars Hansen)
Der World Press Photo Award wird seit 1955 jährlich von der World Press Photo Foundation in Amsterdam verliehen. Im Rahmen der “Woche der Pressefreiheit” in Hamburg wurde jetzt die erste von mehreren Ausstellungen in Deutschland mit den prämierten Fotos eröffnet. Es ist unter anderem das Siegerfoto des Ukrainers Evgeniy Maloletka zu sehen, das eine schwangere Frau nach einem Luftangriff in Mariupol zeigt, sowie weitere ausgezeichnete Bilder, die wichtige globale Ereignisse und Themen festhalten.
Nachtrag: Der Veranstalter macht uns darauf aufmerksam, dass es sich (entgegen der Aussage im verlinkten Beitrag) nicht um “die erste von mehreren Ausstellungen in Deutschland” handelt: “In Berlin wurden die prämierten Aufnahmen in den letzten Monaten bereits gezeigt, ebenso in Jena und Balingen. Demnächst folgen noch Dortmund, Flensburg, Kitzingen und wir in Oldenburg.”

5. Journalismus aus dem Untergrund
(taz.de, René Martens)
Beim Exile Media Forum in Hamburg wurde die kritische Situation von Exiljournalistinnen und -journalisten diskutiert, insbesondere die Bedrohungen, denen sie ausgesetzt sind. So wurde beispielsweise Farzad Seifikaran, Chefredakteur des iranischen Exilmediums Radio Zamaneh, vom iranischen Außenministerium des Terrorismus beschuldigt. Das von der Körber-Stiftung organisierte Forum habe den Teilnehmenden auch eine Plattform geboten, um sich zu vernetzen und Unterstützung in praktischen Fragen wie Visa, Organisation und Finanzierung zu erhalten.

6. Müssen Böhmermann und das ZDF dem ehemaligen BSI-Chef Schmerzensgeld zahlen?
(uebermedien.de, Holger Klein, Audio: 35:02 Minuten)
Arne Schönbohm, ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, hat angekündigt, das ZDF wegen einer kritischen Darstellung in Jan Böhmermanns “ZDF Magazin Royale” zu verklagen. In der Sendung wurde Schönbohm eine Nähe zu einer Firma mit Verbindungen zum russischen Geheimdienst unterstellt, außerdem wurde er als “Cyberclown” bezeichnet. Im “Übermedien”-Podcast spricht Holger Klein mit Felix W. Zimmermann, Chefredakteur von “Legal Tribune Online”, über Schönbohms Klageaussichten.

Missglückter Ministeriums-Tweet, Klima, Böhmermann vs Reichelt

1. Verkehrsministerium macht falsche “Bild”-Meldung noch falscher
(uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
“Beeindruckend, auf ‘ne Art, wie viele Fehler man in einem Tweet unterbringen und wie wenige davon man im zweiten Anlauf korrigieren kann”, schreibt Stefan Niggemeier zu seinem Text über einen in mehrfacher Hinsicht missglückten Tweet des Bundesverkehrsministeriums. Niggemeiers Faktencheck bei “Übermedien” offenbart nicht nur inhaltliche Schwächen des Ministeriums, sondern auch dessen mangelnde Medienkompetenz und unzureichende Fehlerkultur – plus falsche “Bild”-Berichterstattung.

2. Klima als Dimension sichtbar machen – aber wie?
(journalist.de, Sara Schurmann)
Für Journalistinnen und Journalisten kann es herausfordernd sein, angemessen und fundiert über die Klimakrise zu berichten. Sara Schurmann, Mitgründerin des Netzwerks Klimajournalismus, zeigt in fünf Schritten auf, wie Medienschaffende die Klimakrise in ihrer Berichterstattung beleuchten können. Schurmann betont: “Journalist*innen müssen weder Klimawissenschaften studieren, noch den Journalismus neu erfinden, um gut und angemessen über die Klimakrise berichten zu können. Es reicht, sich die wichtigsten Zusammenhänge und unseren journalistischen Umgang damit tiefergehend bewusst zu machen.”

3. Rat und Parlament streiten, wann der Staat Journalist:innen hacken darf
(netzpolitik.org, Tomas Rudl)
Wie Tomas Rudl berichtet, will das EU-Parlament Journalistinnen und Journalisten und deren Quellen besser vor Überwachung schützen, doch die EU-Länder im Ministerrat würden Ausnahmen für die “nationale Sicherheit” fordern. Dieser Konflikt könnte nun im Rahmen des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes eskalieren. Rudl erläutert die Gemengelage und die unterschiedlichen politischen Positionen.

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4. Jan Böhmermann schickt Julian Reichelt seinen Anwalt
(derstandard.at)
Der “Standard” berichtet unter Berufung auf Informationen der “Zeit” über eine juristische Auseinandersetzung zwischen Satiriker Jan Böhmermann und dem geschassten “Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt. Dabei gehe es unter anderem um die Unterlassung der in der Sendung “Achtung, Reichelt!” getätigten Behauptung, das Bundesinnenministerium habe den früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, “über die öffentlich-rechtlichen Medien mit frei erfundenen Vorwürfen hinrichten” lassen.

5. SWR-App: Schlichtung geplatzt
(verdi.de)
Das Schlichtungsverfahren zwischen dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der ARD bezüglich der Nachrichten-App “Newszone” des öffentlich-rechtlichen SWR sei ohne Einigung zu Ende gegangen. Der BDZV halte die App für presseähnlich und somit für rechtswidrig. Der SWR prüfe eine erneute Veröffentlichung der App und biete den Verlagen Kooperationsmöglichkeiten an. Diese erwögen wiederum eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission.

6. HiHö23: Wir brauchen euren Input
(freischreiber.de)
Die Vertretung freier Journalistinnen und Journalisten Freischreiber vergibt regelmäßig den “Himmel-und-Hölle-Preis”, mit dem sie “Engel und Teufel der Branche ehren und verdammen”. Vorschläge können noch bis zum 15. September eingereicht werden: “Wer hat euch im vergangenen Jahr unterstützt und damit euren freien Arbeitsalltag gen Himmel erhoben? Wer hat euch das Freiendasein zur Hölle gemacht?” Einen Rückblick auf die vorherigen Preisträgerinnen und Preisträger gibt es hier.

Der gesetzlich vorgeschriebene, jährliche “neue Ampel-Plan”

In dem Vorgang steckt eigentlich nichts Skandalöses: Jedes Jahr muss die jeweils amtierende Bundesregierung die sogenannten Rechengrößen der Sozialversicherung festlegen. Dazu gehören beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenzen, die vorgeben, bis zu welcher Einkommensgrenze Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung erhoben werden. Für das Einkommen, das oberhalb dieser Grenzen liegt, fallen keine Sozialabgaben an.

Die Regierung muss das machen, sie ist dazu verpflichtet – mehrere Gesetze schreiben diese Praxis vor. So steht beispielsweise zur Rentenversicherung in Paragraf 160 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch:

Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

1. die Beitragssätze in der Rentenversicherung,
2. in Ergänzung der Anlage 2 die Beitragsbemessungsgrenzen

festzusetzen.

In Paragraf 159 ist mit Blick auf die Beitragsbemessungsgrenzen das Wie geregelt:

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Rentenversicherung sowie in der knappschaftlichen Rentenversicherung ändern sich zum 1. Januar eines jeden Jahres in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1) im vergangenen zu den entsprechenden Bruttolöhnen und -gehältern im vorvergangenen Kalenderjahr stehen.

Im erwähnten Paragraf 68 Absatz 2 Satz 1 steht:

Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen jeweils nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.

Das heißt: Die Bundesregierung muss die Rechengrößen der Sozialversicherung nicht nur jedes Jahr neu festlegen; sie hat dabei – beispielsweise bei der Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenzen – auch nicht freie Hand, sondern muss sich an die Berechnungen des Statistischen Bundesamtes halten.

Wie gesagt: Eigentlich nichts Skandalöses, sondern alles gesetzlich so vorgesehen, wenn die amtierende Ampel-Regierung bald die neuen Rechengrößen beschließen will.

Die “Bild”-Redaktion gibt sich große Mühe, es anders wirken zu lassen:

Screenshot Bild.de - Neuer Ampel-Plan - Sozialbeitrags-Hammer ab 2024

Es sei ein “Plan der Bundesregierung”:

Der Plan der Bundesregierung: In der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung sollen bis zu einem Betrag von monatlich 7550 Euro (West) beziehungsweise 7450 Euro (Ost) Beiträge fällig werden.

Laut “Bild” handele es sich um einen “Vorstoß”, der “zuletzt für Zoff in der Ampel-Koalition” gesorgt habe. Und der Arbeitsminister mache Tempo:

Doch der zuständige Arbeitsminister Hubertus Heil (50, SPD) macht Tempo: Der Sozialbeitrags-Hammer soll schon am 11. Oktober vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden.

Ohne Hubertus Heil zu nahe treten zu wollen: Er ist in diesem Sinne wahrlich kein besonderer Tempomacher. Die “Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung” wurde 2022 am 12. Oktober vom Bundeskabinett beschlossen, 2021 war es am 20. Oktober, 2020 am 14. Oktober, 2019 am 9. Oktober, 2018 am 10. Oktober, 2017 am 27. September und so weiter.

Wenn es in ihre Erzählung passt, erklärt die “Bild”-Redaktion einfach mal etwas sehr Übliches zum nächsten Aufreger-“Hammer”.

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