Archiv für Februar 6th, 2008

Allgemein  

“Bild” rangelt bei “Spiegel”-Gerangel mit

Reden wir mal nicht über “Bild”. (Das tut in seiner aktuellen Ausgabe ja schon der “Spiegel”, der dem Auflagen-“Sinkflug” bei den Boulevardzeitungen eine ganze Geschichte widmet, weil er “auf dem Markt der Sensationsblätter” “das Gefühl Krise” ausgemacht zu haben glaubt – und das Ganze mit einem großen Foto von “Bild”-Chef Kai Diekmann* illustriert.)

Reden wir lieber darüber, was heute in “Bild” steht. Über dem Seite-1-Mädchen heißt es dort nämlich:

"SPIEGEL-KRISE: Stefan Aust gefeuert! Kiosk-Auflage dramatisch gesunken"

Das Gerangel um die Aust-Nachfolge, dessen Ablösung im November 2007 bekannt geworen war, zieht offensichtlich auch die Auflage nach unten. Nach BILD-Informationen sind die Einzelverkäufe im letzten Quartal 2007 gegenüber dem Vorjahresquartal dramatisch gesunken, um 11,5 % auf knapp 338 000 Exemplare.

Besser hätte es jedoch geheißen: Nach BILD-Desinformationen…

Spiegel-Auflage:

Gesamtauflage:
1.006.634 (–1,91%)

Abonnements:
474.247 (+3.57%)

Einzelverkauf:
337.523 (–11.51%)

(Verkaufte Exemplare im IV. Quartal 2007 verglichen mit dem IV. Quartel 2006, Quelle: IVW.de)

Denn einen falscheren Schluss als “Bild” kann man aus den Kiosk-Verkaufszahlen kaum ziehen.

In den Wochen nach Bekanntwerden des “Gerangels um die Aust-Nachfolge” (also seit Mitte November) sank die Kiosk-Auflage im Vergleich zum Vorjahr pro Heft im Schnitt nämlich um 3,5 Prozent; in den Wochen vor dem Bekanntwerden (also bis Mitte November) aber war sie um 13,9 Prozent gesunken.

Wollte man also überhaupt einen Zusammenhang zwischen dem Gerangel um die Aust-Nachfolge und der Auflagenentwicklung ziehen, hätte die Nachricht von Stefan Austs Ende als “Spiegel”-Chef das dramatische Sinken der Kiosk-Auflage dramatisch abgebremst.

Übrigens: Für all das braucht man keine “BILD-Informationen”. Alle Zahlen sind seit über zwei Wochen auf IVW.de öffentlich zugänglich. Die Nachrichtenagentur AP ist sich trotzdem nicht zu doof, die absurde “Bild”-Interpretation weiterzuverbreiten.

*) Diekmann selbst sagte übrigens mal in einem Interview über (rückläufige) Kiosk-Verkäufe: “Das ist nicht schön, aber nicht entscheidend. Entscheidend sind Wirtschaftlichkeit und journalistischer Erfolg.”

Nachtrag, 8.2.2008: Ursprünglich standen hier andere Zahlen: Statt “3,5 Prozent” hatten wir “3,4 Prozent” ausgerechnet, und statt auf “13,9 Prozent” waren wir auf “21,7 Prozent” gekommen. Das war falsch. Die jetzten Zahlen hat uns auf Anfrage freundlicherweise der “Spiegel” mitgeteilt. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Hauptsache, das Nummernschild ist verpixelt

Erfahrene Fotografen machen am Tatort häufig auch solche Fotos, die keine Persönlichkeitsrechte verletzten und – ohne allzu große Bedenken und sogar ohne Unkenntlichmachung – von Medien veröffentlicht werden können.

Bünde, Rohrbombe, Amtsgericht, Scharfschützen, SEKLaienfotografen hingegen…

…knipsen drauflos und schicken ihre Fotos anschließend als “BILD-Leser-Reporter” an “Bild”. Und bei Bild.de werden die dann veröffentlicht – offenbar ebenfalls ohne allzu große Bedenken, vor allem aber (vom Nummerschild abgesehen!) ohne Unkenntlichmachung (siehe Ausrisse).

Laut Pressekodex* allerdings (der sich als “Leitfaden für die journalistische Arbeit” versteht) soll, wenn Anhaltspunkte für die mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters vorliegen, eine “Abbildung unterbleiben”.

Und da der hier abgebildete Mann schon vor seiner Tat in psychiatrischer Behandlung gewesen ist und, wie sogar Bild.de selbst schreibt, nach seiner Tat “in die Psychiatrie” gebracht wurde, spricht wohl alles dafür, dass Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit des Täters vorliegen.

Gut möglich, dass der Laienfotograf das nicht wusste – und diesen komischen Pressekodex gar nicht kennt. Aber er hat die Fotos ja auch nicht veröffentlicht.

*) Für Verstöße gegen den Pressekodex in Online-Angeboten sieht sich der Presserat nur dann zuständig, wenn sie “von Zeitungs-, Zeitschriftenverlagen und Pressediensten in digitaler Form verbreitet wurden und zeitungs- oder zeitschriftenidentisch sind”. Das ist beim Bild.de-Bericht über den abgebildeten Mann nicht der Fall, denn die gedruckte “Bild” berichtete anders. Der Presserat hat zwar kürzlich angekündigt, dass der Pressekodex in Zukunft auch für die Online-Angebote von Zeitungen und Zeitschriften gelten soll. Ob das irgendwas ändert, ist fraglich. Schließlich sind Persönlichkeitsrechtsverletzungen wie die oben geschilderte nicht deshalb verantwortungslos, weil man damit riskiert, sich eine Rüge des Presserats einzufangen, sondern weil sie die Persönlichkeitsrechte verletzen.

6 vor 9

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