Belgiens Justizminister findet “Bild”-Vorgehen “moralisch verwerflich”

Am Sonntag wurde in einem belgischen Nationalpark, nicht weit von der Grenze zu Deutschland, die Leiche eines Mannes entdeckt. Es handelt sich dabei um einen ehemaligen Soldaten, der unter Verdacht des Terrorismus und des Rechtsextremismus stand und vor etwa vier Wochen schwerbewaffnet flüchtete, nachdem er Todesdrohungen gegen den bekanntesten Virologen Belgiens ausgesprochen hatte. Die zuständige Staatsanwaltschaft geht von einem Suizid aus.

Die “Bild”-Medien hatten über den Fall und die Suche nach dem Mann ausführlich berichtet. Und sie berichten nun auch ausführlich über den Fund der Leiche: gestern online bei Bild.de und bei “Bild TV”, heute in der gedruckten “Bild”. Die Redaktion zeigt dabei auch ein Foto beziehungsweise ein Video der stark verwesten Leiche. Nur an manchen Stellen hat sie die Aufnahmen verpixelt.

Dieses Vorgehen der “Bild”-Medien findet Belgiens Justizminister Vincent Van Quickenborne – vor allem mit Blick auf die Angehörigen – “geschmacklos und verwerflich”:

Das Aufnehmen und das Veröffentlichen dieser Bilder ist geschmacklos und verwerflich. Es ist inakzeptabel. Es spielt dabei keine Rolle, um wen es geht: Täter, Opfer oder sonst wen. Es ist moralisch verwerflich.

Van Quickenborne spricht von einer “ausländischen Zeitung”, es ist aber recht eindeutig, dass “Bild” gemeint ist, wie auch die belgische Tageszeitung “De Standaard” schreibt. Der Justizminister bedankt sich bei den belgischen Medien, dass sie die Aufnahmen nicht veröffentlicht haben.

Wer sie der “Bild”-Redaktion geschickt hat, ist nicht ganz klar. Der Mann, der die Leiche gefunden und Fotos sowie ein Video angefertigt hat, bestreitet, die Aufnahmen an “Bild” weitergegeben oder verkauft zu haben. Er sagt, er kenne “Bild” gar nicht, was etwas überraschend ist, schließlich hat er nachweislich “Bild TV” ein Interview gegeben. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat eine strafrechtliche Untersuchung eingeleitet. Das Büro des Justizministers teilte mit, dass Schritte vorgenommen werden sollen, um die Fotos und Videos aus den ausländischen Medien entfernen zu lassen.

Rechtlich scheint der Fall allerdings nicht eindeutig zu sein: In Belgien ist derzeit zwar die Schändung eines Grabes strafbar, nicht aber die Schändung der Überreste eines Verstorbenen, etwa durch Fotografieren und Verbreiten der Fotos. Justizminister Van Quickenborne will das nun ändern:

Das Aufnehmen/Verbreiten solcher Bilder ist verwerflich. Schrecklich für die Hinterbliebenen. Im neuen Strafgesetzbuch wird die Schändung strafbar sein.

Mit Dank an Philine, Sebastian und Chris für die Hinweise!

***

Solltest Du Suizid-Gedanken haben, dann gibt es Menschen, die Dir helfen können, aus dieser Krise herauszufinden. Eine erste schnelle und unkomplizierte Hilfe bekommst Du etwa bei der “TelefonSeelsorge”, die Du kostenlos per Mail, Chat oder Telefon (0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222) erreichen kannst.