Beim FC Schalke 04 läuft es in dieser Saison nicht besonders gut. Die Mannschaft steht in der Bundesliga nach 26 von 34 Spieltagen auf Rang 15, mit nur drei Punkten Vorsprung auf den Relegationsplatz, der einen möglichen Abstieg in die 2. Bundesliga bedeuten könnte. Und jetzt das:
… schreibt die “Sport Bild”-Redaktion auf der Titelseite ihrer gestern erschienenen Ausgabe. Im Heft hat sie die Nachricht ähnlich wirksam platziert:
Man muss ein “Bild plus”-Abo haben, um lesen zu können, wer “dieser Schalke-Star” ist:
Nach SPORT BILD-Informationen hat Sebastian Rudy (29) jedoch keinen Vertrag für die 2. Liga. Der Nationalspieler (27 Einsätze), der vor einem Jahr für 16 Mio Euro Ablöse vom FC Bayern gekommen war, wäre im Sommer ablösefrei. Sein bis 2022 laufender Kontrakt ist nur für die Bundesliga gültig!
Für solche exklusiven Geschichten zahlt man doch gern. Laut Sebastian Rudys Verein ist sie aber vor allem exklusiv erfunden:
Zu heute in der “Sport-Bild” verbreiteten Behauptungen stellt der FC Schalke 04 klar: Der Arbeitsvertrag von Sebastian Rudy, datiert bis zum 30. Juni 2022, ist unabhängig von der Zugehörigkeit zur 1. oder 2. Bundesliga gültig.
Er beinhaltet keinerlei Klausel, die einen ablösefreien Wechsel zu irgendeinem Zeitpunkt vor dessen Ablauf ermöglicht. Alle anders lautenden Aussagen sind falsch. Der FC Schalke 04 geht davon aus, dass diese falschen Behauptungen ebenso öffentlichkeitswirksam von deren Urhebern richtiggestellt werden.
Ja, davon sollte man eigentlich ausgehen. Bei Bild.de ist der Artikel allerdings auch heute noch unverändert online.
Mit Dank an UtahJazz45, @athloni und @mika84 für die Hinweise!
1. Wie schwer kann es sein, über bezahlte Inhalte “Anzeige” zu schreiben? (uebermedien.de, Juliane Wiedemeier)
Laut Pressekodex müssen “bezahlte Veröffentlichungen so gestaltet sein, dass sie als Werbung für den Leser erkennbar sind”. Bezeichnungen wie “Advertorial”, “Sponsored Post” oder “Verlags-Sonderveröffentlichung” würden nicht ausreichen und kein “presseethisch anerkanntes Synonym” für Werbung darstellen. Doch genau mit derartigen Verschleierungs-Vokabeln tricksen viele Medien munter weiter, wie Juliane Wiedemeier anhand verschiedener Beispiele beweist. Das betrifft namhafte Medien wie “FAZ”, “National Geographic” und “Stern”.
2. Gegen abschreckende Gebühren: Wir klagen gegen das Bundesinnenministerium (fragdenstaat.de, Arne Semsrott)
Die Transparenz-Initiative “FragDenStaat” klagt gegen das Bundesinnenministerium. Dieses akzeptiere ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht. Deswegen müsse man jetzt abermals vor Gericht, um endgültig zu klären, dass Gebühren bei Anfragen nicht abschrecken dürfen. Die mündliche Verhandlung findet am Freitag, 29. März, um 10 Uhr im Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin statt. Interessierte seien herzlich eingeladen. Eine Anmeldung sei nicht erforderlich.
3. Die neuen Täler der Ahnungslosen (medienwoche.ch, Lothar Struck)
Immer mehr journalistische Angebote verschwinden hinter Bezahlschranken. Das ist von Verlagsseite verständlich, doch die Vielzahl von Bezahlmodellen mit ihren teilweise fein verästelten Preisstrukturen mache die Sache unübersichtlich und kostspielig. Lothar Struck sieht daneben noch ein weiteres Problem: “Was nämlich frei zugänglich bleibt, sind entweder die Beiträge der zunehmend in einer Legitimationsskrise steckenden öffentlich-rechtlichen Medien oder freie Angebote, die mit reisserischen und unter Umständen falschen Behauptungen eine maximal mögliche Reichweite erzielen müssen, um sich so noch von den Resten der Online-Werbung zu finanzieren. Diese Texte werden gefunden und verbreiten sich. Dies führt zu neuen Tälern von Ahnungslosen, die dann den politischen und gesellschaftlichen Diskurs zunehmend bestimmen.”
4. Die unsichere Kommunikation mit anonymen Quellen (deutschlandfunk.de, Christopher Ophoven, Audio: 4:44 Minuten)
Investigativ-Reportagen wie “Lux-Leaks”, “Panama-Papers” und “Football-Leaks” sind auf Informanten angewiesen, die teilweise erhebliche Risiken für sich in Kauf nehmen. Um diese Risiken zu minimieren und einen Anreiz zu schaffen, Informationen einzureichen, haben viele Medienhäuser digitale anonyme Briefkästen eingerichtet. Doch die Sicherheit der elektronischen Kommunikationswege ist höchst unterschiedlich.
5. Pyrrhussieg heißt jetzt Voss-Sieg (spiegel.de, Sascha Lobo)
Sascha Lobo kommentiert die Abstimmung zur Reform des Urheberrechts im Europa-Parlament: “Die Urheberrechtsreform ist der Versuch, die Regeln des analogen 20. Jahrhunderts dem digitalen 21. Jahrhundert überzustülpen, das muss zwingend scheitern. (…) Die Befürworter dieser Reform glauben, das Rennen gewonnen zu haben. Sie werden feststellen, dass sie in eine Sackgasse gerannt sind, in eine sehr, sehr einsame Sackgasse.”
6. game over – Wie Zalando mich in die Abmahnfalle geschickt hat (the-shopazine.de)
Fashionbloggerin Berit schildert einen besonders tragischen Fall einer für sie kostspieligen Abmahnung. Ende 2013 habe ihr ein milliardenschwerer Online-Versandhändler Presse-Fotos zugeschickt mit der ausdrücklichen Bitte, damit eine Modelinie zu bewerben. Später sei sie für das Verwenden dieser Fotos abgemahnt worden. Was sie nicht wusste und wovon man auch schwerlich ausgehen konnte: Der Online-Versandhändler hatte die Bilder anscheinend nur für sechs Monate beim Fotografen lizensiert. Die daraus resultierende Abmahnung habe sie einen hohen vierstelligen Eurobetrag gekostet. Vom Versandhändler habe es keinerlei Unterstützung gegeben, weder in moralischer noch in finanzieller Hinsicht.