Archiv für August, 2017

Kurz korrigiert (506)

Das Musikvideo der Sängerin Taylor Swift zu ihrem neuen Song “Look What You Made Me Do” geht ordentlich durch die Decke: Nach einem Tag hatte es bereits 35 Millionen Aufrufe bei Youtube, inzwischen liegt es bei knapp über 100 Millionen Aufrufen.

Die Popper von Bild.de wissen, warum der Clip so erfolgreich ist:

Screenshot Bild.de - Taylor Swift stößt Adele vom Thron - Warum ihr neues Video durch die Decke geht

Das Erfolgsrezept? Der vier Minuten lange Clip strotzt nur so vor Anspielungen auf Streits und vergangene Ärgernisse der Sängerin! In fast jeder Szene finden sich Hinweise, viele natürlich erst beim dritten oder vierten Ansehen.

Und manche dieser “Hinweise” sieht man nur, wenn man bei Bild.de arbeitet und gerne mal Fehler macht.

Die Redaktion listet “Die Seitenhiebe und Symbole im Detail” auf. Darunter sollen auch mehrere Anspielungen darauf sein, dass Taylor Swift von einstigen Freunden hintergangen wurde. Wie zum Beispiel von …

Wie zum Beispiel von Katy Perry (32). Mit ihr hat Taylor immer wieder Streit. Sie wird vorgeführt, indem Taylor das Auto aus Katys Musikvideo zu “Waking Up in Vegas” zu Schrott fährt, während sie genauso aussieht wie ihre Feindin. Taylor sagte einst auf Twitter, dass sie diesen Song liebt!

In einer Bildunterschrift unter einem Screenshot aus Taylor Swifts neuem Clip schreibt Bild.de:

Screenshot aus dem Musikvideo von Taylor Swift mit der Bildunterschrift von Bild.de - Taylor Swift fährt einen gelben Lamborghini zu Schrott – das gleiche Auto, das Katy Perry in einem Musik-Video fährt. Taylor sieht dabei ihrer Rivalin verdächtig ähnlich

Taylor Swift fährt einen gelben Lamborghini zu Schrott — das gleiche Auto, das Katy Perry in einem Musik-Video fährt. Taylor sieht dabei ihrer Rivalin verdächtig ähnlich

In ihrem Musikvideo zu “Waking Up in Vegas” fährt Katy Perry tatsächlich einen gelben Lamborghini Murciélago. Das Auto, das Taylor Swift in ihrem Musikvideo fährt und das Bild.de extra zeigt, ist aber kein Lamborghini, sondern ein Bugatti Veyron.

Ganz am Ende des Artikels schreibt Bild.de:

Das offizielle Video wurde am Sonntag bei den “MTV Video Music Awards” in Los Angeles vorgestellt. Taylor Swift selbst war nicht bei der Award-Verleihung. Bei einigen Leuten im Publikum inklusive der Gastgeberin des Abends — Katy Perry — dürfte der Clip für Verwunderung gesorgt haben.

Mag sein. Dann aber nicht wegen des nicht vorhandenen Lamborghini.

Mit Dank an Frank D. für den Hinweis!

Meine Stylingtipps für meinen Ehemann und Co.

Als stellvertretende Chefredakteurin hat Dagmar Rosenfeld einiges mitzureden, wenn es darum geht, was bei Welt.de erscheint, und welche Themen in der “Welt” landen. Da kommt dann zum Beispiel sowas hier zustande:

Screenshot Welt.de - Meinung - Bundestagswahl - Meine Stylingtipps für Christian Lindner und Co. - von Dagmar Rosenfeld

Das Ganze soll wohl recht lustig sein. Jedenfalls könnte man das meinen, wenn man sich den Artikeleinstieg bei Welt.de und in der “Welt” anschaut:

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron kann sich sehen lassen, ein Sahneschnittchen, wie man an Frauenstammtischen so sagt. Nun wurde bekannt, dass Macron in den ersten drei Monaten seiner Amtszeit 26.000 Euro für eine Visagistin ausgegeben hat. Weil Angela Merkel und Martin Schulz derzeit so viele Fernsehauftritte haben, dass sie in der Maske der TV-Studios quasi ein Dauerabpuder-Abo haben, wollen wir an dieser Stelle die kleinen Parteien mit ein paar Stylingtricks unterstützen — kostenlos und wunderschön oberflächlich.

Der Spitzenkandidatin der Linken, Sahra Wagenknecht, verrät Rosenfeld solche “Stylingtricks” (“Leichtigkeit wagen, etwa durch eine Kombi aus Jackett und Jeans.”), genauso dem Grünen-Spitzenkandidat Cem Özdemir (“Koteletten wieder wachsen lassen, Haare mit Glitzerpomade zur Tolle formen, E-Bike in Cadillac Pink lackieren und während der Fahrt laut „Brumm, brumm“ rufen.”) und natürlich dem in der Titelzeile bereits erwähnten Christian Lindner von der FDP:

CHRISTIAN LINDNER (FDP)

Der Spitzenkandidat der FDP mit Haut und Haaren für den Wiedereinzug in den Bundestag, dafür zeigt er sich in Wahlwerbespots schon mal im Unterhemd. Liberalismus ist für ihn auch eine Kopfsache: Um liberales Wachstum zu generieren, ließ er sich erst einmal Haare transplantieren.

Stiltipp: Bei der Wahl der Oberbekleidung für Werbespots künftig vorher die Ehefrau fragen.

Duft: Comme des Garçons, Amazingreen (riecht nach schwarz-gelb-grüner Regierung).

Christian Lindners “Ehefrau”, die Dagmar Rosenfeld erwähnt, heißt Dagmar Rosenfeld-Lindner und ist stellvertretende Chefredakteurin der “Welt”. Für das klitzekleine Detail, dass die Autorin gerade über ihren eigenen Ehemann schreibt, der sich mitten im Wahlkampf befindet und der mit seiner Partei in wenigen Wochen in den Bundestag einziehen will, muss bei Welt.de und “Welt” kein Platz mehr gewesen sein. Jedenfalls steht im Artikel nirgendwo etwas davon.

Gesehen bei @HATEMAGAZIN.

Polizeilicher Datenskandal, Linksunten-Klagen, Strunz auf Viagra

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(bildblog.de)
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1b. Datenskandal bei der Polizei: Offenbar zehntausende Unschuldige gespeichert
(netzpolitik.org, Markus Reuter)
Es ist ein Datenskandal größeren Ausmaßes: Im Rahmen der Aufarbeitung der 32 nachträglich entzogenen G20-Akkreditierungen stellt sich nun heraus, dass offenbar zehntausende Unschuldige ungerechtfertigt in polizeilichen Datenbanken gespeichert werden. Die Tagesschau spricht gar von Millionen möglicherweise rechtswidriger Daten. Das allgemeine Entsetzen ist groß. Zunächst einmal bei Medien und Journalistenverbänden: Der Deutsche Journalisten-Verband fordert vom Bundeskriminalamt Aufklärung darüber, welche Daten von Journalistinnen und Journalisten aus welchen Gründen gespeichert sind. Und auch die „Reporter ohne Grenzen“ fordern eine Klärung und Beendigung der bisherigen Speicherpraxis: BKA-Datensammlung aufklären und abstellen
Doch es geht längst nicht nur um Journalisten. In den Datenbanken seien zehntausende von Menschen gespeichert, oft wegen Fehlern oder aus nichtigen Gründen. Einige Beispiele unter vielen: Allein unter „Gewalttäter Sport“ seien ca.11.000 Menschen erfasst, von denen viele niemals für eine Straftat verurteilt wurden. Und offenbar befänden sich zehntausende Gelegenheitskiffer ungerechtfertigt in den stigmatisierenden Datenbanken. „Netzpolitik“-Autor Reuter rät am Ende seines Beitrags, im Bedarfsfall eine Selbstauskunft beim BKA oder dem jeweiligen Wohnort-LKA einzuholen und verweist auf entsprechende Musterschreiben.

2. “Wir werden noch lange Zeitungen auf Papier lesen”
(horizont.net, Volker Schütz)
Die „FAZ“ hat ihre Webseite überarbeitet oder neudeutsch ausgedrückt: „relauncht“. „FAZ“-Digitalchef Mathias Müller von Blumencron spricht im Interview über die weitere Digitalstrategie des Frankfurter Verlagshauses: Man setze auf Personalisierung und wolle dem Leser vermehrt Nachrichten anzeigen, die seine Interessen treffen. Dazu analysiere man das Surfverhalten der sich hierfür angemeldeten Leser. (Richtigerweise fasst der Interviewer hier nach und spricht mögliche Bedenken an.) Und ab Herbst wolle man die Anzahl der kostenpflichtigen Geschichten erhöhen. Von Blumencron redet außerdem über die Erfahrungen der „FAZ“ mit Paid Content, das Verhältnis zwischen Print- und Online-Redaktion und gibt eine Einschätzung zum Thema „Roboterjournalismus“ ab.

3. Eine Dampfwalze hat Terry Pratchetts unveröffentlichte Werke zerstört
(wired.de)
Der letzte Wille des Schriftstellers Terry Pratchett, bekannt für seine „Scheibenwelten“-Romane, sah es so vor: Eine Dampfwalze überrollte die Festplatte des berühmten Fantasy-Autoren und zerstörte damit all die zehn Romane, an denen er bis zu seinem Tod gearbeitet haben soll. Randnotiz: Für Pratchetts Nachlassverwalter sei es erstaunlich schwer gewesen, einen Dampfwalzenfahrer zu finden, der zu der Aktion bereit war.

4. Klagen gegen „linksunten“-Verbot
(taz.de, Christian Rath)
Vor wenigen Tagen hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) das Verbot der Webseite „Indymedia linksunten“ verkündet. Dagegen und gegen die damit verbundenen Hausdurchsuchungen der angeblichen Betreiber, klagen nun mehrere Anwälte. Die Klagen haben jedoch keine aufschiebende Wirkung, das Verbot von „linksunten“ bleibt damit zunächst bestehen. Der rechtspolitische Korrespondent der „taz“ Christian Rath fasst zusammen, worum es bei der rechtlichen Auseinandersetzung zunächst geht.

Weiterer Lesetipp: Rechtsanwalt Heinrich Schmitz hat sich für seine Kolumne bei „Tagesspiegel“-Causa die Rechtmäßigkeit der Aktion angeschaut und befindet: Ein Vereinsverbot aus politischen Gründen

5. Die erfundenen Plünderer von Houston“
(faktenfinder.tagesschau.de, Kristin Becker)
Der Tropensturm Harvey hat in Texas nach tagelangem Regen zu einer Hochwasserkatastrophe geführt. Die mediale Aufmerksamkeit auf der Wetterkatastrophe rief einige Rassisten auf den Plan: Über Fake-Profile verbreiteten sie Nachrichten und Bilder, die Schwarze auf Diebestour in Houston zeigen sollen. Kristin Becker vom „Faktenfinder“ erklärt die infame Methode der Hetzer und Nachrichtenfälscher.

6. Voll auf Viagra
(uebermedien.de, Boris Rosenkranz)
Man kann von Claus Strunz zurückhaltend von einem meinungsstarken Journalisten sprechen, der nicht nur das „Sat1-Frühstücksfernsehen“ produziert, sondern dort auch regelmäßig als Kommentator aktueller Ereignisse zu sehen ist. Man kann ihn aber auch, wie Boris Rosenkranz dies auf „Übermedien“ tut, als „eine Mischung aus AfD, CSU und einem besserwissenden Mittelstufenschüler und Klassensprecher aller Populisten“ bezeichnen. Ein von Rosenkranz geschnittenes zweiminütiges Best-of-Video zeigt den TV-Populisten Strunz bei der Arbeit.

Ist Donald Trump zu weit gegangen?

Vielleicht erinnern sich einige noch, wie das damals als Kind war. Fahrt in den Sommerurlaub. Das Auto vollgepackt. Man selbst auf der Rückbank. Und so nach ein, zwei Stündchen hatte man zum ersten Mal das Gefühl, dass man die Erde langsam wohl umrundet haben müsste. Also fragte man, wann man denn nun endlich da sei, hörte, dass es doch noch eine Weile dauern werde. Und wenn sich das Gefühl ein paar Minuten später wieder einstellte, fragte man eben noch mal. Und noch mal. Und noch mal.

So konnten Stunden vergehen, und ich habe ein bisschen das Gefühl, dass es den Journalisten mit Donald Trump ganz ähnlich geht. Nur da hält das mit der Fragerei jetzt schon seit zwei Jahren an.

Im August 2015 stellte die damalige “Fox News”-Moderatorin Megyn Kelly Donald Trump in einer Fernsehdebatte der republikanischen Präsidentschaftskandidaten eine Frage zu dessen frauenfeindlichen Tweets. Trump fand das unfair. Er bezeichnete die Moderatorin, natürlich via Twitter, als “Bimbo”. Später legte er in einem CNN-Interview noch einmal nach. Eine Entschuldigung lehnte er ab.

Es war eine der ersten Gelegenheiten im Präsidentschaftswahlkampf, bei der man diese Frage las:

Screenshot Stuttgarter Nachrichten - Die Frage lautet: Ist Trump zu weit gegangen?

Zwei Monate später sagte Donald Trump in einem Interview einen Satz, der klang, als gebe er indirekt George W. Bush die Schuld daran, dass die Anschläge vom 11. September 2001 stattfinden konnten. Das Blog “US-Wahl 2016” fragte:

Screenshot US-Wahl 2016 - Ist Donald Trump diesmal zu weit gegangen? Donald Trump mit unsinnigem Seitenhieb auf George W. Bush

Zehn Monate später griff Donald Trump die Eltern eines muslimischen US-Soldaten an, der im zweiten Irak-Krieg gefallen war. Die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” sah den nächsten Tabubruch und schrieb:

Screenshot faz.net - Veteranen-Eltern geschmäht - Ist Trump dieses Mal zu weit gegangen?

Der “Tagesspiegel” war sich sicher:

Screenshot tagesspiegel.de - Fall Khan und Nähe zu Putin - Donald Trump ist zu weit gegangen

Ungefähr zur gleichen Zeit ließ Donald Trump bei einem Wahlkampfauftritt ein schreiendes Kind aus dem Saal tragen und verspottete die Mutter, nachdem er zunächst gesagt hatte: “Ich liebe Babys.” Der österreichische “Kurier” titelte: “Trump liefert bizarren Auftritt mit weinendem Baby”. Unter dem Artikel stand die Frage:

Screenshot Kuriere.at - Ist Donald Trump diesmal zu weit gegangen?

Doch dann kamen die Wahlen. Trump gewann und kündigte einen Einreisestopp für Muslime an. Eine Ungeheuerlichkeit, fanden viele. Da lag natürlich eine Frage nahe:

Tweet von Top News - Einreisestopp für Muslime in den USA: Ist Trump zu weit gegangen?

Und Trump ging noch weiter. Als ein Richter seine Pläne stoppte, verhöhnte er das Gericht. Der “Stern” hatte einen Verdacht:

Facebook-Post des Stern - Ist Donald Trump vielleicht doch zu weit gegangen? Trumps Supreme-Court-Kandidat reagiert erstmals auf die Justiz-Anfeindungen

Aber langsam schien sich tatsächlich etwas zu tun. Die Kritik kam inzwischen auch von Trump nahestehenden Personen:

Screenshot stern.de - Noch mehr Kritik vom Lieblingssender - Fox-Moderator rebelliert: Trump ist zu weit gegangen

Es blieb aber erneut alles folgenlos — bis Donald Trump überraschend FBI-Chef James Comey rauswarf und die Journalisten rätselten:

Screenshot General-Anzeiger - Ist er mit der Entlassung des FBI-Chefs zu weit gegangen? US-Präsident Donald Trump im Oval Office in Washington.

Doch wieder nichts. Die Mutmaßungen begannen vom Neuen:

Screenshot sueddeutsche.de - Beim nächsten Treffen könnte Trump zu weit gegangen sein

Und wenn ein Gedanke sich erst einmal verfestigt hat — wir kennen das –, taucht er plötzlich in allen möglichen Zusammenhängen auf:

Facebook-Post von N24 - Ist Donald Trump zu weit gegangen? Die SPD will ein Problem lösen - Nachrichten um 12:00 Uhr

Mittlerweile drohte auch der Konflikt mit Nordkorea zu eskalieren. Die ganze Welt machte sich Sorgen. In diesem Fall waren aber ausnahmsweise nicht alle der gleichen Meinung:

Screenshot kleinezeitung.at - Nordkorea - Kim Jong-un ist diesmal zu weit gegangen

Zwischendurch blieb es ein paar Tage ruhig. Es passierte nichts, was die Frage erneut hätte aufwerfen können — bis in Charlottesville eine Horde Rechtsradikaler durch die Stadt marschierte, eine Frau umgebracht wurde, und die Menschen in den USA von ihrem Präsidenten eine Stellungnahme erwarteten.

Donald Trump ließ sich dafür sehr viel Zeit. Als er sich schließlich äußerte, schien die Frage endlich ein für allemal beantwortet zu sein. Aber ganz sicher waren sich die Journalisten doch nicht.

Der “Bayerische Rundfunk” fragte vorsichtig:

Screenshot br.de - Kein klares Nein zu Rechtsradikalen - Ist Trump jetzt zu weit gegangen?

Das wollte auch NDR.de gerne wissen:

Screenshot ndr.de - Charlottesville: Ist Trump zu weit gegangen?

Und als dann noch der CIA-Chef seinem Unmut Luft machte, hielt man es auch bei RTL.de für möglich, dass Donald Trump hier die allerletzte rote Linie überschritten haben könnte:

Screenshot RTL.de - Ist Donald Trump jetzt zu weit gegangen?

Hatte er dann aber doch nicht. Wieder ging alles weiter wie bisher. Vor wenigen Tagen passierte allerdings etwas Ungewöhnliches. Donald Trump trat in Arizona auf. Und bei seiner Kundgebung erwähnte er in wenigen Worten auch seine Kritiker. Es ging um das, was er im Konflikt mit Nordkorea gesagt hatte. Und wenn man seinen Kommentar liest, ahnt man schon, wie es mit den Fragen der Journalisten in den nächsten Wochen weitergeht:

Screenshot Welt.de - Einige sagen, ich bin zu weit gegangen, sagte Trump am Dienstagabend (Ortszeit) vor tausenden Anhängern in Phoenix im Bundesstaat Arizona. Es war nicht stark genug, sagte Trump.

Chinas Klarnamenzwang, Instagram-Schleichwerbung, Scharlatanmagazin

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1b. Klarnamenpflicht: China verbietet anonyme Kommentare
(netzpolitik.org, Johannes Steiling)
Nach Angaben des Aktivistennetzwerks „Global Voices“ werden chinesische Nutzer von Anfang Oktober an keine Möglichkeit mehr haben, anonyme Kommentare auf den meisten Websites zu hinterlassen. Danach müssen Webseiten einen Mechanismus zur Identitätsfeststellung einrichten oder die Kommentarfunktion ihrer Website abschalten. Diese Authentifizierungsdienste sind für kleinere Anbieter finanziell nicht tragbar, so dass insgesamt mit einem deutlichen Kommentarrückgang zu rechnen ist. Außerdem arbeite China bereits seit 2014 an der Implementierung eines Einstufungsprogramms für Bürger mit umfassenden Informationen zu sozialem Verhalten und Kreditwürdigkeit.

2. Facebook blockiert Werbeanzeigen von Seiten, die wiederholt Falschmeldungen teilen
(de.newsroom.fb.com, Satwik Shukla & Tessa Lyons)
Facebook verbietet Werbetreibenden Anzeigen zu schalten, die Geschichten und Inhalte bewerben, deren Wahrheitsgehalt von unabhängigen Faktenprüfern bereits angezweifelt wurden. Nun will man einen Schritt weitergehen: Wenn Seitenbetreiber wiederholt bereits angezweifelte Inhalte teilen, dürfen sie nicht länger Werbeanzeigen auf Facebook schalten. Dies sei „ein weiterer Schritt, damit Menschen verlässlichere Informationen auf Facebook sehen können.“ Ganz verscherzen will man es sich mit den notorischen Falschmeldern und potentiellen Werbekunden jedoch nicht: „Unterlassen die Seiten die weitere Verbreitung von Falschmeldungen, wird diese Einschränkung wieder aufgehoben.“

3. Instagram-Schleichwerbung: „#ad“-Kennzeichnung eher unzureichend
(flurfunk-dresden.de)
Es könnte ein Urteil mit Signalwirkung sein: Das Oberlandesgericht Celle hat die Kennzeichnung “#ad” bei einem Schleichwerbungs-Posting für die Drogeriekette Rossmann auf Instagram als unzureichend beurteilt. Bei Zuwiderhandlung droht Rossmann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das komplette Urteil gibt es unter: “Zur Kennzeichnungspflicht gesponsorter Posts bei Instagram mittels Hashtag zur Vermeidung von Schleichwerbung, OLG Celle, Urt. v. 08.06.2017, Az.: 13 U 53/16”

4. Das sind die 20 größten Podcast-influencer Deutschlands
(omr.com, Torben Lux & Martin Gardt)
Die Macher sprechen selbst von einer „wenig repräsentativen Liste der wichtigsten Menschen im Podcast-Business“ und in der Tat: Auf der Liste fehlen Podcast-Größen wie Holger Klein (“Wrint”) und Stefan Schulz und Tilo Jung (“Aufwachen-Podcast”/“Jung & Naiv”). Dennoch bietet die ausführlich kommentierte Liste viele Anregungen zum Weiterforschen und Reinhören.

5. Smartphone-Journalist versus TV-Team
(de.ejo-online.eu, Panu Karhunen)
Ein Feldversuch in Finnland hat ergeben, dass Journalisten mit mobilen Journalismus-Techniken näher an die Menschen und eine Story herankommen als mit traditionelleren Mitteln: Ein Smartphone-Journalist konnte mehr Passanten dazu bewegen, an einer Umfrage teilzunehmen, als ein zweiköpfiges Fernsehteam. Der Feldversuch hätte aber auch einen Nachteil des mobilen Journalismus zutage gefördert: mangelnde Glaubwürdigkeit. So hätten einige der Passanten gesagt, dass sie „richtigen“ Fernsehteams eben doch mehr vertrauen.

6. Scharlatanerie auf Hochglanz
(medienwoche.ch, Antonio Fumagalli)
Das Magazin „Herzstück“ verspricht „Inspirationen für Leib und Seele“. Antonio Fumagalli hat sich für die „Medienwoche“ durch das Magazin gelesen. Er lobt das Layout, aber die Lektüre sei ein Kampf gewesen…

Stickoxid-Stimmungsmache, Googles Generizid, Datenschützer-Diss

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(bildblog.de)
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1b. Rechtsstaatlich fragwürdiges Verbot
(reporter-ohne-grenzen.de)
Die “Reporter ohne Grenzen” kritisiert das Vorgehen des Bundesinnenministeriums beim Verbot der als linksextremistisch eingestuften Website linksunten.indymedia.org: “Dass die Bundesregierung ein trotz allem journalistisches Online-Portal durch die Hintertür des Vereinsrechts komplett verbietet und damit eine rechtliche Abwägung mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit umgeht, ist rechtsstaatlich äußerst fragwürdig. International ist das ein bedenkliches Signal und liefert repressiven Regimen in aller Welt einen Vorwand, es den deutschen Behörden gleichzutun.”

2. Stimmungsmache mit Stickoxiden
(faktenfinder.tagesschau.de, Kristin Becker)
Beim “Faktenfinder” der “Tagesschau” geht es um das Streitthema Stickstoffdioxid. Die AfD habe wiederholt behauptet, in Büros würden viel höhere Grenzwerte als auf der Straße gelten. Und auch FDP-Chef Lindner habe sich entsprechend geäußert. Das stimme so aber nicht, erklärt Kristin Becker und zieht am Ende einen Vergleich: “Es ist dabei nicht ungewöhnlich, dass für spezielle Arbeitsbereiche andere Grenzwerte gelten als für die Allgemeinheit. Beispielhaft dafür ist auch die Strahlenbelastung. So gilt laut Bundesamt für Strahlenschutz für die normale Bevölkerung ein Grenzwert von ein Millisievert. Für sogenannte strahlenexponierte Personen — dazu gehören unter anderen Piloten, Arbeiter in Atomkraftwerken oder Radiologen — liegt die effektive Jahresdosis bei 20 Millisievert. Also 20-mal höher.”

3. Verlagserbin Sylvia Madsack wehrt sich gegen den „Spiegel“
(welt.de, Christian Meier)
Hält die Miteigentümerin der Hannoveraner “Madsack Mediengruppe” eine von ihr selbst in Auftrag gegebene Firmenchronik zurück, weil sie unangenehme Dinge über die Nazizeit enthält, “als jüdisches Geld im Verlag steckte”? Gegen diese Andeutung des “Spiegel” wehrt sich nun die Verlagserbin Sylvia Madsack mit einem fünfseitigen Papier, in dem die Entwicklung einer Unterbeteiligung am Verlag detailliert beschrieben wird. Christian Meier schildert in der “Welt” den “Madsack”-Standpunkt, wünscht sich schlussendlich dennoch einen neuerlichen Anlauf, die Firmengeschichte neu aufzuarbeiten.

4. Wie viel Aktivismus verträgt der Journalismus?
(sueddeutsche.de, Tim Neshitov)
Immer wieder flammt die Debatte auf, wie viel Aktivismus der Journalismus verträgt. Nach Meinung von “SZ”-Redakteur Tim Neshitov hätten G-20-Proteste und das “Indymedia”-Verbot diese Frage wieder aktuell gemacht. Es gäbe prominente Fürsprecher für einen Journalismus mit Haltung: Schon Starreporter Egon Erwin Kisch hätte eben diese dem Elend der Welt gegenüber gefordert. Und auch der durch die Snowden-Enthüllungen weltweit bekannt gewordene Glenn Greenwald argumentiert: “Jeder journalistischen Entscheidung wohnen höchst subjektive Annahmen inne — kulturell, politisch oder nationalistisch — so dass Journalismus den Interessen der einen oder anderen Fraktion dient.”

5. Angst vor dem eigenen Namen
(zeit.de, Eike Kühl)
In den USA läuft eine Klage, die dem Unternehmen “Google” das Recht absprechen soll, alleinig Produkte unter ihrem Namen zu vertreiben beziehungsweise den Namen zu nutzen. Würden sich die Kläger auch vor dem Obersten Gerichtshof durchsetzen, drohe der “Generizid”. Dieses Wort, eine Mischung aus “generisch” und “Suizid”, beschreibe in der Urheberrechtsszene den Prozess, wenn ein Markenname in den allgemeinen Sprachgebrauch übergeht, also nur noch beschreibend für ein Produkt steht. Natürlich wehrt sich “Google” dagegen mit Händen und Füßen. So hat man beispielsweise Verlage aufgefordert, Einträge in Wörterbüchern anzupassen. Im Duden hieße “googeln” seitdem statt “im Internet suchen” wie von Google gewünscht “mit Google im Internet suchen”.

6. Welt am Sonntag: Datenschützer sind U-Bahnschubser und Hooligans
(netzpolitik.org, Markus Reuter)
Darauf muss man erstmal kommen: Die “Welt am Sonntag” bezeichnet George Orwells “1984” in einer formatfüllenden Schlagzeile als “das Lieblingsbuch aller U-Bahn-Schubser, Vergewaltiger, Heroindealer, Terror-Planer, Grapscher, Taschendiebe, Goldmünzenräuber, Schläger und Hooligans”. Die Bedenken bei Videoüberwachung werden als “absurde deutsche Angst” abqualifiziert.

Erpresserin Merkel, Indymedia-Verbot, Trumps Lügenbilanz

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1b. Ex-ZDF-Chefredakteur Brender wirft Merkel Erpressung vor
(spiegel.de)
Der ehemalige ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender erhebt laut „Spiegel“ schwere Vorwürfe gegen Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Diese habe das TV-Duell am 3. September durch massiven Druck ihrer Vertrauten zu einem reinen Kanzlerformat gemacht. “Das Kanzleramt verlangt ein Korsett für die Kanzlerin, in dem sie sich nicht bewegen muss. Und zugleich eines für Schulz, in dem er sich nicht bewegen darf”, so Brender: “Als Fernsehformat ist das eine Missgeburt.” Merkel mache einen Wahlkampf “im Schlafmodus”. Ein Fernsehduell, “das Funken schlägt, würde dabei nur stören”.

2. Durchsuchungen wegen Linksunten: Doch keine Waffen bei Journalisten gefunden
(netzpolitik.org, Matthias Monroy)
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte auf einer Pressekonferenz zum Verbot der linken Plattform “linksunten.indymedia.org” erklärt, bei den Betroffenen seien Waffen beschlagnahmt worden. Viele Medien übernahmen diese Aussage ungeprüft. Nach hartnäckigem Nachfragen von „Netzpolitik.org“ musste das Bundesinnenministerium nun einräumen, dass bei den angeblichen Betreibern keine gefährlichen Gegenstände gefunden wurden. Die beschlagnahmten Gegenstände stammten aus dem Freiburger autonomen Kulturzentrum KTS. Ihr Besitz dürfte zudem in den allermeisten Fällen nicht strafbar sein.
(Zum Indymedia-Verbot siehe auch den „Vice“-Kommentar: Mit dem Indymedia-Verbot haben sich die Behörden selbst ins Bein geschossen und den taz-Kommentar Keine Sorge, der Feind steht links)

3. Zeitungslandschaft im Umbruch
(dumontschauberg.wordpress.com)
Sei April 2009 gehört die Boulevard-Zeitung „Hamburger Morgenpost“ zur DuMont Mediengruppe. Die erste Ausgabe der „Mopo“ erschien 1949. Heute hat das Blatt eine Auflage von knapp über 70.000. Für Unruhe sorgen derzeit die Abbau-Pläne des Mopo-Chefredakteurs, der die Lokalredaktion ausdünnen und unter anderem die Rathausreporterin entlassen will. Ein Vorhaben, das von Hamburger Politikern stark kritisiert wird.

4. Wie wäre es mit Lokaljournalismus?
(taz.de, Daniel Bouhs)
Momentan geben sich viele Redaktionen volksnah und schicken ihre Reporter in die Außenwelt: Sie sollen mit „echten Menschen“ über „echte Probleme“ reden. Ob innerhalb eines Sonderprojekts, einer Arbeitsgruppe, einer Taskforce oder eines „Pop-up-Ressorts“. Daniel Bouhs stellt einige der Vorgehensweisen vor, von „Zeit Online“ bis zu „RTL“ und „Bild“.

5. 1.057 Falschaussagen und Lügen – das ist Trumps Bilanz
(blog.zeit.de, Sybille Klormann)
Redakteure der „Washington Post“ haben nachgezählt: Seit seinem Amtsantritt im Januar hat Donald Trump mehr als 1.000 Falschaussagen und Lügen verbreitet. Ein Video (2:55 Minuten) sorgt für den schnellen Überblick. Wer es detaillierter und aktueller haben will, kann eine Datenbank mit einer Lügen-Chronologie der Trump-Regentschaft aufrufen, die nach Themen und Stichworten gefiltert werden kann.
Weiterer Lesetipp: Der „Infosperber“-Beitrag: Wie Donald Trump mit Twitter regiert

6. Wem gehört ein Tattoo? Kann man damit Marken- oder Urheberrecht verletzen?
(tattoo-recht.de, Lars Rieck)
Gehören Tattoos rechtlich gesehen dem Träger, dem Tätowierer oder gar einem Konzern als Markenrechtsinhaber? Und worauf müssen Fotografen achten, wenn sie tätowierte Models ablichten und nicht in die Haftungsfalle tappen wollen? Rechtsanwalt und Medienrechtler Lars Rieck beschreibt das Spannungsfeld zwischen Körperkunst und der Rechtslage in Deutschland und gibt konkrete Praxistipps.

Linksunten-Verbot, Hasskommentar-Anzeige, Youtube-Kriegsverbrechen

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1b. Innenministerium verbietet linksextreme Plattform
(spiegel.de, Jörg Diehl)
Das Bundesinnenministerium hat nach Informationen des “Spiegel” die Internetseite “linksunten.indymedia.org” verboten. Die Seite laufe “nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider” und richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Obwohl die Sicherheitsbehörden das Forum bereits seit einigen Jahren beobachten würden, käme das Verbot überraschend.

2. Deshalb haben wir Anzeige erstattet
(nwzonline.de, Lars Reckermann)
Die „Nordwest Zeitung“ hat einen Facebook-Kommentar gelöscht, in dem einem schwarzen Kleinkind mit beleidigenden Worten der Tod gewünscht wurde. Doch mit der Löschung hat es die Zeitung nicht belassen und den Hasskommentierer wegen Volksverhetzung angezeigt. Chefredakteur Lars Reckermann erklärt, warum seine Zeitung den mittlerweile verurteilten Mann (sechs Monate auf Bewährung und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit) vor Gericht gebracht hat.

3. Was kann Facebooks neue Waffe gegen Fake News? Ein Blick hinter die Kulissen
(motherboard.vice.com, Max Hoppenstedt)
Facebook hat ein neues Tool entwickelt, mit dem man Falschnachrichten bekämpfen will. Unter dem Link zu einer Falschmeldung will man einen Verweis auf einen “Related Article” mit einer Art Richtigstellung einblenden. Erstellt und eingebaut von vier Mitarbeitern des journalistischen Portals „Correctiv“. Max Hoppenstedt blickt hinter die Kulissen und stellt das verwendete Tool und die Vorgehensweise vor. Zurück bleibt die Irritation, warum eines der größten Internetunternehmen der Welt mit einem Börsenwert von mehreren hundert Milliarden US-Dollar eine derartige Dienstleistung an ein Unternehmen mit der vergleichsweise winzigen Manpower von vier Projektmitarbeitern auslagert. Noch dazu unbezahlt. Und warum sich die beauftragte Firma auf einen solchen Deal einlässt.

4. Internetprovider erringt Teilsieg im Streit um US-Nutzerdaten”
(zeit.de)
Das US-Justizministerium verlangte den Zugriff auf Daten von 1,3 Millionen Besucher einer Anti-Trump-Website. Der Grund: Auf der Seite „disruptj20.org“ wurden auch Proteste gegen US-Präsident Donald Trump organisiert. Über eine Durchsuchung der Nutzerdaten wollte das Justizministerium zu Hinweisen über die Organisatoren kommen. Nun hat der Obergerichtshof entschieden: Das Ministerium darf die Daten einsehen, aber mit erheblichen Einschränkungen.

5. Youtube tilgt Dokumentation von Kriegsverbrechen
(sueddeutsche.de, Hakan Tanriverdi)
Youtube setzt auf künstliche Intelligenz, um die Propagandavideos von Terrororganisationen automatisch zu erkennen und zu entfernen. Die Algorithmen sollen den menschlichen Kontrolleuren die belastende Arbeit abnehmen, die verstörenden Aufnahmen zu sichten und zu löschen. Doch das System hat seine Tücken: Tausende Videos, die Kriegsverbrechen aus dem Syrienkonflikt dokumentieren, fielen der Löschpraxis zum Opfer. Damit wird die Arbeit von Aktivisten und Journalisten behindert. So wurde das investigative Recherche-Netzwerk „Bellingcat“ auf YouTube kurzerhand abgeschaltet. “Bellingcat”-Gründer Eliot Higgins: “Teilweise werden drei Videos aus Tausenden als problematisch erkannt und der gesamte Kanal wird gelöscht”

6. Die “Bunte” schreibt über Guttenbergs angebliche Millionengeschäfte – der klagt
(sueddeutsche.de, Stephan Handel)
Der Ex-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg klagt wegen der “Bunte”-Schlagzeile: “Guttenberg: Millionengeschäfte im Steuerparadies”. Er mache keine Millionengeschäfte und schon gar keine in einem Steuerparadies. Doch der Antrag Guttenbergs auf eine Gegendarstellung wird wohl zurückgewiesen werden. Die Schlagzeile mit den Millionengeschäften sei nach Angaben des Richters so “unbestimmt”, dass sie alles Mögliche bedeuten könne. Außerdem fehle der Kammer das „Tu-Wort“.

#FreeMesale, Mindestlohn, Weißgewaschenes Fernsehen

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(bildblog.de)
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1b. Unklare Zahlen, vorschnelle Schlüsse
(swr.de, Katharina Thoms)
Vergangene Woche sorgte eine Meldung für deutschlandweite Schlagzeilen und Empörung: Angeblich würden asylsuchende Flüchtlinge aus Baden-Württemberg in ihren Heimatländern Urlaub machen. Der SWR hat stichprobenartig bei 19 Städten und Kreisen sowie drei Regierungspräsidien im Land nachgefragt. Die Geflüchteten hatten entweder einen wichtigen Grund für ihre Reise (Todesfall in der Familie, Hausverkauf), oder es handelte sich schlicht um Rückkehrer. „Urlauber“ waren keine dabei.

2. Politische Geiselhaft für Mesale Tolu beenden
(reporter-ohne-grenzen.de)
„Reporter ohne Grenzen“ protestiert gegen die Entscheidung eines türkischen Gerichts, die deutsche Journalistin Mesale Tolu bis zum angekündigten Prozess im Oktober in Untersuchungshaft zu belassen: „Die Staatsanwaltschaft hat in dreieinhalb Monaten Untersuchungshaft keinen glaubhaften Beleg präsentiert, um die absurden Anschuldigungen gegen Mesale Tolu zu stützen. Die Entscheidung, ihre Haft zu verlängern, zeigt erneut, dass von einer unabhängigen Justiz in der Türkei keine Rede sein kann. Die Türkei muss Mesale Tolus unwürdige politische Geiselhaft endlich beenden. Die Bundesregierung sollte dies mit allem politischen und wirtschaftlichen Nachdruck einfordern.“

3. Zeitungszusteller kämpfen um den Mindestlohn
(ndr.de, Timo Robben)
Seit nunmehr zwei Jahren existiert in Deutschland der flächendeckende Mindestlohn, doch bei der Bezahlung ihrer Zeitungszusteller drücken sich viele Verleger trickreich um die eigentlich geltenden 8,50 Euro. Das Medienmagazin „Zapp“ hat eine Zeitungszustellerin aus Niedersachsen bei ihrer frühmorgendlichen Auslieferungstour begleitet.

4. “Der öffentliche Raum wird abgeschafft”
(deutschlandfunk.de, Christoph Sterz)
Der „Deutschlandfunk“ hat sich mit dem ARD-Korrespondent Jürgen Stryjak über den Umgang Ägyptens mit Medien unterhalten. Seit Mai dieses Jahres seien nach Auskunft der „Gesellschaft für Gedanken- und Meinungsfreiheit“ 138 Webseiten in Ägypten gesperrt worden. Auch deutsche Online-Angebote seien betroffen: Neben dem Kulturportal der Deutschen Welle ist auch die Webseite der Journalistenorganisation „Reporter ohne Grenzen“ nicht mehr zugänglich. VPN-Anbieter würden blockiert werden, so dass anonymes Surfen nicht möglich sei.

5. Warum ist das deutsche Fernsehen so weiß?
(sueddeutsche.de, Joshua Beer)
Filme und Serien haben oft den Anspruch, eine fiktive Handlung ins „wahre Leben“ einzubetten. Doch in den abgefilmten Lebenswelten tummeln sich, von Ausnahmen abgesehen, überwiegend weiße Schauspieler und Darsteller. „Flüchtling, Drogendealer, Shisha-Bar-Besitzer. Ausländer in Filmen und Serien landen noch oft in Klischee- oder Nebenrollen, weniger auf dem Traumschiff.“ Joshua Beer hat sich auf die Suche nach den Gründen gemacht. Einer davon: Das „Zirkelproblem“…

6. Einfach die Kontrolle verloren: Wie Unternehmen eigene Verantwortung an Google auslagern
(medium.com, Gerald Hensel)
Gerald Hensel hat auf der umstrittenen Rechtsausleger-Plattform „Breitbart“ Werbung eines deutschen Unternehmens (ein Anbieter von Teesorten) entdeckt. Daraufhin hat er die Firma kontaktiert und sie gefragt, ob ihr bekannt sei, dass ihre Werbung dort erscheine und nach den Beweggründen für die Werbeschaltung erkundigt. Sein Ansprechpartner reagierte überrascht und bestürzt. Google hätte die Anzeige ohne sein Wissen und Zutun dort ausgespielt. Hensel lässt dies Argument nicht gelten: „Googles AdSense Tool gibt den Unternehmen alle Freiheiten, selbst zu entscheiden, ob und wo sie NICHT schalten wollen. Das zentrale Problem ist: Man muss sich eben mit der Frage beschäftigen, wo man nicht schalten will.“

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