Nach einem Verbrechen oder Unglück in Social-Media-Profilen zu wühlen und daraus Fotos der Opfer zu veröffentlichen, ist redaktioneller Alltag bei “Bild”. Häufig erscheinen solche Fotos ohne jede Verpixelung und ohne Zustimmung der Angehörigen oder Hinterbliebenen.
In vielen Fällen werden Freunde, Kollegen oder Familienmitglieder sogar von Reportern bedrängt, damit sie Fotos der Menschen herausrücken, die sie gerade verloren haben.
“Bild” begründet die Veröffentlichung solcher Bilder damit, dass “nur so” die Tragik “deutlich und fassbar” werde.
Wie jedoch viele Betroffene selbst darüber denken, kann man zum Beispiel hier nachlesen. Dort sagt der Vater eines Mädchens, das beim Amoklauf von Winnenden getötet wurde und deren Foto in den Tagen darauf immer wieder in der “Bild”-Zeitung erschien:
Die “Bild”-Zeitung und andere, auch Fernsehsender, ziehen Profit aus unserem Leid! Dreimal hintereinander sind Bilder [unserer Tochter] erschienen, ohne dass wir das gewollt hätten. Wir hätten das nie erlaubt. Die reißen die Bilder an sich und fragen nicht danach, was wir Hinterbliebenen denken und fühlen.
Pressekodex Richtlinie 8.2
Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.
In einem Interview in unserem Buch sagt ein anderer Betroffener, dessen Bruder bei einem Skiunfall gestorben ist und später ohne Erlaubnis der Angehörigen groß auf der Titelseite der “Bild”-Zeitung zu sehen war:
Das war eines der schlimmsten Dinge an der Geschichte: Dass die “Bild” die Kontrolle darüber hat, mit welcher Erinnerung mein Bruder geht. Dass das letzte Bild von der “Bild”-Zeitung kontrolliert wird und nicht von ihm selbst oder von uns.
Auch in anderen Medien kommt es vor, dass derartige Fotos veröffentlicht werden. Doch niemand macht es so häufig und so eifrig wie “Bild”. Mehr als die Hälfte aller Rügen, die der Presserat je gegen die “Bild”-Medien ausgesprochen hat, bezog sich auf die unzulässige Veröffentlichung von Opferfotos.
Um zu verdeutlichen, in welchem Ausmaß “Bild” auf diese Weise Profit aus dem Leid von Menschen zieht, wollen wir von nun an noch regelmäßiger dokumentieren, wie häufig die “Bild”-Medien solche Fotos veröffentlichen.
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Für den Start haben wir uns die Woche vom 14. bis 20. Juni genauer angeschaut. Allein in dieser Zeit haben die “Bild”-Medien mindestens 20 Mal Fotos von Menschen gezeigt, die Opfer eines Unglücks oder Verbrechens geworden sind. Davon acht Mal Kinder.
In zwei Fällen waren die Gesichter verpixelt, in vier Fällen war die Augenpartie verpixelt (allerdings waren die Personen anhand anderer persönlicher Informationen im Artikel oder aufgrund der unzureichenden Verpixelung weiterer abgebildeter Familienmitglieder problemlos identifizierbar).
In 14 Fällen gab es keinerlei Verpixelung.
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Bild.de veröffentlichte zum Beispiel das unverpixelte Foto eines Mannes, der nach einer Partynacht ertrunken war:
(Unkenntlichmachung von uns.)
Als Fotoquelle ist nur “Privat” angegeben. Viele andere Medien, die über den Fall berichten, zeigen kein Foto des Opfers (und verpixeln in ihren Artikeln die Gesichter der Angeklagten – im Gegensatz zu Bild.de).
Bild.de und “Bild am Sonntag” zeigen auch das unverpixelte Foto eines demenzkranken Mannes, der in seinem Bett verhungerte (der Artikel handelt vom Prozess gegen zwei Angehörige des Mannes, die wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht stehen).
(Unkenntlichmachungen von uns.)
Das Bild stammt aus einer Traueranzeige, die in einer Regionalzeitung erschienen war. In einem ähnlichen Fall – als “Bild” nach dem Germanwings-Unglück eine Traueranzeige aus einer anderen Zeitung nachgedruckt hatte – wertete der Presserat den Nachdruck als “Verstoß gegen presseethische Grundsätze”, weil “nicht von einer grundsätzlichen Einwilligung zu einer identifizierenden Abbildung für die deutschlandweite Medienöffentlichkeit auszugehen” sei.
“Bild am Sonntag” und Bild.de zeigen auch das unverpixelte Foto eines 12-jährigen Mädchens, das bei einem Hausbrand ums Leben kam.
(Unkenntlichmachungen von uns.)
Dieser Fall ist eine seltene Ausnahme, denn offenbar haben die Eltern der Veröffentlichung zugestimmt (sie halten auch ein Foto ihrer Tochter in die Kamera des “Bild”-Fotografen). Doch auch bei solchen Fällen ist Vorsicht geboten. Im November 2015 zum Beispiel veröffentlichte “Bild” das Foto einer Frau, die Opfer eines Verbrechens geworden war und auf der Intensivstation lag – der Bruder der Frau habe der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt, hieß es im Artikel. Wenig später sagte derselbe Bruder der “Süddeutschen Zeitung”: “Ich war verwirrt, wie im Nebel, und die sagten noch, so ein Foto würde [meiner Schwester] nützen”. Inzwischen bereue er es, der Veröffentlichung zugestimmt zu haben. Bei Bild.de ist das Foto heute noch online.